KV Nordrhein kommentiert gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen in NRW

Die am 28. März veröffentlichten gesundheitspolitischen Positionen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) in Nordrhein-Westfalen stoßen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf positive Resonanz. „Wir begrüßen, dass der vdek ein klares Bekenntnis zum Erhalt einer guten medizinischen Versorgung in NRW abgibt und dabei ausdrücklich alle Akteure des Gesundheitssystems mit einbezieht“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Einige der Positionen, etwa zur Notwendigkeit einer sektorübergreifenden Weiterentwicklung des Notfallmanagements, teilen wir. An anderen Punkten, etwa beim vom vdek geforderten Ausschluss der Möglichkeit, Praxissitze in überversorgten Regionen nachzubesetzen, bewerten wir die Lage anders.“ Viel Übereinstimmung mit den Positionen des vdek sieht Bergmann bei den Ideen zu einer Reform der Notfallversorgung und einer dabei noch engeren Verzahnung von ambulantem und stationärem Notdienst. „Dabei können die genannten Portalpraxen eine wichtige Rolle spielen, wobei sich schon heute 90 Prozent unserer rund 80 Notdienstpraxen im Rheinland an oder in Kliniken befinden. Wir werden aber sicher nicht wie gefordert an allen rund 170 Krankenhäusern in Nordrhein eine Portalpraxis einrichten können – das ist nicht nur unbezahlbar, sondern mit Blick auf die Inanspruchnahme von Notdienstpraxen seitens der Patienten auch nicht notwendig“, betont Bergmann. „Ich bin mir aber sicher, dass wir die hiesigen Notdienststrukturen konstruktiv und im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung so weiterentwickeln können, dass die gemeinsamen Ziele erreicht werden.“ Nachbesetzung nicht ausschließen Mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen für die Regelversorgung in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kommt Bergmann zu einer anderen Einschätzung als der vdek. „Der Forderung, die Nachbesetzung von Arztsitzen in rechnerisch überversorgten Regionen grundsätzlich auszuschließen, schließen wir uns nicht an. Es ist unstrittig, dass die geltende Bedarfsplanung, nach der in Ballungsräumen häufig eine formale Überversorgung besteht, einen reformbedürftigen Anachronismus darstellt.“ In der Diskussion müssten jedoch die erheblichen Mitversorgungseffekte in Großstädten, die der Versorgungsreport der KV Nordrhein detailliert dokumentiert, berücksichtigt werden. „Eine pauschale ‚Überversorgung‘ der Großstädte zu konstatieren, hält einem Faktencheck nicht stand. Und es ist nicht anzunehmen, dass die Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht mehr in Großstädten niederlassen dürfen, automatisch und bereitwillig in ländliche Regionen ausweichen. Zu befürchten ist vielmehr, dass sie überhaupt keine Praxis übernehmen“, sagt Bergmann. Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, kommentiert die Forderung des vdek an die Landesregierung, die Krankenhäuser in NRW ausreichend zu finanzieren und den Investitionsstau abzubauen: „Die Kliniken vernünftig zu finanzieren, ist sicher richtig – aber dann muss auch die Frage nach den zweifellos vorhandenen Überkapazitäten erlaubt sein. Die Dichte an stationären Einrichtungen in Nordrhein ist einzigartig und fördert Fehlentwicklungen wie bei der zunehmenden Inanspruchnahme der Klinikambulanzen im Notdienst.“ Obwohl immer mehr medizinische Leistungen ambulant erbracht werden, gebe es auch in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen erheblichen Investitionsstau, „weil die Niedergelassenen in NRW seit Jahren mit einer geringeren Vergütung leben müssen als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern“, sagt König. „Umso wichtiger ist es, diese Benachteiligung bei den anstehenden Honorarverhandlungen mit unseren nordrheinischen Vertragspartnern zu beenden. An diesem Standortnachteil können auch die Krankenkassen im Sinne der Versorgung ihrer Versicherten kein Interesse haben.“

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Namensänderung: Ab jetzt Christoph Lohfert Stiftung

Die Hamburger Lohfert Stiftung firmiert ab April unter neuem Namen: Aus der Lohfert Stiftung wird die Christoph Lohfert Stiftung. Die Stiftung löst sich damit von den gleichnamigen Beratungsfirmen und entwickelt ihr grundlegend gemeinnütziges Ziel weiter. Die Christoph Lohfert Stiftung setzt sich unverändert für die Sicherheit der Patienten ein. Der Patient im Mittelpunkt „Wir wollen die Philosophie und Vision des Stifters Dr. Christoph Lohfert bewahren und tatkräftig weiterverfolgen“, so der Vorsitzende des Stiftungsvorstands, Prof. Dr. Dr. Kai Zacharowski. „Es geht darum, den Patienten wieder in den Mittelpunkt ärztlichen Handels zu rücken – das ist unverändert unser Ziel.“ Bereits zum fünften Mal vergibt die Stiftung den mit 20.000 Euro dotierten Förderpreis. Thematisch variierend, aber stets mit dem Fokus auf verbesserter Patientenkommunikation, werden praxiserprobte Projekte in Krankenhäusern ausgezeichnet. In diesem Jahr lautete das Thema: „Patientenkommunikation: Systeme zur Reduzierung vermeidbarer (Fehl-) Behandlungen“. Schirmherrin ist die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks. Die Christoph Lohfert Stiftung verleiht den Lohfert-Preis 2017 am 20. September 2017 im Rahmen des 13. Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg. Einen Kreislauf schaffen Der Gründer und geschäftsführende Stifter Dr. Christoph Lohfert hatte zunächst zahlreiche Universitätskliniken und Krankenhäuser bei der Prozessorganisation begleitet. Mit der Gründung der Stiftung hat er einen besonderen Kreislauf geschaffen. Er führt die in den Krankenhäusern gewonnenen Erfahrungen und Finanzmittel dorthin zurück, woher sie, letztendlich, stammen: zu den kranken Menschen. Neben der Organisation und Weiterentwicklung des Lohfert-Preises fokussiert sich die Stiftung in Zukunft auch auf die Initiierung und Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Dr. Thomas Lehnert, Gesundheitsökonom, ist seit Februar 2017 für die Entwicklung dieses Arbeitsfeldes verantwortlich. Pressemitteilung der Christian Lohfert Stiftung

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i-SOLUTIONS Health bekommt neuen Mehrheitsgesellschafter und setzt auf Wachstumskurs

Die i-SOLUTIONS Health GmbH hat seit dem 01. April 2017 einen neuen Mehrheitsgesellschafter. Die ARUBA Holding GmbH übernimmt von Radiomed 75,1 % der Anteile. Der neue Gesellschafter ist Teil einer Familienholding, die über 30 Jahre Erfahrung in der IT für das Gesundheitswesen verfügt. Die Gesellschafter wollen i-SOLUTIONS Health als Plattform nutzen und zu einem führenden Anbieter von Softwarelösungen im Gesundheitswesen ausbauen. Zum Produktportfolio der i-SOLUTIONS Health GmbH zählen neben Krankenhaus-, Radiologie- und Labor-Informationssystemen (KIS, RIS und LIS) auch E-Health-Lösungen zur Vernetzung von Gesundheitsdienstleistern. Von den Standorten Bochum und Mannheim aus betreut das Unternehmen rund 700 Installationen in Europa. Nun soll i-SOLUTIONS Health zur führenden Plattform von Softwarelösungen im Gesundheitswesen weiterentwickelt werden und als „Vernetzer“ im ambulanten und stationären Gesundheitswesen agieren. Neben der Neuentwicklung von Lösungen für das Gesundheitswesen wird die Gesellschaft dabei einen aktiven Konsolidierungskurs verfolgen und weitere Lösungen hinzukaufen. i-SOLUTIONS Health soll die erste Anlaufstelle und ein guter Hafen für kleinere Anbieter von IT-Speziallösungen im Gesundheitswesen werden. Mit dieser sogenannten Medical-Department-Strategie möchte i-SOLUTIONS Health in den kommenden Jahren deutlich wachsen und der führende Hersteller von Spezialsoftware-Lösungen in der deutschen Gesundheitsindustrie werden. Die bereits bestehenden Lösungen werden fortentwickelt und sind deshalb für die zahlreichen Kunden investitionssicher. Der neue Mehrheitseigner, die ARUBA Holding, gehört zu einer Familiengesellschaft, die insgesamt über 200 Millionen Euro Umsatz realisiert. Deren Unternehmen sind im IT-Outsourcing, dem Betrieb von Rechenzentren und Cloud-Angeboten sowie als führender Anbieter im Gesundheitswesen tätig. Schwerpunkte im Gesundheitswesen bilden eine KIS-Lösung für psychiatrische Krankenhäuser und die forensische Psychiatrie sowie ein marktführendes Anästhesiedokumentationssystem. Diese Healthcare-Aktivitäten werden in die i-SOLUTIONS Health GmbH eingebracht. „Wir haben uns an i-SOLUTIONS Health beteiligt, weil wir überzeugt sind, dass die Lösungen von i-SOLUTIONS Health im Bereich KIS, LIS und RIS den perfekten Kern für das angestrebte starke Wachstum darstellen“, kommentiert der neue Mehrheitsgesellschafter Max H.-H. Schaber. Die Radiomed-Gruppe bleibt langfristig im Unternehmen engagiert und trägt den zukünftigen Wachstumskurs vollumfänglich mit. Dabei wird sich die Radiomed-Gruppe als großer Anwender im Rahmen eines eigens geschaffenen Entwicklungsbeirats aktiv an der Weiterentwicklung der Radiologie-Produkte von i-SOLUTIONS Health beteiligen. „Mit Max Schaber haben wir einen mittelständischen Unternehmer mit ausgewiesener Erfahrung im Gesundheitswesen als Gesellschafter gewonnen. Damit kann i-SOLUTIONS Health den von uns eingeleiteten Wachstumskurs in Zukunft beschleunigt fortsetzen“, so Marc Leßmann, Geschäftsführer der Radiomed. Für den Vorsitz der Geschäftsführung haben die Gesellschafter der i-SOLUTIONS Health Dr. Wolrad Rube, den bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden der i-SOLUTIONS Health, gewonnen. Er folgt auf Peter Herrmann, dessen Vertrag ausläuft. Pressemitteilung der i-SOLUTIONS Health GmbH

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Wichtiger Schritt zu modernem Medizinstudium: Masterplan Medizinstudium 2020

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Medizinstudium, das unsere Ärztinnen und Ärzte auf die künftigen Herausforderungen vorbereitet und eine gute Patientenversorgung überall in Deutschland auch in Zukunft sicherstellt. Mehr Praxisbezug im Studium und eine Stärkung der Allgemeinmedizin sind gerade mit Blick auf die gute Versorgung im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Zugleich wird die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gestärkt – dies entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem Wunsch vieler angehender Ärztinnen und Ärzte.“ Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka: Mit dem Masterplan werden die Herausforderungen an die nächste Medizinergeneration definiert und Weichen für deren Ausbildung gestellt. Das Studium erhält mehr Praxisbezug, kommunikative und soziale Fähigkeiten werden stärker gewichtet und die Allgemeinmedizin wird ausgebaut. Zugleich werden Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung getroffen. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz,  Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen: „Mit dem Masterplan Medizin werden die positiven Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration gestellt. Denn das Studium wird deutlich praxisnäher und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten kompetenzorientiert ausgerichtet. Die Einrichtung einer Expertenkommission ist zu begrüßen, denn sie begleitet die Reform der Medizinerausbildung und beschäftigt sich mit den Kosten.“ Für die Kultusministerkonferenz,  Ministerialdirektor und Amtschef im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Ulrich Steinbach: „Wir haben gemeinsam gute und tragfähige Eckpunkte vereinbart, um die Ziele der Reform –  mehr Praxisnähe im Studium und die Stärkung der Allgemeinmedizin – zu erreichen. Mit der Zustimmung leistet die Kultusministerkonferenz ihren Beitrag für weitere Schritte zur Sicherstellung und Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Die vollständige Umsetzung des Masterplans ist aus unserer Sicht aber nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hier stehen auch der Bund und die für die ärztliche Versorgung zuständigen Träger in der Pflicht.“  Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: „Heute ist ein entscheidender Schritt zur Reform des Medizinstudiums gelungen. Davon werden die angehenden Ärzte und die Patienten spürbar profitieren. Wir verbessern mit dem Masterplan die Qualität der medizinischen Ausbildung und stärken die Versorgung der Menschen, vor allem in der Allgemeinmedizin. Diese Reform war dringend notwendig, um das Medizinstudium auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten.“  Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis:  „Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 schaffen wir eine konsequent praxisorientierte Mediziner*innenausbildung der Zukunft, die neben der Modernisierung des Studiums auch den Herausforderungen zur Sicherung der kurativen Versorgung der Bevölkerung gerecht werden wird. Hierzu setzen wir auf eine stärker an sozialen Kompetenzen der Studierenden ausgerichtete Auswahl der Bewerber*innen sowie die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium vom ersten Tag an. Das Maßnahmenpaket wird abgerundet durch die Möglichkeit einer Landarztquote in der Verantwortung der Länder, die den Studierenden gemeinsam mit bereits existierenden Fördermöglichkeiten eine verlässliche Perspektive bieten kann, ihren Weg zum Traumberuf am und für Patienten anzutreten.“ Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Die Lehre wird an der Vermittlung arztbezogener Fähigkeiten ausgerichtet. Dabei gilt das besondere Augenmerk dem Arzt-Patienten-Gespräch, das maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten beeinflusst. Die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird weiter gestärkt. So erhalten Studierende das Rüstzeug für lebenslanges Lernen, um die Fülle immer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ihr Berufsleben hinweg in der Praxis einsetzen zu können. Mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird angestrebt, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Dazu wird z.B. festgeschrieben, dass Studierende während des Praktischen Jahrs ein Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen. Die Allgemeinmedizin wird in der Ausbildung weiter gestärkt. Beispielsweise werden allgemeinmedizinische Inhalte künftig in der Lehre möglichst ab dem ersten Semester über das gesamte Studium hinweg vermittelt und im Staatsexamen wird auch Allgemeinmedizin geprüft. Auch die Zulassung wird zeitgemäß weiterentwickelt. Diese soll verstärkt auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden. Soziale, kommunikative Kompetenzen und eine besondere Motivation für das Medizinstudium werden stärker gewichtet. Als weiterer Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die Einführung einer so genannten Landarztquote ermöglicht. Die Länder können danach bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser über die Möglichkeiten informiert werden, ganze Ausbildungsabschnitte im ländlichen Raum abzuleisten und über die finanzielle Förderung dafür. Dies ergänzt die Maßnahmen, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz bereits auf den Weg gebracht wurden, wie z.B. gezielte finanzielle Anreize, die Kassenärztliche Vereinigungen über Strukturfonds zur Niederlassung im ländlichen Raum setzen können. Mit der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der Leitung von Frau Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a.D., eingesetzt, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten wird. Die Aktivitäten einzelner Länder, zusätzlich zu den Maßnahmen des Masterplans an ausgewählten Hochschulen neue oder zusätzliche Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger der Humanmedizin zu schaffen, werden ausdrücklich begrüßt. Pressemitteilung des Bundesministe
riums für Gesundheit

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Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2017

Im vierten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen auf. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, eine zielgenauere und sachgerechtere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wenden nur Berlin und Hessen die Investitionsbewertungen an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer auch bei Anwendung der Verhältniszahlen über die Höhe des für Investitionen bereitgestellten Finanzvolumens. Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen und zu beklagen, dass nur unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert. Wie groß das Problem bereits ist, zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute bei unter vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.Einigung

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Prävention: AOK Bayern fördert kommunale Gesundheitsprojekte

Genau 28 Projekte der kommunalen Gesundheitsförderung unterstützt die AOK Bayern inzwischen finanziell. Dies gab der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kasse, Hubertus Räde, jetzt bei einer Fachtagung in Nürnberg bekannt. Seit 2016 ermöglicht das Präventionsgesetz Krankenkassen die finanzielle Unterstützung kommunaler Gesundheitsförderung. „Gesundheitsförderung soll da stattfinden, wo die Menschen leben“, so Räde. Insbesondere sollen Bevölkerungsgruppen angesprochen werden, die bislang kaum Angebote der Gesundheitsförderung wahrnehmen. Das Volumen der von der AOK Bayern geförderten Projekte liegt bislang bei über 1,1 Millionen Euro. Nach Angabe der mit 4,4 Millionen Versicherten größten Krankenkasse Bayerns liegen sieben weitere Anträge von Gemeinden auf Förderung lokaler Projekte zur Prüfung vor. „Wir wollen den Gemeinden kein Konzept überstülpen, sie haben vielmehr die Möglichkeit, Projekte selbst mitzugestalten“, so Räde. Dieser partizipative Ansatz sei von grundlegender Bedeutung, wenn es um die Nachhaltigkeit kommunaler Gesundheitsförderung geht. „Auf Dauer funktioniert kommunale Gesundheitsförderung nur mit engagierter Beteiligung der Gemeinde“, so Räde. Grundlage der Förderung von präventiven Projekten in Lebenswelten ist das Sozialgesetzbuch. Danach sollen Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten mindestens zwei Euro jährlich investieren. Pressemitteilung der AOK Bayern

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vdek und KBV starten gemeinsam das Modellprojekt RESIST zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen

3.000 Hausärzte, Kinderärzte sowie Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Innere Medizin (sofern diese an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen) aus acht Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) können sich vom 1.4.2017 bis 30.6.2017 in das Projekt „RESISTenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“ einschreiben. RESIST geht damit als eines der ersten Innovationsfondsprojekte an den Start. Initiatoren sind der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die acht KV-Regionen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe. Ab dem 1.7.2017 können dann Ersatzkassen-Versicherte mit Verdacht auf einen Atemwegsinfekt im Rahmen dieses innovativen, praxisorientierten Versorgungsprogramms behandelt werden. „Bei den Antibiotika-Verordnungen schneidet Deutschland im EU-Vergleich recht gut ab. Aber die Zahl der Verordnungen insgesamt ist mit etwa 39 Millionen Verordnungen pro Jahr immer noch hoch. Die Folge: Resistenzbildungen sowie vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Ziel des Projekts ist es, Patienten und Ärzte zu einem gezielteren Einsatz mit Antibiotika bei akuten Atemwegserkrankungen zu motivieren und die Zahl unnötiger Antibiotikaverordnungen weiter einzudämmen“, so Elsner. „Im Mittelpunkt von RESIST steht die Kommunikation von Arzt und Patient. Häufig sehen sich Ärzte mit dem Wunsch von Patienten konfrontiert, unbedingt ein Antibiotikum verordnet zu bekommen. Eine Virusinfektion ist nicht mit einem Antibiotikum zu behandeln. Das wissen viele Patienten nicht. Information und Kommunikation stehen daher bei RESIST ganz im Vordergrund“, betont Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Das Projektdesign von RESIST orientiert sich nah am Versorgungsalltag. Im Rahmen des Modellprojektes sollen Ärzte und Patienten für das Thema Resistenzbildungen sensibilisiert und die rationale Antibiotikatherapie bei akuten Atemwegsinfekten gefördert werden. Hierzu wurden spezifische Instrumente entwickelt, darunter eine Online-Schulung für Mediziner. Das Projekt fördert gezielt das ausführliche Arzt-Patienten-Gespräch. Die Partner des Projektes RESIST leisten mit diesem großflächig angelegten Projekt gemeinsam einen Beitrag zur Antibiotika-Resistenzstrategie der Bundesregierung.   Rund 14 Millionen Euro aus Innovationsfonds Das Modellvorhaben von vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen wird mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Das Projekt RESIST wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, und zwar durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Erste Ergebnisse sollen Ende 2019 vorliegen. Pressemitteilung des vdek und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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16. Plattform Gesundheit des IKK e.V.: „Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten“

Die Notfallversorgung in Deutschland braucht eine bundesweit einheitliche Struktur mit einer festgelegten und vor allem verlässlichen Kooperation zwischen ambulant und stationär. So das Resümee der Diskussionsteilnehmer der 16. Plattform Gesundheit des IKK e.V., die gestern stattfand. Vor mehr als 130 Teilnehmern diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft unter der Überschrift „Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten“ in der Berliner Kalkscheune. „Ein Umerziehen der Patienten hin zu den bestehenden Strukturen ist aussichtslos, vielmehr müssen sich die Strukturen den geänderten Realitäten anpassen“, betonte die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat. In Berlin ist die Notfallversorgung nach Aussage der Senatorin „sehr gut, innovativ und stresserprobt“. Gleichwohl gebe es noch Verbesserungspotenziale. 39 Notfallambulanzen habe die Hauptstadt, alle gut aufgestellt, je-doch „rund um die Uhr voll“. Jährlich würden die Fallzahlen in den Berliner Rettungsstellen um fünf Prozent steigen. Das entspricht auch der bundesweiten Entwicklung, sagte die Senatorin. Als Gründe für die ansteigenden Patientenzahlen nannte die SPD-Politikerin u.a. Unkenntnis über die ambulanten Strukturen. 70 Prozent der 1,2 Millionen Notfälle, die in den Berliner Rettungsstellen 2012 behandelt wurden, seien ambulant betreut worden. 40 Prozent dieser Patienten kamen während der herkömmlichen Praxiszeiten. Wie dieses Problem abgestellt wer-den könne, dafür habe die Gesundheitssenatorin „keine Lösung“. Für eine bessere Versorgung der Patienten in den Kliniken habe Berlin jetzt Qualitätsvorgaben erstellt. Danach müssen die Notaufnahmen als eine eigenständige strukturelle und bauliche Einheit vorgehalten werden. Ärzte, die dauerhaft in der Notaufnahme tätig sind, sollen eine Zusatzqualifikation erwerben, ebenso die in der Notfallpflege Tätigen. Die zurzeit zwölf Portal-praxen, die an den Krankenhäusern angesiedelt sind, sollen für Entlastung der Notaufnahmen sorgen. Kolat berichtete, dass länderübergreifend derzeit an Lösungen gearbeitet wird, um die Versorgungsqualität zu verbessern. Berlin habe die Federführung bei dieser Arbeitsgruppe übernommen. Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., wies darauf hin, dass die Versicherten mit den Füßen abstimmen würden: 20 bis 25 Millionen Menschen werden jährlich in den Notaufnahmen der Kliniken betreut. Rund elf Millionen davon lediglich ambulant. Er forderte die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) auf, ihrem Sicherstellungsauftrag nachzukommen. „Die Strukturen müssen dem gesetzlich verankerten Grundsatz ´ambulant vor stationär` Rechnung tragen“, so der Vorstandsvorsitzende. Mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der von den niedergelassenen Ärzten organisiert werde, gelinge dies offenbar nicht. Müller berichtete, dass unbekannt sei, wie der Bereitschaftsdienst erreicht werde. Die bundesweite Nummer 116117 würden nach einer Umfrage der KBV 2016 weniger als die Hälfte der Patienten kennen. Müller: „Hier besteht noch Potenzial für Kommunikationsmaßnahmen.“ Der Vorstandsvorsitzende sprach sich für die von der Politik verordneten Portalpraxen aus. Kein Patient dürfe abgewiesen werden. Als „Kampf im ambulant-stationären Grenzbereich“ beschrieb Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbandes, die derzeitige Situation. Der Patient wisse nicht, wohin er im Notfall gehen solle. Daran ändere auch die Einrichtung von Portalpraxen nichts. Nach Gesprächen mit den Kliniken wisse er: „Der Pförtner entscheidet dar-über, wer wo versorgt wird.“ Die Portalpraxen dürften nach Aussage von Leber nicht vor die Notfallambulanzen gestellt werden. Für den GKV-Mann ist derzeit bereits klar: „70 Prozent der Krankenhäuser haben keine richtige Notfallversorgung.“ Er forderte eine Spezialisierung der Rettungsstellen. So würden beispielsweise in Wien nachts und am Wochenende Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt nur in zwei Kliniken gebracht. Leber: „In Berlin sind dafür 39 Kliniken da, das brauchen wir nicht.“ Auch in der Schweiz würden Patienten mit sogenannten Bagatellerkrankungen zu oft in die Notaufnahme gehen, berichtete Felix Schneuwly, Head of Public Affairs, comparis.ch AG Zürich. Die Finanzierung sei dual – über den Krankenversicherer und über Steuern. Dies sei nicht zufriedenstellend. Auch bei der Planung habe die Schweiz Probleme. „Der Spagat der Notfallversorgung zwischen Planung durch Kantone und Marktwirtschaft ist immens“, so Schneuwly. Auf der einen Seite erlasse der Bundesrat einheitliche Planungskriterien, die Kliniken müssten jedoch die Leistungen „kostengünstig und effizient“ erbringen. Die Vielfalt ist „pittoresk“, so der Schweizer: „26 Kantone regeln die Versorgung für insgesamt acht Millionen Einwohner“ – zudem noch mit unterschiedlichen Notrufnummern. Die Zukunft sieht Schneuwly in der Telemedizin: Damit könnten Patienten im Notfall besser gesteuert werden. Dr. Dominik Graf von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung Deutschlands, sieht das Problem „nicht nur bei den Kassenärztlichen Vereinigungen“. Er kritisierte, dass die bundeseinheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschafts-dienst nicht rund um die Uhr geschaltet werden dürfe. In Berlin gebe es zudem einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, der aber offenbar nicht bekannt sei. „Wenn der Patient meint, er sei ein Notfall, dann müssen wir ihn behandeln“, sagte Dr. Bernd Metzinger, Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er forderte, dass eigentlich nur „der erfahrenste Arzt der Klinik“ in der Notfallambulanz entscheiden könne, ob der Patient in die Portalpraxis oder in die Rettungsstelle gehört. „Der Patient muss in die richtige Versorgung“, so Metzinger. Er sprach sich gegen die ab 1. April vorgesehen Abgeltungspauschale aus. Zwei Minuten habe ein Arzt Zeit, um zu entscheiden, ob der Patient in der Notaufnahme behandelt werden müsse. Das sei zu wenig. Dr. Christopher Niehues, Geschäftsführer des Institutes für Management der Notfallversorgung, ist sich sicher, dass die Portalpraxen allein das Problem nicht lösen werden. „Patienten gehen ganz gezielt in die Klinik – das ist nicht abhängig vom Sozialstatus“, so Niehues. Derzeit sei nicht bekannt, wieviel Patienten in den Notaufnahmen behandelt würden. Niehues: „Es gibt 20 verschiedene Abrechnungsverfahren – wir brauchen Daten und Statistiken.“ Verlässliche Zahlen erhofft sich auch Michael Zaske, Leiter des Referates gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft, Krankenhäuser, Rehabilitation im Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziale, Gesundheit, Frauen und Familie. Gemeinsam mit Krankenkassen, wie der IKK Brandenburg und Berlin, Landeskrankenhausgesellschaft, KV Brandenburg und IGES-Institut sollen jetzt die Daten in den Rettungsstellen erhoben und ausgewertet werden. Zaske: „Wir haben zu viele Anlaufstellen, zu viele Systeme parallel und zu wenig gemeinsame Kooperation und Steuerung.“ Die KBV hat nach Aussage von Dr. Graf von Stillfried jetzt ein Konzept erarbeitet, um dem Problem aktiv zu begegnen: So soll die bundesweite Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 24 Stunden geschaltet werden. Dort würden Patienten auch beraten werden und eine „angemessene ärztliche Empfehlung – mit möglichem Term
in – erhalten“, so von Stillfried. Die Portalpraxis ist nach seiner Aussage „nicht an allen Klinikstandorten“ erforderlich. Grund: Die Auslastung müsse gewährleistet werden. Zudem müsse es auch eine Konzentration der Notfallambulanzen geben – beispielsweise auf Schlaganfall oder Herzinfarkt. […]

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientensicherheit weltweit stärken“ Zweiter Internationaler Ministergipfel zur Patientensicherheit

Hochrangige Vertreter und Experten aus Politik, Medizin und Wissenschaft aus über 40 Ländern und internationalen Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), beraten auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Bonn über weitere Verbesserungen der Patientensicherheit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass sie gut und sicher versorgt werden. Dabei muss jedes Gesundheitswesen seine eigenen Herausforderungen meistern. Der internationale Austausch kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Schutz vor gefährlichen Infektionen, die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen weltweit weiter voranzutreiben. Deshalb dürfen die gemeinsamen Anstrengungen für mehr Patientensicherheit nicht nachlassen. Ein weltweiter Tag der Patientensicherheit ist dafür ein wichtiges Signal. Ich freue mich, dass wir die internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der Patientinnen und Patienten kraftvoll fortsetzen werden und Japan als Ausrichter des nächsten Gipfeltreffens zur Patientensicherheit gewinnen konnten.“ Britischer Gesundheitsminister Jeremy Hunt: “Es war mir eine Freude, Gastgeber des ersten internationalen Ministertreffens zur Patientensicherheit in London im vergangenen Jahr gewesen zu sein. Deshalb empfinde ich es auch als große Ehre, in diesem Jahr bei dem Treffen dabei zu sein, zu dem Gesundheitsminister Hermann Gröhe eingeladen hat. Seit letztem Jahr haben wir gute Fortschritte gemacht. Wir freuen uns, dass wir nun die ersten Schritte unternehmen können, um den 17. September als Internationalen Tag der Patientensicherheit zu verankern. Ich bin stolz, dass Großbritannien bei der Patientensicherheit vorangegangen ist, indem wir die internationale Staatengemeinschaft dazu ermutigt haben, wertvolle Erkenntnisse nicht nur im eigenen Land umzusetzen, sondern weltweit miteinander zu teilen. Damit können wir unsere Gesundheitssysteme zu lernenden Systemen weiterentwickeln.“ [aus dem Englischen übersetzt] Im Rahmen der Konferenz startet die WHO ein weltweites Programm zur Stärkung der Arzneimittelsicherheit „Global Challenge Patient Safety – Medication Safety“. Die Ministerinnen und Minister haben sich darauf verständigt bei der WHO darauf hinzuwirken, den 17. September als Internationalen Tag der Patientensicherheit zu verankern. Neben Fragen der Infektionsvermeidung und Arzneimittelsicherheit steht der Nutzen von digitalen Innovationen für die Patientensicherheit und die Förderung einer Sicherheitskultur auf der Agenda. So kann Führungsverantwortung, eine gute Fehlerkultur, eine enge Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe, die Einbindung der Patienten und auch eine stärkere Berücksichtigung der Patientensicherheit in der medizinischen Ausbildung zu einer besseren Behandlung und Versorgung beitragen. Bei der zweiten weltweiten Konferenz zur Patientensicherheit am 29. und 30. März in Bonn kommen über 300 internationale Experten, Ministerinnen und Ministern sowie hochrangigen Gesundheitspolitikern aus mehr als 40 Staaten und Repräsentanten internationaler Organisationen zusammen, darunter WHO-Generaldirektorin Margaret Chan. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Ersatzkassen wollen Gesundheitsförderung im Pflegeheim gezielt stärken

Die Ersatzkassen wollen die Gesundheit der Bewohner von Pflegeeinrichtungen noch stärker fördern. Und setzen damit auch ein Ziel des Präventionsgesetzes (PrävG) von 2015 um. Um diesen wichtigen Versorgungsbereich weiter auf- und auszubauen, hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Universitäten Oldenburg und Halle seit März 2017 ein wissenschaftliches Forschungsprojekt initiiert. Zudem schreibt der vdek im Juni dieses Jahres einen bundesweiten Ideenwettbewerb um die besten Projekte und Konzepte zur Stärkung der Gesundheitsförderung in stationären Pflegeheimen aus. „Gesundheitsförderung darf nicht vor der stationären Pflegeeinrichtung aufhören. Auch pflegebedürftige Menschen verfügen über Gesundheitspotenziale, die aktiviert werden können, was zu Lebensqualität und Wohlbefinden beiträgt. Mit unserem Ideenwettbewerb und dem wissenschaftlichen Projekt setzen wir hierfür wichtige Impulse“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandvorsitzende des vdek. Erste Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt noch 2017 Bei dem umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekt „SaluPra“ (lateinisch „salus“: Gesundheit/Wohlbefinden, „praevenire“: vorbeugen), für das der vdek mit den Universitäten Oldenburg und Halle sowie Praxispartnern kooperiert, sollen u. a. bereits bestehende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen geprüft und weiterentwickelt sowie neue innovative Maßnahmen erarbeitet werden. Dies können u. a. Bewegungsprogramme, Maßnahmen zur Ernährung und zur psychosozialen Gesundheit sein. Ziel ist zudem die Weiterentwicklung von Kriterien des „Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ (GKV-Spitzenverband), die Ausarbeitung eines Schulungskonzepts zur Qualifikation von Fachberatern und die Erstellung von Beratungsmaterialien. Das Projekt ist auf 18 Monate angesetzt. Erste Ergebnisse wollen der vdek und die Experten der Universitäten Oldenburg und Halle bereits in diesem Jahr bekannt geben. Ideenwettbewerb startet im Juni Für seinen Ideenwettbewerb „SaluPraXI“ sucht der vdek im Auftrag der Ersatzkassen zudem innovative Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die speziell auf die Bedürfnisse und die Lebenssituation von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen zugeschnitten sind. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung sind deren Bedarfsgerechtigkeit, Qualität und Niedrigschwelligkeit. Zur Bewerbung aufgerufen sind vor allem Pflegeeinrichtungen, deren Bewohner und Trägerinstitutionen. Die drei besten Einsendungen werden mit je 30.000 Euro gefördert. Mit den Geldern sollen die Maßnahmen direkt in der Praxis umgesetzt werden. Die Ideengeber erhalten professionelle Unterstützung bei der Ideenentwicklung und qualitätsgesicherten Umsetzung gemäß dem GKV-Leitfaden. Über die Preisvergabe entscheidet eine fachkompetente Jury aus Wissenschaft und Praxis. Die Ausschreibung findet im Juni 2017 statt. Weiterführende Informationen und die Bewerbungsunterlagen werden ab Juni 2017 bekannt gegeben und auf der vdek-Website veröffentlicht. Hintergrund: Mit dem PrävG haben die Pflegekassen ab 2016 einen erweiterten Präventionsauftrag zur Gesundheitsförderung bei Pflegeheimbewohnern. In diesen Versorgungsbereich investieren sie 0,30 Euro je Versicherten (2016: etwa 21 Millionen Euro). Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen geben jährlich insgesamt mehr als 500 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Primärprävention aus. Der mit rund 300 Millionen Euro größte Teil davon kommt der Gesundheitsförderung in Lebenswelten („Settings“) wie Kitas, Schulen, Kommunen und Betrieben sowie Pflegeeinrichtungen zugute. Der neue „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ legt Qualitätskriterien zur Prävention und Gesundheitsförderung in Pflegeheimen fest. Die Maßnahmen umfassen fünf Bereiche: Ernährung, körperliche Aktivität, kognitive Ressourcen, psychosoziale Gesundheit und Gewalt. Der Leitfaden steht auf der Website des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit. Link: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/P160153_Praeventionsleitfaden_stationaer_barrierefrei_II.pdf. Pressemitteilung des vdek

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