Schnellerer Zugang zur ambulanten Psychotherapie

Das Angebot für gesetzlich Versicherte in Deutschland psychotherapeutische Hilfe zu erhalten, ist im internationalen Vergleich sehr vielfältig und umfangreich. Dennoch verging – je nach Indikation – in vielen Fällen eine zu lange Zeit, bis Patienten ein therapeutisches Erstgespräch vereinbaren konnten. Dies soll sich ab dem 1. April 2017 ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni letzten Jahres eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie beschlossen, die die bisherige sehr gute ambulante Versorgung um zahlreiche Neuerungen ergänzt. Neben gestrafften formalen Bewilligungsschritten werden u.a. eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine psychotherapeutische Akutbehandlung, Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe und Veränderungen in der Gruppentherapie eingeführt. Ebenso sieht die Reform eine verbindliche telefonische Erreichbarkeit von Therapeuten sowie eine Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung sind zwei Bausteine von etlichen, die nun das bisherige Therapieangebot der ambulanten Psychotherapie ergänzen. Wir erwarten, dass Psychotherapeuten zukünftig Sprechstunden im ausreichenden Umfang für die Patienten anbieten.“ Die psychotherapeutische Sprechstunde als niedrigschwelliges Angebot Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Patienten ab sofort einen Anspruch auf schnelle Hilfe in Krisensituationen. Ohne Überweisung vom Hausarzt kann der Therapeut in einem ersten unkomplizierten Beratungsgespräch klären, ob eine ambulante Psychotherapie notwendig ist. Besteht kein Verdacht auf eine psychische Krankheit, kann der Patient die Krisensituation ggf. auch durch andere Hilfemöglichkeiten (Selbsthilfe-/Beratungsangebote, Schuldnerberatung) stabilisieren. Psychotherapeutische Akutbehandlung Ergibt sich im ersten Sprechstundengespräch die Notwendigkeit einer zeitnahen psychotherapeutischen Intervention, kann der Therapeut dem Patienten eine psychotherapeutische Akutbehandlung anbieten oder vermitteln. Dem Patienten kann so unkompliziert und kurzfristig in einer Ausnahmesituation geholfen werden; so kann verhindert werden, dass sich eine psychische Symptomatik verfestigt bzw. zu einem Langzeitleiden chronifiziert. Die psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgt als mindestens 25-minütige Einzelbehandlung, bis zu 24-mal je Krankheitsfall. Für einen schnellen Therapiestart sorgt, dass die Akutbehandlung der Krankenkasse gegenüber lediglich anzeigepflichtig ist; sie muss nicht wie andere Richtlinientherapien eigens beantragt werden. Bereits bisher hatten Erwachsene einen Anspruch auf bis zu 300 Einzelsitzungen Psychoanalyse (150 Doppelsitzungen in der Gruppe), bis zu 100 Einzelsitzungen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (80 Doppelsitzungen in der Gruppe) und bis zu 80 Stunden Verhaltenstherapie als Einzel- oder Gruppensitzung. Bei Kindern und Jugendlichen variiert die Sitzungsanzahl. Telefonische Erreichbarkeit und Terminservicestellen sichern Sprechstundenplatz Weitere Verbesserungen sieht v. Stackelberg in der Erreichbarkeit psychotherapeutischer Praxen und in der Terminvergabe durch Terminservicestellen. Ab dem 1. April 2017 müssen Psychotherapeuten zu angekündigten und veröffentlichten Zeiten bis zu 200 Minuten wöchentlich telefonisch erreichbar sein. Patienten können so einen Sprechstundentermin vereinbaren oder sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Die Terminservicestellen haben einen Termin innerhalb von vier Wochen ab dem Anfragezeitraum zu gewährleisten. „Mit der Terminvermittlung für die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung bieten die Terminservicestellen ab dem 1. April 2017 ein weiteres wichtiges Angebot an. Ich erwarte von den Psychotherapeuten, dass Patienten zukünftig wesentlich schneller einen Termin erhalten. Auch die niedergelassenen Psychotherapeuten sollten nicht vergessen, dass 90 Prozent der Patienten gesetzlich krankenversichert sind und erst durch ihre Beiträge die flächendeckende medizinische Versorgung überhaupt möglich ist.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Zusätzliche Gelder für bessere psychotherapeutische Versorgung

„Die gestern vom Bewertungsausschuss beschlossenen Vergütungen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der Akutbehandlungen sowie weitere Neuregelungen wie beispielsweise Verbesserungen bei den Gruppentherapien führen unmittelbar zu zusätzlichen Einnahmen der Psychotherapeuten von ca. 100 Mio. Euro. Mit den neuen Leistungen und der zusätzlichen Vergütung haben es die Psychotherapeuten selbst in der Hand, die Versorgung der Patienten ganz praktisch zu verbessern. Es ist bedauerlich, dass die KBV reflexhaft über zu wenig Geld jammert, nur weil die Beitragszahler über ihr nicht das Füllhorn ausschütten“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spietzenverbandes

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Markt für Digital Health mit großem Wachstumspotenzial

Ob Fitness-Tracker, Online-Sprechstunde oder elektronische Patientenakte: Die Bundesbürger stehen der Digitalisierung des Gesundheitswesens positiv gegenüber. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat. So nutzen heute bereits 45 Prozent all jener, die ein Smartphone besitzen, Gesundheits-Apps. Solche Apps zeichnen etwa Körper- und Fitnessdaten auf, um die eigene Gesundheit zu verbessern. Weitere 45 Prozent können sich vorstellen, solche Apps künftig zu nutzen. Großes Interesse zeigen die Deutschen außerdem an der Digitalisierung ihrer Patientendaten: 32 Prozent haben Untersuchungsergebnisse wie zum Beispiel MRT-Befunde schon einmal auf CD bekommen, weitere 43 Prozent würden die Resultate künftig gerne in digitaler Form erhalten. „Die digitale Übertragung von Unterlagen erleichtert die Kommunikation zwischen Versicherten, Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus und erspart Patienten viele Wege“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens birgt ein riesiges Potenzial für eine bessere und effizientere Versorgung. Eine leistungsfähige Patientenversorgung funktioniert künftig nur noch mit digitaler Unterstützung.“ Aber auch praktische digitale Services wie die Online-Terminvereinbarung und die Online-Erinnerung an Termine oder fällige Vorsorgeuntersuchungen schätzen die Bundesbürger: 18 Prozent haben bereits online einen Arzttermin vereinbart, 40 Prozent können sich vorstellen, dies künftig zu tun. 14 Prozent werden bereits per SMS oder Mail an Arzt-Termine erinnert, 45 Prozent wünschen sich diesen zusätzlichen Service für die Zukunft. „Viele Patienten würden gerne digitale Gesundheitsangebote in Anspruch nehmen. Gleichzeitig ist das Gesundheitswesen bisher eher wenig digitalisiert. Oftmals scheitert es daher noch am Angebot“, so Rohleder. Die Komplexität des Gesundheitssystems mit all seinen Beteiligten – Hersteller und Entwickler neuer Technologien, Leistungserbringer, Krankenkassen und Patienten – sei dabei die größte Hürde. „Mit dem E-Health-Gesetz wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, jetzt muss die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich Fahrt aufnehmen. Krankenkassen, Ärzte und Kliniken müssen sich schneller bewegen und den Herausforderungen stellen“, so Prof. Dr. Siegfried Jedamzik, Geschäftsführer der Bayerischen TelemedAllianz. Die Deutschen sind aber auch Szenarien, die noch etwas weiter in der Zukunft liegen, gegenüber offen: Operationen, die von Spezialisten aus der Ferne unterstützt werden, kann sich etwa jeder Zweite (48 Prozent) für sich selbst vorstellen. Auch die Konsultation von Ärzten und Spezialisten im Ausland, etwa um eine Zweitmeinung einzuholen, kann sich rund jeder Zweite (45 Prozent) vorstellen. Mit mehr Vorbehalten sehen die Patienten die telemedizinische Überwachung des eigenen Gesundheitszustands. Jeder Dritte (31 Prozent) hält dieses Szenario künftig für sich selbst für denkbar. „Patienten muss die Skepsis, ob die Speicherung von digitalen Patientendaten datenschutzrechtlich überhaupt sicher möglich ist, genommen werden. Um die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten zu gewährleisten und auszubauen, müssen schnell einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, forderte Jedamzik. Auch die Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist im Wandel. Über Gesundheit wird zunehmend im Netz diskutiert. 88 Prozent informieren sich zu Gesundheitsthemen, mehr als die Hälfte (55 Prozent) nutzt dafür das Internet. Jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) recherchiert sogar mindestens einmal im Monat im Netz zu Gesundheitsthemen. Dabei herrscht eine große Quellenvielfalt: Die meisten Bundesbürger (51 Prozent) informieren sich auf allgemeinen Gesundheitsportalen, aber auch Webseiten von Krankenhäusern (31 Prozent) oder von Ärzten (26 Prozent) sind beliebt. Die Gesundheitsrecherche im Netz hat zur Folge, dass die Patienten mündiger werden. Zwei Drittel der Befragten (61 Prozent) sagen, dass sie durch die Internetrecherche zu Gesundheitsthemen wertvolle Tipps erhalten. Knapp jeder Zweite (48 Prozent) meint, dass das Internet dabei hilft, souveräner gegenüber dem Arzt aufzutreten. Jeder Dritte (32 Prozent) versteht dadurch seinen Arzt besser. „Die Digitalisierung schafft die Voraussetzung für den mündigen Patienten und ermöglicht ein souveränes und selbstbestimmtes Handeln im Gesundheitswesen“, sagte Rohleder. Informationssysteme im Gesundheitsbereich müssten jetzt umfassend vernetzt und mobil nutzbar gemacht werden. Bei jedem fünften Internetnutzer hat die Online-Recherche sogar schon einmal Auswirkungen auf die Behandlung gehabt: 20 Prozent geben an, dass ihnen von ihrem Arzt schon ein Medikament oder eine Therapie verschrieben wurde, weil sie nach einer Internetrecherche darum gebeten haben. 12 Prozent haben schon ganz auf die Einnahme eines Medikaments verzichtet, nachdem sie im Internet dazu recherchiert hatten. Zehn Prozent geben an, die vom Arzt verschriebene Dosierung eines Medikaments nach der Netzrecherche schon einmal verändert zu haben. „Der Patient geht durch die Internetrecherche aufgeklärter in das Arztgespräch. Das finden manche Ärzte gut, anderen ist es erst einmal unangenehm“, so Rohleder. Auch die Alterung der Gesellschaft erfordert neue Lösungen. Immer mehr Deutsche werden immer älter. Dadurch nimmt die Zahl altersbedingter chronischer Erkrankungen zu, die Kosten für das Gesundheitssystem schnellen in die Höhe. Dem steht insbesondere in ländlichen Regionen bereits heute ein Ärzte- und Pflegemangel gegenüber. Lösungsansätze für diese Probleme bietet die Telemedizin. Moderne Technik ermöglicht dabei eine medizinische Versorgung auch dort, wo die Infrastruktur dünn und Ärzte überlastet sind. Katalysator für die Telemedizin kann die digitale Patientenakte sein. Rund zwei Drittel (60 Prozent) wollen die elektronische Patientenakte nutzen. In ihr sollen Daten, die in Arztpraxen, Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen anfallen, zukünftig elektronisch gespeichert werden. Vorhandene Daten können so verstärkt – auch mobil – genutzt werden. Dabei spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Die Mehrheit der Bundesbürger (74 Prozent) möchte selbst darüber bestimmen, welche Ärzte Zugriff auf die digitalen Daten in ihrer E-Akte haben. 60 Prozent geben aber auch an, dass sie damit einverstanden wären, dass behandelnde Ärzte die Daten einsehen und an einen anderen behandelnden Arzt weitergeben. 32 Prozent würden diese Entscheidung auch an Familienangehörige übertragen, 24 Prozent wären damit einverstanden, dass die Krankenkasse die Gesundheitsdaten kontrolliert. „Telemedizin hat das Potenzial, die Lebensqualität und medizinische Versorgung vieler Patienten zu verbessern. So lange wie möglich zu Hause bleiben zu können, wird durch die telemedizinische Überwachung möglich“, so Jedamzik. Um die Patienten von der Digitalisierung profitieren zu lassen, müsse daher schnellstmöglich ein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung der elektronischen Patientenakte aufgestellt werden. „Es gilt, die technischen Möglichkeiten umfassend zu nutzen, damit der medizinische Fortschritt wirklich allen Patienten zur Verfügung steht“, sagte Rohleder. Rund um die Arzneimittelversorgung der Zukunft geht es auch bei einer Bitkom-Diskussion am 28. März 2017, 18.30 Uhr im Telefónica BASECAMP, Mittelstraße 51-53, 10117 Berlin. Katja Leikert (MdB) gibt einen Impuls zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und diskutie
rt im Anschluss u.a. mit Kai Vogel, Leiter Team Gesundheit und Pflege, VZBV, und Hartmut Deiwick, Kaufmännischer Leiter, Versandapotheke Aponeo. Gesundheit ist dieses Jahr auch zum […]

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Brexit: Vorerst keine Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 29. März 2017 der Europäischen Union offiziell ihre Austrittsabsicht mitgeteilt. Für Versicherte, Unternehmen und Institutionen, bei denen die Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der soziale Sicherheit Anwendung finden (z. B. Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner, Studierende), treten durch das offizielle Austrittsersuchen vorerst keine Änderungen ein. GKV-Versicherte können sich vorerst auch weiterhin mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte in Großbritannien behandeln lassen. Die tatsächliche Loslösung des Vereinigten Königreichs erfolgt gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union erst durch Inkrafttreten eines Austrittsabkommens. Während der Aushandlung dieses Abkommens findet das europäische Recht weiterhin Anwendung auf das Vereinigte Königreich. Allerdings gilt dies längstens für zwei Jahre ab dem offiziellen Austrittsersuchen, sofern die Mitgliedstaaten nicht einstimmig eine Fristverlängerung vereinbaren. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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KKH-Chef: Kein Artenschutz für Apotheker

Angesichts der heute stattfindenden Beratungen im Koalitionsausschuss zum geplanten Versandhandelsverbot für Arzneimittel erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH Kaufmännische Krankenkasse: „Es kann im 21. Jahrhundert keinen Artenschutz für Apotheker geben. Sie müssen sich mit Leistung und Service behaupten. Der Einzelhandel bekommt ja auch nicht die Konkurrenz durch Amazon verboten. Grundsätzlich wünschen wir uns als Krankenkasse mehr Wettbewerb, um für unsere Versicherten den besten und günstigsten Preis gewährleisten zu können. Gerade für chronisch Kranke, die dauerhaft gleiche Medikamente benötigen, hat der Versandhandel enorme Bedeutung. Die Bundesregierung versäumt es aktuell, frühzeitig die Weichen für die Zukunft zu stellen. Ein Versandhandelsverbot passt nicht in unsere Zeit.“ Pressemitteilung der KKH

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DKG zur Buchvorstellung „Tatort Krankenhaus“ Krankenhäuser weisen Tötungsvorwürfe zurück

Zu den Behauptungen eines Psychiaters, dass jährlich bis zu 21.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Heimen getötet würden, erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann: „Dies ist eine unverantwortliche Behauptung, die als völlig unseriös zurückzuweisen ist. Selbst der Autor rudert mittlerweile zurück. In einem Beitrag der „Welt am Sonntag“ stellt er in Frage, ob seine Befragung von den Teilnehmern richtig verstanden wurde. Seine „empirische Schätzung“ unterscheidet offensichtlich nicht zwischen der Begleitung von Sterbenden und Töten. Der palliativmedizinische Ansatz wird hier diskreditiert. Besser als jetzt zu zweifeln, wäre es gewesen, ganz auf ein solch unwissenschaftliches Pamphlet zu verzichten. Natürlich gibt es wirtschaftlichen Druck im Krankenhaus wie in allen sozialen Bereichen. Damit gehen die Krankenhäuser und die Ärzte und Pflegekräfte aber professionell und verantwortungsvoll um. Die Tötungsbehauptung aufgrund wirtschaftlichen Drucks ist eine unverantwortliche Effekthascherei mit gezieltem Schlechtreden zum Verkauf des eigenen Buches auf Kosten von Pflegekräften. Ausgerechnet eine Berufsgruppe wird so unter Generalverdacht gestellt, die sich durch Empathie und die Sorge um das Wohlergehen kranker Menschen jeden Tag verdient macht. Die Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern leisten rund um die Uhr großartige Arbeit – an 24 Stunden täglich/7 Tage die Woche.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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forsa-Umfrage des vdek zum Versandhandel von Arzneimitteln – Versorgung der Versicherten durch Apotheke vor Ort nicht gefährdet

Das von der Politik geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln lässt sich durch objektive Daten nicht begründen. Das geht aus einer bundesweiten repräsentativen Umfrage hervor, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beim forsa-Institut in Auftrag gegeben hat. Demnach hat zwar jeder Vierte (24 Prozent) bereits mindestens einmal Medikamente in einer Internetapotheke bestellt – rezeptpflichtige Arzneimittel werden aber kaum über den Versandhandel gekauft. Gerade mal drei Prozent der Befragten gaben an, bereits rezeptpflichtige Medikamente über den Versandweg bestellt zu haben. Die übergroße Mehrheit von 97 Prozent hat diese Möglichkeit noch nicht genutzt. Auch das Interesse, in Zukunft rezeptpflichtige Arzneimittel über das Internet zu bestellen, ist verhalten: Nur elf Prozent der Befragten gaben an, dass sie diesen Vertriebsweg grundsätzlich in Betracht ziehen. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte dazu: „Die Umfrage zeigt klar und deutlich, dass von einer Existenzbedrohung der Apotheke um die Ecke durch Versandapotheken keine Rede sein kann. Solche Sorgen sind nicht gerechtfertigt – das Drohszenario eines Apothekensterbens ist an den Haaren herbeigezogen.“ Auch sei aus den Daten nicht erkennbar, so Elsner, dass die wohnortnahe Versorgung der Versicherten in Gefahr wäre. „Für das geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sehen wir vor diesem Hintergrund keine Grundlage. Im Gegenteil: Ein Verbot würde an der Versorgungsrealität vorbeigehen. Denn die Daten belegen, wer in der Versandapotheke bestellt, tut das in der Regel häufiger (84 Prozent der Befragten) und ist alles in allem zufrieden (97 Prozent). Daher sollte man den Versicherten diesen zusätzlichen Versorgungsweg nicht verwehren.“ Grund für die Zufriedenheit ist laut forsa-Umfrage an erster Stelle der günstigere Preis, gefolgt vom einfachen Bestellvorgang und der schnellen Lieferung. Bei der telefonischen Umfrage wurden repräsentativ bundesweit 1.021 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt. Erhebungszeitraum der Studie war vom 20. bis 22. März 2017. Pressemitteilung des vdek

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Kliniken sind Rückgrat der medizinischen Daseinsvorsorge – Personal ist Dreh- und Angelpunkt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert in ihren Positionen zur Bundestagswahl 2017 zukunftsgerichtete rechtliche Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in Deutschland und eine in sich schlüssige ordnungspolitische Orientierung. „Gesundheits- und Krankenhauspolitik und deren Umsetzung in der Praxis müssen widerspruchsfreier werden“, betonte DKG-Präsident Thomas Reumann, der zugleich Landrat des Landkreises Reutlingen ist. „Im Mittelpunkt aller Überlegungen muss die Personalsicherung stehen, denn Personal ist der Schlüssel für alles. Wer eine optimale Versorgung von Patienten haben möchte, und das ist Anspruch der Krankenhäuser, muss dafür das notwendige, gut qualifizierte Personal haben“, erklärte Reumann. Alle Regelungen müssten sich letztlich daran messen lassen, in wie weit sie zur Unterstützung des Personals beitrügen, dies gelte sowohl für die Finanzierung, die Investitionen als auch beispielsweise für die Digitalisierung. „Es geht um den Dreiklang, Personaleinsatz sichern, Rationalisierungsdruck vom Personal nehmen und attraktiv für das Personal bleiben“, so Reumann weiter. „Der öffentlich bekundete Anspruch und die realen Rahmenbedingungen klaffen auseinander.“ Personal von Bürokratie entlasten – Digitalisierung fördern Wenn Politik und Kostenträger mehr Personal und mehr Zeit für die Patienten forderten, dürften die Krankenhäuser nicht mit immer neuer Bürokratie belastet werden. Deshalb fordert die DKG ein bundesweites Programm zum Abbau von bürokratischem Aufwand mit dem Ziel, die Dokumentationslast um 50 Prozent zu reduzieren und den Anteil der Arbeitszeit für Dokumentation und Bürokratie auf maximal 20 Prozent zu begrenzen. „Jede Minute, die unser Personal nicht mit unnötiger Bürokratie vergeuden muss, kommt den Patienten zugute“, so Reumann. Auch würden von Politik und Kostenträger gut qualifizierte und gut entlohnte Arbeitsverhältnisse gefordert, die Mehrkosten von Tarifvereinbarungen aber nicht ausfinanziert. Es würden Entlastungen für die Mitarbeiter durch moderne Arbeitsbedingungen verlangt und höchste Ansprüche an Qualität und Patientensicherheit einschließlich Infektionsprophylaxe gestellt, die dafür erforderlichen Investitionsmittel aber nicht gewährt. Darüber hinaus betonten Bund und Länder Nutzen sowie Chancen der Digitalisierung für die medizinische Versorgung, stellten den Krankenhäusern die dazu erforderlichen Investitionsmittel aber nicht bereit und ließen die Krankenhäuser an der telematischen ambulanten Versorgung nicht teilhaben. „Wer das Thema ernst nimmt, muss ein mehrjähriges Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr einrichten und zusätzlich über einen Digitalisierungszuschlag in Höhe von zwei Prozent eine nachhaltige Situation schaffen“, machte Reumann deutlich. Pauschale Personalanhaltszahlen falscher Weg Das Instrument allgemeiner Personalanhaltszahlen für die Pflege oder den ärztlichen Dienst lehnte Reumann strikt ab. „Der tatsächliche Personalbedarf hängt maßgeblich von den baulichen Strukturen, der technischen Ausstattung und den Erkrankungen der Patienten vor Ort ab“, so Reumann. Starre bundeseinheitliche Personalvorgaben würden den individuellen Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht, stünden einem flexiblen Personaleinsatz, der sich am jeweiligen Versorgungsbedarf orientieren müsse, entgegen und behinderten eine effizientere Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung. Angesichts der Realitäten im Alltag seien Mindestpersonalvorgaben kontraproduktiv: „Fachkräftemangel, kurzfristige Personalausfälle und plötzlich steigender Versorgungsbedarf sind Einflussfaktoren, die in festen Vorgaben nicht abbildbar sind“, erklärte Reumann. Personalanhaltszahlen könnten deshalb nur als Strukturqualitätsmaßnahmen in spezifischen Versorgungsbereichen infrage kommen. Probleme der arbeitsmarktbedingten Verfügbarkeit und objektive Besetzungsunmöglichkeiten dürften nicht zum Ausschluss aus der Versorgung oder zu Haftungsrisiken führen. Ansonsten drohten unkoordinierte Abmeldungen der Kliniken von der Versorgung zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Der Bund habe zwar mit der Krankenhausreform wichtige und richtige Weichenstellungen vorgenommen. Das sei ausdrücklich anzuerkennen. „Deutliche Personalkostensteigerungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung, völlig unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Länder und hohe Defizite in den Notfallambulanzen. Das sind nach wie vor die zentralen Problempunkte“, unterstrich Reumann. An dieser Stelle habe die Reform im Jahr 2016 so gut wie nichts verbessert. „Kosten und Preise kommen nicht zusammen.“ Rund ein Drittel der Krankenhäuser würden sich aber unverändert in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, stellte der DKG-Präsident fest. Diese Finanzierungslücke könnten die Krankenhäuser selbst durch intensivste Spar- und Rationalisierungsbemühungen nicht schließen. Denn dies müsste zwangsläufig zulasten der Personalausstattung gehen. Die DKG fordert ein widerspruchsfreies Bekenntnis der Politik zur Personalsicherung in den Kliniken. Versorgung aus einem Guss – Letztverantwortung der Länder Auch im Hinblick auf die ambulante Notfallversorgung in den Kliniken kritisierte Reumann die nach wie vor unzureichende Vergütung. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass den Krankenhäusern Verluste von rund einer Milliarde Euro pro Jahr entstünden. Jährlich suchten rund elf Millionen Patienten das Krankenhaus zur ambulanten Notfallbehandlung auf – mit steigender Tendenz. „Ohne die Kliniken wäre die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht mehr zu gewährleisten“, sagte der DKG-Präsident. Die in der letzten Krankenhausreform beabsichtigten Verbesserungen seien bei der Umsetzung durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abgeblockt oder sogar ins Gegenteil verkehrt worden. In der ambulanten Notfallversorgung sei daher eine sektorenübergreifende, extrabudgetäre Vergütung unabdingbar. Reumann: „Die Vergütung der Notfallleistungen muss direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse erfolgen, das heißt ohne Einbeziehung der KVen.“ Dort, wo die Krankenhäuser die Versorgung sicherstellen, müssten sie unabhängig von KVen handeln können. Die ambulante Notfallversorgung mache zudem deutlich, dass man dauerhaft eine veränderte Leistungsplanung benötige. „Wir müssen die Letztverantwortung der Länder stärken“, so der DKG-Präsident. Die Länder müssten neben den stationären auch die ambulanten Strukturen aktiv mitgestalten können. Sie brauchten zusätzlich zum bestehenden Recht zur Planung und Steuerung der stationären Krankenhauskapazitäten aktive Mitwirkungsrechte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgungssteuerung. „Insbesondere müssen die Länder das Recht haben, Krankenhäuser dauerhaft zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung, einschließlich Notfallversorgung, zu ermächtigen.“ Gemeinsame Selbstverwaltung weiterentwickeln Insgesamt fordert die DKG die politischen Akteure auf, ihrer eigenen Verantwortung besser gerecht zu werden. Wer dauerhaft die Akzeptanz von Beschlüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung sichern wolle, dürfe Grundsatzentscheidungen nicht delegieren. „Die Politik muss Weichenstellungen der Daseinsvorsorge selbst bestimmen und darf dies nicht aus der Hand geben“, forderte Re
umann. Deshalb müsste auch die Umsetzung von Aufgaben, die an die Selbstverwaltungspartner delegiert worden sind und die zu wesentlichen Veränderungen der medizinischen Versorgung führen, einer politisch-parlamentarischen Überprüfung unterzogen werden. Reumann: „Wir fordern deshalb Beratungen dieser Umsetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Nur so kann dauerhaft Legitimität der Entscheidungen sichergestellt werden. Zudem muss sich die Selbstverwaltung dem Konsensprinzip verpflichten.“ Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente Auch die Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente der Betriebskosten sei unabdingbar. „Wir brauchen die vollständige Abbildung der Tarifentwicklung in den Landesbasisfallwerten“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Bis dato seien nur lineare Bestandteile abgebildet, doch auch strukturelle Tarifentwicklungen müssten refinanziert werden. Zudem benötige man flankierende Maßnahmen zum DRG-System. „In Deutschland haben wir ein […]

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Größte Reform der Psychotherapie seit 17 Jahren startet

Wie finden Menschen hierzulande psychotherapeutische Unterstützung? Bisher eher zufällig, nur wenige Patienten werden von ihrem Hausarzt gezielt zu Therapeuten überwiesen. Ob Patienten verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch oder psychoanalytisch therapiert werden, hängt laut der Techniker Krankenkasse (TK) weniger von der Diagnose als vom Schwerpunkt der Therapeuten und freien Plätzen ab. So kommt es zu regional sehr unterschiedlichen Verteilungen.   Am 1. April starten umfangreiche Neuregelungen in der ambulanten Psychotherapie, die dazu beitragen sollen, dass Patienten schneller die richtige Unterstützung bekommen. Birgit Schulmeier, bei der TK Expertin für die ambulante psychotherapeutische Versorgung: „Durch die neue Richtlinie bekommen die Patienten schneller Hilfe und die richtige Unterstützung. Insbesondere die neu eingerichteten psychotherapeutischen Sprechstunden ermöglichen Patienten einen zeitnahen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und helfen, den individuellen Bedarf zu ermitteln.“ Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Telefonische Erreichbarkeit der Therapeuten Die Therapeuten sind künftig zu festen Zeiten telefonisch erreichbar. Informationen dazu gibt es bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Kontakt zum Therapeuten und die Terminvergabe werden damit deutlich verbessert. Terminservicestelle Über die Terminservicestellen können die Patienten künftig freie Plätze für eine Sprechstunde oder – wenn erforderlich – eine Akutbehandlung erfragen. Anders als bei anderen Fachrichtungen brauchen sie keine Überweisung, um die Terminservicestellen in Anspruch zu nehmen. Sie sollten aber beim Anruf ihre Versichertenkarte bereithalten. Informationen zu ihrer jeweiligen Terminservicestelle erhalten Patienten auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Sprechstunde Patienten stehen künftig psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichentherapeuten angeboten werden. Sie helfen den Patienten, die richtige Unterstützung zu finden, beraten, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung empfehlenswert ist und geben alternative Empfehlungen, zum Beispiel für Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Präventionsmaßnahmen. Die Therapeuten erkennen auch, ob eine Akutbehandlung angezeigt ist. Akutbehandlung Wird in der psychotherapeutischen Sprechstunde akuter Handlungsbedarf erkannt, können Patienten künftig bis zu zwölf Stunden Akutbehandlung direkt nach der Sprechstunde erhalten. Dabei geht es nicht um eine Therapie, sondern um eine kurzfristige Besserung und darum, Patienten im Krisenfall zu stabilisieren. Vorteil für die Patienten: Sie bekommen schnellere Unterstützung, da die Akutbehandlung bei der Krankenkasse nur angezeigt, aber nicht genehmigt werden muss. Probatorische Sitzung Probatorische Sitzungen sind Gespräche, in denen Patient und Therapeut abschätzen, ob sie gut zusammenarbeiten können. Für die Therapeuten sind diese – mindestens zwei – Termine auch wichtig, um die Diagnose zu verfeinern und eine erste Prognose für den Verlauf der Therapie vorzunehmen. Antragsschritte für die Therapie vereinheitlicht Statt verschiedener Antragsschritte je nach Therapieverfahren, gibt es künftig ein einheitliches System. Die Therapeuten sprechen sich je nach Schwere der Krankheit zunächst für eine Kurz- oder Langzeittherapie aus. Die Kurzzeittherapie unterteilt sich künftig in Kurzzeittherapie 1 und 2 mit jeweils zwölf Stunden. Daran kann sich eine Langzeittherapie anschließen. Dies gilt für alle Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie). Anträge und Gutachten vereinfachen Bei der psychotherapeutischen Sprechstunde legen die Patienten lediglich ihre Krankenversichertenkarte vor. Ist eine Akutbehandlung erforderlich, informieren die Therapeuten die jeweilige Krankenkasse über den Behandlungsbeginn. Auch hier braucht es keinen Antrag. Nur bei Kurz- und Langzeittherapien stellen Therapeut und Patient wie bisher gemeinsam einen Antrag bei der Krankenkasse. Der erste Antrag für eine Langzeittherapie muss, Verlängerungsanträge können von einem Gutachter bewertet werden. Gruppentherapie fördern Da die Gruppentherapie bei einigen Krankheitsbildern sehr sinnvoll ist, soll sie durch die neue Richtlinie gefördert werden. Bisher liegt der Anteil von Gruppentherapien bei lediglich 1,5 Prozent. Die Mindestgruppengröße ist auf drei Patienten verkleinert, so dass mehr Patienten geholfen wird und auch in ländlicheren Gebieten schneller gestartet werden kann. Zudem erhalten Therapeuten mehr Handlungsspielraum: Sie können Einzel- und Gruppentherapie kombinieren und zwischen beiden nach Bedarf aufteilen. Im Antrag legen sie nur ein Gesamtstundenkontingent fest sowie den Schwerpunkt auf Einzel- oder Gruppentherapie. Rezidivprophylaxe Um den Erfolg einer Langzeittherapie nachhaltig zu sichern, gibt es künftig ein Stundenkontingent, das nach Abschluss der Therapie in größeren Abständen in Anspruch genommen werden kann. Diese sogenannte Rezidivprophylaxe umfasst je nach vorheriger Therapiedauer maximal acht bzw. 16 Stunden und kann bis zu zwei Jahre nach Therapieende stattfinden. Bei Kindern und Jugendlichen können es bis zu 20 Stunden sein. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse TK

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Erhalt des Preisbildungssystems für Arzneimittel ist Gebot politischer Vernunft

Deutschlands Apotheker fordern die Politik auf, ihrer Verantwortung für Millionen Patienten gerecht zu werden und das über lange Jahre aufgebaute Preisbildungssystem zu sichern, auf dem die gesamte Arzneimittelversorgung mit all ihren Steuerungsmechanismen in Deutschland fußt. Dazu sagt Präsident Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „In der derzeitigen Situation ist der einzige Weg zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung die Rückführung des Versandhandels auf rezeptfreie Medikamente. Das entsprechende Gesetz muss jetzt her und darf nicht unter die Räder des beginnenden Bundestagswahlkampfs kommen.“ Werde nicht zügig gehandelt, zerfalle das ordnungspolitische Fundament der Arzneimittelversorgung. Schmidt weist außerdem auf die europapolitische Dimension des Problems hin: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zur europäischen Idee und zum EU-Binnenmarkt. Aber die Gestaltung des Gesundheitswesens war und ist auch laut den EU-Verträgen klare Domäne der Mitgliedstaaten. Dieses Stück Souveränität kann und muss sich der Gesetzgeber in Berlin erhalten oder wieder holen, indem er jetzt aktiv wird. Er muss die Konsequenzen des EuGH-Urteils zum Versandhandel vom vergangenen Oktober bearbeiten. Aussitzen funktioniert da nicht. Sonst findet Gesundheitspolitik zukünftig vor allem in Brüssel statt. Das wissen alle, die mit am Tisch sitzen, wenn der Koalitionsausschuss der Bundesregierung über die letzten Gesetzgebungsfragen in dieser Legislaturperiode und damit auch über den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zum Versandverbot brütet.“ Schmidt erinnert daran, dass in 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt ist. „Dieser klugen Mehrheit kann sich auch die große Koalition in Berlin anschließen. Finanzielle Nachteile können Deutschland daraus nicht erwachsen. Angst vor Staatshaftung braucht in diesem Kontext niemand zu haben.“ Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am 19. Oktober 2016 die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter einstuft. Daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium im Dezember einen Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgelegt, den die SPD bis dato nicht mitträgt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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