Gesundheit zum Frühstück: Schnell, effizient und zum Wohle des Patienten – Wie viel Digitalisierung verträgt unsere Gesundheit?

Die Digitalisierung macht vor dem Gesundheitswesen nicht Halt. War eine OnlineSprechstunde vor Kurzem noch unvorstellbar, wird diese ab 1. April 2017 eingeschränkt möglich. Damit wird der Weg für Konzepte wie das der Online-Praxis Dr. Ed teilweise frei. Gründer David Meinertz diskutierte heute im Rahmen der Veranstaltung GESUNDHEIT ZUM FRÜHSTÜCK der Schwenninger Krankenkasse mit dem zuständigen Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Heidenblut MdB, über Vorteile und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. David Meinertz hat seit 2011 manche Schlacht mit dem Gesetzgeber geführt: „Dabei ist unser Angebot nicht zwingend ein Ersatz für die reale Begegnung zwischen Arzt und Patient, sondern eine Ergänzung, die beispielsweise die medizinische Versorgung im ländlichen Raum stärkt. Dass die deutsche Gesetzgebung dieses Angebot derzeit noch schwächt, ist im Sinne vieler Patienten sehr bedauerlich.“ Dirk Heidenblut beurteilt die fortschreitende Digitalisierung positiv: „Die Digitalisierung bietet große Chancen für einen besseren Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Mit dem E-Health-Gesetz sind wir mit der Videosprechstunde einen ersten wichtigen Schritt gegangen. Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch noch Herausforderungen zu bewältigen, dazu gehört zum Beispiel eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots.“ Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse, differenziert: „Aus der Perspektive der Kassen ist die Digitalisierung Chance und Herausforderung zugleich. Sie schenkt Ärzten, Pflegepersonal und auch uns Kassen mehr Zeit für die Menschen – das ist der größte Vorteil. Sie fordert aber auch ein Konzept für einen wirksamen Datenschutz. Dafür werden wir zum Wohle der Patienten gemeinsam mit Politik und Ärzteschaft arbeiten.“ Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Eltern im Osten nehmen häufiger Kinderpflegekrankengeld in Anspruch

Immer mehr berufstätige Eltern nutzen die Möglichkeit, während der Pflege ihres kranken Kindes finanzielle Unterstützung von ihrer Krankenkasse zu erhalten. Der Anteil der AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld ist in den letzten fünf Jahren um 47 Prozent gestiegen. Besonders oft wird Kinderpflegekrankengeld im Osten Deutschlands beansprucht. Während in Dresden 10,2 Prozent aller Mitglieder diese Leistung wahrgenommen haben, waren es in Gelsenkirchen gerade einmal ein Prozent. „Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig“, so Helmut Schröder, Stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller AOK-Mitglieder das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen,  seit 2012 kontinuierlich an: Von 25 auf fast 29 Prozent im Jahr 2016. Regional gibt es große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Kinderpflegekrankengeld. Besonders in den großen Städten im Osten Deutschlands liegt der Anteil deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr Kinderpflegekrankengeld in Anspruch, in den westlichen großen Städten waren es hingegen im Durchschnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten. An der Spitze lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder, Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen (1,1 und 1 Prozent aller Mitglieder). „Für dieses Phänomen dürfte die jahrzehntelange Tradition der Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland eine wichtige Rolle spielen“, erläutert Helmut Schröder. „In den neuen Bundesländern ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in allen Familienphasen höher als in Westdeutschland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch nehmen zu müssen.“ Kurze betriebliche Ausfallzeiten durch kranke Kinder Kinderkrankengeldfälle zeichnen sich durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall abwesend: Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Im Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall. Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 1,2 Prozent der AOK-Mitglieder ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent. „Der gesetzliche Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren, wie Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen, im Zaum zu halten“, so Helmut Schröder. Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bzw. 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Krankenstand bleibt stabil Insgesamt ist der Krankenstand im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr mit 5,3 Prozent gleich geblieben. Damit hat jeder Beschäftigte im Durchschnitt 19,4 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt. Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den letzten 10 Jahren konstant angestiegen, sie nahmen um 79,3 Prozent zu. Psychische Erkrankungen führen außerdem zu langen Ausfallzeiten. Mit 25,7 Tagen je Fall dauerten sie mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt mit 11,7 Tagen je Fall im Jahr 2016. Der Analyse des WIdO liegen die Daten von 12,5 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern zugrunde, die 2016 in mehr als 1,5 Millionen Betrieben beschäftigt waren. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen

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Die deutsche Analysen-, Bio-, und Labortechnik blickt optimistisch auf das Geschäftspotenzial im Nahen Osten

Im International Exhibition Centre in Dubai fand vom 20. bis 23. März 2017 bereits zum 34. Mal die internationale Fachmesse ARABLAB statt. Auf dem vom Bund geförderten German Pavilion waren 111 überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen der Laborindustrie vertreten, die ihre Produkte und Dienstleistungen „Made in Germany“ präsentierten. Zur Eröffnung der Messe beehrte seine Exzellenz Abdul Rahman Mohammed Al Owais, Minister für Gesundheit des Emirats Dubai, den German Pavilion und lobte anerkennend die Qualität der deutschen Technologie. Auch der deutsche Generalkonsul in Dubai Günter Rauer zeigte sich sehr interessiert an den ausgestellten Produkten der Analysen-, Bio- und Labortechnik „Made in Germany“ und nahm sich viel Zeit für seinen Rundgang über den deutschen Gemeinschaftsstand. Fast 11.000 Fachbesucher aus über 100 Ländern konnten sich mit insgesamt 924 Ausstellern der Analytikindustrie auf einer stetig wachsenden Ausstellungsfläche über technische Neuerungen der Branche informieren. Die Messe erreichte dabei Käufer aus den Wachstumsregionen Nahost und Afrika sowie dem indischen Subkontinent, China und Asien. Nach Angaben des Branchenverbandes SPECTARIS sind die deutschen Ausfuhren von Analysen-, Bio- und Labortechnik in den Nahen Osten in 2016 um 8,89 % gegenüber 2015 gesunken. Insgesamt wurden Waren im Wert von knapp 587 Millionen Euro in die Region exportiert. Dies entspricht einem Anteil von 4,5 % der deutschen Exporte. Doch die Region wird mittelfristig von den erwarteten, steigenden Rohstoffpreisen profitieren. Die deutsche Beteiligung war von der Anzahl der Aussteller und der belegten Fläche die größte Gemeinschaftsbeteiligung der Messe und wurde auf Antrag des Industrieverbands SPECTARIS vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) umgesetzt. „Die ARABLAB ist für unsere Mitgliedsunternehmen nach wie vor eine der wichtigsten Auslandsmessen. Das große und internationale Einzugsgebiet der Besucher ist für den Aufbau eines Netzwerkes eine gute Basis und eröffnet zahlreiche Möglichkeiten bei der Erschließung neuer Märkte“, so Markus Wolters, Projektmanager Analysen-, Bio- und Labortechnik bei SPECTARIS. Nach Messeschluß ließ sich ein positives Fazit ziehen. Nahezu alle Aussteller waren mit der Anzahl und Qualität der Besucher hoch zufrieden. Die Messe konnte von vielen deutschen Unternehmen erfolgreich als Plattform für die Kontaktpflege und Händlersuche genutzt werden. Die nächste ARABLAB findet vom 18.- 21. März 2018 in Dubai, VAE statt. Mehr Informationen zum Auslandsmesseprogramm unter www.auma.de Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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pro|care VMP von GAI NetConsult bald AOK-weit im Einsatz

Der AOK-Bundesverband erwirbt im März 2017 eine Unternehmenslizenz für den Einsatz von pro|care VMP der GAI NetConsult GmbH im AOK-System. pro|care VMP ist eine langjährig im AOK-Umfeld entwickelte und gereifte Softwareplattform für das Vertrags- und Qualitätsmanagement im Bereich Pflege / Häusliche Krankenpflege. Vor dem Hintergrund der stark steigenden Anzahl an Vertragspartnern durch neue Pflegeeinrichtungen und -formen nutzt das AOK-System die Chancen der Digitalisierung für eine effizientere Unterstützung der Prozesse. pro|care VMP bietet umfassende Funktionen für das Vertrags- und Qualitätsmanagement. Beispielsweise können Fachabteilungen selbstständig neue Vertragsbereiche oder -strukturen definieren und so der wachsenden Bandbreite an Vertragsanforderungen begegnen. In der Qualitätssicherung können nicht nur der Ausbildungsstand des Vertragspartners, sondern auch Prüfungen, Mängel und Beschwerden sowie die daraus resultierenden Maßnahmen initiiert und verwaltet werden. Auch die Prüfaufträge an den MDK und der Rücklauf der Prüfergebnisse werden von pro|care VMP weitestgehend automatisiert verarbeitet. Mit einem zentralen Kontakt- und Kommunikationsmanagement werden zudem die Informationsflüsse zwischen den Beteiligten verbessert. „In Zukunft werden aufgrund des demografischen Wandels die Zahlen von Pflegeeinrichtungen und neuen Wohnformen steigen, damit auch die Zahl der Vertragspartner im Bereich Pflege und HKP. Im Verhältnis dazu werden unsere Ressourcen knapper werden. Um den hohen Qualitätsansprüchen an eine gute Pflege jetzt und in Zukunft gerecht zu werden, ist daher eine effiziente elektronische Unterstützung der Prozesse unerlässlich. Die Software pro|care VMP von GAI NetConsult bildet in besonderem Maße die Prozesse der AOK-Landschaft ab und ist auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Die Entscheidung für einen Einsatz im gesamten AOK-System war also ein konsequenter und richtiger Schritt“, sagt Heike Nowotnik, Geschäftsführerin IT-Steuerung vom AOK-Bundesverband. „Durch eine enge Integration von pro|care VMP mit unserer strategischen GKV-Branchenlösung oscare® steht dem AOK-System nun eine umfassende Prozessunterstützung für den Bereich Pflege, insbesondere auch für die Herausforderungen des Pflegestrukturgesetztes (PSG), zur Verfügung.“ „Wir freuen uns über das Vertrauen in unser Unternehmen und in unsere Software und auf die Zusammenarbeit“, sagt Wilfrid Kettler, Geschäftsführer der GAI NetConsult. Mehr Informationen zu Fachanwendungen und Lösungen für gesetzliche Krankenkassen finden Interessenten hier: https://www.gai-netconsult.de/index.php?id=gesetzliche_krankenkassen Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Neun von zehn AOK-Versicherten mit Pflegeberatung zufrieden

Mit der Pflegeberatung der AOK sind fast 90 Prozent der Versicherten zufrieden, die dieses Angebot schon einmal genutzt haben. Das zeigt eine repräsentative Nutzerbefragung des Zentrums für Sozialforschung Halle im Auftrag der AOK. Ob es um Fachkompetenz, Verständlichkeit, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit oder Objektivität geht – bei all diesen Beratungsaspekten erreicht die AOK-Pflegeberatung Zufriedenheitswerte von jeweils rund 90 Prozent. Die Evaluation belegt auch, dass die AOK-Pflegeberater in der Lage sind, die Lebens-und Pflegesituation der Betroffenen schnell und nachhaltig zu stärken. Knapp die Hälfte der Befragten gab an, dass sich durch die individuelle Pflegeberatung ihre Pflegesituation verbessert hat (48 Prozent) oder pflegende Angehörige Hilfe bekamen (47 Prozent). Die Beratung wurde auch als nützlich erlebt, weil Möglichkeiten finanzieller Unterstützung erläutert wurden (42 Prozent) oder weitere Ansprechpartner genannt werden konnten (33 Prozent). Der Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, sieht die größte Pflegekasse Deutschlands auf dem richtigen Weg: „Drei Viertel der Pflegedürftigen werden heute ambulant versorgt. Das A und O für diese Menschen ist ein passgenaues und stabiles Pflegeumfeld, das sowohl ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen als auch die rechtlichen und wohnortnahen Möglichkeiten berücksichtigt.“ Für die Pflegeberatung setzt die AOK bundesweit über 700 Pflegeberater ein, die in fast 1.400 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zuhause rund um die Pflege informieren, bei Entscheidungsfindungen zu speziellen Fragen unterstützen und als Systemlotse fungieren. „Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit unserem AOK-Pflegeberatungsangebot nicht nur wichtige Informationen, sondern auch konkrete Hilfen erhalten.“ Die Sozialforscher baten im vorigen Jahr alle Nutzer der AOK-Pflegeberatung um ihre Teilnahme. Mit rund 12.300 Teilnehmern lag die Rücklaufquote bei rund 33 Prozent und damit erfreulich hoch. Ziel der umfassenden Befragung war es, die Umsetzung und Qualität der Pflegeberatung zu erfassen, aber auch die Zufriedenheit und Bedarfe der Ratsuchenden zu ermitteln. Die Gründe für eine Pflegeberatung sind demnach vielfältig. Am häufigsten wurde die notwendige Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln, der plötzliche Pflegefall und die Unterstützung bei der Antragstellung genannt. Andere Gründe sind zunehmender Hilfebedarf, die Klärung von Kosten und finanziellen Unterstützungsmaßnahmen oder die Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Bei den vereinbarten Maßnahmen in einer Pflegeberatung rangiert der Antrag auf eine Pflegestufe oder die Höherstufung an erster Stelle. Danach folgen der Einsatz von Hilfsmitteln zur Pflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Neben der Zufriedenheit und Wirkung der Pflegeberatung wurden auch die Struktur und Organisation der Beratung sowie der Akzeptanzgrad der AOK-Pflegeberatung beleuchtet. Acht von zehn Befragten ist es demnach sehr oder eher wichtig, dass die Pflegekasse eine Beratung auch im häuslichen Umfeld anbietet. Das entspricht nach Auffassung der Ratsuchenden der persönlichen Situation am besten bzw. ist so die Abstimmung mit der häuslichen Situation am ehesten möglich. Die AOK trägt diesem Wunsch Rechnung: 77 Prozent aller individuellen Pflegeberatungen finden im häuslichen Umfeld statt. In einer weiteren Stichproben-Befragung wurden 4.000 AOK-Pflegebedürftige, die bisher keine Pflegeberatung in Anspruch genommen haben, nach ihren Gründen befragt. Fast 1.300 Fragebögen kamen zurück, das entspricht einem Rücklauf von rund 31 Prozent. Überraschenderweise kannte jeder zweite Befragte das Angebot der individuellen Pflegeberatung noch nicht. Viele Versicherte erfuhren erst mit dem Antrag auf Pflegeleistungen davon oder noch später. Andere Versicherte nutzen das Angebot nicht, weil sie glauben, dass ihnen eine solche Beratung nichts bringt. Litsch: „Das ist der klare Auftrag an uns, noch frühzeitiger und gezielter über die AOK-Pflegeberatung zu informieren und ihren erheblichen Nutzen bei noch mehr Versicherten bekannt zu machen. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst.“ Die Kurzfassung des Evaluationsberichts und die Broschüre „In besten Händen“ mit ausgewählten Ergebnissen zur Evaluation stehen auf www.aok-bv.de und http://www.aok-gesundheitspartner.de zum Download zur Verfügung. Hintergrund: Die individuelle Pflegeberatung ist eine kostenlose Leistung für alle Versicherten. Sie ist im Paragrafen 7a des elften Sozialgesetzbuchs geregelt. Mit diesem Angebot sollen Pflegekassen ihre Versicherten und deren Angehörige individuell unterstützen, Hilfe im Alltag organisieren und eine optimale Pflege sicherstellen. Die AOK ist die größte Pflegekasse Deutschlands. Jeder zweite der rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen ist bei der AOK versichert. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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conhIT: medatixx wird zum Lotsen für medizinische Apps

Mit dem neuen medatixx-AppPoint wird der strukturierte Datenaustausch zwischen Apps auf dem Patientensmartphone und der Praxissoftware möglich. Der Praxissoftwarehersteller medatixx stellt mit dem medatixx-AppPoint auf der conhIT vom 25.-27. April in Halle 2.2 an Stand A-107 ein neues und innovatives Portal für Gesundheits-Apps vor. Ermöglicht wird dies durch eine enge Kooperation von medatixx mit Anbietern medizinischer Apps. Im Fokus stehen dabei keine Fitness-Apps, sondern Apps mit einem echten medizinischen oder therapeutischen Mehrwert. Wie man im Unternehmen betont, möchte man „dem Anwender mit dem medatixx-AppPoint ein Lotse im Dschungel der Gesundheits-Apps sein“. Derzeit gebe es nahezu unüberschaubar viele Gesundheits-Apps. Jedoch sei es Laien kaum möglich zu erkennen, welche App tatsächlich einen medizinischen Nutzen bringt und direkt mit der Praxissoftware des Arztes interagieren kann. Erfasst ein Patient Werte über eine im medatixx-AppPoint gelistete medizinische App, werden diese direkt in die elektronische Krankenakte in der medatixx-Praxissoftware des behandelnden Arztes übertragen. So ist der Patient in der Lage, unabhängig von den Sprechzeiten der Praxis sicher aktuelle Daten zu übermitteln. Ebenso besteht für Arztpraxen die Möglichkeit, Nachrichten an den Patienten zu senden. Auf der conhIT präsentiert medatixx die ersten App-Anbindungen und zeigt, wie der Datentransfer zwischen Arztpraxis und Patient funktioniert. Das conhIT-Messeteam von medatixx präsentiert ebenfalls die etablierten Projekteditionen x.concept Edition MVZ/Ambulanz und x.vianova. Den Online-Terminkalender für diese MVZ- und Ambulanzlösungen gibt es jetzt in einer erweiterten Version. Diese erlaubt es, automatisch Termine, Ressourcen und sogar die passenden Behandler nach vorkonfigurierten Kriterien zu finden. Möglich wird dies durch eine gezielte Eingabe von Informationen durch den Patienten. Trägt dieser beispielsweise Alter und Symptome ein, wird gleich der passende Facharzt zugeordnet. medatixx auf der conhIT: Halle 2.2, Stand A-107 Pressemitteilung der medatixx GmbH

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„Gesundheit für Ältere gestalten – Lebensqualität fördern“ – Einsendeschluss für den vdek-Zukunftspreis 2017 rückt näher

Jetzt noch schnell bewerben: Bis zum 13. April 2017 können Interessierte ihre Unterlagen für den vdek-Zukunftspreis 2017 beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) einreichen. Gesucht werden innovative Ideen und Best-Practice-Beispiele, die sich dem gesunden Altern widmen. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Projekte, die darauf abzielen, ältere Menschen mit eher schlechteren Gesundheitschancen besser als bisher zu erreichen und damit die Möglichkeit eröffnen, eine gesundheitsfördernde Lebensgestaltung umzusetzen. Die besten Ideen werden mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgezeichnet. Eine hochkarätige Fachjury entscheidet im Sommer 2017 über die eingereichten Projekte und vergibt den diesjährigen vdek-Zukunftspreis. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung der eingereichten Unterlagen stellen vor allem die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz dar. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular für den vdek-Zukunftspreis 2017 finden Bewerber auf der Webseite des vdek unter www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftspreis/zukunftspreis_2017.html. Für Fragen steht Frau Christin Liebrenz allen Interessierten gerne unter der Telefonnummer 030/269 31-17 66 zur Verfügung. Pressemitteilung des vdek

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GPM: Wer wenig hört, wünscht viel Beratung! Patientenbefragung der IKK BB bewertet die Versorgung mit Hörsystemen

Im Herbst 2016 schrieb die regionale Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) in Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) 389 Versicherte an und befragte sie zur Qualität ihrer aktuellen Versorgung mit Hörsystemen. 199 antworteten und gaben der IKK BB und den Hörakustikern in Berlin und Brandenburg wichtige Hinweise zu Qualität, Beratung und zu Auswahlkriterien für die Anschaffung ihres Hörsystems: Hörsysteme nur nach intensiver Fachberatung Wer schwerhörig wird, dem droht der Verlust sozialer Teilhabe. Ein sensibles Thema also, für das es heute gute Hilfsmittel gibt, die modernen Hörsysteme. Deren Funktionen, ihr Design und mitunter auch anfallende Zusatzkosten wollen jedoch wohl bedacht sein. Betroffene suchen sich daher einen versierten Hörakustiker, der ihnen hauptsächlich aus dem Familien- und Bekanntenkreis (34,2 %) oder – auf direkte Nachfrage – durch den Arzt (33,7 %) empfohlen wird. Die professionelle Dienstleistung des Hörakustikers beeinflusst in über der Hälfte der Fälle (52,8 %) die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Hörsystem, dicht gefolgt von „guter Beratung“ (48,7 %), die ebenfalls auf die wichtige Rolle des Hörakustikers verweist. Der Arzt spielt hier mit nur 16,1 % eine untergeordnete Rolle. Befragt nach der Güte der Beratung durch den Fachmann und zur Qualität der letztlich gewählten Versorgung, zeigen sich die Kunden sehr zufrieden: Nach einer geduldigen, intensiven und individuellen Beratung, bei der in der Regel mehrere Produkte in aller Ruhe (zwischen 4 Tagen und mehreren Wochen) getestet werden konnten, erreichen die Hörakustiker einen Zufriedenheitswert mit der Beratung von 8,4 (Skala 1-10). Umgerechnet in Schulnoten wäre dies eine 1- bis 2 (Skala 1-6). Auch die letztendlich ausgewählten Hörsysteme erfüllten mit 7,8 von 10 die hohen Erwartungen. Regelversorgung oder private Aufzahlung? Die Befragung unterscheidet nach aufzahlungsfreier Regelversorgung, einer Aufzahlung bis 250 Euro pro Ohr und einer privaten Eigenbeteiligung von 500 Euro und mehr pro Ohr. Der Hörsystemträger investiert hier individuell: 34,2 % der Befragten wählten ein zuzahlungsfreies Modell, 20,6 % beteiligten sich bis 250 Euro pro Ohr privat. Da ein Hörsystem den Versicherten in der Regel für die nächsten sechs Jahre begleitet, leisteten sich 42,2 %, mehr als 250 Euro pro Ohr für ihr Wunschsystem aufzuzahlen. Mehr als die Hälfte davon waren sogar bereit, privat mehr als 500 Euro pro Ohr für eine -außerordentliche und innovative Hörgeräteversorgung aufzuwenden. Bei Entscheidungen zur Hörsystemversorgung spielen nicht nur funktionale, gesundheitliche oder preisliche Aspekte eine Rolle: Die Anschaffung eines (ersten) Hörsystems bedeutet auch, einen Hörverlust zunächst anzuerkennen. Ein kleines, im Ohr fast unsichtbares Modell, das zudem über Extras wie eine Freisprech- oder Erinnerungsfunktion verfügen kann, nimmt die ersten Berührungsängste. Die Qualität der Hörsysteme und die Arbeit des Hörakustikers konnten dann vollends überzeugen. Auch ein generelles Markenbewusstsein in diesem sensiblen Bereich entscheidet manchmal mit. Kunden fragen oft gleich nach aufwendigeren Systemen und interessieren sich – trotz vorheriger Information – weniger für aufzahlungsfreie Modelle. Sie zahlen freiwillig zu, sind dann aber in der Regel auch mit einem Wert von 8,3 von 10 Punkten – was der Schulnote 2 entspricht – bei einer Aufzahlung von mehr als 500 Euro pro Ohr besonders zufrieden mit ihrer Wahl. Enrico Kreutz, IKK BB-Vorstand, zu den Erkenntnissen der IKK BB nach der Versichertenbefragung: „Weiter gut hören zu können, ist immens wichtig für die soziale Teilhabe. Hierfür gibt es Gott sei Dank heute technisch hochentwickelte Hörsysteme, auch im Rahmen der stetig verbesserten Regelversorgung. Wir empfehlen unseren Versicherten, bei Hörsystemen vor allem auf die unverzichtbaren  Funktionen im eigenen Alltag zu achten. Das ist der Weg zu einer guten Versorgung auch ohne hohe finanzielle Eigenbeteiligung. Wichtig ist auch, die angebotenen Systeme vor der Entscheidung ausgiebig in der Praxis zu testen.“ Auch Marianne Frickel, Präsidentin der biha, begrüßt das Umfrageergebnis: „Wir freuen uns sehr über die positiven Befragungsergebnisse. Aus unserer Sicht haben die Versicherten der IKK BB durch ihre Antworten die hochqualitative individuelle Versorgung mit Hörsystemen bestätigt. Ergebnisse zwischen sehr gut und gut bei einem mit großer Sensibilität zu handhabenden Medizinprodukt, das nun nicht unbedingt zu den beliebtesten Hilfsmitteln gehört, verweist auf die ausgezeichnete Arbeit der Hörakustiker bei der Beratung und der Versorgung.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

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Unterschriftenaktion: Pro Wahlkreis 4.000 Patienten für Schutz der Apotheken vor Ort

In jedem Bundestagswahlkreis haben 4.000 Patienten mit Name und Adresse für den Schutz und die Stärkung der wohnortnahen Apotheken unterschrieben. Dieser Durchschnitt ergibt sich bei 1,2 Millionen Unterschriften, die zwischen Weihnachten und Ende Februar geleistet wurden, und 299 Wahlkreisen zwischen Sassnitz und Berchtesgarden, in denen am 24. September Direktmandate für den Bundestag vergeben werden. Bei der Aktion „Gesundheitssystem in Gefahr“ haben mehr als 6.000 Apotheken aus allen 16 Bundesländern mitgemacht. „Das Votum der Bürger ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik, die Arzneimittelversorgung vor Ort zu stärken“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die einzige Maßnahme, die funktioniert: Der Versandhandel mit Arzneimitteln muss auf rezeptfreie Medikamente begrenzt werden. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollte vom Bundestag zügig beraten und zeitnah verabschiedet werden.“ Mit Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten und Bayern im Süden der Republik liegen zwei Flächenländer ganz weit vorne, wo Demografie und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle spielen – und für die Patienten offenbar auch die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit durch öffentliche Apotheken ein äußerst sensibles Thema ist. Mit mehr als 220.000 Unterschriften hat Bayern fast 20 Prozent Anteil am bundesweiten Stimmaufkommen – trotz eines Bevölkerungsanteils von kaum mehr als 15 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern konnte mit 55.000 Unterschriften bei nur 6 Wahlkreisen mehr als 9.000 Stimmen pro Mandat sammeln – mehr als Doppelte des errechneten Bundesdurchschnitts. Die Aktion „Gesundheitssystem in Gefahr“ hatte folgenden Text: „Aktuelle Entscheidungen der EU machen es ausländischen Konzernen noch einfacher, sich an unserem Gesundheitssystem zu bereichern. Internationale Versandhändler wollen die Rosinen aus unserem System picken, ohne das zu leisten, was meine Apotheke vor Ort macht: Nacht- und Notdienst, persönliche Beratung, Rezeptur, … Ich fordere von der Politik: Stoppen Sie die gefährlichen Einflüsse von außen. Schützen Sie die Apotheken vor Ort!“. Am 19. Oktober hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ausländische Versandhändler sich nicht an die deutsche Festpreisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten müssen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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BDPK begrüßt Prüfergebnis des BVA: Patienten dürfen Reha-Einrichtung frei wählen

Wählt der Versicherte seine medizinische Rehabilitationseinrichtung frei aus, müssen Krankenkassen diese Leistung als Sachleistung erbringen. Die zwischen Krankenkassen und Reha-Einrichtungen getroffenen Vergütungsvereinbarungen sind verbindlich. Mehrkosten sind zwischen Versichertem und Krankenkasse abzurechnen und müssen von der Krankenkasse begründet werden. Der BDPK begrüßt das Ergebnis einer kürzlich beim BVA eingereichten aufsichtsrechtlichen Prüfung. Demnach gilt im Einzelnen: Sachleistungsprinzip Stationäre Rehabilitationsleistungen sind durch die Krankenkasse als Sachleistung zu erbringen. Wählt der Versicherte eine Einrichtung mit Versorgungsvertrag, hat diese gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Zahlung der in dem für sie geltenden Kollektivvertrag geregelten Vergütung. Transparenz über die Antrags-Prüfentscheidung Die Versicherten müssen aus dem Bescheid die Gesichtspunkte entnehmen können, die maßgeblich für die von der Krankenkasse getroffene Entscheidung (Angemessenheit des berechtigten Wunschs) war. Abrechnung von Mehrkosten Ist die Wahl des Versicherten nach § 9 SGB IX in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB V nicht angemessen, muss die Krankenkasse die durch diese Wahl entstehenden Mehrkosten vom Versicherten einfordern. Seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können gesetzlich Krankenversicherte eine Rehabilitationseinrichtung mit Zahlung von sog. Mehrkosten oder mehrkostenfrei wählen, wenn sie berechtigte Gründe haben. Krankenkassen wie die DAK und IKK classic nehmen die freie Wahl einer bestimmten Klinik durch den Versicherten zum Anlass, die Vergütung der Klinik zu reduzieren. Die Reha-Einrichtung erhielt von der Krankenkasse einen Bescheid darüber, dass sie nur einen verminderten Kostensatz übernehme und die restlichen Kosten mit dem Versicherten abzurechnen seien. Teilweise sollte auch der Versicherte wie ein Privatpatient die gesamten Kosten mit der Klinik abrechnen und die Rechnung dann bei der Krankenkasse einreichen, die dann den Vergleichsklinikkostensatz erstattet. Diese Bescheide hatte der BDPK an das BVA gesandt mit der Bitte um Prüfung. Um ein rechtskonformes Verwaltungshandeln der Krankenkassen sicher zu stellen, hat das BVA nun aufsichtsrechtliche Erörterungen mit der DAK und der IKK classic aufgenommen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

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