Gesundheit fängt mit Lesen an

Die Stiftung Lesen und der AOK-Bundesverband starten mit „HEAL – Health Literacy im Kontext von Alphabetisierung und Grundbildung“ ein neues Kooperationsprojekt. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Schnittstellen von Gesundheits- und Schriftsprachkompetenz auszuloten und Handlungsempfehlungen für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu entwickeln. Denn mehr als 7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind funktionale Analphabeten und können Texte nicht oder nur schwer lesen. Das hat oft auch Folgen für die Gesundheit. Auf zwei Tagungen bündeln die Initiatoren gemeinsam mit Experten aus Gesundheit, Bildung, Wissenschaft und Medien ihr Wissen. Der Auftakt fand heute in Berlin zum Thema „Health Literacy“ statt, die kommende Veranstaltung im November nimmt „Food Literacy“ in den Blick. HEAL läuft bis April 2019 und wird im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Mit dem Projekt bauen Stiftung Lesen und der AOK-Bundesverband ihre Zusammenarbeit aus. Bereits seit 2011 engagiert sich die AOK beim Bundesweiten Vorlesetag. Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, erklärt: „Lesen spielt in allen Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Wenn Akteure der Lese- und Gesundheitsförderung über den eigenen Tellerrand hinausschauen, wird die Gesellschaft in beiden Bereichen profitieren. Wir danken dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die großzügige Förderung des innovativen Projekts.“ Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bestärkt: „Wer Beipackzettel nicht verstehen, Medikamenten nicht richtig dosieren oder Hygienevorschriften nicht befolgen kann, gefährdet sein körperliches Wohlbefinden. Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch: Eine Verbesserung der Schriftsprachkompetenz aller Menschen in Deutschland wirkt sich positiv auf deren Gesundheit aus. Da die meisten Menschen im Krankheitsfall Ärzte oder Apotheker aufsuchen, sollten funktionale Analphabeten dort – innerhalb des Gesundheitssystems – geeignete Unterstützung erhalten.“ Thomas Bartelt, Mitarbeiter im Bundesministerium für Bildung und Forschung, betont: „Wer in der Lage ist, sich über Ernährung, Prävention und Behandlung zu informieren, lebt gesünder. HEAL schafft Voraussetzungen, damit es vielen Menschen besser gelingt, sich zu informieren. Daher fördert das Bundesbildungsministerium die Initiative der Stiftung Lesen und des AOK Bundesverbandes.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes und der Stiftung Lesen

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Entlassrezept: Mehr Klarheit für Apotheken bei Versorgung von Patienten nach Klinikaufenthalt

Eine neue vertragliche Regelung zwischen Apothekern und Krankenkassen schafft Abhilfe, um bislang offene Fragen bei der Einlösung von Entlassrezepten aus Krankenhäusern zu beantworten. Klarheit herrscht nun beispielsweise darüber, welche Packungsgröße des verordneten Arzneimittels abgegeben werden soll und welche fehlenden Angaben von der Apotheke auf dem Entlassrezept ergänzt werden können. Auf entsprechende „Ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V“ haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) mit Wirkung seit dem 1. Mai 2018 geeinigt. Im Einzelnen heißt das, dass bei den rosa Rezepten mit dem Aufdruck „Entlassmanagement“ nun jede Packung bis zum kleinsten definierten Packungsgrößenkennzeichen abgegeben werden kann. Apotheken können das für die Abrechnung wichtige Kennzeichen „4“ im Statusfeld auf dem Rezept selbständig ergänzen. Auch bei vielen anderen kleinen Korrekturen kann künftig auf eine Rücksprache mit Krankenhausärzten verzichtet werden, die wegen des Schichtbetriebs oft nur schwer telefonisch zu erreichen sind. „Die Einführung des Entlassrezepts im vorigen Jahr war ein Schritt hin zu einer besseren Arzneimittelversorgung von Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden“, sagt Thomas Dittrich, Mitglied des Geschäftsführenden DAV-Vorstands. „Allerdings war das Instrument leider in einigen Punkten nicht wirklich alltagstauglich. Mit dem neuen Vertrag gibt es nun klare Regeln und vor allem bürokratische Entlastung für die Apotheken. Es kann ja nicht sein, dass eine Apotheke einen Patienten wieder in die Klinik zurückschicken muss, weil zum Beispiel eine Ziffer auf dem Vordruck fehlt und der betreffende Arzt gerade telefonisch nicht erreichbar ist.“ Dittrich weiter: „In jüngster Zeit waren Verhandlungen mit den Krankenkassen oft schwierig. Aber dieser Vertrag zeigt, dass gute Kompromisse, die an erster Stelle den Patienten helfen, möglich sind.“ Zum Hintergrund: Seit dem 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten ein Rezept ausstellen, das die Anschlussversorgung mit Medikamenten für die ersten Tage nach der Klinik sichert. Allerdings waren dabei formale Fragen offen geblieben. Neben dem Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband hat der DAV deshalb zum 1. Mai 2018 auch eine darüber hinausgehende Vereinbarung mit dem Ersatzkassenverband vdek geschlossen. Er sieht eine Friedenspflicht rückwirkend zum 1. Oktober 2017 vor, die Apotheker bei bestimmten Fehlern im Rezept vor Honorarstreichungen („Retaxationen“) schützen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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SAPV in Nordrhein: Krankenkassen wollen Vertrag mit KV Nordrhein beenden

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein steht vor einem Umbruch. Wie die Verbände der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt mitteilten, wollen sie die Verträge zur SAPV in Kürze über ein sogenanntes „Open-House-Verfahren“ ausschreiben und künftig eigene Verträge inklusive entsprechender Vergütungsvereinbarungen direkt mit Palliativ-Care-Teams (PCT) im Rheinland abschließen. Den seit 2007 bestehenden, zusammen mit der KV Nordrhein erarbeiteten SAPV-Rahmenvertrag wollen die Kostenträger nicht fortsetzen. Dieser Entscheidung vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der KV Nordrhein und den Kostenträgern über die zukünftige Gestaltung der SAPV im Rheinland. Nach dem Angebot der Kassen sollte die KV Nordrhein zwar weiterhin an den SAPV-Verträgen beteiligt sein, allerdings mit rein administrativen Aufgaben wie der Qualitätssicherung und Statistikpflege. „Diese Pläne können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Wir wären kein vollwertiger Vertragspartner mehr und könnten den Vertrag weder in Vergütungsfragen noch bei der Durchführung und Abrechnung der SAPV-Leistungen aktiv gestalten. Aus einer solchen Position heraus können wir die Interessen unserer Mitglieder nicht adäquat vertreten.“ Über Fragen der Vertragsgestaltung hinaus hat die KV Nordrhein auch erhebliche Bedenken gegenüber dem „Open-House-Verfahren“, da bei diesem Verfahren alle Anbieter in einer Region für die SAPV zugelassen werden, die das Vertragsangebot der Kassen akzeptieren und die Voraussetzungen erfüllen. Dies könnte zur Folge haben, dass in Regionen mit mehreren Anbietern ein „Kampf“ um die palliativ zu betreuenden Patienten entbrennt. „Aktuell hat sich jeweils ein Palliative Care Team in einer Region verpflichtet, die SAPV-Patienten zu versorgen. Sind mehrere PCTs in einer Region tätig, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Verpflichtung zur Versorgung des Patienten?“, so Bergmann. Zum Hintergrund: Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte am 15. Juni 2016 den Beschluss der Vergabekammer aus 2015 bestätigt, dass Verträge zur SAPV auszuschreiben sind. Die nordrheinischen Kassen sehen im „Open-House-Verfahren“ eine Alternative zum Wettbewerbs- und Vergaberecht. Die KV Nordrhein ist dagegen der Ansicht, dass weiterhin ein Abschluss von SAPV-Verträgen nach § 132d SGB V möglich ist und hatte im Rahmen der zurückliegenden Gespräche alternativ auch auf neue Palliativverträge auf der Basis von § 140a SGB V hingewiesen. Hierbei böte sich die Chance, beide Versorgungsebenen – die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) und die SAPV – einzubeziehen. Bergmann: „Die Versorgung könnte patientenorientierter gestaltet werden, indem konkrete Vorgaben zur Abgrenzung und Überleitung formuliert werden. Gleichzeitig wäre es möglich, die Inhalte der Versorgung klarer auf Schweregrade hin zu definieren und entsprechend zu differenzieren.“ Im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, die Anwendung des Wettbewerbs- beziehungsweise Vergaberechts auf die SAPV in Kürze erneut zu prüfen. Dies wollten die nordrheinischen Krankenkassen/-verbände offensichtlich nicht mehr abwarten. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Videosprechstunde Viomedi wurde in MEDICAL OFFICE integriert

Seit dem 1. April 2018 steht allen MEDICAL OFFICE-Anwendern die Funktion „Videosprechstunde“ zur Verfügung. „Bei der Integration der zertifizierten Videosprechstunde Viomedi haben wir besonderen Wert auf die nahtlose Integration in die bestehenden Arbeitsabläufe der Arztpraxis gelegt“, erklärt INDAMED-Geschäftsführer Uwe Streit. Bereits bei Vergabe eines Termines in MEDICAL OFFICE kann dem Patienten ein Zugangscode für die Videosprechstunde ausgestellt werden, ohne die gewohnte Oberfläche verlassen zu müssen. Meldet sich der Patient später im virtuellen Wartezimmer der Videosprechstunde mit diesem Code an, erscheint automatisch ein Eintrag in der Warteliste von MEDICAL OFFICE. „Das heißt, der Arzt hat stets alle wartenden Patienten im Blick, egal ob diese in der Praxis oder vor der Kamera warten“, so Streit. Beim Aufruf eines online wartenden Patienten öffnet sich automatisch die Videosprechstunde und das Arzt-Patienten Gespräch kann beginnen. „Auf der conhIT vom 17.-19. April konnten wir unsere Lösung erstmals präsentieren“, so INDAMED-Vertriebsleiter Andreas Seiller. Die hohe Resonanz bestätige, „dass wir auf dem richtigen Weg sind“. Pressemitteilung von INDAMED

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AOK Nordost für Engagement in der Darmkrebsvorsorge ausgezeichnet

Die AOK Nordost hat für ihre Aufklärungsarbeit zur Darmkrebsvorsorge den diesjährigen Felix Burda Award in der Kategorie „Engagement des Jahres“ erhalten. Die Preise der renommierten Auszeichnung wurden am gestrigen Abend in Berlin überreicht. „Der Felix Burda Award ist eine besondere Auszeichnung, die wir als Bestätigung unserer Initiativen rund um die Themen Vorsorge und Darmkrebsprävention verstehen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost, nach der Preisverleihung. „Gerade weil die Erkrankung auch immer jüngere Menschen trifft, geben wir unseren Versicherten die Möglichkeit, früher als üblich zur Vorsorge zu gehen. Jeder Einzelne sollte diese Untersuchung in Anspruch nehmen, denn rechtzeitig erkannt ist Darmkrebs gut heilbar.“ Daniela Teichert, Mitglied der Geschäftsleitung und Beauftragte des Vorstandes der AOK Nordost, freute sich am gestrigen Abend über die Auszeichnung. „Als AOK Nordost werden wir unsere Versicherten und die Menschen in der Nordost-Region auch weiterhin auf besondere Art zu Gesundheitsthemen ansprechen. Die Aufklärungskampagne #hosenrunter ist ein gutes Beispiel dafür, dass Krankenkassen dies auch auf humorvolle Weise und auf ungewöhnliche Wegen schaffen können.“ Gesundheitskasse hat Vorsorgealter für die Darmkrebsprävention gesenkt Die AOK Nordost unterstützt seit vielen Jahren Initiativen zur Krebsvorsorge, unter anderem auch zur Darmkrebsprävention. Mit der Aktion #hosenrunter nimmt sie speziell Männer ins Visier, um über wichtige gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen zu informieren. Dies ist vor allem auch beim Thema Darmkrebs wichtig: Denn das vermeintlich starke Geschlecht erkrankt einerseits häufiger und früher als Frauen an Darmkrebs, nimmt andererseits aber Vorsorgeangebote nur zögerlich an. Zugleich hat die AOK Nordost als erste gesetzliche Krankenkasse im vergangenen Herbst das Alter für die präventive Darmkrebsvorsorge deutlich gesenkt – auf 40 Jahre für Männer und auf 45 Jahre für Frauen. Bisher liegt das gesetzliche Vorsorgealter bei 55 Jahren. Ab 19. Mai wird die AOK Nordost ihre Aufklärungsarbeit in Sachen Darmkrebs fortsetzen und in Strausberg (Märkisch-Oderland) eine Info-Tour zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung durch Brandenburg starten. Gemeinsam mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist die AOK ab August zudem auch wieder im nördlichen Bundesland unterwegs. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Kassen der Länder sind gut gefüllt – Länder müssen den Investitionsverpflichtungen gerecht werden

Bund, Länder und Kommunen können bis zum Jahr 2022 mit 63,3 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen rechnen. Diese Zahlen des Arbeitskreises Steuerschätzung machen deutlich, dass auch genug Spielraum für investives Handeln auf allen Ebenen vorhanden ist. „Bevor jetzt die Einnahmen in neue Projekte fließen, müssen nun erst einmal die Verpflichtungen bedient werden, die es seit Jahren gibt. Hier gilt, dass die Länder endlich ihren Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich gerecht werden. Jährlich fehlen rund 3 Milliarden Euro, um in die bauliche, aber auch technische Infrastruktur der Krankenhäuser investieren zu können. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und ohne die Bereitstellung von Investitionsmitteln werden die Länder dauerhaft diesem Auftrag nicht gerecht“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Ebenso wie gute Schulen und Verkehrsinfrastruktur erwartet die Bevölkerung Krankenhäuser auf dem modernsten medizinischen und baulichen Standard. Dies liegt in der Verantwortung der Bundesländer“, so Gaß weiter. Wer langfristig eine patientenorientierte Krankenhausbehandlung ermöglichen möchte, muss eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten. Die Ansprüche der Patienten an moderne Strukturen, Technik auf dem aktuellen Stand und neueste Versorgungsformen steigen. Zugleich braucht es auch moderne Strukturen, um die Arbeit für Pflegekräfte und Ärzte attraktiv zu gestalten. Dafür benötigen die Kliniken die Investitionsmittel. Die Fakten zur Investitionsmisere der Krankenhäuser sind bekannt: Dem jährlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro steht eine Investitionsförderung der Länder von rund 2,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Investitionslücke von rund 3,7 Milliarden Euro jährlich erschwert den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen. „Mit den vorliegenden Zahlen zu den Steuereinnahmen 2022 haben die Länder keine Ausreden mehr, ihren Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen. Zudem verfügen sie über den Spielraum, um mit einem mehrjährigen Sonderprogramm Digitalisierung von 1 Milliarde Euro pro Jahr einen wesentlichen Anstoß für die Kliniken zu leisten“, so Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Fernbehandlungsverbot: Schweizer Telemedizin-Pionier Medi24 bereitet Markteintritt in Deutschland vor

Die Bedeutung der Telemedizin zeigt sich in den Fallzahlen: allein Medi24 berät täglich bis zu 5‘000 Patienten aus der ganzen Schweiz per Telefon. Neben allgemeinen medizinischen Fragen und Empfehlungen zur Behandlung gehören Konsultationen im Akutfall zu den Dienstleistungen des Telemedizin-Unternehmens. Medi24 agiert zudem als Notfall- und Praxistelefon für Schweizer Ärztenetzwerke und Spitäler. Seit Gründung im Jahre 1999 hat Medi24 bereits über 4,5 Millionen telemedizinische Konsultationen zugunsten von Patientinnen und Patienten erbracht. Telemedizin für Deutschland Das bewährte, computergestützte Triagesystem und der Aufbau der Organisation stoßen im Ausland auf sehr großes Interesse: „Medi24 wurde bereits in der Vergangenheit regelmäßig eingeladen, in Deutschland über Telemedizin und den Aufbau eines entsprechenden Angebotes zu sprechen“, erklärt Angelo Eggli, CEO bei Medi24. „Mit der Lockerung des Fernbehandlungsverbot wird die Telemedizin rasch Verbreitung finden. Wir verzeichnen seit einiger Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Krankenversicherern, die unsere Erfahrung nutzen möchten“, fährt Eggli fort. In der Schweiz übernimmt Medi24 für zahlreiche bedeutende Krankenkassen die telemedizinischen Konsultationen. Über diese Krankenversicherer und verschiedene Ärztenetze haben mehr als 3.5 Millionen Personen Zugang zu medizinischer Beratung rund um die Uhr. Ähnliche Geschäftsmodelle sind für Deutschland ebenfalls denkbar und Medi24 kann mit seinem in mehreren Sprachen angebotenen Dienstleistungen schnell in einen größeren Markt expandieren. „Mit unserer Datenbank, die mit Informationen aus zahlreichen Ländern gespeist wird, sind wir in der Lage, kompetent außerhalb der Schweiz telemedizinisch zu beraten“, sagt Angelo Eggli. „Als Tochtergesellschaft der Allianz Partners Gruppe können wir in Deutschland zudem auf die hiesigen Erfahrungswerte zugreifen und sehr schnell für Kunden aktiv werden“, fasst Eggli die Vorteile von Medi24 als Telemedizin-Anbieter zusammen. „Medi24 ist vorbereitet, um nach dem positiven Entscheid am Deutschen Ärztetag seine Kapazitäten schnell hochzufahren“, führt Angelo Eggli aus. Pressemitteilung von Medi24.ch

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Angelo Eggli zum 121. Deutschen Ärztetag: Künstliche Intelligenz verändert Arzt-Patienten-Beziehung radikal

«Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird die Arzt-Patienten-Beziehung radikal verändern. Denn medizinisches Wissen liegt heute digital vor und ist übers Internet in kürzester Zeit verfügbar: Medizinbücher, Journal-Artikel und wissenschaftliche Arbeiten bilden mit tausenden Patientenakten die Wissensbasis. Richtig verknüpft und analysiert können diese Daten Therapien verbessern, neue wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, Prozesse im Krankenhaus und in der Praxis optimieren. Das ist keine Zukunftsvision. Diese Entwicklung findet längst statt.» Pressemitteilung von Medi24.ch

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Ärztetag Telemedizin: “Noch lange kein Durchbruch”- Welche Hürden verbleiben werden

Selbst wenn das sogenannte “Fernbehandlungsverbot” heute oder morgen fällt, verbleiben zahlreiche regulatorische Hürden für die Telemedizin. Für in Deutschland praktizierende Ärzte werden vor allem das Arzneimittelgesetz und die zur Anwendung kommende Vergütungsstruktur die Telemedizin vorerst weiter beschränken. Für aus dem Ausland betriebene Portale wie Fernarzt.com sind neben dem Arzneimittelgesetz auch das Heilmittelwerbegesetz weiterhin “Barrieren”.  Alle regulatorischen Aspekte sind unter dem folgenden Zitat ausgeführt. Eckhardt Weber, Betreiber von Fernarzt.com und Geschäftsführer der Startup-Plattform Heartbeat Labs: “Wir würden gerne sofort mit deutschen Ärzten und deutschen Apotheken zusammenarbeiten. Und wir finden es großartig, dass jetzt die ersten Schritte in Richtung Liberalisierung unternommen werden. Aber es muss noch viel mehr passieren, bis wir unseren telemedizinischen Service von Deutschland aus anbieten können: Deutsche Apotheker dürfen aktuell keine Rezepte von Telemedizin-Anbietern einlösen. Diskutiert wird außerdem, ob der postalische Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (generell) verboten wird. Auch ist die soeben beschlossene Musterberufsordnung nur eine Vorlage, die jetzt noch ihren Weg in die einzelnen Bundesländer finden muss. Im Saarland hat sich die Ärztekammer beispielsweise gerade gegen die Fernbehandlung gestellt. Und zuletzt muss man sich auch fragen, wie sich Telemedizin durchsetzen soll, wenn man sie nicht bewerben darf. Wir wollen zusammen mit allen anderen Akteuren im Gesundheitssystem konstruktive Lösungen für diese Herausforderungen finden. Denn Telemedizin hat ein enormes Potential, die gesundheitliche Versorgung trotz Alterung der Gesellschaft und Landarztmangel effizienter und besser zu gestalten.” Seit einigen Jahren bieten mehrere Unternehmen deutschen Patienten telemedizinische Behandlungen über Umwege an: Das Portale Fernarzt.com arbeitet beispielsweise mit britischen (von der Quality Care Commission zertifizierten) Ärzten zusammen, die deutsche Patienten per Online-Fragebogen behandeln und gegebenenfalls das Rezept elektronisch an eine Versandapotheke im EU-Ausland elektronisch übermitteln (Im Falle von Fernarzt.com ist es eine Apotheke in den Niederlanden). Die Anbieter berufen sich dafür auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ausführlicher zu den verbleibenden Hürden für die Telemedizin in Deutschland § 48 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz (Abgabeverbot bei Fernverschreibungen): “Eine Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, darf nicht erfolgen, wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat. Hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, insbesondere, wenn die Person dem Arzt oder Zahnarzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholung oder die Fortsetzung der Behandlung handelt.” Im Februar 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Vergütung für Video-Sprechstunden geregelt (KBV), die daraufhin kontrovers diskutiert wurde. Dazu das Ärzteblatt: “Ein weiterer Grund für die schleppende Verbreitung der telemedizinischen Anwendung ist die aus Sicht vieler Ärzte unzureichende Vergütung. ‘Die EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – aber nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat (…)’” § 9 Heilmittelwerbegesetz untersagt Werbung für Fernbehandlung:  “Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).” Die Musterberufsordnung für Ärzte sind “Empfehlungen” für die Berufsordnungen der Ärzte auf Landesebene. Mit den Zeilen 507/508 des Koalitionsvertrags setzt sich die große Koalition für ein generelles Versandverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ein. Die Passage wird seitdem von unterschiedlichen Gesundheitspolitikern in Deutschland kontrovers diskutiert (DAZ). § 4 Abs. 1 S. 1 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des G-BA: (bezüglich Krankschreibungen) “Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand der oder des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur auf Grund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.” Pressemitteilung von heartbeat Labs GmbH

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AOK stellt versicherungstechnische Unterschiede zwischen Saisonarbeitern und obligatorischer Anschlussversicherung klar

Der AOK-Bundesverband verwahrt sich gegen Vorwürfe, wonach die AOKs bei unklaren Versichertenverhältnissen, sogenannten obligatorischen Anschlussversicherungen, Statistiken geschönt und sich ungerechtfertigte zusätzliche Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds verschafft haben. Der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch spricht in diesem Zusammenhang von irreführender Berichterstattung und stellt klar: „Wir sind uns mit der Politik einig, dass für ausländische Saisonarbeiter keine obligatorische Anschlussversicherung eröffnet werden darf. Schon seit Jahren stellt die AOK genau dies über interne Regelungen sicher. Falls es hier zu Abweichungen gekommen ist, muss konsequent rückwirkend bereinigt werden.“ Zugleich unterstreicht Litsch aber, dass die 305.000 Anschlussversicherten, die in der Statistik als AOK-Anteil ausgewiesen werden, eben nicht zur Gruppe der Saisonarbeiter gehören. Sie setzten sich vielmehr aus deutschen Bundesbürgern zusammen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Dazu gehörten zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz, Drogenabhängige, Häftlinge, Schuldner oder Studenten im Ausland. Genau für diese Bürger habe die Politik die obligatorische Anschlussversicherung geschaffen. Litsch weiter: „Dass die AOKs diese Personengruppen zu einem überdurchschnittlichen Anteil versichert, ist kein Ausdruck von Schummelei, sondern schlichtweg von sozialpolitischer Verantwortung.“ Die Politik erwarte zu Recht, dass der Krankenversicherungsschutz für alle Menschen sichergestellt wird. Litsch kritisiert in diesem Zusammenhang die jetzt geplante rückwirkende Bereinigung dieser Versicherungsverhältnisse, wie es das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorsieht. Zwar sei es generell zu begrüßen, dass künftig bei unklarem Versichertenstatus keine obligatorische Anschlussversicherung mehr eröffnet werden soll bzw. das Versichertenverhältnis beendet werde. „Dass die geforderte Regelung aber rückwirkend für fünf Jahre gelten soll, bestraft gesetzeskonformes Handeln im Nachhinein und birgt erhebliche Risiken. Die AOKs haben geltendes Recht umgesetzt. Ein neues Gesetz darf nicht einfach altes Recht außer Kraft setzen. Hier muss der Gesetzgeber für Verlässlichkeit sorgen“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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