Bürgerversicherung bedroht 300.000 Arbeitsplätze im Gesundheitswesen!

Seit Jahren warnt die Betriebsratsinitiative “Bürgerversicherung? Nein danke!“ vor den Gefahren der Bürgerversicherung und vor dem dadurch entstehenden Abbau von Arbeitsplätzen in den Unternehmen der privaten Krankenversicherung sowie vielen Bereichen der Gesundheitsbranche. Im Oktober 2016 belegte bereits die IGES-Studie der Hans- Böckler-Stiftung, das je nach Szenarium zwischen 23.000 bis 51.000 Arbeitsplätze allein in der privaten Krankenversicherung ihren Job verlieren, wenn die SPD-Idee vom Verbot des Neugeschäfts sowie das Ende der Beihilfe für Beamte Wirklichkeit würde “ so Peter Abend, Sprecher der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ Heute hat das WifOR-Institut endlich die Frage beantwortet, wie sich die Einführung einer Bürgerversicherung außerhalb der privaten Krankenversicherung auswirkt. Bis zu 300.000 Jobs sind in diesem Fall in der Gesundheitsversorgung bedroht, wie auch zahlreichen Medien, nämlich Focus Online, Bild und FAZ zu entnehmen ist. Diese alarmierenden Zahlen können nicht einfach von den Befürwortern der Bürgerversicherung ignoriert werden. Immerhin erstellt das WifOR-Institut im Auftrag des Bundes- wirtschaftsministeriums die „gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechung für Deutschland. Es gehört also zu den renommiertesten Wirtschaftsinstituten Deutschlands. Wir verstehen bis heute auch nicht, weshalb die ehemals als Partei der Arbeitnehmer bekannte SPD sich hier ihrer Verantwortung nicht stellt! Während die SPD sich für den Erhalt der Arbeitsplätze bei Opel einsetzt, scheinen die Beschäftigten der privaten Kranken- versicherung keine Rolle zu spielen. Wir Betriebsräte der privaten Krankenversicherung, so Peter Abend, versuchen seit Monaten in den Dialog mit Martin Schulz zu treten, um auf die Ängste und Befürchtungen der PKV-Beschäftigten einzugehen. Eine Resonanz erfolgte bis heute nicht. Die SPD scheint hier mit zweierlei Maß zu messen, was nicht nur unakzeptabel sondern auch widersprüchlich ist. Der Arbeitsplatz bei Opel ist schließlich genauso wichtig wie der in der privaten Krankenversicherung. Pressemitteilung der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“

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Bundeskabinett beschließt Reform der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen

Das Bundeskabinett hat heute die 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. Die BtMVV regelt die zentralen Ziele der ärztlichen Substitutionstherapie von Menschen, die durch den Gebrauch illegaler Drogen abhängig geworden sind. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die ärztliche Substitutionsbehandlung hilft Betroffenen, einen Ausweg aus dem Teufelskreis der Abhängigkeit zu finden. Sie ist eine wichtige Säule der Suchtbehandlung und stellt die Gesundheit und das Wohlergehen der Patienten in den Mittelpunkt. Mit dem heutigen Beschluss sorgen wir dafür, dass Betroffenen noch besser und wohnortnäher geholfen werden kann und stärken die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte.“ Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Drogenabhängigkeit ist kein moralisches Vergehen, es ist eine Krankheit. Deshalb ist es mir wichtig, dass Suchtkranke mit einer Opiatabhängigkeit an ihrem Wohnort, aber auch in Rehakliniken, Pflegeeinrichtungen und Hospizen bestmöglich behandelt werden. Hierzu brauchen wir ein wirkungsvolles und umfassendes Substitutionsangebot. Ich habe mich schon in der Vergangenheit sehr dafür eingesetzt, mehr Ärzte für die Substitutionsbehandlung zu gewinnen, denn Substitution rettet Leben! Darauf bauen wir jetzt auf.“ Die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben an die Substitutionstherapie sind insgesamt darauf ausgerichtet, den Beteiligten zu einem Leben ohne Drogen zu verhelfen. Derzeit befinden sich über 77.000 Menschen mit einer Abhängigkeit von illegalen Drogen in einer Substitutionsbehandlung. Mit der Neuregelung werden folgende bislang in der BtMVV geregelte Punkte in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer überführt: Voraussetzungen für die Einleitung und Fortführung der Therapie der Umgang mit dem Gebrauch weiterer legaler oder illegaler Substanzen während einer Substitutionstherapie (Beikonsum) das Verschreiben des Substitutionsmittels zur eigenverantwortlichen Einnahme durch Patientinnen und Patienten, die einen gefestigten Umgang mit ihrem Suchtverhalten haben die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer zusätzlichen psychosozialen Betreuung Der Grundsatz, dass Substitutionsmittel nur zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden, also nur im Beisein von Fachpersonal eingenommen werden dürfen, bleibt auch in Zukunft erhalten. Die bisherige Ausnahme einer Verschreibung des Substitutionsmittels an gefestigte Patientinnen und Patienten zur eigenverantwortlichen Einnahme (Take-Home-Verschreibungen) wird fortentwickelt. In begründeten Einzelfällen dürfen Substitutionsärztinnen und -ärzte ein Mittel künftig für den Bedarf von bis zu 30 Tagen (statt grundsätzlich bis zu 7 Tagen) auch bei Inlandsaufenthalten verschreiben. Das erleichtert sowohl die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte als auch den Weg der Substitutionspatienten in ein selbstbestimmtes Leben. Um die wohnortnahe Versorgung der Betroffenen zu verbessern, wird zudem der Katalog der Einrichtungen, die Substitutionsmittel an Betroffene ausgeben dürfen, ausgeweitet. Hierzu zählen künftig etwa Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitsämter, Alten- und Pflegeheime sowie Hospize. Die Vorschriften zur Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs, die im Rahmen einer Substitutionstherapie unverzichtbar sind, werden dagegen in der BtMVV fortgeführt. Die Neuregelungen zielen auch darauf ab, mehr Ärztinnen und Ärzte für die Beteiligung an der Substitutionsbehandlung zu gewinnen und damit die Versorgung der Substitutionspatientinnen und -patienten, vor allem im ländlichen Raum, zu verbessern. Mit der BtMVV werden die vor über 20 Jahren erlassenen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Therapie von Patientinnen und Patienten mit einer Abhängigkeit etwa von Heroin weiterentwickelt. Maßgeblich hierfür sind aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Versorgungserfordernisse. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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BKK: Kein Verbot des versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lehnt der BKK Dachverband ein Versandhandels-Verbot ab. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den aktuellen Referentenentwurf vor. Lobbyisten der Apothekerschaft argumentierten, ausländische Versandapotheken gefährden die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Insbesondere die Apotheke auf dem Land und damit die dortige Versorgung seien in Gefahr. Chronisch Kranke brauchen und nutzen Versandhandelsapotheken Bisherige Erfahrungen mit dem Versandhandel zeigen, dass vor allem chronisch Kranke, die dauerhaft und regelmäßig ihre Arzneimittel brauchen, Versandapotheken gern und oft nutzen. Diese Option möchten die BKK ihren Versicherten erhalten – insbesondere in ländlichen Regionen mit geringerer Apothekendichte. Auch führt der geringe Anteil der Arzneimittelausgaben für Versandapotheken (GKV: 0,95 Prozent) das Gefährdungsargument ad absurdum. Da Betriebskrankenkassen bereits seit rund zehn Jahren diese Vertriebsform insbesondere ihren chronisch kranken Versicherten anbieten, entfallen bei den BKK 1,73 Prozent der Arzneimittelausgaben auf Online-Apotheken. Höchstpreismodell für in- und ausländische Apotheken – Qualität statt Packungszahlen Das Urteil des EuGHs führt derzeit zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen: Die ausländische Versandapotheke darf Boni gewähren, was der inländischen Versandapotheke nach wie vor untersagt ist. Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen wäre die Einführung eines Höchstpreismodells denkbar. Grundsätzlich sollten sich alle Apotheken mehr über einen Qualitäts-, Leistungs- und Servicewettbewerb voneinander differenzieren, als über den Preis eines Arzneimittels. Perspektivisch sollte daher nicht mehr die Zahl der abgegebenen Packungen für die Vergütung von Apotheken ausschlaggebend sein. Wichtiger ist vielmehr, dass es alle Apotheken in einen Qualitäts-, Leistungs- und Servicewettbewerb treten. Den Wortlaut der Stellungnahme sowie Daten und Fakten zum Versandhandel gibt es hier. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes

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Unterschriftenaktion nach EuGH-Urteil – 1,2 Millionen Unterstützer fordern von Politik: Schützen Sie die Apotheken vor Ort!

Bereits 1,2 Millionen Menschen in Deutschland haben sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt und Schutz der wohnortnahen Apotheken zwischen Rügen und dem Schwarzwald ausgesprochen. Das ist der bisherige Stand der Auswertung für die Unterschriftenaktion „Gesundheitssystem in Gefahr“, die zwischen Weihnachten und Ende Februar in Deutschlands Apotheken lief. Mehr als 6.000 Apotheken aus allen 16 Bundesländern haben zehntausende Unterschriftenlisten eingeschickt, die aneinander gereiht eine Strecke von mehr als 20 Kilometern ergeben. Und noch immer gehen weitere Unterschriften bei der zentralen Auswertungsstelle der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ein. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wertet die Aktion als klares Signal: „Wenn mehr als eine Million Bürger mit ihrer Unterschrift eine sozial gerechte und wohnortnahe Arzneimittelversorgung für die Zukunft einfordern, dann ist das ein klarer Auftrag in Richtung Politik zu handeln. Und zu handeln heißt in diesem Fall: den Versand von Arzneimitteln auf den Bereich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zurückzuführen und das entsprechende Gesetz zügig zu verabschieden.“ Schmidt erinnert daran, dass selbst aufwändige und lang angelegte Unterschriftenaktionen nur selten mehr als 100.000 Unterstützer fänden, selbst wenn sie online mit einfachem Maus-Klick durchgeführt würden. „Wir aber haben vor Ort mit den Patienten gesprochen und ihre echte, persönliche Unterstützung erfahren. Rein statistisch haben in jedem einzelnen Bundestagswahlkreis rund 4.000 Menschen mit ihrem Namen für die Apotheke und gegen den Wegfall der Arzneimittelpreisbindung unterzeichnet. Das ist ein starkes Votum. Wer die Apotheke vor Ort braucht, kennt auch Ihren Wert.“ Schmidt weiter: „Nachdem sich in den letzten Wochen schon zahlreiche Berufsverbände und Patientengruppierungen für unser Ziel stark gemacht haben, freue ich mich, dass jetzt auch so viele Menschen individuell ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht haben. Und den tausenden Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken vor Ort bin ich dankbar für ihr Engagement.“ Zum Hintergrund: Am 19. Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ausländische Versandanbieter sich im Gegensatz zu den öffentlichen Apotheken in Deutschland nicht an die Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen. Um die daraus resultierenden Probleme zu lösen, setzt sich die Apothekerschaft für ein Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente ein, das auch ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsieht. Zwischen dem 20. Dezember 2016 und dem 1. März 2017 haben zahlreiche Apotheken in Deutschland Unterschriftenbögen ausgelegt, die folgenden Text enthielten: „Aktuelle Entscheidungen der EU machen es ausländischen Konzernen noch einfacher, sich an unserem Gesundheitssystem zu bereichern. Internationale Versandhändler wollen die Rosinen aus unserem System picken, ohne das zu leisten, was meine Apotheke vor Ort macht: Nacht- und Notdienst, persönliche Beratung, Rezeptur, … Ich fordere von der Politik: Stoppen Sie die gefährlichen Einflüsse von außen. Schützen Sie die Apotheken vor Ort!“. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Erfolgreicher Start für Präventionsinitiative: Apps für gesünderes Hören bereits 45.000-mal geladen

Mehr als 45.000 Nutzer haben innerhalb von zehn Tagen seit Start der gemeinsamen Präventionsinitiative von BARMER und Mimi Hearing Technologies GmbH die Apps zur Vermeidung von Hörschäden auf ihr Handy geladen. „Mimi Hörtest“ und „Mimi Music“ testen die individuellen Stärken und Schwächen eines jeden Gehörs und passen dann die Musik auf dem Smartphone so an, dass der Nutzer sie in besserer Qualität hören kann und zwar bei geringerer Lautstärke. Mit der Kombination aus Lifestyle und Gesundheitsförderung sensibilisieren BARMER und Mimi besonders jugendliche Smartphone-Nutzer in ihrer digitalen Lebenswelt für das gesunde Hören. „Die hohen Download-Zahlen der Mimi-Apps belegen, dass wir auf digitalen und innovativen Wegen viele Menschen für ihre Gesundheit und das Thema Prävention begeistern können“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER. „Lärm macht krank“ Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist darauf hin, dass die Lärmbelastung im Alltag zunimmt: Kinder und Jugendliche setzen sich oft freiwillig extremen Geräuschpegeln bei Konzerten, in Diskotheken und beim Musik-Streaming über Kopfhörer aus. Studien zeigen, dass die Zahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit nachweisbarem Innenohr-Hörverlust ansteigt. „Lärm macht krank. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigung sind aus fachlicher Sicht daher in jedem Lebensalter zu begrüßen“, sagt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Lärm verursache nicht nur irreversible Schädigungen des Gehörs, sondern auch Stress und könne zu Herz-Kreislauf-Problemen, zu Konzentrations- und Schlafstörungen, Nervosität und Gereiztheit führen. Leisere Musik schont die Ohren Zum Welttag des Hörens am 3. März starteten die BARMER und Mimi die gemeinsame Initiative. Mit zwei Apps sollen möglichst viele Menschen künftig Musik besser und leiser hören. Die Kooperation wurde initiiert und begleitet durch die Berliner Konzeptagentur Die BrückenKöpfe. Pressemitteilung der BARMER

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Healthcare Netzwerk 2017-03-14 13:40:59

Für ihre Arbeiten zu Tumorviren erhält das Forscherehepaar Prof. Dr. Yuang Chang und Prof. Dr. Patrick Moore heute im Rahmen eines Festaktes um 17 Uhr den mit 120.000 Euro dotierten Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis 2017. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, erklärte bei der heutigen Festveranstaltung in Frankfurt am Main: „Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Krebsdiagnose. Durch die großen Fortschritte bei Diagnostik und Therapie sind die Überlebenschancen bei vielen Krebsarten deutlich gestiegen, doch nach wie vor ist Krebs zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Mit der Krebsforschung sind daher große Hoffnungen der Betroffenen und ihrer Familien verbunden. Die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Yuang Chang und Prof. Dr. Patrick Moore leisten einen wichtigen Beitrag dazu, die Krankheit Krebs besser zu verstehen und damit auch wirksamer bekämpfen zu können. Der Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis würdigt mit den Preisträgern auch in diesem Jahr die Bedeutung, die die Grundlagenforschung in der Medizin für die Menschen hat.“ Die Preisträger haben zwei der sieben bisher bekannten Viren entdeckt, die nachweislich an der Entstehung von Tumoren beteiligt sind. Zudem haben sie Methoden entwickelt, mit denen weitere, bislang unbekannte Tumorviren gefunden werden können. Die Virologin und Pathologin Yuang Chang wie auch der Biochemiker und Molekulargenetiker Patrick Moore sind Professoren an der University of Pittsburgh. Moore ist zudem Direktor des „Cancer Virology Program“ des Krebsforschungsinstituts der University of Pittsburgh. Dr. Volker Busskamp erhält den mit 60.000 Euro dotierten Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter Nachwuchspreis für seine Forschungsleistungen in der Biomedizin, die auf die Heilung von Blindheit gerichtet sind. Die von ihm entwickelte Reaktivierung der Zapfenzellen des Auges durch eine lichtgesteuerte Chloridpumpe wird derzeit in einer klinischen Studie in Frankreich erprobt. Der Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis ist eine der international angesehensten Auszeichnungen, die in der Bundesrepublik auf dem Gebiet der Medizin vergeben werden und wird vom Bundesministerium für Gesundheit in Höhe von 60.000 Euro gefördert. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Zukunftsorientiertes Qualitätsmanagement – KTQ mit neuem Gesellschafterkreis

Alle Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, ein das gesamte Krankenhaus umfassendes Qualitätsmanagementverfahren durchzuführen. Dazu wurde in den 90er Jahren gemeinsam von den Organisationen auf Leistungserbringer- und Kassenseite das Qualitätsmanagementverfahren entwickelt und seit 2001 unter dem Dach einer gemeinsamen Gesellschaft – KTQ GmbH – organisiert. Zum Ende des Jahres treten die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Kreis der stimmberechtigten Gesellschafter der KTQ aus. Sie waren engagierte Mitinitiatoren der KTQ von Anfang an und werden die Entwicklung der KTQ auch zukünftig in einem wissenschaftlichen Beirat konstruktiv begleiten. Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) führen die KTQ in gemeinsamer Trägerschaft weiter und betonen, dass die Zertifizierung nach dem allseits anerkannten und bewährten Verfahren sowie dessen Weiterentwicklung vom Ausscheiden der Krankenkassenverbände unberührt bleibt. Das interne Qualitätsmanagement von Gesundheitseinrichtungen bleibt für die Bundesärztekammer der Dreh- und Angelpunkt für jede Verbesserung der Qualität. KTQ hat dabei die Entwicklung im Qualitätsmanagement immer vorangetrieben. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft eröffnen sich durch den Schritt der Kassenseite zudem neue Möglichkeiten für die KTQ. Der Deutsche Pflegerat möchte KTQ so weiterentwickeln, dass Kliniken, Pflegeeinrichtungen und die anderen Gesundheitseinrichtungen noch besser in ihrem internen Qualitätsmanagement unterstützt werden können. Ein gutes Qualitätsmanagement der Kliniken, Pflegedienste und der anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist für die Träger der KTQ auch weiterhin essentiell. Die von Praktikern entwickelten Modellprojekte und weitere neue Vorhaben gewährleisten, dass die KTQ-Zertifizierung den Gesundheitseinrichtungen auch in Zukunft eine gute Grundlage für hohe Qualität und Effizienz der Krankenhäuser bietet. Hintergrund KTQ: KTQ steht für „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“. Beim KTQ-Verfahren werden Einrichtungen des Gesundheitswesens rund um die medizinischen, pflegerischen und verwaltungsbezogenen Prozesse im Drei-Jahres-Rhythmus in den Bereichen Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit- Risikomanagement, Information und Kommunikation, Unternehmensführung und Qualitätsmanagement einer detaillierten Prüfung unterzogen. Träger der KTQ sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und – noch bis zum 31.12.2017 – die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Keine ambulanten Mittel für unzeitgemäße Kliniklandschaft

Jüngste Äußerungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur „ambulanten Öffnung“ kleiner Krankenhäuser stoßen auf Widerspruch der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Das BMG will Kliniken mit weniger als 150 Betten umfassend in die vertragsärztliche Versorgung einbeziehen – und dies unabhängig von der örtlichen ambulanten Versorgungssituation. So äußerte sich jüngst Ulrich Orlowski, der im BMG für die Gesetzliche Krankenversicherung zuständige Abteilungsleiter. „Gerade aus einer sektorenübergreifenden Perspektive ist dies der falsche Ansatz“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Offenkundig lässt sich das BMG vor allem von der Sorge um die wirtschaftliche Zukunft kleiner Häuser leiten. Es ist aber nicht Aufgabe der Vertragsärzte, finanziell nicht wirtschaftliche Kliniken durch das Umverteilen vertragsärztlicher Honorare am Leben zu erhalten.“ Vielmehr, so Bergmann, legt der Vorstoß schonungslos die Versäumnisse der Politik offen, nicht längst flächendeckend eine bedarfsgerechte und dabei wirtschaftlich tragfähige Kliniklandschaft etabliert zu haben. Keine Rettungsschirme für überzählige Kliniken Bergmann: „Es kann nicht sein, dass stationäre Überkapazitäten stets mit dem Hinweis auf die Erfordernisse der Sicherstellung perpetuiert werden. Für diese Fälle hat die Politik gerade erst die Sicherstellungszuschläge etabliert. Der weit größere Anteil an kleinen, unrentablen Häusern liegt jedoch in städtischen und verdichteten Räumen. Hier bedarf es ganz sicher keiner von den Vertragsärzten bezahlter Rettungsschirme.“ Wenn das BMG auf die hierzulande geringeren Raten ambulant durchgeführter Operationen verweist – etwa im Vergleich zu Dänemark – so kann nach Meinung Bergmanns die einzige Schlussfolgerung nur darin liegen, die vertragsärztlichen Strukturen finanziell so auszustatten, dass sie das ambulante Versorgungspotenzial in Gänze ausschöpfen können. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrein

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Schweizer Kliniken archivieren digital mit secrypt und synedra

Die deutsch-schweizer Partnerschaft der secrypt GmbH und synedra trägt Früchte. Beide Unternehmen bauen derzeit bei den Solothurner Spitälern und der Lindenhofgruppe in Bern ein digitales Archiv mit Langzeitbeweiswerterhaltung auf. synedra AIM und secrypt bei den Solothurner Spitälern Das neue universale eArchiv-DMS der Solothurner Spitäler basiert auf den Lösungen synedra AIM und ELOenterprise und soll patientenbezogene sowie administrative Daten verwalten und rechtssicher archivieren. synedra AIM bildet hierbei die Grundlage für ein eHealth-kompatibles elektronisches Patientendossier, welches sowohl originär digitale Dokumente aus allen relevanten Quellen als auch eingescannte Dokumente aufnimmt. Darüber hinaus unterstützt die neue Lösung als einheitliches Multimediaarchiv das Bilddatenmanagement außerhalb der Radiologie. Letztlich bildet es für sämtliche digitale Daten das Langzeitarchiv, welches zusammen mit den Signaturkomponenten der secrypt GmbH die rechtskonforme Aufbewahrung nach dem internationalen LTANS/ERS-Standard ermöglicht. Hierbei erzeugt die in das Archivsytem integrierte Software digiSeal archive von secrypt für jedes archivierte Dokument eine Prüfsumme (Hash-Wert) und sortiert diese in einen Hash-Baum ein. Um den Inhalt der Dokumente dauerhaft absichern zu können, wird der Hash-Baum täglich mit einem Zeitstempel versehen. „Das neue zentrale Langzeitarchiv kann nahtlos in unsere bestehende Systemlandschaft integriert werden und ermöglicht auch zukünftige Anbindungen. Durch die Einbindung der Signaturkomponenten verfügen unsere archivierten Daten auch nach mehreren Jahren über einen hohen digitalen Beweiswert“, sagt Daniel Fuhrer, stellvertretender Direktor Informatik der Solothurner Spitäler. Konzernweites Universalarchiv bei der Lindenhofgruppe Und auch die Schweizer Lindenhofgruppe setzt auf die elektronische Archivierung mit synedra AIM und die integrierte Langzeitbeweiswerterhaltung von secrypt. Das neue konzernweite Universalarchiv verwaltet PDF-Befunde aus dem KIS, Foto- und Videodaten, OP-Videos sowie DICOM-Daten aus dem PACS des Lindenhofspitals, das ebenfalls von synedra stammt. synedra AIM übernimmt die Daten aus dem PACS und stellt sie mit synedra View den KIS-Benutzern zur Verfügung. Zugleich ist synedra View die primäre Oberfläche für die Diagnostik in der Radiologie. Ferner ermöglicht synedra Web die sichere Bild- und Befundverteilung an zuweisende Ärzte der Lindenhofgruppe. Auch eingescannte Krankengeschichten können mit synedra AIM archiviert und im gesamten Konzern digital verteilt werden. „Wir waren auf der Suche nach einem medizinischen Universalarchiv, das eine integrierte Verteilung von Bilddaten aus dem bestehenden PACS realisieren kann. In den letzten Jahren haben wir die Installation schrittweise ausgebaut und uns letztlich dazu entschieden, die bestehende PACS-Lösung abzulösen. Mittlerweile werden alle Daten der Lindenhofgruppe in synedra AIM verwaltet. Und auch die sichere Langzeitarchivierung kann nun mit den Signaturkomponenten von secrypt sichergestellt werden“, sagt Dr. Beat Jordi, Leiter Informatik der Lindenhofgruppe. Pressemitteilung der secrypt GmbH

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Die Krankenkasse Knappschaft führt oscare® für alle Geschäftsprozesse ein

Die KNAPPSCHAFT tauscht ihr bisheriges IT-Kernsystem zur ganzheitlichen Betreuung von rund 1,7 Millionen Versicherten aus. Die Krankenkasse mit Hauptsitz in Bochum entschied sich nach einer intensiven Markterkundung dafür, auch für alle anderen Geschäftsprozesse die Branchenlösung für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der AOK Systems einzusetzen. Die Minijob-Zentrale, die zur DRV Knappschaft-Bahn-See gehört, nutzt oscare®im Bereich des Beitragseinzugs- und Meldewesens bereits seit 2008. „Mit zukunftsfähigen Technologien für einheitliche und ergonomische Oberflächen und der automatisierten Dunkelverarbeitung von Prozessen unterstützt oscare® unsere IT- und Digitalisierungsstrategie“, erläutert Heinz-Günter Held, der für IT zuständige Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. „Wichtig ist auch, einen branchenerfahrenen Leistungspartner an unserer Seite zu haben, der erfolgreiche Umstellungsprojekte in dieser Größenordnung nachweisen konnte.“ „Wir freuen uns auf das gemeinsame Projekt mit der KNAPPSCHAFT und über das Vertrauen, das der AOK Systems und unserer Softwarelösung entgegengebracht wird“, so Holger Witzemann, Geschäftsführer der AOK Systems. Der Wechsel vom hostbasierten Altsystem KKVS der KNAPPSCHAFT auf oscare® ist als Komplettumstellung zum 01.01.2020 geplant. Pressemitteilung der AOK Systems GmbH

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