Zahl der Rezepturarzneimittel bleibt 2016 unverändert hoch

Im Jahr 2016 haben die öffentlichen Apotheken rund 7,2 Millionen so genannte allgemeine Rezepturen, wie z. B. Kapseln oder Salben, für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Im Vorjahr 2015 waren es ebenfalls 7,2 Millionen. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI). Insgesamt stellten Apotheken deutlich mehr Rezepturarzneimittel her, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage des Patienten nicht erfasst werden. Hinzu kommen mehrere Millionen Spezialrezepturen, etwa für die Krebs- oder die Heroinersatztherapie sowie für die parenterale Ernährung (Ernährung unter Umgehung des Darms). „Unsere Zahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.“ Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Präsenz-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Dazu Kiefer: „Gerade weil Rezepturarzneimittel für die Versorgung vieler Patienten so wichtig sind, müssen wir ein Netz aus wohnortnahen Apotheken erhalten. Denn die übernehmen die Verantwortung für die Herstellung.“ Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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SANTIS ist „Top Company“ und „Open Company“

Mit einem neuen digitalen Auftritt unterstreicht die SANTIS GmbH – tätig im Auftrag von AstraZeneca Deutschland – ihr Image als attraktiver Arbeitgeber für Berufseinsteiger und Führungskräfte im Pharmavertrieb. „Die Identifikation geeigneter Bewerber und die langfristige Bindung von Mitarbeitern sind 2017 zwei zentrale Herausforderungen für Rekrutierungen im Pharma-Außendienst“, so die Einschätzung von SANTIS-Geschäftsführer Torsten Josek. „Daher stehen professionelles Reputationsmanagement und Employer Branding für uns in diesem Jahr ganz oben auf der Agenda“, ergänzt Pamela Loop, HR Managerin bei SANTIS. Zu den Maßnahmen zählt zum einen der bald abgeschlossene Relaunch der Website, zum anderen die Employer Branding Profile bei XING und kununu. Dass die digitale Strategie ankommt, belegt nicht nur das direkte Feedback der Mitarbeiter, sondern auch die überdurchschnittlich guten Bewertungen von 3,66 Punkten (Stand: 23.02.2017) bei kununu sowie die Auszeichnungen als „Top Company“ und „Open Company“ durch die Arbeitgeberbewertungsplattform. SANTIS erzielte bei kununu das Siegel „Top Company“ anhand von 47 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 3,66 von 5 Punkten (Stand: 23.02.2017) – lediglich 5,69 Prozent der bei kununu bewerteten Unternehmen verfügt ebenfalls über die Auszeichnung. Besonders positiv beurteilten User die Kriterien „Kollegenzusammenhalt“ (4,57 Punkte), Gleichberechtigung (4,28 Punkte) und „Umgang mit Kollegen 45+“ (4,15 Punkte). Daneben wird mit dem Siegel „Open Company“ der proaktive Umgang von SANTIS mit Bewertungen honoriert – das schafften laut kununu bisher nur etwa 1 Prozent der Unternehmen auf der Plattform. SANTIS forderte seine Mitarbeiter zu ehrlichen, anonymen Stellungnahmen auf, ging anhand von Kommentaren auf das Feedback ein und gewährt mit informativen Beschreibungen und Medien einen Einblick in den Alltag bei dem Pharmavertriebsunternehmen. Pressemitteilung der SANTIS GmbH

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AM-VSG unterstützt Arzneimittelversorgung

Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), das heute im Bundestag beraten wird, enthält wichtige positive Elemente für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Mit dem Gesetz wird erstmalig eine Vergütung für die Abgabe von und Beratung zu individuell hergestellten Rezepturen eingeführt sowie die seit Ende der 1970er Jahre unveränderte Gebühr für den Mehraufwand bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (z.B. Betäubungsmitteln) angepasst. Zur Verbesserung der Versorgung der 72 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen verbietet das neue Gesetz zudem so genannte Exklusivausschreibungen einzelner Krankenkassen für Zytostatika (Spezialrezepturen gegen Krebserkrankungen) und sieht einen Verzicht auf Ausschreibungen auch bei Impfstoffen vor. „Das Herstellen von Rezepturen und die Dokumentation von Betäubungsmitteln gehören zu den wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Sie können zwar nicht kostendeckend erbracht werden, aber für die Menschen vor Ort sind sie im Bedarfsfall unverzichtbar“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Dass die Vergütung dieser Gemeinwohlaufgaben besser wird, stärkt die Arzneimittelversorgung in der Fläche insgesamt. Auch bei den Zytostatika hat die Politik den hohen Wert der wohnortnahen Versorgung und freien Apothekenwahl erkannt. In Verbindung mit Rabattverträgen können über die Hilfstaxe, die als Vertrag zwischen Apothekerschaft und Krankenkassen stetig fortgeschrieben wird, Einsparpotenziale sukzessive besser gehoben werden als über Exklusivausschreibungen einzelner Kassen.“ Auch mit dem Verzicht auf Ausschreibungen bei Impfstoffen verbindet Becker Hoffnungen: „Wenn es gut läuft, dann haben wir zukünftig weniger Lieferengpässe bei Impfstoffen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Transparenz über Medikamentenwirkung statt Geheimpreise für die Pharmaindustrie

Heute wird der Deutsche Bundestag das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz beschliessen. Mit Blick auf die gerade noch eingearbeiteten Änderungsanträge erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Doch keine Geheimpreise und das Praxisinformationssystem kommt, das ist eine überaus positive Entscheidung des Gesetzgebers. Die Einführung von Geheimpreisen hätte lediglich den Gewinninteressen der Pharmaindustrie gedient. Gut, dass dieses Instrument zur Industrieförderung mit Beitragsgeldern nun doch nicht kommt! Richtig ist auch, dass die Ärzte wissen, welche neuen Arzneimittel wirklich besser sind. Nur dann können sie ihre Patienten gut versorgen. Deshalb kann sich das Praxisinformationssystem zu einem Meilenstein für die bessere Patientenversorgung entwickeln. In dem Kompromisspaket wurde allerdings die bislang vorgesehene Umsatzschwelle wieder gestrichen. Mit der Umsatzschwelle wäre ein erster, zaghafter Schritt in Richtung faire Preise ab dem ersten Tag gemacht worden. Dass diese Umsatzschwelle gestrichen wurde, kommt den Herstellern besonders teurer und umsatzstarker Medikamente entgegen. Die Grundsatzfrage, warum die Krankenkassen Phantasiepreise selbst dann bezahlen müssen, wenn ein eventuell negatives Ergebnis der frühen Nutzenbewertung längst vorliegt, bleibt unbeantwortet. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die realistischen Preise rückwirkend ab dem ersten Tag der Zulassung gelten. Auch mit dem Streichen der Rabattverträge für Impfstoffe ist die Politik der Pharmaindustrie entgegen gekommen und hat den Krankenkassen ein Instrument genommen, für mehr Wirtschaftlichkeit in der Versorgung zu sorgen. Das ist bedauerlich.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Ausschreibung Eugen Münch-Preis für innovative Gesundheitsversorgung

Auch 2017 verleiht die Stiftung Münch den Eugen Münch-Preis für innovative Gesundheitsversorgung. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben: prämiert wird eine wissenschaftliche Arbeit aus der Versorgungsforschung und eine innovative praktische Anwendung. Ausgezeichnet werden Arbeiten, die das Potenzial haben, die öffentliche Gesundheitsversorgung zu verbessern und das System effizienter zu gestalten. Im Fokus stehen dabei der kreative Einsatz neuer Technologien und die Nutzung der Chancen, die sich aus Digitalisierung und Robotik ergeben. Beide Kategorien sind mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Die Preisträger haben zudem die Möglichkeit, über das Netzwerk der Stiftung Münch wertvolle Kontakte zu knüpfen, die für die Umsetzung ihrer Idee eine hilfreiche Unterstützung sein können.Die Jury setzt sich aus den neuen Mitgliedern Sebastian Balzter (Redakteur FAZ), Peter Langkafel (Geschäftsführer Healthcubator), Tobias Johann (Managing Partner Rheingau Founders), Jochen Gensichen (Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Klinikum der Universität München), Stefan Felder (Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie DGGÖ) und Uwe Schwenk (Direktor der Bertelsmann-Stiftung) zusammen. Mani Rafii (Vorstand der Barmer GEK) und Achim Jockwig (Geschäftsführender Director der Carl Remigius Medical School) bleiben für ein weiteres Jahr in der Jury tätig. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2017. Die Gewinner werden am 15. November in München prämiert. Der Eugen Münch-Preis wird seit 2015 jährlich verliehen. 2016 wurden die Entwicklung der Migräne-App M-Sense, die Memore-Box von Retrobrain und der Schweizer Telemedizinanbieter Medgate für ihre praktischen Anwendungen innovativer digitaler Lösungen ausgezeichnet. 2015 ging der Preis unter anderem an die Wissenschaftler Leonie Sundmacher, Neeltje van den Berg und Jochen Gensichen.Weitere Informationen zum Preis finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Münch unter http://www.stiftung-muench.org/eugen-muench-preis/ Pressemitteilung der Stiftung Münch

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Gröhe: „Arzneimittelversorgung wird zum Nutzen der Patienten weiterentwickelt“

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) in 2./3.Lesung beraten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen sollen in ihren wesentlichen Teilen im April 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir sorgen dafür, dass sich Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine hochwertige und bezahlbare Arzneimittelversorgung verlassen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Arzneimittel mit einem Mehrnutzen schnell den Weg in die Versorgung finden, Antibiotika-Resistenzen und Lieferengpässe bekämpft werden und die Arzneimittelversorgung von Krebskranken weiter verbessert wird.“ Die Entwicklung zukunftsweisender Arzneimittel und neuer Wirkstoffe trägt wesentlich zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland bei. Damit Patientinnen und Patienten auch in Zukunft schnell Zugang zu zukunftsweisenden Arzneimitteln haben und der Standort Deutschland für Forschung und Produktion für die pharmazeutische Industrie weiterhin stark bleibt, haben das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie im Zeitraum von 2014 bis 2016 einen Dialog geführt. Das Gesetz greift wichtige Anregungen aus diesem „Pharmadialog“ auf. Das bewährte Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, das im Jahr 2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt wurde, wird weiterentwickelt. Die Regelungen im Einzelnen: Die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln sollen bei der Nutzenbewertung noch besser berücksichtigt werden. Zudem werden Arzneimittel, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, von der Nutzenbewertung ausgenommen. Bei Antibiotika wird die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung einbezogen. Zudem werden die Regelungen zur Erstattung von diagnostischen Verfahren verbessert, um den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern. Damit den Patienten die Ergebnisse der Nutzenbewertung zugutekommen, werden Ärzte künftig über ihre Praxissoftware besser über diese Ergebnisse informiert. In begründeten Einzelfällen – wenn es für den Patienten eine wichtige Therapieoption bedeuten kann – ist  es möglich, bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen bei nicht belegtem Zusatznutzen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Erstattungsbetrag nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führen darf als die wirtschaftlichste Vergleichstherapie. Die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wird verkürzt. Zur Bündelung mehrerer Bewertungsverfahren zu einem Wirkstoff und damit zur Verbesserung der Verfahren bei der Nutzenbewertung und der anschließenden Vereinbarung des Erstattungsbetrages, kann auf Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers im Einzelfall von der gesetzlichen Fristvorgabe zur Vorlage der erforderlichen Nachweise zur Nutzenbewertung abgesehen werden. Gilt ein Zusatznutzen als nicht belegt, weil der pharmazeutische Unternehmer trotz Aufforderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig eingereicht hat, ist künftig ein angemessener Abschlag auf den Erstattungsbetrag zu vereinbaren. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung sowie der Träger der Beihilfe und Heilfürsorge erhalten gegenüber pharmazeutischen Unternehmern einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich der Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und dem tatsächlichen Abgabepreis. Damit ist gewährleistet, dass auch diese Kostenträger von einer rückwirkenden Geltung des Erstattungsbetrages profitieren. Der vom pharmazeutischen Unternehmer sicherzustellende einheitliche Abgabepreis darf auch in den Fällen nicht überschritten werden, die vom Anwendungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung ausgenommen sind, beispielsweise Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten. Gilt für ein Arzneimittel ein Erstattungsbetrag, ist dieser der einheitliche Abgabepreis. Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert. Ab 2018 wird eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate eingeführt. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken wird die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht. Um die Qualität und Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln zur Krebsbehandlung (Zytostatika) sicherzustellen entfällt die bisherige Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen mit Apotheken; zugleich werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern mit Blick auf die nachhaltige Finanzierbarkeit ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung über die Preise erweitert (Hilfstaxe). Um die Sicherheit bei der Versorgung mit Impfstoffen zu erhöhen, entfällt die Grundlage für Rabattverträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern. Um Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden durch Änderungen des Arzneimittelgesetzes die Möglichkeit, von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen des betroffenen Arzneimittels zu fordern. Um die Akutversorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, sind  Vorratsbestellungen von Importarzneimitteln durch Krankenhausapotheken begrenzt möglich. Die pharmazeutischen Unternehmer werden verpflichtet, Krankenhäuser zu informieren, sobald ihnen Kenntnisse über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln vorliegen. Das Arzneimittelgesetz wird an europarechtliche Vorgaben bezüglich der Anerkennung der Tätigkeit als sachkundige Person in pharmazeutischen Betrieben mit Herstellungserlaubnis angepasst. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Think Camp „Welche Berufe braucht die Gesundheitsversorgung von morgen?“ – Jetzt bewerben!

Junge Wissenschaftler, Studenten und Berufsanfänger mit einem Hintergrund in Medizin, Gesundheitsökonomie, Medizinischer Informatik, Pflegewissenschaft und Pflegeberufen oder Public Health können sich jetzt für die Teilnahme am nächsten Think Camp der Stiftung Münch bewerben, das vom 19. bis 21. Mai in Berlin stattfindet. Die 15 ausgewählten Teilnehmer befassen sich intensiv mit dem Thema „Welche Berufe braucht die Gesundheitsversorgung von morgen?“ und erarbeiten in Gruppen ein Konzept, das sie abschließend präsentieren. Als Experten stehen ihnen Professor Achim Jockwig (Geschäftsführender Direktor der Carl Remigius Medical School), Professor Christian Lovis (Professor und Chairman Division of Medical Information Sciences, University Hospitals of Geneva (HUG, University of Geneva)), Martin U. Müller (Journalist DER SPIEGEL) und Professor Boris Augurzky zur Seite, ein weiterer Referent ist angefragt. Die Stiftung trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, lediglich die Anfahrt muss selbst übernommen werden. Künstliche Intelligenz, Apps, Roboter – immer mehr Technik kann in der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden. Sie soll Ärzte und Pflegekräfte entlasten, Diagnostik und Therapie verbessern. Auch soll sie der Bevölkerung ermöglichen, bei einfacheren medizinischen Problemen nicht immer gleich den Arzt aufsuchen zu müssen oder im Alter länger in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können. Doch damit die neuen Techniken ihre Wirkung entfalten und gezielt eingesetzt werden können, müssen zum einen bestehende Prozesse erneuert werden. Zum anderen entstehen völlig neue Anforderungen an die Gesundheitsberufe. Brauchen wir künftig eine IT-Schwester, einen Arzt-Assistenten? Wer braucht welche Qualifikationen? Und wer wird wo eingesetzt? Mit diesem Thema befasst sich das nächste Think Camp der Stiftung Münch vom 19. bis zum 21. Mai in Berlin. Nach einer Einführung in das Thema durch Vorträge und Diskussionen mit den Referenten entwickeln die Teilnehmer in drei Gruppen jeweils ein Konzept, das sie abschließend diskutieren und präsentieren. Das Think Camp „Welche Berufsbilder braucht die Gesundheitsversorgung von morgen?“ ist die zweite Veranstaltung im Jahr 2017. Mit diesem Veranstaltungsformat richtet sich die Stiftung Münch an junge Menschen, die das Gesundheitswesen weiterentwickeln und zukunftsfähig machen wollen. Die Teilnehmer profitieren auch von der Vernetzung untereinander und mit sowohl namhaften Wissenschaftlern als auch führenden Persönlichkeiten aus Unternehmen. Die Konzepte werden veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stiftung-muench.org/netz-werk-macher/ Pressemitteilung der Stiftung Münch  

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AOK Nordost erweitert Wissenschaftlichen Beirat

Die digitale Zukunft des Gesundheitswesens in Deutschland hat längst begonnen, digitale Innovationen bieten zahlreiche Chancen – doch auch mögliche Risiken müssen bedacht werden. Die AOK Nordost hat in der digitalen Transformation eine Vorreiterrolle übernommen und bereits im vergangenen November einen Wissenschaftlichen Beirat gegründet, der die Dreiländerkasse unparteiisch und kritisch bei Fragen der digitalen Transformation berät. Dieses Expertengremium ist am gestrigen Dienstag zu seiner ersten turnusmäßen Sitzung in Berlin zusammengekommen. Unterstützt wird der Beirat zukünftig von zwei neuen Expertinnen. So werden Prof. Dr. Louisa Specht, Inhaberin des Lehrstuhls für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau, sowie Marina Weisband, die frühere politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, den Kreis der Sachverständigen erweitern. Prof. Dr. Dirk Heckmann, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Beirates der AOK Nordost und ausgewiesener Internetrechts-Experte: „Die Veränderungen durch die Digitalisierung sind auch im Gesundheitswesen gewaltig und berühren bereits heute viele Disziplinen, beispielsweise Fragen zur IT-Sicherheit und Datenschutz bis hin zu einem neuen Rollenverständnis von Ärzten und Patienten. Ich freue mich, dass wir mit der Datenrechts-Expertin Louisa Specht und der Internetexpertin Marina Weisband zwei weitere Mitglieder im Beirat begrüßen können, die uns mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen.“ Auf der Sitzung beschäftigte sich das Expertengremium unter anderem mit dem sich wandelnden Rollenverständnis von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, die dank digitaler Gesundheitsnetzte künftig enger bei der medizinischen Versorgung kooperieren sollen. Wie sich in der Folge etwa die eigenverantwortliche Position des Patienten ändert, ist dabei eine wichtige Fragestellung. „Als Gesundheitskasse sehen wir die Digitalisierung als Chance, die Versorgungsqualität zu steigern. Unser Ziel ist, dass die Patienten nicht länger ihren Gesundheitsinformationen folgen müssen, sondern dass die Daten dem Patienten folgen. Sicherheit und Schutz dieser sensiblen Informationen genießen dabei oberste Priorität, die Patienten müssen stets Herr ihrer Daten bleiben“, betont Christian Klose, Chief Digital Officer (CDO) der AOK Nordost. Pressemitteilung der AOK Nordost

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ZVEI-Grünbuch zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft: „Veränderungen gemeinsam gestalten“

Der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie stellt heute auf einer Veranstaltung zur personalisierten Versorgung in der Onkologie sein Grünbuch „Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft“ vor. „Mit der Digitalisierung eröffnen sich große Chancen für die Gesundheitsversorgung“, so Dr. Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Mit dem Grünbuch möchte der ZVEI eine offene Diskussion über die kommenden Veränderungen anstoßen und eine Plattform für die erfolgreiche Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft schaffen.“ Die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft ermöglicht eine individualisierte Gesundheitsversorgung, die sektorübergreifend funktioniert, an den Bedürfnissen und der Situation des einzelnen Patienten ausgerichtet ist und diesen direkt beteiligt. Durch die wissenschaftliche Analyse der erzeugten Daten kann die Versorgung kontinuierlich verbessert werden. Voraussetzung für den Erfolg der Digitalisierung sind die passenden Rahmenbedingungen. „Dazu gehört an erster Stelle, dass Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleistet sind“, betont Dr. Mittelbach. „Sie sind die Grundlage für gesellschaftliches Vertrauen in die neuen Möglichkeiten des technischen Fortschritts.“ Dazu gehöre zum Beispiel auch, dass eine Entscheidung gegen die Datenweitergabe nicht zu Nachteilen für den einzelnen Patienten führe. Alle Überlegungen zu den Rahmenbedingungen müssten dabei immer europäisch bzw. international betrachtet werden – eine Umsetzung spezifisch deutscher Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen sei dagegen nicht zielführend. Das Grünbuch finden Sie als Download auf der ZVEI-Website (Link…) Pressemitteilung des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie

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Arzneimittelversorgung in Apotheken gesichert – Blackbox in der gesamten Lieferkette

Dass die Versorgung mit patentfreien Arzneimitteln über Apotheken in Deutschland durch Lieferengpässe in keiner Weise gefährdet ist, bestätigen die Apotheken selbst: Bei lediglich 0,6 Prozent aller 2016 zulasten der GKV abgerechneten Arzneimittel haben Apotheken ein Lieferversagen des Herstellers dokumentiert und mussten ein austauschbares Arzneimittel abgeben, wie Daten der Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung (GfsG) ausweisen. Wie jetzt ebenfalls eine repräsentative forsa-Befragung von Patientinnen und Patienten belegt, ist die Versorgung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem patentfreien Markt in den Apotheken absolut gesichert. Ernste Schwierigkeiten liegen woanders, wie die Spitzen der AOK Baden-Württemberg, des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sowie der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion vor der Hauptstadtpresse klarmachten. Für Kliniken stellt eine aktuelle ADKA-Erhebung Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln fest. Betroffen seien im wesentlichen Arzneimittel, die nur für den Klinikmarkt hergestellt werden, darunter viele Lösungen zur Injektion wie Antibiotika, Krebsmedikamente und Anästhetika. Insgesamt fehle jede Transparenz im Markt, da bisher Pharmahersteller selbst entscheiden, ob sie Lieferprobleme der zuständigen Bundesoberbehörde melden. Letztlich ist völlig unklar, welche Arzneimittelmengen sich überhaupt im deutschen Markt befinden. Die von der AOK Baden-Württemberg bei forsa in Auftrag gegebene, repräsentative Studie über die Arzneimittelversorgung durch Offizin-Apotheken zeigt punktuell Lieferversagen durch pharmazeutische Unternehmen auf, wobei Gründe nicht verifizierbar sind. Ein Lieferversagen bei Arzneimitteln ohne gleichartige oder gleichwertige Alternative kann kritische Folgen für betroffene Patientinnen und Patienten haben. Solche Alternativen fehlen grundsätzlich bei patentgeschützten Arzneimitteln und bei speziellen Arzneimitteln in der Klinik: „Klarheit über die tatsächliche Versorgungssituation wird durch die Blackbox, wie viele Arzneimittel im Markt wirklich vorhanden sind, unmöglich gemacht. Die Folgen können Patientinnen und Patienten hautnah zu spüren bekommen. Deshalb ist eine umfassende Transparenzoffensive überfällig. Das Prinzip der Freiwilligkeit von Defektmeldungen durch die Pharmaindustrie hat versagt. Die Beschlüsse der Koalition vom Montag dieser Woche sind deshalb auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es muss aber darüber hinaus um gesetzlich sanktionierbare Pflichten und Nachhaltung gehen“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. Dringlich sei es, die Rolle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dadurch deutlich zu stärken, dass Pharmaunternehmen Lieferprobleme und alle Akteure der Handelskette ebenso verpflichtend dem Bundesinstitut als Trustcenter regelmäßig ihre Lagerbestände übermitteln. An Kliniken ist die Versorgungssituation insgesamt deutlich brisanter. Aus einer vom ADKA aktuell durchgeführten Umfrage bei Krankenhausapotheken mit einer Versorgungsrelevanz von über 30.000 Betten und damit über 6% der nationalen Krankenhauskapazitäten geht hervor, dass eine bedenkliche Anzahl versorgungskritischer Arzneimittel in Kliniken fehlen. „Insgesamt sind Arzneimittel mit 280 verschiedenen Wirkstoffen nicht verfügbar gewesen, darunter 30, die die jeweilige Klinikapotheke als versorgungskritisch einstuft“, so der ADKA-Präsident, Rudolf Bernard. Von den betroffenen Arzneimitteln dieser 30 Wirkstoffe meldeten die verantwortlichen Hersteller lediglich acht an das BfArM. Bernard: „Hier werden drei Probleme offensichtlich: Es fehlen für die Versorgung in der Klinik wichtige Arzneimittel, es wird von den Verantwortlichen nicht transparent gemacht und das Ganze hat keinerlei Konsequenzen für die Hersteller. So geht das nicht weiter.“ Für den Vorsitzenden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Wolf-Dieter Ludwig, muss die Erfassung drohender Versorgungsprobleme im Klinikbereich bereits auf Herstellerebene greifen: „Im stationären Bereich agieren ganz überwiegend die Klinikapotheken und die pharmazeutischen Unternehmen miteinander. Selbst ernste Probleme in der Versorgung unserer Patienten aufgrund von Lieferengpässen bei unverzichtbaren Arzneimitteln werden so in der Regel nicht systematisch erfasst. Kliniken, Ärzte und insbesondere die Krankenhausapotheker tun ihr Möglichstes, Probleme für die Patienten infolge von Versorgungsengpässen zu lösen, können aber mitunter im Einzelfall heute nicht immer die optimale medikamentöse Therapie anbieten. Die vorgetragenen Zahlen verdeutlichen, dass die Arzneimittelhersteller das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Meldung von Liefer- und Versorgungsengpässen ausnutzen, um ihre Lieferfähigkeit zu beschönigen.“ Erst durch die notwendige Transparenz kann die Versorgungssicherheit von Arzneimitteln bei den Patientinnen und Patienten spürbar erhöht werden – im ambulanten wie im klinischen Bereich, so Prof. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Die aufgezeigten Probleme und ihre Folgen machen ein Handeln der Politik dringend notwendig. Insofern freue ich mich, dass der Bundestag noch in dieser Woche im Falle bekannt gewordener Lieferengpässe eine Meldepflicht von pharmazeutischen Unternehmen an Krankenhäuser beschließen wird. Diesem ersten wichtigen Schritt müssen weitere folgen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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