Beschränkung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel bleibt alternativlos

Im Zuge der andauernden öffentlichen Debatte um die Sicherung und Stärkung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung haben Deutschlands Apotheken ihre Forderung nach einer Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Präparate erneuert. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt forderte die Politik auf, zügig zu handeln: „Alle Parteien haben dringenden Handlungsbedarf konstatiert. Keine Partei hat eine tragfähige Alternative zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums präsentiert. Also wird es Zeit, den Entwurf umzusetzen.“ Den Vorschlag einzelner SPD-Parlamentarier, nach der Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandanbieter nun auch inländischen Apotheken die Vergabe von Boni zu erlauben, bewertete Schmidt überaus kritisch: “Diese Idee ist ebenso untauglich wie gefährlich. Erstens kann sie die Wettbewerbsvorteile ausländischer Anbieter nicht neutralisieren, denn die müssen sich laut EuGH-Entscheidung ohnehin nicht mehr an die Arzneimittelpreisbindung halten, egal ob man sie nun modifiziert oder nicht. Zweitens würde sich damit die Wettbewerbssituation sogar weiter verschärfen, weil Präsenzapotheken dann auch durch inländische Versandkonkurrenz umso schneller in eine Rabattschlacht gezwungen würden. Da gießt man Öl ins Feuer statt zu löschen. Wer diese Idee propagiert, will offensichtlich das bewährte System der Arzneimittelversorgung in Deutschland schleifen.“ Auch unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten sei der SPD-Vorschlag kontraproduktiv: „In Deutschland arbeiten 150.000 Menschen in Apotheken. Apotheken sind gerade in kleineren Gemeinden wichtige Gewerbesteuerzahler. Da kann man doch keine ‚lex specialis‘ für das Wohlergehen einzelner Großunternehmen jenseits der grünen Grenze machen, die bei uns weder Arbeitsplätze schaffen noch Steuern auf ihre Gewinne bezahlen, sondern einfach GKV-Beitragsmittel ins Ausland abziehen.“ Weitere Informationen unter www.abda.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

The post Beschränkung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel bleibt alternativlos appeared first on Healthcare Netzwerk.

ABDA beruft Vorsitzenden und Mitglieder der AMK

Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker hat den Vorsitzenden und die Mitglieder der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Jahre 2017 bis 2020 berufen. Vorsitzender der AMK bleibt Prof. Dr. Martin Schulz. Sechs der bisherigen Mitglieder der AMK sind ausgeschieden, fünf wurden neu berufen. Die AMK hat ab 2017 inklusive des Vorsitzenden nun 21 Mitglieder; darunter Expertinnen und Experten aus allen Gebieten der Pharmazie und Arzneimittel(therapie)sicherheit inklusive Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie, Intensivmedizin, Anästhesie und Onkologie. Die Liste aller Mitglieder ist unter https://www.abda.de/themen/arzneimittelsicherheit/amk/wir-ueber-uns/vorstand-amk/ verfügbar. Die Kommission nimmt zusammen mit der Geschäftsstelle in Berlin für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die vor allem im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

The post ABDA beruft Vorsitzenden und Mitglieder der AMK appeared first on Healthcare Netzwerk.

Darmkrebsmonat März – Neuer Test auf Darmkrebs liefert sicherere Ergebnisse

Ab April bietet die BARMER allen Versicherten im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung ein neues Testverfahren an, den immunologischen Stuhltest (iFOBT). „Die Entdeckungsrate für bösartige Darmtumore und deren Vorstufen ist bei dem immunologischen Stuhlbluttest deutlich höher als bei dem bisherigen Test. Er reagiert ausschließlich auf den menschlichen Blutfarbstoff Hämoglobin und ist so weniger störanfällig“, so Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER, mit Blick auf den Darmkrebsmonat März. An Darmkrebs erkranken in Deutschland jährlich mehr als 73.000 Menschen neu. Irrtümlich positive Ergebnisse vermeiden Krebsvorstufen wie Darmpolypen geben häufig Blut ab, das mit bloßem Auge nicht erkennbar ist, sich mit einem entsprechenden Test im Stuhl aber nachweisen lässt. Dies kann bereits der bisherige Test, allerdings reagiert er allgemein auf Blut im Stuhl und damit zum Beispiel rotes Fleisch. Dadurch lieferte er häufig irrtümlich positive Ergebnisse, die Betroffene bis zur endgültigen Abklärung der Diagnose durch eine Darmspiegelung in unbegründete Sorge versetzten. „Weniger falsch-positive Befunde beim Stuhlbluttest bedeuten auch weniger unnötige Koloskopien, um die Ursache für das Blut im Stuhl abzuklären“, betont Marschall. BARMER mit Vorreiterrolle In Bayern fördert die BARMER sehr erfolgreich diese innovative Methode der Darmkrebsfrüherkennung bereits seit dem Jahr 2013 im Rahmen der Aktion „Aktiv gegen Krebs“. Ab April können bundesweit alle BARMER Versicherten zwischen 50 und 54 Jahren den neuen Test jährlich beim Hausarzt oder bestimmten Fachärzten durchführen lassen. Ab 55 Jahren kann man sich entweder für die Darmspiegelung mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder für den neuen Stuhltest alle zwei Jahre entscheiden. Bei Männern ist Darmkrebs die dritthäufigste Krebserkrankung, bei Frauen die zweithäufigste. Wird er rechtzeitig erkannt, kann der Darmkrebs daran gehindert werden auszubrechen, zum Beispiel durch die Entfernung von Darmpolypen. Pressemitteilung der BARMER

The post Darmkrebsmonat März – Neuer Test auf Darmkrebs liefert sicherere Ergebnisse appeared first on Healthcare Netzwerk.

Stärkung der Gesundheit von Frauen und Mädchen – Robert Koch-Institut erstellt neuen Frauengesundheitsbericht

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragen, einen Frauengesundheitsbericht zu erstellen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Blick für die Unterschiede in der Prävention, Gesundheitsförderung und -versorgung bei Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahren deutlich geschärft. Mit dem Präventionsgesetz haben wir die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, geschlechtsbezogene Besonderheiten bei ihren Leistungen zu beachten. Dazu gehört auch, dass alle, die an der Gesundheitsversorgung beteiligt sind, regelmäßig überprüfen, wo es Weiterentwicklungsbedarf gibt. Mit dem neuen Frauengesundheitsbericht sorgen wir für aktuelle Zahlen, Daten und Fakten, damit die Gesundheitsversorgung von Frauen weiter verbessert werden kann. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Gesundheit von Frauen und Mädchen.“ Der Bericht wird auf der geschlechtervergleichenden Darstellung des Berichts „Gesundheit in Deutschland“ (2015) aufsetzen. Darüber hinaus werden Themen, die für die Frauengesundheit im Lebensverlauf besonders wichtig sind, einer vertieften Betrachtung unterzogen. Das BMG wird das RKI in Kürze mit dem Bericht beauftragen. Er soll Anfang 2019 vorliegen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Stärkung der Gesundheit von Frauen und Mädchen – Robert Koch-Institut erstellt neuen Frauengesundheitsbericht appeared first on Healthcare Netzwerk.

DKG zum Konzept der Politik zu Anhaltszahlen: Konzept für Personalanhaltszahlen muss sich an der Realität messen lassen

In seiner Eröffnungsrede des Frühlingsempfanges der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärt der Präsident Thomas Reumann zu der von der Koalition und den Ländern geplanten Einführung von Anhaltszahlen für die Personalbesetzung in der Pflege: „Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gilt insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst. Der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar. Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen. Deshalb dürfen Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen belegt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsmärkte für Pflegekräfte leer gefegt sind. 6.000 bis 10.000 freie Stellen und eine nahezu deutschlandweite Vollbeschäftigung im Bereich der Pflege machen dies deutlich. Objektiv Unmögliches darf von den Krankenhäusern nicht verlangt werden, führt zu nicht tragbaren Haftungskonsequenzen und gefährdet am Ende die Versorgung der Patienten, wenn Klinikabteilungen oder Stationen geschlossen werden müssen. Die im Konzept angesprochen Ausnahmeregelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht. Absolut inakzeptabel ist, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lässt völlig außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden sind. Der zusätzliche Personalbedarf muss eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Das Konzept wäre zudem nur widerspruchsfrei, wenn die Politik sicherstellt, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen für den Personalbestand von 1,2 Millionen Beschäftigten über das Vergütungssystem eins zu eins ausfinanziert werden würde. Ansonsten bleibt der Rationalisierungsdruck auf den Personalkosten und damit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert bestehen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Pflegeleistungen in den Krankenhäusern sind Bestandteil einer medizinisch pflegerischen Gesamtteamleistung. Es obliegt den Krankenhäusern in Abhängigkeit vom Versorgungsbedarf die Personalbesetzung festzulegen. Die Kliniken tun dies höchst verantwortungsbewusst. Das zeigt auch die Entwicklung der Zahl von Pflegekräften. Seit 2007 ist diese von 392.896 bis 2015 auf 426.838 gestiegen – ein Anstieg um neun Prozent. Auch wirken die Kliniken an Personalvorgaben in sensiblen Leistungsbereichen, wie sie heute schon bei der Knochenmarkstransplantation oder der Neonatologie durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgegeben sind, konstruktiv mit.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

The post DKG zum Konzept der Politik zu Anhaltszahlen: Konzept für Personalanhaltszahlen muss sich an der Realität messen lassen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Gut für Pharma-Firmen, schlecht für Beitragszahler – KKH kritisiert faulen Kompromiss bei Arzneimittelgesetz

Das Arzneimittelversorgungsstärkungssetz (AMVSG) ist auf den letzten Metern noch einmal entscheidend verändert worden. „Bei der Pharma-Lobby dürften jetzt die Champagner-Korken knallen“, sagte KKH-Chef Ingo Kailuweit. Hintergrund: Für neue Medikamente ab einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro sollte rückwirkend ab dem ersten Tag der Preis gelten, der aufgrund des Nutzens zwischen Kassen und Herstellern verhandelt wurde. Diese Schwelle sollte nach dem Willen der Krankenkassen noch deutlich abgesenkt und damit Euro eingespart werden, stattdessen ist die gesamte Regelung jetzt aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. „Das heißt, dass Arzneimittelhersteller für ein neues Medikament im ersten Jahr weiterhin astronomische Fantasiepreise von den Kassen verlangen können, unabhängig vom Nutzen ihres Produktes für die Patienten“, so Kailuweit. Auf Unverständnis stößt bei der Kaufmännischen Krankenkasse auch das Vorhaben, im AMVSG Ausschreibungen für Impfstoffe zu untersagen. Die Begründung, hierdurch Lieferengpässe zu vermeiden, ist an den Haaren herbeigezogen: Auch ohne Ausschreibungen kann es bei der Produktion von neuen Impfstoffen vereinzelt zu Engpässen kommen. „Die Veränderungen des Gesetzes werden zu einem weiteren Kostenanstieg im Gesundheitswesen führen, für die unterm Strich die Beitragszahler aufkommen müssen“, so KKH-Chef Ingo Kailuweit.​ Pressemitteilung der KKH

The post Gut für Pharma-Firmen, schlecht für Beitragszahler – KKH kritisiert faulen Kompromiss bei Arzneimittelgesetz appeared first on Healthcare Netzwerk.

Medizinisches Cannabis aus Apotheken: Was Patienten wissen sollten

Bald können Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit im Einzelfall medizinischen Cannabis verordnen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch im März in Kraft treten. „Jede Apotheke kann dann nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Der Arzt bestimmt unter anderem die Dosis und die Art der Anwendung. Cannabis kann in verschiedenen Formen verordnet werden, zum Beispiel als Blüten. Cannabisblüten sind in unverarbeitetem Zustand ungleichmäßig und nicht korrekt zu dosieren. Die Apotheken mahlen die unzerteilten Blüten unter definierten Bedingungen und geben sie als Rezepturarzneimittel an die Patienten ab. Der Patient kann die pulverisierten Blüten mit einem kleinen Dosierlöffel, den er von der Apotheke bekommt, genau abmessen. Für kleine Einzelgaben und den individuellen Bedarf können die Apotheken das Pulver in Papierkapseln abfüllen „Das Abmessen von Cannabisblüten ‚nach Gefühl‘ ist für eine medizinische Anwendung nicht zu verantworten, denn das führt zwangsläufig zu Über- oder Unterdosierungen“, sagt Kiefer, der auch Vorsitzender des Neuen Rezeptur-Formulariums (DAC/NRF) ist. Das DAC/NRF hat zu Cannabis mehrere Arbeitsanweisungen für Apotheken entwickelt. Nicht nur über die Dosis, auch über die Anwendungsform entscheidet der Arzt. Apotheker geben ihren Patienten bei der Abgabe des Rezepturarzneimittels entsprechende Anweisungen mit. Kiefer: „Ein ‚Probieren geht über Studieren‘ hat in der rationalen Arzneimitteltherapie mit Cannabis keinen Platz. Deshalb haben wir Anleitungen für die Anwendung entwickelt, die für Patienten leicht umzusetzen sind und zu einheitlichen und wiederholbaren Ergebnissen führen.“ Cannabis kann von Patienten inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung („Tee“) getrunken werden. Für die Inhalation gibt es elektrische Verdampfer, die die Cannabisblüten unter definierten Bedingungen erhitzen. Der Patient kann dann den Dampf nach und nach vollständig inhalieren. Kiefer: „Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als ‚Joint‘, die Teezubereitung mit fetthaltigen Flüssigkeiten, wie Sahne, oder das Einbacken in Kekse sind für medizinische Zwecke völlig ungeeignet, da die Dosis nicht reproduzierbar wäre.“ Besser als mit Cannabisblüten kann dem individuellen Bedarf des Patienten entsprechend mit dem Cannabis-Hauptwirkstoff, dem Dronabinol oder kurz „THC“, behandelt werden. Liegt eine entsprechende Genehmigung vor, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Rezepturarzneimittel mit Cannabis oder Dronabinol. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt nur die Zuzahlung an, die pro Arzneimittel höchstens 10 Euro beträgt. Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet. Da es nach der Ausstellung nur eine Woche lang gültig ist, sollten Patienten dieses Rezept umgehend in einer Apotheke einlösen. Kiefer: „Rezepturarzneimittel mit Cannabis bekommt man nicht im Versandhandel, aber die wohnortnahen Apotheken versorgen ihre Patienten auch in diesem Fall schnell und sicher.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

The post Medizinisches Cannabis aus Apotheken: Was Patienten wissen sollten appeared first on Healthcare Netzwerk.

Arzneimittelgesetz: Das Preisproblem bleibt ungelöst

„Sinnvoll und notwendig für das deutsche Gesundheitswesen“, nennt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für transparente Arzneimittelpreise. Mit den neuesten Beschlüssen zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (GKV-AMVSG) bleiben Arzneimittelpreise wie bisher auch öffentlich zugänglich. Mit Blick auf die ursprünglich geplante Verfahrensordnung sei das die logische Konsequenz gewesen. „Die Frage, wie sich geheime Preise umsetzen lassen, wenn zahlreiche Stellen im Gesundheitswesen sie kennen müssen, ist praktisch nicht vernünftig zu lösen“, so Litsch. Für das Problem der Mondpreise halte das Gesetz weiter keine Lösung parat. „Die Umsatzschwelle hätte ein erster Schritt hin zu rückwirkenden Preisvereinbarungen sein können, auch wenn sie eher Placebo-Wirkungen entfaltet hätte. Was wir in der nächsten Legislaturperiode dringend benötigen, sind keine Platzhalter auf dem Papier, sondern echte Regulierungsmöglichkeiten für die Arzneimittelpreise im ersten Jahr nach Markteintritt“, sagt Martin Litsch. Positiv hingegen bewertet der AOK-Bundesverband, dass wirtschaftliche Angaben Teil eines erweiterten Arztinformationssystems sein können. „Wirtschaftliche Informationen sind notwendig, damit Ärzte medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich verordnen können. Deswegen ist es wichtig, dass diese Angaben Teil des Arztinformationssystems werden“, so Litsch. Begrüßenswert seien außerdem die Verlängerung des Preismoratoriums und die Informationspflicht der Pharmafirmen bei Lieferengpässen. Das sollte jedoch nicht nur für Krankenhäuser gelten, sondern für alle Versorgungsbereiche. „Mit den aktuellen Änderungsanträgen ist das Glas des AMVSG aus meiner Sicht zwar halbvoll, aber das Getränk darin schmeckt bitter.“ Kritisch hingegen sei vor allem, dass das AMVSG vom bisherigen Prinzip der Nutzenbewertung abweicht. Arzneimittel ohne Zusatznutzen müssen sich bei den Preisverhandlungen nicht mehr so eindeutig wie bisher an der vergleichbaren Therapie orientieren. Im Zuge dessen können Pharmafirmen ihre bisher verhandelten Erstattungspreise kündigen und vom GKV-Spitzenverband umgehend neu verhandeln lassen. „Dadurch könnten kurzfristig hohe Kosten auf die Gesetzliche Krankenversicherung zukommen“, warnt Martin Litsch. Außerdem muss zukünftig der Zusatznutzen von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und solchen, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, nicht mehr nachgewiesen werden. „Es gibt keinen triftigen Grund, Arzneimittel aus der Nutzenbewertung zu entlassen. Das gilt vor allem, wenn sie für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden“, so Litsch. Unverständnis äußert der AOK-Vorstand auch über die Abschaffung der Zytostatika-Altverträge. „Nicht nur, dass ab sofort die intransparenten Beziehungsgeflechte zwischen Arzt und Apotheke reaktiviert und unsere höheren Qualitätsmaßstabe an die Zytostatikaversorgung zurückgedreht werden. Man erwartet von den Krankenkassen, dass sie Versorgung gestalten. Hier werden funktionierende wettbewerbliche Instrumente, die nachweislich zu einer besseren Versorgung führen, einzelnen Lobbyinteressen geopfert. Die Krankenkassen werden damit als verlässlicher Vertragspartner in Frage gestellt. Das ist ein sehr schwerer Einschnitt für die GKV.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

The post Arzneimittelgesetz: Das Preisproblem bleibt ungelöst appeared first on Healthcare Netzwerk.

Stärkung der Pflege im Krankenhaus Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden.“ Dr. Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir schaffen die Voraussetzungen und stellen die notwendigen Mittel bereit, um gute Pflege in den Krankenhäusern weiter zu entwickeln. Die Selbstverwaltungspartner haben es jetzt in der Hand, in einvernehmlicher Weise die Einzelheiten zu vereinbaren. Ich setze darauf, dass dies im Sinne der Patientenversorgung zügig geschieht.“ Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Insbesondere begrüße ich, dass Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen haben.“ Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir haben in der Kommission klare Vorgaben für die Detailaspekte der Personalsicherung in Krankenhäusern gemacht. Verbindliche Untergrenzen sind auch unter Qualitätssicherungsaspekten absolut notwendig. Ich freue mich, dass die Einigung gelungen ist.“ Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Aus zahlreichen Gesprächen und Briefen wissen wir, dass Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen warten. Wir schlagen hier konkrete Maßnahmen vor, mit der pflegerische Tätigkeiten deutlich aufgewertet und die Krankenhäuser besser vergütet werden. Ich bin sehr froh, dass mit der konstruktiven und zielorientierten Arbeit der Kommission dieses im ersten Schritt gute Ergebnis gelungen ist.“ Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg: „Wenn eine Pflegekraft zu viele Patienten gleichzeitig versorgen muss, wächst die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung. Es ist deshalb ein Gewinn für die Patientensicherheit und für die Arbeitssituation der Pflegekräfte, wenn wir jetzt Pflegepersonalzahlen festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Wir ziehen damit die Konsequenz aus der zunehmenden Arbeitsverdichtung auf den Stationen.“ Stefan Grüttner, Hessischer Minister für Soziales und Integration: „Nach intensiver und konstruktiver Arbeit in der Expertenkommission Pflege bin ich sehr zufrieden, dass wir übereinstimmend ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben, das die Pflege in den Kliniken stärken und die Patientenversorgung weiter verbessern wird.“ Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet wurde. Das KHSG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ am 1. Oktober 2015 eingerichtet. Diese hat in fünf Sitzungen folgende Schwerpunkte beraten: die Abbildung und Verbesserung des erhöhten Pflegebedarfes, insbesondere von an Demenz erkrankten, pflegebedürftigen und behinderten Patientinnen und Patienten, die Abbildung und Verbesserung des allgemeinen Pflegebedarfes und die Überführung der Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in die Regelfinanzierung. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Stärkung der Pflege im Krankenhaus Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Online-Videosprechstunde: Einführung durch schlechte Rahmenbedingungen gefährdet

Mit der Einführung der so genannten Online-Video-Sprechstunde (OVS) soll im April 2017 eigentlich eine neue Zeitrechnung in der medizinischen Versorgung starten. Erstmals wird eine telemedizinische Leistung in die Regelversorgung aufgenommen – auch um dem wachsenden Ärztemangel in vielen ländlichen Regionen zu begegnen. Doch die Konditionen, zu denen dieses neue Angebot nun in den Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde, werden dazu führen, dass dem Großteil der Patienten eine OVS vorenthalten bleibt. Die Rahmenbedingungen stehen der praktischen Umsetzung im Wege und schließen nur einen Teil der Patienten ein. „Die neuen EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – allerdings nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat und dieser Patient in den beiden Vorquartalen in der Praxis war. Beide Ziffern sind zudem auf 800 Euro pro Jahr begrenzt. Müsste der Patient trotz Videostunde in die Praxis einbestellt werden, können Ärzte die vorausgegangene Videosprechstunde gar nicht abrechnen – trotz erbrachter Leistung. Diese Modalitäten sind weder für Ärzte noch für Patienten wünschenswert und stehen der Nutzung solch innovativer Versorgungsangebote im Wege“, kritisiert Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Deutschland. „Hinzu kommt, dass die Indikationen, für die eine OVS in Frage käme, überaus eingeschränkt sind und z.B. nur zur Beurteilung der Stimme und Sprache eingesetzt werden können. Man gewinnt den Eindruck, dass eine bedarfsorientierte Einführung der neuen telemedizinischen Leistungen gar nicht Ziel der Verhandlungen war“. Rahmenbedingungen erschweren verbesserte medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen Neben den Hausärzten, den Dermatologen, den Augenärzten, Chirurgen und Orthopäden gehören auch die Pädiater zu den Facharztgruppen, für die der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Vergütungsregelung ab April 2017 beschlossen haben. Für die niedergelassenen Pädiater wird das neue Versorgungsangebot so nicht flächendeckend in den Praxen angeboten werden können. „Wir Kinder- und Jugendärzte bieten bereits seit mehr als einem Jahr telemedizinische Angebote für unsere Patienten in unseren Praxen. Eltern können für ihre Kinder eine telemedizinische Zweitmeinung über unser preisgekröntes Expertenkonsil «PädExpert» bekommen. In vielen pädiatrischen Praxen ist auch die PraxisApp «Mein Kinder- und Jugendarzt» eingeführt, mit der Ärzte ihren Patienten Informationen direkt auf das Smartphone zukommen lassen können. Dieses Angebot wird um die Online-Video-Sprechstunde erweitert. Allerdings wird es unter diesen Rahmenbedingungen wohl eher die absolute Ausnahme bleiben und der medizinischen Versorgung – gerade auch in ländlichen, unterbesetzten Regionen – weiterhin fehlen“, warnt Fischbach im Namen der Kinder- und Jugendärzte. Fatales Signal für die Einführung von E-Health-Angeboten in Deutschland Auch für viele andere Arztgruppen, die mit der Einführung der OVS im April noch nicht erfasst sind, ist so eine Ausgangslage für die Einführung von Telemedizin in Deutschland denkbar schlecht. „Das E-Health-Gesetz sollte eigentlich ein Signal sein, dass wir in Deutschland Vorreiter bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden. Mit der Einführung der OVS in die Regelversorgung zu solch unwirtschaftlichen Bedingungen wird dieses Vorhaben wohl scheitern. Die Rahmenbedingungen sind realitätsfern und führen unter Umständen bei Ärzten auch zu Verlusten – je nachdem, welchen technischen Anbieter die Praxen nutzen. Es stellt sich die Frage, warum das Angebot vorschnell unter diesen Rahmenbedingungen als Pflichtleistung der Kassen eingeführt werden muss? Es wäre zielführender, die Akzeptanz und Einsatzmöglichkeiten der neuen Online-Video-Sprechstunde sowie anderer telemedizinischer Leistungen in den Praxen mit den Patienten zu erproben, um das Angebot bedarfsorientierte auszugestalten. Dafür gibt es das Instrument der Selektiv-Verträge, das man – je nach Facharztgruppe – für spezielle Anforderungen und Indikationen ausgestalten kann. Mit den gewonnenen Erkenntnissen solcher Verträge, die man zu vernünftigen Konditionen abschließen könnte, wäre eine spätere bedarfsorientierte Einführung in die Regelversorgung sicherlich zielführender. Mit der aktuellen Regelung werden E-Health-Angebote gleich zum Start disqualifiziert und ihre Weiterentwicklung als sinnvolle Ergänzung der bisherigen medizinischen Versorgung erschwert“, kritisiert Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des SpitzenverbandFachärzte Deutschlands (SpiFa). Auch unter dem Dach des SpiFa werden bereits verschiedene telemedizinsche Angebote, wie das „Facharzt-Konsil“ aber auch die Online-Video-Sprechstunde entwickelt, um die medizinische Versorgung von Patienten auch in Zukunft flächendeckend gewährleisten zu können. Pressemitteilung des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

The post Online-Videosprechstunde: Einführung durch schlechte Rahmenbedingungen gefährdet appeared first on Healthcare Netzwerk.