Unterfinanzierte Krankenhäuser – überfinanzierte Krankenkassen

„Während die Kassen sich mit Beitragsgeldern vollsaugen, die Altersrückstellungen für ihre Mitarbeiter innerhalb von nur zwei Jahren um 1,2 Milliarden Euro aufstocken, werden die Krankenhäuser bei der Refinanzierung der Tarifabschlüsse und bei der Finanzierung der ambulanten Notfallleistungen in nicht länger akzeptabler Weise kurz gehalten“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum Jahresergebnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2016. Mit gerade 2,8 Prozent liegen die Leistungsausgabenzuwächse pro Versicherten für die Krankenhäuser weit unter dem allgemeinen Ausgabenzuwachs von 3,3 Prozent und meilenweit unter dem Zuwachs der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen. „Auch zeigt das krasse Auseinanderfallen von Ausgabenschätzung und Ist-Ausgaben (Fehlschätzungsquote von mehr als 30 Prozent), dass der Schätzerkreis politisch instrumentalisiert wird, um gegen die Leistungserbringer Stimmung zu machen. Es wird Zeit, dass dieser Kreis um die Leistungserbringer erweitert wird“, so Reumann. Angesichts der hohen Überschüsse in der GKV darf die eklatante Unterfinanzierung der ambulanten Notfallleistungen nicht länger ungelöst bleiben. Die mit der Krankenhausreform von der Politik gewollte Verbesserung der Vergütungen der Notfallleistungen der Krankenhäuser ist durch den Skandalbeschluss von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in den Selbstverwaltungsgremien an die Wand gefahren und mit 4,74 Euro für eine auf zwei Minuten kalkulierten und begrenzten Abklärungspauschale ins Gegenteil verkehrt worden. Angesicht der Überschüsse fordert die DKG die Koalition auf, noch für das laufende Jahr in einem ersten Schritt bis zur einer grundsätzlichen Reform der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen diese um mindestens eine halbe Milliarde Euro aufzustocken (gesetzlich verfügte Erhöhung der EBM-Notfallpauschalen für die Krankenhäuser). Auch bei der Refinanzierung der Tarifabschlüsse verweigern die Krankenkassen die Berücksichtigung der Mehrkosten von Neueinstufungen. Auch dies muss beendet werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Finanzergebnisse der GKV 2016: Gesamt-Reserve der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 25 Milliarden Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2016 einen Überschuss von rund 1,38 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Finanz-Reserven der Krankenkassen auf mehr als 15,9 Milliarden Euro. Am Ende des vergangenen Jahres betrug die Gesamt-Reserve von Krankenkassen und Gesundheitsfonds zusammen 25 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die gesetzliche Krankenversicherung steht mit Reserven von 25 Milliarden Euro weiterhin auf einer guten Grundlage. Das zeigt, die Panikmache, mit der Versicherte verunsichert wurden, hat sich als falsch erwiesen. Wir haben die notwendigen Verbesserungen, etwa im Bereich der Prävention, der Hospiz- und Palliativversorgung oder der Stärkung von Stationspflege und Hygiene im Krankenhaus, mit Augenmaß und stets mit Blick auf ihre langfristige Finanzierbarkeit auf den Weg gebracht.“  Einnahmen in Höhe von rund 224,15Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 222,77 MilliardenEuro gegenüber. 2015 hatten die Krankenkassen noch einen Ausgabenüberhang von 1,13 Milliarden Euro ausgewiesen. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen haben sich damit insgesamt im Vergleich zu 2015 um rund 2,5 Milliarden Euro verbessert. Die Ausgabenentwicklung verlief bei weiterhin positiv verlaufender Einnahmenentwicklung im vergangenen Jahr moderat. Je Versicherten gab es einen Ausgabenanstieg von 3,3 Prozent. Dies ist der niedrigste Anstieg seit 2012 und liegt deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses, den der Schätzerkreis im Oktober 2015 mit 4,3 Prozent für das Gesamtjahr 2016 prognostiziert hatte. Und er lag auch noch geringfügig unterhalb der aktualisierten Prognose des Schätzerkreises von 3,4 Prozent aus dem Oktober 2016. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Die differenzierte Betrachtung des Gesamtüberschusses von 1,38 Milliarden Euro nach Krankenkassenarten ergibt folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) erzielten einen Überschuss von rund 935 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 321 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von rund 29 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 100 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung von 34 Millionen Euro. Lediglich die Innungskrankenkassen (IKKen) wiesen ein geringfügiges Defizit von rund 33 Millionen Euro aus.  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verzeichnete 2016 einen Ausgabenüberhang von rund 865 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2016 betrug der Überhang der Ausgaben aufgrund der einmaligen Absenkung des Bundeszuschusses noch rund 2,46 Milliarden Euro. Mit der insgesamt nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Auch die hohen Rentensteigerungen zur Jahresmitte 2016 und der Anstieg des Bundeszuschusses haben die Einnahmenentwicklung positiv beeinflusst. Insgesamt verfügte der Gesundheitsfonds Ende 2016 über Finanzreserven von 9,1 Mrd. Euro.  Moderate Ausgabenzuwächse Je Versicherten gab es wie im Jahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,3 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,2 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 4,5 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 1,0 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und 4,0 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen 2016 je Versicherten um 3,1 Prozent gestiegen. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von 1,4 Mrd. Euro (4,1 Prozent). Bei der Bewertung der aktuellen Ausgabenzuwächse ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 0,5 Mrd. Euro niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind 2016 um 7,8 Prozent auf rund 3,85 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für die ärztliche Behandlung stiegen je Versicherten um rund 3,4 Prozent (absolut um rund 4,3 Prozent bzw. 1,52 Mrd. Euro). Bei den darin enthaltenen Ausgaben für ambulante psychotherapeutische Versorgung gab es einen Zuwachs um rund 223 Millionen Euro (12 Prozent); die Ausgaben für Hochschulambulanzen stiegen um rund 75 Millionen Euro (13,6 Prozent). Für zahnärztliche Behandlung gaben die Krankenkassen je Versicherten 3,1 Prozent (absolut 4,0 Prozent) mehr aus, beim Zahnersatz gab es je Versicherten einen Rückgang von -1,3 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen 2016 je Versicherten um 2,8 Prozent (absolut um 3,8 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen 2016 rund 2,66 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im Jahr 2015. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Maßnahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes und des Krankenhausstrukturgesetzes teilweise mit erheblichen Verzögerungen umgesetzt wurden und daher nicht vollständig finanzwirksam werden konnten. Die Krankengeldausgaben sind mit 2,9 Prozent je Versicherten (3,9 Prozent absolut) erneut vergleichsweise moderat gestiegen. Nach einer zuvor über mehrere Jahre stark steigenden Ausgabenentwicklung mit zum Teil zweistelligen Zuwachsraten ist seit 2015 wieder eine deutliche Abflachung zu verzeichnen. Der Anstieg des Jahres 2016 ist der niedrigste seit 2006. Im Bereich der Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V stiegen die Ausgaben 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 172 Millionen auf rund 485 Millionen Euro (55 Prozent). Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen von 201 auf 217 Millionen Euro (7,8 Prozent), für betriebliche Gesundheitsförderung von 75 auf 143 Millionen Euro (89 Prozent) und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten von 37 auf 125 Millionen Euro (240 Prozent). Die vorgesehenen Richtwerte von 7 Euro je Versicherten für die gesamten Präventionsleistungen nach § 20 SGB V sowie mindestens jeweils 2 Euro für Präventionsmaßnahmen in betrieblichen und nicht betrieblichen Lebenswelten konnten somit bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes weitestgehend erreicht werden. Durch diese erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nichtbetrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), konnte das bisher vor allem in den Lebenswelten sehr geringe Engagement der Krankenkassen deutlich ausgebaut werden. Auch für die Förderung von Selbsthilfegruppen stiegen die Ausgaben der Krankenkassen von rund 45 auf rund 71 Millionen Euro (56 Prozent). Auch hier konnte der gesetzlich vorgesehene Förder-Richtwert von 1,05 Euro je Versicherten insgesamt weitgehend eingehalten werden. Endgültige Erkenntnisse hierzu lassen sich aus den Jahresrechnungsergebnissen gewinnen, die Anfang Juli diesen Jahres vorliegen werden. Deutliche – positiv zu bewertende – Zuwächse gab es ebenfalls bei den Ausgaben für die Hospiz- und Palliativversorgung. Hier wurden mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz wichtige Weichenstellungen zur Verbesserung der Versorgung vorgenommen. Für die Förderung der Hospize wurden 2016 rund 45 Millionen Euro (+ 27,6 Prozent je Versicherten) für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung rund 73 […]

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Kooperation zwischen SPECTARIS und dem Bundesverband Deutsche Startups

SPECTARIS und der Bundesverband Deutsche Startups kooperieren zukünftig noch stärker. Ziel ist der engere Kontakt und der Austausch zwischen der etablierten Laborindustrie und innovativen Startups der Analysen-, Bio- und Labortechnik. Ein erstes Kennen lernen erfolgte im Rahmen der Frühjahrstagung des SPECTARIS-Fachverbandes Analysen-, Bio- und Labortechnik am 23. Februar 2017 bei Shimadzu in Duisburg. Im Startup-Pitch stellten sich die Jungunternehmen ATR Elements, bentekk, cubuslab und foxySPEC vor. Mirco Dragowski, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutsche Startups e.V., über die Kooperation: „SPECTARIS stellt für Startups eine großartige Plattform dar, um sich mit den etablierten Unternehmen und Marktführern zu vernetzen. Diese können den Startups bei zahlreichen Herausforderungen wie Fragen zur Internationalisierung, des Vertriebs, der Produktentwicklung und regulatorischen Anforderungen hilfreich zur Seite stehen und sich damit an der Kultivierung des Startup-Ökosystems beteiligen.“ Die deutsche Startup-Szene ist in vielen Bereichen aktiv und mischt ganz unterschiedliche Branchen auf. In der Analysen-, Bio- und Labortechnik werden viele hochinteressante Startups gegründet. „Die Vernetzung des Mittelstands mit diesen Startups bringt viele Vorteile wie frische Produkt- und Lösungsansätze, eine erhöhte Innovationsgeschwindigkeit und den Einblick in eine ganz andere Unternehmens- und Wertekultur“, so Birgit Ladwig von SPECTARIS, dem führenden Industrieverband der deutschen Analysen-, Bio- und Labortechnik. In Zukunft wollen beide Verbände in den Feldern noch enger zusammenarbeiten, um den Kontakt zwischen Startups und Unternehmen der etablierten Wirtschaft im Bereich der Analysen-, Bio- und Labortechnik zu vereinfachen und zu vertiefen. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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AOK: Verwaltungsverfahren für Saisonarbeitskräfte vereinfachen

Im Streit um den angemessenen versicherungstechnischen Umgang mit klassischen Saisonarbeitskräften und Erntehelfern erklärt Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Das AOK-System eröffnet keine obligatorischen Anschlussversicherungen für Saisonarbeitskräfte, die wieder ins Ausland zurückkehren. Für ungeklärte Fälle schlagen wir seit Jahren vor, generell eine zeitliche Befristung einzuführen, um die Verwaltungsaufwände bei den Krankenkassen zu minimieren. Hierzu hat das AOK-System bereits mehrfach eine Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren gefordert.“ Litsch weiter: „Auch die heute geltende Einstufung zum Höchstbeitrag in der obligatorischen Anschlussversicherung ist aus unserer Sicht falsch. Durch Befristung und Mindestbeitrag ließen sich auch die fiktiven hohen Beitragsschulden in diesem Bereich erheblich reduzieren.“ Auf den Vorwurf der Ersatzkassen, die AOKs erschlichen sich Vorteile im Risikostrukturausgleich, indem sie tatsächlich entstandene Leistungsausgaben nicht meldeten, entgegnet Litsch: „Das ist absurd. Erst werfen uns die Ersatzkassen vor, wir meldeten zu hohe Leistungsausgaben, jetzt beschweren sie sich, wir geben zu wenige an. Keine Kasse hat Vorteile davon, Leistungen nicht zu melden. Zudem ist das Zuweisungsvolumen für die rund 350.000 Versicherten ohne Leistungsausgaben, die wir im Vergleich zu den Ersatzkassen mehr versichern, viel zu niedrig, als dass es auch nur im Ansatz die Unterschiede in den Kassenbilanzen erklären könnte.“ Zum Hintergrund: Wenn ein Versicherungsverhältnis in Deutschland endet, fallen die Versicherten nicht einfach aus der Krankenversicherung. Stattdessen wird ihr Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall über eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (oAV) fortgesetzt. Diese aber gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei ausländischen Saisonarbeitern, die nach Beendigung der Saisonarbeit ins Ausland zurückkehren, gilt die oAV nicht. Dieser Grundsatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen rechtsverbindlich. Der Streit unter den Kassen entstand mit der Behauptung, dass die oAV unrechtmäßig für Saisonarbeiter trotz deren Rückkehr ins Ausland fortgesetzt werde. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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1,8 Millionen Euro Schaden durch Betrug – Ermittlerteam bei der KKH deckt im vergangenen Jahr 810 neue Fälle auf

Durch gefälschte Abrechnungen und andere Betrügereien ist der KKH im Jahr 2016 ein Gesamtschaden von 1,8 Millionen Euro entstanden. Ein Ermittlerteam der Krankenkasse brachte bundesweit 810 neue Fälle ans Licht und stellte in 47 Fällen Strafanzeige. „Betroffen sind nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte der KKH-Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit. „Die schwarzen Schafe der Branche wenden zum Teil erhebliche kriminelle Energie auf, um sich zu bereichern und dem Gesundheitssystem dringend benötigte Gelder unrechtmäßig zu entziehen.“ Von A wie Apotheke bis Z wie zahnärztliche Leistung Am teuersten kamen die KKH Verstöße im Apothekenbereich zu stehen: Hier entstand 2016 ein Schaden von knapp 1,2 Millionen Euro. Unter anderem rechnete eine Apotheke Blutzuckerteststreifen in exorbitant hohen Mengen ab und sorgte somit alleine bei der KKH für einen Schaden von fast 75.000 Euro. Die zweithöchste Schadenssumme verzeichnete die KKH bei ambulanten Pflegediensten mit 215.000 Euro. Ein Pflegedienst hat beispielsweise frei erfundene Pflegekurse für Angehörige abgerechnet und so einen Schaden von 56.700 Euro verursacht. Auf Platz drei folgen Sanitätshäuser. Hier betrieb unter anderem ein Diabetesfachhandel Räumlichkeiten in einer Arztpraxis und verstieß dabei gegen das neue Antikorruptionsgesetz. Die TOP TEN der neu aufgedeckten Fälle 2016 (Fallzahlen in Klammern): Krankengymnasten/Physiotherapeuten (116) Pflege ambulant (99) Ärztliche Leistung außer-budgetär (90) Apotheke (55) Orthopädische Hilfsmittel/Sanitätshäuser (32) Zahnärztliche Leistung (17) Orthopädische Hilfsmittel/Schuhmacher (11) Ergotherapie (8) Hebamme (7) Logopädie (5) Neues Antikorruptionsgesetz seit Juni in Kraft Am 4. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Kraft getreten. Mit einiger zeitlicher Verzögerung konnte somit endlich eine langjährige Forderung der KKH erfüllt werden. Für konkrete Aussagen über die Wirksamkeit des Gesetzes ist es noch zu früh, aber: „Wir freuen uns darüber, dass wir uns dank des Gesetzes jetzt intensiv mit Staatsanwaltschaften und Ärztevertretern über das Thema Korruption austauschen können“, so KKH-Chef Ingo Kailuweit. Außerdem hat die KKH auf Basis des neuen Gesetzes bereits erste Strafanzeigen stellen können. Auch Oberstaatsanwalt Christian Müller von der Generalstaatsanwaltschaft Celle begrüßt das Gesetz: „Die Ermittlungsbehörden sind durch die Regelung in der Lage, korrupte Verhaltensweisen im Gesundheitswesen konsequent zu ahnden.“ Pressemitteilung der KKH

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Neubesetzung in der Führungsspitze des BDPK

Im Rahmen seiner letzten Sitzung in Berlin wählte der BDPK-Vorstand Dr. jur. Francesco De Meo, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der HELIOS Kliniken GmbH, zum 2. Vizepräsidenten. „Ich freue mich sehr, über die einstimmige Wahl von Dr. Francesco De Meo zum 2. Vizepräsidenten im BDPK-Vorstand“, betonte BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel M. Sc. „Seine langjährigen Erfahrungen an der Spitze eines großen Klinikkonzerns helfen uns, die bevorstehenden gesundheitspolitischen Herausforderungen zu meistern. Gemeinsam werden wir wichtige Impulse für die Qualitätsmessung und deren Transparenz in der deutschen Krankenhauslandschaft setzen“. Dr. Michael Philippi, 1. Vizepräsident im BDPK-Vorstand, freut sich auf die Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Dr. De Meo. Dr. Francesco De Meo ist seit 2013 Mitglied des BDPK-Vorstands. Im Jahr 2000 begann er als Leiter Recht und Personal in der HELIOS Kliniken GmbH. Ein Jahr darauf wurde er zum Geschäftsführer für Personal und Recht sowie Forschung und Wissenschaft bei HELIOS. Seit 2008 ist De Meo Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der HELIOS Kliniken GmbH und Vorstandsmitglied der Fresenius SE. Die Wahl De Meos vollzog sich aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des 1. Vizepräsidenten des BDPK Dr. Ulrich Wandschneider. Dr. Ulrich Wandschneider gehörte seit 2006 dem Vorstand an und war seit dem dessen erster Vizepräsident.

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Darmkrebsmonat März: Zu Hause und im Alltag Darmkrebs vorbeugen

Pro Jahr erkranken in Deutschland rund 70.000 Menschen an Darmkrebs, ungefähr 27.000 sterben an den Folgen. Darmkrebs ist bei Männern die dritthäufigste, bei Frauen sogar die zweithäufigste Krebsart. Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung von Darmkrebs zu. Erfreulicherweise sinkt die Zahl der Neuerkrankungen und Todesfälle in Deutschland aber seit Jahren. Dazu beigetragen hat unter anderem das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bieten ihren Versicherten verschiedene Maßnahmen, um Darmkrebs oder dessen Vorstufen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln. So auch die Schwenninger Krankenkasse, die ihre Versicherten ab 50 Jahren mit einem Einladungsschreiben und ohne Arztbesuch zur Vorsorge bewegen möchte. Dadurch konnte bisher bei 44 Versicherten Darmkrebs verhindert werden. „Der zu Hause durchführbare immunologische Stuhltest ist für uns ein wichtiger Baustein der Darmkrebsfrüherkennung. Mit ihm erreichen wir auch Versicherte, die zunächst keine Darmspiegelung  durchführen lassen möchten“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Ärztin bei der Schwenninger. Früherkennung durch immunologischen Stuhltest Darmkrebs entsteht meist langsam im Laufe von Jahren. In der Regel spürt man nichts davon. Wird er frühzeitig erkannt, so kann Darmkrebs, wie sonst keine andere Krebserkrankung, verhindert werden. Bei rechtzeitiger Erkennung liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent. Wichtig sind daher Vorsorgeuntersuchungen wie die Darmspiegelung. Die Notwendigkeit eines Arztbesuchs kann jedoch zu einer geringen Inanspruchnahme führen. Deshalb bieten Betriebskrankenkassen wie die Schwenninger ihren Versicherten im „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ eine Alternative: den kostenfreien immunologischen Stuhltest. Dieser ist doppelt so genau wie der bisher übliche Papierstreifentest. Zu ihrem 50. Geburtstag werden die Versicherten per Brief zur Vorsorge eingeladen. Sie können den immunologischen Test online anfordern, zu Hause durchführen und per Post direkt an ein Labor schicken. Das Labor informiert innerhalb weniger Tage schriftlich über das Ergebnis. „Zwei Drittel der bei uns angeforderten Tests werden zurückgeschickt und ausgewertet. Ich bin sicher, dass wir mit dem Einladungsverfahren die Teilnahme unserer Versicherten an der Darmkrebsfrüherkennung steigern können“, sagt Hantke. Darmkrebsfrüherkennung auch für Politik von Bedeutung Dass sich das Engagement der Kassen im Aktionsbündnis auszahlt, beweist die Tatsache, dass die Politik darüber berät, ein bundesweit einheitliches Einladungsverfahren für alle gesetzlich Versicherten zu etablieren. Auch soll der immunologische Stuhltest den bisher noch üblichen Papierstreifentest demnächst ablösen. Ernährungstipps für einen gesunden Darm Auch wenn genetische Faktoren eine Rolle spielen, kann man Darmkrebs maßgeblich durch einen gesunden Lebensstil vorbeugen. Risikofaktoren sind vor allem Tabakkonsum, Übergewicht, Bewegungsmangel und falsche Ernährungsgewohnheiten. Doch wie muss man sich ernähren, um den Darm zu unterstützen? Einige Antworten: Kalorienfreie Getränke wie Wasser, davon circa 2 Liter pro Tag. Naturbelassene und frische Lebensmittel, z. B. vom  Wochenmarkt. Pflanzliche statt tierische Fette, z. B. kalt gepresstes Pflanzenöl oder Margarine. Ballaststoffreiche Ernährung mit Getreideprodukten oder Hülsenfrüchten. Obst und Gemüse, davon fünf Portionen pro Tag in den unterschiedlichsten Farben. Hühnchen oder Fisch statt rotem (Rind, Schwein, Lamm), verarbeitetem (Wurst) oder geräuchertem Fleisch. Gesetzlicher Anspruch auf Darmkrebsfrüherkennung Papierstreifentest: Krankenversicherte zwischen 50 und 54 Jahren können jährlich einen Test auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl machen. Dieser soll zeitnah durch den immunologischen Stuhltest ersetzt werden. Bei auffälligem Befund besteht Anspruch auf eine Darmspiegelung (Koloskopie). Gesetzlich Krankenversicherte ab 55 Jahren haben Anspruch auf eine  Darmspiegelung. Diese kann nach 10 Jahren ein zweites Mal durchgeführt werden. Zum Aktionsbündnis gegen Darmkrebs: Das von den Betriebskrankenkassen im Jahr 2012 gestartete Aktionsbündnis gegen Darmkrebs hat nach fünf Jahren mehr als 160.000 Menschen zur Darmkrebsvorsorge bewegen können und dabei rund 900 Menschen vor Darmkrebs bewahrt. Die nach positivem Testausgang durchgeführte Darmspiegelung hat zur rechtzeitigen Entdeckung von Darmkrebs in einem Stadium geführt, in dem Darmkrebs heilbar ist. Neben der Schwenninger sind mehr als 60 weitere Betriebskrankenkassen, aber auch private Krankenversicherungen, Teil des Bündnisses. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Philips kooperiert mit Onelife Health

Im Rahmen einer Series-A Finanzierung beteiligt sich Royal Philips mit einer niedrigen siebenstelligen Summe an dem Hamburger Startup Onelife Health. Femisphere begleitet Schwangere und junge Mütter sicher durch die Schwangerschaft und das erste Lebensjahr des Kindes. Die von Apple mehrfach ausgezeichnete und als Medizinprodukt zertifizierte App sorgt für einen besseren Austausch zwischen Geburtshelfern und ihren Patientinnen.​ Femisphere ermöglicht Frauen ihre Schwangerschaftssymptome und Vitalwerte in einer digitalen Patientenakte festzuhalten. Das medizinische Personal ist dadurch in der Lage diese Daten 24/7 einzusehen, zu analysieren und so eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Dabei bestimmen die Frauen selbst wer Einsicht in ihre Daten bekommt.​ Zusätzlich überprüft ein Algorithmus die Eingaben auf medizinisch relevante Zusammenhänge und gibt Feedback darüber, ob die Situation einer ärztlichen Konsultation bedarf. Mögliche Risiken und Komplikationen werden so präventiv erkannt und sorgen für mehr Sicherheit von Mutter und Kind.​ David Schärf, Geschäftsführer von Onelife Health zur neuen Partnerschaft: „Wir haben mit Philips den idealen Partner gefunden, der sowohl umfangreiche Erfahrung im Gesundheitsmarkt als auch eine globale Ausrichtung hat, die es uns ermöglichen wird, unser Wachstum signifikant zu steigern.“ Das Investment ermöglicht Onelife Health den nächsten Expansionsschritt. In 2017 soll das Team ausgebaut, die Produkte weiterentwickelt und vermarktet werden.​ Über Onelife Health GmbH  Onelife Health wurde 2014 von Marco Gatti und David Schärf, vormals Kollegen bei der Digitalagentur SapientNitro, gegründet. Seit 2016 ergänzt Dr. Alenka Scholz als Frauenärztin das Team. Gemeinsam mit Ärzten, Hebammen sowie führenden Geburtskliniken und Organisationen wie WHO und UNICEF entwickeln sie intelligente Lösungen für Frauen, insbesondere Schwangere und junge Mütter.​ 2016 launchte Onelife Health die App Femisphere, einen digitalen Schwangerschaftsratgeber und Mutterpass in einem. Dank dieser Health-Companion App werden Frauen rund um die Uhr medizinisch betreut und erhalten in Echtzeit individuelle Handlungsempfehlungen. Parallel dazu entwickelt Onelife Health mit Intouch eine Kommunikationsplattform für Geburtshelfer, die es ihnen ermöglicht, medizinisch relevante Daten und Untersuchungsergebnisse jederzeit einzusehen und sich mit ihren Patientinnen zeitnah auszutauschen. Pressemitteilung der Onelife Health GmbH

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Wieder neue Funktionen für medatixx

Der Softwarehersteller medatixx hat die moderne gleichnamige Praxissoftware mit neuen Funktionen versehen. Neben der Umsetzung der KV-Connect 1-Click-Abrechnung in Version 2.1 können sich die Anwender über die Verwaltung von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche freuen. Hier jeweils die richtigen Zeiträume im Blick zu haben, ist für Praxisteams eine Herausforderung. In medatixx steht jetzt eine neu eingeführte Verwaltung dieser Termine bereit. In einer eigens dafür geschaffenen Maske sind sämtliche U- und J-Termine samt dem dazugehörigen Alter sowie dem passenden Terminzeitraum aufgeführt. Ebenso sieht man auf einen Blick, welche Untersuchungen wann und von wem durchgeführt wurden und welche Untersuchung aktuell ansteht. Ein Mausklick auf die aktuell anstehende Untersuchung startet die Terminsuche automatisch für den passenden Zeitraum. Rufen Eltern in der Praxis an, sieht die Mitarbeiterin sofort, ob für das Kind gerade eine Untersuchung ansteht und kann gleich einen Termin vereinbaren. Der Status der jeweiligen aktuell relevanten U- oder J-Untersuchung wird darüber hinaus in der Permanentanzeige visualisiert. Im zugehörigen Tooltipp werden die relevanten Informationen angezeigt. Per Klick kann die neue Verwaltungsmaske aufgerufen werden. Darüber hinaus wurde medatixx im Bereich der visuellen Darstellung ausgebaut. So werden jetzt Abrechnungsscheine zur besseren Unterscheidung farbig dargestellt. Auch die Betriebsstätten lassen sich mit unterschiedlichen Farben kennzeichnen. So sehen die Anwender im Krankenblatt auf einen Blick, zu welcher Betriebsstätte dokumentiert wurde. Ärzte, die auf die Software medatixx umsteigen möchten, werden sich über eine erneute Erweiterung des BDT-Imports freuen, denn jetzt werden auch Termine aus dem Altsystem in medatixx importiert. Die Praxissoftware medatixx zeichnet sich durch eine zweigeteilte Datenspeicherung aus: Medizinische und persönliche Daten werden auf dem Rechner in der Praxis abgelegt. Öffentliche Listen und Kataloge wie EBM-Stammdaten, Blankoformularvorlagen oder Medikamentendatenbank liegen in der Cloud. So verschlankt man das Datenvolumen auf dem Praxisserver und beschleunigt die Prozesse. Ein automatisches Selbst-Update sorgt für die Aktualität der Kataloge, Listen und Software. Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG

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Krankenhaus-Report 2017: AOK fordert schärfere Mindestmengenregelungen für mehr Qualität im Krankenhaus

Je häufiger ein Eingriff erfolgt, desto besser sind die Behandlungsergebnisse für den Patienten. Das belegen wissenschaftliche Untersuchungen immer wieder. Neue Analysen dazu enthält auch der aktuelle Krankenhaus-Report 2017, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und der AOK-Bundesverband vorstellen. Die AOK setzt sich seit langem dafür ein, die Mindestmengenregelungen in der stationären Versorgung auszuweiten. Sie geben vor, wie oft eine bestimmte Behandlung in einer Klinik durchgeführt werden muss. „Die Mindestmengenregelungen müssen zum Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen ausgeweitet werden. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe“, fordert deshalb Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nur für sieben komplexe Leistungsbereiche gibt es bislang gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die Versorgung von Frühchen. Auch Wissenschaftler und Fachgesellschaften empfehlen weitergehende Mindestmengenregelungen. Sie beziehen sich beispielsweise auf den Hüftgelenkersatz bei Arthrose, für den sich der Zusammenhang zwischen der Behandlungshäufigkeit und dem Behandlungsergebnis besonders deutlich zeigt. 134.000 AOK-Patienten erhielten in den Jahren 2012 bis 2014 in 1.064 Krankenhäusern bei Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken fanden maximal 38 Operationen pro Jahr statt. Das Risiko für eine erneute Hüftoperation binnen Jahresfrist war für Patienten dieser Häuser mehr als doppelt so hoch wie für die Patienten, die in dem Fünftel der Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen Zentren fanden 211 oder mehr planbare Hüft-OPs statt. Doch selbst wenn es Mindestmengenvorgaben gibt, werden diese in vielen Kliniken Deutschlands nicht eingehalten, wie der Report anhand von Operationen an der Speiseröhre sowie der Bauchspeicheldrüse belegt. Führten 2014 rund 700 Krankenhäuser rund 12.000 Bauchspeicheldrüsenoperationen durch, so erreichte knapp die Hälfte der Häuser die Mindestmenge von zehn nicht. Bei den Eingriffen an der Speiseröhre waren es fast drei Viertel aller Kliniken. „Wir brauchen Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht einhalten. Per Gesetz sind diese Leistungen von den Krankenkassen dann auch nicht zu bezahlen. Bei der Umsetzung dieses Weges brauchen wir deutlich mehr Mut und Willen aller Beteiligten“, so Litsch weiter. Zu den Lücken des Systems gehört auch, dass Kleinstversorger ihre Leistungen im Rahmen von Ausnahmeregelungen weiterhin anbieten können, obwohl sie die Mindestmengen nicht einhalten. „Ob ein Haus mit Kleinstmengen im Einzelfall gute oder schlechte Arbeit geleistet hat, ist statistisch nicht bewertbar und widerspricht dem grundlegenden Prinzip von Mindestmengen. Das gefährdet die Versorgung der Patienten“, sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports. „Wenn eine Mindestmenge besteht, muss das die Messlatte für alle Kliniken sein, so wie auch Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr keine Ausnahmen kennen.“ Temporäre Ausnahmeregelungen seien nur gerechtfertigt, wenn gute strukturelle Gründe vorliegen, beispielsweise gerade eine neue Einheit mit einem neuen Chefarzt aufgebaut wird. Prof. Dr. Hartwig Bauer, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, sieht weitere Lücken in der Mindestmengenregelung: „Den positiven Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen selbst. Seine Erfahrung zeigt sich in kürzeren Operationszeiten und damit geringeren Komplikationsraten. Doch dieses Wissen wird in Deutschland nicht umgesetzt.“ Wichtig seien außerdem die Einhaltung von Leitlinien und die Organisationsstruktur des Krankenhauses. „Eine abgestimmte, eingeübte Prozesskette geht naturgemäß immer mit höheren Mengen einher“, so Bauer, der mit einem Appell schließt: „Wir wissen längst, was zu tun ist, nur müssen wir auch tun, was wir wissen.“ Diese Forderung teilt auch der AOK-Bundesverband und setzt sich dafür ein, dass sich Kliniken in Zukunft stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und in Deutschland endlich ein qualitätsorientierter Umbau der Krankenhauslandschaft stattfindet, der diesen Namen verdient. Pressemitteilung des AOK Budnesverbandes

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