Montgomery fordert unabhängige Informationen statt Kontrollbürokratie

„Ein zuverlässiges Informationssystem über innovative Medikamente hilft niedergelassenen Ärzten dabei, ihre Patienten optimal zu behandeln. Die Politik darf diese Chance nicht verspielen, indem sie stattdessen ein Arztüberwachungssystem einführt.“ Das sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), im Vorfeld der Beratungen zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) am kommenden Mittwoch im Bundesrat. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Vertragsärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln in Zukunft mit Hilfe der Praxissoftware wirkstoffbezogen über die Ergebnisse der Nutzenbewertung zu informieren. Montgomery kritisierte das Bestreben der Krankenkassen, Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln in die Praxisverwaltungssysteme zu integrieren. „Die Praxissoftware darf nicht zum Kontroll- und Steuerungsinstrument verkommen. Die Folge wären Eingriffe in die ärztliche Therapiefreiheit, ein verschärfter Regressdruck und noch mehr Bürokratie für die Ärztinnen und Ärzte“, warnte er. Eine Mitgestaltung des Informationssystems durch die Pharmaindustrie lehnte der BÄK-Präsident ebenfalls ab. „Ärztinnen und Ärzte brauchen kein digitales Marketinggeklingel. Sie brauchen herstellerunabhängige Informationen, die ihnen helfen, die bestmögliche Therapie zu finden.“ Darüber hinaus gehe es auch darum, den unkritischen Einsatz neuer Arzneimittel zu vermeiden. „Das geht aber nur mit mehr Transparenz im Hinblick auf den Zusatznutzen von Medikamenten“, so Montgomery. Pressemitteilung der Bundesärztekammer

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Zertifikat – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ihr Informationssicherheitsmanagementsystem einmal mehr erfolgreich zertifizieren lassen.

„Mit diesem Zertifikat belegen wir erneut, dass die Informationssicherheit und der Schutz sensibler Daten höchste Priorität haben.“ So kommentiert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Re-Zertifizierung des hauseigenen Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) durch den TÜV Nord. Das ISMS, das die KBV bereits seit dem Jahr 2010 betreibt, unterliegt der Norm ISO 27001:2013 und bietet einen weltweit anerkannten Standard für eine sichere Unternehmensorganisation. Es dient dazu, die Sicherheitsziele der KBV zu erreichen und das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern. „Die TÜV-Auditoren haben uns bestätigt, dass unser ISMS durchweg professionell betrieben wird und sich durch eine hohe informationstechnische und organisatorische Kompetenz auszeichnet. Somit gehören wir weiterhin zu den führenden Unternehmen im Gesundheitswesen, die ihr Informationssystem sicher und normkonform betreiben“, betont Gassen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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SW-Hersteller Medatixx zur KBV-Kritik an Praxissoftwarebranche

Im Rahmen der Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP) gemäß §31a SGB V und der derzeit laufenden Endverhandlungen zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) übt die KBV massive Kritik an der Praxissoftwarebranche und fordert zugleich das Recht ein, selbst als Praxissoftwareanbieter aktiv werden zu können. Die KBV fordert von der Softwareindustrie die kostenfreie Umsetzung von neuen Funktionen – egal, in welcher Größenordnung. Ohne Kenntnis der herstellerspezifischen einzelvertraglichen Vereinbarungen verweist die KBV in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Softwarepflegeverträge, die alle heutigen und zukünftigen Funktionen einer Praxissoftware pauschal und ohne Zusatzkosten abzudecken haben. Zugleich verspricht die KBV der Politik und der Ärzteschaft, dass sie selbst Praxissoftware kostenlos anbieten würde, erhielte sie nur das Recht, selbst als Softwareanbieter aktiv werden zu können. Die öffentliche Diskussion darüber wird polemisch und teils unter Verwendung „alternativer Fakten“ geführt. Nachfolgend stellen wir die Hintergründe und die Position der medatixx GmbH & Co. KG dar, deren Praxissoftwareprogramme in über 20.000 Praxen installiert sind. Lesen Sie das komplette Positionspapier auf der medatixx-Website: Positionspapier medatixx KBV-eigene Software Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG

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Olympus investiert in Hamburg: Medizintechnikhersteller errichtet Neubau in der City Süd und erweitert den Entwicklungs- und Produktionsstandort in Jenfeld

Olympus ist auf Wachstumskurs und baut den Standort Hamburg massiv aus. Im Stadtteil Hammerbrook errichtet das Unternehmen einen Neubau für Marketing und Vertrieb seiner Produkte in EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) und die Olympus Deutschland GmbH. In Jenfeld erweitert es sein europäisches Entwicklungs- und Produktionszentrum für Medizintechnik. Es handelt sich um eine der größten Bauinvestitionen eines Unternehmens in Hamburg in den vergangenen Jahren. Der Neubau in der City Süd soll voraussichtlich bis 2020 fertiggestellt sein. Verantwortlich für den Entwurf ist das Hamburger Architekturbüro von Gerkan, Marg und Partner (gmp). Mehr Platz, eine inspirierende Arbeitsumgebung, moderne Architektur: Die neue Unternehmenszentrale wird Mitarbeitern von heute und morgen eine hochmoderne Arbeitsumgebung bieten. Von Open Space über Rückzugsareale bis hin zu Cafés und Sporteinrichtungen werden die Büros den Ansprüchen an das ‚Neue Arbeiten‘ gerecht. Mit dem Neubau reagiert Olympus auf sein angestrebtes Wachstum. „Wir planen entsprechend dem Trend der letzten Jahre ein strategisches, globales Wachstum von jährlich sechs Prozent bis 2021. Der Neubau trägt dieser Entwicklung Rechnung und wird unseren Mitarbeitern eine moderne und inspirierende Arbeitsumgebung bieten“, sagt Stefan Kaufmann, Executive Managing Director, Olympus Europa. „Zugleich bekennen wir uns mit den Bauten in Hammerbrook und Jenfeld als größter japanischer Arbeitgeber klar zur Hansestadt.“ Eine weitere gute Nachricht für Hamburg: Olympus stellt ein und plant bis zu fünf Prozent mehr Arbeitsplätze jährlich in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Service, Forschung & Entwicklung sowie Produktion – vor allem in der Medizintechnik. Die zusätzlichen Arbeitsplätze wurden bei den Expansionsplänen berücksichtigt. „Wir freuen uns, dass Olympus als ein wichtiger Arbeitgeber in Hamburg weiter in den Standort investiert“, sagt Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor der Stadt Hamburg. „Der Neubau ist nicht nur eine architektonisch gelungene Ergänzung des Heidenkampswegs, sondern zudem ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung des Stadtteils Hammerbrook – langfristig soll hier ein Mischgebiet bestehend aus Gewerbe- und ergänzender Wohnnutzung entstehen.“ Neue Unternehmenszentrale in der Wendenstrasse Die neue Unternehmenszentrale entsteht auf dem Grundstück zwischen Heidenkampsweg, Wendenstraße und Sachsenstraße. Sie umfasst insgesamt 55.000 Quadratmeter Fläche. Für die neue Zentrale werden alle aktuell genutzten Gebäude abgerissen, da ihre Modernisierung mit zu hohem Aufwand verbunden wäre. Die Mitarbeiter ziehen vorrübergehend in das Poseidonhaus an der Amsinckstrasse – ebenfalls in Hammerbrook, wo Olympus bereits im vergangenen Jahr einen Vertrag für die Anmietung von 23.800 Quadratmeter Fläche unterzeichnete. Teil des Neubaus in der City Süd wird auch ein hochmodernes Trainingszentrum sein. Insbesondere durch den Vorstoß von Olympus bei chirurgischen Geräten steigt der Bedarf an Fortbildung. Zukünftig sollen Mitarbeiter aus ganz EMEA in der neuen Zentrale trainiert werden. Verantwortlich für den Neubau der Firmenzentrale ist das Hamburger Architekturbüro von Gerkan, Marg und Partner (gmp). Das international tätige Büro ist bekannt für seine baukulturellen Leistungen in allen architektonischen und städtebaulichen Disziplinen. Im Rahmen des Gutachterverfahrens setzten sich gmp gegen drei weitere Büros durch. Sie lieferten den überzeugendsten architektonischen Entwurf. Bewertet wurden die Vorschläge durch eine Kommission aus städtischen Vertretern, den Olympus-Vorstand sowie Projektleiter von Olympus. Europäisches Entwicklungs- und Produktionszentrum in der Kuehnstrasse Das europäische Entwicklungs- und Produktionszentrum in der Kuehnstrasse wird bis Sommer 2018 um 20.000 Quadratmeter erweitert. „Hier wird Medizintechnik von morgen für den Weltmarkt erdacht und gebaut“, sagt Kaufmann. „Damit stärken wir am Hamburger Standort unsere Entwicklungs- und Fertigungskompetenzen für starre Endoskopie, bipolare Hochfrequenz-Chirurgie, Systemintegration und Instrumentenaufbereitung und tragen so aus Hamburg zu unserem globalen Wachstum in der Medizintechnik bei.“

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DKG zum ver.di-Aktionstag Pflegepersonal: Krankenhäuser stellen seit Jahren mehr Pflegekräfte ein

Zum ver.di-Aktionstag Pflegepersonal erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Zahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern steigt seit Jahren. Während im Jahr 2007 insgesamt noch 392.896 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst tätig waren, konnte die Zahl bis 2015 auf 426.838 erhöht werden. Dies bedeutet einen Anstieg um neun Prozent. Die jahrelangen intensiven Bemühungen seitens der Kliniken, mehr Fachkräfte einzustellen, auszubilden und zu qualifizieren, zeigen Erfolg. Außer Frage steht, dass angesichts des demografischen Wandels in Zukunft große Herausforderungen auf uns zukommen. Der Pflegekräftebedarf steigt weiter. Auch das Pflegeförderprogramm ist ein hilfreicher Baustein für mehr Pflegepersonal, findet aber auch seine Grenzen, wenn kein Personal verfügbar ist. Fakt ist nämlich, dass derzeit 6.000 bis 10.000 Stellen aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht besetzt werden können.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BARMER Arztreport 2017 – Kopfschmerzen plagen 1,3 Millionen junge Erwachsene

Immer mehr junge Erwachsene leiden unter Kopfschmerzen. Allein im Zeitraum von 2005 bis 2015 ist der Anteil der 18- bis 27-Jährigen mit Kopfschmerzdiagnosen um 42 Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen BARMER Arztreport hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach seien inzwischen 1,3 Millionen junge Erwachsene von einem ärztlich diagnostizierten Pochen, Klopfen und Stechen im Kopf betroffen, 400.000 mehr als noch im Jahr 2005. Die Ursachen seien offen, doch vermutlich nehme der Druck auf die jungen Leute stetig zu. „Der Alltag kann für Kopfschmerz-Patienten zur Qual werden und deren berufliche oder universitäre Existenz gefährden. Gerade junge Erwachsene brauchen bessere Präventionsangebote. Sport, Entspannungstechniken oder eine gesunde Lebensführung könnten vielen Betroffenen aus der Pillenfalle helfen“, sagte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandschef der BARMER. Besorgnis erregender Tablettenkonsum schon bei Kindern Wie wichtig präventive Maßnahmen seien, zeige sich am bedenklichen Tablettenkonsum bereits bei Kindern. So nehmen nach einer repräsentativen Umfrage der BARMER bereits 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen neun und 19 Jahren Medikamente ein, wenn sie Kopfschmerzen haben. 42 Prozent bekämpften den Schmerz sogar jedes Mal mit Arzneimitteln. „Wer Kopfschmerztabletten regelmäßig oder gar übermäßig nimmt, riskiert seine Gesundheit“, warnte Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Autor des Arztreports und Geschäftsführer des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen in Göttingen. Dunkelziffer bei Kopfschmerzen noch höher Der starke Anstieg der Kopfschmerzdiagnosen bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 27 Jahren sei umso bedenklicher vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Diagnosen über alle Altersklassen „nur“ um 12,4 Prozent zugenommen habe. Im Jahr 2015 waren 9,3 Prozent der Bevölkerung, also rund 7,6 Millionen Menschen von Kopfschmerz betroffen. Am häufigsten wurden Kopfschmerzen im Alter von 19 Jahren diagnostiziert. 19,7 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe seien belastet. Bei den Männern seien es 13,8 Prozent. „Ganz sicher haben noch viel mehr junge Menschen mit Kopfschmerz zu kämpfen, als uns aus ärztlichen Diagnosen bekannt ist. Doch diese Gruppe geht tendenziell seltener zum Arzt, weswegen wir sie auf anderem Wege erreichen müssen“, sagte Straub. Auch deshalb unterstütze die BARMER die Aktion „KopfHoch!“. Sie richte sich an Studierende und soll ihnen helfen, Kopfschmerzattacken künftig deutlich zu reduzieren. Kopfschmerzprävention via App Erfolgsversprechend in Sachen Kopfschmerzprävention sei auch eine von der BARMER geförderte Migräne- und Kopfschmerz-App. Straub: „Die App ‚M-sense‘ ist ein digitaler Assistent für Menschen mit Kopfschmerzen. Sie macht die individuellen Ursachen aus und analysiert den Verlauf von Migräne und Spannungskopfschmerzen. Diese Dokumentationen können dem behandelnden Arzt eine wichtige Hilfe bei der Therapie sein. Nicht zufällig ist ‚M-sense‘ die einzige App zur Kopfschmerzprävention, die auf dem deutschen Markt als Medizinprodukt zertifiziert ist.“ Gemeinsam mit der Telekom werde in Kürze ein Pilotprojekt gestartet, um die App weiterzuentwickeln. Betroffene Telekom-Mitarbeiter würden dabei neue Funktionen von „M-sense“ wie die therapeutische und präventive Begleitung testen. Migränemittel-Missbrauch kann zu Dauerkopfschmerz führen Alarmierend ist laut BARMER Arztreport auch die Verordnungsrate von Migränemitteln. Die Verordnungsrate von Migränemitteln sei bei den 18- bis 27-Jährigen in der Zeit von 2005 bis 2015 um ganze 58 Prozent gestiegen. Über alle Altersklassen hinweg betrachtet gab es lediglich einen Anstieg um 9,9 Prozent. Als Migränemittel wurden fast ausschließlich Mittel aus der Substanzgruppe der Triptane, vor allem Sumatriptan, verordnet. Sie gelten als Wundermittel für Migräne-Patienten, haben jedoch unerfreuliche Nebenwirkungen, nämlich Kopfschmerzen. „Die Dosis macht das Gift. Wer immer wieder zu Medikamenten greift, um Kopfschmerzen los zu werden, landet im schlimmsten Fall in einem Teufelskreis aus Tablettenkonsum und Dauerkopfschmerzen. Die Betroffenen sitzen dann in einer Pillenfalle“, so BARMER Chef Straub.   Daten aus dem Arztreport 2017 Behandlungsrate: Lediglich sieben von hundert Menschen haben im Jahr 2015 keine Hilfe durch einen niedergelassenen Arzt benötigt. Die Behandlungsrate zeigt damit wie in den beiden Vorjahren einen Wert von 93 Prozent. Bei Frauen lag sie auch 2015 mit 96 Prozent noch merklich höher als bei Männern mit 90 Prozent (im Report auf Seite 50). Behandlungskosten: Die geringsten durchschnittlichen Behandlungskosten in der ambulanten medizinischen Versorgung hatte im Jahr 2015 die Gruppe der 20- bis 24-jährigen Männer mit 209 Euro. Die höchsten Ausgaben benötigten Männer zwischen 85 und 89 Jahren mit durchschnittlichen Kosten von 1.153 Euro. Altersübergreifend lagen die durchschnittlichen jährlichen Behandlungskosten für Männer bei 469 und für Frauen bei 615 Euro (Report Seite 228). Im Bundeslandvergleich liegen die Ausgaben für die Gesamtheit der Versicherten in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin mit 623 bzw. 615 Euro um 14,7 bzw. 13,2 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 543 Euro. Dagegen werden die durchschnittlichen bundesweiten Kosten in Brandenburg mit 501 Euro um 7,8 Prozent unterschritten (im Report Seite 69). Betroffenheit von Erkrankungen: Der Arztreport vermittelt einen Eindruck davon, wie viele Menschen in Deutschland von einzelnen Krankheiten betroffen sind. Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens wurden 2015 beispielsweise bei mehr als einem Drittel der Einwohner diagnostiziert, eine Hypertonie bei 29 Prozent, was rund 29 Millionen Betroffenen mit Rückenschmerzen, Bandscheibenprobleme, Hexenschuss und Co. sowie 23,5 Millionen Menschen mit Bluthochdruck entspricht (im Report auf Seite 80). U-Untersuchungen: Spätere Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern ab der U 7a werden regional spürbar unterschiedlich genutzt. Während in Bremen 96,8 Prozent der Kinder an einer U7a teilnahmen, waren es in Sachsen-Anhalt knapp 80 Prozent. Die Teilnahmequote an der U 8 schwankt zwischen 96,2 Prozent in Bremen und im Saarland und 82,1 Prozent in Sachsen-Anhalt. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt der Inanspruchnahme der U 7a und U 8 liegt bei 90,0 beziehungsweise 90,5 Prozent (im Report auf Seite 243). Glossar Kopfschmerzarten: In der Medizin sind rund 250 verschiedene Formen von Kopfschmerz bekannt, die man in primär und sekundär untergliedert. Bei primären Kopfschmerzen, die weitaus häufiger auftreten, ist der Kopfschmerz selbst die Hauptursache der Beschwerden. Dabei handelt es sich vor allem um Migräne und Spannungskopfschmerz. In diese Gruppe fallen auch Kopfschmerzen, die durch Husten oder sexuelle Aktivität ausgelöst werden, sowie der Donnerschlagkopfschmerz. Er tritt plötzlich auf, erreicht den maximalen Schmerz nach einer Minute, ist an sich aber harmlos. Dennoch ist hier ein Arztbesuch erforderlich, weil zum Beispiel bei lebensgefährlichen Hirnblutungen dieselbe Art von Schmerz entsteht. Sekundäre Kopfschmerzen machen nicht einmal zehn Prozent aller Kopfschmerzformen aus. Sie werden durch eine andere Krankheit ausgelöst oder treten als Begleitsymptome auf. Alkohol, Medikamente, Nikotin, Koffein oder eine Erkältung […]

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AOKs beschließen Stresstest im Haftungsverbund

In guten Zeiten für schlechte vorsorgen – nach dieser Maxime haben jetzt die elf AOKs das Regelwerk ihres kassenartenspezifischen Haftungsverbunds weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht eine präventive Ausrichtung, die finanzielle Notlagen frühzeitig verhindert und Einschränkungen der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vorbeugt. „Ziel ist es, Gefährdungslagen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor AOKs in der GKV-weiten Risikobewertung auffällig oder Strukturhilfen notwendig werden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Damit schaffe man nicht nur mehr Sicherheit im AOK-System, sondern in der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung. „Unter diesen Voraussetzungen wird keine AOK zum Problemfall der GKV oder gar der Politik“, verspricht Litsch. Die Einigung im AOK-System sei ein deutliches Signal in Richtung Gesetzgeber, hebt Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbands, hervor. „Lange vor Verabschiedung des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes haben sich alle AOK-Vorstände sowie die Verwaltungsräte der elf selbstständigen AOKs freiwillig und eigenverantwortlich auf verbindliche Regeln verständigt und diese jetzt im Gesellschaftervertrag des AOK-Bundesverbandes festgeschrieben. Naturgemäß hat dieser Prozess einige Zeit in Anspruch genommen, aber am Ende steht ein substanzieller Fortschritt. Haupt- und Ehrenamt haben hier ausgezeichnet zusammengearbeitet und die Handlungsfähigkeit des selbstverwalteten Krankenversicherungssystems unter Beweis gestellt.“ Ausgangspunkt des neuen Risikomanagements innerhalb des AOK-Systems ist ein verbindliches Risikocontrolling. Vorgesehen sind dabei auch regelmäßige Stresstests auf Grundlage aktueller Geschäftsdaten und der prognostischen Geschäftsentwicklung. Wird ein Risiko festgestellt, so leitet die betreffende AOK vereinbarte Gegenmaßnahmen ein. Ab einer definierten Risikostufe wird diese Kasse dann zusätzlich fachlich und organisatorisch unterstützt. Durch rechtzeitiges und gemeinschaftliches Handeln sollen Finanzhilfen, welche die AOK-Gemeinschaft in der Vergangenheit in erheblichem Umfang solidarisch aufgebracht hat, künftig als Ultima Ratio möglichst ausgeschlossen werden. Litsch fordert die anderen Kassenarten auf, ebenfalls ihre Hausaufgaben als Haftungsverbünde zu machen, statt dieses Thema mit der Debatte um die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu verquicken. „Der RSA hat die Aufgabe, Solidarität zwischen den Versicherten und Beitragszahlern sicherzustellen und Risikoselektion zu vermeiden, nicht jedoch Unterschiede in den Bilanzen zwischen Kassen oder Kassenarten auszugleichen. Dafür wiederum gibt es die kassenartenspezifischen Haftungsverbünde, wie sie im Fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Antibiotika-Resistenzen bekämpfen – Gutachten unterstreicht Bedeutung der Antibiotikaforschung und -entwicklung

Immer mehr Menschen sterben aufgrund von Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind. Aber nur noch wenige Hersteller weltweit investieren in die Entwicklung neuer Antibiotika. Die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen ist eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheitspolitik. Deutschland hat den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen daher auf die internationale Agenda gesetzt und zu einem Schwerpunkt seiner internationalen Gesundheitspolitik gemacht. In der „Berliner Erklärung“ einigten sich die G7-Gesundheitsministerinnen und -minister unter anderem darauf, Anreize zur Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika und Diagnostika zu prüfen. Zur Frage, wie die Forschung und Entwicklung von neuen Antibiotika gefördert werden kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nun veröffentlicht wird. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Wenn wir keine wirksamen Antibiotika mehr zur Verfügung haben, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Um Schwung in die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika zu bringen, brauchen wir eine internationale Kraftanstrengung. Das Gutachten bietet eine gute Grundlage für die weitere internationale Diskussion. Denn kein Staat kann den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen und fehlender Antibiotika-Therapien alleine gewinnen. Deshalb ist es gut, dass auch die OECD das Thema nun aufgreift.“ Das Gutachten „Breaking through the Wall“, das im Auftrag des BMG von der Boston Consulting Group erarbeitet wurde, nennt Maßnahmen zur Stärkung der Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika. Dazu zählen beispielsweise die Festlegung klarer Anforderungen an neue Antibiotika und die Einführung eines globalen Fonds zur Stärkung der Grundlagenforschung. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird nun gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und in enger Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) einen Bericht zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen erarbeiten, der den 20 führenden Industrie- und Schwellenländern (G20) für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt werden soll. Dabei wird das Gutachten eine wichtige Grundlage bieten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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ABDA: SPD-Vorschlag ist keine Alternative zu Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel

Zum Vorschlag der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar und Edgar Franke, die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelpreisbindung vom Oktober 2016 durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) abzufangen, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Der einsame Vorstoß, den die beiden SPD-Parlamentarier unternehmen, taugt überhaupt nicht zur Lösung der Probleme, die durch das EuGH-Urteil entstanden sind. Die Beiden bestätigen zwar, dass inakzeptable Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken geschaffen wurden und Handlungsbedarf besteht. Aber die richtigen Konsequenzen ziehen sie trotzdem nicht. Stattdessen wird eine Scheinlösung präsentiert, mit der man sich offensichtlich über das Ende der Wahlperiode retten will. Der Vorschlag, Boni von Versandhändlern für Rezepte auf einen Euro zu begrenzen, hilft niemandem: Erstens ist er europarechtlich nicht zu halten. Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen. Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke bleiben. Hier fehlt es offensichtlich an Mut, eine saubere Lösung zu unterstützen und den Weg des Gesundheitsministeriums hin zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien mitzugehen. Dass der europarechtlich in Ordnung ist, beweisen 21 EU-Staaten, in denen dieses Verbot gilt. Die Behauptung von Dittmar und Franke, die Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, ist falsch. Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können auch später erfolgen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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SPECTARIS begrüßt Hilfsmittelreform

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde am gestrigen Tag im Bundestag beschlossen. Den Beschluss kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter Fachverband Medizintechnik im Industrieverband SPECTARIS: „Der gestrige Beschluss des Hilfsmittelreformgesetzes ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob mit den neuen Regelungen die Zielsetzung des Gesetzes, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu steigern und mehr Transparenz in die Versorgung zu bringen, erreicht wird, werden die nächsten Monate allerdings erst noch zeigen müssen.“ SPECTARIS hat in der Vergangenheit wiederholt vor einer Absenkung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung gewarnt. Ursächlich für den Rückgang der Versorgungsqualität sind insbesondere die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen, bei der regelmäßig ausschließlich der Preis, nicht aber die Qualität als Zuschlagskriterium herangezogen wird, sowie ein in vielen Teilen stark veraltetes Hilfsmittelverzeichnis, an dem sich die Vertragspartner maßgeblich orientieren. Daneben fehlte es bisher an einem wirksamen Vertragscontrolling. Auf diese Mängel wurde von SPECTARIS und anderen Branchenorganisationen immer wieder hingewiesen. „Umso erfreulicher ist es, dass die Politik all diese Punkte nunmehr aufgegriffen und in die richtige Richtung gehend umgesetzt hat“, so Kuhlmann. Ein Mehr an Qualität soll dadurch erreicht werden, indem die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis gleichwertig auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel berücksichtigen müssen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen künftig dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Ferner sollen Ausschreibungen in dienstleistungsintensiven Versorgungen, zum Beispiel bei der Versorgung mit Flüssigsauerstoff oder bei individuell angefertigten Hilfsmitteln, zum Beispiel Einlagen, nicht mehr zulässig sein. „Das sind nicht nur gute Nachrichten für die Hilfsmittelindustrie, die unter einem enormen Preisdruck zu leiden hat, sondern insbesondere für die Patienten, die künftig qualitativ hochwertige Hilfsmittel auch ohne Zuzahlung erhalten können.“ Zu begrüßen ist zudem, dass Patienten nunmehr einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens den Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte gemäß Hilfsmittelverzeichnis entsprechen. Hierzu wird dementsprechend der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen außerdem verpflichtet, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Damit diese neuen Regelungen auch greifen, bedarf es eines echten Vertragscontrollings. Auch dieser Forderung der Verbände ist der Gesetzgeber nunmehr nachgekommen. „Allerdings“, so Kuhlmann, „hätten wir es für sinnvoller erachtet, das Vertragscontrolling mit bundeseinheitlichen Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Kostenträger in die Hände einer unabhängigen Institution zu legen und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – in die Verantwortung der Krankenkassen und damit in die Hände einer am Versorgungsprozess beteiligten Stelle.“ Auch das „Mehr“ an Transparenz in der Hilfsmittelversorgung, von dem vor allem die Patienten profitieren, ist zu begrüßen. Der Dokumentations- und Beratungsaufwand für die Leistungserbringer wird sich dadurch zwar erhöhen, aber im Sinne einer insgesamt angestrebten Verbesserung der Versorgungsqualität scheint dieser Mehraufwand gerechtfertigt zu sein. Mit einem beschleunigten und institutionalisierten Verfahren zur Anerkennung und Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wurde eine weitere wichtige Forderung von SPECTARIS aufgegriffen. Allerdings fehlt noch immer die Klärung der wichtigen Frage, wann eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode („Methode“) als „neu“ gilt und eine Empfehlung, Bewertung oder Erprobung des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich ist, damit ein im Rahmen dieser Methode eingesetztes Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden darf. „Eine derartige präzise und praktikable Definition, welche die Sicherheit für die Patienten, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen der Krankenkassen und die Innovationskraft der Medizinprodukteindustrie gleichermaßen berücksichtigt und sicherstellt, sollte in die noch zu erstellende Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses zwingend aufgenommen werden“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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