Lexmark gewinnt „Healthcare Market Leadership“-Award von Buyers Laboratory

Lexmark International, ein weltweit führender Anbieter von Druck- und Imaging-Lösungen, wurde mit dem „2017 PaceSetter Award“ im Gesundheitswesen in der Kategorie „Gemeinschaftspraxen“ von Buyers Labatory (BLI) ausgezeichnet. Der BLI-PaceSetter Award ist die erste Auszeichnung dieser Art für Hersteller, die ein eindrucksvolles Portfolio an Geräten, Lösungen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen anbieten. Der Award basiert auf Anforderungen im Bereich Einkauf und Beschaffung in acht Kategorien: Hardware, Software, Service/Support, Sicherheit, professionelle Dienstleistungen, die Rolle als Marktführer im Gesundheitswesen, Branchenzertifizierungen sowie Preis-/Leistungsverhältnis. „Dank seines qualitativ hochwertigen Angebots an A4- und A3-Laser-Multifunktionsgeräten (MFPs) und Druckern, die passend für die Anforderungen einer Arztpraxis, einer Klinik oder eines kleinen Krankenhauses sind, konnte Lexmark in der Analysekategorie „Gemeinschaftspraxis“ so gut abschneiden“, so BLI. Die Lexmark Farbdrucker und Multifunktionsgeräte (MFPs) wurden erst kürzlich von BLI mit dem „Line of the Year“- Award ausgezeichnet. Darüber hinaus hat BLI die „speziell für Anbieter im Gesundheitswesen entwickelten, einzigartigen Dokumentenlösungen von Lexmark“, wie beispielsweise die Lexmark Downtime Reports, hervorgehoben. Letztere gewährleisten auf Basis von Lexmarks Smart MFPs jederzeit, selbst während Computer- oder Netzwerkausfallzeiten, Zugriff auf Patientendaten, -diagramme und -berichte. In Bezug auf die Lexmark Serviceleistungen unterstreicht BLI: „Um alle Aspekte des Einsatzes und des Roll-outs von Kundenlösungen erfolgreich zu bewerkstelligen, beschäftigt Lexmark auf das Gesundheitswesen spezialisierte Pre- und Post-Sales-Supportteams, von denen viele aus der Branche kommen.“ Lexmarks Healthcare-Produkte integrieren digitale und physische Inhalte in zentralen Anwendungen für das Gesundheitswesen, um Kunden und Betreibern zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, Wachstum zu ermöglichen und Zeit und Geld zu sparen. Unterstützende Zitate „Kliniken, Praxisgemeinschafen, Ambulanzen und Rehazentren sowie andere kleine bis mittlere Anbieter im Gesundheitswesen sind mit den gleichen regulatorischen Anforderungen rund um das Prüfwesen und die Informationssicherheit konfrontiert wie die großen Klinikbetreiber. Anders als Letztere verfügen sie aber im Allgemeinen nicht über den Luxus großer IT-Abteilungen, die sich mit den Details beschäftigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Partner zu wählen, der diese Aufgaben übernehmen kann, “so Jamie Bsales, Director, Office Workflow Solutions Analysis bei BLI. „Unsere Studie zeigt, dass Lexmark nicht nur die passende Document-Imaging-Hardware für diese Umgebungen bietet, sondern auch die Software und das Know-how – für den größtmöglichen Nutzen auf Seiten der Kunden.“ „Wir fühlen uns geehrt, mit dem neuen BLI PaceSetter Award für das Gesundheitswesen ausgezeichnet zu werden“, betonte Brock Saladin, Lexmark Senior Vice President und Chief Revenue Officer. „Lexmark verfügt über mehr als 25 Jahre an Erfahrung und Wissen in der Industrie, um maßgeschneiderte Output-Lösungen für die kniffligsten Auflagen im Bereich Daten- und Informationsverwaltung des Gesundheitswesens zu liefern, damit Ärzte und Klinikpersonal ihre Patienten bestmöglich behandeln und betreuen können.“ Pressemitteilung von Lexmark Healthcare Solutions

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Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT: Neues Onlineangebot vereinfacht Antragsverfahren für Sportvereine

Mit der neuen Onlineplattform können Sportvereine ab sofort einfach, schnell und unbürokratisch gleich zwei Qualitätssiegel für ihre Präventionskurse auf einmal beantragen. Das Portal www.service-sportprogesundheit.de des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ermöglicht es, einen gemeinsamen Prüfantrag für die Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT und Deutscher Standard Prävention online einzureichen. Von dem standardisierten digitalen Antragsverfahren profitieren neben den Sportvereinen auch DOSB-Mitgliedsorganisationen, die Vereinsangebote mit dem Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifizieren. Der DOSB hat die neue Plattform in Zusammenarbeit mit der Zentralen Prüfstelle Prävention aufgebaut. Die Prüfstelle ist eine Gemeinschaftseinrichtung von gesetzlichen Krankenkassen und prüft in deren Auftrag Präventionskurse nach den hohen Qualitätsstandards des „Leitfadens Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes und den gesetzlichen Vorgaben. Versicherte der beteiligten Kassen erhalten für die Teilnahme an den zertifizierten Kursen einen Zuschuss. „Wir wissen, dass es den Sportvereinen ein großes Anliegen ist, ihre Aufgaben ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu bewältigen“, sagte Dr. Karin Fehres, Vorstand Sportentwicklung im DOSB. „Deshalb ist die Plattform ein wichtiger Schritt, um den Vereinen mit ihren größtenteils ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern ganz praktisch zu helfen. Die Qualitätssiegel stoßen auf großes Interesse, sind ein hervorragendes Angebot für Vereinsmitglieder und auch Ansporn für Neueinsteiger, sich einem Sportverein anzuschließen.“ Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des bei der Zentralen Prüfstelle Prävention federführenden Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärte: „Die bundesweit tätige Prüfstelle erfreut sich seit ihrem Start vor drei Jahren großen Zuspruchs durch die Kursanbieter, das zeigt uns die rasant wachsende Zahl von Zertifizierungen. Mit der neuen Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT des DOSB wird die Auswahl an qualitätsgeprüften Präventionskursen im Bereich Bewegung noch weiter wachsen. Das ist eine gute Nachricht für die Versicherten.“ Neben der vereinfachten Antragstellung bietet die Plattform weitere Vorteile für die Kursanbieter. Sie können begonnene Anträge speichern, später bearbeiten und fertigstellen sowie den Status ihres Antrags abrufen. Anhand eines einfachen „Ampel“-Systems lässt sich sofort erkennen, ob der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wird oder nicht. Vereine können das Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT natürlich auch einzeln beantragen und – bei erfolgreicher Zertifizierung – neben vieler anderer Vorteile von dessen enormer Werbewirksamkeit für den Verein profitieren. Zudem bietet die neue Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT die Möglichkeit, Kurse online zusammenzustellen. Dabei gibt es die bewährten standardisierten Programme sowie neue individualisierbare Masterprogramme, bei denen Übungen, Geräte und Methoden im Baukasten-Prinzip zusammengesetzt werden können. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter erhalten auf dem Portal zudem zahlreiche Hilfestellungen und Materialien für die Umsetzung ihres Kurses und zur Weitergabe an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT wurde vom DOSB in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer entwickelt und zeichnet seit mehr als 15 Jahren gesundheitsorientierte Kursangebote im Sportverein aus. Mit dem Siegel Deutscher Standard Prävention zertifiziert die Zentrale Prüfstelle seit 2014 Präventionskurse in den Bereichen „Bewegung“, „Ernährung“, „Stressbewältigung/Entspannung“ und „Suchtprävention“. Die an der Prüfstelle beteiligten Krankenkassen versichern über 88 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten. Weiterführende Informationen: Im Interview mit dem Landessportbund (LSB) Nordrhein-Westfalen berichtet Sarah Ising vom Kreissportbund Kleve, wie die Plattform bei den Vereinen ankommt: www.sportprogesundheit.de/de/sport-und-gesundheit/service/news/detail/news/gesundheitssport_das_neue_portal_ist_sinnvoll_und_nuetzlich/. Pressemitteilung des vdek

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Apotheker prüfen mehr als 6 Millionen industriell hergestellte Arzneimittel pro Jahr

An jedem Werktag wird in jeder öffentlichen Apotheke mindestens ein industriell hergestelltes Arzneimittel kontrolliert. Pro Jahr überprüfen die rund 20.000 Präsenz-Apotheken damit mehr als sechs Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. „Jede zufällig ausgewählte Probe wird mit der Genauigkeit des Apothekers mit allen Sinnen überprüft, und dies wird auch dokumentiert. Auch die Verpackung und der Beipackzettel werden kontrolliert“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). „Das ist ein wichtiges Stück Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung. Damit tragen wir dazu bei, dass jeder Patient seinen Medikamenten vertrauen kann.“ Hat der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen Qualitätsmangel, informiert er die zuständige Behörde und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Die Prüfung von Fertigarzneimitteln ist verpflichtend in der Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben und eine der vielen Gemeinwohlpflichten der wohnortnahen Apotheken. Kiefer: „Zugegeben: Das Wort ‚Gemeinwohlpflicht‘ ist etwas sperrig. Man versteht darunter Pflichten, die für die Gesellschaft allgemein erbracht werden müssen. Bekannte Beispiele für Gemeinwohlpflichten der Apotheken sind der Notdienst oder die Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Jede einzelne Apotheke vor Ort erfüllt diese Gemeinwohlpflichten. Man kann es deshalb auf einen kurzen Nenner bringen: Je mehr wohnortnahe Apotheken es gibt, desto besser für jeden einzelnen Bürger.“ Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion in Apotheken. Apotheker rufen ihre Patienten auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Diese ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 gefährdet, durch die ausländische Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Gesetz: Hilfsmittelversorgung leicht verbessert

Die Qualität der Hilfsmittelversorgung wird sich für die Patienten in Deutschland ansatzweise verbessern. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Blick auf die Versorgung der 72 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen anlässlich der heutigen Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Bundestag. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll nach seiner Publikation im Bundesanzeiger in Kraft treten. Das HHVG erhöht den Stellenwert von Qualitätskriterien bei Ausschreibungen und festigt die sozialrechtliche Einordnung von Verbandmitteln, führt aber auch eine neuartige Überwachung der Präqualifizierungsstellen sowie erweiterte Dokumentationspflichten bei der Hilfsmittelberatung ein. „Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Inwieweit die Versicherten dadurch bessere Produkte ohne Aufzahlungen erhalten werden, müssen wir sehen. Wir werden das in der Praxis eng begleiten und gegebenenfalls weitere Vorschläge machen. Bei den Verbandmitteln freuen wir uns für die Patienten, dass bewährte Produkte zur Wundbehandlung weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden, um Risiken von Komplikationen und Krankenhausaufenthalten zu minimieren.“ Becker weiter: „Die Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung nimmt leider zu. Die Überwachung der Präqualifizierungsstellen soll geändert werden, womit ein funktionierendes Verfahren unnötig in Gefahr gebracht wird. Die neue Dokumentationspflicht bei der Beratung bringt nur Mehraufwand, aber keinen Zusatznutzen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Reform des Morbi-RSA: Versorgungsstrukturkomponente muss im Sondergutachten untersucht werden

„Die Ersatzkassen begrüßen, dass die Politik mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) auch die Weichen für die dringend notwendigen Reformen des Morbi-RSA stellt“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Verabschiedung des HHVG im Deutschen Bundestag. Die Politik habe erkannt, dass der Morbi-RSA zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen der Krankenkassen führe und reformiert werden müsse. Nach der Anhörung des Gesetzes am 13. Februar 2017 im Gesundheitsausschuss des Bundestags habe die Bundesregierung nun auch wesentliche Forderungen der Ersatzkassen zu den Morbi-RSA-relevanten Regelungen aufgegriffen. Dies betrifft vor allem die zeitnahe Bereitstellung von sogenannten Regionalkennzeichen ab dem 1. Juli 2017, um mit dieser Erhebung für das Jahr 2016 die unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenstrukturen der Krankenkassen auf dem Land und in den Städten analysieren zu können. Diese Daten seien erforderlich, um im nächsten Schritt den Morbi-RSA um eine sogenannte Versorgungsstrukturkomponente zu erweitern – eine wesentliche Forderung der Ersatzkassen, erklärte Elsner. „Die Daten liegen damit rechtzeitig vor, sodass der wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt (BVA) diese Thematik in seinem Sondergutachten untersuchen kann. Das erwarten die Ersatzkassen“, bekräftigte die vdek-Vorstandsvorsitzende. „In Sachen Morbi-RSA dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Damit die nächste Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode handlungsfähig sein kann, müssen die Weichen jetzt richtig gestellt werden“, sagte Elsner. Hintergrund: Gemeinsam mit den Betriebs- und Innungskrankenkassen fordern die Ersatzkassen grundlegende Reformen des Morbi-RSA. Fehlstellungen führen seit Jahren zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die zulasten der Versicherten gehen. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung allein bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während eine andere Kassenart eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnte. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Sondergutachten bis zum 30. September 2017 in Auftrag gegeben, um die Wirkungen des Morbi-RSA zu analysieren. Pressemitteilung des vdek

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Gröhe: „Zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln“ – Bundestag berät Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Der Deutsche Bundestag wird heute das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz machen wir die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu einem Auswahlkriterium bei der Entscheidung des Versicherten über die zu ihm am besten passende Krankenkasse. Wir sorgen dafür, dass bei Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen künftig nicht mehr vorrangig der Preis, sondern vor allem Qualitätskriterien eine zentrale Rolle spielen müssen. Außerdem wird dem Geschäftsmodell ungerechtfertigter Aufzahlungen ein Riegel vorgeschoben. Versicherte können demnächst immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen, welche qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Sie erhalten die ihnen zustehende Versorgung, ohne dafür aus eigener Tasche aufzahlen zu müssen. Mit dem Gesetz ermöglichen wir darüber hinaus bessere Löhne für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer und werten diese wichtigen Berufe auf.“ Die wichtigsten Regelungen des HHVG sind: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Es enthält über 29.000 Produkte in 33 Produktgruppen. Zudem wird der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird. Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen künftig bei ihren Vergabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, auch bei Hilfsmittelversorgungen, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen sind, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass für Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf keine Ausschreibungen vorgenommen werden. Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben. Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus werden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit wird Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, erstmals bis zum 30. Juni 2018 und danach jährlich einen nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen zu veröffentlichen. Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssen die Krankenkassen künftig über ihre Vertragspartner und die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen. Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert:  Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen. Volljährige Versicherte haben nur dann einen Leistungsanspruch, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht. Die Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wird neu geregelt, um Hilfsmittel, die unmittelbar in das Verzeichnis aufgenommen werden können, besser von solchen Produkten abgrenzen zu können, die zuvor eine Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchlaufen müssen: Hält der GKV-Spitzenverband eine Klärung für erforderlich, ob das Produkt Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist und damit eine Nutzenbewertung des G-BA erfolgen muss, hat der G-BA dem GKV-Spitzenverband innerhalb von 6 Monaten eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Stellt sich bei der Prüfung durch den G-BA heraus, dass das Produkt untrennbarer Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist, leitet der G-BA unmittelbar das Bewertungsverfahren ein. Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass steigende Vergütungen für Heilmittelleistungen auch den angestellten Therapeuten zugutekommen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten &bdq
uo;Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung haben in den letzten Jahren bereits stattgefunden. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden. Das Präqualifizierungsverfahren, in dem Apotheken, Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und andere Anbieter von Hilfsmitteln ihre […]

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Hermann Gröhe: „Bessere Versorgung und schnellere Genehmigungsverfahren“ – Kabinett beschließt Gesetzentwurf „Blut- und Gewebezubereitungen “

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Versorgung mit Blut- und Gewebezubereitungen und Arzneimitteln für neuartige Therapien. Die bestehenden Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst. Zugleich vereinfachen wir die Genehmigungsverfahren, damit diese besonderen Arzneimittel den Patientinnen und Patienten schneller zugutekommen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Deutschen Hämophilieregisters sorgen wir dafür, dass Menschen mit Blutgerinnungsstörungen noch besser und sicherer versorgt werden.“  Der Gesetzesentwurf enthält fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Die Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und entsprechend den beim Vollzug der Vorschriften gesammelten Erfahrungen der Länder und des Paul-Ehrlich-Instituts angepasst. So wird zum Beispiel die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Gewebezubereitungen und Stammzellzubereitungen aus dem EU-Ausland im Falle von Versorgungsengpässen erleichtert. Weiterhin werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht. Genehmigungen, für die bislang unterschiedliche Behörden zuständig waren, können jetzt allein vom Paul-Ehrlich-Institut erteilt werden. Zudem wird klargestellt, welche nachträglichen Änderungen an zugelassenen oder genehmigten Produkten nur mit Zustimmung des Paul-Ehrlich-Instituts durchgeführt werden dürfen, damit die Sicherheit der Arzneimittel erhalten bleibt. Gesetzliche Regelungen zur Marktüberwachung werden gestrafft und an einer Stelle zusammengefasst. Die Änderungen sorgen für mehr Transparenz und verbessern die hohen Sicherheitsstandards für Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimittel für neuartige Therapien noch weiter. Zudem wird das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und gesetzliche Meldepflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten werden pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten unter Wahrung des bestehenden hohen Datenschutzniveaus an das Register übermittelt. Das Deutsche Hämophilieregister führt diese Daten zusammen, wertet sie aus und stellt sie in anonymisierter Form zu Zwecken der Grundlagen- und Versorgungsforschung zur Verfügung. Das klinische Register sorgt so für mehr Transparenz, schafft eine gute Datengrundlage für Forschungszwecke und verbessert so die Entscheidungsgrundlage für die optimale Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz wird voraussichtlich im August 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Apothekendichte 2017: Nur noch 24 Betriebsstätten pro 100.000 Einwohner

Die Apothekendichte liegt zu Beginn des Jahres 2017 bei nur noch 24 Betriebsstätten für 100.000 Einwohner. Zuvor waren im Durchschnitt noch 25 Apotheken für die Arzneimittelversorgung von 100.000 Menschen verfügbar. Sowohl die sinkende Apothekenzahl als auch die wachsende Bevölkerung sind für diesen Trend verantwortlich. Das ergeben aktuelle Berechnungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Mit 20.023 öffentlichen Apotheken zum Jahresende 2016 ist der niedrigste Stand seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht (1990: 19.898 Apotheken). Damit gibt es 226 Apotheken weniger als zum Jahresende 2015 (20.249). Den 123 Neueröffnungen stehen 349 Schließungen im Jahr 2016 gegenüber. Von den 20.023 Apotheken sind 15.607 Hauptapotheken und 4.416 Filialapotheken. Im Laufe des Jahres 2017 wird die Apothekenzahl voraussichtlich auf unter 20.000 sinken. Derweil ist die Zahl der Bevölkerung, deren ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung den Apotheken per Gesetz obliegt, von 81,2 (2014) auf 82,2 (2015) Millionen Menschen gestiegen. „Der Trend zu Apothekenschließungen hält an. Verantwortlich sind dafür u.a. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der lokale Verdrängungswettbewerb und die schwierige Nachwuchssuche“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Doch jede Apotheke, die aufgeben muss, ist ein Verlust für die Patienten vor Ort, die sie vermissen werden. Oft geht damit ein persönlicher und vertrauensvoller Kontakt für die großen Sorgen des Lebens und die kleinen Sorgen des Alltags verloren.“ Schmidt weiter: „Noch haben wir eine flächendeckende Versorgung. Aber die Situation ist gerade für kleine und ländliche Apotheken schon heute schwierig. Ein knallharter, destruktiver Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei verschreibungspflichtigen Medikamenten würde den Abwärtstrend beschleunigen. Deshalb brauchen wir ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Das sichert und stärkt das Apothekennetzwerk vor Ort und hilft damit auch den Patienten.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK Baden-Württemberg unterzeichnet WIN-Charta

Als erste gesetzliche Krankenkasse unterstützt die AOK Baden-Württemberg die Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit (WIN) des Landes. Am Mittwochabend findet im Innenministerium Baden-Württemberg im Beisein von Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes und dem Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn die Unterzeichnung der neuen „WIN!-Charta“ statt. Die Charta besteht aus zwölf Leitsätzen, die inhaltlich die drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales) abdecken, gemeinsame Grundwerte formulieren und Orientierungspunkte für die Umsetzung im regionalen und lokalen Kontext sind. Mit der Unterzeichnung bekennt sich die AOK Baden-Württemberg als erste gesetzliche Krankenkasse im Land freiwillig zur Einhaltung dieser Leitsätze und den Zielen nachhaltigen Wirtschaftens. Darüber hinaus verpflichtet sie sich gleichzeitig zur Unterstützung eines ausgewählten Nachhaltigkeitsprojekts aus der Region. Umweltminister Franz Untersteller erklärt: „Unsere bundesweit einzigartige WIN-Charta bietet eine gemeinsame Wertebasis und ein Dach für die Unternehmen im Land, die sozial verantwortungsvoll handeln sowie unsere Umwelt und die natürlichen Ressourcen schonen wollen. Ich freue mich, dass die AOK mit ihrem Engagement das Netzwerk nachhaltig wirtschaftender Unternehmen in Baden-Württemberg bereichert.“ Die AOK Baden-Württemberg dokumentiert die Fortschritte ihrer Aktivitäten. Der Nachhaltigkeitsgedanke ist ein Teil der Unternehmensphilosophie und zielt auf ein Arbeitsumfeld ab, das nachhaltiges Denken und Handeln fördert. „Die WIN-Charta ermöglicht es uns, unser Engagement für nachhaltiges und ökologisches Handeln systematisch weiter voranzubringen“, sagt Siegmar Nesch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Diese Verantwortung werde sehr ernst genommen und komme bereits in vielen Bereichen zum Tragen. So setzt die Gesundheitskasse unternehmensweit Grünstrom ein, stellt nach und nach auf LED-Lampen um und hat das Fraunhofer Institut mit einer Analyse des hauseigenen Fuhrparks beauftragt. „Ziel dieser Maßnahme ist, unsere Fahrzeuge sukzessive auf alternative Antriebe umzustellen“, sagt Nesch. Die AOK ist seit 2013 nach der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 zertifiziert und hat seither ein starkes Umweltprogramm aufgebaut. Das Thema der Nachhaltigkeit wurde erstmalig 2015 im Umweltprogramm verankert, als es um die Erstellung von Nachhaltigkeitsrichtlinien für Give-aways ging. Diese gelten seit 2016 für das gesamte Unternehmen. Mittlerweile kommen beispielsweise AOK-Bleistifte mit Pflanzensamenkapseln zum Einsatz. Nach dem vollständigen Gebrauch des Stifts kann dieser eingepflanzt werden. Weitere Unternehmensbereiche werden im Hinblick auf Nachhaltigkeit beleuchtet, aktuell zum Beispiel das Messewesen, wo die Verwendung nachhaltiger Materialien für die Messestände auf dem Prüfstand steht. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Eine Million Euro für Ernährung in Kitas und Schulen – BARMER-Fördergelder für Initiative „Ich kann kochen!“

Kitas und Schulen können ab sofort bis zu 500 Euro an Fördergeldern bei der BARMER beantragen, wenn sie die Ernährungsinitiative „Ich kann kochen!“ bei sich umsetzen. Dabei handelt es sich um die größte bundesweite Kampagne zur Ernährungsbildung von Kita- und Grundschulkindern, die die BARMER mit der Sarah Wiener Stiftung im Jahr 2015 ins Leben gerufen hat. „Immer weniger Kinder lernen, wie sie sich gesund und ausgewogen ernähren können. Wir möchten Kitas und Grundschulen daher ermuntern, den Kindern das kleine Ernährungs-ABC über unsere Initiative ‚Ich kann kochen!‘ zu vermitteln. Dazu stellt die BARMER in diesem Jahr rund eine Million Euro an Fördergeldern im Rahmen des Präventionsgesetzes bereit“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. 50.000 Genussbotschafter für mehr als eine Million Kinder Bei „Ich kann kochen!“ qualifizieren Ernährungsfachleute der Sarah Wiener Stiftung Pädagogen in einer eintägigen Fortbildung zu Genussbotschaftern. Im Anschluss können sie den Kindern in ihrer Kita oder Schule beibringen, wie sie sich gesund und genussvoll ernähren, indem sie zum Beispiel einfache, frische Mahlzeiten zubereiten. In den nächsten Jahren sollen 50.000 Pädagogen ausgebildet und mehr als eine Million Kinder erreicht werden. Fördergelder für Nahrungsmittel Jede Einrichtung, die einen Genussbotschafter hat und die Ernährungsinitiative bei sich etabliert, kann die finanzielle Starthilfe bei der BARMER beantragen. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Internetseite der BARMER erhältlich. Die Kitas und Grundschulen können die Fördermittel einsetzen, um Lebensmittel zu kaufen. Sie sind im Rahmen der Initiative „Ich kann kochen!“ zweckgebunden. Pressemitteilung der BARMER

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