Fälschungsschutz: Nur noch zwei Jahre bis zur Sicherheitsprüfung für Arzneimittel

Heute vor einem Jahr wurde die Umsetzungsverordnung zur EU-Fälschungsschutzrichtlinie veröffentlicht. Sie legt fest, dass ab 9.2.2019 pharmazeutische Unternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit zwei Sicherheitsmerkmalen in den Verkehr bringen dürfen, die von den Apotheken vor der Abgabe an den Patienten überprüft werden müssen. Für die Akteure der Arzneimittelversorgung tickt seitdem die Uhr. Inzwischen verbleiben nur noch zwei Jahre, um die komplexen gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Patienten umzusetzen. securPharm e. V., die deutsche Organisation für den Aufbau des technischen Systems zur Echtheitsprüfung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, sieht sich derzeit auf gutem Wege, um die technischen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Die gute Nachricht für Pharma-Unternehmen: Das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie – wesentlicher Baustein für das securPharm-System zur Sicherheitsprüfung – ist so weit ausgebaut, dass sich alle Unternehmen anschließen können. „Meine Empfehlung ist, diese Chance jetzt zu nutzen, um die Prozesse zu trainieren, bevor es ab 9.2.2019 ernst wird. Angesichts der komplexen Anforderungen sind die verbleibenden zwei Jahre für die Umsetzung eine knappe Zeit“, sagt Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e.V. Derzeit sind bereits 100 Unternehmen an Bord. Für 2017 rechnet securPharm mit weiteren 100 Unternehmen, die sich über das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie an securPharm anschließen. Systembetreiber ist die ACS PharmaProtect GmbH, welche für die vertragliche und technische Anbindung der pharmazeutischen Unternehmen, deren Produkte im deutschen Markt von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffenen sind, zuständig ist. Die Anbindung von securPharm an das europäische technische System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln steht ebenfalls und der EU-Hub wird schon von einigen Unternehmen zum Hochladen der Packungsdaten genutzt. Hoferichter: „Wir sind froh, dass wir mit diesem großen und wichtigen Projekt für den Patientenschutz so früh gestartet sind. Im Laufe dieses Gemeinschaftsprojektes der Arzneimittelversorger hat sich gezeigt, dass es mehr Zeit und Aufwand erfordert als ursprünglich angenommen, da fast alle Prozesse der Arzneimittelherstellung angepackt werden müssen.“ Auch für die rund 20.000 öffentlichen Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel wird es 2017 spannend. Noch in diesem Jahr soll eine neue Version des Apothekenservers fertig gestellt werden, die auf die hohe Nutzeranzahl ausgelegt ist. 2018 schließlich soll die forcierte Nutzeranbindung aller Apotheken und Großhandlungen an das Gesamtsystem erfolgen. „Mit diesem Fahrplan sind wir zuversichtlich, dass wir bis zum 9.2.2019 ein funktionierendes technisches System aufbauen, das den Nutzern zur Verfügung steht“, so Hoferichter. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9.2.2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder unversehrt ist. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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Online-Videosprechstunde: Bewertung für Vergütung beschert Patienten alle 11 Jahre virtuellen Arztkontakt

Mit ärgerlichem Unverständnis nimmt der Bundesverband Internetmedizin den Beschlussentwurf des Bewertungsausschusses zur Einführung der Videosprechstunde zur Kenntnis. Die Videosprechstunde soll mit 137 Punkten bewertet werden und so zu einem Erlös von 14,43 Euro führen. Gleichzeitig soll ein Punktwertvolumen je Arztpraxis von 2393 Punkten im Quartal gebildet werden. Nach Ansicht des Bundesverbands Internetmedizin steht die Bewertung der Online-Videosprechstunde, die gegenüber der telefonischen Beratung lediglich um den Faktor 1,6 höher liegt, in keiner sinnvollen Relation zu der ärztlichen Leistung, die im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht wird. Heutige und künftige Möglichkeiten der Medizintechnik – insbesondere auf dem Gebiet der Sensorik – werden dazu führen, dass Untersuchungen, wie z.B. die Messung der Herz- und Lungenfunktion online unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt und befundet werden können. Bislang waren derartige Prozeduren nur in der konventionellen Sprechstunde möglich. In der jetzt angedachten Bewertung der Online-Videosprechstunde lässt sich nicht ablesen, dass diese hinreichende Entwicklung berücksichtigt wird. Die absehbare Gleichstellung von konventioneller und digital unterstützter Sprechstunde muss in einer adäquat höheren Vergütung abgebildet werden.  Weiterhin bedeutet die Deckelung der Anzahl der Videosprechstunden, dass die Videosprechstunde lediglich 17,5 Mal im Quartal erbracht werden kann. Unabhängig von der Zahl der Ärzte in der Praxis. Diese Rationierung der Online-Videosprechstunden bedeutet rein rechnerisch, dass jährlich in Deutschland etwas mehr als 5 Millionen vergütete Videosprechstunden durchgeführt werden könnten. Angesichts von jährlich ca. 600 Millionen Arztkontakten scheint man im Bewertungsausschuss von einem Substitutionspotenzial von weniger als einem Prozent ausgegangen zu sein. Anders ausgedrückt dürfte ein Patient jeden hundertsten Arztkontakt online durchführen. Ausgehend von durchschnittlich 9 Arztkontakten je Jahr, würde ein Patient statistisch gesehen ca. alle 11 Jahre die Möglichkeit einer Online-Videosprechstunde bekommen.  Gleichzeitig ist bekannt, dass jeder zweite Patient die Online-Videosprechstunde nutzen würde. Das ging bereits 2015 aus einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung hervor. Damit zeigt sich, dass der Beschlussentwurf sowohl an der Versorgungsrealität als auch maximal an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten vorbeigeht. Die Chance, durch die breite Anwendung der Videosprechstunde solchen Patientinnen und Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, eine adäquate Versorgung anzubieten, wird verpasst. Auch die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten mit Infektionskrankheiten online und somit ohne die Gefährdung der Infektionsübertragung im Wartezimmer zu behandeln, wird weitestgehend ignoriert. „Die Beschlussfassung zeugt einmal mehr von der Digital-Phobie des Deutschen Gesundheitswesens“, so Dr. Markus Müschenich, Vorstand des Bundesverbands Internetmedizin e.V.. „Die künstliche und unnötige Verknappung der Online-Sprechstunde erinnert an frühere Zeiten, als für Online-Shops Ladenschlusszeiten gefordert wurden, um digitale Prozess-Innovationen aktiv auszubremsen“, resümiert Müschenich. Der Bundesverband Internetmedizin e.V. fordert, dass die Vergütung der Online-Videosprechstunde angemessen erhöht wird und sich in der Tendenz den medizin-technischen Entwicklungen und dem Patientenwillen anschließt. Die Vergütung muss sich am konventionellen Arztbesuch orientieren. Schon heute kann die Online-Videosprechstunde diesen in erheblichem Umfang ergänzen und in der Zukunft in vielen Anwendungsfällen auch ersetzen. Die Deckelung der Online-Videosprechstunde ist aufzuheben. Stattdessen erwartet der Verband, der für mehr digitale Gesundheit eintritt, ein stärkeres Bewusstsein der Verantwortlichen. Der Bundesverband Internetmedizin e.V. fordert Anreize statt Indikationsstellungen für Online-Sprechstunden mit Restriktionen zu belegen. Allein der ärztlichen Einschätzung in Abstimmung mit den Patientinnen und Patienten sollte es obliegen, Online-Videosprechstunden einzusetzen. Das entspräche dem tatsächlichen Bedarf für Online-Videosprechstunden heute und in Zukunft. Pressemitteilung des Bundesverbandes Internetmedizin e.V.

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Thomas Lehnert koordiniert Forschung im stationären Qualitäts- und Prozessmanagement

Dr. Thomas Lehnert übernimmt am 1. Februar die Leitung der Forschungs- und Entwicklungssparte der Lohfert Stiftung.  Er wird Konzepte und Projekte im stationären Qualitäts- und Prozessmanagement in Zusammenarbeit mit (universitären) Klinikpartnern koordinieren. Die Lohfert Stiftung treibt die Entwicklung handhabbarer Mess- und Managementsysteme in der stationären Krankenversorgung voran. Dr. Thomas Lehnert übernimmt den Forschungs- und Entwicklungsbereich der Lohfert Stiftung. Die Forschungs- und Entwicklungssparte bildet neben dem mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis eine weitere Säule der Stiftungsarbeit. Das Ziel: Den Patienten in der stationären Krankenversorgung, seine Bedürfnisse und Interessen in das absolute Zentrum des medizinischen Handelns zu rücken. Input aus der Gesundheitsökonomie Dr. Thomas Lehnert hat nach Abschluss als Diplom-Soziologe an den Universitätsklinken Leipzig und Hamburg-Eppendorf zu gesundheitsökonomischen Fragestellungen geforscht und promoviert. Zuletzt war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung tätig, das zum Zentrum für Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) gehört und Teil des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) ist. Visionär und kommunikativ Dr. Christoph Lohfert, geschäftsführender Stifter: „Ich freue mich, mit Thomas Lehnert einen visionären und kommunikativ begabten Menschen für das Anliegen der Lohfert Stiftung gewonnen zu haben.“ Seine interdisziplinär ausgerichtete Forschungstätigkeit zwischen Sozialwissenschaft und Medizin qualifiziere ihn besonders für die Systematisierung und Entwicklung von Kommunikations- und Organisationsprozessen im Krankenhaus. Pressemitteilung der Lohfert-Stiftung, Hamburg

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Focus-Money: BARMER erzielt erneut Bestnoten

Die BARMER bietet ausgezeichnete Leistungen und einen hervorragenden Service. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschaftsmagazin „Focus-Money“ in seinem aktuellen großen Kassentest (Ausgabe 7/2017). „Sowohl mit unseren Services für Versicherte und Arbeitgeber als auch mit unserem umfangreichen Leistungsportfolio, das weit über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgeht, sind wir bestens im Wettbewerb aufgestellt“, freut sich Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER, über die Auszeichnungen. Außerdem erhielt die BARMER für ihre Angebote zur Gesundheitsförderung von „Focus-Money“ die Bestnote „Hervorragend“. Mediziner würden BARMER empfehlen In der Kategorie Service konnte die BARMER zum Beispiel mit ihrem Angebot einer strukturierten ärztlichen Zweitmeinung sowie der Vermittlung von Arztterminen punkten. Außerdem überzeugte sie mit ihren rund um die Uhr besetzten Hotlines für Service und medizinische Fragen, ihrer Online-Filiale und dem persönlichen Service vor Ort. Im Gesamtergebnis verdiente sich die BARMER damit die Auszeichnung „Top Krankenkasse“. Darüber hinaus sicherte sie sich auch die Auszeichnung „Von Ärzten empfohlen“. Laut Online-Umfrage unter mehr als 10.000 Ärzten und Zahnärzten gehört die BARMER zu den Kassen, die die Mediziner aufgrund ihrer Erfahrung bei der Zusammenarbeit und ihres Leistungsumfangs empfehlen würden. Umfangreiche Datenanalyse geöffneter Kassen In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut und dem Portal gesetzlichekrankenkassen.de hat „Focus-Money“ mehr als 400 Einzeldaten von insgesamt 65 für die Allgemeinheit geöffneten Krankenkassen analysiert und in verschiedenen Teilbereichen betrachtet. Pressemitteilung der BARMER

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vdek fordert Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge und zur Reform des Morbi-RSA

Die Frage der gerechten Verteilung der Gesundheitskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach Auffassung von Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Bundestagswahlkampf 2017 eine zentrale Rolle spielen. „Es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass allein die Arbeitnehmer die steigenden Kosten im Gesundheitswesen über Zusatzbeitragssätze tragen müssten“, sagte Klemens. Und auch die Zahl der Arbeitgeber wachse, die erkennen, dass sie ihren Beschäftigten diese Belastungen nicht weiter zumuten können. Die Diskussion über die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung müsse wieder aufgegriffen werden, so Klemens. Trotz stabiler Zusatzbeitragssätze bei den Ersatzkassen in diesem Jahr erwartet Klemens erhebliche Kostensteigerung durch die teure Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen. „Durch die Reformgesetze muss die GKV in den nächsten Jahren jährlich rund 4,6 Milliarden Euro schultern, zuzüglich der allgemeinen Preis-, Struktur- und Mengenentwicklung in der Versorgung.“ Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz werde bis 2020 auf 1,8 Prozent steigen. Klemens forderte weitere kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge, wie die erneute Abschmelzung der Finanzreserve im Gesundheitsfonds um einmalig 1,5 Milliarden Euro in 2018 und die Kompensation der Ausgaben für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG-II-Empfänger). Denn die Beiträge, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen für Langzeitarbeitslose entrichteten, reichten seit Jahren nicht annährend aus, um die Ausgaben zu decken. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, forderte erneut rasche Reformen beim Morbi-RSA. Die Wettbewerbsverzerrungen durch Fehlstellungen im Morbi-RSA seien für die betroffenen Krankenkassen und deren Versicherte nicht länger hinnehmbar, so Elsner. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während andere Kassenarten eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnten. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Sondergutachten bis zum 30.9.2017 in Auftrag gegeben hat. Das zeigt, dass das Problem in der Politik angekommen ist.“ Die nächste Bundesregierung müsse nun aber Farbe bekennen und in der nächsten Legislaturperiode Reformen in die Wege leiten, um die unfairen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Verbot von Versandhandel und Zytostatika-Ausschreibungen nicht akzeptabel Dringenden Änderungsbedarf in der laufenden Gesetzgebung sieht Elsner noch bei den Themen Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und dem Ausschreibungsverbot von ambulanten Chemotherapien (individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen). Den Versandhandel komplett zu verbieten, gehe an der Versorgungsrealität vorbei. Zwar sei das Volumen des Versandhandels sehr gering; es beträgt weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (etwa 167 Millionen Euro im Jahr). „Aber für die Versicherten kann die Online-Apotheke eine gute Versorgungsalternative sein“, so Elsner. Der vdek schlägt deshalb ein Modell vor, das mit dem Europarecht konform geht, aber auch wirtschaftliche Anreize für Patienten und Krankenkassen berücksichtigt. Demnach sollten künftig die Krankenkassen in Verträgen mit den Versandapotheken Verträge über Preisnachlässe vereinbaren können. Die Einsparungen durch Boni oder Rabatte können dann den Beitragszahlern insgesamt und den Patienten zugutekommen. Auch das geplante Verbot von Ausschreibungsverträgen der Krankenkassen mit einzelnen Apotheken über individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen im Rahmen der ambulanten Chemotherapie kritisierte Elsner deutlich. Zahlreiche Krankenkassen hätten sehr gute Erfahrungen mit den Ausschreibungsverträgen gemacht und auch das Bundessozialgericht habe die Verträge grundsätzlich bestätigt. „Hier wird eine Chance vertan, eine qualitativ bessere Versorgung für die Versicherten zu erreichen, mehr Transparenz in einen undurchsichtigen Markt zu bringen und Wirtschaftlichkeitsreserven in Höhe von 600 bis 700 Millionen Euro jährlich zu heben.“ Pressemitteilung des vdek

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Patientenkommunikation – Ausschreibung für den Lohfert-Preis 2017

Die Lohfert Stiftung lobt den Lohfert-Preis 2017 aus. Das Thema: „Patientenkommunikation – Systeme zur Reduzierung vermeidbarer (Fehl-)Behandlungen“. Die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks, hat erneut die Schirmherrschaft für den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis übernommen. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2017. Der Lohfert-Preis prämiert im Jahr 2017 bereits zum fünften Mal praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt rücken. Gesucht werden Konzepte und Projekte, die bereits in der Medizin implementiert sind. Sie sollen durch verbesserte Prozesse einen belegbaren positiven Nutzen für Patienten und Mitarbeiter im Krankenhaus leisten und nachweisen. Kommunikation ist zentrale Aufgabe der Patientenversorgung Kommunikation in der stationären Krankenversorgung stellt eine der zentralen Aufgaben einer patientenorientierten Versorgung dar und ist ein elementarer Bestandteil für die Patientensicherheit. Daher stellt der Lohfert-Preis 2017 Konzepte in den Fokus, die sich genau dieser Herausforderung gestellt haben und nachweisen können, dass sie einen positiven Nutzen durch eine verbesserte Kommunikationskompetenz für den Patienten erreichen. Bewerben können sich Teilnehmer der stationären Krankenversorgung Bewerben können sich alle Teilnehmer in der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsgesellschaften, Krankenkassen oder sonstige Experten. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden. Eine hochrangig besetzte Jury mit namhaften Akteuren aus dem Gesundheitswesen entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2017. Informationen und Bewerbungsunterlagen finden sich auf www.lohfert-stiftung.de. Die Lohfert Stiftung verleiht den Lohfert-Preis am 20. September 2017 im Rahmen des 13. Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg Bewerbungen können über das Portal der Lohfert-Stiftung eingereicht werden (Link…) Eine Information der LOHFERT STIFTUNG, Hamburg

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Stets erreichbar: Öffentliche Apotheken sind an Öffnungszeiten gebunden

Schilder wie „Heute von 12 bis 17 Uhr geöffnet“ oder „Wegen Inventur geschlossen“ sind für Apotheken undenkbar. Denn Apotheker dürfen die Öffnungszeiten ihrer Apotheke nicht frei wählen und zu selbst definierten Zeiten schließen. Als zentrale Institution der Arzneimittelversorgung unterliegen sie einer Vielzahl von Gemeinwohlpflichten. Dazu gehören neben dem Vorhalten eines breiten Arzneimittelsortimentes, Notdiensten und dem Herstellen von individuellen Rezepturarzneimitteln auch die Erreichbarkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten. „Wenn eine Apotheke längere Zeit schließen will, etwa wegen eines Umbaus, muss die zuständige Behörde des Landes, meist die Apothekerkammer, diese Ausnahme genehmigen. Voraussetzung dafür ist, dass umliegende Apotheken einspringen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wir wollen und müssen die Versorgung vor Ort sicherstellen. Das ist eben ein wesentlicher Unterschied zum Arzneimittel-Versandhandel.“ Apotheken unterliegen der Pflicht zu ständiger Dienstbereitschaft. Außerhalb der klassischen Ladenöffnungszeiten, in denen grundsätzlich alle Apotheken offen zu halten sind, werden ein Teil der Apotheken durch die zuständigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreit. Die verbleibenden Apotheken dürfen nicht geschlossen werden und sichern flächendeckend den „Notdienst“ während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Patienten profitieren von der wohnortnahen Apotheke auf vielfältige Weise. Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion in Apotheken. Apotheker rufen ihre Patienten auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Diese ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 gefährdet, durch die ausländische Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Immer mehr Diabetiker in Bayern, aber weniger Folgekomplikationen

Die AOK Bayern verzeichnet immer mehr Diabetiker. 2014 gab es rund 30.000 Diabetiker mehr als 2010. Das ist eine Steigerung um 5,6 Prozent. Insgesamt waren damit über 540.000 Versicherte der AOK Bayern von Diabetes Typ 1 oder Typ 2 betroffen. Im gleichen Fünfjahreszeitraum ließ sich aber eine positive Tendenz beobachten: Die Amputationsrate als schwerwiegende Folgekomplikation von Diabetes sank um knapp sechs Prozent auf rund 2.800. Trotz der höheren Zahl an Diabetikern kann also eine sinkende Rate an Amputationen beobachtet werden. „Wir werten dies auch als Zeichen dafür, dass unser strukturiertes Behandlungsprogramm für Diabetiker langfristig zu einer besseren Versorgung führt“, so Dr. med. Steffen Hilfer, ärztlicher Berater bei der AOK Bayern. In dem Behandlungsprogramm arbeiten Ärzte und Kliniken nach neuesten medizinischen Leitlinien fachübergreifend zusammen. Ein wichtiger Fokus liegt auf der Prävention. So helfen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zum Beispiel der Füße, frühzeitig Folgeerkrankungen und Komplikationen zu erkennen. Patienten sind von Beginn an aktiv in den Behandlungsverlauf miteingebunden. Zusätzlich erhalten sie Schulungen und umfassendes Informationsmaterial rund um den Diabetes. Im Jahr 2014 nahmen mehr als 315.700 Versicherte der größten Krankenkasse im Freistaat an dem Behandlungsprogramm teil. Das sind etwa 60 Prozent aller Diabetiker bei der AOK Bayern. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Notfallversorgung – Neue Fahrzeugklasse soll helfen, Leben zu retten

Trotz umfangreicher Investitionen der Krankenkassen: Immer noch kommen zu viele Rettungswagen in Baden-Württemberg bei Notfalleinsätzen zu spät – zumindest gemessen an der sogenannten Hilfsfrist, die als wichtiger Teil der Rettungskette definiert, wie viel Zeit zwischen dem Notruf und ihrem Eintreffen der Rettungskräfte am Unglücksort verstreichen darf. Neben der wachsenden Zahl von Einsätzen liegt einer der Gründe im System: „Zu oft werden Rettungswagen für andere Zwecke wie beispielsweise Krankentransporte eingesetzt und stehen so nicht für wichtige Notfalleinsätze zur Verfügung“, vermutet Enrique-Dietrich Vetter, Rettungsdienst-Experte bei der AOK Baden-Württemberg. Ein neues Modell der AOK Baden-Württemberg verspricht Abhilfe. In Baden-Württemberg werden jedes Jahr rund 800.000 Mal Patientinnen und Patienten, die nicht mehr selbstständig mobil sind, per Krankentransport von Klinik zu Klinik oder auch von zuhause zu einem Arzttermin gefahren. Zu oft, so Vetter, würden für diese sogenannten Krankentransporte Rettungswagen eingesetzt. „Dabei sind 50 Prozent der Krankentransporte unkritische Entlassfahrten von der Klinik nach Hause, für die selbst ein Krankenwagen eigentlich viel zu umfangreich ausgestattet ist.“ Das nehme der Notfallrettung die nötige Flexibilität, denn die verbleibenden Rettungswagen müssten dadurch häufig längere Wege zu den Notfallpatienten zurücklegen als nötig. Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Baden-Württemberg e. V. hat die Südwest-AOK daher eine neue Fahrzeugklasse entwickelt, die beispielsweise bei Klinikentlassungen oder Arztbesuchen zukünftig Transporte mit übernehmen soll. Der sogenannte KTW-light gewährleistet den Patienten die notwendige medizinische Sicherheit und die Trageunterstützung, benötigt allerdings weniger medizinische Ausstattung als Kranken- und Rettungswagen. „Wir gehen davon aus, dass der KTW-light schon in diesem Jahr zehn Prozent der Krankentransporte übernehmen wird und so die Krankenwagen und damit die Rettungswagen spürbar entlastet“, prognostiziert Vetter. Er wird bereits 2017 nahezu flächendeckend eingesetzt. Der KTW-light ist mit zwei medizinisch geschulten Personen besetzt, von denen eine mindestens ein ausgebildeter Sanitäter oder eine ausgebildete Sanitäterin ist. An Bord finden sie alles, was sie für den Transport benötigen. Dazu gehören eine Krankenfahrtrage und ein Tragestuhl ebenso wie ein automatisierter externer Defibrillator (AED) für den Notfall. „Die Patientensicherheit besitzt für uns dabei oberste Priorität. Jeder KTW-light muss, bevor er zum Einsatz kommt, vom TÜV überprüft und abgenommen werden“, so Vetter. Im Unterschied zu Kranken- und Rettungswagen fällt der KTW-light allerdings nicht unter das Rettungsdienstgesetz. Er besitzt daher kein Blaulicht und ist nicht über Funk mit der Leitstelle verbunden. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Safer Internet Day: Datenschutz ist unverzichtbarer Teil der digitalen Bildung

Der internationale Safer Internet Day am 07. Februar 2017 steht unter dem Motto Be the change: unite for a better internet. In Deutschland liegt der Fokus auf den Gefahren für Kinder und Jugendliche durch Cybermobbing. Aus diesem Anlass weist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf die großen Herausforderungen für den Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen im Internet hin. Kein anderes Medium wird von jungen Menschen häufiger genutzt. Rund 95 Prozent aller 12 bis 19-Jährigen in Deutschland besitzen ein Smartphone. Bereits 2015 nutzten die 14- bis 29-Jährigen das Netz fast 190 Minuten pro Tag, im Jahr 2000 waren es nur 25 Minuten. Andrea Voßhoff: Kinder und Jugendliche nutzen das Internet heute mit großer Selbstverständlichkeit. Ebenso selbstverständlich sollten dabei der Schutz und die Sicherheit ihrer Daten sein. Eltern kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Wenn sie nicht auf den Schutz ihrer Daten achten, fehlen ihren Kindern wichtige Vorbilder. Bildungspolitiker und Lehrer sollten den anstehenden Strukturwandel im Bildungssystem datenschutzkonform ausgestalten. Medienkompetenz und das Wissen um Datenschutz und Datensicherheit müssen Teil des Schulalltags sein. Digitale Lernumgebung für jedes Kinder So will die Kultusministerkonferenz bis 2021 jeder Schülerin und jedem Schüler eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet bieten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Länder mit der "Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft" in den nächsten fünf Jahren mit rund fünf Milliarden Euro. Rund 40.000 Schulen sollen Breitbandanbindung, WLAN und Geräte erhalten. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt die Initiativen von Bund und Ländern für eine bessere digitale Bildung. Die Ausstattung von Schulen mit IT ist verbesserungsbedürftig, genauso wie das Grundlagenwissen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz. Die technische Aufrüstung an Schulen sollte daher zwingend auch von einer entsprechenden Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte flankiert werden. Schülerinnen und Schüler müssen die Risiken und Chancen digitaler Medien kennenlernen. Digitale Kompetenz für Jugendliche fördern Die BfDI beteiligt sich daher an Initiativen wie dem Internet-Portal "YoungData“ und begrüßt Angebote wie das Programm "Datenschutz geht zur Schule" des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Mit kostenlosen Arbeitsblättern bietet der BvD Lehrkräften praktische Anleitung für einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten. Die Lehreinheiten informieren die Schülerinnen und Schüler, welche digitalen Spuren und teils sehr intimen Daten sie im Netz hinterlassen und wie sie sich dagegen schützen können. Denn trotz ihrer regen Nutzung des Internets und sozialer Medien interessieren sich Jugendliche durchaus für Datenschutz. Von den 10- bis 18-Jährigen, die in Online-Netzwerken aktiv sind, veränderten, einer Bitkom-Studie (2014) zufolge, rund 60 Prozent aktiv die Einstellungen zur Privatsphäre, um ihre Daten besser zu schützen. Infrastruktur und Lehrerausbildung verbessern Im Gegenzug sollten Schulen und Bildungspolitiker darauf achten, dass die genutzten Online-Plattformen und Netzwerke datenschutzkonform sind. Hinweise für die korrekte Ausgestaltung von Online-Lernplattformen geben die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in einer 2016 vorgestellten Orientierungshilfe. Wenn Jugendliche etwa IT-Infrastruktur im Rahmen des Schulbetriebes nutzen, sollte Privates auch privat bleiben. Schulen dürfen nicht kontrollieren, wer eine private Nachricht versendet oder bekommt. Vernetzte Systeme stellen auch an die Datensicherheit neue Herausforderungen. Breitbandzugänge müssen ausreichend gegen Angriffe gesichert sein und WLANs den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen, um personenbezogene Daten der Jugendlichen gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Über den Safer Internet Day Der Safer Internet Day findet seit 2008 jährlich am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats statt. Ziel ist es, Medienkompetenz für die Gefahren im Internet zu schaffen und Lehrer, Eltern und Kinder zu sensibilisieren. Die Umsetzung in Deutschland findet über den Verbund Safer Internet DE statt. Eine Übersicht aller in Deutschland geplanten Aktivitäten bietet die Webseite  Weltweit beteiligen sich rund 120 Länder an dem Aktionstag. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

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