Antibiotika-Resistenzen entschlossen bekämpfen – Förderschwerpunkt „Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen“ startet

Mit rund 4 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Gesundheit sieben Projekte im Förderschwerpunkt „Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen“. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Es kann niemanden kalt lassen, dass immer mehr Menschen weltweit an Keimen sterben, die gegen Antibiotika resistent sind. Wir müssen Antibiotika-Resistenzen entschlossen bekämpfen – national und international. Mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie gehen wir in Deutschland voran und haben das Thema auch auf die internationale Agenda der G20 gesetzt. Die Forschungsprojekte leisten einen wichtigen Beitrag dazu, das Wissen um den richtigen Umgang mit Antibiotika zu verbreitern und neue Maßnahmen zur Vermeidung von Resistenzbildungen zu erforschen.“ Kenntnisse über den Umgang mit Antibiotika und die Ursachen von Resistenzen sind eine grundlegende Voraussetzung für deren sachgerechte Anwendung. Daher wird ein Forschungsprojekt mit einem Fördervolumen von etwa 1 Million Euro untersuchen, wie die Bevölkerung besser über Antibiotika und Antibiotika-Resistenzen informiert werden kann. Dabei werden unterschiedliche Medien als mögliche Informationsträger in den Blick genommen. Weitere Forschungsprojekte werden sich der Frage widmen, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen am sinnvollsten sind. Dabei werden bestehende Maßnahmen wie Fortbildungen, Hygienevorschriften oder die Bildung von regionalen Netzwerken überprüft und neue Maßnahmen untersucht, bevor diese breiter eingesetzt werden. Die Forschungsprojekte werden über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Der Förderschwerpunkt „Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen“ dient der Umsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2020“. Sie wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Gesundheit und den Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft sowie Bildung und Forschung entwickelt und im Mai 2015 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Die DART 2020 sieht Maßnahmen vor, um Resistenzen frühzeitig zu erkennen, Therapieoptionen zu erhalten und zu verbessern, Infektionen zu vermeiden und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Zudem soll das Bewusstsein der Bevölkerung für das Thema verbessert, die Kompetenzen des medizinischen Personals gestärkt und Forschung und Entwicklung unterstützt werden. Da ein wechselseitiger Einfluss durch den Einsatz gleicher Antibiotika bei Menschen und Tieren auf die Resistenzentwicklung besteht, verfolgen alle Ziele der DART 2020 den so genannten „One Health Ansatz“. Das bedeutet, sowohl die Humanmedizin als auch die Landwirtschaft und die Forschung werden in den Blick genommen. Ein erster Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung wurde anlässlich der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2016 vorgelegt. Mit der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit treibt Deutschland die Umsetzung des Globalen Aktionsplans zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) voran. Seit Mai 2016 werden Partnerländer u.a. in Afrika und Südostasien beim Aufbau von Fähigkeiten zur Bekämpfung von Resistenzen unterstützt. 2015 wurde unter der deutschen G7-Präsidentschaft die „Berliner Erklärung zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen“ verabschiedet. Dieses Engagement setzt Deutschland weiterhin fort und hat daher Antibiotika-Resistenzen auch zum Thema der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 gemacht. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/antibiotika-resistenzen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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BARMER schreibt neue Rabattverträge aus

Die BARMER hat die zehnte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge ausgeschrieben. Diese löst ab 1. Oktober 2017 die bisherigen Tranchen sieben und acht ab, die Ende September auslaufen. Die neue Ausschreibung umfasst insgesamt 143 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 159 Fachlosen. Davon werden 121 Lose im sogenannten Mehrpartnermodell ausgeschrieben, bei dem bis zu drei Bieter den Zuschlag bekommen. 38 Lose werden exklusiv vergeben. Damit setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Breites Therapiespektrum Die ausgeschriebenen Wirkstoffe umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel die Behandlung von Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck. Der Umsatz dieser Wirkstoffe beträgt rund eine Milliarde Euro jährlich. Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften können ihre Gebote bis zum 7. April dieses Jahres abgeben. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Die BARMER hat derzeit rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro durch Generika-Ausschreibungen unter Vertrag. Pressemitteilung der BARMER

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Rekordausgaben für Arzneimittel in 2016 – KKH stellt Kostenanstieg von vier Prozent fest

Die Arzneimittelausgaben haben im Jahr 2016 ein Rekordniveau erreicht. Rund 840 Millionen Euro hat die KKH Kaufmännische Krankenkasse für die Versorgung ihrer Versicherten mit Medikamenten aus öffentlichen Apotheken aufgewendet. Damit lagen die Kosten vier Prozent je Versicherten über den Ausgaben von 2015, obwohl nur 0,7 Prozent mehr Rezepte abgegeben wurden. Demzufolge wurden mehr hochpreisige Arzneimittel verschrieben als 2015. „Die Kostenspirale geht weiter nach oben. Deshalb muss das geplante Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung hier gegensteuern“, erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Der Bundestag soll noch im Februar über entsprechende Maßnahmen entscheiden. „Das Ergebnis der Verhandlungen mit den Pharmafirmen über die Preise von neuen Medikamenten muss rückwirkend vom Tag der Zulassung an gelten“, fordert Kailuweit. „Gleichzeitig muss diese Regelung für alle neuen Arzneimittel möglich sein – nicht erst ab einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro, wie es aktuell geplant ist. Ansonsten werden wir den Mondpreisen einiger Pharmafirmen weiter nichts entgegensetzen können“, befürchtet der KKH-Chef. Außerdem bestehe die Gefahr, dass mit dem Gesetz auch die Vertrags- und Gestaltungsspielräume der Krankenkassen wieder zurückgeschraubt werden. So sollen unter anderem die Ausschreibungsoptionen bei Krebsmedikamenten, den Zytostatika, und bei Impfstoffen verboten werden. „Was ist das für ein Signal? Dort, wo Krankenkassen im Sinne der Patienten für höhere Qualitätsstandards und im Sinne der Beitragszahler für mehr Effizienz sorgen könnten, werden ihnen die Instrumente aus der Hand genommen“, kritisiert der Kassenchef. Pressemitteilung der KKH

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EU-Datenschutz: Anpassungs- und Umsetzungsgesetz muss nachgebessert werden!

Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz greift Verordnung und Richtlinie auf und soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt das Vorhaben, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen: Das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung und schafft das Grundgerüst für das künftige deutsche Datenschutzrecht. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen bereichsspezifischen Gesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch. Der nun vorliegende Entwurf wurde auch auf Initiative der BfDI gegenüber Vorentwürfen bereits verbessert. Zwar wird der für den Datenschutz zentrale Grundsatz der Zweckbindung noch zu sehr beschränkt. Allerdings dürfen nichtöffentliche Stellen bereits erhobene Daten nun nicht mehr für andere Zwecke verarbeiten, wenn die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Auch bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten zu Forschungszwecken wird nun stärker auf das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung geachtet. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Bei etlichen Punkten fordert die BfDI aber weitere Verbesserungen: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Kontrollbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts wurden deutlich beschränkt. Gerade für heimliche Datenerhebungen ist eine unabhängige Kontrolle jedoch zwingend notwendig. Anstatt jedoch das Vertrauen der Bürger in die staatliche Datenerhebung in diesem Bereich zu verbessern, erhält die BfDI hier keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch dürfte die BfDI den Deutschen Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Dies ist verfassungswidrig. Diese Vorschläge gefährden das bisherige Datenschutzniveau in Deutschland. Im parlamentarischen Verfahren wird die BfDI daher weiter mit Nachdruck für wirksame Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden eintreten. Problematische Einschnitte bei Betroffenenrechten Kritisch betrachtet werden müssen auch Einschränkungen der Rechte betroffener Bürgerinnen und Bürger, etwa beim Auskunftsrecht oder beim Widerspruchsrecht. Die Datenschutzgrundverordnung lässt solche Beschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen zu. Einige der von der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen gehen aber zu weit und sind problematisch, erklärt Andrea Voßhoff. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente und einheitliche Vertretung der deutschen Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien. Dafür wird bei der BfDI eine Zentrale Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder eingerichtet. Auch wird die BfDI als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

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Lebe Balance – Neue AOK-App verfügbar

Ab sofort sind sämtliche Inhalte des AOK-Präventionsprogramms „Lebe Balance“ über eine neue App per Smartphone leicht verfügbar. Die Lebe Balance-App hilft bei der Stressbewältigung und führt den Nutzer mit angeleiteten Übungen, Tipps und kurzen Nachrichten durch den Alltag. „Die App ist wie ein Trainer, der einen dabei unterstützt, den Kopf frei zu bekommen und in stressigen Situationen ruhig zu bleiben“, sagt Siegmar Nesch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die Lebe Balance-App der AOK Baden-Württemberg ist ab sofort für Android und IOS in den jeweiligen App-Stores kostenlos verfügbar. „Mithilfe der App lernt der Nutzer Schritt für Schritt mit Stresssituatio-nen umzugehen. Vorgegebene Übungen lassen sich über den Ter-minkalender des Smartphones in den Alltag integrieren, sodass die App zum täglichen Begleiter wird“, erläutert Siegmar Nesch, stellver-tretender Vorstandsvorsitzender der Südwestkasse. Über eine beglei-tende Stimme erfährt der User beispielsweise, welchen Einfluss die Psyche auf die Gesundheit hat, wie Stress entsteht und wie der Kör-per darauf reagiert. Der Ablauf der verschiedenen Übungen zur richtigen Atmung oder zu Achtsamkeit ist vorgegeben. „Mit jeder Übung erreicht der Nutzer die nächste Stufe auf dem Weg zur seelischen Gesundheit. Dabei motiviert die App mit kurzen Push-Nachrichten und einem Belohnungssystem“, sagt Siegmar Nesch. Die Lebe Balance-App greift insgesamt die Systematik und Inhalte des Basis-Seminars auf und hilft dabei, das Erlernte auf Dauer zu bewahren. Sie kann aber auch individuell ohne Seminar genutzt werden. Das Lebe Balance Seminar, an dem seit der Einführung im Jahr 2013 rund 10.000 Menschen teilgenommen haben, wurde aktuell wissenschaftlich evaluiert. Über 1.800 Teilnehmer/innen der Seminare wurden befragt – vor der Seminarteilnahme, kurz danach sowie sechs und zwölf Monate später. Die Evaluation untersuchte die Wirksamkeit der Lebe-Balance-Kurse in einem kontrollierten Studiendesign, an dem alle Teilnehmer der Präventionskurse des Zeitraums Oktober 2013 bis Juni 2014 teilnahmen. Als Kontrollgruppe fungierten AOK-Versicherte, die keinen Lebe-Balance-Kurs besucht haben. Ein halbes Jahr nach Beginn der Kurse nahmen sich noch 68 Prozent der Studienteilnehmer mindestens einmal pro Woche Zeit für eine Achtsamkeitsübung. 83 Prozent von ihnen legten Wert auf wertschätzendes Kommunizieren, wie sie es in den Kursen erlernt hatten. Die Studienergebnisse können eine signifikante Reduktion der psychischen Belastung bei den Kursteilnehmern belegen, und im Vergleich zur Kontrollgruppe nahm auch deren Resilienz gegen seelisch belastende Ereignisse zu. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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AOK Bayern fördert Projekt gegen Landarztmangel

Die AOK Bayern geht neue Wege, um die ärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern. So unterstützt die größte Krankenkasse im Freistaat jetzt ein innovatives Projekt der „Landarztmacher“ in Niederbayern. Die Initiative von Allgemeinmediziner Dr. Wolfgang Blank will Medizinstudenten von der Vielseitigkeit des Arztberufs auf dem Land begeistern. Dazu bieten die „Landarztmacher“ vierwöchige Gruppenpraktika an. Die AOK Bayern fördert das bisher in Deutschland einzigartige Projekt zunächst für drei Jahre mit jeweils maximal 50.000 Euro im Jahr. Damit setzt das Unternehmen die Tradition ihrer Förderung der ärztlichen Versorgung fort. So hat die AOK Bayern einen Stiftungslehrstuhl für Allgemeinmedizin mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert bis dieser 2015 in einen ordentlichen Lehrstuhl an der Technischen Universität München umgewandelt wurde. „Mit dem innovativen Projekt Landarztmacher wollen wir angehende Ärzte für den Bayerischen Wald oder für die Tätigkeit in einer anderen bayerischen ländlichen Region begeistern“, sagte Peter Krase, Ressortdirektor Leistungsmanagement, gestern bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Regen. Sollte die Evaluation des Projekts positive Ergebnisse liefern, wäre eine Ausweitung der Förderung denkbar. Dr. Wolfgang Blank betonte die Vorteile des Projekts für die Medizinstudenten: „Durch den Kontakt mit zufriedenen Landärzten können die Studierenden außerhalb der Universität positive Eindrücke über die Tätigkeit von Ärzten auf dem Lande sammeln.“ Im Rahmen des Praktikums würden die Teilnehmer Einblick in verschiedene ärztliche Fachbereiche – von Wundnahtkurs bis Notfallbehandlung – sowie in das sektorenübergreifende Arbeiten zwischen niedergelassenen Haus-, Fach- und Klinikärzten bekommen, so Dr. Blank. Weiterer Anreiz für die Studierenden: Die vierwöchigen Gruppenpraktika werden auch als Famulatur im Rahmen des Medizinstudiums anerkannt. Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.landarztmacher.de. Pressemitteilung der AOK Bayern

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adesso bringt studentische IT-Talente ins pralle Projektleben

Der IT-Dienstleister adesso AG hat ein neues Format zur Nachwuchsrekrutierung entwickelt: das Rotationspraktikum für Studenten. Am vergangenen Donnerstag präsentierten die ersten Absolventen dem adesso-Vorstandsvorsitzenden Michael Kenfenheuer, den betreuenden Mentoren, ihren Hochschul-Professoren sowie Pressevertretern in München die Ergebnisse ihres Praktikums. Das Rotationspraktikum ist die Antwort von adesso auf den notorischen Fachkräftemangel der IT-Branche. Qualifizierte Experten sind heiß begehrt, deshalb setzen IT-Unternehmen zunehmend auf den Aufbau eigener Talent-Netzwerke. Diesem Zweck dient auch das adesso-Rotationspraktikum. Es bietet besonders talentierten Studenten die Möglichkeit, im Rahmen ihres Pflichtpraktikums für ein halbes Jahr ins professionelle IT-Projektgeschehen bei einem führenden IT-Dienstleister einzusteigen und die unterschiedlichsten Rollen zu durchlaufen. Im Idealfall ergeben sich daraus für beide Seiten feste Perspektiven. Das erste Rotationspraktikum seiner Art wird von adesso am Standort München durchgeführt und findet Ende Februar seinen Abschluss. 14 Studenten der Informatik und Wirtschaftsinformatik von Hochschulen in München, Augsburg und Rosenheim sowie der Universität Stuttgart nehmen daran teil. Auf einer Veranstaltung am vergangenen Donnerstag bei adesso in München berichteten sie dem Vorstandsvorsitzenden von adesso, Michael Kenfenheuer, den adesso-Mentoren, ihren betreuenden Professoren und Pressevertretern von ihren Erfahrungen und präsentierten die Ergebnisse ihrer Arbeit. Während ihres sechsmonatigen Praktikums entwickeln die Studenten nach der Scrum-Methode eine prototypische App für die Versicherungswirtschaft. Dabei übernehmen sie abwechselnd die Rollen Scrum-Master, Requirements Engineer, Designer, Software-Architekt, Software-Engineer und Test-Analyst. Das Fazit: Sie nehmen umfangreiche Erfahrungen mit, gehen bestens vorbereitet in Sachen agile Softwareentwicklung aus dem Praktikum hervor und sind mit kreativen Methoden wie dem Design Thinking vertraut. „Um beim Wettlauf um die besten Talente vorn dabei zu sein, müssen IT-Unternehmen neue Wege gehen“, sagte Michael Kenfenheuer, Vorstandsvorsitzender der adesso AG, auf der Veranstaltung in München. „Mit dem Rotationspraktikum haben wir ein innovatives Format geschaffen, von dem beide Seiten profitieren. Die Praktikanten erzielen einen hohen Lerneffekt durch größtmöglichen Praxisbezug und wir können uns beim Nachwuchs frühzeitig als attraktiver Arbeitgeber positionieren und vom neuesten Wissen aus Lehre und Forschung profitieren.“ „Unser Rotationspraktikum ist für Studenten weit mehr als eine Pflichtveranstaltung. Es ist eine Investition in ihre berufliche Zukunft“, so Alexander Frommelt, Leiter eines Competence Center bei adesso und Betreuer der ersten Rotationspraktikanten in München. „Die Teilnehmer erarbeiten wie im echten IT-Geschäft mit einem hohen Grad an Eigenverantwortung ein Projekt und erfahren so, wie Projektmanagement in der Wirtschaft aussieht. Damit sind sie bestens für ihre nächsten Karriereschritte vorbereitet.“ „Das Rotationspraktikum bei adesso macht echt großen Spaß und bringt uns alle wirklich weiter“, sagte Christoph Sürig, Student der Informatik an der Hochschule München und Absolvent des Rotationspraktikums. „Man wird genauso ernst genommen wie die festen Mitarbeiter von adesso – und erhält genauso wie sie echtes Feedback. Das ist für die eigene Weiterentwicklung Gold wert und deshalb kann ich anderen Studenten nur empfehlen, sich auch für dieses Praktikum zu bewerben.“ Aufgrund der guten Erfahrungen plant adesso, seine Rotationspraktika künftig nicht nur jedes Jahr in München, sondern auch an seinen anderen Standorten in Deutschland anzubieten. Pressemitteilung der adesso AG

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Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Innovationsbüro soll Start-ups unterstützen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will verstärkt dazu beitragen, dass vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte durch eine frühzeitige Beratung und Unterstützung gefördert werden und nicht an der fehlenden regulatorischen Erfahrung von Start-Ups und kleinen Forschungseinrichtungen scheitern. Mit diesem Ziel hat das BfArM heute gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Startschuss für das Innovationsbüro gegeben. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium: „Wir wollen diejenigen, die gute Ideen und Ansätze für neue Arzneimittel und Medizinprodukte haben, besser unterstützen. Das Innovationsbüro wird eine unkomplizierte erste Anlaufstelle für Start-Ups, Forscher und Entwickler sein, die Beratung zu den formalen Anforderungen des Gesundheitsmarktes brauchen. Damit tragen wir dazu bei, dass innovative Entwicklungen wie medizinische Apps oder neuartige Arzneimittel mit einem echten Nutzen für die Patientinnen und Patienten in Deutschland schneller zur Verfügung stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Start-Ups und Forschungseinrichtungen sind unverzichtbare Impulsgeber für innovative Therapieoptionen, beispielsweise bei Demenz-Arzneimitteln, Antibiotika oder Medical Apps. Wenn wir die gute medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch in Zukunft sicherstellen wollen, dürfen vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte nicht mehr an den Informationslücken solcher Unternehmen scheitern. Mit dem Innovationsbüro wollen wir deshalb gezielte regulatorische Hilfestellung geben und so dazu beitragen, Fehlentscheidungen in der frühen Entwicklung neuer Produkte zu vermeiden.“ Mit dem Innovationsbüro erweitert das BfArM seine wissenschaftliche und verfahrenstechnische Beratung um ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot für kleine Unternehmen und Forschungszentren. Solche Einrichtungen verfügen häufig nur über geringe Erfahrungen und Kenntnisse, welche Voraussetzungen sie bei der Zulassung und beim Inverkehrbringen ihrer Produkte beachten müssen. Auf diese Weise entsteht auf Seiten der Entwickler häufig der Eindruck unüberwindbarer regulatorischer Barrieren, die zu Fehlentscheidungen in der Entwicklung führen können. In der Folge verzögern sich vielversprechende Projekte oder werden ganz verhindert. So können etwa Mängel in der Planung klinischer Prüfungen im späteren Projektverlauf meist nicht mehr ohne enormen Aufwand behoben werden. Als Ansprechpartner in einem sehr frühen Stadium der Produktentwicklung kann das Innnovationsbüro Hilfestellung geben, wenn es um Fragestellungen zu den oft komplexen regulatorischen Anforderungen und notwendigen Verfahrensschritten geht. Weil kleine Unternehmen oft nicht sicher einschätzen können, ob oder welche regulatorischen Fragen sie angehen müssen, versteht das BfArM diese Form der Hilfestellung ausdrücklich auch als aktiven Beitrag. So wird das BfArM mit dem Angebot des Innovationsbüros auch dort vor Ort sein, wo Gründer, Start-Ups und Forschungseinrichtungen angesiedelt sind. Im Arzneimittelbereich kann das Innovationsbüro z.B. frühzeitig darauf aufmerksam machen, welche Daten generiert werden müssen sowie auf spezifische Anforderungen bei bestimmten Produktgruppen hinweisen, etwa hinsichtlich der Qualitätsanforderungen. In Bezug auf Medizinprodukte z.B. können Entwickler von Medical Apps in einer sehr frühen Phase über eine mögliche Einstufung als Medizinprodukt und die sich daraus ergebenden regulatorischen Konsequenzen informiert werden. Das Innovationsbüro versteht sich als Vorstufe zur bereits etablierten und sehr erfolgreichen wissenschaftlichen und verfahrenstechnischen Beratung, in deren Rahmen im Laufe der Produktentwicklung konkrete wissenschaftliche Fragestellungen, z.B. zum Studiendesign, adressiert werden. Pressemitteilung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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SBK: Chancen der Digitalisierung in der GKV nutzen

Wer zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen recherchiert, landet unweigerlich bei eher technischen Aspekten, etwa den Chancen der digitalen Medizin oder der Möglichkeit, Prozesse zu automatisieren. Worum es selten geht, sind die Chancen, die in der digitalen Kommunikation mit den Versicherten stecken. Und die dringenden Anforderungen an den Datenschutz, die sich daraus ergeben. Digitale Mehrwerte schaffen Digitalisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung – auf den ersten Blick bedeutet das: Wir nutzen intelligente IT, um die Geschäftsprozesse einer Krankenversicherung zu automatisieren, Bescheide zu beschleunigen und Bürokratie für unsere Versicherten zu verringern. In der Tat ist das ein dringendes Handlungsfeld. Die gesetzliche Krankenversicherung hinkt deutlich hinter anderen Branchen her und vergibt Chancen, das Leben für die Versicherten einfacher zu machen. Es geht vor allem darum, den Versicherten mehr Wahlfreiheit in der Kommunikation zu geben und die Transparenz zu erhöhen – zum Beispiel über den Bearbeitungsstand eines Antrags. Wo es keine rechtlichen Hürden gibt, müssen wir unseren Versicherten deshalb mehrere Kontaktkanäle eröffnen. Sie sollen selbst entscheiden, wie sie mit ihrer Kasse kommunizieren möchten – persönlich, postalisch oder eben digital. Versichertengemeinschaft wird zur Community Große Chancen verspricht digitale Kommunikation auch an anderer Stelle: So ist eine schnellere und direktere Kommunikation mit den Versicherten möglich. Ein Potenzial, das die SBK schon heute im Kundenservice nutzt und deutlich erweitern möchte: Wir haben die Chance, von unseren Versicherten eine unmittelbare und systematische Rückkoppelung aus der Versorgungsrealität zu erhalten. Nur damit können wir uns weiterentwickeln. Ein gutes Beispiel ist die Versorgung mit Hilfsmitteln: Die unmittelbare Leistung erfolgt in der Regel über andere Gesundheitsdienstleister. Das Feedback unserer Versicherten erhalten wir oft spät, in jedem Fall nicht unmittelbar. Das ist schade und nimmt uns die Chance, zeitnah etwas für die Patienten zu ändern. Digitale Plattformen wie Apps oder Communities eröffnen uns neue Wege, direkt mit den Versicherten in Kontakt zu treten und ihre Bedürfnisse im Alltag einzuholen. Datenverfügung stärkt Autonomie der Versicherten Digitalisierung steht und fällt jedoch mit einem zukunftsfähigen Konzept zum Umgang mit diesen Daten. Ein solches Konzept fehlt aus meiner Sicht. Was vielen vielleicht nicht klar ist: Keine andere Instanz im Gesundheitswesen hat einen vergleichbaren Überblick über die Versorgungssituation eines jeden einzelnen Versicherten. Bereits heute werden laufend relevante Daten aus der und für die Versorgung generiert. Diese fließen bei den gesetzlichen Krankenkassen zusammen: Leider bleibt das Potenzial, das in diesen Informationen steckt, ungenutzt. Digitalisierung bedeutet für mich auch, dass wir über den Umgang mit diesen sensiblen Daten sprechen und dabei die Augen nicht vor der Realität verschließen. Und die Realität wartet nicht noch einmal zehn Jahre, wie das bei der elektronischen Gesundheitskarte der Fall ist. Die SBK plädiert für eine Lösung zur Speicherung aller gesundheitsrelevanten Daten, mit selektiven, auch temporären Zugriffsrechten, die der Versicherte selbst vergibt. Wir setzen uns zudem für eine verpflichtende Datenverfügung, nach dem Vorbild der Patientenverfügung, ein. Denn: Der Versicherte muss zu jedem Zeitpunkt Herr seiner Daten sein. Das gilt für Kontakt- und Versicherungsangaben genauso wie für Informationen über Medikation, Diagnosen, Arztbesuche oder seine Rückmeldungen zu Hilfsmitteln. Der Versicherte sollte in einer Verfügung, für alle Beteiligten bindend, dokumentieren, wem er worauf Zugang gewährt und wofür. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen Daten rechtsbegründend, also verpflichtend freigegeben werden müssen, alles andere muss in der Autonomie der Versicherten liegen. Individuelle Beratung ermöglichen Eine solche Lösung könnte erstmals auch eine individualisierte und proaktive Beratung durch die Krankenkasse möglich machen. Denn: Der aktuelle Datenschutz sieht die Kassen vorrangig als Kostenträger und verbietet das Zusammenführen von Gesundheitsdaten zu Beratungszwecken. Das ist nicht vereinbar mit dem Beratungsauftrag der Kassen und entspricht auch nicht dem, was viele Versicherte von uns erwarten: maßgeschneiderte Beratung und für sie passende Unterstützungsangebote. Auf Basis der vorhandenen Daten und mit entsprechender Datenfreigabe könnte der Versicherten bei seiner Krankenkasse gezielte Beratung zu seinen Belangen einfordern. Und die Kasse könnte im Gegenzug Versorgungsdaten analysieren und proaktiv individuelle Unterstützungsangebote unterbreiten – wenn der Versicherte dem zustimmt. Konstruktiver Dialog Ich wünsche mir für die nahe Zukunft einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten. Wenn wir unseren Versicherten nicht bald digitale Kommunikations- und Vernetzungslösungen innerhalb des deutschen Datenschutzes anbieten, werden uns kommerzielle Anbieter links und rechts überholen. Wir müssen unseren Versicherten endlich die Entscheidung über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten in die Hand geben, ihnen zutrauen, dass sie mit dieser Transparenz umgehen und gute Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen können. Und wenn der Versicherte es wünscht, stehen wir als Kassen mit individueller Beratung zur Seite – das ist unsere Stärke und echte Hilfe für unsere Versicherten. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse

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Regelmäßige Schulungen für Fahrer von Flüssigsauerstoff weiterhin notwendig.

Fahrer von des Arzneimittels Flüssigsauerstoff (LOX) unterliegen in ihrer Tätigkeit zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen. Diese gelten beim Transport von Flüssigsauerstoff sowie beim Befüllen der Basisbehälter im häuslichen Bereich bei den Patienten oder in krankenhausähnlichen Pflegeeinrichtungen. Zu den relevanten Vorschriften zählen insbesondere das Medizinproduktegesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, das Arzneimittelgesetz, die Arzneimittel-Sachkundeverordnung, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, Datenschutzgesetze, die ADR-Verordnung, die Hygienerichtlinien sowie die Flüssigsauerstoff-Versorgungsleitlinie für den häuslichen Bereich. Sowohl für die Fahrer selbst als auch für die disponierenden Unternehmen ist die Einhaltung dieser Vorschriften haftungs-, medizinprodukte-, arzneimittel-, gefahrgut, datenschutzrechtlich und arbeitsschutzrechtlich von sehr großer Bedeutung. Verstöße, die regelmäßig von den Aufsichtsbehörden aufgedeckt werden, können zu sehr empfindlichen Sanktionen führen. Um unnötige Haftung und gesetzliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Fahrer von Flüssigsauerstoff regelmäßig geschult werden. Die von SPECTARIS erstellten und zuletzt 2014 überarbeiteten Leitlinien für die Versorgung von Patienten mit flüssigem Sauerstoff werden heute von den Aufsichtsbehörden als die relevante und verbindliche Leitlinie angesehen. Unter anderem fordert diese Leitlinie regelmäßige Schulungen der LOX-Fahrer zu den oben genannten Themen. SPECTARIS bietet hierzu bereits seit acht Jahren für LOX-Fahrer im Homecare-Bereich regelmäßig Schulungen mit ausgewiesenen Experten an, um sie mit den relevanten Vorschriften vertraut zu machen bzw. auf den aktuellen Stand zu bringen. Diese in Deutschland einzigartige, speziell für LOX-Fahrer im Homecare-Bereich entwickelte Schulung, deckt innerhalb eines Tages alle oben genannten rechtlich relevanten notwendigen Aspekte umfassend ab. Die Schulungen werden ausschließlich an Samstagen durchgeführt und lassen sich somit sehr gut in den betrieblichen Alltag der LOX-Fahrer einplanen. Die Erst- und Wiederholungsschulungen werden in großem Umfang von vielen Marktteilnehmern nachgefragt. Auch die angebotenen Inhouse-Schulungen – vor Ort in dem jeweiligen Betrieb – erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Hier kann ohne großen Aufwand direkt am Fahrzeug „geübt“ werden. Einen Zeitplan der anstehenden Schulungen und weitere Infos können folgendem Link entnommen werden: http://www.spectaris.de/verband/veranstaltungen/wissensraum/artikel/seite/loxmed-schulung/veranstaltungen-3.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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