Eine Million Versicherte mehr: Arzneimittelausgaben der GKV im Jahr 2016 um 3,8 Prozent gestiegen

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind im Jahr 2016 um 3,8 Prozent auf 34,1 Mrd. Euro gestiegen. Einige hochpreisige Arzneimittel wie Immunsuppressiva und bestimmte Krebsmedikamente wurden verstärkt verordnet, die Ausgaben für Hepatitis-C-Medikamente sanken indes. Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Allerdings ist 2016 auch die Zahl der GKV-Versicherten um rund eine Million (1,2 Prozent) auf 72 Millionen Menschen gestiegen. Damit korrelierend stieg die Anzahl der auf Rezept abgegebenen Medikamente leicht um 1,0 Prozent auf 756 Millionen Packungen. Es ist zu beachten, dass in den DAV-Jahreszahlen die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge noch nicht berücksichtigt sind. Sie betrugen allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 schon 2,8 Mrd. Euro. Insgesamt dürfte den DAV-Berechnungen zufolge der Ausgabenanstieg damit sehr nahe bei den von Krankenkassen und Vertragsärzten gemachten Vorgaben von 3,1 Prozent für 2016 liegen. „Die Arzneimittelausgaben haben sich erwartungsgemäß mit einer moderaten Steigerungsrate entwickelt“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Neben der Zunahme der Zahl der Versicherten sind die demographische Situation und der medizinische Fortschritt hier die bestimmenden Faktoren – und das wird wohl auch künftig so bleiben. Wenn eine Million mehr Patienten versorgt werden und innovative Arzneimittel gegen lebensbedrohliche Krankheiten verordnet werden, kann man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“ Entsprechend seien auch für 2017 Steigerungen von 3,3 Prozent eingeplant. Becker wies aber auch auf die Einsparmöglichkeiten hin: „Die Krankenkassen sparen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein – zum Beispiel, wenn sie mit Pharmaherstellern einen angemessenen Preis für neue Medikamente anhand des festgestellten Zusatznutzens verhandeln. Und im Generikasegment werden auch 2016 neue Rekordsummen bei den Einsparungen durch Rabattverträge erreicht.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Zum Europäischen Datenschutztag 2017: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein!

Aus Anlass des 11. Europäischen Datenschutztages lädt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am heutigen Montag ins Berliner Abgeordnetenhaus. Die zentrale deutsche Veranstaltung steht unter dem Motto „Diktatur der Daten? – Privatsphäre und Selbstbestimmung im Zeitalter von Big Data und Algorithmen“. Dazu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein. Angesichts der technologischen Herausforderungen der Digitalisierung wird vielen Menschen der Schutz ihrer Daten immer wichtiger. Die Chancen der Digitalisierung sind mit dem grundrechtlichen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Einklang zu bringen. Mit der am 25. Mai 2016 in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung steht ein Rechtsrahmen zur Verfügung, der hierzu Vorgaben setzt. Die Globalisierung der Datenströme mit einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen auszugestalten, ist zudem ein gutes Signal, um auch international Standards zu setzen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird dieses neue Regelwerk in der EU unmittelbar geltendes Recht. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert bis zum 25. Mai 2018 die jeweiligen nationalen Datenschutzrechte anzupassen. Dabei darf das Ziel, eines einheitlichen EU-Datenschutzrechts nicht aus den Augen verloren werden. Nationale Gestaltungsspielräume, fordert die BfDI, sollten zudem nicht zu Lasten des Datenschutzes genutzt werden. Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen in der digitalen Welt. Er sollte nicht als Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung verstanden, sondern als Qualitätsmerkmal angesehen und gestaltet werden. Auch Datensouveränität kann den Datenschutz nicht ersetzen. Gerade in Zeiten von Big Data kommt dem Schutz des Individuums eine grundsätzliche Bedeutung zu. Wir brauchen mehr denn je eine gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen, so Andrea Voßhoff. Über den Europäischen Datenschutztag Am 28. Januar 2017 wird europaweit zum elften Mal der Datenschutztag begangen. Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Er erinnert jährlich an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am seit am 28. Januar 1981, eines der Gründungsdokumente für den grenzübergreifenden Datenschutz. Pressemitteilung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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AOK Baden-Württemberg und Ärztepartner sind Vorreiter bei der digitalen Arztvernetzung

Einen bisher beispiellosen Schritt hin zur flächendeckenden digitalen Vernetzung von Arztpraxen unternimmt die AOK Baden-Württemberg zusammen mit ihren Ärztepartnern im Land. „Was wir gemeinsam in der Region Heilbronn mit dem Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg intensiv und erfolgreich erproben, soll den Grundstein für ein künftig landesweites Ärzte-Kommunikationsnetz legen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Freitag (27.01.2017) im Rahmen des Landeskongresses Gesundheit, in Stuttgart. Die AOK und ihre Ärztepartner seien nicht durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen getrieben: „Das ist nicht durch Not, sondern durch gemeinsame Überzeugung und Verantwortung für Patientinnen und Patienten entstanden. Mit unseren Direktverträgen haben wir erstklassige Versorgungsstrukturen geschaffen und bauen diese selbstverständlich weiter aus. Dass auch vernetzte Online-Strukturen geschaffen werden müssen, ist nur logisch und geschieht mit ebenso hohem Anspruch“, so Hermann weiter. Die dazu seit über einem Jahr laufende Testphase in Heilbronn liefert den Vertragspartnern wichtige Erkenntnisse vor allem darüber, welche Strukturen ein künftig digital breiter angelegtes Netz haben muss, damit es Ärzten eine neue Qualität an Informationen und für deren Austausch untereinander liefern kann. Über 100 Haus- und Fachärzte aus insgesamt 60 Praxen mit knapp 10.000 AOK-versicherten Patientinnen und Patienten sind am Test beteiligt. Hermann: „Wir wollen jetzt endlich vom Faxstandard in Arztpraxen wegkommen. Da wir hier aber gemeinsam Neuland betreten, ist gute Überzeugungsarbeit das A und O. Schließlich geht es um den Arzt, sein Team und Patienten, und nicht nur um Computertechnik.“ Dass die AOK Baden-Württemberg auch bei den Versorgungsstrukturen weiter nach vorn geht, zeigt die Tatsache, dass Verträge mit Rheumatologen und Diabetologen vor dem Abschluss stehen: „In der ersten Jahreshälfte noch wollen wir diese unter Dach und Fach haben“, so Hermann weiter. Dass die AOK Baden-Württemberg auf dem richtigen Weg ist, zeigen auch die seit Jahren begleitenden Umfragen des Forschungsinstituts Prognos. Die neuesten Ergebnisse bestätigen, dass 91 Prozent der am Hausarztprogramm teilnehmenden AOK-Versicherten von der besseren Koordinierung durch den Hausarzt überzeugt sind. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Versorgungsforschungsprojekt „ACD“ erhält Förderung des Innovationsfonds

Das gemeinsame institutionenübergreifende  Versorgungsforschungsprojekt „Accountable Care in Deutschland – Verbesserung der Patientenversorgung durch Vernetzung von Leistungserbringern und informierten Dialog“ (ACD) hat den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds in Höhe von knapp vier Millionen Euro erhalten. Ziel des Projektes ist es, die Abstimmung zwischen den an der Behandlung beteiligten Arztpraxen und Krankenhäusern zu verbessern und damit die Anzahl von potenziell vermeidbaren Krankenhausaufenthalten zu reduzieren. Gleichzeitig würde eine Reduzierung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht. Die Idee zu dem Projekt geht auf den 1. Hamburger Versorgungsforschungstag der KV Hamburg und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zurück, der im Juni 2015 stattfand. Die wissenschaftliche Leitung des Projekts und die Konsortialführung hat die Versorgungsforscherin Prof. Dr. Leonie Sundmacher inne, Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians Universität in München. Die Studie geht davon aus, dass im deutschen Gesundheitssystem die Patienten durch ihre Inanspruchnahme maßgeblich mitentscheiden, welche Arztpraxen und ggf. Krankenhäuser bei der Behandlung zusammenwirken. Nicht immer sind aber alle betroffenen Ärzte rechtzeitig informiert, teils sind ihnen nicht alle anderen Beteiligten bekannt: Im Schnitt müsste ein Hausarzt jährlich mit rund 700 niedergelassenen Kollegen sprechen, um sich mit allen an der ambulanten Versorgung seiner Patienten beteiligten Ärzte abzustimmen. Auf der Grundlage von Routinedaten sollen deshalb in Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die informellen Netzwerke von Praxen – und ggf. Krankenhäusern –  erfasst werden, die Patienten gemeinsam versorgen und somit für diese „verantwortlich“ (accountable) sind. Rund 100 dieser Versorgernetzwerke werden randomisiert (nach dem Zufallsprinzip) ausgewählt. Ihnen werden in moderierten Gesprächsrunden Informationen zur Verfügung gestellt, mit denen die Beteiligten des Netzwerks Ansätze zur Verbesserung der Versorgungsabläufe erkennen und entsprechende Maßnahmen abstimmen können. Eine hohe Anzahl potenziell vermeidbarer Krankenhausaufenthalte bei den Patienten des jeweiligen Netzwerks gilt als Indikator für Verbesserungspotenzial in der ambulanten Versorgung. Studien aus Kanada und den USA belegen, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den an der Versorgung Beteiligten und abgestimmte Behandlungspfade potenziell vermeidbare Krankenhausaufnahmen effektiv reduzieren und die Prozesse der gesundheitlichen Rehabilitation von Patienten verbessern können. Mit dem Projekt soll herausgefunden werden, ob mit geeignetem Feedback und Beratungsunterstützung auch in Deutschland vergleichbare Effekte erzielt werden können. Im Erfolgsfall würde dieser Ansatz dazu führen, dass lokal spezifische Behandlungspfade für ausgewählte Krankheitsbilder entwickelt werden, welche die kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Mit der Umsetzung des Projekts wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 begonnen. Es ist auf drei Jahre angelegt. Initiatoren des Projekts sind die KV Hamburg, die KV Schleswig-Holstein, die AOK Rheinland/Hamburg, das Zi und die LMU München. Konsortialpartner sind die KVen Hamburg, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die Ludwig-Maximilians Universität München, die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf, die Medizinische Hochschule Hannover, das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), das Wissenschaftliche Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen WINEG sowie die Krankenkassen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordwest. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden Links: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/ http://www.wineg.de/ Fachartikel zur Methode: https://www.versorgungsforschungstag-hamburg.de/startseite/versorgungs-forschungstag-2015/sundmacher/ http://www.zi.de/cms/fileadmin/images/content/PDFs_alle/2014_01_29_Bundesgesundheitsblatt.pdf http://www.versorgungsatlas.de/fileadmin/ziva_docs/47/Bericht_Herzinsuffizienz_20140911_1.pdf http://www.hsm.bwl.uni-muenchen.de/pubdb/art_jour_i/continuity_of_care.html Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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„Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte jetzt ganz konkret verbessern“ – Pflegebevollmächtigter Laumann schreibt allen Pflegeeinrichtungen

Staatssekretär Karl-Josef Laumann ermutigt die Pflegeeinrichtungen, attraktivere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen. In einem Schreiben an alle rund 27.000 ambulanten und stationären Einrichtungen zeigt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Chancen auf, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen des Gesetzgebers jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören für Laumann vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen, wofür Laumann diesen ausdrücklich seinen Dank ausspricht. Hintergrund ist: Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Und damit es auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal zur Versorgung der Pflegebedürftigen gibt, braucht es gute und faire Arbeitsbedingungen, damit die Pflege im Wettbewerb um gute Mitarbeiter attraktiv bleibt und so die Pflege für die Menschen gesichert wird. „Ich habe mich sehr für die nötigen Gesetzesänderungen eingesetzt, damit unsere Pflegekräfte überall fair bezahlt werden. Zudem können die Arbeitgeber in den Pflegevergütungsverhandlungen viel selbstbewusster agieren – nicht nur was die Personalkosten anbelangt. Denn sie haben jetzt auch ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag“, sagt Laumann. Der Pflegebevollmächtigte weist in dem Schreiben darauf hin, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen ein wichtiger Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte geschaffen worden ist. Bereits seit 2015 gilt: Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert. Die Kostenträger haben auf der anderen Seite das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen. Um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit zu begegnen, betont der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergeben können. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern arbeiten viele Pflegekräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt Laumann. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Massive Eingriffe in die Rechte der Selbstverwaltung verhindert

Der Deutsche Bundestag hat am 26.01.2017 das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz verabschiedet. Auf den letzten Metern konnten weitere massive Eingriffe in das Selbstverwaltungshandeln verhindert und Einschränkungen der Selbstverwaltungsautonomie für das Handeln des Verwaltungsrates entschärft werden. Dazu erklärten die Vorsitzenden des Verwaltungsrates Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen: „Die vorgenommenen Korrekturen und die Entschärfung der Eingriffe in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung sind ein großer Erfolg für den GKV-Spitzenverband. Dennoch bleibt festzuhalten: Der gewählte Ansatz, die Selbstverwaltungsrechte durch Kontroll- und Weisungsrechte der Aufsicht einzuschränken, ist falsch. Stattdessen hätte der Gesetzgeber die Selbstverwaltungsrechte weitaus stärker ausbauen müssen. Damit es tatsächlich zu einer Stärkung der Selbstverwaltung kommt, braucht es in der kommenden Legislaturperiode einen erneuten Anlauf des Gesetzgebers für eine Reform, die diesen Namen auch verdient.“ Hintergrund: Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens bildete ein im März 2016 bekannt gewordenes Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Im Kern sahen die Eckpunkte und der Referentenentwurf des BMG vor, insbesondere mit Hilfe einer „Inhaltsbestimmung für unbestimmte Rechtsbegriffe“ die Kontroll- und Weisungsrechte gegenüber der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen zu einer Fachaufsicht weiterzuentwickeln. Dies hätte eine Zäsur für die Rechte der sozialen und gemeinsamen Selbstverwaltung bedeutet. Hinzukommen weitreichende neue Eingriffsrechte für die Aufsicht in die Satzungsautonomie und in das Verwaltungshandeln. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich deshalb vehement für die dringend erforderliche Streichung dieser Eingriffe eingesetzt, um die Gestaltungsmöglichkeiten der sozialen Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sah die vorgesehenen Inhaltsbestimmungen für unbestimmte Rechtsbegriffe nicht mehr vor. Damit wurde das Risiko einer Fachaufsicht wesentlich reduziert und der Kernangriff auf die Selbstverwaltungsautonomie erfolgreich verhindert. Zudem wurden die Vorschriften zu den gesetzlichen Satzungsvorgaben und für die Bestellung einer „Entsandten Person für besondere Angelegenheiten“ teilweise konkretisiert und entschärft. Dennoch hätte die Aufsicht, mit den hier noch vorgesehenen Regelungen, einen Entsandten mit der Wahrnehmung von Aufgaben beim GKV-Spitzenverband beauftragen und dessen Tätigkeitsbereich weitgehend frei bestimmen können. Zudem wäre bei einem solchen Vorgehen auch nicht akzeptabel, dass die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit bei den Organen des GKV-Spitzenverbandes verbleibt. Ebenso wenig nachvollziehbar waren die verbliebenen gesetzlich vorgesehenen Satzungsvorgaben für den Verwaltungsrat, zumal es sich hier weitestgehend um Sachverhalte handelte, die der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes bereits zuvor im Rahmen seiner Satzungsautonomie beschlossen hatte. Im gesamten Gesetzgebungsverfahren haben die Verwaltungsratsvorsitzenden in Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen, der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages, sowie in öffentlichen Erklärungen und Veranstaltungen immer wieder deutlich herausgestellt, dass es einer solchen Gesetzgebung für den GKV-Spitzenverband nicht bedarf. Dessen Arbeit hat weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund für die vorgesehenen Eingriffe in die Selbstverwaltungsrechte gegeben. Das zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung ist deshalb weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Vor dem Hintergrund der daraus entstandenen politischen Diskussion hat sich die Koalition kurz vor der Verabschiedung durch den Bundestag auf weitere wichtige Änderungen am Gesetzentwurf verständigt. So wurden die Mindestsatzungsvorgaben ersatzlos gestrichen. Zudem wurden punktuelle Verbesserungen beim Entsandten vorgenommen und dessen Tätigkeitsbereich eingeschränkt. Danach soll er nur noch beraten, unterstützen, überwachen und Schadensersatzansprüche prüfen. Insgesamt wurden die Eingriffsvoraussetzungen präzisiert. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Barmenia verstärkt sich in der Pflege mit in|sure Health Claims von adesso insurance solutions

Pünktlich mit dem Inkrafttreten der Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2017 hat sich die Barmenia Krankenversicherung im Zuge ihrer Digitalisierungsstrategie durch die Pflegekomponente des Leistungsabrechnungssystems in|sure Health Claims der adesso insurance solutions GmbH verstärkt. Die Software-Lösung in|sure Health Claims ermöglicht die automatisierte Bearbeitung aller Leistungsarten der integrierten gesetzlichen Pflegepflichttarife für Voll- und Beihilfeversicherte Mitglieder der privaten Krankenkassen. Beispielsweise werden Pflegegeld inklusive hälftigem Pflegegeld, Kurzzeit- und Verhinderungspflege inklusive Überleitungen in die jeweils zur Verfügung stehenden Leistungsarten automatisch berechnet. Auch der seit dem Beginn des Jahres 2017 geltende Besitzstandsschutz wird dabei berücksichtigt. Damit wird die Komplexität der Abrechnung der Pflegeleistungen verringert und die Zeit, die für die Abrechnung aufgewendet werden muss, in hohem Maße verkürzt. Unterstützt werden dabei auch Daueraufträge für Pflegegeld, vollstationäre Leistungen, Hausnotrufsysteme, Pflegehilfsmittel und ambulante Wohngruppen. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Barmenia und der adesso insurance solutions wurde die Integration von in|sure Health Claims in die bestehende Systemlandschaft der Barmenia in einem nur sechs Monate dauernden Projekt umgesetzt. Dazu Projektleiter Kolja Dütsch von adesso insurance solutions: „Es hat mich sehr begeistert, wie die beteiligten Mitarbeiter beider Unternehmen gemeinsam dieses ambitionierte Projekt zum Erfolg gebracht haben. Maßgeblich für den Projekterfolg in dieser kurzen Zeit war neben der Projektmannschaft auch die offene Konzeption des in|sure Health Claims, die die Anbindung unterschiedlichster Systeme gewährleistet. Als weiterer Vorteil erwies sich die Release-Fähigkeit unserer Lösung, die parallel zum Integrationsprojekt auch die Umsetzung von Anforderungen innerhalb des Kernsystems problemlos zulässt.“ Die adesso insurance solutions setzt damit erneut einen Meilenstein in der Umsetzung ihrer in|sure Produktfamilie für alle Sparten der Versicherungswirtschaft. Pressemitteilung der adesso AG / adesso insurance solutions GmbH

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Bundestag beschließt GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz – Hermann Gröhe: „Stärkung der Selbstverwaltung nutzt Patientinnen und Patienten“

Der Bundestag wird heute in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen künftig noch besser ihrer großen Verantwortung für eine gute Patientenversorgung gerecht werden kann und vor Selbstblockaden geschützt ist. Das stärkt die Selbstverwaltung und nutzt insbesondere den Patientinnen und Patienten.“ Um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. Um sie dabei zu unterstützen sieht der Gesetzentwurf schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen vor. Die Maßnahmen im Einzelnen: Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung. Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden. Dazu werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert. Zudem werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen. Transparenz im Verwaltungshandeln stärkt die interne und externe Kontrolle. Deshalb werden die Prüfungs- und Mitteilungspflichten in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen erweitert. Zudem ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat. Es werden besondere Verfahren geregelt, die ein wirksames aufsichtsrechtliches Vorgehen zur Beseitigung von Rechtsverstößen ermöglichen. Dies umfasst einheitliche Regelungen für besondere Fallkonstellationen, wie z.B. die aufsichtsrechtliche Durchsetzung von Satzungsänderungen oder die Aufhebung von rechtswidrigen Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane. Zudem wird ein zusätzliches aufsichtsrechtliches Instrument zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands (entsandte Person für besondere Angelegenheiten) geschaffen. Struktureller Weiterentwicklungsbedarf besteht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Regelungen über den Vorstand. Es wird verpflichtend ein Vorstand mit drei Mitgliedern geregelt, dessen Vorstandsvorsitzender mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt werden muss. Für den Fall, dass in den beiden ersten Wahlgängen keine qualifizierte Mehrheit zu Stande kommt, soll im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend sein. Eines der drei Mitglieder des Vorstands darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Dies soll die notwendige versorgungsbereichsübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen sowie die Akzeptanz des Vorstandsvorsitzenden stärken. Mit den vorgesehenen strukturellen Änderungen sollen die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen den Versorgungsbereichen und die damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über Aufsichtsmaßnahmen berichten. Dies dient der Transparenz der aufsichtsrechtlichen Kontrolle über die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene. Zudem werden mit dem Gesetz im Rahmen einer Angleichung einzelne Regelungen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Soweit sich bestimmte Vorgaben aufgrund der besonderen Aufgabenstellung des G-BA und seiner von den anderen Selbstverwaltungskörperschaften abweichenden Organisationsstruktur für den G-BA nicht eignen, wurde dies berücksichtigt. Die Regelungen sollen im Februar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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KNAPPSCHAFT warnt vor Trickbetrügern

Die Krankenkasse KNAPPSCHAFT erhält derzeit vermehrt Hinweise auf Betrüger, die sich telefonisch an Versicherte wenden. Dabei geben sich die Anrufer als Mitarbeiter der KNAPPSCHAFT, der Verbraucherzentrale oder vergleichbarer Institutionen aus. Die KNAPPSCHAFT warnt daher eindringlich vor Betrug. Beispielsweise werden Versicherte telefonisch aufgefordert, ihre IBAN mitzuteilen, damit eine Bonus-Prämie angewiesen werden kann. Besonders bekannt sind in diesem Zusammenhang die Mobil- bzw. Telefonnummern 017626969968, 017626725025 und 02203 9898821. Die KNAPPSCHAFT weist darauf hin, dass es sich in diesen Fällen nicht um Anrufe von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder von beauftragten Personen handelt. Bankdaten werden in keinem Fall telefonisch erfragt! Niemand sollte daher aufgrund telefonischer Aufforderungen seine IBAN oder andere Angaben zu seiner Bankverbindung mitteilen. Die KNAPPSCHAFT rät Betroffenen, bei Verdacht auf einen Betrugsversuch die Telefonnummer zu notieren und die Polizei zu verständigen. Pressemitteilung der KNAPPSCHAFT

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Geschäftszahlen 2016: In der Privaten Vollversicherung geht es wieder deutlich aufwärts

Anlässlich der Pressekonferenz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:  „Die Private Krankenversicherung ist auch 2016 weiter gewachsen. Nach den Hochrechnungen für das vergangene Jahr stieg die Gesamtzahl an Versicherungen auf 33,87 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen.  In der Zusatzversicherung hat die PKV im Jahr 2016 die 25-Millionen-Marke übersprungen. Die Zahl der Verträge stieg um 1,3 Prozent auf insgesamt 25,1 Millionen. Der Trend zu privater Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken, setzt sich somit fort. Auch in der Vollversicherung hat sich die Lage der PKV wieder deutlich verbessert. Erstmals seit 2012 verzeichneten wir im 2. Halbjahr wieder einen positiven Saldo im Nettoneuzugang. Im Gesamtjahr 2016 gab es nur noch ein leichtes Minus von 0,2 Prozent. Die Zahl der Vollversicherten verringerte sich gegenüber 2015 um 17.300 auf insgesamt 8,77 Mill ionen Personen. Im Neugeschäft geht es damit seit dem Tiefpunkt 2013 (minus 66.200) Jahr für Jahr kontinuierlich aufwärts. Das zeigt sich auch in der ausgeglichenen Wechselbilanz zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV). 2016 entschieden sich insgesamt 121.000 Personen für einen Wechsel aus der GKV in die Private Krankenversicherung. Umgekehrt wechselten 120.000 Personen in die GKV, wobei diese Abgänge in der Regel nicht freiwillig erfolgen. So mussten auch 2016 wieder zigtausende seit Geburt privatversicherte junge Leute bei Beginn ihres Berufslebens in die GKV wechseln, ob sie das nun wollten oder nicht. Derselbe Effekt betraf zudem tausende Selbstständige bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Trotz des ungünstigen Zinsumfeldes konnte die PKV die Demografie-Vorsorge für ihre Versicherten erneut deutlich ausbauen: Die Alterungsrückstellungen stiegen 2016 auf 233 Milliarden Euro; ein Plus von 5,9 Prozent. Das zeigt die große Kompetenz und Sorgfalt der PKV-Unternehmen bei der Anlage der Versichertengelder. Die PKV trifft nachhaltig und verlässlich dafür Vorsorge, dass für die Versicherten im Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt. Moderates Wachstum bei den Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhten sich 2016 um 1,1 Prozent auf 37,2 Milliarden Euro. 35,0 Milliarden Euro entfallen auf die Krankenversicherung, 2,2 Milliarden Euro auf die Pflegeversicherung. Die Versicherungsleistungen stiegen 2016 um 1,5 Prozent auf 26,3 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfallen 25,3 Milliarden Euro, auf die Pflegeversicherung 1,0 Milliarden Euro.“ Pressemitteilung des Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

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