Ambulante Versorgung in Nordrhein: Patienten können auf hohe Versorgungsqualität vertrauen

Die niedergelassenen Ärzte im Rheinland versorgen ihre Patienten auf hohem Niveau: Dies belegt der aktuelle Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Für den Bericht wurden all jene ärztlichen Leistungen des Jahres 2015 ausgewertet, bei denen die niedergelassenen Mediziner besonders hohe fachliche und qualitative Anforderungen erfüllen müssen. „Während zu Beginn der 1990er Jahre lediglich sieben Bereiche der ambulanten Versorgung speziellen Qualitätssicherungs-Maßnahmen unterlagen, sind es heute über 60. Auch dadurch können die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten stets auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft behandeln“, sagt der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann. Neue Vereinbarungen zur besseren Versorgung Neben der Darstellung der genehmigungspflichtigen ambulanten Leistungsbereiche, deren Abrechnungshäufigkeiten sowie über mögliche Widerrufe informiert der aktuelle Bericht auch über jüngere Vereinbarungen, mit denen die Versorgung in Nordrhein weiter verbessert werden kann. Dazu gehört der im Juli 2016 mit den Krankenkassen abgeschlossene Vertrag mit dem Titel „Gesund schwanger“ – er senkt das Risiko von Frühgeburten, da bei Schwangeren sowohl medizinische Risikofaktoren wie die bakterielle Vaginose als auch nicht medizinische verhaltensbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden. Weitere Informationen liefert der Bericht über die im vergangenen Jahr eingeführten Leistungen zur Pflegeheimversorgung, die eine stärkere Vernetzung von Ärzten und Pflegekräften fördern sollen. Zu diesem Zweck hat die KV Nordrhein für ihre Mitglieder bereits einen entsprechenden Muster-Kooperationsvertrag erstellt, auf dessen Basis die nordrheinischen Ärzte mit Pflegeheimen in Kontakt treten können. Strukturierte Behandlung Eine wichtige Rolle spielt im Qualitätsbericht auch die inzwischen flächendeckende strukturierte Behandlung von Patienten innerhalb sogenannter „Disease-Management-Programme“ (DMP), die es seit 2003 gibt. Mittlerweile werden im Rahmen dieser besonderen Programme 856.000 chronisch kranke Patienten zum Beispiel mit Diabetes mellitus, Koronarer Herzkrankheit, Asthma und COPD intensiv von niedergelassenen Ärzten in Nordrhein betreut. Ebenfalls flächendeckend etabliert ist das Hautkrebs-Screening: Über 4.400 niedergelassene Mediziner in Nordrhein verfügen laut Bericht über eine Genehmigung für diese Vorsorgeuntersuchung, über 530.000 Patienten pro Jahr wurden 2015 und 2016 gescreent. Der neue Qualitätsbericht der KV Nordrhein steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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HL7 und IHE Deutschland gründen Spitzenverband

HL7 Deutschland (www.hl7.de) und IHE Deutschland (www.ihe-d.de) sind in ihrer Zusammenarbeit durch die Gründung des Spitzenverbands IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG) in die nächste Phase gegangen. Der Spitzenverband soll die Interessen aller Standardisierungsorganisationen auf der politischen Ebene wahrnehmen und als zentraler Ansprechpartner für Parlament und Regierung sowie für die Organisationen der Selbstverwaltung auftreten, um gemeinsam die Standardisierung im Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen zu fördern. Die Förderung und Verbreitung von internationalen IT-Standards zwischen allen Gesundheitsdienstleistern und den Patienten/Bürgern sowie die Kooperation unter den Standardisierungsorganisationen stehen dabei im Vordergrund. Dabei soll Einhaltung und Förderung von Prozessen maßgeblich sein, die durch Konsens, Transparenz, Ausgeglichenheit und Offenheit bei der Entwicklung von IT-Standards im Gesundheitswesen angewendet werden. Als Vorsitzende wurde Prof. Dr. Sylvia Thun (Hochschule Niederrhein) und als stellvertretender Vorsitzender Alexander Ihls (Intersystems) gewählt. Pressemitteilung von HL7 Deutschland e.V.

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AMK meldet für 2016 neuen Höchststand bei Verdachtsfällen auf Arzneimittelrisiken

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bearbeitete im Jahr 2016 rund 8 900 Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken. Verglichen mit der Anzahl an Meldungen seit 1993 stellt dies den bisherigen Höchststand dar; im Jahr 2015 bearbeitete die AMK rund 8 400 Fälle. „Apotheken tragen durch die Meldungen an die AMK entscheidend dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (6 132 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1 907 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen (30 %) entfiel in 2016 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen (70 %) bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören u.a. Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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KNAPPSCHAFT erstattet als erste gesetzliche Krankenkasse bundesweit Genexpressionstest für Frauen

Durch biomarkerbasierten Test Chemotherapie bei Brustkrebs entbehrlich machen: KNAPPSCHAFT erstattet als erste gesetzliche Krankenkasse bundesweit Genexpressionstest für Frauen Die KNAPPSCHAFT als gesetzliche Krankenkasse und das Unternehmen Genomic Health haben jetzt unter Einbeziehung spezialisierter Pathologen den ersten bundesweiten Selektivvertrag zur Versorgung von Brustkrebspatientinnen mit dem Oncotype DX-Brustkrebstest geschlossen. „Wir freuen uns sehr, dass die KNAPPSCHAFT diesen richtungweisenden Schritt geht und vielen Patientinnen eine Versorgung ermöglicht, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht“, sagt Prof. Dr. Holger Weidenauer, Market Access Direktor bei Genomic Health Deutschland. Der Oncotype DX-Brustkrebstest liefert als derzeit einziger Test sowohl eine prognostische als auch eine prädiktive Aussage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Brustkrebs innerhalb der nächsten zehn Jahre wieder auftritt, und – noch wichtiger – kann die Patientin nach der Operation auf eine zusätzlich zur Antihormontherapie oft regelhaft empfohlene vorbeugende Chemotherapie möglicherweise verzichten? Mithilfe des sogenannten Biomarker-Tests kann bestimmten Brustkrebspatientinnen die Entscheidung, auf eine Chemotherapie zu verzichten, erleichtert werden. Die KNAPPSCHAFT macht nun allen infrage kommenden Versicherten den Test einfach und unbürokratisch zugänglich: „Mit diesem Vertrag wollen wir Frauen, die vom Brustkrebs betroffen sind, ermöglichen, sich im Gespräch mit ihren ÄrztInnen selbstbestimmt für oder gegen eine Chemotherapie entscheiden zu können. Der biomarkerbasierte Oncotype DX Brustkrebstest gibt dazu die notwendige Unterstützung“, sagt Bettina am Orde, Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT. Voraussetzung sei dabei, dass sich die Frauen in einem begleitenden Arztgespräch über Chancen und Risiken des Verzichts auf eine Chemotherapie eingehend beraten lassen. „Es ist wichtig, den Patientinnen zu kommunizieren, dass der biomarkerbasierte Test niemals das Restrisiko eines Wiederauftretens der Krankheit völlig ausschließen kann, sondern eine moderne Entscheidungshilfe darstellt, die interpretiert und in den individuellen Gesamtzusammenhang eingebettet werden muss“, so am Orde weiter. Über die Krankenkasse Die KNAPPSCHAFT hat bundesweit knapp 1,7 Millionen Mitglieder und ist seit Jahrhunderten Vorreiter in der Krankenversorgung und der sozialen Sicherheit. Mit ihren integrierten Versorgungssystemen, der Behandlungsauskunft eBI, eigenen Kliniken und zahlreichen Gesundheitsangeboten ist sie einzigartig unter den Krankenkassen. Anders als bei anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen bleibt der Zusatzbeitrag im Jahr 2017 stabil. Zudem wurde die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT in diesem Jahr von einer Kooperation aus Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Tageszeitung Die Welt und dem Marktforschungsunternehmen ServiceValue ausgezeichnet. Die KNAPPSCHAFT hat hierbei durch einen sehr guten Service überzeugt. Platz 22 im Gesamtranking von 2.615 Unternehmen in 304 Branchen und Platz 3 im Ranking der überregionalen Krankenkassen ist ein herausragendes Ergebnis. Die KNAPPSCHAFT erhielt damit die Gold-Auszeichnung „Service-Champion“. Über den Oncotype DX®-Brustkrebstest Der Oncotype DX-Brustkrebstest ist ein diagnostischer Test, der das 10-Jahres-Rückfallrisiko bei Brustkrebs im Frühstadium bestimmt, und den zu erwartenden Nutzen einer zusätzlich zur Antihormontherapie verabreichten Chemotherapie vorhersagt. Um mehr über Oncotype DX zu erfahren, besuchen Sie: www.meine-therapieentscheidung.de Über Genomic Health Genomic Health Inc. ist ein globales Gesundheitsunternehmen, das sich der Erforschung, Entwicklung und Vermarktung genombasierter klinischer Labordienstleistungen zur besseren Therapieentscheidung bei Krebs verschrieben hat. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Redwood City, Kalifornien (USA). Die europäische Hauptniederlassung befindet sich in Genf, der deutsche Sitz des Unternehmens in Köln. Weitere Informationen finden Sie unter www.genomichealth.de Pressemitteilung der KNAPPSCHAFT

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DKG zum morgigen Tag der Patienten: Patientenwohl als Leitschnur für die Krankenhäuser

„Kranke Menschen befinden sich im Krankenhaus in einer Ausnahmesituation. Sie haben häufig Schmerzen und machen sich Sorgen um sich oder ihre Angehörigen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Ein konstruktiver Dialog, wie er am 26. Januar 2017 zum zweiten Mal beim „Tag des Patienten“ stattfindet, wirke sich positiv auf ein vertrauensvolles Miteinander aus. Zuvorderst erwarten Patienten von den Krankenhäusern eine flächendeckende medizinische Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau. Und dies ist auch die Leitschnur für das Handeln der Kliniken. Ihr breites Spektrum an Maßnahmen, um die Versorgungsqualität und Patientensicherheit stetig zu verbessern, reicht dabei weit über die gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätssicherung, die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die regelmäßige Veröffentlichung von Qualitätsberichten hinaus. So gibt es interdisziplinäre Qualitäts-, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen. Die Krankenhäuser nehmen an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen teil und informieren sich gegenseitig über kritische Vorkommnisse und geeignete Problemlösungen. Sie erfassen, analysieren und bewerten Infektionsdaten, setzen Hygienebeauftragte ein und untersuchen ihre Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn auf gefährliche Keime. „Die Daten, die wir haben, zeigen sehr deutlich, dass die Qualität der medizinischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern als durchweg hoch zu bewerten ist“, sagt Baum. Dies bescheinigt auch der Qualitätsreport 2015 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Sämtliche Aktivitäten der Krankenhäuser und ihrer Verbände seien geprägt von dem Leitbild, den Menschen eine möglichst gute Versorgung zu gewährleisten, so Baum. Sicherheit und Zufriedenheit der Patienten stünden dabei im Mittelpunkt. „Wir stehen für Transparenz und wünschen uns eine differenziertere öffentliche Diskussion ohne mediale Sensationsheischerei.“ Schon lange vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes haben sich die Krankenhäuser um die Sicherung der Patientenrechte bemüht und beispielsweise ein flächendeckendes Beschwerdemanagement eingeführt. Das Recht des Patienten auf Zweitmeinung wird von den Krankenhäusern unterstützt, ebenso die Arbeit der Patientenfürsprecher. Deutschlandweit beteiligen sich zahlreiche Krankenhäuser am „Tag des Patienten“, der vom Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen (BBfG), dem Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) und dem Patientenportal Saluway veranstaltet wird. Sie organisieren verschiedene Aktionen und Veranstaltungen wie Vorträge zu patientenrelevanten Themen, persönliche Gespräche mit Beschwerdemanagern sowie Patientenfürsprechern oder richten Telefonhotlines ein. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Mehr Geld für Caritas, Diakonie und Co. – Pflegesatzkommission beschließt Plus von fast sechs Prozent für die ambulante Pflege

Die Pflegesatzkommission für die ambulante Pflege in Baden-Württemberg (PSK ambulant) hat eine höhere Vergütung beschlossen: Ab Februar 2017 erhalten Leistungserbringer wie beispielsweise Diakonie und Caritas von den Pflegekassen durch das Anheben der Pflegesätze durchschnittlich 5,89 Prozent mehr für die ambulante Pflege. „Damit kann die Qualität in der ambulanten Pflege weiter verbessert werden. Sie wird durch gut ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger erreicht, die an den richtigen Stellen eingesetzt werden und ausreichend Zeit für ihre wichtigen Aufgaben haben“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und zugleich PSK-Vorsitzender im Südwesten. Angemessene Vergütungssätze der Pflegedienste sowie gute Betreuung und Beratung sind auch ganz im Sinne der Diakonie Württemberg: „Wir sind uns mit der AOK Baden-Württemberg und den anderen Leistungsträgern einig, gemeinsam das neue System zum Wohle der Pflegebedürftigen und ihrer Familien umzusetzen und weiterzuentwickeln“, unterstreicht Adelheid Frank-Winter, Abteilungsleiterin Wirtschaftsberatung bei der Diakonie Württemberg. Die Vereinbarung gilt bis Ende 2017 und ist auch ein deutliches Zeichen für das hohe, regionale Verantwortungsbewusstsein der Verhandlungspartner. Hermann: „Wenig Gespür für Anforderungen und Notwendigkeiten vor Ort können Vertragsverhandlungen zur unendlichen Geschichte werden lassen. Hier war das anders. Die PSK hat mit dem Blick für Realitäten einen tragfähigen Beschluss hinbekommen: Ein guter Tag für die ambulante Pflege im Land.“ Neben erhöhten Pflegesätzen verabschiedete die PSK ambulant auch eine neue Rahmenvereinbarung für die ambulante Pflege. Unter anderem sieht der nun beschlossene Rahmenvertrag neue abrechenbare Leistungen vor: So dürfen Pflegerinnen und Pfleger zukünftig auch bei der ganz praktischen Organisation des Alltags helfen und auf Wunsch der Pflegebedürftigen beispielsweise Friseurtermine vereinbaren oder bei der Suche einer Putzhilfe unterstützen. Vor dem Hintergrund der seit Januar völlig neu geregelten Leistungen der Pflegeversicherung komme dem Abschluss eine besondere Bedeutung zu. Laut AOK-Chef Hermann werden durch das Gesetz der pflegebedürftige Mensch und seine individuelle Situation viel mehr in den Mittelpunkt gerückt: „Information und Beratung stehen hier an erster Stelle. Unsere Expertinnen und Experten in den 230 KundenCentern und den 14 CompetenceCentern Pflege im Land helfen dabei, die Leistungen der Pflegeversicherung schnell und sicher zu organisieren – wenn es die Situation erfordert, auch bei den Menschen zu Hause.“ Die AOK Baden-Württemberg bezahlt als Pflegeversicherung jährlich fast 2,5 Milliarden Euro an Leistungen für ihre Versicherten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte gezielt unterstützen: BMG und BfArM starten Innovationsbüro als Anlaufstelle für Start-ups

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will verstärkt dazu beitragen, dass vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte durch eine frühzeitige Beratung und Unterstützung gefördert werden und nicht an der fehlenden regulatorischen Erfahrung von Start-ups und kleinen Forschungseinrichtungen scheitern. Mit diesem Ziel hat das BfArM heute gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Startschuss für das Innovationsbüro gegeben. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium: „Wir wollen diejenigen, die gute Ideen und Ansätze für neue Arzneimittel und Medizinprodukte haben, besser unterstützen. Das Innovationsbüro wird eine unkomplizierte erste Anlaufstelle für Start-ups, Forscher und Entwickler sein, die Beratung zu den formalen Anforderungen des Gesundheitsmarktes brauchen. Damit tragen wir dazu bei, dass innovative Entwicklungen wie medizinische Apps oder neuartige Arzneimittel mit einem echten Nutzen für die Patientinnen und Patienten in Deutschland schneller zur Verfügung stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Start-ups und Forschungseinrichtungen sind unverzichtbare Impulsgeber für innovative Therapieoptionen, beispielsweise bei Demenz-Arzneimitteln, Antibiotika oder Medical Apps. Wenn wir die gute medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch in Zukunft sicherstellen wollen, dürfen vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte nicht mehr an den Informationslücken solcher  Unternehmen scheitern. Mit dem Innovationsbüro wollen wir deshalb gezielte regulatorische Hilfestellung geben und so dazu beitragen, Fehlentscheidungen in der frühen Entwicklung neuer Produkte zu vermeiden.“ Mit dem Innovationsbüro erweitert das BfArM seine wissenschaftliche und verfahrenstechnische Beratung um ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot für kleine Unternehmen und Forschungszentren. Solche Einrichtungen verfügen häufig nur über geringe Erfahrungen und Kenntnisse, welche Voraussetzungen sie bei der Zulassung und beim Inverkehrbringen ihrer Produkte beachten müssen. Auf diese Weise entsteht auf Seiten der Entwickler häufig der Eindruck unüberwindbarer regulatorischer Barrieren, die zu Fehlentscheidungen in der Entwicklung führen können. In der Folge verzögern sich vielversprechende Projekte oder werden ganz verhindert. So können etwa Mängel in der Planung klinischer Prüfungen im späteren Projektverlauf meist nicht mehr ohne enormen Aufwand behoben werden. Als Ansprechpartner in einem sehr frühen Stadium der Produktentwicklung kann das Innnovationsbüro Hilfestellung geben, wenn es um Fragestellungen zu den oft komplexen regulatorischen Anforderungen und notwendigen Verfahrensschritten geht. Weil kleine Unternehmen oft nicht sicher einschätzen können, ob oder welche regulatorischen Fragen sie angehen müssen, versteht das BfArM diese Form der Hilfestellung ausdrücklich auch als aktiven Beitrag. So wird das BfArM mit dem Angebot des Innovationsbüros auch dort vor Ort sein, wo Gründer, Start-ups und Forschungseinrichtungen angesiedelt sind. Im Arzneimittelbereich kann das Innovationsbüro z.B. frühzeitig darauf aufmerksam machen, welche Daten generiert werden müssen sowie auf spezifische Anforderungen bei bestimmten Produktgruppen hinweisen, etwa hinsichtlich der Qualitätsanforderungen. In Bezug auf Medizinprodukte z.B. können Entwickler von Medical Apps in einer sehr frühen Phase über eine mögliche Einstufung als Medizinprodukt und die sich daraus ergebenden regulatorischen Konsequenzen informiert werden. Das Innovationsbüro versteht sich als Vorstufe zur bereits etablierten und sehr erfolgreichen wissenschaftlichen und verfahrenstechnischen Beratung, in deren Rahmen im Laufe der Produktentwicklung konkrete wissenschaftliche Fragestellungen, z.B. zum Studiendesign, adressiert werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Mehr Geld von den Krankenkassen für die Kliniken

Im laufenden Jahr zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg über 8,6 Milliarden Euro für die Krankenhausversorgung ihrer Versicherten. Damit erhalten die Krankenhäuser über 250 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der größte Teil des Zuwachses geht auf die Erhöhung des Landesbasisfallwerts zurück, auf die sich die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft geeinigt haben. Er steigt im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent. Mit 115 Millionen Euro stemmt die Südwest-AOK den Löwenanteil der Zusatzkosten. „Die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten besitzt für uns oberste Priorität. Der nun beschlossene Landesbasisfallwert stellt auch im Jahr 2017 die dafür ausreichende Finanzierung sicher“, erklärt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die rasche Einigung dokumentiere das große Verantwortungsbewusstsein der Verhandlungspartner. Hermann: „Die Preissteigerung von 2,4 Prozent bildet alle zu erwartenden Kostenentwicklungen 2017 ab. Krankenhäuser und Leistungsträger haben damit für dieses Jahr eine frühe und verlässliche Planungsgrundlage.“ Zugleich sei Versorgungsqualität nicht allein mit Geld herzustellen. „Patientinnen und Patienten sollten immer im qualitativ besten statt im nächstbesten Krankenhaus behandelt werden“, so Hermann. Die Krankenhausplanung müsse sich daher zukünftig stärker an der Qualität orientieren. „Wir brauchen eine stärkere Spezialisierung der Kliniken. Nicht jedes Krankenhaus muss alles anbieten.“ Die von der Landesregierung verfolgten Ziele, zukunftsfähige Strukturen zu fördern und Fördermittel nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, seien richtig gesetzt und würden deshalb von der AOK Baden-Württemberg nachdrücklich unterstützt. Ein solches Vorgehen diene dem notwendigen Abbau von ineffizienten Doppelstrukturen und behielte gleichzeitig die Qualität der Leistungserbringung fest im Blick. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Parlamentarische Staatssekretärin Widmann-Mauz: „Zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zum Wohl der Patienten“

Ende 2016 hat der Innovationsausschuss insgesamt 91 zukunftsweisende Projekte ausgewählt, die die Patientenversorgung in Deutschland verbessern sollen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, gab heute vor 150 Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Projekte sowie des Innovationsausschusses und des Expertenbeirats den Startschuss für die Umsetzung. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz: „Eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie das Wohl der Patientinnen und Patienten wie auch die Qualität der Behandlung in den Mittelpunkt stellt. Dabei spielt gerade die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche eine große Rolle. Ob Praxisprojekt oder Wissenschaft, ob Verbesserung der Versorgung mithilfe von Telemedizin oder sektorenübergreifende Forschung – die geförderten Projekte bauen Brücken und erschließen neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen unterschiedlicher Bereiche hinweg. Die aus den Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollen möglichst breit zugänglich gemacht und für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden.“ Insgesamt stehen mit dem Innovationsfonds in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung: 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen für die Förderung der Versorgungsforschung. Im ersten Jahr werden nun deutschlandweit 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 62 Projekte zur Versorgungsforschung gefördert. In diesem und in den nächsten beiden Jahren wird es weitere Fördermöglichkeiten geben. Der Innovationsfonds finanziert sich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Er ist als Förderinstrument mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen worden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, die die verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen  repräsentieren. Außerdem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Ein zehnköpfiger Expertenbeirat, berufen vom Bundesminister für Gesundheit, berät den Innovationsausschuss und gibt Empfehlungen zur Förderung ab. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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DKG zum Eingeständnis von „Plusminus“ und „Correctiv“, falsche Daten zur Hygiene im Krankenhaus genutzt zu haben

Das ARD-Magazin „Plusminus“ und die Rechercheplattform „Correctiv“ haben eine interaktive Karte aus dem Internet entfernt, auf der Kliniken verzeichnet waren, die angeblich nicht die Hygienevorschriften erfüllten. Nachweislich waren aber viele der Angaben veraltet oder schlicht falsch. „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass „Plusminus“ und „Correctiv“ die Konsequenz gezogen und die Karte aus dem Netz entfernt haben. Mit der falschen Darstellung wurden Patienten verunsichert und Krankenhäuser verunglimpft. Nach diesem Eingeständnis müsste allerdings insbesondere „Correctiv“ auch seinen gesamten Beitrag überarbeiten. Denn weiterhin werden die falschen Zahlen genutzt, um daraus z.B. Länderbewertungen abzuleiten. Für eine Rechercheplattform, die zukünftig für soziale Netzwerke Nachrichten auf ihre Richtigkeit überprüfen soll, ist das eine Chance zu beweisen, dass Richtigkeit und Objektivität und eben nicht unseriöse Effekthascherei Maßstab sind. „Plusminus“ muss sich fragen lassen, ob eine ausreichende Überprüfung der Rechercheergebnisse stattgefunden hat. Dies gilt auch für den BKK-Landesverband Ost, der die Daten geliefert hatte und im Bericht aufgrund der falschen und veralteten Daten ebenfalls Beschuldigungen gegen Krankenhäuser erhoben hatte“, erklärte DKG- Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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