Selbstverwaltungsstärkungsgesetz grundlegend überdenken

Derzeit berät der Deutsche Bundestag über ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Anders als der Name vermuten lässt, soll damit in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung eingegriffen und deren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nach der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Montag dieser Woche zeigt sich deutlich, dass dringender Bedarf für Nachbesserung am Gesetzentwurf besteht. Dazu erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen: „Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gegeben. Dennoch sollen die jetzt vorgesehenen Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht auch uns betreffen. Aber wenn bei einem einzelnen Verband etwas grundlegend schiefläuft, dann muss auch dort gehandelt werden. Wenn der Gesetzgeber auf die Missstände reagieren will, sollten entsprechende Regelungen auch gezielt wirken. Dass damit gleichsam alle Selbstverwaltungsorganisationen getroffen werden sollen, ist jedenfalls inakzeptabel. Das Gesetzesvorhaben sollte noch einmal grundlegend überdacht werden! Wenn es überhaupt einer Gesetzesänderung bedarf, dann bitte einer zielgenauen. Es braucht keinen Rundumschlag, der auch Unbeteiligte trifft. Damit die soziale Selbstverwaltung aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern auch zukünftig verantwortungsvoll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung gestalten kann, muss der Handlungsrahmen der bewährten Sozialpartnerschaft gestärkt und nicht geschwächt werden. Die bei den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden gelebte Sozialpartnerschaft ist eine tragende Säule des sozialen Ausgleichs in unserer Gesellschaft.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Zahl der Fehltage leicht gesunken

Der Krankenstand in Baden-Württemberg lag im Jahr 2016 bei 5,0 Prozent (2015: 5,1 Prozent) und ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Dies ergab eine aktuelle Auswertung der AOK Baden-Württemberg über die krankheitsbedingten Fehlzeiten ihrer versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ursächlich für diese Entwicklung ist der Rückgang von Erkrankungen des Atmungssystems. Rückenleiden und Erkrankungen aufgrund von psychischen Belastungen sind dahingegen leicht gestiegen. Der Anteil der Erkrankungen des Atmungssystems, also vor allem Er-kältungskrankheiten, lag mit 13,5 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsta-ge (AU-Tage) etwas unter dem des vergangenen Jahres (14,3 Pro-zent). Besonders häufig wurden dabei „Akute Infektionen der oberen Atemwege“ und „Akute Bronchitis“ diagnostiziert. „Der vergleichswei-se milde Winter mit nahezu ausgeglichener Niederschlagsbilanz hat den Menschen nicht so sehr zugesetzt wie die langen, grauen und vor allem feuchten Winter der Jahre zuvor“, sagt die Ärztin und Psychotherapeutin bei der größten Südwestkasse, PD Dr. Sabine Knapstein. Die Erkältungskrankheiten liegen als Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit an zweiter Stelle hinter den „Muskel- und Skeletterkrankungen“, worunter insbesondere Rückenerkrankungen zu verstehen sind. Diese schlagen bei den AOK-Versicherten mit 22,9 Prozent aller AU-Tage zu Buche und haben im Vergleich zu 2015 (21,2 Prozent) einen leichten Anstieg erfahren. Mit 11 Prozent ist der Anteil der psychischen Störungen weiterhin hoch und hat den Ausfall aufgrund von Verletzungen (10,6 Prozent) als häufigste Ursache einer Krankschreibung für den Arbeitgeber vom dritten Platz verdrängt. Während der Anteil der Ausfälle von psychischen Störungen im Jahr 2015 noch bei 10,1 Prozent lag, stieg dieser Wert im abgelaufenen Kalenderjahr um fast einen Prozentpunkt an. „Psychische Belastungen und Störungen nehmen immer mehr zu. Obwohl die Zahl der Frühberentungen insgesamt zurückgeht, hat sich diese Zahl bei Menschen mit depressiven Störungen vom Jahr 2000 bis 2013 mehr als verdoppelt“, erläutert PD Dr. Sabine Knapstein. Erster Ansprechpartner für Menschen mit Muskel- und Skeletterkran-kungen sowie für jene mit Depressionen ist der Hausarzt. Versicherte, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, profitieren bei diesen Krankheitsbildern zudem von den Facharztverträgen der AOK Baden-Württemberg. Sie stellen eine Versorgung sicher, die den Menschen als Ganzes im Blick hat. Die teilnehmenden Ärzte beraten ganz individuell und beziehen dabei neben den körperlichen .Aspekten auch psychische Befindlichkeiten und soziale Komponenten mit ein. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Martin Litsch: Selbstverwaltung stärken statt überregulieren

Anders als der Name es vermuten lässt, würde das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) in der derzeitigen Ausgestaltung massiv in die Rechte der GKV-Spitzenorganisationen eingreifen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes stellt in Frage, wie angemessen dieser Eingriff ist: „Auslöser für dieses Gesetz sind die Vorgänge in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb sollte das Gesetz mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen auch nur für die KBV gelten. Die nun geplante Ausweitung auf die Selbstverwaltung der Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung. Sie führt zu spezialgesetzlichen Regelungen für fünf Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens und bedeutet gleichzeitig eine Ungleichbehandlung im Bereich der Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Mandatsträgern, denn andere Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Die Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet sind, auch auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriert zudem die grundlegenden Unterschiede beider Organe. Der GKV-Spitzenverband beruht bereits auf einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten regeln damit Belange, die sie sowohl als Betroffene als auch als Beitragszahler angehen. Bei der KBV handelt es sich dagegen um eine rein berufsständische Vertretung.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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„Demokratische Prozesse stärken, nicht einengen“ – vdek fordert dringende Änderungen beim „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt die Forderungen der SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis und Bärbel Bas, den bestehenden Gesetzentwurf zum sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz deutlich zu ändern. Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betont: „Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) braucht dieses Gesetz nicht, denn es schwächt die Selbstverwaltung, anstatt sie zu stärken.“ Ohne Grund werde mit dem Gesetz der GKV das Vertrauen entzogen, dies sei ein völlig falsches Signal auch vor dem Hintergrund der anstehenden Sozialwahlen in 2017, so Elsner. „Wenn die Politik die demokratischen Prozesse in unserem Land stärken will, darf sie nicht gleichzeitig die soziale Selbstverwaltung in ihren Entscheidungsbefugnissen beschneiden und einengen. Einschnitte in die Satzungsautonomie, in die Finanzautonomie und in Personalentscheidungen sind fehl am Platze.“ Und auch die Aufsichtspflichten sollten sich ausdrücklich auf eine Rechtsaufsicht beschränken, so die Vorstandsvorsitzende. Elsner forderte die Politik auf, in einen konstruktiven Dialog mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu treten, um die ihr zugrundeliegenden Prinzipien sinnvoll weiterzuentwickeln. Hier seien klare Rahmenbedingungen und nachvollziehbare Kompetenzverteilungen für die Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen notwendig. Pressemitteilung des vdek

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Nicht nur der Pflanzenname zählt: Bei pflanzlichen Medikamenten ist genaue Zusammensetzung wichtig

Gegen Atemwegserkrankungen wie Erkältung, Nasennebenhöhlen-Entzündung, Halsschmerzen oder Husten gibt es diverse pflanzliche Medikamente. Die verschiedenen Präparate sind aber nur selten miteinander vergleichbar. „Wenn auf der Packung nur ‚enthält Efeublätter‘ steht, heißt das gar nichts“, sagte Prof. Dr. Robert Fürst beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Fürst ist Apotheker und hat eine Professur für Pharmazeutische Biologie an der Universität Frankfurt am Main. „Über die Qualität eines pflanzlichen Medikaments entscheidet, aus welchem Pflanzenteil und vor allem wie der verwendete Extrakt hergestellt wurde. Das ist oft ein Firmengeheimnis. Die Wirksamkeit pflanzlicher Arzneimittel kann deshalb nach wissenschaftlichen Kriterien immer nur für ein einzelnes Präparat beurteilt werden. Wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte im Sinne von ‚Phyto-Generika‘ gibt es aus pharmazeutischer Sicht nicht.“ Patienten sollten sich bei der Auswahl eines pflanzlichen Medikaments in der Apotheke beraten lassen. Wissenschaftlich gesichert ist die Wirksamkeit einzelner Extrakte zum Beispiel aus Efeu, Thymian, Primel, Pelargonie, Purpursonnenhut und Kombinationen aus verschiedenen anderen Pflanzenextrakten. „Wissenschaftlich überprüfte Phytopharmaka müssen den gleichen schulmedizinischen Ansprüchen genügen wie synthetische Arzneimittel“, sagte Fürst. Bei der Beurteilung eines pflanzlichen Medikaments hilft auch der Blick auf die Packung. Steht dort „traditionelles Arzneimittel“, wurde die Wirksamkeit nicht in klinischen Studien untersucht. Fürst: „Das bedeutet nicht automatisch, dass das Medikament nicht wirksam ist. Die Wirksamkeit wurde aber nicht in klinischen Studien nachgewiesen.“ Gegen Erkältungskrankheiten sind auch Tees aus getrockneten Heilpflanzen beliebt. „Viel trinken tut bei Erkältung gut. Aber eine nachvollziehbare medizinische Wirkung darf man von Erkältungstees nicht erwarten. Sie enthalten nur geringe Mengen an Wirkstoffen, und außerdem schwankt der Gehalt von Tasse zu Tasse“, sagte der Apotheker. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Pfeiffer fordert von der Politik klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung

„Der Gemeinsame Bundesausschuss kann künftige Herausforderungen meistern, wenn man ihn fachlich unabhängig arbeiten lässt. Hierfür braucht es geeignete Rahmenbedingungen und ein klares Bekenntnis der Politik zur Selbstverwaltung“, antwortete Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, auf die Frage des Deutschen Ärzteblatts, ob das Gremium gut aufgestellt ist. Oft werde beklagt, so Pfeiffer weiter, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeite langsam. Das Gegenteil sei der Fall. Nur bei einem Prozent der Verfahren habe er im letzten Jahr die vorgegebene Frist nicht eingehalten. „Und das, obwohl die Politik mit Vorgaben zu Anhörungsregelungen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass Verfahren im G-BA lange dauern.“ Ob, welche und wie viele Aufträge der Gesetzgeber an den G-BA überträgt, ist eine politische Entscheidung, so Pfeiffer weiter. Herausforderungen stelle sich der G-BA gerne und meistert sie auch sehr erfolgreich. Pfeiffer: „Damit das so bleibt, muss die Politik die Aufgaben für den G-BA eindeutig beschreiben, die Selbstverwaltung dann aber eigenverantwortlich arbeiten lassen. Inakzeptabel ist der Versuch des Ministeriums, sich künftig inhaltliche Eingriffsrechte in die G-BA-Arbeit zu sichern.“ Auf die Rolle der Krankenkassen im G-BA angesprochen sagte Pfeiffer: „Krankenkassen wird oft unterstellt, Leistungen aus Kostengründen zu verhindern. Das ist keinesfalls so. Unser Ziel ist es, die Versorgung besser an die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten anzupassen. Wir wollen, dass Innovationen, deren Nutzen belegt ist, auch allen Versicherten zu Gute kommen. Dementsprechend setzen wir konsequent auf Belege für Qualität, Nutzen und Sicherheit. Dass wir in diesem Zusammenhang dann auch über Kosten sprechen, ist unser gesetzlicher Auftrag.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverband

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Schwerkranke müssen bestmöglich versorgt werden

Der Bundestag hat heute einstimmig in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann. Das ist auch ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung. Außerdem wird es eine Begleiterhebung geben, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.“ Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Bei schweren Erkrankungen wie chronischen Schmerzen oder Multiple Sklerose kann Cannabis als Medizin helfen, Symptome zu lindern. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass künftig Patientinnen und Patienten Cannabis in Arzneimittelqualität durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet bekommen können, wenn es medizinisch angezeigt ist. Die Genehmigungsfrist durch die Krankenkasse soll bei Patientinnen und Patienten, die Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erhalten, höchstens drei Tage betragen. Dadurch wird eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet.“  Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz, Cannabis in medizinischer Form an schwerstkranke Patienten auf Rezept abgeben zu können, bedeutet für viele Betroffene eine Entlastung. Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Möglichkeit, Medizinalcannabis in der ärztlichen Praxis einsetzen zu können, ist ein großer Schritt und steht für eine moderne und differenzierte Gesundheitspolitik.“ Cannabisarzneimittel sollen als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen. Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt. Dazu übermitteln Ärzte und Ärztinnen ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden. Zukünftig soll in Deutschland zudem ein staatlich überwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgen können. Die damit verbundenen Aufgaben werden – unter Beachtung der völkerrechtlich bindenden Vorgaben des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe – dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen (staatliche „Cannabisagentur“). Bis durch die Cannabisagentur ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland umgesetzt werden kann, soll die Versorgung mit Medizinalcannabis über Importe gedeckt werden. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll im März 2017 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Cannabis-als-Medizin www.drogenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesminsteriums für Gesundheit

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Bundesapothekerkammer begrüßt neues Cannabisgesetz

Die Bundesapothekerkammer begrüßt, dass in Zukunft Patienten mit medizinisch notwendigem Cannabis versorgt werden können. „In ärztlicher Hand ist Cannabis eine weitere Therapieoption. Wir freuen uns, dass unsere langjährige Forderung aufgegriffen wurde und medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen. Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger Genehmigung auch erstatten.“ Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ wurde heute in der 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Zur Zeit wird gesellschaftspolitisch diskutiert, ob Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland legalisiert werden soll. Das aktuell verabschiedete Gesetz bezieht sich nur auf medizinisch verordnetes Cannabis. Kiefer: „Jeder weiß: Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Es wäre fahrlässig und falsch, aus dem medizinischen Einsatz zu folgern, dass Cannabis als Genussmittel harmlos wäre.“ Aus Sicht der Apothekerschaft sollte die Legalisierung zu Genusszwecken sorgfältig geprüft werden, da der Konsum von Cannabis mit Risiken verbunden ist. Risiken sind u.a. das erhöhte Unfallrisiko, eine Assoziation mit psychischen Erkrankungen, wie Angststörungen und Depression, und die mögliche Entwicklung einer Sucht. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Überschüsse in öffentlichen Haushalten für Investitionen in Krankenhäuser nutzen

Zur Diskussion über die Überschüsse in den öffentlichen Haushalten erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) heute in Berlin: „Der Krankenhausbereich muss an oberster Stelle stehen, wenn über den Einsatz der Überschussmittel für die öffentliche Infrastruktur nachgedacht wird. Es ist seit Jahren bekannt, dass die Investitionsmittel für die Krankenhäuser in keiner Weise mit der Entwicklung des Steueraufkommens standgehalten haben. Die Investitionsmittel wurden im Gegenteil immer weiter zurückgefahren. Auch die Beitragszuwächse bei den Krankenkassen waren immer höher als die Zuwächse bei den Betriebskostenmitteln der Krankenhäuser. Nach Ansicht der DKG sind Investitionen sowohl im baulichen Bereich als auch bei der Digitalisierung dringend erforderlich. So sind zur Infektionsvermeidung viel mehr bauliche Investitionen in den Krankenhäusern notwendig. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur und vor allem die Gewährleistung digitaler Sicherheit erfordert weit mehr Investitionsmittel als von den Bundesländern für die Krankenhäuser bereitgestellt werden. Die Krankenhäuser dürfen hier nicht alleine gelassen werden. Für die Finanzierung der Investitionen sind nach den gesetzlichen Vorschriften die Länder und damit der Staat zuständig. Bekanntlich werden die Investitionskosten nicht in den Fallpauschalen und bei den Vergütungen für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser berücksichtigt. Notwendig ist eine gemeinsame Investitionsinitiative unter Einbeziehung von Bundesmitteln. Von den anerkanntermaßen erforderlichen sechs Milliarden Euro, die die Krankenhäuser jährlich brauchen, zahlen die Länder derzeit nur ca. die Hälfte. Angesichts der Überschüsse muss es möglich sein, die fehlenden Mittel für die Krankenhäuser aus den Haushalten von Bund und Ländern aufzubringen. Aber auch bei der Finanzierung der laufenden Betriebskosten gibt es in der ambulanten Notfallversorgung eklatante Unterfinanzierungen zu Lasten der Krankenhäuser. Hier kann nicht länger hingenommen werden, dass den Krankenhäusern Defizite aufgebürdet werden, während gleichzeitig die Beitragsüberschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds steigen. Nachdem der gesetzliche Auftrag an den Bewertungsausschuss zur Verbesserung der Notfallvergütungen gescheitert ist, sind gesetzliche Anhebungen der einzige Weg aus dieser Misere.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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AOK Bayern fordert Berücksichtigung aller Krankheiten und Einführung von Kodierrichtlinien

Die AOK Bayern bekräftigt ihre Forderung, im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen nicht nur eine Auswahl, sondern alle Krankheiten zu berücksichtigen. „Dies würde die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA erhöhen“, so der Vorsitzende des Verwaltungsrats Ivor Parvanov anlässlich einer Veranstaltung der Krankenkasse in München. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes Frank Plate bestätigte, dass es verwaltungstechnisch einfacher sei, alle Krankheiten zu berücksichtigen. Unverändert sei es das Ziel des Ausgleichs, die Ausgaben auf Versichertenseite genauer zu bestimmen und die Beitragsspanne zwischen den Kassen zu reduzieren. Insoweit sei der Morbi-RSA auch ein lernendes System. Am Beispiel der Beitragssätze ist nachvollziehbar, dass der Morbi-RSA erfolgreich arbeitet. Während die Beitragsspanne 2008 noch bei 5,2 Prozentpunkten lag, beträgt sie inzwischen nur noch 1,4 Prozentpunkte. Erst dadurch wird ein qualitätsorientierter Kassenwettbewerb möglich. Um die Manipulationsanfälligkeit des Systems weiter zu reduzieren, forderte Parvanov verbindliche Richtlinien für die Kodierung von Krankheiten im ambulanten Sektor. „Je weniger Krankheiten berücksichtigt werden, desto höher ist die Unterdeckung bei hoher Morbidität“, sagte Prof. Dr. Jürgen Wasem vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. Ein regionaler Faktor im Ausgleich sei konzeptionell eine große Herausforderung. Er setze neben komplexen Analysen auch Wertentscheidungen voraus. Als Beispiel führte der Experte an, dass am Ende Geld aus weniger gut versorgten Gebieten in überversorgte Regionen fließt und dadurch notwendige Strukturänderungen unterbleiben. Prof. Dr. Klaus Jacobs vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (Wido) bezeichnete es als nächsten logischen Schritt in der Weiterentwicklung des Ausgleichs, die jetzige Begrenzung auf maximal 80 Krankheiten aufzuheben. Sie war ein politischer Kompromiss und von Anfang an nur als „gleitende Einführung“ gedacht. Jacobs betonte aber auch, dass nicht alle Probleme sich über Reformen des RSA lösen lassen: „Vielmehr bestünde die Gefahr, dass der RSA bei einer Überfrachtung in seiner zentralen Funktion beeinträchtigt würde, nämlich bei der Simulation risikoäquivalenter Beiträge.“ Der Experte forderte eine Forcierung des Vertragswettbewerbs, damit die Kassen im Wettbewerb noch wirksamer als heute auf die Qualität der Gesundheitsversorgung einwirken können. Vor einer Reduzierung des Einkommensausgleichs warnte Matthias Jena, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern und bayerischer DGB-Vorsitzender. Jede Verringerung würde einen starken Anreiz für Risikoselektion bieten und wäre eine Verletzung des Solidarprinzips. Jena forderte zudem eine Versachlichung der Debatte um die Weiterentwicklung des Morbi-RSA. Es dürfe nicht um kurzfristige finanzielle Vorteile für eine einzelne Kasse oder Kassenart gehen. Sinn und Zweck des Ausgleichs sei es vielmehr, eine solidarische Wettbewerbsordnung zu ermöglichen, bei der die Gesundheitsversorgung aller Versicherten im Mittelpunkt steht. In der Ablehnung von vermeintlichen Reformvorschlägen, die Kassen- oder Verbandsinteressen über das Versichertenwohl stellen, waren sich alle Redner einig. Pressemitteilung der AOK Bayern

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