Terminservicestellen gut für Patienten

Anfang 2016 starteten bundesweit regionale Terminservicestellen, um Versicherten zeitnah Termine bei Fachärzten zu vermitteln. In einer ersten Bilanz sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dazu im Gespräch mit der dpa: „Wenn Woche für Woche mehr als zweitausend Menschen über eine Terminservicestelle einen Facharzttermin bekommen, weil es anders nicht geklappt hat, dann hat sich deren Notwendigkeit bestätigt. Allerdings könnte noch deutlich mehr Menschen geholfen werden, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen offensiv für die Terminservicestellen werben würden, statt dieses Angebot praktisch zu verstecken!“ Besonders bei der Vermittlung von Psychotherapeuten sieht sie hierbei im Gespräch mit der dpa ein großes Potential: „Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich sehr gut mit Psychotherapeuten versorgt ist, haben Versicherte viel zu oft das Problem, dass sie lange auf einen Termin warten müssen. Deshalb bin ich froh darüber, dass die Terminservicestellen ab dem 1. April 2017 auch hier zuständig sind.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien daher dazu angehalten „ihrer Verpflichtung für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung auch im Bereich der psycho-therapeutischen Versorgung besser nachzukommen“. So bleiben die Vermittlungsstellen für Frau Dr. Pfeiffer auch in Zukunft eine sinnvolle Einrichtung: „Die Terminservicestellen haben sich insgesamt bewährt und ich erwarte von der Ärzteschaft, dass sie sich nicht weiter über diese sinnvolle gesetzliche Vorgabe beklagt, sondern weiter daran arbeitet, Wartezeiten für kranke Menschen zu verringern.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Asthma-Therapie durch gentechnisch hergestellte Medikamente ergänzt

Eine wichtige Ergänzung für die Behandlung von schwerem Asthma sind Wirkstoffe, die gentechnisch hergestellt wurden. „Bei etwa jedem fünften Asthmatiker reicht die bisherige Behandlung nicht aus. Diese Patienten können von den Antikörpern profitieren“, sagte Prof. Dr. Gerd Bendas von der Universität Bonn beim internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Bislang sind drei dieser spezifischen Antikörper zugelassen, weitere fünf sind derzeit in der Entwicklung.“ Etwa fünf Prozent der Erwachsenen und sieben bis zehn Prozent der Kinder in Deutschland leiden unter Asthma. Der Begriff Antikörper stammt aus der Immunologie. Er bezeichnet Eiweiße, die von weißen Blutkörperchen gebildet werden. Die gentechnisch hergestellten Antikörper imitieren die körpereigenen Abwehrstoffe und greifen gezielt an verschiedenen Botenstoffen des jeweiligen Asthmatikers an. Sie ergänzen damit die unspezifische entzündungshemmende Wirkung Kortison-artiger Arzneimittel. Gentechnisch hergestellte Antikörper werden nicht nur gegen Asthma, sondern auch gegen andere immunologisch bedingte Krankheiten wie Rheuma oder Schuppenflechte eingesetzt. Alle Antikörper sind verschreibungspflichtig. Die Wirkstoffnamen enden auf die Silbe -mab, das steht für die englische Bezeichnung der Antikörper, monoclonal antibody. Antikörper sind als Eiweiße relativ empfindlich. Sie können nicht als Tabletten geschluckt werden, weil sie sonst im Magen abgebaut würden. Deshalb müssen alle Antikörper gespritzt werden. Vor dem Spritzen werden die getrockneten Eiweißpulver in einer Flüssigkeit gelöst. „Beim Auflösen sollte man sich an James Bond orientieren: Rühren statt schütteln! Werden Antikörper geschüttelt, können sich zu viele Luftblasen in der Injektionslösung bilden. Das würde die Wirkung verringern“, sagte der Apotheker. Auch bei der Lagerung muss einiges beachtet werden. So vertragen sie weder Hitze noch Kälte, sondern sollten im Kühlschrank zwischen zwei und acht Grad gelagert werden. Bendas: „Frost gibt es nicht nur im Eisfach. An der hinteren Kühlschrankwand kann es zu kalt werden. Deshalb sollten Arzneimittel im Kühlschrank am besten im Gemüsefach liegen.“ Auch beim Transport müssen sie gekühlt sein. Durch Licht können sich die Eiweiße abbauen. Deshalb sollten Antikörper immer in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Berend Groeneveld ist neuer Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes

Berend Groeneveld ist der neue Patientenbeauftragte des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). In diese Funktion hat ihn der Geschäftsführende DAV-Vorstand auf seiner jüngsten Sitzung für die kommenden vier Jahre berufen. Der 54-jährige Apotheker aus Norden (Niedersachsen) ist seit Jahresbeginn Mitglied dieses fünfköpfigen Gremiums. Groeneveld folgt auf Claudia Berger, die jedoch weiterhin den Deutschen Apotheken-Award 2017 verantwortet, der derzeit ausgeschrieben und im Frühjahr dieses Jahres verliehen wird. Der DAV-Patientenbeauftragte ist oberster Ansprechpartner für Apotheker, Selbsthilfegruppen und Patientenverbände – und leitet die Runde der Patientenbeauftragten der 17 Landesapothekerverbände. Auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene vermitteln die Patientenbeauftragten Kontakte zwischen Apothekern, Selbsthilfegruppen, Patientenverbänden und Selbsthilfekontaktstellen, stellen Informationsmaterial zur Verfügung und sind Koordinatoren bei der Planung von gemeinsamen Aktionen. „Viele Selbsthilfe- und Patientenorganisationen arbeiten mit den Apotheken vor Ort erfolgreich zusammen. Diese Kooperation muss ausgebaut und gestärkt werden – zum beiderseitigen Nutzen“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Apotheken sind ideale Partner von Selbsthilfeorganisationen, weil sie überall vor Ort sind – gerade auch in strukturschwachen Regionen. Apothekenkunden erhalten dort nicht nur Informationen über moderne Therapiemöglichkeiten, sondern auch über lokale Hilfsangebote. Viele Menschen fühlen sich mit ihrer Krankheit allein und freuen sich deshalb, wenn sie in der Apotheke den Kontakt zu anderen Patienten mit ähnlichen Leiden aufnehmen können. Das stärkt ihr Wissen über die Krankheit, aber auch ihren Lebensmut. Patientenorganisationen schätzen vor allem die Steigerung ihres Bekanntheitsgrades in den Apotheken. Die Vorteile für Apotheker bestehen in einem verbesserten Informationsaustausch mit Patienten sowie der Weiterbildung vor Ort.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Termin-Servicestelle in Nordrhein: Gut 10.000 Facharzttermine vermittelt

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat im Jahr 2016 rund 10.000 Facharzttermine an gesetzlich versicherte Patienten aus dem Rheinland vermittelt. Im Schnitt wurde die Servicestelle seit ihrer Einführung im Januar 2016 von 500 bis 600 Patienten pro Woche kontaktiert, die Gesamtzahl der Anrufer lag bei etwa 17.500. Besonders nachgefragt waren Termine bei Neurologen (über 2.450 vermittelte Termine) sowie Radiologen (knapp 1.950 vermittelte Termine). Auch bei Kardiologen, Psychiatern und Lungenärzten ließen sich nordrheinische Patienten in Terminfragen häufig von der Servicestelle unterstützen. „Unsere Termin-Servicestelle hat gut funktioniert und ihre Aufgabe bisher erfüllt. Obwohl wir ein völlig neues Verfahren etablieren mussten, Erfahrungswerte fehlten und wir die Einrichtung einer solchen Servicestelle für nicht notwendig gehalten haben, sind wir dem Auftrag des Gesetzgebers vollständig nachgekommen. Wir haben zudem in allen Fällen, in denen Patienten eine Überweisung hatten, die gewünschten Facharzttermine bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in den vorgegebenen Zeiträumen vermitteln können und mussten niemanden in einer Klinik fachärztlich versorgen lassen. Damit haben wir eines unserer wichtigsten Ziele erreicht“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Nur wenige Patienten profitieren Die entscheidende Voraussetzung dafür waren die Termine und Zeitfenster, die der Servicestelle von nordrheinischen Fachärztinnen und Fachärzten mitgeteilt wurden. „Für die Kooperation an dieser Stelle sind wir unseren Mitgliedern dankbar“, sagt Bergmann. Festzustellen bleibt aber auch: „Mit Blick auf das Gesamtvolumen an Terminen und ambulanten Behandlungsfällen in Nordrhein bleiben wir dabei, dass nur ein sehr kleiner Teil der Patienten von der Termin-Servicestelle profitiert.“ Ein weiteres Ergebnis lässt sich aus den Rückmeldungen gewinnen, die Fachärzte der KV Nordrhein in den vergangenen Monaten übermittelt haben: Etwa 1.500 von der Servicestelle vermittelte Termine wurden von den Patienten nicht wahrgenommen. Entweder wurden Termin-Vorschläge nicht akzeptiert beziehungsweise abgesagt oder Patienten erschienen zum vermittelten Termin nicht in der Facharztpraxis. „Die hohe Ausfallquote zeigt, dass der Leidensdruck vieler Patienten offenbar nicht so groß ist, wie von der Politik und in den Medien häufig dargestellt. Offenbar möchten Patienten mehrheitlich lieber von einem ihnen bekannten Arzt behandelt werden und sind nicht bereit, einen möglicherweise unbekannten Mediziner an einem anderen Ort aufzusuchen – selbst wenn sie dann eher behandelt werden“, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Carsten König. Daher sei die kollegiale Terminabsprache zwischen Haus- und Fachärzten vor Ort nach wie vor die beste Lösung zur Vermittlung zeitnaher Termine, so König. Ab März: Code kennzeichnet Dringlichkeit Ab März 2017 werden sich einige Abläufe beim Termin-Service ändern. Zum einen wird ab dem 1. März ein Dienstleister die Terminvermittlung übernehmen. Zum anderen werden überweisende Haus- und Fachärzte künftig „dringende Überweisungen“ nicht mehr durch Buchstaben, sondern mit einem mehrstelligen, fälschungssicheren Zahlen-Code versehen. Der Code wird auf den Überweisungsschein aufgeklebt. Bei der Kontaktaufnahme mit der Termin-Servicestelle verifiziert dieser Code den Anspruch des Patienten auf einen Facharzttermin innerhalb der nächsten vier Wochen. Ab April wird die Termin-Servicestelle gemäß gesetzlicher Vorgaben auch Termine für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung vermitteln. Details dazu wird die KV Nordrhein in den kommenden Wochen mitteilen. Weitere Informationen zur Termin-Servicestelle in Nordrhein unter www.kvno.de/tss Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)

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jameda übernimmt mit Patientus deutschen Marktführer für Videosprechstunde

jameda (www.jameda.de), Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, hat zum 1. Januar 2017 den führenden Anbieter für Online-Videosprechstunden, die Patientus GmbH (www.patientus.de), erworben. Damit stellt jameda künftig Ärzten und Patienten eine hervorragende Kommunikationslösung zum Abhalten von Videosprechstunden zur Verfügung, eine Leistung, die als Bestandteil des E-Health-Gesetzes ab dem 1. Juli 2017 in die vertragsärztliche Regelversorgung einfließen wird. Dr. Florian Weiß, CEO von jameda: „Wir freuen uns, mit der Übernahme von Patientus einen weiteren Beitrag zur effizienten Patientenversorgung zu leisten. Patientus ergänzt unser bisheriges Angebot der Arztsuche und Online-Terminbuchung auf ideale Art und Weise. Mit der Videosprechstunde ermöglichen wir Ärzten und Patienten künftig den direkten digitalen Kontakt ohne räumliche Hindernisse.“ Patientus wurde 2012 von Jonathan von Gratkowski, Christo Stoyanov und Nicolas Schulwitz in Lübeck gegründet. jameda baut Position als führender digitaler Mittler zwischen Arzt und Patient weiter aus Auf jameda finden jeden Monat mehr als 5,5 Mio. Patienten den passenden Arzt und buchen ihren Arzttermin häufig direkt online. Damit ist jameda der führende digitale Mittler zwischen Arzt und Patient – eine Position, die das Unternehmen mit der Übernahme von Patientus weiter ausbaut. Dazu Fritz Edelmann, COO von jameda: „Das Ziel von jameda ist es, Patienten zum passenden Arzt zu führen und so zum Vorteil für beide Seiten für mehr Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu sorgen. Die Entscheidung zur Übernahme von Patientus ist auf diesem Weg der nächste Schritt. Durch jameda wird der innovative Service von Patientus Millionen von Patienten einfach zugänglich gemacht.“ Die Software zur Videosprechstunde von Patientus zeichnet sich durch sehr hohe Datensicherheit und besondere Nutzerfreundlichkeit aus. Die Installation einer Software ist auf beiden Seiten nicht erforderlich, es genügt ein aktueller Internetbrowser. Damit bietet das Unternehmen Ärzten eine einfache und sichere Lösung, um die Zukunftstechnologie der Videosprechstunde in ihren Alltag zu integrieren. Mit diesem Konzept hat Patientus bereits verschiedene Krankenkassen und Ärzteverbände überzeugt und in Kooperation mit diesen das Angebot zur Videosprechstunde erfolgreich am Markt etabliert. Mit der Übernahme durch jameda erhält das Unternehmen neben dem erweiterten Marktzugang auch die finanziellen Mittel für die Weiterentwicklung des Produktes. Das Angebot wird im Laufe des Jahres sukzessive auf jameda.de integriert werden. Dr. Florian Weiß ergänzt: „Die Übernahme von Patientus durch jameda bietet große Chancen für beide Unternehmen und viele Vorteile für Ärzte und Patienten, die schon lange darauf warten, dass die Möglichkeit zur Videosprechstunde Bestandteil der normalen ärztlichen Versorgung wird. Wir danken dem Gründerteam von Patientus für seine großartige Entwicklungsarbeit und das Vertrauen in jameda und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“ Nicolas Schulwitz, Mitgründer und Geschäftsführer von Patientus: „Wir gehören in Deutschland zu den Pionieren der Telemedizin und freuen uns sehr, dass unser zukunftsweisendes Produkt unter dem Dach der starken Marke jameda den Zugang zu Millionen von Patienten und tausenden von Ärzten findet.“ Der Unternehmenssitz von Patientus bleibt in Berlin. Alle Mitarbeiter werden übernommen. Über die Patientus GmbH: Als Marktführer für Online-Videosprechstunden bietet Patientus Ärzten und Patienten eine Kommunikationslösung für den digitalen Arztbesuch. Das Angebot richtet sich an alle Patienten, die zum Beispiel ein erstes Informationsgespräch mit dem Arzt führen, eine Zweitmeinung einholen oder Kontrolltermine wahrnehmen möchten, ohne dafür in die Praxis gehen zu wollen oder zu können. Auch zeitaufwendige Hausbesuche auf dem Land oder bei Pflegebedürftigen können in Zukunft durch eine Online-Videosprechstunde ersetzt werden. Die Online-Lösung lässt sich einfach in den Alltag von Arzt und Patient integrieren, garantiert höchste Datensicherheit sowie eine unkomplizierte Benutzung und Benutzbarkeit ohne Zusatzsoftware. Über die jameda GmbH: jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. Rund 5,5 Mio. Patienten monatlich suchen auf jameda nach genau dem richtigen Arzt für sich. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Zudem können Patienten ihre Arzttermine über die Online-Terminbuchungsfunktion direkt auf jameda buchen. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH. Pressemitteilung der jameda GmbH

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Medikationsplan: bvitg weist Vorwürfe der KBV zurück

Im Hinblick auf die scharfe Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Implementierung des Medikationsplan-Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) seitens der Industrie, stellt Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheit-IT – bvitg e.V., folgendes fest: 1. Die fristgerechte digitale Umsetzung des Medikationsplans konnte überhaupt nur deshalb gelingen, weil die bvitg-Mitgliedsunternehmen bereits seit Jahren hohe Summen in dessen Entwicklung investiert haben und sich die Akteure – auch die KBV –  auf Basis eines von und mit der Industrie entwickelten Standards gemeinsam mit bvitg, ADAS und HL7 auf eine technische Spezifikation geeinigt haben. 2. Der Aufwand für die initiale Erstellung, die Pflege und die erforderliche Weiterentwicklung durch die Softwarehersteller für das zusätzliche Modul ist erheblich. Letztlich handelt es sich um Investitionen, die die niedergelassenen Ärzte aufgrund einer vom Gesetzgeber gewollten – und für die Patienten äußerst sinnvollen – Regelung zu leisten haben. Dabei obliegt es nicht der KBV darüber zu urteilen, wie die Unternehmen für die Umsetzung der neuen Vorgaben die Ausgaben für angefallene, notwendige Investitionen wiedereinnehmen. 3. Die Forderung nach einer angemessenen Refinanzierung für diese Investition ist verständlich. Es ist aber unverständlich, dass die Ärzteschaft zu Recht eine angemessene, zu den Pauschalen zusätzliche Vergütung für die Arbeit der Erstellung und Pflege des Bundesmedikationsplans fordert, zugleich aber den Softwareherstellern ebendiese Vergütung mit dem Verweis auf bestehende Pauschalverträge verwehrt. 4. Statt kostenlose Software-Module zu fordern oder gar der KBV zu gestatten, selbst Marktteilnehmer im Bereich der Gesundheits-IT zu werden, sollte sich die KBV darauf besinnen bei der Refinanzierung der gesetzlich geforderten Investitionen angemessene Vergütungen zu verhandeln. Im Übrigen könnte auch die KBV solche Software-Module nicht kostenlos programmieren lassen und müsste sie auf anderem Wege durch die Ärzte refinanzieren. Dieses Verhalten bedeutet einen Rückschritt in der Zusammenarbeit aller Akteure. Zum Hintergrund: Fristgerecht legten Mitte 2016 die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor, zur der auch eine technische Spezifikation angehört, die in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt wurde. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten bei der Implementierung des Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) kritisiert die KBV nun die Praxissoftwarehersteller scharf. Deshalb bezieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., der die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen vertritt, Stellung. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg e. V.)

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Großes Interesse an Videosprechstunden: Ärzte zeigen sich offen für digitale Möglichkeiten

Rund die Hälfte aller Ärzte kann sich vorstellen, Videosprechstunden mit Patienten abzuhalten: Während im Vorjahr rund ein Drittel der Ärzte dieser Option gegenüber aufgeschlossen war, ist es mittlerweile fast die Hälfte (2015: 38,7 Prozent, 2016: 47 Prozent). Der Anteil der Gegner sank von 61,3 Prozent auf 53 Prozent. Diejenigen Ärzte, die Videosprechstunden positiv gegenüberstehen, wurden zusätzlich gefragt, bei welchen Patientengruppen sie sich diese Kommunikationsform besonders gut vorstellen könnten. An erster Stelle nannten sie dabei Patienten, die nur eingeschränkt mobil sind (81,6 Prozent). Weitere sinnvolle Zielgruppen wären Patienten, die einen weiten Anfahrtsweg zur Praxis haben (72,3 Prozent) sowie chronisch kranke Patienten (52,8 Prozent). Mit ihrer Studienreihe „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ beobachtet die Stiftung Gesundheit seit 2005 die Einstellung niedergelassener Ärzte zu wiederkehrenden und aktuellen Themen. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier. Pressemitteilung der Stiftung Gesundheit – Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

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Studien zum Forschungsstand zu Kaiserschnitten veröffentlicht – BM Gröhe: Kaiserschnitte nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind

Das Bundesministerium für Gesundheit hat vier Studien zur Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu Kaiserschnitten gefördert, die heute veröffentlicht werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ein Kaiserschnitt ist ein operativer Eingriff, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Deshalb sollten Kaiserschnitte nur dann vorgenommen werden, wenn sie medizinisch auch wirklich notwendig sind. Wichtig ist jetzt, dass die zuständigen Fachgesellschaften eine hochwertige Leitlinie erarbeiten, damit künftig Entscheidungen für oder gegen einen Kaiserschnitt auf einer noch besseren wissenschaftlichen Grundlage erfolgen können. Die jetzt vorliegenden Studien  sind ein wichtiger Beitrag für die Erarbeitung dieser Leitlinie und die Übernahme weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Geburtshilfe. Im Zentrum muss immer der Schutz von Mutter und Kind stehen.“ Die vier Forschungsprojekte mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 150.000 Euro haben sich mit wichtigen Versorgungsfragen befasst: Beratung der Schwangeren, Zeitpunkt des geplanten Kaiserschnitts, Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren beim Kaiserschnitt und Zustand der Frau nach Kaiserschnitt. Die Ergebnisse der heute veröffentlichten Studien fließen in eine inter­disziplinäre S3-Leitlinie „Kaiserschnitte“ ein, die derzeit von den zuständigen Fachgesellschaften erarbeitet wird und eine wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfe für Ärzte darstellt. Die Arbeit der ebenfalls geförderten Koordinierungsstelle „Kaiserschnittforschung“ an der Universität Frankfurt wird noch bis März 2017 fortgesetzt, um die Leitlinienentwicklung weiterhin zu unterstützen. Die Studien und weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Kaiserschnitt-Studien Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kiefer: Versandhandel kann Flächendeckung durch wohnortnahe Apotheken nicht ersetzen

–„Die Infrastruktur der Apotheken ist – im Gegensatz zum individuell benötigten Arzneimittel – ein öffentliches Gut. Niemand kann von der Nutzung öffentlicher Güter ausgegrenzt werden“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Jeder, der am Sonntagmittag eine (Notdienst-)Apotheke braucht, findet eine in seiner Nähe und kann sie aufsuchen. Notdienst und viele andere Gemeinwohlpflichten grenzen wohnortnahe Apotheken von ausländischen Versendern ab. Einzelne Menschen bezahlen für die Bereitstellung öffentlicher Güter nicht. Deshalb regelt der Staat die Finanzierung der Gemeinwohlpflichten der öffentlichen Apotheken mit Hilfe der Arzneimittelpreisverordnung und sichert so gleichzeitig die flächendeckende Arzneimittelversorgung. Das ist gut und richtig so – aber diese Infrastruktur ist nach der Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versender massiv gefährdet. Daher muss die Politik hier eingreifen, denn Versand kann Flächendeckung nicht ersetzen.“ Kiefer: „Was hat es mit Digitalisierung zu tun, wenn ein Patient sein ärztliches Rezept per Post verschickt und dafür einige Tage später ein Paket erhält? Es ist Augenwischerei, Versandapotheken mit Digitalisierung gleichzusetzen. Kein Patient soll auf eine persönliche Beratung durch die wohnortnahen Apotheken verzichten müssen, inklusive Medikationsanalyse und -management.“ Kiefer weiter: „Die Apotheken sind schon heute gut digital ausgestattet. Dank unserer hohen Innovationskraft werden wir weiter an der Spitze der Digitalisierung im qualitätsorientierten Arzneimittelversorgungssystem stehen.“ Als ‚Goldstandard‘ einer erfolgreichen digitalen Vernetzung zwischen Apotheken und Arztpraxen nannte Kiefer das Projekt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen). Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Honorarvolumen steht endlich fest – IKK BB und KVBB beenden Gerichtsverfahren über die Arzthonorare seit 2013

Bei der Regelung der Finanzierung der ärztlichen Honorare seit 2013 gibt es keine Unsicherheit mehr. Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben eine Vereinbarung getroffen und beenden damit  ein Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, in dem eine vom Landesschiedsamt 2013 festgesetzte Regelung der Anteilsfinanzierung vereinbarter Honorare auf Kassenseite strittig gestellt wurde. KVBB und IKK BB haben sich auf das weitere Vorgehen verständigt.  Neben einer finanziellen Kompensation für die IKK BB gehört dazu auch, dass die KVBB sich dafür einsetzt, die ärztliche Vergütung zukünftig morbiditätsgerecht auf die Krankenkassen zu verteilen. Im Gegenzug  zieht  die IKK BB ihre Klage gegen die Entscheidung des Landesschiedsamtes zurück. Dazu sagt Dr. Peter Noack, für den Vorstand der KVBB: „Wir sind froh, dass die Vergütungen der Ärzte nun endlich rechtssicher feststehen und die IKK BB die ab dem Jahr 2013 im Landesschiedsamt festgelegte Vergütungsvereinbarung nicht mehr in Frage stellt.“ Enrico Kreutz, Vorstand der IKK BB, ergänzt: „Nach erfolglosen Gesprächen mit den anderen Krankenkassen wurde es uns erst durch die Einigung mit der KVBB  möglich, unsere Klage zurückzuziehen. Hier zeigt es sich einmal wieder, dass Probleme am besten vor Ort gelöst werden, denn als Krankenkasse mit Sitz in Potsdam kennen wir die Bedürfnisse der Region und sind nicht von Entscheidungen in fernen Konzernzentralen abhängig.“ Das Landesschiedsamt hatte 2013 festgelegt, dass Teile der von allen Krankenkassen in Brandenburg zu entrichtenden Arzthonorare gleichmäßig auf alle Versicherten umgelegt werden, auch wenn sie gar nicht oder kaum zum Arzt gehen. Dagegen hatte die IKK BB geklagt, da den Krankenkassen die Einnahmen entsprechend der Morbidität über den Risikostrukturausgleich zugeteilt werden und sie deshalb auf entsprechenden Mehrkosten sitzen bleibt. Hintergrund  Das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung wird eingeschaltet, wenn Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung sich nicht über gesetzlich zu schließende Verträge, wie z.B. über die Höhe der ärztlichen Honorare einigen können. Neben unparteiischen Mitgliedern und einem Vorsitzendem besteht es aus Vertretern von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung und setzt mit Stimmenmehrheit die von allen Krankenkassen an alle Ärzte des Bundeslandes zu zahlende Gesamtvergütung fest. Die KV Brandenburg (KVBB) vertritt die Interessen von über 4.100 ambulant tätigen Ärzten und Psycho-therapeuten. Sie organisiert rund um die Uhr im Land Brandenburg die flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung und garantiert die hohe Qualität der ärztlichen Tätigkeit. Die KV Brandenburg schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen unter anderem auch die Verträge zur Honorierung der Vertragsärzte. Die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) mit Sitz in Potsdam hat aktuell gut 235.000 Versicherte, wovon mehr als die Hälfte in Brandenburg wohnen. Ihr aktueller Beitragssatz liegt bei 15,49 % und sie wurde im Frühjahr 2016 vom Deutschen Finanz Service Institut als Krankenkasse mit dem bundesweit besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet. Gemeinsame Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin und der KV Brandenburg

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