Medizin der Zukunft – Neue Ansätze für bessere Patientenversorgung im Südwesten

Der bundesweite Innovationsausschuss wählt acht zukunftsweisende Projekte unter Beteiligung der AOK Baden-Württemberg zur Förderung aus. Im Mittelpunkt der 2017 startenden Vorhaben steht eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, Fachärzten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. So sollen zum Beispiel digitale Lösungen dem drohenden Fachärztemangel im ländlichen Raum entgegenwirken. Das Gesamtfördervolumen, über dessen Vergabe der Innovationsausschuss entscheidet, liegt bei jährlich 300 Millionen Euro. Aktuelle Studien zeigen, dass die Zahl der wichtigsten Fachärzte wie beispielsweise Hautärzte bis 2030 signifikant sinken wird. Digitale Innovationen versprechen Abhilfe. So erprobt die AOK Baden-Württemberg in dem Modellprojekt TeleDerm gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Tübingen und weiteren Partnern, wie Telemedizin die drohende Versorgungslücke schließen kann. Hierfür werden in 50 Praxen, die an der Hausarztzentrierten Versorgung der Südwest-AOK teilnehmen, sogenannte Telekonsilsysteme installiert, mit denen Hautveränderungen des Patienten in der Hausarztpraxis fotografiert und an teilnehmende Dermatologen zur Befunderstellung übermittelt werden. Dadurch kann in vielen Fällen ein persönlicher Termin beim Dermatologen entfallen. Zudem liegen die fachärztlichen Befunde schneller vor. Das Vorhaben CoCare: Erweiterte koordinierte ärztliche Pflegeheimversorgung, das die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg und anderen gesetzlichen Krankenkassen im Land aufsetzt, fördert die engere Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten sowie dem Pflegepersonal. Ziel ist es, Pflegeheimbewohner vor unnötigen Krankenhausaufenthalten zu bewahren. Geplante Maßnahmen sind unter anderem gemeinsame elektronische Patientenakten und miteinander abgestimmte haus- und fachärztliche Visiten und Therapien. Das Forschungsprojekt PAWEL – Patientensicherheit, Wirtschaftlichkeit und Lebensqualität: Reduktion von Delirrisiko und POCD nach Elektivoperationen im Alter widmet sich ebenfalls älteren Menschen. Studien zeigen, dass Patientinnen und Patienten über 70 Jahren nach einer Operation besonders häufig unter einer Verschlechterung ihrer psychischen oder kognitiven Gesundheit leiden und ein sogenanntes Delir entwickeln. Die Projektgruppe unter Leitung des Geriatrischen Zentrums des Universitätsklinikums Tübingen untersucht, wie sich ein Delir-Präventionsprogramm auf die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten auswirkt. Ziel ist es, durch engere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und den behandelnden Krankenhäusern Delire vermeiden oder ihre Zahl zumindest zu reduzieren. Im Forschungsvorhaben PsychCare: Wirksamkeit sektorenübergreifender Versorgungsmodelle in der Psychiatrie wird die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten sowie Kliniken bei psychiatrischen Behandlungen betrachtet. Unter Führung der Technischen Universität Dresden wird dabei untersucht, wie sich sektorenübergreifende Versorgungsmodelle in der Psychiatrie auf das Behandlungsergebnis aus Patientenperspektive und auf die Versorgungskosten auswirken. Außerdem unterstützt die AOK Baden-Württemberg das Projekt TRANSLATE-NAMSE als Kooperationspartner. Im Projekt, das von der Charité Berlin und mehreren universitären Zentren für Seltene Erkrankungen durchgeführt wird, werden die vom Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) im Jahr 2013 erarbeiteten Handlungsfelder, Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge in die Praxis umgesetzt und bewertet. Ergänzend unterzieht die AOK Baden-Württemberg im Rahmen des Innovationsfonds drei Vorhaben der alternativen Regelversorgung einer Evaluation. Hierzu zählen die Evaluation der Facharztverträge für Kardiologie sowie für Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und die Evaluation der Integrierten Versorgung Gesundes Kinzigtal. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Krankenkassen könnten Patienten stärker entlasten: Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vorjahr war es noch jedes dritte Medikament. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist die Befreiungsquote zu Jahresbeginn 2017 auf 22,8 Prozent gefallen, nachdem sie Ende 2016 noch bei 31,6 Prozent gelegen hatte. Ursachen dafür sind das Auslaufen alter Rabattverträge und das Inkrafttreten neuer Rabattverträge zum Jahreswechsel. Rabattverträge sind Verträge einzelner Krankenkassen mit bestimmten Pharmaherstellern. Die Krankenkassen verpflichten sich dabei, dass ihre Versicherten auf Rezept nur die Medikamente ihrer Partner erhalten, während die Hersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewähren. Die Krankenkassen können zudem entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. „Die Rabattverträge schränken zwar die Versorgungsfähigkeit und Therapiebreite in den Apotheken erheblich ein, helfen aber den Krankenkassen, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Umso unverständlicher ist es deshalb, wenn die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an den Ersparnissen teilhaben lassen.“ Becker sagt auch: „Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen.“ Zum Hintergrund: Im Jahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge mehr als 3,6 Mrd. Euro eingespart; allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beliefen sich die Ersparnisse schon auf mehr als 2,8 Mrd. Euro – ein neuer Jahresrekord für 2016 ist in Sicht. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zu Gunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als 2 Mrd. Euro. Knapp sieben Millionen Menschen – etwa zehn Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – sind nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze generell von Zuzahlungen befreit. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Bayerns Kliniken können für 2017 planen

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einigten sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2017. Danach steigt der landesweite Basisfallwert, die zentrale Orientierungsgröße für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen, von bislang 3.312 Euro auf 3.350,50 Euro. Dieser Wert ist den Abrechnungen für das einzelne Krankenhaus zugrunde zu legen. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rd. 330 Kliniken ab. Für die Behandlung von rd. drei Mio. Patienten in den Kliniken Bayerns stehen in 2017 knapp elf Mrd. Euro zur Verfügung. Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie in 2017 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Am Ende einer sehr schwierigen Verhandlungsrunde, die nach Aussage beider Seiten unter komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem sehr „professionellen und sachlichen Klima“ ablief, gelang kurz vor den Weihnachtsfeiertagen der Durchbruch. Inzwischen stimmten auch die Gremien beider Parteien dem Ergebnis zu. BKG und Krankenkassen bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber noch vertretbar“. Sie sehen in der Einigung auch einen Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung in Bayern. Die Kliniken hätten nunmehr Planungssicherheit für das Jahr 2017. Zentrales Thema der Verhandlungen war ein deutlicher Anstieg der stationären Krankenhausleistungen in 2016 im Vergleich zum Vorjahr. Die Krankenkassen und nahezu alle Kliniken in Bayern vereinbarten im Laufe des Jahres 2016 eine Zunahme an Behandlungsfällen. Nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben musste diese Steigerung bei der Vereinbarung des Basisfallwertes 2017 absenkend berücksichtigt werden. Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Für die Kliniken bestimmt er den weitaus größten Teil ihrer Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem gibt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt z. B. der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

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Kinder zeigen ihre Kochkünste – Kochwettbewerb der AOK Baden-Württemberg für Kinder und Jugendliche auf der Slow Food Messe 2017

Bei der Slow Food Messe vom 20. bis 23. April 2017 in Stuttgart stellen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren ihre Kochkünste unter Beweis. An allen vier Messetagen zeigen die Teilnehmer des AOK-Kochwettbewerbs, dass sie auf gesunde Lebensmittel und regionale Zutaten setzen und Spaß am Kochen haben. Die AOK Baden-Württemberg richtet den Wettbewerb zum 11. Mal in Kooperation mit Slow Food Deutschland e. V. aus. Darüber hinaus veranstaltet die größte Südwestkasse zwei Kochshows. Beim Kochwettbewerb zwischen dem 20. und 23. April 2017 treten jeweils zwei Dreier-Teams gleichzeitig  an und bereiten in 45 Minuten (plus Vorbereitungszeit) ein Gericht zu. Eine Jury aus Vertretern der Meistervereinigung Gastronom Baden-Württemberg e. V., AOK-Ernährungsfachkräften, Slow Food Deutschland e. V. und EDEKA Südwest bewertet anschließend die Speisen und vergibt Bronze-, Silber- oder Gold-Medaillen und weitere Preise. Zudem wird die Teilnahme mit einer Urkunde belohnt. Der Fokus der jungen Teilnehmer liegt bei ihren Rezepten auf gesunden Lebensmitteln und regionalen Produkten, die zur Jahreszeit passen. „Mit unserem Kochwettbewerb vermitteln wir Freude und Genuss an gesundem Essen. Die ideale Verbindung von Kochpraxis und „Selbst-Zubereiten“ der Speisen führt die Kinder und Jugendlichen an eine gesunde und nachhaltige Ernährung und an einen gesunden Lebensstil heran“, sagt Jutta Ommer-Hohl, Leiterin des Fachbereichs Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der AOK Baden-Württemberg. Bewerben können sich Dreier-Teams in den Altersgruppen 10 bis 12 Jahre, 13 bis 15 Jahre und 16 bis 18 Jahre bis zum 24. Februar 2017. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es unter aok-bw.de/kochwettbewerb oder können per E-Mail unter AOK-Kochwettbewerb@bw.aok.de angefordert werden. Neben dem Wettbewerb für Kinder und Jugendliche ist die AOK mit zwei Kochshows und dem AOK-Frauenlauf auf der Slow Food Messe präsent. Zur „Nacht der Sinne“ am Eröffnungsabend bereitet der Profi-Koch Jochen Burger gemeinsam mit der AOK-Ernährungsfachkraft Bettina Dürr gesunde leichte Nachspeisen zu. Und am 22. April geht es bei der Kochshow vor dem AOK-Frauenlauf um das Thema Superfoods für Sportler. Für den zum vierten Mal stattfindenden Frauenlauf kann man sich unter aok-bw.de/frauenlauf anmelden. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Gute Klinikversorgung beginnt mit dem Entlassmanagement

„Mit ihrer Klage erzeugt die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt Unsicherheit, wo die Schiedsstelle bereits für Klarheit gesorgt hatte. Wir erwarten, dass im Interesse der Patienten auch durch die DKG mit der Umsetzung des Vertrages begonnen wird, denn solche Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Der jetzt beklagte Rahmenvertrag gilt für alle Patienten, die aus einer Krankenhausbehandlung entlassen werden. Die Schiedsamtsentscheidung sorgt dafür, dass der gesetzliche Anspruch der Versicherten durchgesetzt wird. Bei allen Patienten ist die frühzeitige Abklärung des Bedarfs für eine Anschlussversorgung Dreh- und Angelpunkt des Entlassmanagements, denn die Vorbereitung der Entlassung beginnt bereits mit der Aufnahme. Vorstellungen der DKG, sich erst später und dann auch nur bei besonderen Fällen darüber Gedanken zu machen, welche Anschlussversorgung notwendig ist, mag aus Sicht des Krankenhausgesellschaft bequem sein, geht jedoch an dem Patienteninteresse an einer guten Versorgung vorbei. Das Entlassmanagement ermöglicht den Krankenhäusern, Arzneimittel zu verordnen. Selbstverständlich muss dies nach den gleichen Regeln wie bei niedergelassenen Ärzten erfolgen. Das gilt auch für die Arztnummer. Im Interesse der Patienten darf es keine anonymen Verordnungen geben! Der verschreibende Arzt darf nicht nur durch eine leider häufige unleserliche Unterschrift erkennbar sein“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Carsten Hellmann ist neuer Vorstandsvorsitzender von ALK

Seit dem 1. Januar ist Carsten Hellmann neuer Vorstandsvorsitzender von ALK, dem weltweit führenden Unternehmen für die Diagnose und die ursächliche Behandlung von Allergien mit spezifischer Immuntherapie (SIT). Der erfahrene Pharmamanager übernimmt die Geschäfte von ALK nach einem erfolgreichen Jahr: 2016 konnte ALK eine Rekordzahl von Patienten versorgen und und brachte die erste zugelassene sublinguale Tablette (SLIT) zur Behandlung von allergischer Rhinitis und allergischem Asthma bei Hausstaubmilbenallergie auf den Markt. Außerdem hat ALK ein Investitionsprogramm aufgesetzt, um die Kapazitäten für die Produktion von Präparaten für die subkutane Immuntherapie (SCIT) auszubauen. Damit will ALK der gesteigerten Nachfrage gerecht werden und die Versorgung von möglichst vielen Allergikern mit einer SIT langfristig sicherstellen. „Ich freue mich sehr auf meine neue Aufgabe“, sagt Carsten Hellmann. „ALK hat großes Potenzial und ist sehr gut aufgestellt, um Menschen mit schweren Atemwegs-Allergien, die trotz der Verwendung von Symptom-lindernden Medikamenten große Beschwerden im Alltag haben, zu helfen“, so Hellmann. „Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von ALK in den kommenden Jahren sind aus meiner Sicht folgende Punkte entscheidend: Konsolidierung des rasanten europäischen Wachstums, Investition in ein neues Geschäftsmodell in Nordamerika und die Fortsetzung der weltweiten Expansion in neue Wachstumsmärkte. Das alles basierend auf einer stabilen, hochmodernen Supply Chain mit ausreichenden Produktionskapazitäten“, erläutert Carsten Hellmann die strategische Ausrichtung von ALK. Eine seiner ersten Aufgaben wird die Umsetzung einer neuen Strategie für Nordamerika sein: Nachdem MSD (bekannt als Merck in den USA und Kanada, NYSE: MRK) im Juli 2016 bekanntgegeben hatte, seine zehnjährige Partnerschaft mit ALK zu beenden, hat ALK in den letzten Monaten damit begonnen, das SLIT-Geschäft in Nordamerika eigenständig aufzubauen. Dazu Carsten Hellmann: „Alle Optionen liegen auf dem Tisch und unsere Entscheidungen werden sich danach richten, was zu einem langfristigen Erfolg führt und die größte Wertschöpfung hat. Mit unserer SLIT-Tablette gegen Hausstaubmilbenallergie, die in Europa und Japan bereits zugelassen ist, haben wir ein wertvolles Asset in der Hand. Diese SLIT-Tablette wird zurzeit in den USA und Kanada sowie in Asien von den Zulassungsbehörden geprüft. Unsere künftige Strategie wird sich auf die SLIT-Tablette und vor allem ihren potentiellen Einsatz bei Asthma fokussieren.“ ALK hat Niederlassungen in 19 Ländern, darunter auch Deutschland, das zu den wichtigsten Märkten für die spezifische Immuntherapie zählt. „Ich freue mich sehr, dass Carsten Hellmann jetzt das Ruder von ALK übernimmt“, erklärt Dr. Flora Beiche-Scholz, Geschäftsführerin von ALK Deutschland. „Er ist ein überaus erfahrener Manager und ich bin sehr zuversichtlich, dass er ALK in eine erfolgreiche Zukunft lenken wird.“ Gerade in Deutschland ist das Potenzial groß: Hierzulande erhalten bislang gerade mal sieben Prozent der Allergiker eine wirksame Behandlung in Form einer spezifischen Immuntherapie. Viele Patienten werden immer noch rein symptomatisch mit z. B. frei verkäuflichen Antihistaminika behandelt. „Damit können die meisten Allergiker aber nur eine geringe bis moderate Verbesserung ihrer Beschwerden erreichen. Die effektivste Behandlungsmethode von Allergien ist die spezifische Immuntherapie, die auch als einzige ursächliche Therapie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird“, so Beiche-Scholz. Die Ernennung von Carsten Hellmann zum Vorstandsvorsitzenden erfolgte am 17. Mai 2016. Seitdem hat er seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Merial – Marktführer im Bereich Tiergesundheit mit einem weltweiten Umsatz von 2,8 Milliarden Euro – abgeschlossen. Carsten Hellmann war dort als CEO sowie als Executive Vice President und Mitglied des Executive Committee der Muttergesellschaft, des Pharmakonzerns Sanofi, tätig. Davor hatte er mehrere führende Positionen in Firmen aus den Bereichen Gesundheitswesen und Biopharmazeutika inne, u.a. bei Novo Nordisk, Chr. Hansen und Nunc. Carsten Hellmann übernimmt die Aufgabe von Steen Riisgard, der als Vorsitzender des Verwaltungsrates von ALK interimsweise auch die Geschäfte von ALK geleitet hatte, nachdem Jens Bager im Februar 2016 als Vorstandvorsitzender zurückgetreten war. Über Carsten Hellmann Carsten Hellmann hat einen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre (Copenhagen Business School, 1989), einen Master in Informationsmanagement (Lancaster University, 1990) und besuchte die renommierte Business School INSEAD. Der gebürtige Däne begann seine Karriere 1990 bei Radiometer Medical A/S als Produktspezialist, anschließend war er dort als Produktmanager tätig. 1993 kam er zu Novo Nordisk und hatte verschiedene Aufgaben in Marketing, Geschäftsentwicklung, strategischen Allianzen und Business Intelligence bei wachsender Verantwortung inne. 1996 wechselte er zu Synthelabo als Sales- und Marketingdirektor und 1997 zu Pronosco A/S, einem auf Osteoporose spezialisierten Diagnostik-Startup. Im Jahr 2000 wurde er zum CEO der Nunc Group ernannt, einem weltweit führenden Life Science-Unternehmen für Verbrauchsmaterialien. Nachdem Fisher Scientific (heute ThermoFisher) die Nunc Group übernommen hat, überwachte Carsten Hellmann die Integrationsprozesse, bevor er 2006 als Executive Vice President für Global Sales und Mitglied der Geschäftsleitung zur Chr. Hansen Holding A/S wechselte. Im Jahr 2013 wurde er zum CEO von Merial (www.merial.com) und zum Executive Vice President von Sanofi (www.sanofi.com) ernannt. Über ALK ALK ist ein forschungsorientiertes globales Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt auf Prävention, Diagnose und Behandlung von Allergien. ALK ist weltweit führend auf dem Gebiet der spezifischen Immuntherapie, d.h. der Behandlung der Ursache einer Allergie. Das Unternehmen beschäftigt rund 2.300 Mitarbeiter und ist weltweit durch Niederlassungen, Produktionsanlagen und Vertriebspartner vertreten. ALK hat Partnerschaftsverträge mit Torii, Abbott und Seqirus abgeschlossen, um sublinguale Tabletten für eine spezifische Immuntherapie in Japan, Russland, Südost-Asien, Australien und Neuseeland zu vermarkten. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im dänischen Hørsholm und ist an der NASDAQ Kopenhagen notiert. Weitere Informationen auf  www.alk.de. Prtessemitteilung der ALK – ALK-Abelló Arzneimittel GmbH

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DKG klagt gegen Entscheidung zum Entlassmanagement: Schiedsspruch nicht im Sinne des Gesetzgebers

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung zum Entlassmanagement des erweiterten Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung Klage eingereicht. „Die Entscheidung des Bundeschiedsamtes vom 13. Oktober 2016 halten wir in zentralen Teilen für rechtswidrig, weil sie nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Statt Versorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur aufgebaut werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Klage schiebt die geplante Umsetzung im Juli 2017 bis zum Abschluss des Rechtsstreits auf. Unberührt davon bleibt aber der Rechtsanspruch des Patienten auf ein ordnungsgemäßes Entlassmanagement erhalten, das die Krankenhäuser weiter in bewährten Verfahren fortführen. „Das Ansinnen des Gesetzgebers, den Übergang von der stationären Versorgung für bestimmte Patienten deutlich leichter zu gestalten, war und ist unser Anspruch. Aber das von Kassen und niedergelassenen Ärzten vorgesehene System ist ein bürokratisches Monster, das den Krankenhausärzten Zeit stiehlt, die sie zur Versorgung von Menschen benötigen. Jeder Patient aus teil- und vollstationärer Behandlung müsste, egal ob er es bräuchte oder nicht, einem Entlassmanagement unterzogen werden. Zu diesem formalen Prozess gehören Informationsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben – und das bei 19 Millionen Patienten. Dies würde mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit binden, also rund 100.000 Arbeitstage, die zum Wohl des Patienten effektiver eingesetzt werden könnten. Hinzu kommt die aufwändige Zwangsregistrierung von mindestens 50.000 am Entlassmanagement beteiligten Krankenhausärzten zur Zuweisung einer lebenslangen Arztnummer (LANR) durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). „Ein absoluter Widerspruch zur Ausgestaltung des Entlassmanagements, das ausschließlich vom Krankenhaus als Institution verantwortet wird. Die persönliche Verantwortung des einzelnen Krankenhausarztes tritt hierbei in den Hintergrund, weshalb es einer persönlichen Registrierung nicht bedarf“, kommentierte Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Maßnahmen der Krankenhäuser zur Verbesserung der Hygiene zeigen Wirkung

Zu den Berichten von Morgenmagazin und Plusminus zur Hygiene im Krankenhaus erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann: „Das zentrale Problem bei Infektionen insbesondere im Krankenhaus sind antibiotikaresistente Erreger. Diese weltweit große Problematik in der Medizin, die die G20-Länder dazu bewogen hat, eine gemeinsame Antibiotika-Strategie aufzulegen und im Pharmadialog wesentlicher Diskussionspunkt war, führt dazu, dass Infektionen zum Tode führen können, da kein Antibiotikum greift. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Deutschland im weltweiten Vergleich keine Auffälligkeiten bei den Infektionen hat. Die MRSA-Fälle sind rückläufig und liegen unter dem europäischen Durchschnitt. Diese Entwicklung verdanken wir den vielfältigen Maßnahmen, die die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren durchgeführt haben. So sind die Aktion „Saubere Hände“ oder die NRW-Kampagne „Keine Keime“, die nunmehr bundesweit in Krankenhäusern eingesetzt wird, Zeichen, dass die Kliniken im Kampf gegen Infektionen auch nicht nachlassen. Dies zeigt sich auch in der personellen Ausstattung. So hat sich die Anzahl der Krankenhaushygieniker seit 2010 fast verdoppelt. Bei den Hygienefachkräften in der Pflege konnten bis 2015 binnen drei Jahren eine Steigerung von 23 Prozent erreicht werden. Dass noch nicht überall die vorgesehene Quote erfüllt werden kann, liegt auch daran, dass Fort- und Weiterbildung zeitintensiv ist. Die Mittel aus dem Hygieneförderprogramm von 460 Millionen sind für sechs Jahre bis Ende 2019 angesetzt. Zu beklagen ist allerdings, dass die Krankenkassen extrem restriktiv bei der Anerkennung und Finanzierung von Maßnahmen zum Personalaufbau sind. Die Daten, die Plusminus verbreitet, sind veraltet. Zudem bewertet Plusminus nicht nach den gesetzlichen Vorgaben, sondern nach offensichtlich selbst gesetzten Kriterien. So bezieht man sich auf das Jahr 2014, als das Förderprogramm gerade anlief. Die Ausstattung ist heute bereits deutlich besser. Zudem werden Krankenhäuser heute als mangelhaft bewertet, weil sie 2014 im Qualitätsbericht nicht gemeldet haben, ob sie einen Hygienebeauftragten in der Pflege haben. Dabei verschweigt Plusminus bei dieser Klassifizierung, dass die Information im Qualitätsbericht nicht notwendig war. Die tatsächliche Quote auch bei den Hygienefachkräften in der Pflege wird somit von Plusminus nicht richtig erfasst.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Informationsportal unterstützt Arbeitgeber bei Fragen rund um die Sozialversicherung Neues Online-Angebot gestartet

Heute startet das „Arbeitgeberportal Sozialversicherung“, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei den komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen wird. Dazu bietet die Online-Plattform unter www.informationsportal.de Arbeitgebern einen umfassenden Überblick über ihre Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialrecht. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer stellten das Informationsportal heute in Berlin vor: Staatssekretärin Yasmin Fahimi: „Mit dem neuen gemeinsamen Informationsportal bündeln wir Informationen und Beratungsangebote zu allen Zweigen der Sozialversicherung und schaffen eine gemeinsame erste Anlaufstelle für Arbeitgeber. Das kann gerade für neue und kleinere Unternehmen eine echte Hilfestellung bei Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht sein und zwar unbürokratisch, einfach und verständlich.“ Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Das Informationsportal stellt Arbeitgebern das Know-how der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung. Damit ergänzt es die bestehenden Informationsangebote, ersetzen kann es diese sicher nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die neue Onlineplatt-form dazu beitragen wird, Kassen und andere Sozialversicherungsträger vor allem in ihrer individuellen Beratungsarbeit zu entlasten. Und die Arbeitgeber profitieren ebenfalls durch weniger Arbeitsaufwand und Zeitersparnis – ein Gewinn also für beide Seiten.“ Nutzerfreundlich, am Bedarf orientiert, leicht verständlich Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich z. B. das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Arbeitgeber müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer beachten. Daher wurde das Informationsportal vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Ergebnis des Projektes OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) aufgebaut, bei dem alle Sozialversicherungen mitgearbeitet haben. Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz sind zum Beginn dieses Jahres der Betrieb und die weitere Entwicklung des Portals an den GKV-Spitzenverband übergegangen. Die Informationen des Portals sind zielgruppengerecht nach der jeweiligen Bedarfs- bzw. Geschäftssituation strukturiert. Mit wenigen Angaben zur Ausgangslage und geleitet durch leicht verständliche Fragen wird der Nutzer zu einer Ergebnisseite samt Checkliste geführt, die über alle notwendigen Erfordernisse zur An-, Ab- und Ummeldung des Arbeitnehmers informiert. Steckbriefe zu speziellen sozialversicherungsrechtlichen Themen, ein Glossar, das allgemeinverständlich Fachbegriffe erläutert und aktuelle Informationen rund um die Sozialversicherung ergänzen das Online-Angebot. Die Zuständigkeit des GKV-Spitzenverbandes für das Informationsportal Arbeitgeber ergibt sich aus der Rolle der gesetzlichen Kassen im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug. Den Krankenkassen obliegt als Einzugsstellen der Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung, die Aufteilung und Weiterleitung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die einzelnen Träger beziehungsweise den Gesundheitsfonds sowie das Meldewesen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Strategie geht auf – Das #GKV Service Center übernimmt den Betrieb des ISC Münster

„Das Planinsolvenzverfahren ist für uns ein strategischer Schritt, der uns die Möglichkeit eröffnet, die notwendigen strukturellen Anpassungen für unser Unternehmen durchzuführen, um auch in Zukunft weiterhin erfolgreich in den sich stetig wandelnden Märkten agieren zu können“, so die Mitteilung aus dem Juli des vergangenen Jahres. Die Strategie ist aufgegangen: Für das ISC Münster, das Anfang Juli einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen musste, konnte zwischenzeitlich eine Auffanglösung gefunden werden. Die Entwicklung dahin wurde jetzt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages zur Übernahme der Aktivposten des ISC Münster und dessen Bestätigung durch die Gläubigerversammlung erfolgreich abgeschlossen. Damit ist rechtlich auch der Betriebsübergang erfolgt, so dass der Geschäftsbetrieb im neuen Unternehmen jetzt vollumfänglich aufgenommen werden konnte. Als Partner und Dienstleister steht Ihnen nun die GKV Service Center eG, Anton-Bruchausen-Straße 8 in 48147 Münster, gerne und mit neuem Schwung zur Verfügung. Sie erreichen Ihre persönlichen Ansprechpartner weiterhin unter den bisherigen Anschlüssen. Das GKV Service Center führt das zuvor vom ISC Münster erbrachte Produkt- und Leistungsportfolio ohne Abstriche fort und steht Ihnen mit den vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in Zukunft in allen Fragen rund um den Betrieb von iskv_21c gerne zur Seite. Dabei werden wir natürlich nicht auf der Stelle stehen bleiben, sondern uns – wie gewohnt – weiterentwickeln, gerne auch neue Ufer betreten und uns überall dort, wo Sie uns brauchen, passend aufstellen. Wir freuen uns darauf, die bewährte Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern im „neuen Kleid“ fortzusetzen. Pressemitteilung des GKV Service Center eG

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