KV-SafeNet-Zertifizierung für MicroNova-Lösungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die eHealth-Lösungen von MicroNova für den Zugang in das Sichere Netz (SNK) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für Ärzte und Psychotherapeuten freigegeben. Damit haben die über 65.000 Mitglieder des SNK die Möglichkeit, über ihre bestehenden Praxisverwaltungssysteme (PVS) und die darauf aufsetzende Vernetzungs-Software ViViAN medizinische Informationen sicher und direkt über KV-SafeNet auszutauschen. Die Zertifizierung ist ab sofort gültig. Nachdem ViViAN im März 2016 bereits das ULD-Datenschutzsiegel erhalten hatte, hat die Vernetzungslösung nun auch grünes Licht für den Zugang zum bundesweiten SNK erhalten. Teilnehmer von KV-SafeNet sind damit in der Lage, direkt und sicher Daten mit anderen KV-SafeNet-Praxen auszutauschen, auch wenn diese auf Praxisverwaltungssysteme unterschiedlicher Hersteller setzen. Die Beschaffung zusätzlicher Hard- oder Software ist dabei nicht erforderlich: Bestehende KV-SafeNet-Infrastruktur sowie vorhandenes PVS und ViViAN genügen für den Transfer der Informationen. Abnahme ohne Änderungen in der Software Für die Zertifizierung waren keine Modifikationen bei der Software nötig: Durch die verwendeten Verschlüsselungs- und Passwortverfahren, den Einschreibungsvorgang für Patienten sowie das Konzept des direkten Datenaustauschs („Peer-to-Peer“) hat sich ViViAN als so sicher erwiesen, dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich waren. Auch andere eHealth-Lösungen von MicroNova, die Daten über die Infrastruktur von ViViAN austauschen, erfüllen die hohen Anforderungen und Sicherheitsstandards der KV-SafeNet-Richtlinie – deshalb ist die Zertifizierung auch für den Netzmedikamentenplan sowie die Behandlungspfade gültig. „Die Zertifizierung ist eine gute Nachricht für die Ärzte und deren Patienten, die bereits auf KV-SafeNet setzen – sie können nun auch die Vorteile einer sicheren, direkten und herstellerunabhängigen Vernetzung mit ViViAN nutzen, bis hin zum Medikationsplan als besonders aktuelles Thema“, bilanziert Dietmar Dunkel, Bereichsleiter eHealth bei MicroNova. „Für uns als Anbieter ist die Zertifizierung nicht nur eine Bestätigung unseres Sicherheitskonzepts, sondern auch unserer Offenheit gegenüber anderen Lösungen. Unsere Vernetzungsstrategie ist extrem flexibel konzipiert und damit für einen systemübergreifenden Einsatz geeignet.“ Vernetzung im Detail Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betreiben das SNK als eine Online-Infrastruktur, in der die Rechenzentren der KVen sowie die einzelnen Arztpraxen, Krankenhäuser und medizinischen Einrichtungen über ein vom Internet getrenntes Netzwerk miteinander verbunden sind. Da Patienten- und Honorardaten übermittelt werden, erfüllt das Netz die erforderlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Der Zugang erfolgt über ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN), die erforderliche Hardware stellen zertifizierte Provider bereit. Die Software ViViAN von MicroNova nutzt eine patentierte Schnittstellentechnologie, die es ermöglicht, Befunde, Diagnosen, Labordaten sowie Informationen zu Rezepten aus dem jeweiligen Praxisverwaltungssystem direkt von einer Arztpraxis an eine andere zu übertragen. Dort können die Informationen dann in das vorhandene PVS übernommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Praxen das gleiche PVS verwenden oder Systeme unterschiedlicher Hersteller einsetzen. Die Daten werden erst übermittelt, nachdem der Patient seine Ärzte schriftlich dazu autorisiert hat. Derzeit nutzen unter anderem Ärztenetze aus Rosenheim, Leverkusen oder Heilbronn die Lösung. Pressemitteilung der MicroNova AG

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Studie zur Beamtenbeihilfe: Absurde Methodik und fatale Folgen für die Gesundheitsversorgung

Zu einer von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Studie zur Krankenversicherung der Beamten erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach: „Die Bertelsmann-Stiftung erhebt die Forderung nach einem Radikalumbau der Gesundheitsversorgung aller Beamten in Bund, Ländern und Kommunen – hat dabei jedoch nach eigenen Angaben die (verfassungs-)rechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit gar nicht erst geprüft. Eine solche ‚Studie‘ ist auf Sand gebaut und kann schon im Ansatz nicht ernst genommen werden. Auch das Rechenwerk der Studie ist nicht tragfähig. Es blendet wesentliche Kostenfaktoren aus. Die unvollständige Datenauswahl ist augenscheinlich von der Absicht geprägt, zu einem von vornherein gewünschten Ergebnis zu gelangen. So beziffert die Studie zwar die vermeintlichen Einsparungen der Staatshaushalte bis 2030 durch die Verlagerung der Kosten für die Versorgung der Beamten auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie verschweigt aber die Auswirkungen auf die GKV-Versicherten im selben Zeitraum. Dabei ist absehbar, dass die GKV-Versicherten durch steigende Beitragssätze mittel- und langfristig wesentlich stärker belastet würden. Die von Bertelsmann propagierte ’Zwangsversicherung‘ der Beamten bedeutet für die Betroffenen eine Kürzung ihrer Leistungsansprüche, verbunden mit erheblichen Mehrbelastungen. Darüber hinaus würden die Vorschläge von Bertelsmann milliardenschwere Verluste für Arztpraxen ebenso wie Hebammen, Physiotherapeuten und viele andere Gesundheitsberufe bringen. Schon ab dem ersten Jahr sollen sie 6,1 Milliarden Euro einbüßen – wodurch im Ergebnis die Infrastruktur und die medizinische Versorgungsqualität für alle Patienten verschlechtert würden. Die Bertelsmann-Vorschläge brächten eine soziale Umverteilung von unten nach oben, indem die bisher von allen Steuerzahlern finanzierten Beihilfeausgaben auf die schmalere Basis der GKV-Beitragszahler verlagert würden. Überdies würden nur Einkünfte bis zur GKV-Beitragsbemessungsgrenze zur Finanzierung beitragen, was eine überproportionale Belastung der Versicherten mit kleineren Einkünften bedeutet. Die nachhaltige und generationengerechte Vorsorge der PKV für die Krankheitskosten der Beamten im Alter würde entfallen. Stattdessen würde die vom demografischen Wandel ohnehin stark belastete Umlagefinanzierung der GKV ausgeweitet. Nachfolgende Generationen würden noch stärker belastet. Auch die massiven Auswirkungen auf die Pflegeversicherung werden in der Studie ausgeklammert. Durch den Leistungsanspruch aller pflegebedürftigen Beamten, Pensionäre und ihrer Angehörigen an ein Versicherungssystem, in das sie nie einbezahlt haben, droht eine finanzielle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung, die anders als die PKV für diese Kosten keine Vorsorge getroffen hat. In der Bertelsmann-Studie wird ausdrücklich eingeräumt: ‚Die beamten- und verfassungsrechtlichen Fragen, die bei einer solchen Umstellung zu klären wären, waren nicht Gegenstand der Studie.‘ Damit fehlt dieser kuriosen Betrachtung jegliche Grundlage.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird für 2017 gesenkt

Das im Jahr 2015 verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wirkt und verhindert einen weiteren Anstieg des Abgabesatzes. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den Arbeitgebern sorgen für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und so für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse. Wie von Bundesministerin Andrea Nahles bei der Veranstaltung Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung im Juni 2016 angekündigt, sinkt der Abgabesatz im Jahr 2017 von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 wurde am 11.August 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Pressemitteilung der Künstlersozialkasse (KSK)

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Geschäftsstelle der AMK unter neuer Leitung

Die Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) wird seit dem 1. Januar 2017 von Dr. rer. nat. André Said (32) geleitet. Der Apotheker (Approbation im Jahr 2010) hat im Anschluss an seine pharmakologische Promotion am Institut für Pharmazie der Freien Universität Berlin dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. In der Geschäftsstelle der AMK arbeiten derzeit zwei weitere Apotheker und fünf pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Die AMK ist eine Fachkommission der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.. Die Geschäftsstelle der AMK ist eine Abteilung im Geschäftsbereich Arzneimittel der ABDA (Geschäftsführer Prof. Dr. Martin Schulz). Sie nimmt für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die v. a. im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Mehr als 50 Millionen Krankenkassen-Mitglieder können Beiträge sparen

Mehr als 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können durch einen Wechsel zur hkk Beiträge sparen. Dies entspricht mehr als 90 Prozent der rund 55 Millionen Kassenmitglieder in Deutschland. Seit Anfang 2017 ist die hkk Krankenkasse mit 0,59 Prozent Zusatzbeitrag der günstigste Anbieter in 13 von 16 Bundesländern und unterbietet auch regionale, meist kleine Wettbewerber. Darüber hinaus ist die hkk bereits im dritten Jahr in Folge der günstigste bundesweite Anbieter. Auch 2017 hält die Bremer Kasse ihren Beitrag stabil – im Gegensatz zu bisher 27 von insgesamt 113 Krankenkassen, die Erhöhungen vorgenommen haben. Tabelle: hkk Krankenkasse ist Preisführerin in 13 Bundesländern  GKV-Mitglieder (Stand 01.07.16) Wählbare (geöffnete) Kassen Preisposition der hkk Baden-Württemberg 6.938.312 55 Drittgünstigste Bayern 8.325.254 55 Günstigste Berlin 2.406.082 48 Günstigste Brandenburg 1.836.623 47 Günstigste Bremen 453.383 49 Günstigste Hamburg 1.202.030 51 Günstigste Hessen 3.988.363 52 Günstigste Mecklenburg-Vorp. 1.209.561 45 Günstigste Niedersachsen 5.256.122 55 Günstigste NRW 11.649.129 59 Günstigste Rheinland-Pfalz 2.568.272 51 Zweitgünstigste Saarland 661.588 46 Günstigste Sachsen 3.082.656 50 Günstigste Sachsen-Anhalt 1.736.388 46 Zweitgünstigste Schleswig-Holstein 1.884.470 45 Günstigste Thüringen 1.633.925 45 Günstigste Summe 54.832.158   2017 sparen hkk-Mitglieder gegenüber einer durchschnittlich teuren Kasse – abhängig vom Einkommen – bis zu 266 Euro. Im Vergleich zu einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent beträgt die hkk-Ersparnis bis zu 579 Euro. Rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und daher identisch. Trotz ihrer günstigen Beiträge übertrifft die hkk den Krankenkassendurchschnitt aber auch bei den darüber hinaus gehenden Leistungen. So bietet sie Zusatzleistungen in den Bereichen Naturmedizin, Vorsorge und bei Schwangerschaft im Wert von mehr als 1.000 Euro pro Jahr. Dazu kommt ein Bonusprogramm im Wert von bis zu 250 Euro jährlich. Pressemitteilung der hkk

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Pharmaneutrale Praxissoftware zur Information über Zusatznutzen neuer Arzneimittel

Im Gespräch mit der Funkemediengruppe regte Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, eine neutrale Stelle an, die die Informationen über den zusätzlichen Nutzen neuer Medikamente schnell, transparent und rechtssicher an alle Akteure im System übermittelt. „Davon würden niedergelassene Ärzte, Krankenhausärzte und Apotheker enorm profitieren.“ Software-Insellösungen müssten auf jeden Fall vermieden werden. Zugleich forderte v. Stackelberg, dass die Pharmaindustrie keinen Einfluss auf die Praxissoftware haben darf. „Es darf keinen elektronischen Nachfolger des Pharmavertreters geben. Das muss der Gesetzgeber eindeutig klarstellen. Nur wenn die Ärzte wissen, welche neuen Arzneimittel wirklich besser sind, können sie ihre Patienten gut versorgen.“ V. Stackelberg bezog seine Aussagen auf das derzeitige Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz. Bis Mitte Dezember 2016 lagen 129 Erstattungsbeträge vor. Qualitativ ergibt sich dabei folgendes Bild: Von diesen neuen Arzneimitteln konnte lediglich ein Drittel einen belegten Zusatznutzen aufweisen, ein Drittel konnte dagegen keinen Zusatznutzen nachweisen, ein weiteres Drittel zeigt eine nach Patientengruppen gemischte Situation von belegtem und keinem belegten Zusatznutzen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Neues Team führt den BARMER Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der BARMER, die zum Jahreswechsel aus der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK entstanden ist, hat sich heute in Berlin konstituiert. Bis zur Sozialwahl bei der BARMER im Oktober 2017 fungiert Bernd Heinemann (64) als Vorsitzender des Verwaltungsrats. Dies hat das Selbstverwaltungsgremium der Krankenkasse heute beschlossen. Heinemann gehört der BARMER VersichertenGemeinschaft an. Zu seiner Stellvertreterin wählten die Mitglieder Ulrike Hauffe (65) von der BARMER GEK-Versichertenvereinigung. Das dreiköpfige Präsidium wird komplettiert durch Dirk Wiethölter (50), dem ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden der Deutschen BKK. Wiethölter ist Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat der BARMER. 9,4 Millionen Versicherte, stabiler Beitragssatz Der Verwaltungsrat der BARMER besteht aus 27 Versicherten- und drei Arbeitgebervertretern. Er trifft alle Entscheidungen, die für die BARMER von grundsätzlicher Bedeutung sind, zum Beispiel legt er den Beitragssatz der Krankenkasse fest. Dieser liegt mit 15,7 Prozent exakt auf dem Niveau beider Vorgängerkassen. Die BARMER betreut rund 9,4 Millionen Versicherte. Das Haushaltsvolumen der Krankenkasse liegt im Jahr 2017 bei 37,3 Milliarden Euro. Im Wettbewerb will die BARMER mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis und einem modernen Kundenservice punkten. Auch hauptamtlicher Vorstand bestimmt Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat der neue Verwaltungsrat den hauptamtlichen Vorstand der Kasse gewählt. Vorsitzender des Vorstandes ist Prof. Dr. Christoph Straub, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Jürgen Rothmaier und Mitglied des Vorstandes Dr. Mani Rafii. Alle drei hatten diese Positionen bereits bei der ehemaligen BARMER GEK inne. Pressemitteilung der BARMER

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Umsatzsteuer: Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen

Die Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen gegen Entgelt stellt keine nach § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG steuerfreie Leistung dar, wenn die Zuwendung des Liquiditätsvorteils an die Leistungsempfänger (Ärzte) gegen Vorfinanzierungsgebühr keine selbstständige Leistung in Form einer Kreditgewährung ist, weil die gemäß Vorfinanzierungsvertrag von der Unternehmerin erbrachten Leistungen aus Sicht der Leistungsempfänger (Ärzte) eine einheitliche Leistung darstellen, die durch das Forderungsmanagement und nicht durch die Vorfinanzierung als Kreditgewährung geprägt wird (FG München 31.8.16, 3 K 874/14, Rev. BFH V R 53/16). Im Streitfall sah der Vorfinanzierungsvertrag u.a. vor: Forderungsübernahme bis max. 90 Tage, Abrechnung mit Forderungseinzug und Vorfinanzierung. Allein aus dem Umstand, dass den Ärzten ein Liquiditätsvorteil dadurch entsteht, dass sie den, um die Kreditgebühr, geminderten Kaufpreis der Forderung bereits vor Einziehung der Forderung erhalten, kann nach Auffassung des FG noch nicht gefolgert werden, dass es sich hierbei um eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung handelt. Die Zinszahlung (Kreditgebühr) für die Vorfinanzierung stelle insoweit allenfalls einen Teil des steuerpflichtigen Entgelts für die (hier: unechte) Factoring-Leistung (vgl. BFH 15.5.12, XI R 28/10, BStBl II 15, 966; BFH 10.12.09, V R 18/08, BStBl II 10, 654). PRAXISHINWEIS | Das FG München hat die Revision zugelassen, weil es für klärungsbedürftig erachtet, ob der BFH (10.12.81, V R 75/76, BStBlII 82, 200) die für den Fall des unechten Factorings entwickelten Rechtsgrundsätzen im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH (26.6.03, C-305/01, BStBl II 04, 688) noch festhält. Bis zur höchstrichterlichen Klärung sind Einspruch und Klage geboten. Einspruchsformular des IWW gibt es hier: Einspruchsmuster (QUELLE: ID 44427138 – Eine Information des IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH / PFB – Praxis Freiberufler Beratung)

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Druck auf die Kassenfinanzen bleibt

„Der grundsätzliche Druck bleibt im System, die Tendenz zu steigenden Zusatzbeiträgen ebenso“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, gegenüber der „Welt“. Trotz guter Wirtschaftslage stiegen die Ausgaben der Kassen nach wie vor schneller als die Einnahmen. Über das Jahr 2017 hinaus geht Pfeiffer von „deutlich“ höheren Krankenkassenbeiträgen aus. „Im Vergleich zum Jahresanfang 2017 mussten deutlich weniger Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen. Viele Zusatzbeiträge pendeln sich um den prognostizierten Durchschnitt von 1,1 Prozent ein. Entlastend wirkt, dass sich die hohen Ausgabenzuwächse aus früheren Jahren z. B. beim Krankengeld oder für neue Hepatitis-C-Arzneimittel abgeschwächt haben. Der größte entlastende Effekt für die Kassen kommt durch die 1,5 Mrd. Euro, die die Politik zusätzlich aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen verteilt. Damit können viele Kassen ihren Zusatzbeitrag entweder konstant halten oder müssen ihn nur leicht anheben. Das ist erfreulich für die Versicherten, aber leider nur ein Einmaleffekt. Der grundsätzliche Druck bleibt im System, die Tendenz zu steigenden Zusatzbeiträgen ebenso. Hinzu kommt: Die 1,5 Mrd. Euro sind kein Geschenk des Gesetzgebers. Dieses Geld ist von den Beitragszahlern selbst in den Gesundheitsfonds eingezahlt worden“, so Dr. Doris Pfeiffer. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Paradigmenwechsel in der Pflege

„Hier wird ein Entwicklungsprozess in Gang gesetzt, der das Altern in dieser Gesellschaft ein Stück humaner macht. Das ist ein neuer Blick auf die Pflege“, erklärte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, der Berliner Zeitung vom Sonnabend kurz vor dem Start eines neuen Bewertungssystems in der Pflegeversicherung. Seit Beginn dieses Jahres wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten erfassten Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran gemessen, wie stark die Selbständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt ist und in welchem Umfang er deshalb Hilfe benötigt. Den Medizinischen Dienst sieht Kiefer gut vorbereitet für die neue Form der Pflegebegutachtung. „Die Gutachter sind umfassend geschult und wir wissen durch Umfragen, dass sie das neue Begutachtungsverfahren für wesentlich geeigneter halten, die Lebenssituation der Menschen richtig zu beschreiben und zu beurteilen.“ Hinsichtlich der Finanzierung geht Kiefer davon aus, dass in der Pflege mindestens die nächsten vier Jahre keine Beitragssatzerhöhung nötig sein wird. „Dank der guten Beschäftigungslage werden die Reserven zum Ende des Jahres bei mehr als acht Milliarden Euro liegen. Der ab 1. Januar 2017 gesetzlich erhöhte Beitragssatz und die Rücklagen sorgen dafür, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung nach unseren Berechnungen mindestens bis Ende 2020 stabil bleiben. Ein Beitragsanstieg spätestens Anfang 2022 ist sehr wahrscheinlich.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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