hkk auch 2017 günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse

Die hkk Krankenkasse hält ihren Beitragssatz stabil und ist 2017 erneut die günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse. Dies geht aus aktuellen Beitragsvergleichen hervor, die nach den jüngsten Ankündigungen der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht worden sind – zum Beispiel in der Januarausgabe der Zeitschrift Finanztest („Wechseln lohnt noch“) sowie auf www.krankenkassen.de (Kassenliste nach Beitragssatz: http://ots.de/hCVxL) und http://www.finanztip.de/gkv/ (günstigste Kassen je Bundesland). Mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent liegt die hkk 2017 weiterhin deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen von 1,1 Prozent. Somit sparen hkk-Mitglieder im kommenden Jahr gegenüber einer durchschnittlich teuren Kasse – abhängig von ihrem Einkommen – bis zu 266 Euro. Im Vergleich zu einer Kasse mit einem Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent beträgt die jährliche hkk-Ersparnis bis zu 579 Euro. Da die hkk gleichzeitig überdurchschnittliche Leistungen bietet, konnte sie 2016 mehr als 100.000 neue Versicherte gewinnen – ein Wachstum um mehr als 25 Prozent, das sich nach den Erwartungen der Kasse auch 2017 fortsetzen wird. Preisführerschaft in 13 Bundesländern Anfang 2017 erhöhen mindestens 17 Krankenkassen ihre Beitragssätze, so dass insgesamt mehr als 3,5 Millionen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können. Die Erhöhungen von nur regional wählbaren Wettbewerbern machen die hkk erstmals auch in Bayern, Sachsen und Thüringen zur günstigsten Krankenkasse überhaupt. Zudem führt sie ihre Preisführerschaft in den bisherigen zehn Bundesländern fort, darunter Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Pressemitteilung der hkk Krankenkasse

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AOK Baden-Württemberg: Online-Patientenquittung gefragt – Jährlich mehr als 180.000 Kostenauszüge abgerufen

Versicherte der AOK Baden-Württemberg können jeweils eine sie selbst als Patient betreffende Aufstellung über die von Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern erbrachten und der Südwest-AOK gegenüber in Rechnung gestellten Kosten bekommen. Die Leistungsbereiche wurden jetzt laut AOK um acht auf nunmehr 21 verschiedene Felder erhöht, in denen AOK-Versicherte eine sogenannte Patientenquittung selbst online abrufen können. Der Kostenauszug ist nicht nur ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz im Gesundheitswesen. Da die Quittung auch Angaben über finanzielle Eigenbeteiligungen des Versicherten enthält, kann damit auch ein Nachweis im Rahmen der Steuererklärung leichter werden. Bisher wird das Angebot jährlich rund 180.000 Mal in Anspruch genommen, Tendenz steigend. Bei den acht erweiterten Bereichen handelt es sich nach Angaben der AOK Baden-Württemberg um spezielle Abrechnungsfelder wie beispielsweise psychotherapeutische Leistungen, Hilfsmittel, Prävention sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Den Zugang zur Patientenquittung erhalten Versicherte der AOK Baden-Württemberg im Internet über eine sichere Verbindung und durch Anmeldung im besonders gesicherten Bereich unter www.aok-bw.de/meineaok. Die Südwest-AOK lege hier einen besonders hohen Maßstab an Datenschutz an. So kann die jeweilige Aufstellung nur vom Versicherten selbst nach Eingabe seines persönlichen Passworts eingesehen werden. Das Ganze erfolge über das Online-KundenCenter „Meine AOK“ der AOK Baden-Württemberg unter Verwendung des sogenannten mTAN-Verfahrens mit Transaktionsnummern (TAN), wie sie vom Online-Banking bekannt sind. Die Patienten-Quittung wurde durch den Willen des Gesetzgebers nach mehr Information und Transparenz eingeführt und ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Die AOK Baden-Württemberg plant den Ausbau durch weitere abrufbare Leistungsbereiche, welche die sogenannten „Entgeltersatzleistungen“ wie zum Beispiel „Krankengeld“ umfassen werden. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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KV Nordrhein: Ärztlicher Notdienst an Weihnachten, Silvester und Neujahr einsatzbereit

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Rheinland versorgen ihre Patienten auch an den bevorstehenden Feiertagen. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr ein akutes gesundheitliches Problem hat, kann den ambulanten Notdienst nutzen. An vielen Orten dienen Notdienstpraxen als Anlaufstellen, die ohne Voranmeldung direkt aufgesucht werden können. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten der Notdienstpraxen im Rheinland gibt es unter www.kvno.de/notdienst oder über die Arztrufzentrale NRW unter der kostenlosen Rufnummer 116117. Die Nummer der Arztrufzentrale NRW können auch bettlägerige Patienten oder deren Angehörige wählen, die einen Hausbesuch benötigen, der von der Arztrufzentrale koordiniert wird. Zudem erhalten Patienten unter der Nummer 116117 Hinweise über die Erreichbarkeiten der fachärztlichen Notdienste der Augen-, HNO- und Kinderärzte in Nordrhein. An den vier Werktagen 27, 28., 29. und 30. Dezember werden einige Arztpraxen urlaubsbedingt geschlossen bleiben. Während der Sprechstundenzeiten übernehmen andere Praxen vor Ort vertretungsweise die Versorgung. Patienten sollten auf entsprechende Aushänge und Ankündigungen der örtlichen Praxen achten. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist die Arztrufzentrale zu folgenden Zeiten erreichbar: Von Freitag, 23. Dezember, ab 12 Uhr durchgängig bis Dienstag, 27. Dezember um 8 Uhr, und von Freitag, 30. Dezember, ab 12 Uhr durchgängig bis Montag, 2. Januar, um 8 Uhr. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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„Lebensstark ernährt“ – Präventionsprojekt der KNAPPSCHAFT und der EGS ist erfolgreich gestartet!

Eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung ist das A und O für die Gesundheit und einen guten Start ins Leben. Eltern sind dabei für die Ernährung ihres Kindes und für die eigene Ernährung verantwortlich. Sie entscheiden nicht nur, welche Lebensmittel auf dem Teller landen, sondern erfüllen auch eine Vorbildfunktion für ihre Kinder. Um junge Familien bei der Umsetzung einer leckeren, gesunden und vielfältigen Ernährung zu unterstützen, haben die Krankenkasse KNAPPSCHAFT und die ESG-Institut für Ernährung, Sport und Gesundheitsmanagement GmbH das Projekt „Lebensstark ernährt“ ins Leben gerufen. In vier unterschiedlichen Veranstaltungsmodulen erhalten werdende Eltern und junge Familien Informationen rund um die Themen: Ernährung in der Schwangerschaft, in der Stillzeit, bei der Einführung der Beikost und beim Start in die Familienernährung. Zusammen mit erfahrenen Ernährungsfachkräften machen sich die Mütter und Väter in Theorie und Praxis auf den Weg zur gesunden Ernährung und bekommen darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen. Dabei stehen die Experten mit Rat und Tat zur Seite und geben neben grundsätzlichen Informationen auch Antworten auf alltägliche Fragen. Es sind noch Plätze frei! Ab Januar finden weitere Termine in NRW statt. Unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit kann jeder das kostenlose Angebot nutzen. Mehr Informationen und die Anmeldung finden interessierte Mütter und Väter unter www.lebensstark-ernährt.de Pressemitteilung der Knappschaft.

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Neuerungen im Gesundheitswesen: Was ändert sich für Versicherte 2017?

Ab 2017 wird sich die Situation von demenzerkrankten Pflegebedürftigen erheblich verbessern. Dafür sorgen verschiedene Maßnahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Zur Finanzierung der weitreichenden Reform werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Die Erhöhung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Veränderungen gibt es aber auch bei der Qualität der Versorgung im Hilfsmittelbereich und den Behandlungsmöglichkeiten für psychisch Kranke. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen auf seiner Internetseite zusammengefasst. Mit dem PSG II wird ab 2017 die Gleichbehandlung von Menschen mit seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen in der Pflege erreicht. Unter anderem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument führen dazu, dass etwa an Demenz Erkrankte einen verbesserten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Zudem werden ab 1.1.2017 die bisher geltenden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Dadurch wird eine genauere Einschätzung des Pflegebedarfs ermöglicht. Wichtig: Versicherte, die vor der Reform bereits Leistung der Pflegeversicherung bezogen haben, erhalten einen umfangreichen Besitzstandsschutz. Das heißt, sie bekommen Leistungen in mindestens dem gleichen Umfang wie bisher. Bei den meisten Betroffenen wird die Überleitung zu höheren Leistungen führen. Bisherige Leistungsbezieher müssen keinen gesonderten Antrag stellen, sie werden nach festen gesetzlichen Regelungen automatisch übergeleitet. Die jüngste Gesetzgebung bringt aber auch Verbesserungen in der Versorgung mit Hilfsmitteln, wie z. B. Hörgeräten, Rollatoren und Inkontinenzartikeln. Das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) verpflichtet Hilfsmittelerbringer, die Versicherten beim Kauf der Produkte besser zu beraten und die Beratung zu dokumentieren. Die Versicherten erhalten außerdem grundsätzlich die Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln. Zudem dürfen die Krankenkassen nun bei der Hilfsmittelausschreibung neben dem Preis die Qualität der Leistung stärker berücksichtigen. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) ermöglicht es den Krankenhäusern ab dem neuen Jahr psychiatrische Behandlungen auch im häuslichen Umfeld durchzuführen. Durch die „stationsäquivalente Behandlung“ sollen Krankenhausaufenthalte verkürzt oder vermieden und die Versorgung flexibler und bedarfsgerechter gestaltet werden. Die stationsäquivalente Behandlung kommt beispielsweise bei alleinerziehenden Eltern oder gerontopsychiatrischer Therapie im Alten- und Pflegeheim infrage. Alle Details zu diesen Gesetzen und viele weitere Neuerungen für das Jahr 2017 finden Sie unter https://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2017. Pressemitteilung des vdek

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessert. Wir wollen die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Und mit der Einführung eines elektronischen Meldewesens nutzen wir die Chancen der Digitalisierung auch bei der Bekämpfung von Infektionen. Gleichzeitig entlasten wir damit den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Deutschland. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden weiter verbessert, um in Zukunft bei einem Krankheitsausbruch noch schneller reagieren zu können.“ Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden. Bei der Errichtung des Systems werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich sollen die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs: Die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen werden erweitert, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. So müssen beispielsweise künftig auch Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen gemeldet werden. Das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden in Umsetzung der Polioeradikationsstrategie der Weltgesundheitsorganisation Standards festgelegt. Für Wasser, das in so genannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Dadurch wird eine Schutzlücke geschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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BARMER: Stabiler Beitragssatz auch 2017

Am 1. Januar 2017 entsteht durch die Fusion aus BARMER GEK und Deutscher BKK die BARMER. Der Beitragssatz der neuen Krankenkasse wird bei 15,7 Prozent und damit stabil auf dem Niveau ihrer Vorgängerkassen liegen. Das haben die Verwaltungsräte der BARMER GEK und Deutschen BKK heute in Berlin beschlossen. „Mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis wird die neue BARMER nicht nur ihre 9,4 Millionen Versicherten überzeugen, sondern auch im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen um die Kunden erfolgreich sein“, sagte die stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK, Ute Engelmann. Finanzstärke, hoher Service, schnelle Erreichbarkeit Die neue BARMER werde mit Gesamtrücklagen in Höhe von rund einer Milliarde Euro an den Start gehen. „Finanzielle Stabilität, umfangreiches Leistungsangebot und hochwertige Versichertenbetreuung werden die Markenzeichen der BARMER sein“, erklärte der Verwaltungsratsvorsitzende der Deutschen BKK, Dirk Wiethölter. Zum Standard der Kasse gehöre ein bundesweit dichtes Netz aus rund 400 Geschäftsstellen. In der Online-Geschäftsstelle könnten die Versicherten zeitunabhängig viele ihrer Anliegen unkompliziert selbst erledigen. Zusätzlich garantiere die BARMER mit ihren zahlreichen Telefongeschäftsstellen eine schnelle Erreichbarkeit und eine hochwertige Betreuung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Gestaltungskraft auch beim betrieblichen Gesundheitsmanagement Mit der Fusion werde die Marktposition der Kasse deutlich gestärkt. „Wachstum und Größe spielen im Wettbewerb der Kassen eine wichtige Rolle. Die BARMER wird ihre Gestaltungskraft konsequent für die Weiterentwicklung ihrer Versorgungs- und Serviceangebote einsetzen“, so Engelmann, beispielsweise bei Arzneimittel-Rabattverträgen. Auch im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements werde die Kasse eine führende Position einnehmen. Wiethölter: „Gesundheit, Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft sind die Voraussetzungen für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die beste Unternehmensinvestition ist deswegen die, in die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierbei steht die BARMER sowohl kleinen und mittelständischen Betrieben als auch Großunternehmen mit individuellen Gesundheitsangeboten zur Verfügung.“ Pressemitteilung der BARMER GEK

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94 Prozent der Teilnehmer von Präventionsangeboten in Grundschulen allein durch AOK erreicht

Die AOK hat ihre Präventionsangebote für Heranwachsende weiter ausgebaut. Besonders in Grundschulen nimmt die Gesundheitskasse mit entsprechenden Projekten GKV-weit nach wie vor eine Vorreiterrolle ein: Rund 383.000 Kinder konnten im Jahr 2015 mit AOK-Programmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung und psychische Gesundheit direkt erreicht werden. Das entspricht im Kassen-Vergleich einem Anteil von 94 Prozent. Das zeigt der heute veröffentlichte AOK-Präventionsbericht. Der überdurchschnittliche Einsatz spiegelt sich auch in den Ausgaben wider. Bezogen auf alle sogenannten Settingansätze, die neben Schulen auch Kitas, Kindergärten oder beispielweise Betriebe einschließen, investierte die AOK 2015 laut eigenem Präventionsbericht mit 1,06 Euro pro Versichertem im Durchschnitt vier Mal so viel (0,26 Euro) wie die anderen Krankenkassen. Insgesamt lagen die Präventionsausgaben pro AOK-Versichertem in 2015 bei 5,42 Euro (GKV-Durchschnitt 4,49 Euro). Um die Gesundheitskompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, setzt die Gesundheitskasse auf ein breites Angebotsspektrum. In seiner vierten Auflage listet der aktuelle Präventionsbericht 54 regionale und bundesweite AOK-Programme auf. „Erwachsene verbringen einen Großteil ihrer Zeit im Job, für Kinder sind Kita und Schule wichtige Lebensmittelpunkte. Hier brauchen sie Bewegung, etwas Ordentliches zu Essen und Fürsprache, wenn sie etwas bedrückt. Deshalb beginnen wir mit unseren Präventionsangeboten schon bei den Kleinsten“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Bei der Umsetzung vor Ort schließen wir Lehrer und Erzieherinnen eng mit ein. Mit ihnen zusammen gelingt es uns gut, Kinder möglichst auf spielerische Weise für Gesundheit zu begeistern.“ Bewährt haben sich dabei die bundesweiten Programme und Aktionen wie JolinchenKids, das AOK-Kindertheater oder die Grundschulaktionstage gemeinsam mit dem Deutschen Handballbund. Bei allen Präventionsmaßnahmen achtet die AOK auf Nachhaltigkeit. „Es ist nicht damit getan, einfach mal in einer Einrichtung vorbeizuschauen und den Gesundheitsmoralapostel zu spielen“, betont Litsch. Als Beispiel nennt er die betriebliche Gesundheitsförderung, der auch in der Neuauflage des Präventionsberichts wieder ein Kapitel gewidmet wird. Litsch: „Veränderungen brauchen Zeit, bis sie bei allen Mitarbeitern ankommen und auch von den Führungskräften gelebt werden. Im Durchschnitt begleitet die AOK die Betriebe daher 41 Monate, um das Thema Gesundheit nachhaltig in das Unternehmen zu integrieren. Das ist fast ein Jahr länger als der GKV-Durchschnitt.“ Neben der Nachhaltigkeit spielt Qualität eine große Rolle. Deshalb unterzieht die Gesundheitskasse  Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung regelmäßigen Erfolgskontrollen. Wurden 2014 rund 66 Prozent der AOK-Präventionsleistungen auf Qualität geprüft, lag dieser Anteil 2015 mit 76 Prozent noch einmal deutlich höher – und damit auch wieder über der Rest-GKV (69 Prozent). Die GKV hat für das Jahr 2015 insgesamt rund 24.000 sogenannter Settingansätze in Kitas, Schulen etc. dokumentiert. Davon setzte allein die AOK mehr als 19.000 um. Gut 9.000 solcher Maßnahmen wurden von der AOK in Schulen und weitere 5.500 in Kindergärten sowie Kindertagesstätten durchgeführt. Aber auch in anderen Bereichen engagiert sich die AOK besonders: 100 Prozent der Präventionsleistungen für Menschen in Altenheimen gehen auf AOK-Initiative zurück. Ähnliches gilt auch für Studierende; hier merkt AOK-Vorstand Litsch jedoch an: „Wir haben an den Unis noch Nachholbedarf. Das hat auch unsere jüngste Online-Befragung unter mehr als 18.000 Studierenden gezeigt. Sie leiden zunehmend unter Stress und wünschen sich mehr Unterstützung in diesem Bereich – auch durch die Krankenkassen.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Arzneimittelpreisbindung: Unterschriftenaktion in Apotheken beginnt

Der offizielle Startschuss für die Unterschriftenaktion, die die Apothekerschaft als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arzneimittelpreisbindung initiiert hat, ist gefallen. Seit heute rufen Apotheker bundesweit ihre Patienten auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Die Aktion soll bis zum 1. März 2017 laufen. „Wir wollen ein starkes Signal an die Politik senden und zeigen, dass der Wunsch nach dem Erhalt unserer guten Versorgungsstruktur in der Bevölkerung groß ist. Ich bitte alle Apothekenkunden und Patienten, für die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu unterschreiben“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Schmidt forderte alle Apothekenteams auf, sich an der Maßnahme zu beteiligen: „Es ist wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen mit den ihren Patienten ins Gespräch kommen. Es ist wichtig, dass sie die Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 19. Oktober erklären. Und es ist wichtig zu erläutern, warum wir ein Gesetz brauchen, das den Versandhandel wie in den meisten anderen europäischen Ländern auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente begrenzt.“ Schmidt betonte in diesem Zusammenhang, dass die Apothekerschaft hinter der europäischen Idee und dem EU-Binnenmarkt stehe. Kritik übe man aber an der konkreten Fehlentwicklung, dass europäische Institutionen an Punkten in das deutsche Gesundheitswesen eingreifen, deren Ausgestaltung auch nach dem Willen der Europäischen Verträge eigentlich Bundestag und Bundesregierung vorbehalten sei. „Das EuGH-Urteil bringt die Präsenzapotheken in Deutschland in eine wettbewerbsmäßige Schieflage. Der Gesetzgeber in Deutschland hat diese Schieflage nicht verursacht, aber er hat es in der Hand, sie zu beseitigen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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DMP: Strukturierte Behandlung verbessert langfristig die Gesundheit chronisch Kranker

Patienten mit chronischen Erkrankungen profitieren in vielen Punkten von einer Behandlung in sogenannten „Disease-Management-Programmen“ (DMP). Dies zeigt der aktuelle Qualitätssicherungsbericht der Nordrheinischen Gemeinsamen Einrichtung DMP, in dem jetzt die Daten des Jahres 2015 vollständig ausgewertet sind. Je länger die Patienten in den Behandlungsprogrammen zu Asthma, COPD, zu Diabetes mellitus Typ 1 und 2 sowie zur Koronaren Herzkrankheit (KHK) versorgt werden, desto besser entwickeln sich die gesetzten Zielwerte und somit die Gesundheit der Betroffenen. So ist beispielsweise in den vergangenen zwölf Jahren bei Diabetikern des Typs 2 die Anzahl von Fußamputationen, neurologischen Schäden und Augenschäden deutlich zurückgegangen. Ebenso wird deutlich, dass die Blutzucker senkende Therapie wirkt und sich die Werte bei kontinuierlich am DMP teilnehmenden Patienten verbessern. Der neue Bericht – eine wissenschaftliche Auswertung der ärztlichen Dokumentationen der nordrheinischen DMP-Teilnehmer – verweist dabei auch auf Punkte, die im Rahmen der Therapie weiter optimiert werden können: Dies sind bei den genannten Diabetikern augenärztliche Untersuchungen sowie eine Überweisung bei schweren Fußläsionen. Regelmäßige Teilnahme entscheidend Der aktuelle DMP-Bericht legt neben der Analyse der einzelnen DMP erstmalig den Fokus auf zwei Schwerpunkte: a) Die kontinuierliche Teilnahme der Patienten an den DMP und b) die Versorgung von Patienten, die gleichzeitig in mehreren DMP betreut werden. Wie der Bericht zeigt, hat die kleine Gruppe von Patienten, die ihre Arzttermine nur sehr unregelmäßig wahrnimmt, deutlich schlechtere Blutzuckerwerte und ein höheres Herzinfarkt-Risiko als jene Patienten, die regelmäßig – und damit im Sinne des DMP-Gedankens – an den Programmen teilnehmen. Das Kapitel „Multimorbidität und Mehrfachbetreuung im DMP“ beschreibt darüber hinaus erstmals die Gruppe der über 100.000 DMP-Patienten, die gleich an mehreren DMP teilnehmen. Eine Herausforderung für den Hausarzt: Bei Patienten, die in den DMP Diabetes, KHK, Asthma und COPD eingeschrieben sind, sind bis zu sieben medikamentenbezogene Qualitätsziele zu beachten. Und dies könnte sich in Zukunft noch weiter aufsummieren, da der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin derzeit über die Einführung fünf weiterer DMP berät. „Wir sind überzeugt, dass das Gesundheitssystem neue Wege finden muss, eine strukturierte Behandlung mehrerer Erkrankungen zu ermöglichen. Eine bloße Anhäufung von Qualitätszielen aus den Leitlinien einzelner Indikationen würde dem multimorbiden Patienten nicht gerecht“, meint AOK-Vorstand Matthias Mohrmann. „Auch wenn bis zur Einführung neuer DMP noch einige Zeit vergehen wird: Insbesondere für Hausarztpraxen sollten wir schon jetzt darüber nachdenken, wie sich der Zeit beanspruchende Dokumentationsaufwand minimieren lässt, ohne den Qualitätsaspekt zu vernachlässigen“, ergänzt Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Seit Einführung der DMP in Nordrhein im Jahr 2003 ist im Laufe der Zeit eine flächendeckende DMP-Versorgung entstanden. Die Zahl der behandelten chronisch kranken Patienten stieg seit dem Jahr 2010 um rund 113.000 auf aktuell über 856.000. Dies entspricht einem Anstieg um zehn Prozent in fünf Jahren und zeigt unter anderem die wachsende Akzeptanz. Insbesondere die DMP Diabetes mellitus Typ 2 und Koronare Herzkrankheit bewirken, dass immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten in einem DMP versorgt werden. Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 hat eine – auch im Bundesvergleich – herausragende Beteiligungsquote, es erreicht nahezu neun von zehn Patienten im Rheinland. Steigende Patientenzahlen weisen auch die DMP Diabetes mellitus Typ 1, Asthma und COPD auf. Der aktuelle DMP-Bericht steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Gemeinsame Pressemitteilung der KV Nordrhein und der nordrheinischen Krankenkassen

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