Uwe Klemens zu neuem vdek-Verbandsvorsitzenden gewählt

Uwe Klemens ist neuer Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die vdek-Mitgliederversammlung wählte den 61-jährigen, ehrenamtlich tätigen Versichertenvertreter einstimmig am Freitag in Berlin. Um Kontinuität an der Verbandsspitze sicherzustellen, hat Christian Zahn die Position des Vorsitzenden freigemacht und wird bis zum Ende der Sozialwahlperiode als stellvertretender Verbandsvorsitzender fungieren.   Der gebürtige Rheinland-Pfälzer Klemens ist bereits seit Dezember 2014 stellvertretender Verbandsvorsitzender des vdek und seit März 2016 Nachfolger von Christian Zahn als alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des vdek

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Gelder müssen auch bei den Krankenhäusern ankommen

Anlässlich der Bekanntgabe der Finanzergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das 1. bis 3. Quartal 2016 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Erneut hinkt die Entwicklung der Ausgaben für die Krankenhausbehandlung der Gesamtentwicklung der Leistungsausgaben hinterher. Mit dem moderaten Anstieg von 2,5 Prozent je Versichertem, liegen wir im stationären Bereich weit unter der durchschnittlichen Ausgabenentwicklung von 3,1 Prozent. Kein anderer maßgeblicher Leistungsbereich hat einen so geringen Zuwachs zu verzeichnen. Der markante Anstieg der Verwaltungskosten entzieht Mittel, die in der medizinischen Versorgung fehlen. Dies liegt auch daran, dass die Finanzierungsverbesserungen, die die Krankenhausreform vorgesehen hat, durch verschleppende Strategien der Krankenkassen noch immer nur teilweise bei den Krankenhäusern angekommen sind oder aber, wie gerade bei der Notfallvergütung geschehen, gar nicht ankommen werden. Zudem zeigt sich einmal mehr, dass die Horrorszenarien der Krankenkassen und des von ihnen instrumentalisierten Schätzerkreises bewusst überhöhte Entwicklungen prophezeien, um die Politik unter Druck zu setzen. Hier gilt weiter unsere Forderung, dass die maßgeblichen Leistungserbringerorganisationen in den Schätzerkreis einbezogen werden.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Vergütung der Notfallambulanzen wird auch noch verschlechtert – Gesetzgeber muss handeln

Mit der Krankenhausreform hat die Politik die Selbstverwaltungspartner beauftragt, die Vergütungen für die Leistungen der Notfallambulanzen in den Krankenhäusern aufwandsgerechter zu gestalten. „Was gestern in dem Schiedsgremium herausgekommen ist, wird diesem Auftrag in keinster Weise gerecht“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur gestrigen Entscheidung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses zur Festlegung der EBM-Vergütungen für die Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Menschen, die tagsüber Hilfe in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser suchen, sollen, wenn sich kein unbedingter Behandlungsbedarf zeigt, an die niedergelassenen Ärzte weitergeleitet werden. Dazu sind zunächst die Registrierung der Patienten und eine ärztliche Abklärung in den Notfallambulanzen erforderlich. Für diese Leistungen sollen die Krankenhäuser 4,74 Euro erhalten statt 13,37 Euro. Dabei gehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von einer ärztlichen Kontaktzeit von zwei Minuten aus. „Eine derart diskreditierende Bewertung ärztlicher Leistungen löst bei uns blankes Entsetzen aus. Zwei-Minuten-Medizin als Vorgabe in einer Gebührenordnung ist patientenfeindlich“, stellte Baum fest. Ebenfalls gekürzt werden soll nach diesem Beschluss die Behandlungspauschale für Patienten, die zwischen 7.00 und 19.00 Uhr in die Notfallambulanzen kommen und dort behandelt werden müssen. Die Hauptbehandlungspauschale für die regulären Notfallzeiten bleibt unverändert. Ergänzt werden diese Behandlungspauschalen lediglich um Zuschläge bei bestimmten schwereren Erkrankungen. Diese laufen aber ins Leere, weil solche Patienten in der Regel stationär aufgenommen werden müssen und nicht über das ambulante Notfallvergütungssystem finanziert werden. Als Ergebnis des gesetzlichen Auftrages zur Verbesserung der ambulanten Notfallvergütungen kommt heraus, dass die Vergütung für die Betreuung von Millionen Patienten verschlechtert wird. Für den überwiegenden Teil kommt es zu keiner Verbesserung und nur für einen ganz kleinen Teil wird die Finanzierung um 9,48 Euro geringfügig verbessert. Mit diesen von KBV und GKV-SV gegen die Bedenken der unabhängigen Schiedspersonen festgelegten Vergütungen können die Krankenhäuser aus den hohen Defiziten bei den ambulanten Notfallleistungen nicht herauskommen. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und über gesetzliche Regelungen sicherstellen, dass KBV und GKV-SV nicht länger die Vergütungsbedingungen für Krankenhausleistungen, die die Patienten aus ihren Nöten in Anspruch nehmen, beliebig und losgelöst von realistischen Kosteneinschätzungen festlegen können. Dies kann nur gelingen, wenn die Vergütungsanteile für die Krankenhäuser aus dem Vergütungssystem der KVen herausgelöst werden und mit dem klaren Auftrag zur kostengerechten Aufstockung in eigenständige Vergütungsregelungen, die zwischen Krankenhäusern und den Krankenkassen zu treffen sind, überführt werden. Noch ist ausreichend Zeit in dieser Legislaturperiode, um diesen Schritt zu vollziehen. Wir fordern die Politik auf, den Krankenhäusern zu helfen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Finanzreserven der Krankenkassen bei mehr als 16 Milliarden Euro – Finanzergebnisse der GKV im 1. bis 3. Quartal 2016

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2016 einen Überschuss von 1,55 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen auf mehr als 16 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die guten Kassenzahlen zeigen, dass wir bei den notwendigen Verbesserungen, die wir in dieser Wahlperiode für die Patientinnen und Patienten auf den Weg gebracht haben, mit Augenmaß vorgegangen sind. Gleichzeitig tragen wir mit Strukturverbesserungen, etwa bei den Krankenhäusern und durch das Präventionsgesetz dazu bei, dass unser Gesundheitswesen auch morgen noch nachhaltig finanzierbar bleibt – das nutzt allen Versicherten!“ Einnahmen in Höhe von rund 167,65Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 166,10 MilliardenEuro gegenüber. Im 1. Halbjahr 2016 hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 589 Millionen Euro und im 1. bis 3. Quartal des Vorjahres einen Ausgabenüberhang der von 359 Millionen Euro ausgewiesen. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen haben sich damit insgesamt im Vergleich zu den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres um rund 1,95 Milliarden Euro verbessert. Die Ausgabenentwicklung hat sich bei weiterhin positiv verlaufender Einnahmenentwicklung in diesem Jahr deutlich abgeflacht. Je Versicherten gab es einen Ausgabenanstieg von 3,2 Prozent. Dies ist der niedrigste Anstieg seit 2012 und liegt deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses, den der Schätzerkreis im Oktober vergangenen Jahres für das Gesamtjahr 2016 prognostiziert hatte. Die positive Entwicklung 2016 bildet auch eine gute Ausgangsbasis für die Entwicklung in 2017 und den Folgejahren. Auch wenn das Plus der Krankenkassen aufgrund von Sondereffekten in den Monaten Oktober bis Dezember voraussichtlich nicht mehr so hoch ausfallen dürfte wie in den Monaten Juli bis September, ist aufgrund der bisherigen Erkenntnisse zu erwarten, dass der Überschuss der GKV im Gesamtjahr 2016 noch weiter ansteigt. Eine moderate Ausgabenentwicklung, die erheblich günstiger verläuft als bei der letztjährigen Prognose des Schätzerkreises erwartet, sorgt bei einer guten, wenn auch etwas moderateren Einnahmeentwicklung, für sehr stabile Verhältnisse im laufenden Jahr. Der Mehrzahl der Krankenkassen wurde es damit ermöglicht, ihre Rücklagen weiter aufzubauen. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Die differenzierte Betrachtung des Gesamtüberschusses von 1,55 Milliarden Euro nach Krankenkassenarten ergibt folgendes Bild: Die Ersatzkassen erzielten einen Überschuss von rund 757 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) von 559 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 91 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 125 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung von 26 Millionen Euro. Lediglich die Innungskrankenkassen (IKKen) wiesen ein geringfügiges Defizit von rund 7 Millionen Euro aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass von den Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2016 per Saldo insgesamt Verpflichtungen von rund 420 Millionen Euro im Rahmen des Risikostruktur- und des Einkommensausgleichs ausgewiesen wurden, die nicht durch den Ausweis entsprechender Forderungen bei anderen Krankenkassen ausgeglichen wurden. Ohne diesen Sondereffekt, der auf das Vorsichtsprinzip bei der Buchführung zurückzuführen ist und insbesondere aus den derzeitigen stärkeren Versichertenbewegungen resultiert, würde der Gesamtüberschuss in den Monaten Januar bis September bei rund zwei Milliarden Euro liegen.  Saisonüblicher Ausgabenüberhang beim Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2016 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,75 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im 1. bis 3. Quartal 2015 betrug der Ausgabenüberhang noch rund 4,95 Milliarden Euro. Aus dem saisonbedingten Überhang können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in den letzten Monaten des Jahres zu. Hinzu kommen erhebliche Zusatzeinnahmen aus den hohen Rentenanpassungen von 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern ab dem 1. Juli, die sich in den aktuellen Einnahmen des Gesundheitsfonds erst für ein Quartal ausgewirkt haben. Mit der insgesamt nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung, wie die anderen Sozialversicherungszweige auch, weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.  Moderate Ausgabenzuwächse Je Versicherten gab es im 1. bis 3. Quartal, genauso wie im 1. Halbjahr, 2016 einen Ausgabenzuwachs von 3,2 Prozent; im Gesamtjahr 2015 lag der Anstieg noch bei 3,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,1 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 4,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 0,9 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und 4,0 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2016 je Versicherten um 2,8 Prozent gestiegen. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von 0,98 Milliarden Euro (3,8 Prozent). Bei der Bewertung der aktuellen Ausgabenzuwächse ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C in den ersten neun Monaten 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 450 Millionen Euro niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. bis 3. Quartal 2016 um knapp 11 Prozent auf rund 2,81 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für die vertragsärztliche Vergütung stiegen je Versicherten um rund 3,6 Prozent (absolut um rund 4,5 Prozent bzw. 1,18 Milliarden Euro). Bei den darin enthaltenen Ausgaben für ambulante psychotherapeutische Versorgung gab es einen Zuwachs um rund 119 Millionen Euro (8,6 Prozent); die Ausgaben für Hochschulambulanzen stiegen um rund 90 Millionen Euro (23,7 Prozent). Für zahnärztliche Behandlung gaben die Krankenkassen je Versicherten 3,3 Prozent (absolut 4,2 Prozent) mehr aus, beim Zahnersatz gab es je Versicherten einen geringen Rückgang von -0,9 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. bis 3. Quartal 2016 je Versicherten um 2,5 Prozent (absolut um 3,4 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September rund 1,8 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Buchungsumstellungen bei einer großen Krankenkasse zu Jahresbeginn haben dazu beigetragen, dass die Zuwachsrate bei den Krankenhausausgaben ab dem 1. Quartal vergleichsweise niedrig ausgefallen ist und sich im weiteren Jahresverlauf voraussichtlich noch etwas erhöhen wird. Außerdem konnten die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser im 1. bis 3. Quartal bisher nur zu einem Teil finanzwirksam werden. Die Krankengeldausgaben sind mit 3,4 Prozent je Versicherten (4,3 Prozent absolut) vergleichsweise […]

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securPharm bereitet Krankenhaus-Pilotprojekt vor

Im Zuge der Vorbereitungen des im Januar 2017 startenden Krankenhaus-Piloten hat securPharm nun das erste Krankenhaus an das System zur Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angeschlossen. Damit ist ein entscheidender Meilenstein für das Krankenhaus-Pilotprojekt erreicht, das sich mit der speziellen Fragestellung der Echtheitsprüfung von Arzneimitteln im Krankenhaus beschäftigt. Gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Krankenhausapotheken genauso wie öffentliche Apotheken ab 9.2.2019 verschreibungspflichtige Arzneimittel anhand einer individuellen Seriennummer und eines Öffnungsschutzes auf ihre Echtheit überprüfen. Die Prozesse für die Verifizierung in einer Klinikapotheke sind mit denen in einer öffentlichen Apotheke nur bedingt vergleichbar. Deswegen soll es wie schon 2013 für öffentliche Apotheken auch einen securPharm-Pilotversuch für die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern geben, der im Januar 2017 startet. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Abläufe der Verifizierung und Ausbuchung bei der Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter den besonderen Reallife-Bedingungen im Krankenhaus zu testen. Während der Pilotphase sollen außerdem mögliche Lösungswege für das krankenhaustypische Handling großer Mengen von Arzneimittelpackungen entwickelt werden. „Eine praktikable Lösung für die Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie in Krankenhäusern zu finden, ist ein wichtiger Teil von securPharm. Als erste Stakeholder-Organisation in Europa beschäftigen wir uns nun mit den spezifischen Fragestellungen der Echtheitsprüfung im Krankenhaus“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e.V. und Koordinator des Krankenhausprojekts. Für den reibungslosen Ablauf des Krankenhaus-Projektes wird noch weitere serialisierte Ware benötigt. Unternehmen, die den Krankenhaus-Piloten mit serialisierter Ware unterstützen möchten, können sich an ACS PharmaProtect GmbH zur Teilnahme an der Testphase wenden. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder unversehrt ist. Pressemitteilung des securPharm e.V.

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Chefsache! Mehr Gesundheit am Arbeitsplatz: IKK BB macht sich stark für Betriebliche Gesundheitsförderung

Über 140 Gäste aus unterschiedlichen Betrieben und Vertreter des organisierten Handwerks trafen sich auf Einladung der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) und der Handwerkskammer Berlin am 28.11.2016 in den Stadionräumen „An der Alten Försterei“ des 1. FC Union Berlin. Ein ungewöhnlicher Ort, um bei kleinen und mittleren Betrieben für „Betriebliche Gesundheitsförderung“ zu werben? Keineswegs. Die Verknüpfung des eher sperrig anmutenden Themas „Betriebliche Gesundheit“ mit populärem Fußballgeschehen baute Brücken. Unternehmer und Führungskräfte erfuhren im Lauf des Abends, dass „Gesundheit am Arbeitsplatz“ interessant sein und Spaß machen kann. Der mit Projektmitteln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter dem Motto „Gesund. Stark. Erfolgreich“ geförderte Informationsabend für kleine und mittelständische Unternehmen rückte „Betriebliche Gesundheitsförderung“ in den Fokus der Entscheider. Das BGF-Konzept der regionalen IKK BB traf so auf offene Ohren: Detlef Kuhn, Geschäftsführer des IKK-Partners ZAGG, ermutigte in seinem Vortrag die Zuhörer, mit nur sechs überschaubaren, zudem bedarfsgerecht gestalteten Schritten „mehr Gesundheit im Betrieb zu wagen“. Unternehmer und Gesundheitsexperten definieren gemeinsam betriebsindividuelle Ziele. In einer Bestandsaufnahme vor Ort werden vorhandene Probleme erkannt, Stärken und Schwächen im Betrieb abgewogen. In der Aktionsplanung kommen wichtige Lebensphasen in der Arbeitswelt vor: Berufseinstieg, Work-Life-Balance, gesunde Karriereplanung, Senkung des Krankenstandes oder die sinnvolle Weitergabe wertvoller Erfahrungen älterer Kollegen vor dem Ruhestand. Es folgen die Umsetzung abgestimmter Maßnahmen (z.B. Ergonomie, Organisation oder Führungsfragen) und schließlich die strukturierte Auswertung erreichter Erfolge. Gezielte interne Kommunikation sorgt während des Prozesses dafür, dass die Beschäftigten stets wissen, was läuft, von Veränderungen überzeugt werden und diese auch nach dem BGF-Projekt ständig in ihren Arbeitsalltag übernehmen. Das Thema „Betriebliche Gesundheit“ anzugehen, ist zuallererst Chefsache! Schlagworte wie Fachkräfte- und Nachwuchsmangel, Überalterung und steigende Lebensarbeitszeit erhöhen den Druck, als Unternehmer auch in diesem Bereich klar und konsequent zu entscheiden. Dr. Markus Merk, dreifacher Weltschiedsrichter, nutzte als prominenter Referent der IKK BB im zweiten Vortrag des Abends die gewählte Kulisse des 1. FC Union Berlin und die thematische „Vorlage“. Unter dem Titel „Sich(er) entscheiden!“ warb er eindringlich für mutige und konsequente Entscheidungen. Er zog in vielen Beispielen aus seiner Fußballkarriere Parallelen zu betrieblichen Entscheidungssituationen. Eines wurde den Zuhörern dabei schnell klar. Egal ob Unternehmer oder Schiedsrichter – Entscheidungen bestimmen den Erfolg! Merks treffsichere „Flanken“ zum Thema des Abends trafen den Nerv der Zuhörer. Sie lieferten den gewünscht lockeren Einstieg in nachfolgende Einzelgespräche, für die IKK BB-Experten beim anschließenden Get together bereitstanden. Mit Erfolg: In Gesprächen gerade mit Kleinunternehmern wurde deutlich, dass umfangreiche BGF-Projekte den Betrieb überfordern würden. Deshalb wurde bereits mit verschiedenen Innungsvertretern vereinbart, im ersten Quartal 2017 gemeinsam mit dem ZAGG Arbeitstreffen zum Thema BGF zu organisieren. Im Rahmen dieser Treffen können über einen fachlichen Austausch branchenspezifische Angebote entwickelt und den Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Am Ende eines informationsreichen Abends mit anregenden Gesprächen nahmen die Gäste mit: Die IKK BB bietet als regionale Krankenkasse langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Betrieben und mit handwerklichen Organisationen. Die IKK BB unterstützt ihre betrieblichen Partner auch künftig maßgeblich bei der Entwicklung und Umsetzung von BGF- Maßnahmen, mit Rat, Tat und bei der Finanzierung. Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

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ABDA verabschiedet Resolution zum Versandhandel

Die Mitgliederversammlung begrüßt den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Gröhe und die Forderung des Bundesrates, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf den Bereich der nicht verschreibungspflichtigen Produkte zu beschränken. Allein diese Maßnahme stellt gegenwärtig die richtige und zeitnah wirksame gesetzgeberische Reaktion auf die nicht nachvollziehbare Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 dar. Das deutsche Preisbildungssystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist eine unverzichtbare Säule des deutschen Gesundheitssystems. Es schützt Patienten vor Übervorteilung, verhindert ruinösen Wettbewerb und Defizite in der Arzneimittelversorgung durch Apotheken und macht das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen bei der Arzneimittelversorgung erst möglich. An das Preisbildungssystem knüpfen diverse gesetzliche Steuerungs- und Sparmechanismen zugunsten der Krankenkassen an, wie die gesetzliche Zuzahlung des Patienten, Rabattverträge, das Festbetragssystem und der Apothekenabschlag. Darüber hinaus gewährleistet es in Verbindung mit der Niederlassungsfreiheit seit Jahrzehnten eine nahe am europäischen Durchschnitt liegende Apothekendichte und eine dem Versorgungsbedarf entsprechende Verteilung der Apotheken in Deutschland. Die bestehende Preisbindung garantiert den Patienten, dass die Apothekerinnen und Apotheker ihre Entscheidungen ausschließlich am Wohl der Patienten orientieren und Qualität und Umfang der Beratung nicht von finanziellen Erwägungen beeinflusst werden. Gegenwärtig ist kein System erkennbar, welches ähnlich effizient und ausgewogen die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer mit dem Interesse des Staates und seiner Bürger an einer flächendeckenden, ortsnahen, jederzeit verfügbaren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung einerseits und der Finanzierbarkeit des Krankenversicherungssystems andererseits in Einklang bringt. Wenn der Anwendung dieses Preisbindungssystems auf ausländische Versandanbieter nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs die Warenverkehrsfreiheit entgegensteht, ist es mit Blick auf die Vorteile, die dieses System bietet, folgerichtig, den Versandhandel auf Produkte zu beschränken, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen und regelmäßig nicht Gegenstand des Leistungsanspruchs gegen die gesetzlichen Krankenkassen sind, zumal der europäische Gesetzgeber den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit ausdrücklich eingeräumt hat und die überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten davon auch Gebrauch macht. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Friedemann Schmidt als ABDA-Präsident wiedergewählt

Friedemann Schmidt (52) ist für weitere vier Jahre als Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bestätigt. Die Mitgliederversammlung wählte den Leipziger Apotheker, der auch Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer ist, heute in Berlin. Er erhielt in geheimer Wahl 97 Prozent der Stimmen. Schmidt gehört dem ABDA-Vorstand bereits seit 2004 an und steht seit 2013 an der Spitze der Apotheker-Organisation. Im Anschluss an die Wahl sagt er: „Ich freu mich über das Ergebnis. Es ist eine Bestätigung für die bisherige Arbeit, aber auch ein Auftrag, die Ärmel  direkt wieder hochzukrempeln. Wir haben eine ganze Reihe schwieriger Probleme für den Berufsstand zu bewältigen.“ Schmidt weiter: „Drei Punkte sind für mich in den nächsten Jahren absolut wichtig. Erstens müssen wir vorankommen in der Umsetzung unseres Perspektivpapiers ‚Apotheke 2030‘. Wir werden das Leistungsspektrum der Apotheken erweitern und eine angemessene Vergütung dafür vorantreiben. Zweitens brauchen wir größtmögliche Planungssicherheit für die Apotheken. Die ABDA wird ein vertrauenswürdiger Partner für die Gesundheitspolitik bleiben. Wir erwarten aber im Gegenzug Verlässlichkeit und eine partnerschaftliche Arbeitsweise bei der schrittweisen Fortentwicklung des Gesundheitswesens, keine ordnungs- und strukturpolitischen Experimente. Und drittens müssen wir vor allem auf europäischer Ebene für den Erhalt der Freiberuflichkeit kämpfen und die weitere Kommerzialisierung des Gesundheitswesens verhindern.“ Zum Vizepräsidenten der ABDA wählte die Mitgliederversammlung Mathias Arnold (52), Vorsitzender des Apothekerverbands Sachsen-Anhalt e.V.. Arnold ist ebenfalls seit 2013 im Amt. Zur Vertreterin der angestellten Apothekerinnen und Apotheker wurde erstmals Cynthia Milz (51) aus Kulmbach gewählt. Sie folgt auf Karin Graf. Milz ist seit 2006 Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesapothekerkammer. Mit dieser Wahl ist die neue Führungsriege der Apothekerschaft komplett. Die Bundesapothekerkammer hat bereits am 23. November, der Deutsche Apothekerverband e.V. am 30. November gewählt. Die vierjährige Amtszeit beginnt bei allen drei Organisationen am 1. Januar 2017. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Bauchaortenaneurysma: AOK Bayern Vorreiter bei der Früherkennung

Die AOK Bayern setzt frühzeitig auf innovative Leistungen: Sie bietet das Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen bereits seit 2015 im Rahmen ihrer Arztnetze an. Die Ultraschalluntersuchung richtet sich an Männer über 65 Jahre. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Leistung in die gesetzliche Gesundheitsvorsorge aufzunehmen. „Das Bauchaortenaneurysma ist eine bedrohliche Gefäßveränderung. Eine frühzeitige Diagnose ist hier besonders wichtig und kann Leben retten“, so Dr. med. Steffen Hilfer, ärztlicher Berater bei der AOK Bayern. Beim Bauchaortenaneurysma handelt es sich um eine krankhafte Erweiterung der Bauchschlagader (Aorta). Die Erkrankung betrifft gehäuft Männer über 65. Sie verursacht meist keine Beschwerden, was sie noch gefährlicher macht. Denn erweiterte Gefäße neigen dazu einzureißen. Eine sogenannte Ruptur im Bereich der Aorta verläuft meist tödlich. Die AOK Bayern bietet das Screening-Programm in zwölf Arztnetzen an. Darin eingeschriebene Männer zwischen 65 und 73 Jahren erhalten ein Einladungsschreiben zu der einmaligen Vorsorge. Von den zwischen Mai 2015 und März 2016 knapp 4.900 angeschriebenen Versicherten hat etwa ein Drittel das Angebot genutzt. Die Untersuchung mittels Ultraschall ist schmerzlos und dauert nur wenige Minuten. Zudem ist sie eine sehr zuverlässige Methode. Im benannten Zeitraum wurde bei etwa zwei Prozent der untersuchten Versicherten ein auffälliges Aneurysma entdeckt. Bei acht Personen lag eine kritische Gefäßerweiterung vor. Ist ein Befund auffällig, erfolgen eine sofortige Beratung und Verlaufskontrollen. Bei großen Aneurysmen ist in der Regel eine Operation nötig. Die AOK Bayern fördert mit mittlerweile 14 Arztnetzen die integrierte Versorgung von rund 87.000 eingeschriebenen Versicherten. Die Zusammenarbeit zwischen über 800 teilnehmenden Hausärzten und Fachärzten, 535 Arztpraxen sowie Krankenhäusern soll eine bessere Diagnose und Behandlung gewährleisten. Arztnetze bieten über die gesetzliche Regelversorgung hinaus zusätzliche Leistungen, beispielsweise im Bereich der Vorsorge. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Gutachten der KBV zeugt von wenig Kenntnis der Krankenhausfinanzierung

Der Versuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mittels Gutachten die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) belegte Unterdeckung der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus zu widerlegen, ist kläglich gescheitert“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die fachliche Analyse offenbart, dass dem Gutachten der KBV wesentliche Kenntnisse der Vergütungssystematik der Krankenhäuser fehlen. Die Einschätzung, dass in den Fallpauschalen für die stationären Leistungen Vergütungsanteile für ambulante Notfälle eingerechnet seien, zeugt von Unkenntnis. Eine solche Verknüpfung wäre zudem rechtlich unzulässig. Dem gegenüber weißt die DKG mit umfangreichen Kalkulationsdaten aus den Krankenhäusern nach, dass pro Fall einem Erlösvolumen von 32 Euro Kosten von 120 Euro gegenüberstehen und es somit zu einer Unterdeckung von 1 Milliarde Euro in den Krankennhäuser kommt. „Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltungspartner (KBV, GKV und DKG) aufgefordert, im erweiterten Bewertungsausschuss die Vergütung sachgerechter festzulegen. Dies soll in der morgigen Sitzung entschieden werden. Die Vorschläge von KBV und Kassen lassen aber überhaupt nicht erkennen, dass eine Bereitschaft zur Lösung der Problematik besteht. Die „Expertise“ der KBV, die die Rechnung der DKG widerlegen sollte, entpuppt sich in dieser Phase des Spätherbstes als typische Nebelkerze“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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