Polypharmazie: BARMER GEK und Kassenärzte in Westfalen-Lippe verbessern Therapiesicherheit

Bundesweit 18,6 Millionen Menschen sollen künftig von mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie profitieren. Dafür sorgt ein Projekt, das die BARMER GEK mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), mehreren Universitäten und medizinischen Fachgesellschaften angestoßen hat. Es verbessert die Sicherheit der Arzneimitteltherapie von Patienten, die mindestens fünf Medikamente benötigen und deshalb von Polypharmazie betroffen sind. Das Projekt mit dem Namen „AdAM“ hat dafür jetzt aus dem Innovationsfonds rund 16 Millionen Euro Starthilfe bekommen. „AdAM macht die Therapie der Patienten, die mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen müssen, sicherer und effizienter. Bei einer Überführung in die Regelversorgung lassen sich bei allen gesetzlichen Krankenkassen bis zu 2,75 Milliarden Euro einsparen“, betonte Dr. Mani Rafii, Vorstand der BARMER GEK, bei der Vorstellung des Projektes heute in Berlin. AdAM steht für „Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie- und Versorgungsmanagement“. Das Projekt widmet sich der sogenannten Polypharmazie und den durch die Komplexität der Therapie entstehenden vermeidbaren Risiken der Behandlung. Für Patienten, die an mehreren Krankheiten zugleich leiden, kann eine unzureichend abgestimmte Arznei-therapie zum lebensgefährlichen Risiko werden. Mehr Informationen verbessern Therapie Der Hausarzt bekommt von der Krankenkasse mit Genehmigung des Patienten eine Liste über die ihm verordneten Arzneimittel und behandlungsrelevante medizinische Informationen. Die Arzneimittel des Patienten gehen in dessen Medikationsplan ein, der auch die vom Patienten angegebene Selbstmedikation enthält und für den Patienten ausgedruckt wird. Dieser Überblick über die Gesamtmedikation ermöglicht es dem Arzt, gefährliche Wechselwirkungen zu erkennen. Andere Projektelemente sorgen für eine automatische und patientenspezifische Information des Hausarztes bei neu beschriebenen Risiken von Arzneimitteln und der stationären Aufnahme seiner Patienten in ein Krankenhaus. Zudem tragen sie Sprachbarrieren bei Patienten mit Migrationshintergrund Rechnung oder entwickeln praxistaugliche Handlungsempfehlungen für die Arzneitherapie. „AdAM informiert die Patienten besser über Nutzen und Risiken ihrer Medikamente und fördert ihre Mitarbeit“, so Rafii. Alles zusammen ermögliche es den Hausärzten, inmitten der Behandlungskomplexität Risiken schnell zu erkennen. AdAM sei damit Beispiel für die Ziele der Innovationsstrategie der BARMER GEK. „Über den Innovationsfonds geförderte Projekte sollten ausschließlich Ideen in die Regelversorgung gelangen, welche die Versorgungsqualität für die Patienten verbessern, die Wirtschaftlichkeit erhöhen und die Strukturen und Prozesse der Versorgung optimieren“, so Rafii.   Patienten profitieren von besserem Überblick des Hausarztes „Weniger unerwünschte Arzneimittelwirkungen, weniger Krankenhauseinweisungen, weniger Todesfälle, in erster Linie profitiert der Patient vom AdAM-Projekt“, betonte Thomas Müller, Geschäftsführer Zentralstab Unternehmensentwicklung und -steuerung bei der KVWL. Im Versorgungsalltag sei es für den Hausarzt oft schwierig, einen Überblick über alle ärztlichen Verordnungen für seine Patienten zu haben. Mit AdAM ändere sich das: „Der Hausarzt kann die Arzneitherapie koordinieren und optimieren. So werden auch Doppelverordnungen, Wechselwirkungen oder Dosierungsfehler sichtbar, und der Arzt kann reagieren.“ Zum ärztlichen Arzneimittelmanagement gehört jedoch in erster Linie die kontinuierliche Analyse und Priorisierung der notwendigen Therapieprinzipien und deren Optimierung unter qualitativen Gesichtspunkten. „AdAM und die dazugehörigen Beratungsangebote helfen dem Arzt auch neue Arzneimittel gezielt dort einzusetzen, wo sie individuell dem Patienten am besten nutzen. So stärken wir unsere Ärzte in diesem Kernbereich ärztlicher Tätigkeit zum Wohle der Patienten. Für die Ärzte ist die Teilnahme am AdAM-Projekt wirtschaftlich attraktiv“, betonte der KVWL-Geschäftsführer. Von dem Geld, das die BARMER GEK weniger für Arzneimittel ausgibt, könne den beteiligten Ärzten ein angemessenes Honorar für ihren Mehraufwand beim Therapiemanagement gezahlt werden. Besonders wichtig seien der KVWL und der BARMER GEK die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Projekts, um den AdAM-Ansatz bei erfolgreichem Projektabschluss in die Regelversorgung integrieren zu können. AdAM begleitet mit wissenschaftlicher Expertise Das AdAM-Projekt ist auf drei Jahre angelegt und soll Ende September 2019 abgeschlossen werden. Partner sind neben der KVWL und der BARMER GEK die Universitäten Köln, Frankfurt/Main, Bochum und Bielefeld sowie die Uniklinik Köln. Sie werden unter anderem für die Evaluation der Projektergebnisse sorgen. Hilfestellungen für den Arzt zum Management von Polypharmazie wird die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin liefern, die hier mit mehr als 20 weiteren Fachgesellschaften, u.a. der DEGAM, kooperiert. Insgesamt ist die BARMER GEK an 13 Projekten beteiligt, die durch den Innovationsfonds mit insgesamt 128 Millionen Euro gefördert werden.  Das Wichtigste zu „AdAM – Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie-Management“ Warum AdAM? Die Arzneimitteltherapie birgt viele potenzielle Fehlerquellen. Dazu gehören fehlende Informationen, Sprachbarrieren, unvollständige Medikationspläne, Wechselwirkungen zwischen ärztlich verordneten Medikamenten und Selbstmedikation, mangelnder Informationsaustausch zwischen Hausarzt und Krankenhausärzten, fehlende Instrumente für eine systematische Optimierung von Medikationen und vieles mehr. All diese Risiken können mit Hilfe von AdAM reduziert werden. Was passiert bei AdAM? Erster Schritt ist immer die Einwilligung des Patienten. Mit seiner Erlaubnis fordert der Arzt bei der BARMER GEK behandlungsrelevanten Daten über Arzneimittel und die medizinische Vorgeschichte an. Auf dieser Basis kann der Arzt zum Beispiel einen bundeseinheitlichen Medikationsplan für den Patienten erstellen und die Arzneimitteltherapie elektronisch unterstützt für einzelne Patienten prüfen. Außerdem erhält der Arzt konkrete patientenbezogene Hinweise, sobald neue Arzneimittel oder neue Risiken bekannt werden und der Gemeinsame Bundesausschuss Beschlüsse zu Arzneimitteln gefasst hat. Auf diese Weise können zum Beispiel wichtige Informationen zu Arzneimittelinnovationen und der Nutzenbewertung schnell im Versorgungsalltag berücksichtigt werden. Für besonders risikogefährdete Patienten kann der Arzt zudem einen pharmakotherapeutischen Expertenrat einholen. Wird ein Patient im Krankenhaus aufgenommen, erhält der Hausarzt automatisch eine Information und kann so relevante Informationen an das Krankenhaus weitergeben. Wer, wo, wie viele? Umgesetzt wird AdAM in Westfalen-Lippe. Ziel ist es, dass sich 85 Prozent der 440.000 von Polypharmazie betroffenen BARMER GEK Versicherten in das Projekt einschreiben. 1.000 Ärzte haben bereits ihr Interesse bekundet. Das Projekt ist auf 36 Monate angelegt und soll bis Ende September 2019 Ergebnisse liefern. Angestrebt wird eine Überführung in die Regelversorgung, wo das Projekt bis zu 18,6 Millionen Patienten helfen könnte. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Arbeits- und Gesundheitsförderung werden verzahnt

Gesetzliche Krankenkassen kooperieren ab Dezember 2016 mit fast 60 Jobcentern und Arbeitsagenturen in allen 16 Bundesländern, um die Arbeits- und Gesundheitsförderung systematisch zu verzahnen. Fester Bestandteil des Beratungs- und Vermittlungsprozesses von Jobcentern und Arbeitsagenturen ist dabei, Arbeitslose für die speziell auf sie ausgerichteten Angebote der gesetzlichen Krankenkassen in der Region, z. B. zur Stressbewältigung oder zur gesunden Ernährung und Bewegung, zu sensibilisieren und zur Teilnahme zu motivieren. Arbeitslose sollen so die von ihnen als belastend empfundene Lebenssituation besser meistern und den Menschen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Für die Präventionsmaßnahmen, die Betreuung der ersten 60 Projekte vor Ort sowie für die wissenschaftliche Untersuchung stellt die gesetzliche Krankenversicherung über acht Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren bereit. Partner der bundesweiten Initiative des GKV-Spitzenverbandes und der gesetzlichen Krankenkassen vor Ort sind die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Landkreistag. „Um Arbeitslose mit Prävention und Gesundheitsförderung besser zu erreichen, wollen wir Krankenkassen Hand in Hand mit den Jobcentern und kommunalen Strukturen zusammenarbeiten. Uns eint das Ziel, die Lebensqualität für Arbeitslose zu verbessern und den sich leider zu häufig ergebenden Kreislauf zwischen Arbeitslosigkeit und Krankheit aufzubrechen“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Anhaltende Arbeitslosigkeit ist nachweislich ein gesundheitlicher Risikofaktor. Sie sind öfter und länger in stationärer Behandlung; ihnen werden öfter Arzneimittel verordnet als anderen Versicherten. Zudem erschweren gesundheitliche Einschränkungen die berufliche Eingliederung. Hinzu kommt: Obwohl gerade Arbeitslose Präventionsmaßnahmen bräuchten, um ihre Gesundheit zu erhalten, nutzt diese Gruppe die vorhandenen Angebote der Krankenkassen seltener. Diesen negativen Kreislauf wollen die Krankenkassen und die Arbeitsvermittler mit ihrem Projekt durchbrechen. „Für die erfolgreiche und nachhaltige Integration in Arbeit ist eine gute gesundheitliche Verfassung von entscheidender Bedeutung“, so Friedhelm Siepe, Geschäftsführer Integration und Fördern der Bundesagentur für Arbeit. „Hierbei wollen wir gemeinsam mit den Krankenkassen unsere Kundinnen und Kunden unterstützen.“ Ausgangspunkt für das aktuelle Projekt zur Gesundheitsförderung von Arbeitslosen war ein Modellprojekt der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des GKV-Spitzenverbandes. Bereits von Juni 2014 bis Juni 2015 war an sechs Standorten die Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung erfolgreich erprobt worden. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung zeigten, dass Arbeitslose die Motivierung durch die Arbeitsvermittler, gesundheitsfördernde Maßnahmen zu nutzen, mehrheitlich schätzten und teilweise auch als hilfreich für einen beruflichen Wiedereinstieg ins Berufsleben empfanden. Ausgehend von diesen ersten Erfahrungen wird der Ansatz in der nun erweiterten Erprobung fortentwickelt und wissenschaftlich begleitet. „Für den Deutschen Städtetag ist die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit eine zentrale Herausforderung. Die Zusammenarbeit von Krankenkassen und Jobcentern ist dabei enorm wichtig, da die Gesundheit von Arbeitslosen häufig stärker als bei Erwerbstätigen gefährdet ist. Angesichts der vielen Schnittstellen des Projekts mit dem kommunalen Bereich – Gesundheitsämter, Sozialämter, Jugendämter, Suchtberatung, sozialpsychiatrische Dienste etc. – begrüßen wir die Ausweitung des Projekts auf die kommunalen Jobcenter sehr. Als Träger der Jobcenter und im Rahmen der kommunalen Gesundheitsförderung sind die Städte ein Bindeglied zwischen Gesundheits- und Arbeitsförderung“, erläutert Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Gesundheit und deren Förderung wird in den Landkreisen als ein Handlungsfeld für die Integration in Arbeit und die Überwindung von Hilfebedürftigkeit gesehen“, bekräftigt Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete des Deutschen Landkreistages. „Bisher mussten die Jobcenter mit den unterschiedlichen Krankenkassen der Leistungsberechtigten einzeln die Zusammenarbeit suchen, künftig ist eine kassenübergreifende Zusammenarbeit erheblich leichter. Das ist richtig und wichtig, damit arbeitslose Menschen hier besser unterstützt werden können. Über Förderansätze zur Gesundheit können Menschen gestärkt und zu einer aktiveren Lebensgestaltung ermuntert werden. So kann ein nächster Schritt hin zu besseren Beschäftigungschancen erfolgen.“ In den kommenden Wochen finden in allen Bundesländern Auftaktveranstaltungen mit Vertretern von Krankenkassen, Jobcentern, Arbeitsagenturen und Kommunen statt. Dabei wird ein sogenanntes lokales Steuerungsgremium gegründet, das alle relevanten Akteure einbezieht und die Maßnahmen bedarfsorientiert plant und koordiniert. In der zweiten Jahreshälfte 2017 soll das Projekt auf weitere interessierte Standorte im gesamten Bundesgebiet ausgeweitet werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt die Aktivitäten der Krankenkassen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages. Sie übernimmt die bundesweite Projektkoordination, unterstützt die Standorte bzw. die federführenden Krankenkassen in den Regionen und betreut den Evaluationsprozess. Die GKV-Mittel für das Projekt werden aus dem Budget getragen, das die Krankenkassen der BZgA für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zur Verfügung stellen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Soziale Selbstverwaltung: Gelebte Demokratie durch ehrenamtliches Engagement

Die ehrenamtliche Selbstverwaltung ist das tragende Element der gesetzlichen Rentenund Krankenversicherung. Der Tag des Ehrenamtes ist eine Gelegenheit, dieses bürgerschaftliche Engagement zu würdigen. „Die ehrenamtlich tätigen Selbstverwalter setzen sich in ihrer Freizeit für 90 Prozent aller Deutschen ein – für alle, die in die Sozialversicherungen einzahlen oder Rentner sind. Das ist Teil unserer sozialstaatlichen Ordnung“, so Cord Peter Lubinski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Christian Zahn, Verbandsvorsitzender der Ersatzkrankenkassen e. V. (vdek). Die Zusammensetzung der Selbstverwaltung wird alle sechs Jahre bei der Sozialwahl bestimmt. 2017 können 51 Millionen Versicherte und Rentner wieder ihre Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter durch Urwahl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) wählen. Dazu erklärt Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Die Ehrenamtlichen sind das Rückgrat der Selbstverwaltung. Gehen Sie wählen!“ Wichtige Entscheidungen für Beitragszahler und Rentner trifft die Selbstverwaltung „Für Versicherte und Rentner wichtige Entscheidungen werden nicht vom Staat, sondern von der Selbstverwaltung getroffen. In den ehrenamtlichen Gremien entscheiden gewählte Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise über Haushalte und damit über die Verwendung von Beitragsgeldern. Damit sind sie ein starkes Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung“, so Lubinski, der ehrenamtlich als Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Gruppe der Versicherten tätig ist. Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sorgen dafür, dass das Renten- und Gesundheitssystem nah bei den Menschen ist. Zum Beispiel helfen die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung kostenlos und wohnortnah in Rentenfragen, und in den Widerspruchsausschüssen werden strittige Verwaltungsentscheidungen in jedem Einzelfall überprüft. „In der Selbstverwaltung vertreten Versicherte die Interessen Versicherter. Das ist Partizipation und gelebte Demokratie“, betont Christian Zahn als ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des vdek. Mit ihrem Engagement trägt die Selbstverwaltung maßgeblich dazu bei, was die gesetzliche Krankenversicherung ausmacht: Bürgernähe, Solidarität, Wirtschaftlichkeit und eine Gesundheitsversorgung, die für ihre hohe Qualität international hoch angesehen ist. Damit stellt sie sicher, dass sich Versicherte beim wichtigen Thema Gesundheit nicht – wie in anderen Ländern – allein auf die Politik oder privatwirtschaftliche Unternehmen verlassen müssen. Seite 2 von 2 Zum Start der Informationskampagne zur Sozialwahl 2017 wird am Tag des Ehrenamtes www.sozialwahl.de live geschaltet. Die Website stellt Menschen vor, die in ihrer Freizeit als Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in der deutschen Sozialversicherung wirken. Weitere Inhalte informieren zusätzlich über die Arbeit der Selbstverwaltung. Pressemitteilung des Infobüros Sozialwahl  

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Datenschutz bei Gesundheits-Apps und Wearables mangelhaft

Gesundheits- und Fitness-Apps und die dazugehörigen Wearables boomen. Doch viele Anbieter missachten gesetzliche Anforderungen. Nutzerinnen und Nutzer werden nicht oder nur mangelhaft darüber informiert, welche ihrer sensiblen Gesundheitsdaten von wem und zu welchem Zweck gespeichert werden. Gesammelte Daten können oftmals nicht gelöscht werden. Der Markt für Apps im Gesundheitsbereich boomt. Das Angebot umfasst weltweit geschätzt rund eine Million Angebote mit Gesundheitsbezug. Egal ob Fitness-, Gesundheits-, Lifestyle-Apps, Sport- oder medizinische Apps gemeinsam ist allen, dass sie die Körperdaten ihrer Nutzer elektronisch erfassen. Um besser zu verstehen, was mit diesen sensiblen Daten geschieht, haben Datenschutzbehörden aus Bund und Ländern stichprobenartig Geräte und Apps von verschiedenen Anbietern überprüft. Dabei zeigt sich, dass Hersteller, Betreiber und Verkäufer der getesteten Geräte und Apps die Nutzer oft nicht ausreichend darüber informieren, was mit ihren Daten geschieht. Stichpunktartige Anfragen der Datenschützer nach Auskunft zu gespeicherten Daten wurden mit pauschalen Verweisen auf Datenschutzerklärungen beantwortet oder wegen Nicht-Zuständigkeit abgewiesen. Viele Hersteller sind in Deutschland nur mit Serviceniederlassungen präsent, während ihr Hauptsitz in anderen EU- oder Dritt-Staaten liegt. Erst unter der ab Mai 2018 EU-weit gültigen Datenschutzgrundverordnung können deutsche Aufsichtsbehörden Beschwerden deutscher Verbraucher wirksamer bearbeiten. Sie appellieren daher an Bürgerinnen und Bürger vor dem Kauf und dem Einsatz von Wearables und Gesundheits-Apps genau auf den Schutz ihrer Daten zu achten. So erfüllen die meisten der untersuchten Datenschutzerklärungen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Sie sind in der Regel zu lang, schwer verständlich und enthalten zu essentiellen Datenschutzfragen nur pauschale Hinweise. Viele Erklärungen liegen nicht einmal in deutscher Sprache vor. Oftmals wurde auch nur auf die generelle Datenschutzerklärung des Unternehmens verwiesen, die kaum konkreten Bezug zu dem Wearable und den besonders schützenswerten Gesundheitsdaten hat. Unbefugte Weitergabe der Gesundheitsdaten an Dritte Oft werden die durch die Geräte erhobenen Gesundheitsdaten durch externe Dritte verarbeitet. Durch die unklaren Regelungen zur Datenverarbeitung entgleiten diese Daten dabei der Kontrolle durch die Nutzer. Zwar scheinen Einzelinformationen wie Körpergewicht, zurückgelegte Schritte, Dauer des Schlafes oder Herzfrequenz für sich betrachtet oftmals wenig aussagekräftig. In der Regel werden diese Daten jedoch mit eindeutigen Personenkennungen oder auch Standortdaten verknüpft. Bei einer dauerhaften Nutzung von Wearables fallen damit so viele Informationen an, dass sich ein präzises Bild des Tagesablaufs und Gesundheitszustands der jeweiligen Nutzer ergibt. Viele der Geräte und Apps bieten die Möglichkeit, aufgezeichnete Fitness-Daten mit Freunden zu teilen. Häufig fehlt dabei ein Warnhinweis, dass die Weitergabe der sensiblen Nutzerdaten nur dann geschehen darf, wenn der Nutzer dieses ausdrücklich wünscht und bewusst hierin einwilligt. Einige Hersteller geben an, dass sie die Fitness-Daten der Nutzer für Forschungszwecke und Marketing verwenden und an verbundene Unternehmen weitergeben. Die Nutzer erfahren jedoch auch hier häufig nicht, um wen es sich dabei handelt, noch können sie der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff warnt daher: Fitness- und Bewegungsdaten, wie sie von vielen Wearables erhoben werden, verraten sehr viel über das Leben und die Gesundheit ihrer Nutzer. Vor dem Kauf von Wearables und der Installation der dazugehörigen Apps auf dem Smartphone sollten sich die Nutzer fragen, ob sie wissen, was mit ihren Gesundheitsdaten geschieht und an wen sie weitergegeben werden. Auch die Hersteller und Betreiber der Geräte und Apps sind in der Pflicht. Viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn Fitnessdaten lediglich lokal auf einem Smartphone gespeichert und verarbeitet würden. Löschen der Daten kaum möglich Oft bieten Geräte und die damit verbundenen Nutzerkonten keine Möglichkeit, Daten selbst vollständig zu löschen. Will man etwa ein gebrauchtes Gerät weiterverkaufen, so genügt es nicht, die App zu löschen, um bereits gesammelte Daten zu vernichten. Bedenken bereiten den Datenschützern auch die technischen Analysetools mit denen Hersteller nachverfolgen, wie die Geräte oder Apps genutzt werden. Hier fehlt der Nachweis, dass gesammelte Daten tatsächlich anonym sind. Daher besteht die Gefahr, dass diese Daten für Werbezwecke und zur Profilbildung verwendet werden. Bereits im April 2016 hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder von den Herstellern von Gesundheits-Apps und Wearables mehr Transparenz gefordert sowie korrekte Einwilligungserklärungen und ein Bekenntnis zur Datensparsamkeit. Die jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnisse unterstreichen die Dringlichkeit der Forderungen der Datenschutzkonferenz. Hier finden Sie die Entschließung der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern vom 6./7. April 2016: Entschließung der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Wearables und Gesundheits-Apps – Sensible Gesundheitsdaten effektiv schützen! Hier finden Sie die Datenschutzrechtliche Bewertung und Fragenkatalog: Datenschutzrechtliche Bewertung und Fragenkatalog Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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15 Millionen Versicherte profitieren ab heute von neuen Verträgen – Leistungserbringer sind umfassend informiert

Startschuss für Zytostatika-Verträge: Heute startet die erste Tranche mit der Umsetzung der von GWQ und DAK ausgeschriebenen Verträge zur Versorgung mit Zytostatika. Rund ein Drittel aller Lose beginnt damit zum 1. Dezember. Vertragsapotheken, die eine darüberhinausgehende Vorbereitungszeit benötigen, starten am 1. Januar 2017. Nach der hervorragenden Resonanz der Apotheker sind inzwischen auch die Onkologen umfassend informiert worden. „Apotheker, Ärzte und Krankenkassen stehen in den Startlöchern – die Kooperation im Rahmen der neuen Verträge wird den Patienten erhebliche Vorteile bringen“, sagt Dr. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ. GWQ und DAK hatten im Rahmen der ersten exklusiven bundesweiten Ausschreibung der Belieferung von Zytostatika-Rezepturen durch öffentliche Apotheken Zuschläge an 147 Vertragspartnern (Einzelapotheken sowie Bietergemeinschaften) im gesamten Bundesgebiet vergeben. Die Resonanz der Apotheken war überragend, so dass eine Abdeckung von über 93% erreicht werden konnte. Die Verträge versorgen 15 Millionen Versicherte der beteiligten Krankenkassen. Vor dem heutigen Start wurden umfangreiche Vorbereitungen getroffen. So wurden alle Beteiligten mehrfach über die Verträge informiert. Alle Apotheken im Bundesgebiet, also mehr als 20.000, erhielten Informationen darüber, dass künftig eine Belieferung nur noch über Vertragsapotheken erfolgt und wann die Verträge starten. Den Vertragsapotheken selbst stellte der Kassenverbund umfangreiche Informationspakete zur Verfügung, so dass sie gut gerüstet in die Verträge starten. Die Onkologen als die zentralen Entscheidungsträger und Ansprechpartner der Patienten erhielten ebenfalls ein umfassendes Informationspaket mit Auskünften dazu, welche Apotheke die Belieferung für die Patienten jeweils übernehmen wird. Auch über das Timing der Vertragsstarts sind alle Onkologen informiert. Die Verträge sehen vor, dass vor Beginn der Belieferung ein Abstimmungsgespräch zwischen der Vertragsapotheke und dem zu beliefernden Onkologen stattfinden muss. So sollen bereits vorab Fragen beantwortet und das beste Versorgungsniveau für die Patienten sichergestellt werden. Diese Gespräche haben weitestgehend stattgefunden. Einige Apotheken berichteten der Einkaufsgemeinschaft jedoch, dass ihnen kein Termin zur Abstimmung der Lieferprozesse eingeräumt wurde. In diesen Fällen haben DAK/GWQ den Kontakt zu den betreffenden Onkologen gesucht. „Wir haben in den vergangenen Wochen viele gute Gespräche geführt und freuen uns über die große positive Resonanz“, berichtet GWQ-Vorstand Thormählen. „Wir sind nach wie vor von dem Modell Ausschreibung im Bereich der Zytostatika-Rezepturen überzeugt. Kürzere Fahr- und damit Lieferzeiten, geringere Kosten, mehr Transparenz für alle Beteiligten – die Ausschreibung ist ein Erfolg geworden.“ Einige Onkologen erwecken den Eindruck, als seien die Passagen des ArzneimittelVersorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG), die die Versorgung mit Zytostatika betreffen, bereits rechtswirksam. Thormählen stellt klar: „Fakt ist: Ob und wann diese Regelungen in Kraft treten, ist Zukunftsmusik, wir bewegen uns in einem aktuell eindeutigen Rechtsrahmen zur Umsetzung der Verträge. Zudem sehen wir auch unabhängig von einer potenziellen Gesetzesänderung Möglichkeiten zur Weiterführung dieser für die Versichertengemeinschaft der GKV qualitativ und wirtschaftlich besseren Verträge“. Alle Informationen für Apotheker wie für Onkologen sind über die Online-Portale der DAK und der GWQ zugänglich und für Leistungserbringer abrufbar. Außerdem wurde bereits eine Woche vor dem heutigen Vertragsstart eine Sonder-Hotline für die Leistungserbringer eingerichtet. Pressemitteilung der GWQ ServicePlus AG

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Innovationsfonds: 10 Millionen gehen nach Mainz

Für die Entwicklung neuer Versorgungsformen im Gesundheitswesen erhält die Universitätsmedizin Mainz rund 10 Millionen Euro Fördergelder aus dem Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Gleich drei Anträge der Universitätsmedizin Mainz konnten die Gutachter überzeugen. Ein Projekt zielt auf eine bessere Versorgungsqualität bei Hüft- und Knieendoprothesen ab. Weitere Fördergelder werden für eine Verbesserung der rheumatologischen Versorgung bereitgestellt. Im dritten Projekt soll die Früherkennung der sogenannten asymptomatischen Leberzirrhose optimiert werden. Ein viertes Projekt, bei dem die Universitätsmedizin Mainz als Partner beteiligt ist, hat die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand. Die Gesamtfördersumme aller Projekte mit Mainzer Beteiligung beträgt rund 20 Millionen Euro, etwa 10 Millionen davon sind der Mainzer Anteil. Insgesamt wurden durch den Innovationsfonds in der aktuellen Förderperiode 2016 225 Millionen Euro Fördergelder für neue Versorgungsformen vergeben, 29 Projekte werden bundesweit gefördert. „Universitätsklinika sind aufgrund ihrer umfassenden medizinischen Leistungsfähigkeit und ihrer interdisziplinären Strukturen prädestiniert, bestehende Versorgungsstrukturen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die hohe Förderung durch den Innovationsfonds des Bundes ist ein großer Erfolg für die Universitätsmedizin Mainz, unterstreicht sie doch sehr deutlich unsere Innovationsfähigkeit“, betont die Vorstandsvorsitzende und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Prof. Dr. Babette Simon. „Wir verstehen dies als unbedingten Auftrag, weiter konsequent innovative Versorgungsformen auf den Weg zu bringen, von denen Patienten in ganz Rheinland-Pfalz und darüber hinaus profitieren werden.“ „Bei der Entwicklung neuer Versorgungsformen ist die fundierte wissenschaftliche Begleitung und Evaluation unverzichtbar“, unterstreicht der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Förstermann. „Hierfür haben wir als universitärer Standort mit unserem Dreiklang aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre die besten Voraussetzungen. Den beteiligten Medizinern und Wissenschaftlern, die mit großem Engagement und Kreativität Anträge vorbereitet haben, gilt unser besonderer Dank.“ Der G-BA hat den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 225 Millionen Euro davon sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 75 Millionen Euro für die Förderung der Versorgungsforschung. Welche Projekte im Bereich der Versorgungsforschung gefördert werden, ist noch nicht bekannt. Die Projekte im Einzelnen: PROzessoptiMierung durch interdisziplinäre, SEktorübergreifende und ganzheitliche Versorgung am Beispiel von Hüft- und Knieendoprothesen (PROMISE) Der Einsatz von jährlich rund 400.000 Hüft- und Knieendoprothesen gehört aufgrund des demographischen Wandels zu den häufigsten in Deutschland durchgeführten Operationen. Wichtigste Indikation ist die Arthrose, die weltweit häufigste Gelenkerkrankung. Der Prozess insgesamt weist derzeit verschiedene Schwächen auf – etwa im Bereich OP-Indikation, bei der Identifizierung relevanter Begleiterkrankungen oder der Nachsorge. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des PROMISE-Projekts, einen Best Practice-Leitfaden für einen optimierten und standardisierten Gesamtversorgungsprozess bei Gelenkerkrankungen zu entwickeln. Dieser Leitfaden soll in die Regelversorgung Einzug halten und sich auf andere Regionen übertragen lassen. Er soll etwa die Sicherheit der operativen Eingriffe erhöhen und dazu beitragen, Komplikationen weitgehend zu vermeiden. Das PROMISE-Projekt wird durch den Leiter Orthopädie und Rheumaorthopädie des Zentrums für Orthopädie und Unfallchirurgie, Univ.-Prof. Dr. Philipp Drees, fachlich vertreten. Wichtiger Partner ist das Institut für Physikalische Therapie, Prävention und Rehabilitation unter Leitung von Dr. Ulrich Betz. Das Interdisziplinäre Zentrum Klinische Studien (IZKS) ist neben dem Projektmanagement für die Bereitstellung der geeigneten Software-Lösung für die Steuerung der Versorgungsprozesse verantwortlich. Folgende Partner sind an PROMISE beteiligt: Universitätsmedizin Mainz (Konsortialführer) Vulpius Klinik Bad Rappenau GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim MEDIAN Kliniken GmbH Klaus-Miehlke-Klinik Wiesbaden ACURA Rheumazentrum Bad Kreuznach Ambulantes Rehazentrum Mainz-Mombach Techniker Krankenkasse Landesvertretung Rheinland-Pfalz Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Verbesserung der rheumatologischen Versorgungsqualität durch koordinierte Kooperation „Rheuma-VOR“ Rheumatische Gelenkentzündungen betreffen circa zwei Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung. Das wohl gravierendste Problem ist, dass von dem Auftreten der ersten Anzeichen bis zur endgültigen Diagnose Rheuma oft zu viel Zeit vergeht. Denn durch einen frühestmöglichen Therapiebeginn lassen sich erheblich bessere Behandlungseffekte erzielen. So ist eine frühe Diagnose entscheidend, um Patienten nicht nur Schmerzen und Funktionseinschränkungen zu ersparen, sondern auch um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsunfähigkeitszeiten zu verkürzen. Das Projekt „Rheuma-VOR“ zielt auf die Frühdiagnose von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ab. Aufbauend auf den Erfahrungen des rheinland-pfälzischen Rheumanetzwerkes ADAPTHERA soll in dieser neuen Versorgungsform durch „koordinierte Kooperation“ zwischen Hausärzten, Fachärzten und Patienten die Frühdiagnose entzündlich-rheumatischer Erkrankungen in drei Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Saarland) optimiert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse lassen sich bundesweit ausdehnen und auf andere Krankheitsbilder mit ähnlichen Versorgungsengpässen übertragen. Projektleiter ist der Leiter des Schwerpunktes Rheumatologie und Klinische Immunologie der I. Medizinischen Klinik und Poliklinik, Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwarting. Folgende Partner sind an Rheuma-VOR beteiligt: Universitätsmedizin Mainz (Konsortialführer) Medizinische Hochschule Hannover Universitätsklinikum des Saarlandes Rheumazentrum Niedersachsen Rheumazentrum RLP/ ACURA Kliniken Rheinland-Pfalz AG Rheumazentrum Saarland KV-Rheinland-Pfalz, KV-Niedersachsen und KV-Saarland Deutscher Hausärzte-Verband Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Saarländischer Hausärzte-Verband e.V., Niedersächsischer Hausärzteverband Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband, Landesverbände Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Saarland Gesundheitsökonomie Leibniz Universität Hannover Deutsches Rheumaforschungszentrum, Berlin SEAL – Strukturierte Früh-Erkennung einer Asymptomatischen Leberzirrhose in Rheinland-Pfalz und im Saarland Eine zu späte Diagnose gilt auch bei der Leberzirrhose als problematisch. In der Regel wird sie erst dann diagnostiziert, wenn Komplikationen auftreten. Rechtzeitig erkannt ließe sich in vielen Fällen ein Voranschreiten der Erkrankung verhindern und der Entwicklung von Komplikationen vorbeugen. Doch aktuell fehlt es an einem strukturierten Diagnosepfad für Patienten
mit fortgeschrittenen Lebererkrankungen. Eine bessere Frühdiagnose bei Leberzirrhose ist das Ziel des Projekts „SEAL“. Zu diesem Zweck wollen die beteiligten Wissenschaftler herausfinden, inwieweit ein beim Hausarzt während der Check-Up-Untersuchung durchgeführtes Leberwert-Screening dazu beitragen kann, die Frühdiagnose von Leberzirrhose zu verbessern. Die auf Basis des Leberwert-Screenings diagnostizierten Betroffenen sollen in einen strukturierten Versorgungskreis übernommen werden. Das Projekt SEAL wird vom Direktor der I. Medizinischen Klinik und Poliklinik, Univ.-Prof. Dr. Peter Galle, gemeinsam mit Dr. Marc Nguyen-Tat vom Cirrhose Centrum Mainz (CCM) geleitet. Folgende Partner sind an SEAL beteiligt: Universitätsmedizin Mainz (Konsortialführer) Johannes Gutenberg-Universität Mainz Universitätsklinikum des Saarlandes AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Deutscher Hausärzte-Verband Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Saarländischer Hausärzte-Verband e.V. Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen (bng) Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Arzneimitteln durch Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit – KiDSafe Kinder sind bei der Versorgung mit Arzneimitteln im Hinblick auf deren Sicherheit und nachgewiesener Wirksamkeit benachteiligt. Denn viele Arzneimittel sind für Kinder entweder […]

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G-BA-Innovationsausschuss: 29 Projekte werden gefördert

Knapp ein Jahr nach seiner Konstituierung zieht der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Bilanz. Seit Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen zu den neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung im April dieses Jahres gingen insgesamt knapp 700 Förderanträge mit einem Gesamtantragsvolumen von 1,7 Milliarden Euro in der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses ein. Als Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Auswahlverfahrens wurden die Förderung von 29 Projekten zur ersten Welle der neuen Versorgungsformen und 62 Projekten zur Versorgungsforschung beschlossen und damit eine ausgewogene Verteilung auf alle ausgeschriebenen Themenfelder erreicht. Die für das Förderjahr 2016 zur Verfügung stehenden 300 Millionen Euro können somit vollständig in die Förderung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland fließen. „Wir freuen uns, die Öffentlichkeit nach Ablauf dieses sehr eng getakteten Jahres nun detaillierter informieren zu können. Die Vielzahl der eingereichten Anträge spiegelt nicht nur das große Interesse am Innovationsfonds wider, sondern begründet zudem den großen Beratungs- und damit auch Zeitaufwand, den die intensiven Auswahlprozesse und das Einholen von Expertise mit sich bringen“, sagte der Vorsitzender des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken, „an dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank an den Expertenbeirat und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, die alle zu dieser Erfolgsbilanz beigetragen haben.“ Von den insgesamt 120 eingereichten Anträgen zur ersten Förderwelle im Bereich der neuen Versorgungsformen entschied der Innovationsausschuss bereits im Oktober über die Förderung von 24 Projekten aus den themenspezifischen Bereichen und 5 Projekten aus dem themenoffenen Bereich. Eine Übersicht ist auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht. Im Januar 2017 wird die Bekanntgabe der geförderten Projekte zur Versorgungsforschung folgen. Die Förderentscheidungen zur zweiten Welle der neuen Versorgungsformen sowie die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen sind für das Frühjahr 2017 vorgesehen. Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

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Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir stärken die Pflege in dieser Wahlperiode mit zusätzlich fünf Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte. Demenzkranke erhalten endlich gleichberechtigten Zugang zu allen Unterstützungsangeboten. Und wir sorgen dafür, dass sich die Unterstützung künftig stärker am persönlichen Bedarf von Pflegebedürftigen und ihren Familien ausrichtet. Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich. Diese Beratung geschieht vor Ort. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz bauen wir diese Beratung vor Ort jetzt aus und ermöglichen eine bessere Verzahnung der Pflegeleistungen mit kommunalen Angeboten für ältere Menschen. Außerdem gehen wir entschieden gegen Pflegebetrug vor. Denn die vielen Pflegedienste und Pflegeheime, die sich unermüdlich und mit großem Engagement um pflegebedürftige Menschen kümmern, dürfen nicht von einigen schwarzen Schafen in Misskredit gebracht werden.“   Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Bereits heute sind 2,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland pflegebedürftig – 2030 könnten es 3,5 Millionen sein, diese Menschen lassen wir nicht allein. Dieses Versprechen, das bei der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung gegeben wurde, haben wir nochmals erneuert. Denn mit unseren Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Wahlperiode bisher gut genutzt. Alle drei Gesetze sind Ausdruck der Verantwortung gegenüber einer älter werdenden Gesellschaft und ein solidarisches Zeichen gegenüber den Menschen, die unsere Unterstützung und Hilfe brauchen.“ Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen. Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen. Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen. Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die  Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können. Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung erg&
auml;nzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen. Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten. Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von […]

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Digitalisierung im Pharmahandel

In Zeiten, in denen sich ganze Branchen den Kopf über geeignete Digitalisierungsstrategien zerbrechen, lebt der vollversorgende pharmazeutische Großhandel sie vor. Denn im Geschäft mit der Arzneimittelversorgung konnte man es sich noch nie leisten, einen zukunftsweisenden Trend zu verschlafen. Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel war immer schon ein Meister der Rationalisierung und hat bereits früh das Potential der Technisierung seiner Prozesse erkannt und umgesetzt. Bestes Beispiel dafür ist der Bestellprozess zwischen Apotheke und Großhandel durch das Verfahren MSV2. Bereits vor über 30 Jahren eingeführt war es so zukunftsweisend, dass es bis zum heutigen Tag noch teilweise im Einsatz ist. Doch die Anforderungen im Großhandel und den Apotheken haben sich geändert. Deshalb brachte der Bundesverband PHAGRO gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) vor drei Jahren ein neues, internet-basiertes Bestellverfahren mit dem Namen MSV3 auf den Weg. Es wird heute bereits von mehr als 80% aller Apotheken genutzt. Mit Einführung der MSV3-Norm hat der PHAGRO im Arzneimittelmarkt erneut eine Vorreiterrolle im Bereich Digitalisierung eingenommen. In einem nächsten Schritt soll künftig auch die elektronische Übermittlung von Artikelinformationen bei Lieferungen und Retouren möglich sein. Damit bildet MSV3 die Voraussetzung, die Abläufe sowohl auf Großhandels- als auch auf Apothekenseite immer effizienter und weitgehend papierlos zu gestalten. „Die Übermittlung von Chargeninformationen in Papierform, die ab dem Jahr 2019 für verschreibungspflichtige Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben ist, ist weder zeitgemäß, noch sinnvoll, da diese Daten nicht elektronisch weiterverarbeitet werden können. Wichtig ist nun, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, um die Prozesse im Großhandel und der Apotheke auf der Basis von MSV3 Schritt für Schritt weiter zu digitalisieren“, so Dr. Thomas Trümper, Vorsitzender des PHAGRO. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.

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Gemeinsame Verantwortung der G20-Partnerländer für die globale Gesundheit

Anlässlich des heutigen Beginns der deutschen G20-Präsidentschaft erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Ich freue mich, dass die globale Gesundheit nach der deutschen G7-Präsidentschaft nun auch zu einem Schwerpunkt der G20-Präsidentschaft unseres Landes wird. Mit dieser Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel wird die globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung unseres Landes. Im Gesundheitsbereich gehen wir weltweite Herausforderungen an: Dazu gehört die Verbesserung des globalen Gesundheitskrisenmanagements, die Stärkung von Gesundheitswesen in ärmeren Staaten und der gemeinsame Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. Deutschland hat in den letzten Jahren beim Gesundheitskrisenmanagement und im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen im Rahmen der WHO, der EU und der G7 eine Vorreiterrolle eingenommen, die große internationale Anerkennung findet. Ich werde meine G20-Amtskolleginnen und -kollegen für den 19. und 20. Mai 2017 nach Berlin einladen. Mit diesem ersten Treffen der G20-Gesundheitsministerinnnen und -minister setzen wir ein deutliches Zeichen für unsere gemeinsame Verantwortung. Nur gemeinsam können wir die Welt besser auf künftige Gesundheitskrisen vorbereiten. Deshalb wollen wir bei dem Treffen in Berlin zusammen eine Simulationsübung durchführen, um wichtige Erkenntnisse für die Abstimmung im Krisenfall zu gewinnen und für den Ernstfall noch besser vorbereitet zu sein.“ Deutschland übernimmt heute am 1. Dezember 2016 für ein Jahr den Vorsitz der „G20“. Die G20 ist das zentrale Forum zur internationalen Zusammenarbeit der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer. Zu den G20 gehören die Länder Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Russland, Saudi Arabien, Südafrika, Südkorea, Türkei, die USA sowie die EU. Das Bundesgesundheitsministerium begleitet die G20-Präsidentschaft mit einer Informationsseite unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/G20-Gesundheit Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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