Generationswechsel bei der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung in Brüssel

Die Brüsseler Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung, eine gemeinsame Einrichtung der Spitzenorganisationen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, hat ab 1. Dezember 2016 eine neue Direktorin. Ilka Wölfle, eine ausgewiesene Expertin in der europäischen Sozialpolitik, löst den bisherigen Direktor Dr. Franz Terwey ab, der nach 23 Jahren erfolgreicher Arbeit in Brüssel aus Altergründen in den Ruhestand geht. Der Rechts- und Politikwissenschaftler Terwey hat als langjähriger Leiter die Europavertretung aufgebaut und zum Erfolg geführt. Zuvor war er Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung/Landesversicherungsanstalt Thüringen. Die 38-jährige Juristin Wölfle bewegt sich bereits seit vielen Jahren als Interessensvertreterin erfolgreich auf dem europäischen Parkett. Seit 2007 arbeitet sie im Brüsseler Büro der drei Sozialversicherungen als Vertreterin der gesetzlichen Unfallversicherung und hat dabei zahlreiche europäische Gesetzgebungsinitiativen im Sozial- und Gesundheitsbereich begleitet. Davor arbeitete sie in der belgischen Hauptstadt für die Brüsseler Geschäftsstelle des Deutschen Anwaltsvereins. Neuer Internetauftritt und neues Logo Seit kurzem informiert die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung in Brüssel mit einer neuen Website über aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union, die das Thema soziale Sicherheit berühren. Unter www.dsv-europa.de sind neben aktuellen Informationen auch wichtige gemeinsame Positionspapiere und Stellungnahmen der drei deutschen Sozialversicherungen zu relevanten europäischen Themen zu finden. Interessierte können einen Newsletter abonnieren. Darüber hinaus wird es ab 2017 einen regelmäßigen Themenletter geben, der aktuelle Entwicklungen intensiver behandelt. Grundlage für die kreative Arbeit am neuen Logo war der Wunsch, zum einen den gemeinsamen Ansatz der Sozialversicherungen zu betonen, zum anderen ihre Verbindung mit der sozialstaatlichen Tradition und Europa darzustellen. Bei dem neuen Logo handelt es sich um einen der Sterne der Europaflagge, die als Symbol für den europäischen Einigungsprozess bekannt ist. „Der deutsche Stern“ wurde mit einem stilisierten Adlerkopf versehen und symbolisiert somit die Stärken und Besonderheiten der Deutschen Sozialversicherung, die auch die Europavertretung in Brüssel repräsentiert. „Mit den neuen Kommunikationsinstrumenten wird sich die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung stärker als bisher gegenüber EU-Politikern als kompetenter Ansprechpartner für die Themen des deutschen Sozialversicherungssystems – also gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung – positionieren“, ist der scheidende Direktor Dr. Franz Terwey überzeugt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Fritz Becker bleibt Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes

Fritz Becker wird für weitere vier Jahre den Vorsitz des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) übernehmen. Damit tritt der 65-jährige Apotheker aus Pforzheim, der bereits seit 2009 als Vorsitzender des DAV tätig ist, am 1. Januar 2017 seine dritte Amtszeit an. Becker, der zugleich Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg ist, wurde heute von den Delegierten der 17 Landesapothekerverbände auf der Mitgliederversammlung in Berlin einstimmig gewählt. „Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den ausländischen Versandapotheken werde ich zunächst für den Erhalt der Arzneimittelpreisverordnung und damit für ein zukunftsfähiges Apothekenwesen kämpfen“, sagte Becker am Rande der Mitgliederversammlung: „Sobald die drängenden Fragen der Ordnungspolitik beantwortet sind, braucht es jedoch auch wirtschaftliche Planungssicherheit für die Apotheken. Spätestens in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages muss das Honorar für die Abgabe und Beratung von Fertigarzneimitteln angemessen und fair angepasst werden.“ Zum stellvertretenden DAV-Vorsitzenden wurde heute Dr. Hans-Peter Hubmann gewählt, der 52-jährige Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes. Der fünfköpfige Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes wird komplettiert durch die drei ebenfalls heute gewählten Beisitzer: Stefan Fink, 52-jähriger Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes, Thomas Dittrich, 53-jähriger Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes, und Berend Groeneveld, 54-jähriger Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen. Der Geschäftsführende Vorstand ist eines der Organe des DAV; laut Paragraph 7 der DAV-Satzung gehören zu seinem Geschäftskreis „alle mit der Leitung und Vertretung des Vereins verbundenen Geschäfte, soweit die Beschlussfassung über solche Geschäfte nicht satzungsgemäß der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand vorbehalten ist“. Als eingetragener Verein (e.V.) ist der Deutsche Apothekerverband die Interessenvertretung der Apothekenleiter und steht als Wirtschaftsverband primär für die kaufmännische Seite des Apothekerberufs. Mitglieder des DAV sind 17 Landesapothekerverbände (Nordrhein-Westfalen ist geteilt in Nordrhein und Westfalen-Lippe.). Bundesweit gibt es rund 20.000 inhabergeführte Apotheken mit 155.000 Beschäftigten.  Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Innovationsfonds fördert 18 Projekte mit AOK-Beteiligung

Unter den neuen Versorgungsformen, die mit Mitteln aus dem Innovationsfonds gefördert werden, sind 18 Projekte mit AOK-Beteiligung. Ihr Fördervolumen liegt bei 133 Millionen Euro, die allen Projektbeteiligten zu Gute kommen. Die gesamte Fördersumme beträgt 225 Millionen Euro. „Dass wir diese vielen Zuschläge erhalten haben, bestärkt uns in unserem Anliegen, die Versorgungslandschaft mit innovativen und vernetzten Projekten nach vorne zu bringen“, unterstreicht Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Es komme darauf an, dass die guten Ergebnisse am Schluss auch sichtbar würden. „Wir wollen, dass aus diesen innovativen Projekten neue Versorgungsansätze mit Dauerstatus werden können.“ Aus diesem Grund sei es auch zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung und Evaluation aller Vorhaben vorsehe. Die Mittel im Innovationsfonds werden zu 100 Prozent aus Beitragsgeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung gespeist. Die Entscheidungen für die erste Förderwelle hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober getroffen. Die AOK-Gemeinschaft ist in fast allen Förderbereichen vertreten. Im Themenfeld „Ländliche Gebiete“ hat vor allem die AOK Nordost die Nase vorn: vom Projekt zur Versorgungsstruktur im Landkreis Templin, über den Aufbau eines sektorübergreifenden Care-Centers zur Versorgungsoptimierung chronischer Herzerkrankungen bis hin zur notfallmedizinischen Neuausrichtung eines Landkreises. Außerdem  beteiligt sich die AOK Nordost an einem Projekt der Akut-Neurologischen Versorgung in Nordostdeutschland mit telemedizinischer Unterstützung. Im Bereich „Telemedizin, Telematik und E-Health“ sind AOKs in mehreren Projekten führend bzw. mit von der Partie: Die AOK-Baden-Württemberg legt eine Studie zur Implementierung teledermatologischer Konsile in die hausärztliche Versorgung auf. Die AOK Niedersachsen engagiert sich für die bessere Versorgung nach Nierentransplantationen, die AOK Bayern in einem Pilotprojekt zur telemedizinischen Notfallversorgung im Rettungsdienst einer ländlichen Region sowie für die E-Health-gestützte Rückenschmerztherapie. Und die AOK Rheinland/Hamburg sowie die AOK NordWest sind gemeinsam mit anderen Kassen an einem großen Projekt in NRW zum Aufbau einer telemedizinischen digitalen Netzwerkstruktur zur Verbesserung der wohnortnahe Versorgung beteiligt. Im Themenfeld „Arzneimitteltherapiesicherheit“ stemmen die AOK Bayern und die AOK Rheinland/Hamburg gemeinsam mit Ärztenetzen vor Ort ein großes Projekt, um Antibiotika-Resistenzen gezielter zu bekämpfen. „Kinder und Jugendliche“ sind im Fokus eines Projekt zur virtuellen Diabetesambulanz, für das die AOK NordWest eine Förderzusage erhalten hat. Auch das Projekt der AOK Nordost zur unterstützenden Intensivprophylaxe mit zahnärztlicher Sanierung unter Narkose unterstützt Kinder. Förderungen erhalten auch zwei Projekte im Themenfeld „Pflegebedürftige zur verbesserten Versorgung psychischer und neurologischer Krankheiten (AOK Rheinland/Hamburg) sowie zur erweiterten koordinierten ärztlichen Pflegeheimversorgung (AOK Baden-Württemberg). Auch sind vier AOKs (AOK Nordost, AOK Plus, AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern) an einem Projekt zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen durch die Umsetzung von im nationalen Aktionsplan (NAMSE) konsentierten Maßnahmen beteiligt. Weitere Projekte mit AOK-Beteiligung: Hamburg Billstedt/Horn als Prototyp für eine integrierte gesundheitliche Vollversorgung in großstädtischen Regionen und die strukturierte Früh-Erkennung einer Asymptomatischen Leberzirrhose in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Infos zum Innovationsfonds finden Sie online unter http://aok-bv.de/lexikon/i/index_14130.html Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Der digitale Gesundheitsmarkt wächst – und differenziert sich. Erstmalig 40 unterschiedliche digitale Patientenzielgruppen ausgewiesen.

Mit Riesenschritten wird Deutschland digitaler, bilanziert Dr. Alexander Schachinger, Herausgeber des jährlich erscheinenden Digitalen Gesundheitsmarkt Report (DGM-Report). Erstmals konnte das Team um Dr. Schachinger, Geschäftsführer der EPatient RSD GmbH in der seit 2014 erscheinenden Studie auch patientenbezogene Marktpotentiale beschreiben. Krankheitsspezifisch wächst die Kluft zwischen Onliner- versus Offliner-Patienten weiter an. Andererseits wächst die Anzahl an Startups, welche mit ihren App-Lösungen direkt in die Regelversorgung gehen. Ü40-Onliner haben die unter 40-jährigen inzwischen zahlenmäßig überholt. Waren bisher die unter 40jährigen die zahlenmäßig stärkere Fraktion im Netz, haben die Alten sie bereits überrundet. 58 Mio. Deutsche sind inzwischen im Netz unterwegs, davon 34,6 Mio. über 40 Jahre. Allein in den letzten drei Jahren sind 4,4 Mio. Onliner im Alter 50+ neu hinzugekommen. Das Smartphone ist der Zugang der Wahl. Online heißt dabei vor allem mobile Nutzung. Das Smartphone ist inzwischen mit 66% das Device der Wahl, gefolgt von Laptop (57%), Desktop-PC (44%) und dem Tablet (38%). Noch in den Kinderschuhen steckt die Verbreitung von Wearables: rund 2-3% der Verbraucher nutzen entsprechende Applikationen. Der mediale Hype hat sich noch nicht in eine entsprechende Nachfrage verwandelt. Bulimiepatienten bereits zu über 90% online, Osteoporosepatienten digitales Schlusslicht. Die Nutzung von Online-Medien wird langsam Alltag, das kommt dem Thema Digital Health zugute. Erstmals konnte das Team um Dr. Alexander Schachinger das Nutzerpotential und die tatsächliche Ausschöpfung für über 40 Indikationen berechnen. Spitzenreiter der Online-Affinität sind Bulimiepatienten, 91% der rund 100.000 bundesweiten Betroffenen sind bereits online. Schlusslicht in der Online-Affinität sind die Osteoporosepatienten. Nur 7% der knapp 6 Mio. Osteoporosepatienten sind online. Es handelt sind bei dieser Gruppe primär um Frauen über 65 Jahren. Auch digitale Gesundheit ist das Feld der starken Marken. Eine wachsende Differenzierung erkennt man auch bei den Reichweitenzahlen der über 4000 Webseiten zum Thema Krankheit und Gesundheit. Nur 17 von den 4000 Webseiten haben über 5 Mio. Besuche/Monat. Die durchschnittliche Webseite zu Gesundheitsthemen hat weniger als 5000 Besuche/Monat. Die Medien- und Privatwirtschaft hat allein 62% Online-Marktanteil im Sektor Krankheits-/ Gesundheitswebseiten, Krankenversicherungen 6%, Startups und Kliniken jeweils 5%, Pharmaunternehmen 2%. Krankenversicherungen und Kliniken gewannen in den vergangenen Monaten leicht an Reichweite. Eine ähnliche Verdichtung ist bei Apps zu beobachten. Die Anzahl der Apps für Bürger und Patienten zum Thema Krankheit & Gesundheit in deutscher Sprache beläuft sich auf circa 1000. Die Meldungen der häufig genannten Zahl von über 100.000 Gesundheits-Apps nehmen den globalen Markt als Grundlage – eine für deutsche Bürger nur in Einzelfällen relevante Angebotsgröße, da nur circa jeder zehnte Bürger auch an einer englischsprachigen App oder Webseite Interesse hat. Startups erhöhen den Druck und liefern neue digitale Versorgungslösungen. Gesundheits-Startups verfügen über ein hohes Potential für die Regelversorgung. Wenn man sie lässt. Startups integrieren dabei in ersten Schritten den Arzt oder Apotheker und verbinden die Digital Health Welt mit der Regelversorgung der Patienten. Die Apps und Angebote werden dabei zunehmend besser. Und sie können das auch über klinische Studien verstärkt nachweisen. ResApp Health, ein internationales Startup mit Sitz in Australien, kann per Reinhusten in das Smartphone zu 98% genau, durch mehrere klinische Studien validiert, COPD diagnostizieren (chronisch obstruktive Lungenerkrankung). Die Software nutzen insbesondere Kliniken und Ärzte, um direkt am Patienten und seinem Mobiltelefon orts- und zeitunabhängig ihre Diagnostik kostensparend zu erweitern. Fazit Der Druck neuer Anbieter und Angebote auf den ersten Gesundheitsmarkt wächst weiterhin deutlich. Dass bei der Mehrheit der Startups und Digital Health Projekte der praktizierende Arzt nicht ausreichend eingebunden ist, stellt dabei nur eine von vielen noch ungelösten Fragen dar. Ärztekammern und Berufsvertretungen haben dieses Thema bisher erfolgreich ausgeklammert. Umgekehrt zeigen Befragungen, dass der Patient vor allem seinen Arzt als digitalen Lotsen haben möchte. Pressemitteilung der EPatient RSD GmbH

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Innovationsfonds: vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen erhalten Zuschlag für Projekt gegen Antibiotikaresistenzen

Etwa 39 Millionen Antibiotikaverordnungen gibt es in Deutschland pro Jahr, immer noch zu viele. Die Folge: Resistenzbildungen, vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen. Um die Zunahme multiresistenter Keime einzudämmen und die Wirksamkeit bestehender Antibiotika zu erhalten, haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), seine Mitgliedskassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und elf Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) ein Projekt zur Verringerung unnötiger Antibiotikaverordnungen entwickelt. Das Modellvorhaben „RESISTenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“ hat nun den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten. Antibiotika werden in Deutschland überwiegend verantwortungsvoll verordnet, auch im EU-Vergleich schneidet die Bundesrepublik bereits recht gut ab. Doch Erfahrungen zum Beispiel aus den Niederlanden und der Schweiz zeigen, dass noch erhebliche Verbesserungen möglich sind – ohne dass es zu Einbußen bei der Qualität und Sicherheit der Versorgung kommt. „Die Ersatzkassen und der vdek wollen gemeinsam mit der KBV einen Beitrag dazu leisten, eine verlässliche und sichere Versorgung mit den hochwirksamen Arzneimitteln dauerhaft zu erhalten und zugleich vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen zu verhindern. Umso schöner ist es, dass der Innovationsfonds mit seiner Förderentscheidung die wissenschaftliche Qualität und den hohen potenziellen Nutzen unseres Kooperationsprojektes für die Gesundheitsversorgung bestätigt hat“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Ich freue mich, dass wir zusammen mit dem vdek dieses wichtige Vorhaben beim Innovationsfonds beantragen konnten und schließlich einen Zuschlag erhalten haben. Das Projektdesign zeichnet sich durch einen niedrigschwelligen Ansatz nah am Versorgungsalltag aus. Unser Ziel ist es, im Interesse der Patienten, aber auch einer uns allen zugutekommenden, rationalen Antibiotikaverordnung, auch die Deutsche Antibiotika Resistenzstrategie (DART) des Bundesgesundheitsministeriums zu unterstützen. Wertvolle Antibiotika müssen den Situationen vorbehalten bleiben, in denen sie noch wirksam sind. Damit dies so bleibt, muss ihr Einsatz für Bagatellinfektionen weiter reduziert werden. Genau dem dient unser Vorhaben“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Im Rahmen des Modellprojektes RESIST sollen Ärzte und Patienten für das Thema Resistenzbildungen sensibilisiert und zu einem noch verantwortungsvolleren Umgang mit Antibiotika bei akuten Atemwegsinfekten motiviert werden. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Arzt-Patienten-Kommunikation und ganz konkret die Förderung der gemeinsamen Entscheidungsfindung. Hierzu wurden spezifische Instrumente entwickelt, darunter eine Online-Schulung für Mediziner sowie ein Instrumentenkoffer, der unter anderem Informationsflyer für Patienten und Entscheidungshilfen für Ärzte und Patienten enthält. Zur Projektteilnahme aufgerufen werden Haus-, HNO-, Kinder- und Jugendärzte in elf der bundesweit 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe). Von dem Projekt sollen alle Ersatzkassenversicherten mit Verdacht auf einen Atemwegsinfekt profitieren, die einen der teilnehmenden Ärzte aufsuchen. Geplanter Start des RESIST-Projektes ist Anfang 2017, erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation sollen Ende 2019 vorliegen. Das Modellvorhaben von vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen wird mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation erfolgt durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Hintergrund: Mit dem Innovationsfonds werden seit 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert und die Versorgungsforschung gestärkt. Dafür stehen in den Jahren 2016 bis 2019 je 300 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Hälfte der Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen, die andere Hälfte wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 25 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 75 Prozent auf neue Versorgungsformen. Mehr Informationen zum Innovationsfonds gibt es unter https://www.vdek.com/fokus/innovationsfonds/Resist.html http://www.kbv.de/html/innovationsfonds.php Gemeinsame Pressemitteilung des Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

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Präventionsbericht 2016: Krankenkassen verstärken Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen und Betrieben

Im vergangenen Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen ihr Engagement für die Gesundheitsförderung und Prävention noch einmal intensiviert. Über 317 Mio. Euro und damit neun Prozent mehr als im Vorjahr haben sie 2015 für diesen Leistungsbereich ausgegeben. Das geht aus dem aktuellen Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hervor. „Die gesetzlichen Krankenkassen investieren seit Jahren viel Arbeit und nicht zuletzt auch immer mehr Geld in den Ausbau der präventiven Maßnahmen für ihre Versicherten. Dieses Engagement werden wir insbesondere in der lebensweltbezogenen und der betrieblichen Gesundheitsförderung massiv verstärken. Die systematische Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung ist allerdings eine Gemeinschaftsaufgabe und kann nicht von den Krankenkassen allein gestemmt werden. Einbringen müssen sich dabei die Verantwortlichen auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Umwelt, Verkehr, Bildung, Arbeitsmarkt – auch das etwa sind Faktoren, die hier eine wichtige Rolle spielen“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Gesundheit da fördern, wo die Menschen erreicht werden Ganz im Sinne des Präventionsgesetzes haben sich die Krankenkassen auch im letzten Jahr vor allem für gesundheitsfördernde Projekte in Lebenswelten wie zum Beispiel in Wohngebieten, Kindertagesstätten und Schulen stark gemacht. Über 38 Mio. Euro haben die Krankenkassen im Jahr 2015 für solche Projekte ausgegeben, das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 20 Prozent. Sie konnten damit rund 2,5 Mio. insbesondere auch sozial benachteiligte Menschen direkt erreichten. So lagen 43 Prozent der durch gesundheitsförderlichen Maßnahmen erreichten Grundschulen und 24 Prozent der erreichten Kitas in sozialen Brennpunkten, also in Wohngebieten, die stark von Einkommensarmut, Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Viel haben die gesetzlichen Krankenkassen auch in die betriebliche Gesundheitsförderung investiert. Mit über 76 Mio. Euro und damit 12 Prozent mehr als 2014 förderten sie entsprechende Maßnahmen, mit denen die psychischen und körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz gering gehalten und die Gesundheit der Beschäftigen gestärkt werden sollen. In knapp 11.000 Betrieben konnten damit rund 1,3 Mio. Versicherte direkt angesprochen werden. Durchschnittlich zweieinhalb Jahre unterstützen die Krankenkassen Unternehmen bei entsprechenden Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung. Transparenz übers Leistungsgeschehen schaffen Die Teilnahmezahlen bei Kursangeboten, die sich an einzelne Versicherte wenden und sich mit Bewegungsförderung, Stressbewältigung, Ernährung und Raucherentwöhnung befassen, blieben 2015 mit 1,7 Mio. auf Vorjahresniveau. Für diese individuellen Präventionsangebote gaben die Krankenkassen über 203 Mio. Euro und damit fünf Prozent mehr als im Vorjahr aus. „Der Präventionsbericht von GKV und MDS schafft seit Jahren Klarheit über die Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Mit Einführung der Nationalen Präventionskonferenz wird es 2019 erstmals einen übergreifenden Präventionsbericht geben, der Transparenz auch über die Leistungen anderer Träger herstellen wird. Er bildet die Basis für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung einer über GKV und Sozialversicherungsträger hinausreichenden gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsförderung und Prävention“, fasst Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, zusammen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Qualitätsmonitor 2017: Viele Herzinfarkt-Patienten in Deutschland nicht optimal versorgt

Viele Herzinfarkt-Patienten werden in Deutschland nicht optimal versorgt. Das zeigt der „Qualitätsmonitor 2017“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und des Vereins Gesundheitsstadt Berlin, der heute in Berlin vorgestellt wird. Laut einer eigens für den Qualitätsmonitor durchgeführten Befragung der Kliniken verfügten etwa 40 Prozent der Krankenhäuser, die 2014 Herzinfarkte behandelten, nicht über ein Herzkatheterlabor, das für die Versorgung von akuten Infarkten der Standard sein sollte. „Diese Kliniken behandeln zwar relativ wenige Fälle, nämlich etwa 10 Prozent aller Herzinfarkte. Aber das sind hochgerechnet knapp 22.000 Patienten pro Jahr, die keine optimale Versorgung bekommen, obwohl es in Deutschland sicher keinen Mangel an Herzkatheterlaboren gibt“, sagt Prof. Thomas Mansky, Leiter des Fachgebietes Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Technischen Universität (TU) Berlin und einer der Autoren des Qualitätsmonitors.     Litsch: Rettungskette besser organisieren Besonders ausgeprägt war das Problem in dem Viertel der Kliniken mit den wenigsten Behandlungsfällen: 82 Prozent dieser Krankenhäuser, die 2014 weniger als 34 Herzinfarkt-Patienten pro Jahr versorgten, verfügten nicht über die optimale Ausstattung mit einem Herzkatheterlabor. Aus Sicht der AOK zeigen diese Ergebnisse, dass in der Krankenhausplanung eine stärkere Konzentration auf Kliniken mit guter Behandlungsqualität und guter Ausstattung nötig ist. „Außerdem brauchen wir eine besser gesteuerte Einweisung der Patienten in die richtigen Kliniken“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Eine vernünftig organsierte Rettungskette mit Einbindung der Rettungsdienste sei notwendig: „Der Rettungswagen sollte nicht das nächste, sondern das am besten geeignete Krankenhaus ansteuern, das den Patienten optimal versorgen kann. Meist würden sich dadurch noch nicht einmal die Transportwege verlängern.“ Litsch fordert einen neuen Anlauf für ein sektorenübergreifendes Konzept zur Notfallversorgung, das die Notaufnahmen der Kliniken, den ärztlichen Bereitschaftsdienst und den Rettungsdienst einbezieht. Ein Viertel der Kliniken mit weniger als acht Brustkrebs-OPs pro Jahr Der Qualitätsmonitor 2017 liefert detaillierte Daten zur Strukturqualität der deutschen Krankenhäuser. In einer Klinikliste werden für sechs ausgewählte und häufig vorkommende Krankheitsbilder die Strukturmerkmale und Qualitätsergebnisse von insgesamt 1.645 Krankenhäusern bundesweit dargestellt. Neben Herzinfarkt-Behandlungen gehören Brustkrebs-OPs zu den betrachteten Eingriffen. „Auch hier zeigen sich strukturelle Mängel“, berichtet Thomas Mansky. „So wurden in dem Viertel der Kliniken mit den geringsten Fallzahlen weniger als acht Fälle pro Jahr operiert – und das, obwohl es sich hier um einen planbaren und damit leicht zentralisierbaren Eingriff handelt.“ Zum Vergleich: Die Zertifizierungsstelle der Deutschen Krebsgesellschaft fordert eine Mindestzahl von 50 Operationen pro Operateur und Jahr. Die Auswertungen des Qualitätsmonitors zeigen ergänzend, dass Kliniken mit wenigen Brustkrebs-OPs die Ziele der gesetzlichen Qualitätssicherung häufiger verfehlen. Ein Ziel ist, dass bei mindestens 90 Prozent der Patientinnen vor der OP die Diagnose durch eine Stanz- oder Vakuumbiopsie abgesichert wird. Während im bundesweiten Durchschnitt aller Kliniken 16 Prozent der Krankenhäuser dieses Qualitätsziel verfehlten, waren es im Viertel der Kliniken mit den wenigsten Fällen 42 Prozent. Qualitätsmonitor als „Instrumentenkasten“ für Krankenhausplaner „Der Qualitätsmonitor macht transparent, dass erhebliche Teile der an der Versorgung in Deutschland beteiligten Kliniken qualitätsrelevante Auffälligkeiten zeigen“, sagt Ulf Fink, ehemaliger Berliner Gesundheitssenator und Vorstandsvorsitzender von Gesundheitsstadt Berlin. „Das Buch soll ganz konkrete Hinweise für die Umsetzung der Qualitätsagenda geben“, betont Fink. AOK-Vorstand Litsch ruft die Planungsbehörden der Länder auf, den Qualitätsmonitor aktiv als „Instrumentenkasten“ für ihre Arbeit zu nutzen: „Das Buch liefert ihnen wertvolle Hinweise, wo sie ansetzen und umsteuern sollten, denn es ermöglicht auch einen Vergleich mit anderen Bundesländern.“ So gibt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 73 von insgesamt 333 Kliniken, die weniger als 34 Herzinfarkte pro Jahr behandeln, während in Thüringen nur zwei von insgesamt 37 Kliniken so niedrige Fallzahlen haben. Viele der Kliniken, die nicht optimal ausgestattet sind, befinden sich in Ballungsgebieten, so Litsch. „Dort ist die Dichte der Krankenhäuser besonders hoch, und eine bessere Steuerung der Patienten ließe sich schnell umsetzen, ohne die wohnortnahe Versorgung zu gefährden.“ Der Qualitätsmonitor 2017 bildet den Auftakt einer neuen Reihe von WIdO und Gesundheitsstadt Berlin. Neben der Klinikliste mit den Eckdaten zur Versorgungsstruktur enthält das Buch auch Artikel zu den Themen Qualitätssicherung und -management im Gesundheitswesen, zur Messung von Qualität und zur qualitätsorientierten Vergütung von niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Pressemitteilung des AOK Bundesverband

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Vertreterversammlung der KV Nordrhein würdigt scheidenden Vorstand

Zu Beginn der letzten Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein in der laufenden Wahlperiode 2011 bis 2016 galt es, Abschied zu nehmen: Für den KVNO-Vorsitzenden Dr. med. Peter Potthoff und den stellvertretenden Vorsitzenden Bernhard Brautmeier war es die letzte VV im Vorstandsamt. Ab Januar bilden Dr. med. Frank Bergmann als Vorsitzender und Dr. med. Carsten König als stellvertretender Vorsitzender das neue Führungsduo. Noch in der Rolle als VV-Vorsitzender würdigte Bergmann den scheidenden Vorstand, vor allem dessen kontinuierliche Arbeit an der Honorar-Konvergenz und den Abbau der Schlechterstellung der nordrheinischen Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern. „Dieses Thema war Auftrag und Motivation dieses Vorstands, der die Beseitigung der Ungleichbehandlung im politischen Raum häufig geräuschlos, aber letztlich erfolgreich platziert hat.“ Auch die konkret geplante Abschaffung der Richtgrößen wertete Bergmann als Erfolg. KVNO-Chef Potthoff ging in seinem letzten Bericht vor der VV zunächst auf die sich verändernden Rahmenbedingungen für die Arbeit der Selbstverwaltung ein – vor allem durch das „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung“, dessen Entwurf im November vom Bundeskabinett beschlossen wurde und das im März 2017 in Kraft treten soll. „Das Gesetz ist eine direkte Reaktion auf die Vorgänge bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und erweitert die Kontroll- und Prüfbefugnisse des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber der Selbstverwaltung massiv“, sagte Potthoff. „Die geplanten staatlichen Eingriffe – allen voran in die Satzungshoheit – betreffen das Wesen der körperschaftlichen Autonomie und verkleinern den Handlungsspielraum der KBV.“ Resolution gegen das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz Die Delegierten verabschiedeten mit großer Mehrheit eine Resolution, mit der maßgeblich die geplanten Eingriffe des Gesetzgebers in die Arbeit der KBV-VV kritisiert werden. Die bestehende Rechtslage reiche für eine effektive aufsichtsrechtliche Kontrolle der Körperschaften aus – sie müsse nur angewendet werden. Gute Nachrichten übermittelte Potthoff den Delegierten im Zusammenhang mit dem vom Gemeinamen Bundesausschuss (G-BA) getragenen Innovationsfonds. Das von der KV Nordrhein in Zusammenarbeit mit der AOK Rheinland/Hamburg und dem BKK Landesverband Nordwest eingebrachte Projekt zur Verbesserung der neuropsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Rheinland wird eine finanzielle Förderung von rund 13 Millionen Euro erhalten. Das über eine Laufzeit von vier Jahren angelegte Konzept sieht vor, eine bedarfsgerechte und koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen und neurologischen Erkrankungen in Nordrhein zu etablieren. Der Start ist für April 2017 geplant. „Runder Tisch“ zum Thema Notdienst Potthoff berichtete auch über neue Entwicklungen zum Thema Notfallversorgung. Die VV der KV Nordrhein hat die Umsetzung ihrer Notdienstreform im Frühjahr gestoppt, doch auf Landesebene wird weiter intensiv über neue Strukturen für den Notdienst nachgedacht, vor allem im sogenannten „Gemeinsamen Landesgremium nach 90a, SGB V“. „Wir sind dort mit der Politik und der Krankenhausgesellschaft NRW im Gespräch und haben uns auch auf gemeinsame Ziele verständigt“, sagte Potthoff. „Wir streben an, den Notdienst an noch zu definierenden Standorten gemeinsam zu erbringen, Patienten über ein einheitliches, gemeinsames Triage-System zu steuern und zuzuordnen sowie schließlich die Notfallversorgung einheitlich zu finanzieren.“ Die KV Nordrhein sei auch bereit, an einem neuen „Runden Tisch“ auf Landesebene teilzunehmen. Wie immer am Jahresende waren die Präsentation und die Debatte um die Bilanz des Geschäftsjahres 2015 und den Haushalt für 2017 wesentliche Tagesordnungspunkte der VV. Die Delegierten genehmigten einstimmig sowohl das Zahlenwerk für 2015 als auch den Entwurf des Vorstands für das kommende Haushaltsjahr. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern sichergestellt

In den Ballungsgebieten gibt es häufig mehr Krankenhausbetten, als für die gute Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. In dünn besiedelten Gebieten gibt es jedoch immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“ In drei Bereichen müssen Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein: Versorgungsbedarf: Damit ein Krankenhaus zum „Sicherstellungskandidaten“ wird, muss ein geringer Versorgungsbedarf vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann. Wohnortnahe Versorgung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Diese regeln die räumliche Organisation der allgemeinen Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Finanzielle Situation: Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Ist das Krankenhaus in Ihrer Nähe betroffen? Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn ein Versicherter im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus der Grundversorgung dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. “99 Prozent der Bevölkerung”, so v. Stackelberg, “erreichen innerhalb von dreißig Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte haben sogar zehn und mehr Kliniken zu Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass wir einerseits in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte bestimmte Krankenhäuser besonders unterstützen müssen, dass aber andererseits nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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DKG zum G-BA-Beschluss: Sicherstellungszuschläge laufen ins Leere

Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Sicherstellungszuschlägen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die von der Politik im Rahmen der Krankenhausreform zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – eingeführten Sicherstellungszuschläge sind heute durch den Umsetzungsbeschluss des G-BA in die faktische Bedeutungslosigkeit befördert worden. Mit Ausnahme einiger weniger Inselkrankenhäuser dürften angesichts der mehrfachen Verknüpfung von Verhinderungsanforderungen Kliniken kaum Unterdeckungen aus dem Fallpauschalensystem mit Hilfe der Sicherstellungszuschläge ausgleichen können. Besonders unverständlich ist, dass die besonderen Nöte vieler Kliniken bei der Aufrechterhaltung von Geburtsabteilungen nicht berücksichtigt werden. Das Sterben der Geburtsstationen droht damit weiterzugehen. Das von der Politik vorgesehene Instrument wird nicht genutzt. Völlig inakzeptabel ist auch die in dem G-BA-Beschluss vorgenommene Definition einer Krankenhausabteilung. Krankenhausplanung ist Angelegenheit der Länder. Der G-BA hat nicht die gesetzliche Kompetenz, solche grundlegenden Feststellungen für das gesamte deutsche Krankenhaussystem zu treffen. Nur noch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kann jetzt verhindern, dass millionenfache Mehrbelastungen auf die Kliniken durch die unzulässigen G-BA-Festlegungen zum Personaleinsatz (Minutenvorgaben für den fachärztlichen Bereitschaftsdienst) in den Krankenhausabteilungen in Kraft treten.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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