Beitrag in der KNAPPSCHAFT bleibt stabil

Die Vertreterversammlung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2017 verabschiedet. Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2017 beträgt insgesamt 48,7 Milliarden Euro. Das sind 1,3 Milliarden Euro bzw. 2,7 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Gutes gab es seitens der Krankenkasse KNAPPSCHAFT zu verkünden: Die vorrausschauende Finanzplanung kommt den Versicherten weiterhin zugute. Der Beitrag für die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT bleibt stabil. Anders als andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen erhöht die KNAPPSCHAFT den Zusatzbeitrag im Jahr 2017 nicht. Zudem wurde die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT in diesem Jahr von einer Kooperation aus Goethe Universität Frankfurt am Main, der Tageszeitung Die Welt und dem Marktforschungsunternehmen ServiceValue ausgezeichnet. Die KNAPPSCHAFT hat hierbei durch einen sehr guten Service überzeugt. Platz 22 im Gesamtranking von 2.615 Unternehmen in 304 Branchen und Platz 3 im Ranking der überregionalen Krankenkassen ist ein herausragendes Ergebnis. Die KNAPPSCHAFT erhielt damit die Gold-Auszeichnung „Service-Champion“. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr voraussichtlich rund 9,6 Milliarden Euro ausgeben, die Rentenversicherung 23,9 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird 2017 Beiträge von voraussichtlich ca. 7,7 Milliarden Euro einziehen und an Sozialversicherungen und die Steuerbehörden weiterleiten. Weitere Beträge entfallen im Haushalt der KBS beispielsweise mit fast 540 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit 17 Millionen Euro auf die Seemannskasse. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

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BARMER GEK Pflegereport 2016: Postleitzahl beeinflusst Art der Pflege in Deutschland

Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab. Das geht aus dem neuen Pflegereport der BARMER GEK hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut. „Die Menschen bekommen offenbar nicht immer die Pflege, die sie brauchen, sondern die, die vor Ort verfügbar ist“, betonte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Damit Betroffene die Pflege erhalten, die für sie individuell am sinnvollsten sei, forderte Straub ein Mehr an transparenter und unkompliziert abrufbarer Informationsangebote sowie flächendeckend greifende Unterstützungsleistungen insbesondere durch die Pflegekassen. Die so genannten Pflegestützpunkte könnten offenbar diese Art der Hilfen nicht bieten. Straub: „Das Konzept der Pflegestützpunkte ist gescheitert. Sie gehen klar am Bedarf der Betroffenen vorbei.“ Nötig seien stattdessen noch mehr niedrigschwellige mobile und häusliche Angebote und Unterstützungsleistungen für alle Versicherten. So hätten sich insbesondere Familiengesundheitspfleger bewährt.  Spitzenreiter Schleswig-Holstein und Brandenburg Der aktuelle Pflegereport der BARMER GEK weist große regionale Unterschiede in der Pflege aus. So spielt die Pflege in Heimen die größte Rolle in Schleswig-Holstein. Hier werden 40,5 Prozent der Pflegebedürftigen stationär gepflegt. Dementsprechend ist die Kapazität an Plätzen in Pflegeheimen mit 49,2 pro 100 Pflegebedürftigen die höchste im Bundesgebiet. Zum Vergleich: In Brandenburg sind lediglich 26,9 Plätze pro 100 Pflegebedürftige verfügbar. Dagegen werden in diesem Bundesland die meisten Menschen durch ambulante Pflegedienste oder allein durch die Familie versorgt. Bei dem Anteil der Pflegedienste wird Brandenburg (28,5 Prozent) nur von Hamburg (29,2), Sachsen (29,0) und Bremen (28,7) geringfügig übertroffen. Beeinflusst wird die Form der Pflege außerdem von der Einkommenshöhe der Pflegebedürftigen und davon, wie gut familiäre Netzwerke eine Pflege zu Hause bewältigen können oder überhaupt wollen. Bei geringem Einkommen reduzieren die privaten Zuzahlungen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Pflegebedürftiger im Heim gepflegt wird. Zahl Pflegebedürftiger steigt unterschiedlich Während in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sowie in Berlin, Hamburg und Bremen zwischen den Jahren 2050 und 2060 die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird, sind in den ostdeutschen Bundesländern ausnahmslos deutliche Rückgänge zu erwarten. Zugleich wird sich der Anteil Hochbetagter deutlich erhöhen. Bis zum Jahr 2060 werden drei von vier pflegebedürftigen Männern 80 Jahre und älter sein, von den pflegebedürftigen Frauen knapp 85 Prozent.  Niedrigschwellige Angebote für alle Betroffenen Straub kritisierte, dass Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht genügend niedrigschwellige Angebote zur Verfügung stünden. Der BARMER GEK Chef forderte Länder und Kommunen auf, gemeinsam mit den Pflegekassen in einen strukturierten Austausch zu gehen. Ziel müsste die regelmäßige Analyse der konkreten Pflegebedarfe in den Regionen sein und das Erarbeiten passgenauer Angebote, die Pflegebedürftige und deren Familien unbürokratisch abrufen könnten. Ein Forum für diesen Austausch seien regionale Pflegekonferenzen. Sie könnten auf den individuellen Pflegebedarf in der Region vor Ort eingehen und entsprechend notwendige Angebote der Pflegekassen und anderer Träger erarbeiten. Straub: „Praxisnahe Angebote müssten auch dazu führen, dass sich Betroffene vor Ort besser vernetzen können, um gegenseitig von Erfahrungen zu profitieren.“ Gute Pflegeunterstützung für alle Betroffenen sicherstellen Die Pflegekassen sind vor allem als Impulsgeber für gute Ideen gefordert.“ So biete die BARMER GEK bislang als einzige Kasse eine individuelle Beratung durch Familiengesundheitspfleger. Vor allem Kurse für pflegende Angehörige seien besonders sinnvoll, da dabei nicht nur wichtiges Wissen vermittelt, sondern auch ein Austausch der Betroffenen untereinander ermöglicht werde. „Eine effiziente Pflegeunterstützung sollte aber nicht nur von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse abhängig sein. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen uneingeschränkt die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, so Straub.            Pflegestärkungsgesetz II kostet 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2017 Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen bezifferte die Kosten des Pflegestärkungsgesetzes II mit rund 7,2 Milliarden Euro allein für das Jahr 2017. Diese entstehen vor allem durch Mehrausgaben für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die vollstationäre Pflege. „Auch wenn die volkswirtschaftliche Entwicklung nur schwer abgeschätzt werden kann, so dürfte sich insgesamt in der Pflegeversicherung im Jahr 2017 ein Defizit ergeben, das deren Mittelbestand um mehr als drei Milliarden Euro reduziert“, so Rothgang. Während die beiden bereits eingeführten Pflegestärkungsgesetze die Pflegeversicherung weiterentwickelt hätten, werde das aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Pflegestärkungsgesetz III vor allem „Nacharbeiten“ beinhalten. So ist es laut Rothgang notwendig, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Sozialhilfe anzuwenden. Aus dem BARMER GEK Pflegereport 2016 Übernahme von Pflegetätigkeiten: Im Jahr 2013 kümmerten sich rund 3,5 Millionen Personen um die häusliche Pflege von zirka 1,87 Millionen Pflegebedürftigen. Der Anteil der pflegenden Männer an allen Männern im Alter von mindestens 18 Jahren betrug in Westdeutschland 4,2 Prozent und der der pflegenden Frauen 6,6 Prozent. In Ostdeutschland lagen die Anteile von pflegenden Männern und Frauen mit 5,6 Prozent bzw. 8,0 Prozent genau 1,4 Prozentpunkte höher (S.16). Mehrkosten: Die Mehrkosten von 7,2 Milliarden Euro, die durch das Pflegestärkungsgesetz II allein im Jahr 2017 entstehen, fallen durch 13 verschiedene Positionen an. Allein beim Pflegegeld entstehen Zusatzausgaben von 2,274 Milliarden Euro, gefolgt von den Pflegesachleistungen mit 1,417 Milliarden Euro. Die stationäre Pflege schlägt mit zusätzlichen 1,35 Milliarden Euro zu Buche (S.50). Pflegebedürftigkeit nach Leistung: Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in jeder Leistungsart immer größer. Während im Jahr 1996 nur 944.000 Personen Pflegegeld bezogen, waren es im Jahr 2015 bereits 1.33 Millionen. Bei der Pflegesachleistung gab es im selben Zeitraum einen Anstieg von 106.000 auf 181.000 Bezieher und bei der Kombinationsleistung von 135.000 auf 408.000 Betroffene. Die Zahl derer, die vollstationäre Pflege erhielten, erhöhte sich von 355.000 auf 677.000 Frauen, Männer und Kinder (S.72). Unterschiede zwischen den Bundesländern: Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich zwischen den Jahren 1999 und 2013 höchst unterschiedlich entwickelt. In Schleswig-Holstein stieg sie um 8,8 Prozent von 76.000 auf 83.000 Betroffene an. In Brandenburg dagegen erhöhte sie sich um 60,0 Prozent von 64.000 auf 103.000 (S.75 u. 76). Verlauf der Pflege: Je länger die Betroffenen pflegebedürftig sind, desto wahrscheinlicher ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit müssen nur elf Prozent aller Betroffenen sofort in die vollstationäre Pflege. Nach vier Jahren leben n
ur noch 38 Prozent aller Pflegebedürftigen. Von diesen wiederum befinden sich dann 29 Prozent in vollstationärer Pflege (S. 165).

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Gewinner des Reha-Zukunftspreises 2016 geehrt

Im Rahmen der IQMG-Jahrestagung wurde am 17. November erstmalig der Reha-Zukunftspreis verliehen. Den ersten Platz des Reha-Zukunftspreises 2016 erhielt Ann-Christin Weiland für ihre Bachelor-Thesis zu den Effekten eines Trainings mit Hilfe von Nintendo® Wii Fit Plus bei Patienten mit Multipler Sklerose. Der zweite Platz ging an die Asklepios Klinik Triberg, Fachklinik für Onkologie, für ihr digitales Reha-Nachsorgekonzept „Bewegung nach Krebs – Bewegung ist Leben.“ Zwei dritte Plätze gingen an die Moritz Klinik für ihr „Modell-Aufnahme-Team“ in der neurologischen Rehabilitation und an die Vogelsbergklinik, Dr. Ebel Fachklinik für Psychotherapie und Psychosomatik, für ihr webbasiertes Nachsorgeprogramm Adipositas. Ausführliche Informationen zu den Gewinnerprojekten finden Sie im Anhang. Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) fördern mit dem Reha-Zukunftspreis 2016 Best-Practice-Beispiele in der Rehabilitation. Mit dem Reha-Zukunftspreis sollen bereits etablierte Praxisbeispiele und erfolgversprechende Projektvorhaben gewürdigt werden, die zur Optimierung der rehabilitativen Versorgung beitragen. Bewerben konnten sich Reha-Einrichtungen jeder Größe und Trägerform sowie Einzelpersonen mit ihren Projektberichten und -vorhaben oder wissenschaftlichen Arbeiten. In diesem Jahr wurden 27 Projekte eingereicht und von einer fünfköpfigen Auswahlkommission bewertet. Die Kommission bestand aus Vertretern der Rehabilitationsträger, der Rehabilitationsforschung, des IQMG und BDPK. Auswahlkriterien waren Innovation, verbesserte Versorgung und der effiziente Einsatz von Ressourcen. Im nächsten Jahr wird der Reha-Zukunftspreis wieder ausgelobt. Informationen zur Ausschreibung erhalten Sie auf der Website des IQMG: www.iqmg-berlin.de Pressemitteilung des Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH

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Bundesapothekerkammer bestätigt Kiefer als Präsidenten

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat heute Dr. Andreas Kiefer (55) einstimmig als Präsidenten bestätigt. Die nächste Amtsperiode beginnt im Januar 2017 und dauert vier Jahre. Kiefer: „Die Bundesapothekerkammer wird den Apothekerberuf zukunftssicher in allen Tätigkeitsfelder weiterentwickeln. Die wohnortnahen öffentlichen Apotheken sind und bleiben eine eigenständige Säule des Gesundheitswesens. Wir kämpfen dafür, dass jeder Patient uneingeschränkten Zugang zu einer Apotheke seiner Wahl hat.“ Kiefer ist 2006 Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der BAK und seit 2013 Präsident. Außerdem ist er seit 2006 Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Vizepräsident der Bundesapothekerkammer bleibt Thomas Benkert (60), der zudem Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer ist. Auch für ihn beginnt 2017 die zweite Amtsperiode. Ebenfalls im fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand der BAK bleibt Dr. Georg Engel (57), Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern und Krankenhausapotheker. Er ist seit Juni 2015 Mitglied des Gremiums. Wiedergewählt wurde als nicht selbstständiger Apotheker auch Wolfgang Pfeil (50), Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Nordrhein. Neu im Geschäftsführenden Vorstand ist Ursula Funke (54) Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Sie folgt auf Gabriele Overwiening, die nicht mehr kandidiert hat. Die Bundesapothekerkammer befasst sich als berufspolitische Interessenvertretung mit Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, mit dem Berufsrecht und Fragen der Arzneimittelsicherheit und der pharmazeutischen Qualität. Mitglieder der BAK sind die 17 Landesapothekerkammern. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme – AOK Baden-Württemberg fordert Einführung einer Meldepflicht für Arzneimittellagerbestände

„Wir brauchen eine offene Diskussion um eine transparentere Arzneimittelversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. „Dass Teile der Pharmalobby immer wieder Vorurteile gegen Rabattverträge und damit gegen Wettbewerb schüren und sie zur Ursache von Lieferengpässen erklären, ist Heuchelei.“ Schließlich sind gerade diese Verträge das einzige Instrument, Lieferausfälle unter Sanktion zu stellen. Durch die Verträge werden die gesetzlichen Krankenkassen zu Gunsten der Versicherten derzeit jährlich um 3,2 Milliarden Euro entlastet. Der in letzter Zeit wieder mehrfach erhobene Vorwurf, Arzneimittelrabattverträge würden Versorgungsprobleme verursachen, lege eine völlig falsche Fährte, so der Südwest-AOK-Chef weiter: „Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme. Hier geht es um die Frage, weshalb es überhaupt vorkommt, dass manchmal eine Apotheke ein – rabattiertes oder auch nicht rabattiertes – Arzneimittel nicht unmittelbar beschaffen kann.“ Die AOK Baden-Württemberg sieht einen klaren Optimierungsweg in der Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für den Handel mit Arzneimitteln. Die langjährige Erfahrung mit dem Instrument der Rabattverträge habe gezeigt, dass deren Bedeutung weit über die mit ihnen verbundene Kostenersparnis hinaus gehe, so der AOK-Chef weiter. Zum Umfang der Verträge gehörten auch Lieferkonditionen und Vertragsstrafen, die dann fällig werden, wenn Hersteller ihre Pflichten nicht erfüllten: Liefert ein Rabattvertragspartner weniger von einem Arzneimittel als davon benötigt wird, verstößt er gegen seine Vertragspflichten; er riskiert Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen. „Deshalb sind unsere Rabattverträge der einzige Garant dafür, dass pharmazeutische Unternehmen stets ihr Möglichstes tun, um den deutschen Markt im benötigten Umfang zu beliefern“, erläutert Hermann. Verstoße ein Pharmaunternehmen gegen seine vertraglichen Pflichten, müsse es selbst für sein Versäumnis einstehen. Mit Blick auf die Angriffe gegen Rabattverträge pointiert der Vorstandsvorsitzende der Südwest-AOK: „Dem Angegriffenen auch noch die Schuld zuzuweisen – das schafft nur die Pharmaindustrie!“ Die Warenströme des Arzneimittelmarkts lassen sich derzeit in ihrer ganzen Komplexität nicht durchschauen. Pharmahersteller sind vielfach global agierende Unternehmen, weshalb Wirkstoffe und Medikamente mitunter an weit voneinander entfernten Standorten produziert werden. Zwischen den Herstellern und den einzelnen Apotheken ist der Großhandel angesiedelt, der (mehr oder weniger große) Vorräte einzelner Produkte vorhält. An welcher Stelle der langen Lieferkette sich ein Problem ereignet haben muss, wenn am Ende eine Apotheke ein bestimmtes Medikament nicht bieten kann, ist systematisch überhaupt nicht auszumachen. Lieferausfälle bei nicht vertraglich rabattierten Arzneimitteln können auch durch Apotheken nicht sinnvoll dokumentiert werden, da der Arzt – etwa bei patentgeschützten Arzneimitteln – ein anderes Arzneimittel verordnen muss, das dann abgerechnet wird. Das nicht gelieferte Arzneimittel erscheint gar nicht in den Abrechnungsdaten der Apotheke. „Die AOK Baden-Württemberg spricht sich entschieden für eine transparente Lieferkette und transparente Vorratshaltung aus. Wir empfehlen der Politik dringend die Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für bestellte und für gelieferte Mengen von Medikamenten auf Hersteller-, Großhandels- und Apothekenebene“, drängt AOK-Chef Hermann. „Online-Versandhäuser informieren ihre Kunden jederzeit, wo sich die Bestellung gerade befindet. Wieso sollte das die Arzneimittelbranche nicht mit ihren lebenswichtigen Produkten schaffen?“ Die AOK Baden-Württemberg sieht eine Lösung in einem softwaregestützten, branchenübergreifenden Warenwirtschaftssystem für Arzneimittel. „Mit klaren gesetzlichen Regeln und der passenden technischen Infrastruktur lässt sich die Verfügbarkeit einer Arzneimittelpackung lückenlos nachvollziehen“, sagt Hermann. „Die Zeiten offenkundig interessengeleiteter Schuldzuweisungen wären dann Vergangenheit.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Alterungsrückstellungen der PKV wirken stabilisierend für das volkswirtschaftliche Wachstum

Die Alterungsrückstellungen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt – von 103,4 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf 220,1 Mrd. Euro im Jahr 2015. Seit 2006 liegen die Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen regelmäßig bei mindestens 10 Mrd. Euro oder mehr pro Jahr. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Institutes der PKV (WIP) trug die PKV im Jahr 2015 mit einem Anteil von 5,1 Prozent zum Nettosparvolumen bei. Damit kam jeder 20. Euro, den die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2015 angespart hat, aus Beiträgen von Privatversicherten. Die Bedeutung der Alterungsrückstellungen für die Volkswirtschaft zeigt sich insbesondere dann, wenn das Nettosparvolumen Deutschlands zurückgeht. Dies war in der näheren Vergangenheit in den Jahren 2012 und 2013 sowie im Jahr 2009 im Zuge der Finanzmarktkrise der Fall. Die Alterungsrückstellungen wirken dann antizyklisch und als eine Art automatischer Stabilisator. Dieser Effekt ist nicht zu unterschätzen. Von Vorteil für die Gesamtwirtschaft ist zudem, dass die PKV – um die lebenslangen Leistungszusagen ihrer Versicherten zu finanzieren – vor allem in langfristige Kapitalanlagen investiert. Dies wirkt stabilisierend und steht im Gegensatz zu kurzfristig ausgerichteten Investoren, die ihre Anlagen in Krisenzeiten auflösen und damit Krisenprozesse verstärken können. Die PKV-Alterungsrückstellungen tragen also dazu bei, Investitionen zu ermöglichen und damit Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Davon profitieren letztendlich auch die umlagefinanzierten Sozialsysteme durch höhere Einnahmen. Die WIP-Kurzanalyse „Volkswirtschaftliche Wirkungen der Alterungsrückstellungen in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung – Aktualisierte Daten 2016 kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP – Wissenschaftliches Institut der PKV

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Elektronische Gesundheitskarte geht Online

Die Einführung von Anwendungen auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) machte vergangene Woche mit Beginn der Pilotphase für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) einen entscheidenden Schritt nach vorne.  Unter der Leitung von Strategy&, der Strategieberatung von PwC, nahm das Konsortium bestehend aus den eHealth-Unternehmen CompuGroup Medical Deutschland AG und KoCo Connector AG am 14. November 2016 die dafür nötige Telematikinfrastruktur offiziell in Betrieb, am 18. November 2016 folgte der erste Roll-Out: Zunächst werden 23 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die neuen Anwendungen zur automatischen Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf ihre Praxistauglichkeit testen. Im ersten Schritt ermöglicht der Testbetrieb den automatischen Datenabgleich über die Gesundheitskarte. Leistungserbringer können damit beispielweise online bei der Krankenkasse prüfen, ob die Gesundheitskarte des Patienten gültig ist und Änderungen bei den Kontaktdaten des Karteninhabers werden automatisch aktualisiert. Auf Basis dieser Infrastruktur sollen zukünftig auch Arztbriefe, Patientenakten und Informationen zur Arzneimittelsicherheit elektronisch übermittelt werden. Strategy& hat im Rahmen des Auftrags der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) das Projekt-, Stakeholder- und Vertragsmanagement zur Vernetzung der Leistungserbringer übernommen. Nach erfolgreichem Test sollen im nächsten Schritt rund 500 Praxen digital vernetzt werden, bevor dann der bundesweite Betrieb startet. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der eHealth-Strategie getan, deren Primärziel die Erhöhung der Versorgungsqualität durch den sinnvollen Einsatz von eHealth ist. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf, um die Potentiale der Digitalisierung in vollem Umfang für das Gesundheitswesen nutzen zu können. Die Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“, ebenso erarbeitet durch Strategy& unter wissenschaftlicher Begleitung von Professor Dr. Wolfgang Greiner, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, wurde erst vor wenigen Tagen durch Bundesminister Hermann Gröhe der Öffentlichkeit vorgestellt und entwirft ein Maßnahmenprogramm, um auf die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens wirkungsvoll und zukunftssicher reagieren zu können. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, der Telematikinfrastruktur sowie darauf aufbauender eHealth-Anwendungen bildet einen zentralen Baustein dieser eHealth-Strategie. „Der Aufbau der Telematikinfrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte ist eines der größten Digitalisierungsprojekte in Europa, nicht zuletzt wegen der höchsten Sicherheitsstandards, die hier umgesetzt werden. Weltweit existieren im Gesundheitswesen noch keine vergleichbaren Strukturen, um die Sicherheit der Patientendaten in diesem Maße zu gewährleisten“, so Dr. Rainer Bernnat, Managing Director und IT-Experte bei Strategy&. „Es müssen auch die rechtlichen Bedingungen in Sachen Datenschutz, IT-Sicherheit aber auch Haftungsfragen neu aufgerollt werden und die Endanwender in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wie wir kürzlich in der eHealth-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zu diesem Thema dargelegt haben. Nur wenn die technischen Voraussetzungen mit den rechtlichen, akteursspezifischen und regulatorischen Maßnahmen Hand in Hand gehen, können eHealth- und Big Data-Anwendungen für alle Beteiligten gewinnbringend eingeführt werden“, so Bernnat weiter. Dr. Nicolai Bieber, Director bei PwC und verantwortlicher Gesamtprojektleiter des Konsortiums, fügt hinzu: „Nachdem Bundesminister Hermann Gröhe das Thema zur Chefsache erklärte und persönlich die Moderation der Beteiligten übernommen hatte, nahm das Projekt spürbar an Fahrt auf. Am Ende hat sich das Team aus Strategieberatung, etabliertem Software-Haus und Start-up als wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung des Projekts bewiesen.“ Die Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“ ist verfügbar unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/big-data-anwendungen.html. Pressemitteilung der PwC Strategy& (Germany) GmbH

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Telematikinfrastruktur: Pilotpraxen gehen online

Die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH hat die Pilotphase für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) begonnen. In der Testregion Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) werden zunächst 23 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie ein Krankenhaus angeschlossen. Mit dem automatischen Online-Abgleich der Versichertenstammdaten werden die Stabilität des digitalen Netzes des deutschen Gesundheitswesens sowie die Praxistauglichkeit der damit verbundenen Prozesse getestet und wissenschaftlich evaluiert. Das umfasst das Zusammenwirken aller von der gematik zugelassenen Geräte und Dienste und die technischen Abläufe beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte bis hin zur Schulung der Ärzte, Zahnärzte und des medizinischen Personals. Die Ergebnisse dieser ersten Phase der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen sind die Basis für die Ausstattung von insgesamt 500 Erprobungspraxen und für den nach der Erprobung folgenden künftigen bundesweiten Betrieb. Dann werden sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser schrittweise flächendeckend an die moderne, sichere Telematikinfrastruktur anschließen. Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik, sagt dazu: „Wir sind unserem Ziel einen großen Schritt nähergekommen: Erstmals werden Ärzte, Zahnärzte und Kliniken über die Telematikinfrastruktur sektorenübergreifend miteinander vernetzt sein. Und wir haben eine Plattform geschaffen, die eine höchstmögliche Sicherheit für Patientendaten bietet und künftig allen Bürgern moderne vernetzte medizinische Anwendungen zur Verfügung stellen kann. Das macht unser Gesundheitswesen nicht nur effizienter; es verbessert auch die Versorgung der Patienten.“ Die Bestandsnetze Sicheres Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe mit ihren Diensten und Anwendungen sind für Pilotpraxen weiter nutzbar. Die Anbindung dieser und weiterer Bestandsnetze wird auch im Wirkbetrieb der Telematikinfrastruktur mit entsprechender Bestätigung der gematik möglich sein. Die Verwaltung der Stammdaten erfolgt automatisch Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht es Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten in Echtzeit (online) zu überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Für die Patienten bedeutet das, dass mögliche Änderungen, die sie ihrer jeweiligen Krankenkasse gemeldet haben, automatisch beim nächsten Praxisbesuch auf der Karte aktualisiert werden. Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten stehen damit die aktuellen Stammdaten stets zur Verfügung. Pressemitteilung der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Das Wissenschaftliche Institut der AOK wird 40

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) feiert in diesem Jahr sein 40. Jubiläum. In den vergangenen vier Jahrzehnten hat das WIdO wichtige Impulse für gesundheitspolitische Debatten gegeben, darunter beispielsweise die Diskussion über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Aus dem deutschen Gesundheitswesen ist es nicht mehr wegzudenken. Zu den Gratulanten der Jubiläumsveranstaltung am 22. November 2016 unter dem Motto „Lasst die Zahlen sprechen!“ gehört auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bündelt seit vier Jahrzehnten Knowhow aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Anlässlich des Jubiläums würdigt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe diese Leistung: „Um die Herausforderungen für unser Gesundheitswesen erfolgreich meistern zu können, brauchen wir wissenschaftliche Erkenntnisse. Ob mit Untersuchungen zu Arzneimittelausgaben, Behandlungsqualität oder Krankenstand, das Wissenschaftliche Institut der AOK sorgt mit seiner Arbeit seit 40 Jahren für interessante Diskussionsgrundlagen und Transparenz im Gesundheitswesen.“ Die Versorgungsforschung des WIdO ist in erster Linie empirisch ausgerichtet: Für die Nutzung von statistischen Daten aller Einwohner Deutschlands, von Abrechnungsdaten der 71 Millionen GKV-Versicherten oder der anonymisierten Versorgungsdaten von 25 Millionen AOK-Versicherten ist das Institut mit seinem Expertenteam gut aufgestellt. Darüber hinaus wird im WIdO mit vielen universitären Partnern zusammengearbeitet. Beim Transfer der empirischen Ergebnisse in die Praxis unterstützt das WIdO die 11 AOKs mit zahlreichen Produkten. So kann beispielsweise das Arzneimittelverordnungsprofil jedes niedergelassenen Arztes mit dem vom WIdO realisierten Analysetool PharmPro analysiert werden. Damit können Ärzte im Sinne einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung beraten werden. „Mit seiner langjährigen Forschung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat das WIdO wichtige Beiträge für die Entwicklung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland geleistet und das AOK-System bei seinen Aufgaben unterstützt. Ich gratuliere dem Institut zu 40 Jahren und wünsche uns allen, dass sich diese Erfolgsgeschichte fortsetzt“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. An Stoff für weitere Forschungsarbeiten mangelt es dem WIdO jedenfalls nicht: Die Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens sollen stärker nach Qualitätsparametern ausgerichtet werden, die Arzneimittelversorgung muss zukunftsfähig ausgestaltet werden und auch die solidarische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auf der Forschungsagenda. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Standardschnittstelle für Praxisverwaltungssysteme: HASOMED und Psyprax neue ViViAN-Partner

Bereits kurz nach dem Start des neuen ViViAN-Partnerprogramms hat MicroNova mit HASOMED und Psyprax zwei Premium-Partner gewonnen. Im Rahmen der Kooperation integrieren die beiden PVS-Hersteller eine Standardschnittstelle zur nahtlosen Nutzung mit den MicroNova-Lösungen in ihre Praxisverwaltungssysteme. Zusätzlich übernehmen HASOMED und Psyprax den Support für Anwender, die ihre jeweiligen Praxisverwaltungssysteme mit der MicroNova-Technologie verwenden. Im Gegenzug profitieren die beiden Unternehmen von den Vorteilen des Partnerprogramms, darunter erweiterte Vernetzungsoptionen.   MicroNova hatte das Partnerprogramm im Oktober ins Leben gerufen, um einen vertraglichen und technischen Rahmen für die Kooperation mit PVS-Herstellern zu schaffen. Hauptelement ist eine eigens entwickelte Standardschnittstelle, die mit allen Praxisverwaltungssystemen kompatibel ist. Diese ermöglicht es, Praxisverwaltungssysteme an die eHealth-Lösungen von MicroNova anzubinden. Auf diese Weise lassen sich neben der Vernetzungslösung ViViAN auch weitere entsprechende Bausteine nahtlos integrieren, wie beispielsweise das Abrechnungsmodul von MicroNova.   Support für gemeinsame Nutzer Mit der Partnerschaft können HASOMED und Psyprax den Arztpraxen nicht nur erweiterte Vernetzungsmöglichkeiten anbieten, sondern eine Rundumbetreuung: Beide Premium-Partner werden zu den zentralen Ansprechpartnern für die integrierte Lösung, indem sie den sogenenannten First-Level-Support für PVS-Anwender durchführen, die das jeweilige PV-System gemeinsam mit einer MicroNova-Lösung verwenden. Neben einer finanziellen Vergütung erhalten beide Unternehmen ViViAN-Updates bereits vor der offiziellen Veröffentlichung, um den Einsatz bei den Anwendern noch besser vorbereiten zu können. „Die Kooperation mit der MicroNova AG ermöglicht uns, deren Software-Lösungen an unser Praxisverwaltungssystem anzubinden“, erklärt Dr. Peter Weber, Geschäftsführer der HASOMED GmbH. „Das ist ein zusätzliches Nutzungsargument, mit dem wir Kunden von uns überzeugen können. Denn so erleichtern wir unseren Ärzten die Arbeit und fügen sie nahtlos in sektorübergreifende vernetzte Strukturen ein.“ Dorothea Bergmann, CEO bei der Psyprax GmbH ergänzt: „Wir wollen für unsere Kunden der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um die von ihnen genutzte Software sein. Und im Vordergrund steht immer, dass der Kunde davon profitiert. Das ist bei der Zusammenarbeit mit MicroNova der Fall.“   Offen für weitere Partnerschaften Zusätzlich zur Premium-Partnerschaft bietet MicroNova PVS-Herstellern die Möglichkeit, sich kostenlos als zertifizierte ViViAN-Partner zu registrieren. Unternehmen dieser Stufe erhalten ebenfalls Zugang zu den Spezifikationen der Standardschnittstelle. Sie können so beispielsweise die bei einer Kopplung mit ViViAN notwendigen Einstellungen im PVS für ihre Kunden selbst vornehmen. Damit bleiben die Hersteller wie gewohnt primärer Ansprechpartner für alle Fragen rund um ihre Software; zugleich profitieren sie – durch eine Aufwandsentschädigung von MicroNova – auch finanziell von der weiteren Verbreitung vernetzter Strukturen.   „Die Kooperation bietet Vorteile für beide Seiten: Die PVS-Hersteller schaffen durch die Integration der Standardschnittstelle einen zusätzlichen Mehrwert für ihre Lösungen und können deren Verbreitung so vorantreiben. Gleichzeitig gewinnen wir verlässliche Partner für die Betreuung unserer Kunden. Ich freue mich daher sehr über die Zusammenarbeit mit HASOMED und Psyprax“, sagt Dietmar Dunkel, Bereichsleiter eHealth und Medical IT bei MicroNova. „Unser Programm ist ein wichtiger Schritt, die Vorteile unserer Lösungen noch mehr Anwendern zugänglich zu machen. Wir sind aus diesem Grund auch offen für weitere Partnerschaften dieser Art.“   Online-Ressourcen: – www.micronova.de/ehealth – www.micronova.de/aerztenetze – www.micronova.de/referenzen   Pressemitteilung der Micronova AG

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