Bürgerversicherung vernichtet zehntausende Arbeitsplätze und schädigt ärztliche Versorgung

Zu Medienberichten über ein Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung des DGB, wonach die Einführung einer Bürgerversicherung unmittelbar bis zu 51.000 Arbeitsplätze vernichten würde, erklärt Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV): „Die sogenannte Bürgerversicherung würde nicht nur zehntau­sende Arbeitsplätze zerstören, sondern vor allem auch die medizinische Versorgung massiv verschlechtern. Deutschland hat andere Sorgen, als unser gut funktionierendes Gesundheits­system in Frage zu stellen. Mit dessen Leistungen sind die Bürger heute so zufrieden wie seit langem nicht mehr. Der Wettbewerb von Gesetzlicher und Privater Krankenversi­cherung garantiert eine Versorgung, die weltweit ihresgleichen sucht. Ein Blick ins Ausland zeigt: Einheitssysteme schneiden im Vergleich mit unserem dualen System viel schlechter ab: mit Wartezeiten bis zu sechs Monaten auf Arzt- und Operations­termine, mit eingeschränktem Zugang zu Ärzten und mit deutlich weniger Leistungen. Es gibt daher keinen sachlichen Grund für eine Zerschlagung des dualen Gesundheitssystems. Das Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass die Bürgerversicherungs-Ideologie sich selbst ad absurdum führt. Sie wirkt wie eine Operation am offenen Herzen eines kerngesunden Patienten. Überdies werden in dem Gutachten nur Arbeitsplätze innerhalb der PKV berücksichtigt. Weitere zehntausende ebenfalls bedrohte Arbeitsplätze in unmittelbar angrenzenden Bereichen werden dort ausdrücklich nicht mitgezählt, z.B. bei Ärzten oder Physiotherapeuten und Hebammen. Sie alle würden bei einem Wegfall der PKV massiv geschwächt. Viele Praxen müssten sogar schließen – den Schaden hätten alle Patienten, egal wie sie krankenversichert sind.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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39. Deutscher Krankenhaustag: Internationales Finale mit zukunftsrelevanten Themen

Am vierten und letzten Kongresstag ging es traditionellerweise noch einmal um verschiedene aktuelle Themen auf nationaler und auch auf internationaler Ebene. So beschäftigten sich beim IMPO-Forum Experten länderübergreifend mit „Patientensicherheit und Riskmanagement“ in der Europäischen Union. „Wir erwarten in Europa große Herausforderungen im Gesundheitswesen“, erklärte Gerry O´Dwyer, der Vorsitzende des Verbandes der Europäischen Krankenhausdirektoren (EAHM). Veranstaltungen wie diese, auf denen Manager im europäischen Gesundheitswesen eine Stimme hätten, seien wichtig, um Erfahrungen auszutauschen und weiterzukommen. Angesprochen wurde beispielsweise die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, der Brexit oder Präventionsstrategien in den EU-Mitgliedsstaaten gegen Krankenhausinfektionen. „Boundaryless Hospital: Vision oder Zukunft?“ war die Frage in der P.E.G.- Veranstaltung. Anton J. Schmidt, Vorstandsvorsitzender der P.E.G. Einkaufs-und Betriebsgenossenschaft e.G., machte in seiner Eröffnung deutlich, dass diese grenzenlose Krankenhauslandschaft keine Vision, sondern tatsächliche Zukunft der stationären Versorgung sein wird. „Die Vernetzung von Versorgung kann und muss die Ausrichtung sein.“ Prof. Dr. Dr. Wilfried von Eiff, Leiter des Centrums für Krankenhausmanagement und Direktor HCM und Regulation an der HHL Leipzig, beschrieb den neuen Ansatz für die Rolle des Krankenhauses in einem Gesundheitssystem. Er skizzierte dabei drei Zielrichtungen. „Wir benötigen die Bezahlung nach Qualität, die wohnortnahe Versorgung von Populationen und die ganzheitliche Versorgung unter Einbeziehungen aller Kompetenzen in Netzwerken“, so von Eiff. Dabei sei auch der Patient gefordert seinen Beitrag zur Sicherung der Finanzierbarkeit zu leisten. Wesentliches Ziel sei die Beibehaltung der Finanzierbarkeit bei hoher Qualität ohne Rationierung. Dass „Boundaryless Hospital“ aber noch mehr ist, machte von Eiff mit seiner Forderung nach heilungsfördernden Umgebungen deutlich. „Wir müssen auch mehr Augenmerk auf angstfreie Prozeduren legen“, erklärte der Wissenschaftler. In der IT-Entscheiderfabrik stellten sich Projekte um den Start Up & Young Professional vor. „Die zur Wahl stehenden Projekte verdeutlichen, dass es insbesondere in der Industrie kreative und praxisorientierte Projekt gibt, die die Prozessoptimierung im Krankenhaus vorantreiben“, stellte Dr. Pierre-Michael Meier, stellvertretender Sprecher der luiG-Initiative-Rat fest. Die Entscheiderfabrik präsentierte auf dem Deutschen Krankenhaustag zum zweiten Mal ihre „Young Professional und StartUp Session“. StartUps, die sich innerhalb der letzten drei Jahre gegründet haben und Young Professionals in den ersten drei Berufsjahren nach Ausbildungsende konnten sich um die begehrten Präsentationsslots bewerben. Ziel des Preises ist es, dem innovativen Nachwuchs so den Zugang zu Kliniken und Unternehmen am Gesundheitsmarkt zu ermöglichen. Andrea Köhn, Geschäftsführerin der Personalberatung Köhn und Partner betonte die hohe Qualität der eingereichten Projekte. „Es ist aber überraschend, dass aus den Krankenhäusern sehr wenige Projekte dabei sind“, so Köhn. Peter Asché, Direktor des Universitätsklinikums Aachen und Vizepräsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), stellte heraus: „Das IT-Thema ist in den Kliniken nicht nur angekommen, es hat mittlerweile höchste Priorität. Dem Kostendruck kann man nur durch Prozessoptimierungen begegnen und dabei hat die IT zentrale Bedeutung.“ Eine Diskussion um das Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen gab es beim gestrigen VLK-Forum „Korruption im Gesundheitswesen: Sind alle Ärzte potentielle Täter?“. Das Fazit: Trotz Strafverschärfung sei nicht von erheblichen zusätzlichen Fallzahlen auszugehen. Konkret werde mit zirka 200 bis 300 zusätzlichen Ermittlungsfahren bundesweit gerechnet. „Das neue Gesetz sollte für jeden Betroffenen Anlass sein, seine bisherigen Kooperationsmöglichkeiten noch einmal sensibel zu hinterfragen, jedoch nicht Anlass dafür sein, jegliche Kooperationen sofort einzustellen oder zukünftig zu unterlassen“, resümierte Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK). Veranstalter zieht positive Bilanz – mehr als 2100 Besucher Der 39. Deutsche Krankenhaustag war auch in diesem Jahr von den Erwartungen und Herausforderungen der Krankenhäuser an die Krankenhausreform geprägt. Über 2100 Besucher aus allen Bereichen des Gesundheitswesens erörterten vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Reformdiskussion an den vier Kongresstagen zentrale Krankenhausthemen. Kongresspräsidentin Irene Maier, zugleich Pflegedirektorin des Universitätsklinikums Essen, betonte, dass es dem Krankenhaustag unter dem Generalthema „Zukunft gestalten“ gelungen sei, mit einer Kombination aus gesundheitspolitischer und praxisorientierter Ausrichtung die verschiedenen Berufsgruppen zusammen zu führen und umfassend zu informieren. Die Spitzen der Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK) erörterten auf der Eröffnungsveranstaltung zusammen mit Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe wesentliche gesundheitspolitische Fragen. Neben dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) waren weitere Schwerpunkte des Kongresses die Herausforderungen an das Pflegemanagement durch die alternde Bevölkerung, die neuen Qualitätsanforderungen für die Kliniken oder die ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Auf große Resonanz stieß ebenfalls die Informationsveranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems sowie zum neuen Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Der 40. Deutsche Krankenhaustag wird vom 13. bis 16. November 2017 erneut in Düsseldorf im Rahmen der weltgrößten Medizinmesse MEDICA stattfinden. Auch dann erwartet die Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik wieder ein Forum mit vielen interessanten Diskussionen rund um das Krankenhauswesen. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Roadshow von adesso und Intland: Normenkonforme Softwareentwicklung in der Medizin- und Pharmaindustrie

Wie Medizin- und Pharmaunternehmen bei der Softwareentwicklung die Regularien ihrer Branche erfüllen und CSV-konforme Systeme gewährleisten können – das zeigt adesso gemeinsam mit Intland Software auf einer Roadshow in Deutschland und der Schweiz. Die Veranstaltung für interessierte Kunden findet Ende November 2016 statt. Sie macht Station an den adesso-Geschäftsstellen in München, Zürich, Frankfurt, Berlin und Hamburg. Die Roadshow ist für die Teilnehmer kostenlos und richtet sich an Fach- und Führungskräfte der Medizin- und Pharmaindustrie, IT-Verantwortliche für Forschung, Produktentwicklung, Qualitäts- und Compliance-Management sowie Auditoren. Sie erfahren, welche Notwendigkeiten zur Dokumentation in ihrer Branche bestehen, welche Anforderungen sich daraus an die IT-Systeme ergeben und welchen Regularien ihre Softwareentwicklung unterliegt. Dazu zählt beispielsweise die Good Automated Manufacturing Practice (GAMP), die der Pharmaindustrie Standards für die Computer-System-Validierung (CSV) vorgibt. In der Medizinindustrie gilt – neben zahlreichen anderen Normen – seit Mai 2016 die neue Richtlinie VDI 5702 Blatt 1. Sie beschreibt mit Medical SPICE ein Modell zur Bewertung der Softwareentwicklung für medizinische Produkte. Der IT-Dienstleister adesso und Intland Software demonstrieren auf der Roadshow, wie Medizin- und Pharmaunternehmen mit Hilfe des Produkts codeBeamer ALM die zahlreichen Regularien bei der Entwicklung von Software sicher und effizient umsetzen können. Die voll integrierte Lösung für Application Lifecycle Management wurde von Intland konzipiert, um Anwendungen schneller und einfacher zu entwickeln, dabei Richtlinien für sicherheitskritische Systeme einzuhalten und die Applikationen über ihren kompletten Lebenszyklus hinweg zu betreuen. Für den Einsatz von codeBeamer ALM in der Medizin- und Pharmabranche hat adesso spezielle Templates entwickelt, die auf der Roadshow präsentiert werden. Die Life-Science-Branche zählt zu den Kernmärkten von adesso. Mit seiner Kombination aus umfassender Branchenexpertise und tiefem Technologie-Know-how realisiert der IT-Dienstleister schon seit vielen Jahren leistungsfähige und normenkonforme IT-Lösungen wie Apps, Portale oder CRM-Systeme für Unternehmen der Medizin-, Pharma- und Biotechnologie-Industrie. Die Termine und Orte der Roadshow im Einzelnen: 22.11.2016: München 23.11.2016: Zürich 24.11.2016: Frankfurt 29.11.2016: Berlin 30.11.2016: Hamburg Eine ausführliche Agenda und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf der Website von Intland Software: https://intland.com/event/intland-adesso-roadshow-medical-engineering-and-the-pharmaceutical-industry-munich/ Pressemitteilung der adesso AG und Intland Software

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Neue XING-Gruppe zum Thema Medical SPICE

Um die Informationen rund um die neue VDI Richtlinie 5702 (Medical SPICE) besser zu bündeln, wurde eine neue XING Gruppe „MEDICAL SPICE“ gegründet. In dieser Gruppe werden neue Informationen rund um dieses Thema für alle Interessierten bereitgestellt. Interessiert? Dann einfach beitreten unter: https://www.xing.com/communities/groups/medical-spice-a270-1092010

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DKG stellt eine Test-Implementierung der elektronischen Fallakte bereit

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das Fraunhofer Institut für offene Kommunikationssysteme (FOKUS) beauftragt, die elektronische Fallakte einfacher verfügbar zu machen. Die entstandene Open-Source-Testimplementierung steht kostenfrei und ausschließlich nicht-kommerziell allen Interessierten, z. B. Krankenhäusern, Softwareherstellern sowie Institutionen aus Forschung und Lehre zur Verfügung. „Wir wollen die Verbreitung und Nutzung der elektronischen Fallakte fördern. Es ist deutlich, dass Digitale Integration und Vernetzung wesentliche Treiber der Verbesserung der medizinischen Versorgung sind. Die Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte benötigen dazu flächendeckende und praxisnahe Standards. Mit unserer elektronischen Fallakte wollen wir einen wesentlichen Beitrag dazu leisten“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Elektronische Akten werden zunehmend genutzt, um Informationen in Echtzeit zu erhalten und den Datenaustausch effizient zu gestalten. Wegbereiter zur Verbesserung der einrichtungsübergreifenden Kommunikation ist die auf internationalen Standards basierende elektronische FallAkte (EFA). Im Rahmen der gematik wird die Einbindung der elektronischen Fallakte in die Telematik-Infrastruktur vorbereitet, um die Investitionen zu sichern und Parallelstrukturen zu vermeiden. Die Testimplementierung steht unter https://gitlab.fokus.fraunhofer.de/groups/efa-oss zur Verfügung und beinhaltet neben dem Quellcode auch lauffähige Konfigurationen der Komponenten. Die Veröffentlichung erfolgt unter einer Lizenz (CC BY-NC 4.0), die eine Weitergabe an Dritte zum Zweck der Testung und Pilotierung erlaubt. So können Studenten an den Hochschulen auf dieser Basis nicht nur den Einsatz moderner Sicherheitstechnik analysieren, sondern auch abgeleitete Projekte erstellen oder die Anbindung an bestehende Systeme erproben. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Expertenrat bei Zahnersatz und Kieferorthopädie

Die BARMER GEK weitet ihr Angebot bei Zweitmeinungen aus. Sie bietet nunmehr auch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie diese Möglichkeit. „Angesichts vieler Behandlungsalternativen im Zahnbereich sind Patienten oft unsicher. Nicht nur wegen der Therapie, sondern auch wegen der Entscheidung, wie hoch ihr Eigenanteil sein wird. Deshalb helfen wir mit unserem Zweitmeinungsverfahren, indem Behandlungsvorschläge durch Zahnärzte und Kieferorthopäden verständlich erklärt werden“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Das neue Angebot ergänzt das umfangreiche Zweitmeinungsangebot der Kasse für ihre 8,4 Millionen Versicherten. Bereits seit längerem gibt es ähnliche Möglichkeiten vor planbaren Eingriffen an Rücken, Knie und Hüfte.  Alternativen erschweren Entscheidung Bei Zahnersatz können Versicherte zwischen der Regelversorgung und der sogenannten gleich- oder andersartigen Versorgung wählen. Beide sind zwar nicht unbedingt medizinisch notwendig, um die Zähne fachgerecht zu behandeln. Sie bieten mitunter mehr Komfort und Ästhetik. Ein Beispiel dafür sind die verschiedenartigen Möglichkeiten der Versorgung mit Kronen im Seitenzahnbereich, wo nach einhelligem wissenschaftlichem Urteil in vielen Fällen Metallkronen als Regelversorgung die beste Wahl sind. Ähnlich ist es bei der Kieferorthopädie. Hier gibt es neben der qualitativ hochwertigen vertraglichen Versorgung auf Kassenkosten zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, um falsch stehende Zähne und Kiefer zu behandeln. Sowohl bei Zahnersatz wie bei der Kieferorthopädie können den Versicherten zum Teil hohe Eigenanteile entstehen. Die konkrete Höhe richtet sich nach der gewählten Variante. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, erläutern die BARMER GEK Experten die unterschiedlichen Methoden der Behandlung. Sie beraten bei der Wahl der angemessenen Leistung, geben grundsätzliche Hinweise zu den Kosten und Eigenanteilen besonderer Therapieformen und stellen Alternativen vor. Entsprechende Anfragen können Versicherte direkt in der Geschäftsstelle, telefonisch, per Post oder E-Mail stellen. Die Zweitmeinung ist kostenlos. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Für eine unabhängige Selbstverwaltung mit echten Gestaltungsspielräumen

Heute hat die Bundesregierung den Entwurf für das sogenannte „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ beschlossen. Leider hält dieses Gesetz nicht, was sein Name verspricht. Dazu erklärt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „In der sozialen Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber Hand in Hand. Die soziale Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband kommt ihren Aufgaben eigenständig und in hohem Maße verantwortungsvoll nach. Für den nun gesetzlich geplanten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht beim GKV-Spitzenverband gibt es weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund.“ Mit dem Gesetz sollen die Aufsichtsrechte über alle Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung vereinheitlicht werden. Dieser Ansatz verkennt allerdings, dass grundlegend zwischen sozialer und gemeinsamer Selbstverwaltung zu unterscheiden ist: Im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sind Versicherte und Arbeitgeber vertreten, die sich für die Interessen der Patientinnen und Patienten, der Versicherten und der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialpartnerschaft einsetzen, während andere Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen v. a. berufsständische und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Konkrete Änderungen notwendig Es ist sicherlich ein gutes Signal, dass die noch im Referentenentwurf als zusätzliche Befugnis für das Bundesgesundheitsministerium vorgesehene „Inhaltsbestimmung zu unbestimmten Rechtsbegriffen“ ersatzlos gestrichen wurde. Damit ist das Risiko, aus der Rechtsaufsicht eine Fachaufsicht zu machen, deutlich reduziert. Allerdings gibt es weitere Punkte, die wir nach wie vor kritisch sehen: 1. Mindestinhalte der Satzung (§ 217e Absatz 1 Satz 5 SGB V) Der Gesetzentwurf sieht trotz Präzisierungen nach wie vor Mindestinhalte für die Satzungen der Körperschaften auf Bundesebene vor. Dies nimmt der Selbstverwaltung eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume. Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für eine solche Regelung gegeben. Diese Mindestvorgaben im § 217e Abs. 1 Satz 5 SGB V sollten für den von der sozialen Selbstverwaltung getragenen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gestrichen werden. Ein solcher Eingriff in die Satzungsautonomie ist nicht gerechtfertigt. 2. Entsandte Person für besondere Angelegenheiten beim GKV-Spitzenverband (§ 217h) In dem Gesetzentwurf ist die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde vorgesehen, unterhalb der Schwelle eines sog. Staatskommissars eine Dritte Person in die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entsenden. Nach wie vor ist diese Möglichkeit nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes nicht erforderlich. Zwar sind die im Entwurf genannten Eingriffsvoraussetzungen eingeengt, aber nicht ausreichend präzisiert worden. Die Vorschrift ist durch die gewählte Formulierung „Die ordnungsgemäße Verwaltung ist insbesondere gefährdet, wenn…“ immer noch zu unbestimmt. Daher ist zumindest das Wort „insbesondere“ zu streichen, damit dem Ministerium nicht beliebige Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. 3. Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA (§ 91 SGB V) Nach wie vor soll der Aufsicht zugestanden werden, bei der Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA Änderungen anzuordnen und bei nicht fristgemäßer Umsetzung die Änderungen selbst vorzunehmen. Dies bedeutet einen tiefen Eingriff in die Arbeitsweise des G-BA. Hierdurch können die organisatorischen inneren Abläufe durch die Aufsicht gestaltet werden. Das stellt einen Eingriff in die gemeinsame Selbstverwaltung dar. Zudem soll eine aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Maßnahmen des BMG ausgeschlossen werden. „Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist ein starker Rückhalt aus der Politik notwendig. Gerade angesichts der bevorstehenden Herausforderungen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und dauerhaft finanzierbaren Versorgung braucht es eine leistungsfähige Selbstverwaltung. Erforderlich ist daher ein echtes Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das die Handlungskompetenzen für die Selbstverwaltung ausbaut“, so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 16.11.2016

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39. Deutscher Krankenhaustag: Demografie gibt den Ton an

Am zweiten Tag des Deutschen Krankenhaustages erläuterten Experten zentrale Herausforderungen, denen Krankenhäuser jetzt und in Zukunft gegenüberstehen. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, betonte in seiner Eröffnung, dass es an der Zeit sei, unterschiedliche Modelle zu diskutieren, wie die Verantwortungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Krankenkassen aussehen müsse. Zwei große Herausforderungen seien zu bewältigen. „Zum einen müssen wir uns der dramatischen Entwicklung der Digitalisierung stellen. Und wir dürfen bei allen Fragen niemals vergessen, die Demografie gibt den Ton an“, so Reumann. Wolfgang Pföhler, Präsident des Kuratoriums des Deutschen Krankenhausinstituts, der sich in seinem Vortrag mit dem realen Investitionsbedarf der Krankenhäuser beschäftigte, stellte fest: „Wir benötigen intelligente Wege, um die Investitionsfinanzierung zu sichern. Derzeit hat man den Eindruck eines absoluten Stillstandes zwischen Bund und Ländern.“ Nach seiner Auffassung sei ein nationaler Kraftakt unter Beteiligung des Bundes und einer Sonderförderung im IT-Bereich dringend erforderlich. „Zudem sollte die Finanzierung der Wiederbeschaffung kurzfristig zu beschaffender Güter und kleiner baulicher Maßnahmen über pflegesatzfähige Leistungen durch die Kassen bezahlt werden“, so Pföhler. Inwieweit die aktuelle Krankenhausreform die drängenden Fragen der Krankenhäuser bisher beantworten konnte, darum ging es im „KHSG-Umsetzungs-Monitoring“. Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer, beschäftigte sich mit der Umsetzung der Finanzvorgaben. „Das Ergebnis ist, dass bis heute noch 500 Millionen Euro, die eigentlich in der Reform vorgesehen waren, nicht in den Krankenhäusern und damit in der Patientenversorgung angekommen sind. Die Zentrumszuschläge, die Situation der Hochschulambulanzen oder Finanzierung der G-BA Mehrkosten sind Beispiele für Verbesserungen, die in diesem Jahr hätten greifen sollen, aber nicht zum Tragen kommen. Klar ist: Trotz der Verbesserungen durch die Reform werden wir ohne grundsätzliche Änderungen in der Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung und bei den Investitionskosten nicht aus der strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken herauskommen“, betonte Baum Das diesjährige BDI-Symposium drehte sich thematisch um Qualitätsindikatoren und Indikationsqualität. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), fokussierte sich in ihrem Vortrag auf medizinische und juristische Aspekte von Qualitätsindikatoren. „Qualitätssicherung wurde als Versorgungssteuerungsinstrument entdeckt, als Gegengewicht zu Fehlanreizen im Vergütungssystem“, stellte sie fest. Mit der Möglichkeit von Vergütungsabschlägen sei dem G-BA ein scharfes Schwert an die Hand gegeben worden. Am Beispiel der Frühchenversorgung stellte Klakow-Franck, eine „Toleranzfrist“ aufgrund der ungenügenden Personalsituation in Aussicht. „Aber wenn die Mindestanforderungen danach nicht erfüllt werden, darf die Leistung nicht erbracht und abgerechnet werden.“ Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten, konstatierte: „Ohne Risikoadjustierung wird man Qualitätsindikatoren nicht sicher einführen können.“ Der 39. Deutsche Krankenhaustag bietet bis zum 17. November 2016 Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Kabinett beschließt Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat eine Vielzahl von verantwortungsvollen Aufgaben zu erfüllen, um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind. Das umfasst beispielsweise schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen.“ Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor: Interne Kontrollmechanismen sind für eine funktionierende Selbstverwaltung von großer Bedeutung. Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden. Deshalb werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert; Es werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen. Transparenz im Verwaltungshandeln stärkt die interne und externe Kontrolle. Deshalb werden auch die Regelungen in diesem Bereich geschärft. Dies betrifft zunächst die Erweiterung der Prüfungs- und Mitteilungspflichten in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen. Auch soll eine regelmäßige externe Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung anstelle der bisherigen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit bzw. das Bundesversicherungsamt etabliert werden. Schließlich ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat. Außerdem werden besondere Verfahren geregelt, die ein effektives aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Beseitigung von Rechtsverstößen vorsehen. Dies umfasst zunächst  einheitliche Regelungen für besondere Fallkonstellationen, wie z.B. die aufsichtsrechtliche Durchsetzung von Satzungsänderungen oder die Aufhebung von rechtswidrigen Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane. Zudem wird ein zusätzliches aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands (entsandte Person für besondere Angelegenheiten) geschaffen. Struktureller Weiterentwicklungsbedarf besteht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Regelungen über den Vorstand. Es wird verpflichtend ein Vorstand mit drei Mitgliedern geregelt, dessen Vorstandsvorsitzender mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt werden muss. Nur für den Fall, dass in den beiden ersten Wahlgängen keine qualifizierte Mehrheit zu Stande kommt, soll im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend sein. Eines der drei Mitglieder des Vorstands darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Dies soll die notwendige versorgungsbereichsübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen sowie die Akzeptanz des Vorstandsvorsitzenden stärken. Mit den vorgesehenen strukturellen Änderungen sollen die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen den Versorgungsbereichen und die damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden. Zudem werden mit dem Gesetz im Rahmen einer Angleichung einzelne Regelungen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Soweit sich bestimmte Vorgaben aufgrund der besonderen Aufgabenstellung des G-BA und seiner von den anderen Selbstverwaltungskörperschaften abweichenden Organisationsstruktur für den G-BA nicht eignen, wurde dies berücksichtigt. Die Regelungen sollen 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundesgesundheitsministerium.de

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SPECTARIS Lab.Vision am 10. Mai 2017 – Die deutsche Laborindustrie zu Gast bei der Bayer AG

Der Zukunftsradar der deutschen Industrie für Analysen-, Bio- und Labortechnik ortet am 9. und 10. Mai 2017 in Leverkusen. Diesmal ist die vom Branchenverband SPECTARIS organisierte Netzwerkplattform der Laborindustrie zu Gast bei der Bayer AG. „Wir wollen damit den Kontakt zwischen Herstellern und Anwendern in den Mittelpunkt stellen. Neu ist auch der Name des Events. Lab.Vision (ehemals LaborForum) versteht sich als Zukunftsradar der Branche. SPECTARIS bietet damit Herstellern, Anwendern, Händlern und Fachmedien eine Plattform zum Austausch über die wichtigsten Branchentrends und ihre Anwendermärkte“, so Birgit Ladwig, Leiterin des Fachverbandes Analysen-, Bio- und Labortechnik bei SPECTARIS. Die Lab.Vision steht diesmal ganz im Zeichen des Labors 4.0 und den sich daraus ergebenden neuen Chancen und Herausforderungen an die Entwicklung, den Vertrieb und die Kundenkommunikation für Hersteller von Analysen-, Bio- und Labortechnik. Die Leitthemen 2017 sind: Schöne neue Welt des Labors 4.0: Daten als Rohstoff der Zukunft Der lange Weg zum Anwender: Vertriebskommunikation ein Systemproblem? Was erwartet die Teilnehmer? Visionäre Keynotes Interaktive Formate Praxisnahe Workshops Attraktive Sponsoring-Möglichkeiten und alle weiteren Informationen zu Lab.Vision unter www.spectaris.de/labvision. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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