MEDICA: SPECTARIS veröffentlicht aktuelle Branchenpublikation zur deutschen Medizintechnik

Anlässlich der MEDICA in Düsseldorf hat der Branchenverband SPECTARIS die aktuelle Ausgabe seines Jahrbuchs „Die deutsche Medizintechnikindustrie“ veröffentlicht. Die Publikation bietet einen gebündelten und gleichzeitig umfassenden Einblick in die Medizintechnik. Zahlreiche Marktdaten, Themen und Studienergebnisse geben Aufschluss über Entwicklungen und Perspektiven dieses innovativen Industriezweiges. Neben aktuellen Marktzahlen liefert das Branchenbuch ausführliche Informationen zu internationalen Märkten der Medizintechnik. Außerdem werden die Strukturen des Gesundheitswesens in Deutschland und die politischen Rahmenbedingungen beleuchtet. Eine wesentliche Rolle spielen in diesem Jahr die rasch voranschreitende Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft und Industrie 4.0, die Verabschiedung der neuen europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR), die neuen Regelungen zur Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen sowie die Qualitätsverbesserung in der Hilfsmittelversorgung. Weitere Kapitel widmen sich der Innovationskraft deutscher Medizintechnikhersteller, informieren über die Herausforderungen an das Personalmanagement in der Medizintechnikindustrie und klären über die aktuelle Sicherheitslage bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland auf. Beiträge zur stationären Versorgung in Deutschland runden die Publikation ab. Das über 80 Seiten umfassende SPECTARIS Jahrbuch „Die deutsche Medizintechnikindustrie“ kann über die SPECTARIS-Internetseite www.spectaris.de/jahrbuchmedizintechnik für eine Schutzgebühr von Euro 129,- bestellt werden. Verbandsmitglieder erhalten die Publikation kostenfrei. Dort finden Sie auch das Titelbild sowie das Inhaltsverzeichnis zum Download. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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39. Krankenhaustag: Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Reformvorhaben im Fokus

„Das Pflegeberufegesetz ist eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der vergangenen Legislaturperioden. Nicht nur für die professionell Pflegenden selbst, sondern für alle qualitätsbewussten Kliniken, Pflegeeinrichtungen sowie für die Menschen, die heute und zukünftig auf professionelle Pflege angewiesen sind“, erklärte Irene Maier, Kongress-präsidentin des 39. Deutschen Krankenhaustages. Dass eine grundlegende Reformierung der Pflegeausbildung notwendig sei, um weiterhin eine hohe Qualität der Pflege gewährleisten zu können, qualifizierte Bewerber anzusprechen und Berufstätige zu halten, sei unstreitig. „Der Gesetzentwurf schafft hierfür den Rahmen, denn er berücksichtigt erstmals die tatsächlichen Anforderungen an die Pflegeberufe, statt an gewachsenen Strukturen festzuhalten.“ Maier, zugleich Pflegedirektorin des Universitätsklinikums Essen, kritisierte allerdings eine mögliche Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes. „Jedes weitere Hinausschieben wäre fahrlässig, denn es verstärkt den Fachkräftemangel in allen Tätigkeitsfeldern der Pflege und schwächt die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Kliniken.“ Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zog knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes eine erste Zwischenbilanz. Den Kliniken sei es zusammen mit der Politik gelungen, ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheits-versorgung auf den Weg zu bringen. „Mit dem Pflegezuschlag, der Tarifaus-gleichsrate und den Förderprogrammen für Pflegestellen und Hygiene wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, dass die Mitarbeiter in den Kliniken fair bezahlt und notwendige zusätzliche Kräfte eingestellt werden können“, so der DKG-Präsident. Insgesamt seien die Rahmenbedingungen für die laufenden Kosten der Krankenhäuser deutlich verbessert worden. „Aber wir müssen ein Jahr später auch feststellen, dass insbesondere die Kostenträger immer wieder Entscheidungen hinauszögern oder aber in der Umsetzung so abändern, dass bei den Kliniken das vorgesehene Geld nicht ankommt. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro, die 2016 an die Krankenhäuser fließen sollten, im Stau“, kritisierte er. Beispielhaft nannte Reumann die Zentrumszuschläge, die Situation der Hochschulambulanzen oder die stationäre Notfallversorgung. „Wer die Notfallversorgung tatsächlich verbessern will, muss sicherstellen, dass Notfälle nicht länger strukturell unterfinanziert und durch Budgetregelungen gedeckelt werden“, forderte Reumann. Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), befürwortete grundsätzlich die mit dem Krankenhaustrukturgesetz eingeführte „Qualitätsoffensive“ der Bundesregierung. Allerdings müsse diese sachgerecht und mit Augenmaß umgesetzt werden. Er bezeichnete den sich abzeichnenden Weg zur Gewinnung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren jedoch als nicht zielführend: „Er definiert Qualität der Versorgung als Vermeidung von Patientengefährdung, beschränkt sich auf nicht repräsentative Fachbereiche, gibt ungeeignete oder medizinisch nicht vertretbare Indikatoren vor und sperrt sich gegen die Einbeziehung externen medizinischen Sachverstandes“, stellte der VLK-Präsident fest. Die Erarbeitung fundierter, konsentierter und auch rechtssicherer Qualitätsindikatoren müsse jedoch vor dem Hintergrund einer gesicherten flächendeckenden Patientenversorgung bei möglichst optimaler Versorgungsqualität wissenschaftlich seriös und methodisch erfolgen. Dies sei aus Sicht des VLK derzeit nicht sichergestellt. Auch die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelung zu Mindestmengen führe zu einem inflationären Anstieg der Mindestmengen-Vorgaben und in der Konsequenz bei einer Bindung dieser Vorgaben an den einzelnen Arzt zu einem Wegfall dieses Leistungsbereiches. „Wir fordern ein nationales Investitionsprogramm zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte“, erklärte Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche sei ein zentrales Zukunftsthema. Allerdings erreiche Deutschland nach einer Studie der Stiftung Münch im Vergleich mit 20 europäischen Ländern nur einen Platz im Mittelfeld. „Die IT-Infrastruktur sollte auch in Deutschland eine öffentliche Aufgabe sein“, so Düllings weiter. Hier sei die öffentliche Hand in der Pflicht, da es um eine Infrastrukturleistung geht, die wiederum Voraussetzung für eine bessere Patientenversorgung sei. Die Studie verweise in diesem Zusammenhang auf eine effektivere und effizientere sowie leitliniengetreuere Versorgung, weniger Medikationsfehler oder einen ressourcenschonenderen Umgang mit Versorgungsleistungen. „Darüber hinaus sollten bei der Förderung einer funktionsfähigen IT-Infrastruktur auch die Optionen der individuellen Digitalisierung geprüft werden, zum Beispiel Möglichkeiten zur Nutzung von Health Apps“, machte der VKD-Präsident deutlich. Grundsätzlich sei der Patient aufgrund mobiler Internetnutzung und Wissensmanagement im Behandlungsprozess heute viel intensiver eingebunden. Vielfältiges Kongressprogramm Der 39. Deutsche Krankenhaustag bietet den Besuchern vom 14. bis 17. November unter dem Generalthema „Zukunft gestalten“ zahlreiche gesundheitspolitische und praxisorientierte Veranstaltungen: Das Spektrum reicht von Qualitätsanforderungen und Krankenhausplanung, Pflege, IT-Einsatz im Krankenhaus, Patientenzufriedenheit, Betriebskostenfinanzierung bis hin zur zentralen Problematik der Investitionsfinanzierung. Interessante Diskussionen und Vorträge sind auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Umsetzungsstand der Krankenhausreform zu erwarten. Die Schwerpunktveranstaltung „Krankenhausstrukturgesetz: Umsetzungs-Monitoring“ wird den Stand im Bereich der Qualitätsoffensive und der Finanzierungsvorgaben der Klinikreform überprüfen. Ein weiteres Highlight ist das Krankenhaus-Träger-Forum. Dort werden zentrale Themen wie der reale Investitionsbedarf, die Anforderungen an demographiefeste Kliniken und kultursensible Krankenhäuser aus dem Blickwinkel der Patienten und der Krankenhausträger diskutiert. Dialog und Patientenzufriedenheit im Krankenhausalltag steht auf der Fachtagung des neu gegründeten Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) auf dem Programm. Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, unterstreicht durch seine Mitwirkung bei dieser Veranstaltung die besondere Bedeutung der Patientenfürsprecher für Patienten und Klinikpersonal. Die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes im Krankenhaus steht im Forum „Pflege im Krankenhaus“ im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei werden unter anderem Themen wie die bedarfsgerechte Personalfinanzierung, Ausstattung und Personalschlüssel erörtert. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.600 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Ziel des Krankenhaustages ist es, allen Berufsgruppen im Krankenhaus – Ärzten, Krankenhausdirektoren, Controllern, Technikern, Krankenhausträgern und Pflegepersonal – sowie den Partnern im Gesundheitswesen die Gelegenheit zur Diskussion zu geben. Das ausführliche Programm des 39. Deutschen Krankenhaustages steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform f&uum
l;r die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Fortschritte bei der ersten medizinischen Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte – Notfalldaten

Für eine schnelle und zielgerichtete Versorgung können Versicherte ab Anfang 2018 Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien etc. können so dem behandelnden Arzt in einem Notfall schneller zur Verfügung gestellt werden. Das sieht das E-Health-Gesetz vor. Heute haben sich Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens im Rahmen der Branchenmesse medica in Düsseldorf erläutern lassen, welche Schritte mit der Anlage eines solchen Datensatzes verbunden sind.   Grundlage dafür ist das Pilotprojekt Notfalldatenmanagement (NFDM-) Sprint, in dem seit Juni diesen Jahres und noch bis Mitte November Ärzte aus der Region Münster und Umgebung mit ihrer Praxissoftware für bis zu 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. Der Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ab 2018. Die Datensätze werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert, sondern ausgedruckt. Entwicklung und Einführung des Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der Bundesärztekammer als beauftragtem Gesellschafter und der gematik.   „Wir haben in der Vorbereitung des Notfalldatenmanagements besonderen Wert darauf gelegt, dass sich die Anlage der Datensätze in den Behandlungsalltag gut integriert und für Ärzte und Patienten praktikabel ist“, erläuterte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, beim Rundgang der Minister auf der medica. „Deshalb entwickeln wir diese Anwendung im engen Austausch mit ärztlichen Kollegen.“ Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik ergänzt:  „Das Notfalldatenmanagement wird die erste Anwendung mit medizinischem Nutzen sein. Wir sind daher, besonders auf die Ergebnisse des Pilotprojekts NFDM-Sprint gespannt. Diese werden wir Anfang 2017 vorlegen können.“ Das hohe Interesse am Notfalldatenmanagement spiegelt sich auch in weiteren medica-Veranstaltungen. So bietet das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin auf seinem Stand am Dienstag, den 15.11.16 eine Diskussionsrunde zu dem Thema sowie einen Messerundgang. Vor weiteren Erprobungen und der bundesweiten Einführung konzentriert sich das Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem auf zwei Punkte: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von Notfalldaten durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und gibt es ggf. Verbesserungspotenziale. Beteiligte sind neben der Bundesärztekammer und der gematik der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, sowie das Universitätsklinikum Münster und der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die das Projekt wissenschaftlich begleiten. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Kleine Kobolde machen Kinder stark – KNAPPSCHAFT startet 2017 ein neues Präventionsprojekt in Kitas und Grundschulen

Der Vertrag ist unter Dach und Fach. Die Krankenkasse KNAPPSCHAFT und Papilio sind seit Anfang November Kooperationspartner. Das Präventionsprojekt von Papilio „Paula kommt in die Schule“ richtet sich an Kinder von sechs bis neun Jahren und hat zum Ziel, die sozial-emotionalen Kompetenzen der Kinder zu stärken. Papilio entwickelt das bereits bestehende Kindergarten-Programm für diese Altersgruppe weiter und hat dafür mit der KNAPPSCHAFT einen kompetenten Partner gefunden. „Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass wir als KNAPPSCHAFT im Bereich Prävention überzeugende Ansätze haben und viele Kinder und Jugendliche mit unseren Projekten erreichen. Dass wir jetzt gemeinsam mit Papilio die Entwicklungsphase zwischen Kindergarten und Grundschule abdecken, erweitert und ergänzt unser Portfolio. Wir wollen die Kinder frühzeitig in ihrer physischen und psychischen Gesundheit stärken. Mit Papilio setzen wir auf ,erlebbare‘ Prävention, nah an den Kindern, Eltern und Fachkräften“, so Bettina am Orde, Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT. Zentrales Element des Projekts ist die Aufführung der Geschichte „Paula kommt in die Schule“ durch die Augsburger Puppenkiste. Hauptdarsteller sind liebevoll handgeschnitzte Kobolde, die auf Namen hören wie Freudibold, Heulibold oder Zornibold. Es geht um Gefühle. Die Kinder lernen, ihre eigenen Emotionen wahrzunehmen, zu regulieren und auszudrücken. Dadurch sollen Verhaltensauffälligkeiten reduziert und die Kinder stark gegen Sucht und Gewalt gemacht werden. Die Freie Universität Berlin begleitet das Pilotprojekt wissenschaftlich. Zum Einstieg werden die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrerinnen und Lehrer geschult. Ihnen wird vermittelt, wie sie mit ihrer Erziehung eine positive Entwicklung der Kinder fördern und die Eltern einbeziehen können. Das Ziel von KNAPPSCHAFT und Papilio ist eine im Alltag umsetzbare und nachweisbar wirksame Prävention: „Wir planen seit Jahren den Übergang in die Grundschule – unter anderem, weil uns Lehrerinnen und Lehrer danach fragen, die positive Erfahrungen mit Kindern aus Papilio-Kitas machen“, berichtet Heidi Scheer, geschäftsführende 1. Vorsitzende von Papilio. „Das Grundschulprojekt ist eine wichtige Fortsetzung der Prävention, die wir im Kindergarten beginnen.“ Die Schirmherrschaft für das gemeinsame Präventionsprojekt von KNAPPSCHAFT und Papilio übernimmt die NRW Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist für Kinder mit Vorfreude, aber auch mit Veränderungen des Gewohnten, mit Unsicherheiten, Belastungen und Stress verbunden. Damit ein Kind diese aufregende Zeit positiv erleben und mit gestärktem Selbstbewusstsein bewältigen kann, sind eine gute Vorbereitung, die Kommunikation aller Beteiligten der Familie, der Kindertageseinrichtung, der Schule und eine Einbeziehung der Kinder notwendig. Ich freue mich über das Engagement der KNAPPSCHAFT und ihre Zusammenarbeit mit Papilio in diesem wichtigen Entwicklungsbereich, denn der Aufbau von Präventionsketten, die Sicherung von Übergängen von der Familie in die verschiedenen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, ist eine wesentliche Strategie unserer Landespolitik. Dadurch sollen alle Heranwachsenden lückenlos und bestmöglich in ihrer Entwicklung unterstützt werden“, so Ministerin Barbara Steffens, die die Projektinitiatoren „Papilio“ als Schirmherrin bereits seit Jahren unterstützt. 2017 wird die Augsburger Puppenkiste im Rahmen der Kooperation die Geschichte „Paula kommt in die Schule“ inszenieren und anschließend bundesweit damit unterwegs sein. Die Krankenkasse KNAPPSCHAFT gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Mit rund 1,7 Millionen Versicherten zählt sie zu den größten Krankenkassen in Deutschland. Sie ist „offen für alle“ und damit unabhängig vom Beruf eine frei wählbare Krankenkasse. Die KNAPPSCHAFT unterhält bundesweit über 100 Geschäfts- und Beratungsstellen. Weitere Infos unter www.knappschaft.deund www.doch-das-geht.deoder unter der kostenlosen Servicenummer 08000 200 501. Das Sozialunternehmen Papilio e.V. bietet ein Präventionsprogramm gegen die Entwicklung von Sucht und Gewalt, das in Kitas ansetzt. Das Programm ist vielfach praxiserprobt; seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt. Es bezieht Erzieherinnen, Kinder und Eltern mit ein. Kinder lernen spielerisch soziale Regeln, den Umgang miteinander und gewaltfreies Lösen von Konflikten. Insgesamt reduziert das Papilio-Kindergartenprogramm erste Verhaltensauffälligkeiten und fördert die sozial-emotionale Kompetenz. Diese beiden Aspekte bilden einen grundlegenden Schutz gegen Risiken, die zu Sucht und Gewalt führen. Deutschlandweit erreicht das Programm mit Unterstützung vieler Partner inzwischen rund 130.000 Kinder. Mehr als 6.000 Erzieherinnen wurden dafür geschult. Weitere Informationen unter: www.papilio.de Pressemitteilung der Knappschaft

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ABDA: 155.000 Beschäftigte in Apotheken: EuGH-Urteil gefährdet Arbeitsplätze

 In Deutschlands Apotheken arbeiten knapp 155.000 Beschäftigte, fast drei Viertel von ihnen sind pharmazeutisches Personal. Neben 50.000 Apothekern und 64.000 Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) arbeiten aber auch 33.000 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sowie andere Berufsgruppen in den Apotheken. „Apotheken bieten familienfreundliche Arbeitsplätze – gerade auch in ländlichen Gebieten, in denen das Arbeitsplatzangebot nicht üppig ist. Viele dieser Arbeitsplätze werden aber in Gefahr geraten, wenn die Politik keine Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zieht, die Arzneimittelpreisbindung für den ausländischen Versandhandel aufzuheben.“ Davor warnte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, heute in Berlin. Wenn der Gesetzgeber nicht konsequent und zeitnah den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterbinde, so Becker weiter, würden viele Apotheken aufgrund des destruktiven Preiswettbewerbs auf mittlere Sicht schließen, und Arbeitsplätze gingen verloren. Ohnehin würden viele geplante Einstellungen jetzt nicht mehr vorgenommen. Noch im Mai 2016 hatte eine Umfrage unter Apothekeninhabern ergeben, dass knapp die Hälfte der Apotheken vorhaben, mittelfristig weitere Arbeitsplätze zu schaffen. „Aber das EuGH-Urteil hat das Investitionsklima so abrupt abgekühlt, dass die meisten Apotheken ihre Personalplanung auf Eis legen. Das ist sowohl für die Patientenversorgung als auch für den Arbeitsmarkt eine schlechte Nachricht. Wenn eine Entscheidung auf europäischer Ebene sich so negativ auf einen Wirtschaftszweig in Deutschland auswirkt, kann das nicht richtig sein. Deshalb setzen wir darauf, dass der Gesetzgeber die Situation mit einem generellen Versandhandelsverbot für Rezeptmedikamente wieder gerade rückt.“ Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. Als Reaktion wird jetzt ein generelles Versandhandelsverbot diskutiert, das die Apothekerschaft begrüßt. Rezeptfreie Arzneimittel, bei denen keine Preisbindung besteht, wären vor diesem Verbot nicht betroffen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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KKH: Viele Rücken-OPs sind überflüssig

In Deutschland greifen Ärzte zu häufig zum Skalpell: Bei bestimmten Erkrankungen ist ein Großteil der Operationen unnötig. Das belegen Daten, die die KKH Kaufmännische Krankenkasse am gestrigen Donnerstag im Rahmen des 21. Berliner Dialoges vorgestellt hat. „Aus unseren Versicherten-Daten geht hervor, dass zum Beispiel zwischen 2012 und 2015 die Zahl der Eingriffe am Herz um 44 Prozent gestiegen ist. Das ist medizinisch nicht zu erklären“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Ferner könnten nach Expertenmeinung 80 Prozent aller Wirbelsäulen-Operationen vermieden werden. Die KKH möchte diese Situation verbessern und bietet daher Zweitmeinungen an. So können sich KKH-Versicherte vor einer Wirbelsäulen-Operation in bundesweit über 30 Schmerzzentren beraten lassen. Dabei arbeiten Schmerztherapeuten eng mit Physio- und Psychotherapeuten zusammen. Sie schätzen ein, ob eine OP tatsächlich angezeigt ist oder eine konservative Therapie den Eingriff vermeiden kann. Der Erfolg lässt sich an einer Befragung von Teilnehmern ablesen: „Bei 81 Prozent der Teilnehmer, denen ursprünglich eine OP empfohlen wurde, war auch nach über einem Jahr keine Rückenoperation notwendig“, so KKH-Chef Kailuweit. Die KKH bietet Zweitmeinungsverfahren für weitere orthopädische Operationen, Krebstherapien und Herzerkrankungen an – in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen. Durchschnittlich 82 Prozent der teilnehmenden Patienten sind mit diesen Angeboten zufrieden. „Je nach Situation können derartige Zweitmeinungsangebote den Patienten mehr Sicherheit bei ihrer bisherigen Therapie geben oder Risiken durch unnötige Eingriffe ersparen“, so Kailuweit. Mittlerweile hat sich diese Erkenntnis auch in der Politik durchgesetzt. So ist die Zweitmeinung seit 2015 gesetzlich festgelegte Regelleistung. Allerdings lässt die Richtlinie für eine Konkretisierung dieses gesetzlichen Anspruchs seit Anfang des Jahres auf sich warten. Dadurch werden weitere Zweitmeinungsangebote einzelner Kassen wie der KKH erschwert. KKH-Chef Kailuweit: „Gerade diese individuellen Zweitmeinungsangebote der Kassen sind aber sinnvoll, da sie den Versicherten ein ganzes Netzwerk an Ärzten und Therapeuten anbieten, die sich miteinander abstimmen.“ Beim geplanten Zweitmeinungsangebot des Gesetzgebers hingegen sind Versicherte bei der Suche nach einem Experten auf sich allein gestellt. Pressemitteilung der KKH

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BDPK zum PsychVVG: Mindestpersonalvorgaben gefährden die Versorgungssicherheit psychisch kranker Menschen!

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisiert das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG), das heute vom Bundestag verabschiedet werden soll. Mit dem Gesetz ist eine Verbesserung der Versorgung der Patienten beabsichtigt. Die im Jahr 2020 geplante Einführung verbindlicher Mindestpersonalvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird allerdings die Qualität nicht spürbar verbessern. Im Gegenteil werden Mindestpersonalvorgaben die Kosten für zusätzlich einzustellendes Personal massiv erhöhen und die Versorgungssicherheit gefährden. Das Gesetz lässt aus Sicht des BDPK, der die Interessen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser in privater Trägerschaft vertritt, wesentliche Erkenntnisse außer Acht. Daran ändert auch die noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren eingeführte Verpflichtung des G-BA nichts, notwendige Übergangs- und Ausnahmeregelungen festzulegen. Vieles ist von den Kliniken nicht beeinflussbar, wie zum Beispiel der Fachkräftemangel. „Daran wird deutlich, dass man zwar Personalvorgaben festlegen kann, aber keineswegs sicher ist, ob es diese Fachkräfte im Jahr 2020 dann auch auf dem Arbeitsmarkt gibt. Wenn nicht, haben die Kliniken gar keine andere Chance, als ihre Kapazitäten zur Behandlung psychisch kranker Menschen zu reduzieren und die Patienten auf die Warteliste zu setzen“, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Folgende Argumente sprechen zudem aus Sicht des BDPK gegen die Festlegung von verbindlichen Mindestpersonalstandards:: Qualität Der medizinische/therapeutische und organisatorische Fortschritt kann nicht zentral durch den G-BA oder andere Organisationen vorgegeben werden. In einem System mit bundesweit verbindlichen Personalvorgaben würde die Erreichung der festgelegten Personalquote zu einem höheren Ziel als die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung auf der Ebene des einzelnen Krankenhauses. Bislang lässt sich zudem weder national noch international nachweisen, ab welchem Level eine höhere Zahl von Pflegekräften in Krankenhäusern ein messbar besseres Behandlungsergebnis nach sich ziehen würde (vgl. Die Zukunft der Pflege im Krankenhaus RWI 2016). Kosten Würde man eine für alle psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser verbindliche Personalmindestbesetzung auf der Basis der heute gültigen Psych-PV einführen, müssten die Krankenhäuser ca. 10 % mehr Personal einstellen. Daraus würden sich überschlägig rund 600 Millionen EUR zusätzliche Kosten ergeben. Eine 10 % über der Psych-PV liegende Personalquote ließe die Kosten für die stationäre Versorgung der psychisch Kranken um 1,2 Milliarden EUR ansteigen. Regionale Besonderheiten Die zentrale Entwicklung und Vorgabe von Personalmindestbesetzungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann den unterschiedlichen Gegebenheiten und Versorgungsaufträgen in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken nicht gerecht werden. Die Folge wären wenig passgenaue und damit unwirtschaftliche Personalstrukturen. Den Versorgungsbedürfnissen der psychisch kranken Menschen würde eine solche starre Vorgabe nicht Rechnung tragen. Gefährdung des Versorgungsauftrags Psychiatrische Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen sind durch die „regionale Pflichtversorgung“ zur Behandlung aller Patienten in ihrem Zuständigkeitsbereich uneingeschränkt verpflichtet. Dieser verbindliche Versorgungsauftrag kollidiert mit verbindlichen Personalvorgaben. Übersteigt die tatsächliche Patientenzahl die Zahl der geplanten Patienten, verstößt die Klinik gegen die verbindlichen Personalvorgaben. Fachkräftemangel Rund 2/3 aller psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser haben Probleme, offene Arztstellen zu besetzen. Eine ähnliche Problemlage zeigt sich im Pflegebereich. Dort können immerhin 1/3 der Kliniken offene Stellen in der Pflege nicht besetzen (vgl. Psychiatrie-Barometer 2011 DKI). Ein solcher von den Kliniken nur bedingt beeinflussbarer Personalmangel würde die Sicherstellung der Versorgung gefährden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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DKG zum PsychVVG: Wichtige ordnungspolitische Weichenstellung

„Mit der für heute terminierten Verabschiedung des PsychVVG im Deutschen Bundestag wird der 2009 eingeschlagene Weg zu einem Preissystem für die psychiatrischen Leistungen im Krankenhaus verlassen. Psychiatrische Erkrankungen sind zu individuell. Sie können nicht ausreichend sachgerecht über landeseinheitliche Preise abgebildet werden. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt weiterhin über hausindividuelle Budgets. Damit wird eine bedeutsame ordnungspolitische Weichenstellung in der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser vorgenommen, die die Krankenhäuser begrüßen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes sind die Personalaus-stattungsvorgaben, die den Krankenhäusern jetzt verpflichtend vorgegeben werden. Bei deren Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den zu führenden Nachweisen müssen Flexibilitätskorridore berücksichtigt werden. Arbeitsmarktbedingte Personalengpässe müssen ebenso wie unterschiedliche medizinische Konzeptionen geltend gemacht werden können. Auch muss die geforderte Personalausstattung über die Budgets vollständig refinanzierbar sein. Diese Aspekte werden mit dem nun verabschiedeten Gesetz zwar besser als mit dem Gesetzentwurf, aber letztlich nicht ausreichend erreicht. Hier muss gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden. Positiv ist, dass mit letzten Änderungen berücksichtigt wird, dass die Kliniken zukünftig steigende Behandlungsbedarfe, also mehr oder auch schwerere Fälle, geltend machen dürfen, selbst wenn die Grundlohnrate ausgeschöpft ist. Wichtig ist auch für die Finanzierung von regionalen oder strukturellen Besonderheiten, dass eigenständige Entgelte vereinbart werden können. Die bundeseinheitlich definierten und mit Bewertungszahlen kalkulierten Leistungen aus dem Entgeltkatalog (PEPP) haben im Budgetsystem die Funktion von Abschlagszahlungen anstelle der bisherigen tagesgleichen Pflegesätze. Die Krankenhäuser begrüßen, dass das Gesetz für die verpflichtende Einführung der Entgeltsystematik ein Jahr mehr Zeit gibt. Über den psychiatrischen Bereich hinaus wird mit dem Gesetz eine für alle Krankenhäuser mit allergrößter Sorge befürchtete Kürzungsankündigung der Krankenkassen abgewendet. Die gesetzliche Festlegung des Abschlags für zusätzlich erbrachte Leistungen auf 35 Prozent (Fixkostendegressionsabschlag) ist ein wichtiger Beitrag der Koalition zur sachgerechten Finanzierung des steigenden Behandlungsbedarfs der Bevölkerung. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ veröffentlicht

Zur heutigen Veröffentlichung der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebenen Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Digitalisierung wird die weitere Entwicklung unseres Gesundheitswesens in entscheidender Weise prägen und ist ein besonders wichtiger Antrieb für den medizinischen Fortschritt. Mir geht es darum, dass Patientinnen und Patienten digitale Anwendungen besser, sicherer und schneller als bisher nutzen können. Deshalb machen wir mit dem E-Health-Gesetz Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit dem Medikationsplan und einem elektronischen Notfalldatensatz führen wir erste nutzenbringende Anwendungen für die Patienten ein. Zukünftig wollen wir auch Gesundheits-Apps und Big-Data-Anwendungen besser für die Gesundheitsversorgung nutzen. Gleichzeitig muss der Schutz der höchstpersönlichen Gesundheitsdaten stets gewährleistet sein.“ Die Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ umfasst eine Bestandsaufnahme zu der Frage, wie die immer stärkere Digitalisierung für neue Versorgungsstrukturen und -abläufe im Gesundheitswesen genutzt werden kann. Dabei wurden Chancen, Herausforderungen und Risiken einzelner technologischer Entwicklungen unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen systematisch und umfassend aufgearbeitet. In die Bestandsaufnahme flossen sowohl nationale als  auch internationale Betrachtungen ein. Auf das Themenfeld „Big-Data“ wurde ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Wichtige Ergebnisse der Studie: Die Studie empfiehlt, künftig noch gezielter die Versorgungsqualität beim Einsatz von E-Health und Big Data im Gesundheitswesen in den Mittelpunkt zu stellen und dabei alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen einzubinden Um neue nutzenbringende Technologien verstärkt einzusetzen, wird vorgeschlagen, die Handlungsspielräume der einzelnen Akteure sowie bestehende Gesetze und Regelungen zu überprüfen Für den Einsatz von digitalen Technologien sollte die gesellschaftliche Akzeptanz erhöht werden. Dazu soll die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten bei der Bevölkerung und insbesondere beim Fachpersonal des Gesundheitswesens beitragen.  Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie sollen dazu beitragen, um Lösungen zu entwickeln, wie gewonnene Erkenntnisse schneller in die ambulante und stationäre medizinische Versorgung eingebracht werden können. Dabei sollen insbesondere auch Ansätze gefunden werden, wie Informationen aus der Versorgung noch besser mit den Forschungseinrichtungen rückgekoppelt werden können, um dort eine noch bessere und effizientere Forschung zu ermöglichen. Die Expertise ergänzt die bereits vorliegende Studie zu den „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ und liefert damit einen weiteren Baustein für die Weiterentwicklung einer Strategie für eine bestmögliche Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für das Gesundheitswesen. Da die Anwendung neuer Technologien auch Auswirkungen auf das individuelle Verhalten der Patienten und Patientinnen wie auch auf das Arzt-Patienten-Verhältnis hat, wird das BMG in Kürze eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben, dessen Ergebnisse ebenfalls in die Weiterentwicklung der E-Health-Strategie einfließen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Praxisbörsentag der KV Nordrhein: Oberbergischer Kreis wirbt um ärztlichen Nachwuchs

Etwa jeder vierte Hausarzt im Rheinland ist aktuell über 60 Jahre alt und wird in naher Zukunft einen Nachfolger für seine Praxis suchen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein, zu deren Aufgaben die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Nordrhein zählt, unterstützt die Mediziner dabei, rechtzeitig Nachfolger für ihre Praxen zu finden und damit die Versorgung vor Ort zu erhalten. Ein wichtiges Instrument dabei sind die nordrheinischen „Praxisbörsentage“, auf denen niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten direkten Kontakt mit potenziellen Nachfolgern aufnehmen können und der ärztliche Nachwuchs gleichzeitig über alle Fragen der Niederlassung informiert wird. Auf dem nächsten Praxisbörsentag der KV Nordrhein, der am Samstag, den 12. November 2016, in Köln (Sedanstr. 10-16) stattfindet, wird erstmals der Oberbergische Kreis um Mediziner-Nachwuchs werben und sich als attraktive Region mit guten Arbeitsbedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte präsentieren. „Der Oberbergische Kreis ist aus vielen, guten Gründen eine attraktive Alternative zum Leben und Arbeiten für niederlassungswillige Ärzte. Unsere Stärke ist die persönliche Ansprache, man kennt sich und man hilft sich hier. Die umliegenden Großstädte sind gut zu erreichen und gar nicht so weit weg, wie mancher vielleicht denkt. Wir haben eine grandiose Natur, die auch zu Werbezwecken genutzt wird, sowie hervorragende Freizeitmöglichkeiten. Als familiengeprägte Region legt der Kreis großen Wert auf gesunde und gesunderhaltende Lebens- und Umweltfaktoren. So haben wir vermutlich das beste Trinkwasser in NRW und unsere Grundstückspreise lassen Sie nachts auch gut schlafen“, sagt Ralf Schmallenbach, Dezernent des Oberbergischen Kreises. Direkter Austausch steht im Mittelpunkt Da die Nachfolgersuche immer schwieriger wird, setzt der Praxisbörsentag auf den persönlichen Kontakt und das direkte Kennenlernen von Abgebern und Interessenten. „Wir begrüßen sehr, dass sich mit dem Oberbergischen Kreis eine ganze Region aus Nordrhein präsentiert. Die Kommunen signalisieren damit, dass sie selber wesentlich dazu beitragen können, die ärztliche Versorgung vor Ort zu erhalten – beispielsweise durch Vermittlung geeigneter Praxisräume und geeigneter Ansprechpartner vor Ort“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Der seit 2008 zwei Mal jährlich stattfindende Praxisbörsentag ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Angebote, mit denen die KV Nordrhein dem vor allem in ländlichen Regionen drohenden Arztmangel entgegenwirken möchte. Auf Inseraten können Praxisabgeber und interessierte Einsteiger vermerken, wo und wann sie eine Praxisabgabe bzw. -übernahme planen. Zudem informieren Experten der KV über alle Fragen rund um die Niederlassung. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)

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