Verbesserung der Altenpflege ist eine Top-Aufgabe für die neue Bundesregierung

Die Pflegeversicherung hat das vergangene Jahr mit einem Defizit in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro abgeschlossen. Darüber berichten heute die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bei Gesamtausgaben von 37,2 Mrd. Euro betrug der Ausgabenanstieg im Vergleich zum Vorjahr rund 25 Prozent. „Die Pflegeversicherung ist trotz der steigenden Ausgaben derzeit aufgrund der Rücklagen in einer guten finanziellen Verfassung“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zu den Funke-Zeitungen. „Dass die Beitragssätze auch angesichts der deutlichen Ausweitung der Leistungen in den kommenden Jahren stabil bleiben können, spricht für die Stärke unseres Solidarsystems.“ Grund für den deutlichen Ausgabenanstieg sind vor allem die Leistungsausweitungen der Pflegeversicherung seit Anfang 2017. Mit Blick auf die neue Bundesregierung sagte Kiefer weiter: „Wer gute Pflege will, muss die Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte verbessern.“ Hier kommt der Politik eine wichtige Rolle zu. Aber darüber hinaus tragen zahlreiche weitere Akteure Verantwortung für eine hohe Qualität der Altenpflege. Im Gespräch mit den Funke-Zeitungen sagte Kiefer. „Wer über anständige Pflege redet, muss auch über die anständige Bezahlung der Pflegekräfte sprechen. Ich habe den Eindruck, dass diese nicht immer gegeben ist.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Apotheken und Krankenkassen organisieren Impfstoff-Versorgung im Nordosten

Auch wenn nach Expertenansicht die Zahl der Influenza-Infektionen nicht mehr steigen wird, hat die Grippewelle Deutschland weiter im Griff. Den wirksamsten Schutz vor einer Infektion bietet eine Schutzimpfung, für die sich die gesetzlichen Krankenkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpom­mern einsetzen. Kassen übernehmen bereits heute den von Ärzten verordneten Vierfach-Impfstoff Bereits heute übernehmen die Krankenkassen nach ärztlicher Empfehlung den Vierfach-Impfstoff, auch wenn aktuell der Dreifach-Impfstoff noch Standard ist. Für die nächste Impfsaison ab Herbst 2018 organisieren die Kassen zusammen mit den Apothekerverbänden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zugleich bundesweit als erste Region die Versorgung mit dem neuen Vierfach-Impfstoff, obgleich die offizielle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses dazu noch aussteht. Derzeit gehen die Vorbestellungen der von den Ärzten prognostizierten Impfdosen bei den Apotheken ein. Nach aktuellem Stand läuft das Verfahren reibungslos, sodass die Impfstoffhersteller nun die Impfdosen bis zum Herbst mit dem notwendigen Produktionsvorlauf herstellen können. Das trägt zur Versorgungssicherheit mit ausreichenden Grippeimpfstoffen bei. Grundlage für dieses Vorbestell-System ist eine Vereinbarung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Apothekerverbänden. Kassen tragen Mehrkosten von mindestens 7 Millionen Euro für neuen Impfstoff Während die Krankenkassen für Patienten in den drei Bundesländern in der laufenden Impfsaison in den meisten Fällen pro Impfdosis des Dreifach-Impfstoffs jeweils 6,65 Euro bezahlten, investieren sie in der kommenden Saison deutlich mehr. Nach aktuellen Schätzungen gehen die Kassen von Mehrausgaben in der Region Nordost in Höhe von mindestens 7 Millionen Euro aus. Im Rahmen der Vereinbarung mit den Apothekerverbänden beträgt der Dosispreis für den Vierfach-Impfstoff im Regelfall 10,95 Euro. „Die Krankenkassen in Nordost haben sich sehr frühzeitig dafür entschieden, deutlich mehr Geld in die Hand zu nehmen, um einen adäquaten Impfschutz für die Patienten zu gewährleisten“, sagt Susanne Dolfen, Leiterin Arzneimittelversorgung bei der AOK Nordost. Impfstoff-Vereinbarung versorgt Praxen seit 2011 reibungslos Die Apothekerverbände organisieren seit 2011 das reibungslos funktionierende Vorabbestell-Verfahren und stellen die Versorgung der Arztpraxen mit Impfstoffen sicher. „Das Verfahren hat sich bewährt und bildet insbesondere für die Pharmaindustrie eine verlässliche Grundlage. Die Hersteller können somit sehr frühzeitig mit der Produktion starten“, so die Sprecher der Apothekerverbände. „Auf diesem Weg können wir für unsere Patienten eine verlässliche und für die Apotheken und Kostenträger eine zugleich wirtschaftliche Versorgung organisieren.“ Fehlinformation eines Pharmaverbandes verunsichert Patienten Die kritischen Äußerungen eines Pharmaverbandes zur Impfstoffvereinbarung bezeichnen die Apothekerverbände und Krankenkassen gleichermaßen als Panikmache, wodurch Patienten grundlos verunsichert würden. Denn wie in den Vorjahren sieht die Impfstoffvereinbarung vor, dass Ärzte Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen können. Auch wenn ein besonders wirtschaftlicher Festpreis vereinbart ist, werden die Krankenkassen auch für andere Impfstoff-Verordnungen der Ärzte problemlos die Kosten übernehmen. Dies ist bereits langjährige Praxis, z. B. für Impfstoffe mit besonderen Eigenschaften, bei denen Ärzte nicht den Wirkstoff, sondern ein spezielles Präparat verordnen. Wettbewerbszentrale kritisiert irreführende Aussagen des Pharmaverbands Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat vor diesem Hintergrund Äußerungen eines Pharmaverbandes beanstandet, die den Krankenkassen unterstellen, eine Versorgung durch möglichst einen Anbieter anzustreben und dadurch die Versorgungssicherheit zu gefährden. Die Wettbewerbszentrale prüft derzeit, gerichtlich gegen den Verband und seine Aussagen vorzugehen. Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Nordost, des Apothekenverbandes Brandenburg, des Berliner Apotheken-Verein und des Apothekenverbandes Mecklenburg-Vorpommern

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Healthcare Netzwerk 2018-03-21 13:09:07

Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost, zur Krankenhausplanung in Berlin und Brandenburg: „Der heute in einer Pressekonferenz vorgestellte Krankenhausreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) unterstreicht die Arbeit der AOK Nordost. Die im Krankenhausreport aufgeführten Themen wie Qualitätskriterien, Konzentration von Krankenhäusern und spezialisierte Klinikzentren sind wichtige Eckpunkte um eine am Bedarf ausgerichtete Krankenhauslandschaft unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Länder zu realisieren. Die Gesundheitskasse setzt sich so auch bereits seit vielen Jahren für verbindliche Qualitätskriterien in den Krankenhausplänen der Länder ein. Ziel ist es dabei, dass die Menschen sicher sein können, die bestmögliche Versorgung zu erhalten –unabhängig davon, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden. Bisher ist die verbindliche Anwendung von Qualitätskriterien noch nicht vollständig erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die angestrebte gemeinsame Krankenhausplanung 2020 Berlin-Brandenburg von enormer Bedeutung. Diese schafft letztlich den Rahmen, um die bestehenden Qualitätskriterien zu erweitern sowie wesentliche Teile der länderübergreifenden Versorgung in einzelnen Fachgebieten und in der Notfallversorgung aufeinander abzustimmen. Hier arbeitet die AOK eng mit den Landeskrankenhausgesellschaften in Berlin und Brandenburg, dem Brandenburger Gesundheitsministerium und der Berliner Gesundheits-Senatsverwaltung zusammen. Die wesentlichen Qualitätsinstrumente, die sich aus dem Krankenhausstrukturgesetz ableiten, sind dabei um zwei Aspekte ergänzt worden. Neben der Leistungsfähigkeit, der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit zählen hierzu nun auch die qualitativ hochwertige Behandlung und die Patientengerechtigkeit. Diese verbindlichen Qualitätskriterien sind eine Chance für die Krankenhäuser, sie dienen nicht dazu die Kliniken zu gängeln. Sie sollen aber dazu beitragen, bestimmte Leistungen in bestimmten Krankenhäusern zu konzentrieren und Mindestmengen, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Operationen festgelegt hat, umzusetzen. Denn sowohl Mindestmengen als auch Qualitätskriterien tragen dazu bei, das Versorgungsniveau bestimmter Leistungen kontinuierlich zu verbessern und die Behandlungsqualität im Sinne der Patienten zu erhöhen. Pressemitteilung der AOK NordOst

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AOK-Zentralisierung erhöht Pflegelast

Zur Vorstellung des AOK-Krankenhaus-Reports erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Wie jedes Jahr enthält der Krankenhausreport der AOK provozierende Beiträge. Dieses Mal sollen Krankenhäuser mit angeblich geringen Leistungszahlen bei Hüftoperationen, Herzinfarkten und Krebsoperationen gebrandmarkt werden. Dabei geht es offensichtlich eher um eine gezielte Diskreditierung der Krankenhausmedizin und um unverantwortliche Verunsicherung der Patienten, als um saubere wissenschaftliche Recherchearbeit. Äpfel und Birnen werden verglichen, wenn aus der Analyse von Routine-Abrechnungsdaten Aussagen zur Leistungsbefähigung von Krankenhäusern oder zur Qualität von Leistungen abgeleitet werden, ohne dass die Hintergründe der jeweiligen Behandlungen durchleuchtet werden. So ist die Behauptung, dass Kliniken mit wenigen elektiven (geplanten) Hüftoperationsleistungen schlechtere Ergebnisse hätten als Kliniken mit vielen Elektivleistungen völlig untauglich, wenn bei den Kliniken mit wenigen Leistungen die unter Notfallbedingungen zu erbringenden Leistungen nicht herausgerechnet werden. Bei den Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung machen die Notoperationen aufgrund gebrochener Hüften ca. 50 Prozent der Fallzahlen aus. Bei diesen Leistungen, so berichtet das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), liegt der Altersdurchschnitt der Patienten bei 81 Jahren. Diese Patienten haben zudem häufig schwerwiegende Begleiterkrankungen. Bei elektiven Operationen liegt das Alter dagegen bei 72 Jahren und viele Krankenhäuser mit hohen Fallzahlen bei elektiven Operationen haben einen sehr geringen Anteil von Notfällen. In gleicher Weise unseriös sind die Einschätzungen zur Behandlung von Herzinfarktpatienten in Krankenhäusern, die angeblich dafür die apparative Ausstattung nicht haben. Auch hier kann aus der Auswertung von Routinedaten des Abrechnungssystems nicht auf die Hintergründe einer Behandlung geschlossen werden. Denn die für Herzinfarkte relevante ICD-10-Diagnose differenziert nicht, ob der jeweilige Patient akut innerhalb von wenigen Stunden vom Krankenhaus, in dem diese Diagnose der Abrechnung zu Grunde gelegt wird, behandelt werden musste, oder ob der Patient in ein Krankenhaus nach Akut-Erstbehandlung zur Weiterbehandlung hineinverlegt wurde. Die Behauptung, Kliniken würden ohne entsprechende Ausstattung Akut-Herzinfarktpatienten behandeln, ist daher so nicht richtig. Dazu müsste die Behandlungsakte analysiert werden. Ebenfalls unsauber sind die Einschätzungen zur Behandlung von Krebspatienten einzustufen. Bei Krebserkrankungen kann anhand der Daten nicht erkannt werden, ob beispielsweise Kliniken mit kleiner Fallzahl Patienten palliativ behandeln. Gerade für diese Patienten hat die Wohnortnähe der Krankenhausbehandlung maßgebliche Bedeutung. Es zeigt sich, dass maschinengetriggerte Auswertungen von Routinedaten die erforderliche differenzierte Einzelfallbetrachtung außer Acht lassen. Krankenhäuser erbringen Leistungen für Menschen, die häufig in akuter Not sind. Analysemaschinen dagegen können für Interpretationen missbraucht werden – billig, aber sicherlich nicht gut! Wir brauchen keinen pseudowissenschaftlichen Alarmismus, um die längst von den Krankenhäusern selbst in Gang gebrachte Weiterentwicklung der Krankenhausversorgungsstrukturen in Richtung Spezialisierung und Zentren fortzuführen. Die Zielsetzung des AOK-Bundesverbandes, dass Verhältnis von Pflegekräften zu Patienten über diesen Weg noch weiter zu verschärfen, widerspricht allen Zielsetzungen der Koalitionsvertrages und kann aus Krankenhaussicht keine Lösung der Pflegeproblematik sein. Niemand widerspricht Mindestmengen, wenn diese dazu beitragen können, Qualität zu verbessern. Mindestmengenvorgaben können aber kein Instrument sein, um Krankenhausversorgungsstrukturen, wie z. B. bei Geburten, die in der Fläche auch bei geringeren Fallzahlen gebraucht werden, in Frage zu stellen. Mindestmengen bei Geburten unter Krankenhausbedingungen – medizinische Basisversorgung einer Geburtsabteilung – bleiben in jedem Falle überzogene Anforderungen, solange Geburtshäuser mit erheblich geringeren Fallzahlen zugelassen bleiben. Überzeugend wäre zudem, wenn die Krankenkassen die Vereinbarung zur Bildung von medizinischen Versorgungszentren nicht weiter blockierten.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Krankenhaus-Report 2018: Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden

Bei der Krankenhausplanung in Deutschland ist es schon heute möglich, die Klinikstrukturen qualitätsorientiert zu zentralisieren und zu spezialisieren. Darauf weisen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2018 zum Thema „Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit“ hin. Das Krankenhaus-Strukturgesetz hat den Bundesländern dafür schon vor zwei Jahren umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt. Doch die Länder machen nur zögerlich davon Gebrauch. Deshalb schlägt der AOK-Bundesverband ein gemeinsames Zielbild von Bund und Ländern für das Jahr 2025 vor. „Das Zielbild 2025 sollte festhalten, wo wir mit der stationären Versorgung am Ende der nächsten Legislaturperiode stehen möchten“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Dabei geht es nicht vorrangig um die Frage, wie viele Kliniken es am Ende deutschlandweit gibt. Ein deutlicher Schritt wäre es bereits, wenn zukünftig Kliniken mit mehr als 500 Betten nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel in der Krankenhauslandschaft bilden.“ In Nordrhein-Westfalen wird der Wandel in der Krankenhausplanung bereits umgesetzt. Der  Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, sagt dazu: „Bei den Planungen standen bisher oftmals die Bettenzahlen im Fokus. In Zukunft muss mehr die Qualität im Fokus stehen. Für die Patientinnen und Patienten kommt es maßgeblich auf die Ergebnis-Qualität der Leistungen an. Nordrhein-Westfalen will auch hier seinen Beitrag leisten, um diesen Prozess für eine gute Krankenhausversorgung gewinnbringend zu begleiten.“ Aktuelle Analysen des WIdO zeigen unter anderem am Beispiel von Darmkrebsoperationen, dass die Versorgung der Patienten durch eine Zentralisierung deutlich verbessert werden könnte. 2015 sind in Deutschland rund 44.000 Darmkrebsoperationen in mehr als 1.000 Krankenhäusern vorgenommen worden. Doch von allen Kliniken, die diese Operation angeboten haben, führte ein Viertel den Eingriff maximal 17 Mal im Jahr durch, ein weiteres Viertel hatte zwischen 18 und 33 Eingriffe. Unter der Annahme, dass nur noch zertifizierte Zentren bzw. Krankenhäuser, die mindestens 50 Darmkrebsoperationen durchführen, diese Leistung erbringen dürften, blieben bundesweit 385 Kliniken für die operative Versorgung übrig. Auf dieser Grundlage würde sich der mittlere Anfahrtsweg für Patienten bundesweit von acht auf gerade einmal 16 Kilometer verlängern. Im dicht mit Krankenhäusern versorgten Nordrhein-Westfalen (NRW) würde der mittlere Anfahrtsweg von sechs auf lediglich zehn Kilometer steigen. Die höchsten mittleren Fahrwege ergeben sich mit 33 Kilometern in Mecklenburg-Vorpommern. Letztlich wären es nur wenige Regionen in Deutschland, für die bei diesem Szenario etwas längere Wege anfallen. Heute haben 0,03 Prozent der Bevölkerung einen Anfahrtsweg, der länger als 50 Kilometer ist. Dieser Anteil würde sich auf 2,5 Prozent erhöhen. „Nicht nur bei Krebsoperationen, auch bei anderen planbaren Eingriffen wie Hüftprothesenoperationen und sogar in der Notfallversorgung ist eine stärkere Zentralisierung nötig und möglich, wie die Analysen des WIdO zeigen“, sagt Jürgen Klauber, Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports und WIdO-Geschäftsführer. „Wenn sich die Therapiequalität erhöht und Überlebenschancen besser werden, sollten etwas längere Fahrstrecken kein Thema sein. Wir wissen aus Befragungen, dass die Menschen schon jetzt längere Wege in Kauf nehmen, um in guten Krankenhäusern versorgt zu werden.“ Auf die Notwendigkeit einer zentralisierten Krankenhausversorgung weist auch Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin hin: „Die Diagnose, dass die mangelnde Konzentration von stationären Fällen zu unnötigen Todesfällen führt, wird von der Politik mittlerweile akzeptiert, auch wenn es mit der Therapie noch hapert.“  So wäre es notwendig, Patienten mit Verdacht auf einen Herzinfarkt nur in Krankenhäuser mit einer Herzkathetereinheit einzuliefern und dort zu behandeln. Von den fast 1.400 Krankenhäusern, die Patienten mit Herzinfarkten behandeln, weisen weniger als 600 eine solche Einheit auf. Das gleiche gilt für die Behandlung von Schlaganfällen. Nur gut 500 der 1.300 Kliniken, die Schlaganfälle derzeit behandeln, weisen entsprechende Schlaganfalleinheiten (Stroke Units) auf. Gleichzeitig müsste in beiden Fällen garantiert sein, dass das Krankenhaus rund um die Uhr über entsprechende Fachärzte verfügt. Würden die Neurologen und Kardiologen so auf die Krankenhäuser verteilt werden, dass immer genau ein Facharzt verfügbar ist, würde es für jeweils nur rund 600 Krankenhäuser reichen. Busse: „Die Therapie kann also nicht lauten, jetzt noch die jeweils anderen rund 800 Krankenhäuser mit Schlaganfall- und Herzkathetereinheiten auszustatten.“ Diese Situation betrifft auch die Pflegekräfte, wie der AOK-Bundesverband betont. „Wir haben nicht genügend Personal, um alle heute existierenden Klinikstandorte so auszustatten, dass sinnvolle Personalanhaltszahlen oder Personaluntergrenzen gut umgesetzt werden können. Dieses Personal wird auch nicht kurzfristig auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein, egal ob es 8.000 oder 80.000 sind“, so Martin Litsch. Auch deshalb ist die Zentralisierung der Krankenhausstrukturen sinnvoll. In der Diskussion um eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte drängt die AOK auf mehr Transparenz darüber, welche Gelder der Krankenhausfinanzierung für das Pflegepersonal gedacht sind und ob diese Gelder auch an den richtigen Stellen ankommen. Um dieses Mehr an Transparenz zu erhalten, dürfe das bewährte System der Fallpauschalen jedoch nicht als Ganzes in Frage gestellt werden. Auf die große Relevanz des medizinischen Personals weist auch Gesundheitsminister Laumann hin: „Wir brauchen sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Versorgung ausreichend gut ausgebildetes Personal im Gesundheitswesen, und zwar im ärztlichen genauso wie im pflegerischen Bereich. Gerade im pflegerischen Bereich muss sich hier noch einiges tun.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK Nordost und das Startup Kaia Health helfen Versicherten mit Rückenschmerzen – Medizin-App bietet digitales Rückenprogramm

Ab sofort können Versicherte der AOK Nordost, die an Rückenschmerzen leiden, ein Jahr lang die zertifizierte Medizin-App Kaia Health kostenlos nutzen. Das Jahresabo kostet normalerweise 80 Euro. Kaia ist ein digitales Programm zur Linderung beziehungsweise Vorbeugung von Rückenschmerzen. Die App integriert Bewegungs- und Entspannungsübungen und vermittelt Wissen über die Krankheit und mögliche Therapieformen. Die Nutzer durchlaufen täglich ein 15- bis 30-minütiges Training, das sich mittels künstlicher Intelligenz an ihre individuellen Bedürfnisse anpasst. Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost: „Technikbasierte Fitness- und Gesundheitsangebote erleichtern den eigenverantwortlichen Umgang mit der Gesundheit. Denn sie sind flexibel und häufig personalisierbar. Wir wissen, dass viele unserer Versicherten sich genau das wünschen. „Kaia“ bietet eine digitale Rückenschmerztherapie mit individuellem Trainingsprogramm, das den ganz persönlichen Fitness- und Schmerzzustand des Patienten berücksichtigt. Ärzte und Physiotherapeuten haben dazu gemeinsam über 150 Übungen entwickelt, auf die per Smartphone jederzeit und überall zugegriffen werden kann. Der Patient kann so aktiv und kontinuierlich an der Erhaltung oder Verbesserung seines Gesundheitszustandes mitwirken.“ Zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse 1 Das Münchner Unternehmen Kaia Health entwickelt digitale Lösungen für gesundheitliche Probleme: Mit Kaia erhalten Patienten erstmals ein ganzheitliches digitales Programm gegen Rückenschmerzen. Die App wurde in Zusammenarbeit mit führenden Medizinern auf Basis der wissenschaftlich bewiesenen sogenannten multimodalen Schmerztherapie entwickelt und ist als Medizinprodukt der Klasse 1 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Moritz Philipp Weisbrodt, Mitgründer von Kaia Health: „Wir freuen uns sehr, mit der AOK Nordost einen Partner für unser innovatives digitales Rückenprogramm gewonnen zu haben. Von der App werden vor allem Menschen profitieren, die durch ihr eigenes Verhalten immer wieder unter Schmerzen leiden, weil sie sich zum Beispiel zu wenig oder falsch bewegen oder weil ihnen der Stress buchstäblich im Nacken sitzt. Mit unserem zeitgemäßen Ansatz können wir zusätzlich den steigenden Informationsbedarf aufgeklärter Patienten decken. Dafür integrieren wir wissenschaftliche Erkenntnisse über den Einfluss körperlicher, psychischer und Umweltfaktoren auf chronische Krankheiten.“ Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen die häufigsten Arbeitsunfähigkeitsfälle Muskel-Skelett-Erkrankungen zählen zu den Krankheiten, die die häufigsten Arbeitsunfähigkeiten verursachen. Das ist auch das Ergebnis des vierten Länderübergreifenden Gesundheitsberichtes Berlin-Brandenburg, den das Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg – HealthCapital im Januar vorgelegt hatte. Dieser Bericht basiert auf Daten von rund 87 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berlin und Brandenburg aus den Jahren 2014 bis 2016. Er stellt eine repräsentative Grundlage dar, um gesundheitliche Entwicklungen in der Bevölkerung zu erkennen. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Krätze auf dem Vormarsch – 60 Prozent mehr Verordnungen bei Krätze-Medikamenten

Die Krätze scheint in Deutschland wieder deutlich auf dem Vormarsch zu sein. Das legt eine Analyse der BARMER nahe. So ist die Verordnungszahl wichtiger Krätze-Medikamente zwischen den Jahren 2016 auf 2017 um 60 Prozent gestiegen, von 38.127 auf 61.255 Verordnungen bei den BARMER-Versicherten. „Die Ärzte verschreiben wieder deutlich mehr Krätze-Medikamente, und zwar in allen Regionen Deutschlands. Ähnlich stark dürfte auch die Anzahl der Erkrankten gestiegen sein“, sagt Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der BARMER. Bereits bei den ersten Krätze-Anzeichen wie gerötete Papeln im Intimbereich, zwischen den Fingern oder in den Achseln und vor allem nächtlichem Juckreiz solle man zügig den Arzt aufsuchen. Regionale Anstiege um bis zu 127 Prozent Ein Blick in die Bundesländer zeige massive regionale Unterschiede bei der Entwicklung der Verordnungen von Krätze-Präparaten. Während die Anzahl der Rezepte in Berlin um 35 Prozent zulegt habe, habe es in Schleswig-Holstein eine Zunahme von 127 Prozent gegeben, gefolgt von Bremen (98 Prozent), Rheinland-Pfalz (89 Prozent). Die meisten Verordnungen seien im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen mit 26.758 verschrieben worden, gefolgt von 5.011 in Niedersachsen. Ausgewertet habe die BARMER Verordnungen mit den Wirkstoffen Permethrin, Ivermectin und Benzylbenzoat. So lässt sich das Übertragungsrisiko reduzieren „Eine Ansteckung mit Krätze kann jeden treffen und hat nicht automatisch etwas mit Hygiene zu tun. Die Erkrankten können andere Menschen durch Körperkontakt schon anstecken, wenn sie noch keine Symptome aufweisen“, erklärt Petzold. Besonders leicht könne sich die Krätzmilbe in Kitas verbreiten. Da Krätzmilben außerhalb des menschlichen Körpers einige Tage überleben könnten, rät die Expertin den Betroffenen und ihren Kontaktpersonen, Kleidung und Bettwäsche täglich zu wechseln und bei mindestens 60 Grad zu waschen. Handtücher solle man direkt nach Gebrauch erneuern. Nicht waschbare Dinge sollten sieben bis 14 Tage lang luftdicht verpackt werden. Sinnvoll sei es auch, Polstermöbel und Matratzen täglich mit einem starken Staubsauger abzusaugen. „Man sollte außerdem den Körperkontakt mit an Krätze Erkrankten meiden und nicht im selben Bett schlafen“, rät Petzold. Pressemitteilung der BARMER

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TI-Installationen: Mehrwert durch Freischaltung des eArztbriefes

Mit dem Angebot, die Funktionen für den KV-Connect-Arztbrief im Rahmen der Installation der Telematikinfrastruktur (TI) freizuschalten, unterstützen die im Bundesverband für Gesundheits-IT – bvitg e. V. organisierten Praxissoftware-Anbieter das TI-Projekt und bieten den Ärztinnen und Ärzten so einen echten Mehrwert von Anbeginn. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben finden aktuell die ersten Installationen der TI-Komponenten statt und ermöglichen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung. Jedoch wünschen sich die Arztpraxen eHealth-Anwendungen mit einem echten Mehrwert für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. TI-Anwendungen mit tatsächlich medizinischem oder organisatorischem Nutzen für die Praxen sind für die TI zwar konzipiert, werden jedoch erst später installiert. Um die Anbindung an die TI zu fördern und für die niedergelassenen Ärzte von Anbeginn einen echten Mehrwert für ihren ärztlichen Alltag zu schaffen, bieten die im bvitg organisierten Praxissoftware-Anbieter ihren Anwenderinnen und Anwendern an, bei der Installation der TI-Komponenten gleichzeitig die Einrichtung des Zuganges der Praxis in das Sichere Netz der KVen (SNK) zu übernehmen, sofern dies im jeweiligen KV-Bezirk technisch und organisatorisch möglich ist. Des Weiteren können mit der Freischaltung des eArztbrief-Moduls die Praxen auf Wunsch sofort nach Anschluss an die TI den KV-Connect-Arztbrief nutzen und elektronisch mit ihren Kolleginnen und Kollegen kommunizieren, ohne vorher einen weiteren Vertrag mit einem SNK-Provider abschließen zu müssen. Dabei bieten die Praxissoftware-Anbieter je nach herstellerbezogenem Lizenzmodell individuelle Einstiegsangebote für die Nutzung des KV-Connect-Arztbriefes an. Mit der Installation des TI-Anschlusses erhält die Praxis so mit dem KV-Connect-Arztbrief eine für sie nützliche Anwendung. „Die Anbieter der Gesundheits-IT schaffen damit für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen echten Mehrwert und einen weiteren Anreiz, sich rasch an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Der bvitg würde es dabei begrüßen, wenn die KVen diese Aktion ihrerseits mit Unterstützungsleistungen für den Anschluss der Praxen an den KV-Connect-Arztbrief begleiten. Im Hinblick auf die Marktsituation empfehlen wir zudem, auch über eine Neuverhandlung der Finanzierungsvereinbarung nachzudenken“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. Zur Erinnerung: Bis zum 31. Dezember 2018 sollen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Sind sie das nicht, wird den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Zahnärzten die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent gekürzt, bis sie die Prüfung mittels VSDM durchführen können. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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Ambulante und stationäre Versorgung gestalten

Eine gute medizinische Versorgung der Versicherten ist auch von der personellen Ausstattung der Krankenhäuser und Praxen abhängig, da sind sich die Akteure im Gesundheitswesen einig. Aber trotz aller Herausforderungen, die Demografie und fehlende Fachkräfte mit sich bringen, – Anlass zu Alarmismus bei Mängeln an Ärzten und Pflegekräften sieht die AOK Baden-Württemberg nicht. „Die gesundheitliche Versorgung im Land steht auf stabilen Fundamenten und gemeinsam mit allen Akteuren gestalten wir die bestmögliche Patientenversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Zentrales Beispiel: „In den Praxen nutzen wir durch die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) gemeinsam mit unseren ärztlichen Vertragspartnern seit fast einem Jahrzehnt konsequent die Freiräume zur wettbewerblichen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und sichern so, durch die Stärkung der Rolle der Hausärzte, die ambulante ärztliche Versorgung.“ Die HZV setzt neue Anreize für den Hausarztberuf und wirkt so auch dem geographischen Ungleichgewicht der ärztlichen Versorgung entgegen. Für die AOK Baden-Württemberg stehen der Hausarzt mit seiner Lotsenfunktion und die strukturierte Vernetzung mit dem fachärztlichen Bereich im Mittelpunkt der Problemlösung. Mit der alternativen Regelversorgung setzen wir auf hohe Qualitätsorientierung, reduzieren Bürokratie und sichern auskömmliche Vergütung für jeden Patienten. Die Folge ist zudem eine nachweislich bessere Versorgung, von der über 1,5 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg profitieren“, so Hermann. Im Weiteren übernimmt die AOK Baden-Württemberg auch Verantwortung, etwa für die Ausbildung des Ärztenachwuchses: Die größte Krankenkasse im Land hat allein 2017 die Weiterbildung in der Allgemein- und Facharztmedizin mit fast 9 Millionen Euro gefördert. Mit dem Projekt „PJmobil“ setzt die AOK Baden-Württemberg zusammen mit ihren ärztlichen Partnern beim ärztlichen Nachwuchs an und unterstützt die Mobilität der an-gehenden Ärzte im Praktikum auf dem Land. Deshalb gilt: Haus- und fachärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sind grundsätzlich weiterhin gesichert, auch wenn sich, insbesondere in einzelnen ländlichen Regionen, Nachbesetzungen schwierig gestalten. Alle Partner sind weiterhin gefordert, dass dies auch weiterhin so bleibt. Beim Blick auf die Situation im stationären Bereich ist die Personalausstattung in Baden-Württemberg in Summe deutlich besser als in vielen anderen Bundesländern. Baden-Württemberg befindet sich sowohl nach Fällen pro Jahr als auch nach zu versorgenden Patienten (belegte Betten) pro Tag unter den Top 4 mit den besten Quoten bundesweit.  Um den Herausforderungen zu begegnen, zieht die AOK Baden-Württemberg mit den Partnern im Gesundheitswesen auch hier am gleichen Strang. Auch bei der Krankenpflege zeigt die größte Krankenkasse im Land hohes Engagement: Über den Ausbildungsfonds hatte die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 die nichtärztliche Ausbildung in Krankenhäusern mit 112 Millionen Euro wesentlich mitfinanziert. „Die Zukunft der medizinischen Versorgung in Kliniken und Praxen ist in Baden-Württemberg weit besser als ihr Ruf“, bilanziert Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Bereitschaftsdienst: „Wir können das!“

„Die KVen sind in der Lage und gut aufgestellt, um gemeinsam mit den Krankenhäusern mehr Verantwortung zu übernehmen. Ziel ist eine engere Verzahnung der Notfallversorgung in den Krankenhäusern mit dem Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte. Doch die Rahmenbedingungen müssen stimmen.“ So lautete die gemeinsame Botschaft von Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, sowie Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorstandsvorsitzender der KV Westfalen-Lippe, heute in der Arztrufzentrale NRW in Duisburg. „Auf der gesundheitspolitischen Agenda steht das Thema Notfallversorgung ganz oben. Wie schaffen wir es, dass die Patienten den für sie richtigen Ansprechpartner finden und nicht einfach ins nächstgelegene Krankenhaus gehen? Ein wichtiger Schritt dahin ist, den Bürgern die richtigen Informationen an die Hand zu geben Dazu gehört auch das Wissen um die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117. Mehr als sieben Millionen Anrufer im vergangenen Jahr zeigen, dass die Nummer nicht gänzlich unbekannt ist. Aber sie muss noch bekannter werden“, erklärte KBV-Chef Gassen. „Wir setzen uns für sektorenübergreifende Strukturen bei der Notfallversorgung ein. Schon heute haben wir viel umgesetzt. So befinden sich 90 Prozent unserer 75 Notfalldienstpraxen an oder in Krankenhäusern. Nicht mobile Patienten versorgen wir über ärztliche Fahrdienste, die über die Bereitschaftsdienstnummer 116117 koordiniert werden“, erklärte Bergmann. Er führte aus: „Die vom Gesetzgeber gewünschten Portalpraxen können eine Lösung darstellen. Allerdings fehlt bisher eine genaue Definition mit verbindlichen Standards für deren Organisation, Aufbau und Finanzierung. Sicher ist, dass wir nicht an jedem Klinikstandort eine solche Einrichtung brauchen. Das wäre weder notwendig noch wirtschaftlich.“ „In Westfalen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst gut aufgestellt. Unsere Struktur zeichnet sich durch zentrale Notfallpraxen an Kliniken, Hausbesuchsdienste, fachärztliche Dienste und die Arztrufzentrale hier in Duisburg aus. An 20 Standorten haben wir bereits echte Portalpraxen mit gemeinsamen Tresen von Ambulanz und Bereitschaftsdienstpraxis etabliert – Tendenz steigend“, sagte Nordmann. Um anrufende Notfallpatienten in die richtige Versorgungsstruktur zu leiten, werde zudem in Ostwestfalen ab April die Zusammenlegung der Nummern 112 und 116117 getestet. Reformbedarf sahen alle drei Vorstände nicht nur bei der Struktur, sondern mindestens genauso dringend bei der Finanzierung der Notfallversorgung. „Die Leistungen in der Notfallversorgung – und zwar sowohl für die Kliniken als auch für die Niedergelassenen – werden aus dem budgetierten Honorar finanziert“, sagte Nordmann. „Die Folge ist, dass die Notfallversorgung immer mehr die Regelversorgung verdrängt. Und das darf nicht sein“, ergänzte Bergmann. „Letztlich schließt sich hier der Kreis: Die unsäglichen Budgets gehören abgeschafft. Nicht sofort alle auf einmal, aber wir müssen schrittweise damit beginnen“, so Gassen. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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