Pläne zur Arzneimittelreform gehen nicht weit genug – Umsatz-Schwellenwert bei hochpreisigen Medikamenten ist zu hoch angesetzt

„Die Regelungen des neuen Gesetzes gehen nicht weit genug. Es fehlt insgesamt eine in die Zukunft gerichtete Strategie zum Umgang mit sehr hochpreisigen Arzneimitteln. Mondpreise wie zum Beispiel bei den neuen Hepatitis-C-Präparaten müssen ein Ende haben. Denn allein im Jahr 2015 musste die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für diese neuen Arzneimittel 1,4 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben. Positiv ist zwar, dass das Preismoratorium für Fertigarzneimittel bis 2022 verlängert werden soll. Dies reicht aber nicht aus, um die Kostenschübe durch hochpreisige neue Arzneimittel zu kompensieren. Das Vorhaben der Bundesregierung, den Umsatz, den Hersteller mit neuen Medikamenten im ersten Jahr der Zulassung machen, zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Allerdings ist der vorgesehene Schwellenwert von 250 Millionen Euro viel zu hoch angesetzt. Diese Umsatzschwelle wurde bis zum Jahr 2015 lediglich von drei Medikamenten überschritten. Zudem würde die Reduzierung auf den Erstattungsbetrag erst ab dem Folgemonat wirksam, in dem die Schwelle überschritten würde. Damit sind nur noch Kostenreduktionen im kosmetischen Bereich realisierbar. Pressemitteilung des vdek

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Pläne zur Arzneimittelreform mit Luft nach oben – KKH-Chef Kailuweit: “Begrenzung von Mondpreisen ist viel zu halbherzig”

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Arzneimittelreform gehen der KKH Kaufmännische Krankenkasse an einigen Stellen nicht weit genug. Anlass zur Kritik bietet aus Sicht der Kasse insbesondere die Tatsache, dass verhandelte Preise für neue Medikamente nur dann rückwirkend gelten, wenn im ersten Jahr der Umsatz für dieses Medikament höher als 250 Millionen Euro ist. „Dieser Wert ist viel zu hoch und somit ein äußerst halbherziger Versuch, die Mondpreise der Pharmaindustrie zu begrenzen“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Konsequent wäre es, den verhandelten Preis rückwirkend vom ersten Tag an gelten zu lassen. Die Gewinnmargen für Arzneimittel mit echtem Zusatznutzen wären dabei immer noch ausreichend.“ Hintergrund: Die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro wird nur bei sehr wenigen Wirkstoffen überhaupt überschritten. Würden ausgehandelte Preise rückwirkend vom ersten Tag gelten, hätten allein im Jahr 2014 die Krankenkassen 275 Millionen Euro gespart. Ein weiterer Aspekt ist die Frage, wer zukünftig Kenntnis von den verhandelten Preisen haben soll. Hier spricht sich die KKH für größtmögliche Transparenz aus. „Ärzte und Apotheker müssen die Preise kennen“, so Kailuweit. Immerhin: Die geplante Fortführung des Preismoratoriums stößt bei der KKH auf Zustimmung. Das ändert wiederum nichts an der Tatsache, dass die Ausgaben für Arzneimittel unaufhaltsam steigen – bei der KKH in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Pressemitteilung der KKH

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Medikationsfehler gemeinsam vermeiden: Internationaler Tag der Patientensicherheit stellt die „Medikationssicherheit“ in den Mittelpunkt

Von leichten Gesundheitsstörungen über schwere Erkrankungen bis hin zum Tod: Fehler bei der Medikamentengabe können viele – und teilweise gravierende – Folgen haben. Der 2. Internationale Tag der Patientensicherheit am 17. September 2016 will deshalb unter dem Motto „Gemeinsam Medikationsfehler vermeiden” mehr Bewusstsein für die Risiken bei der Anwendung von Medikamenten schaffen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) ruft bundesweit Krankenhäuser, Rehabilitationszentren, Praxen, Pflegeeinrichtungen, Organisationen und Verbände des Gesundheitswesens sowie Apotheken dazu auf, zu zeigen, wie solche Gefahren für Patienten möglichst gering gehalten werden können. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat den Aktionstag unter seine Schirmherrschaft gestellt. „Wir möchten den Blick für die Medikationssicherheit schärfen. Gesundheitseinrichtungen in Deutschland sollen die Möglichkeit bekommen, bewährte Lösungswege vorzustellen und sich darüber auszutauschen“, sagt Hedwig François-Kettner, 1. Vorsitzende des APS. „Außerdem wollen wir die Diskussion darüber anregen, welche Schwierigkeiten es im Rahmen der medizinischen und pflegerischen Versorgung gibt, eine gute Medikationssicherheit zu gewährleisten.“ Seien etwa Ärzte oder Pfleger nicht ausreichend für Arzneimittelrisiken sensibilisiert oder hätten zu wenig Zeit für eine adäquate Patientenversorgung, könnte dies zu Fehlern bei der Medikamentenversorgung führen. Risiken sieht François-Kettner auch im Informationsverlust zwischen verschiedenen Berufsgruppen oder Institutionen sowie bei Fehlern in der Dokumentation. Etwa fünf Prozent aller Einweisungen in Krankenhäuser sind Folge inkorrekter Medikamenteneinnahme. Bei etwa zwei Prozent dieser Patienten verlaufen die sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAWs) tödlich. Gerade bei älteren Menschen, die oft krankheitsbedingt mehrere Medikamente parallel einnehmen, treten Fehler häufiger auf, so das APS. Sie bestehen beispielsweise darin, dass die verschiedenen, gleichzeitig eingenommenen Arzneimittel eine ungünstige Wechselwirkung haben. Diese kann Nebenwirkungen auslösen, die dem Patienten schaden. Hinzu kommt, dass sich der Stoffwechsel mit dem Alter verändert. Dies kann Wirkung und Verträglichkeit von Medikamenten beeinflussen. Aufgrund des demografischen Wandels wird das Problem zukünftig immer mehr Menschen betreffen. „Auch das deutsche Gesundheitssystem ist davon betroffen, denn durch eine falsche Medikation können hohe Folgekosten entstehen”, gibt François-Kettner zu bedenken. „Fehler bei der Medikamentengabe sind leider nicht immer vermeidbar“, so François-Kettner. „Aber wenn alle zusammenarbeiten, können wir vielen Patientenschäden vorbeugen.“ Alle Einrichtungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind deshalb aufgerufen, sich an dem Aktionstag zu beteiligen. Das APS unterstützt die Aktionen auf regionaler Ebene mit Informationsmaterialien. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA), die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) und das Institut für Patientensicherheit der Universitätsklinik in Bonn (IfPS) sind in Deutschland Unterstützer und Förderer des Aktionstages. In Österreich ruft die Plattform Patientensicherheit und in der Schweiz die Stiftung für Patientensicherheit zu dem Aktionstag auf. Ob Tage der offenen Tür, Podiumsdiskussionen oder Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen – die Gesundheitseinrichtungen haben rund um den 17. September 2016 zahlreiche Möglichkeiten, sich zu beteiligen. Pressemitteilung ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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iga.Studie: Ständige Erreichbarkeit führt zu Defiziten bei Schlaf und Erholung

Dienstliche E-Mails nach Feierabend, der Chef ruft am Wochenende an: Von rund einem Viertel der Berufstätigen wird erwartet, dass sie auch außerhalb ihrer eigentlichen Arbeitszeiten erreichbar sind. Doch diese erweiterte Erreichbarkeit kann sich negativ auf die Leistungsfähigkeit und auf die Gesundheit auswirken – selbst wenn sie von den Beschäftigten freiwillig gewählt ist, positiv empfunden oder als notwendig angesehen wird. Das zeigt eine wissenschaftliche Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga). Demnach leiden Berufstätige, die auch in ihrer Freizeit für den Job auf Abruf bereitstehen, häufiger unter schlechterem Schlaf. Der Anteil der Beschäftigten, die wegen der permanenten Erreichbarkeit nicht zur Ruhe kommen, sich schlecht erholen oder gedanklich von der Arbeit lösen können, ist signifikant größer als bei Berufstätigen mit klar abgegrenzter Freizeit. Ein Grund für die Negativfolgen ständiger Erreichbarkeit ist, dass Erholungsphasen durch Phasen der Arbeit unterbrochen oder verkürzt werden. Zudem fällt es den Betroffenen schwerer, sich in der Freizeit ausreichend von ihrem Job zu distanzieren und abzuschalten. Doch die Vermischung von Arbeit und Privatleben belastet auch die Partnerinnen und Partner: 68 Prozent gaben an, durch die Erreichbarkeit ihres Lebensgefährten beeinträchtigt zu sein. Betroffen davon sind unter anderem familiäre Verpflichtungen, die gemeinsame Urlaubsgestaltung, aber auch die eigenen Schlaf- und Erholungszeiten. Bei den Ergebnissen spielt es keine Rolle, ob die Befragten die Erreichbarkeit ihres Partners außerhalb der regulären Arbeitszeiten begrüßen oder ablehnen. Was die Trennung von Arbeit und Freizeit betrifft, äußerten viele Befragte das Bedürfnis nach klareren Grenzen: Ein Großteil der befragten Erreichbaren (60 Prozent) wünscht sich gesetzliche oder betriebliche Regelungen für die Erreichbarkeit. Bei ihren Partnern liegt die Quote bei 83 Prozent. Fast 70 Prozent der Lebensgefährten gaben an, Erreichbarkeit nach der Arbeit sollte komplett entfallen. Für die Studie wurden 125 Berufstätige unter Verwendung sowohl objektiver als auch subjektiver Messmethoden untersucht sowie deren Lebensgefährten befragt. Die Untersuchung schließt an die 2013 veröffentlichte iga.Studie „Auswirkungen von ständiger Erreichbarkeit und Präventionsmöglichkeiten” an. Das zweiteilige Forschungsprojekt ist eines der ersten, das die Auswirkungen ständiger Erreichbarkeit wissenschaftlich untersucht hat. Die Ergebnisse der zweiten Studie sind im iga.Report 23 Teil 2 erschienen. Der Report enthält zudem Vorschläge zur Gestaltung der Erreichbarkeit und präventiver Maßnahmen sowie eine Checkliste, anhand derer Unternehmen überprüfen können, wie gut sie im Umgang mit ständiger Erreichbarkeit aufgestellt sind. Der iga.Report 23 Teil 2 steht im Internet kostenlos unter www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igareporte/igareport-23-teil-2zum Download bereit. Gemeinsame Pressemitteilung von  BKK Dachverband e. V., der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

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AOK Bayern unterstützt Telemedizin bei Kindern und Jugendlichen

Die AOK Bayern erweitert ihren erfolgreichen Kinder- und Jugendarztvertrag. Künftig kann der Kinderarzt bei bestimmten schwierigen oder seltenen medizinischen Fragestellungen online einen Experten hinzuziehen. Das telemedizinische Experten-Konsil (Telekonsil) bietet damit die Möglichkeit, bei unklaren Befunden kurzfristig eine zweite fachärztliche Meinung einzuholen. Einen entsprechenden Vertrag haben die AOK Bayern und die Service GmbH des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) geschlossen. Derzeit sind gut 270.000 AOK-Versicherte im Kinder- und Jugendarztvertrag eingeschrieben. „Mit dem Angebot setzt die AOK Bayern auch in der Kinder- und Jugendmedizin auf innovative telemedizinische Anwendungen“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Gerade in ländlichen Regionen könnten durch die Vernetzung von Kinderarzt und Spezialist lange Anfahrten und Wartezeiten vermieden werden, so Platzer. Ziel sei es, die wohnortnahe ambulante kinder- und jugendmedizinische Versorgung zu verbessern. Die Kommunikation des Kinderarztes mit dem Experten erfolgt über eine gesicherte Internet-Anwendung. Der Kinderarzt wählt zunächst je nach Krankheitsbild aus einer Liste einen Spezialisten aus – beispielsweise Kinder-Lungenarzt oder Kinder-Herzspezialist. Anschließend übermittelt der behandelnde Kinderarzt über einen leitlinienbasierten Fragebogen die Krankheitsdaten. Die Versichertendaten werden nicht weitergegeben. Dadurch bleibt der Datenschutz gewährleistet. Nach gründlicher Durchsicht der Informationen gibt der Experte dem Kinderarzt Diagnosehinweise und macht Vorschläge für weitere Untersuchungen oder Behandlungen. „Mit PädExpert® schaffen wir ein neues, zeitgemäßes Netzwerk für die pädiatrische Versorgung“, sagt Dr. Martin Lang, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Bayern und Initiator von PädExpert®. Die telemedizinische Abklärung von unklaren Befunden oder die Therapiebegleitung von chronisch kranken Patienten bringe große Vorteile – für Ärzte und Patienten. „Bayern wird damit zum Vorreiter für den flächendeckenden Einsatz der Telemedizin in der Praxis. Wir sind froh darüber, dass dieses Angebot auch von der größten Krankenkasse in Bayern unterstützt wird und somit vielen unserer Patienten zur Verfügung steht“, so Dr. Martin Lang. Die Anwendung des Telekonsils ist zunächst auf zehn Indikationen beschränkt. Die teilnehmenden Experten müssen spezifische Qualitätsanforderungen nachweisen. Die Auswahl und Einbindung der Experten in das Telekonsil übernimmt die BVKJ-Service GmbH. Die Teilnahme am Telekonsil ist für AOK-Versicherte, die im Kinder- und Jugendarztvertrag eingeschrieben sind, kostenlos. Pressemitteilung der AOK Bayern

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DKG: Notfallversorgung darf nicht Verbandsegoismen geopfert werden

“Eine fehlende Einweisung ins Krankenhaus als Maßstab für angeblich nicht berechtigte Notfallversorgung zu nehmen, ist im höchsten Maße rücksichtslos gegenüber den Nöten der Menschen”, erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zu der heute vorgestellten Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI). Viele Notfälle müssen direkt ins Krankenhaus, weil der Weg über den Arzttermin mit Überweisung eine absolut weltfremde Fiktion ist. Auf dieser Grundlage 4,8 Milliarden Euro vermeidbare Behandlungskosten auszurechen, ist absolut unseriös. “Es ist nicht zielführend hier von einer milliardenschweren Fehlsteuerung zu reden und “ambulant vor stationär” zu fordern. Es wäre sinnvoller, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sich Gedanken machte, wie sie die Notfallversorgung in ihrer Zuständigkeit verbessert. Mit den Portalpraxen gibt es nun ein weiteres gesetzlich vorgesehenes Instrument. Es muss aber auch genutzt werden”, so Reumann. Die Notfallversorgung ist nach Auffassung der DKG für die Patienten von zentraler Bedeutung. “So ein Thema darf nicht zum Spielball von Verbandsinteressen werden. Für unsere Krankenhäuser gilt: Wir wollen keinen Fall, der nicht bei uns versorgt werden muss. Aber, wenn ein Patient mit medizinischen Problemen ins Krankenhaus kommt, müssen wir ihn behandeln – unabhängig von Tageszeit und Wochentag”, machte Reumann deutlich. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Preisträger des Jugendwettbewerbs „Be a Socializer“ ausgezeichnet

Die sechs Ersatzkassen haben zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) den Sieger des Jugendwettbewerbs „Be a Socializer“ gekürt. Der 17-Jährige Fabian Girschick aus dem bayerischen Jettingen-Scheppach erhielt auf der heutigen Mitgliederversammlung des vdek den „Best Socializer-Award“ für sein Projekt „The power of socialization: 3,500 Euros for disadvantaged people“. Mit dem Preis ehren die Selbstverwalter der Ersatzkassen Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich sozial engagieren. Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek, würdigte den großen Einsatz des 17-Jährigen für das Gemeinwohl. „Fabian Girschick hat in seinen jungen Jahren auf beeindruckende Weise gezeigt, wie viel schon ein Einzelner bewegen kann, wenn er sich für andere stark macht. Aber auch die zahlreichen anderen Wettbewerbseinsendungen haben höchste Anerkennung verdient. Sie haben deutlich gemacht, wie vielfältig und weit verbreitet soziales Engagement unter jungen Menschen in Deutschland heute ist. Der Selbstverwaltung, die ihrerseits vom Engagement ehrenamtlicher Versichertenvertreter lebt, ist es eine große Freude, diese Auszeichnung zu überreichen“, sagte Zahn bei der Preisverleihung in der Berliner vdek-Verbandszentrale. Preisträger Girschick versteigert seit 2012 zweimal jährlich im Internet von Prominenten signierte Gegenstände und organisiert zudem Wohltätigkeitsveranstaltungen. Die Einnahmen und die gesammelten Spenden kommen gemeinnützigen Organisationen zugute: über 3.500 Euro bislang. Mit dem „Best Socializer-Award“ erhielt Girschick auch einen Gutschein für einen exklusiven Filmdreh im Jugend Film Camp Arendsee. Dort erhalten er und vier Freunde die Möglichkeit, unter professioneller Anleitung einen Kurzfilm zu produzieren. Zum Preis gehört zudem ein Treffen mit dem Schauspieler Tom Wlaschiha aus der Fernsehserie „Game of Thrones“. Unter allen Teilnehmern waren zudem drei Kartenpakete für das Farben- und Musikfestival Holi Gaudy 2016 verlost worden. Als Gewinner wurden ausgewählt: Katinka Heinke aus Jesberg, Pardis Aflaki aus Darmstadt und Antje Langerbein aus Seevetal. Der Jugendwettbewerb „Be a Socializer“ wurde im Rahmen der gemeinsamen Öffentlichkeitskampagne zur Arbeit der Selbstverwaltung von den sechs Ersatzkassen, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse, dem vdek und der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgerufen. Mehr Informationen über die Preisträger und alle weiteren eingereichten Bewerbungen gibt es im Internet unter www.be-a-socializer.de. Informationen über die soziale Selbstverwaltung finden alle Interessierten unter www.selbstverwaltung.de. Pressemitteilung des vdek

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Ersatzkassen verabschieden gemeinsames Forderungspaket zum Morbi-RSA

Die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse) haben sich auf ein gemeinsames Forderungspaket zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA verständigt. Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) hob der Verbandsvorsitzende Christian Zahn hervor: „Die strukturellen Benachteiligungen der Ersatzkassen im Morbi-RSA müssen ein Ende haben. Um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen zu erreichen, muss der Morbi-RSA weiterentwickelt werden. Die Ersatzkassen haben deshalb gemeinsame Reformvorschläge entwickelt und sich auf eine gemeinsame RSA-Politik verständigt.“ Gegenstand des gemeinsamen Maßnahmen- und Forderungspaketes zur Reform des Morbi-RSA sind Neuregelungen zur: Krankheitsauswahl Einführung einer Regionalkomponente, um regionale Kostenunterschiede zu berücksichtigen gesonderten Berücksichtigung von Erwerbsminderungsrentnern Anrechnung der Verwaltungskosten der DMPs Einführung eines Hochrisikopools sowie zu den vorwiegend im Ausland lebenden Versicherten. Mit dem Maßnahmenpaket würden Ungleichgewichte unter den Krankenkassen abgebaut und mehr Gerechtigkeit in der Finanzausstattung erreicht werden. Von der Politik forderte Zahn, die Reform des Morbi-RSA nicht auf die lange Bank zu schieben. „Die Benachteiligungen der Ersatzkassen und deren Versicherten können von der Politik nicht länger ignoriert werden.“ Selbstverwaltungsstärkungsgesetz geht in die falsche Richtung Zahn sprach sich zudem gegen die Pläne der Bundesregierung aus, die Selbstverwaltung durch einen Ausbau der Kompetenzen der Aufsicht und durch eine Verschärfung der Aufsichtsrechte weiter zu schwächen. Vor den ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Ersatzkassen sagte er: „Wir brauchen ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das hält, was es verspricht, nämlich die Entscheidungsrechte und Kompetenzen der Selbstverwaltung auszubauen, statt zu beschränken.“ Dazu gehören insbesondere die Wiedereinführung der vollständigen Beitragssatzautonomie durch die gesetzlichen Krankenkassen und das klare Bekenntnis, dass nicht der Staat und nicht der Markt, sondern die gemeinsame Selbstverwaltung die hochwertige Versorgung der Menschen organisiert. „Es entspricht dem Wesen der Selbstverwaltung, Gesetze auszulegen und im Sinne der Patienten anzuwenden“, so Zahn. Pressemitteilung des vdek

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DKG zur Vorstellung des Berichts zum Hygieneförderprogramm: Weniger verweigern – mehr fördern

Die Krankenhäuser tun viel mehr zur Verbesserung der Hygiene als im heute von der GKV vorgestellten Bericht dargestellt wird. Denn nahezu flächendeckend wird von den Krankenkassen die Anerkennungen von Maßnahmen im Rahmen des Hygieneförderprogramm systematisch unterlaufen, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). “Bei den Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern versuchen die Krankenkassen die gesetzlichen Fördertatbestände nicht bzw. nur begrenzt anzuerkennen. Kliniken, die Assistenzärzte zu Krankenhaushygienikern ausbilden, bekommen maximal eine Weiterbildungsstelle gefördert. Gleiches gilt für Hygienebeauftragte Ärzte – auch hier wird meist lediglich eine Stelle “bewilligt”. Regelmäßig werden die Bedarfe der Kliniken, z.B. bezüglich der Hygienefachkräfte, seitens der Krankenkassen heruntergerechnet und somit die Förderabsicht des Gesetze unterlaufen”, so Baum. Das Förderprogramm war eingerichtet worden, weil mehr Hygienepersonal benötigt wird. Auch jetzt noch ist es so, dass es vielfach schwer fällt, geeignetes Personal zu finden. “Krankenhäuser tun alles, was möglich ist, um die Hygienesituation weiter zu verbessern. Die Krankenkassen müssen aufhören, das Förderprogramm mit angezogener Bremse zu fahren”, machte Baum deutlich. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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131 Millionen Euro fließen über Hygieneprogramm zusätzlich von Krankenkassen an Kliniken

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal bisher mit insgesamt 131 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hygienesonderprogramm. Insgesamt werden die Krankenkassen ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bis zum Ende des Programms zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld, so die Idee des Gesetzgebers, sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Sonderprogramm haben nur jene Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen. Das sind derzeit etwa zwei Drittel aller Kliniken in Deutschland. „Die Gelder aus dem Sonderprogramm Hygiene sind als zeitlich begrenzte, zusätzliche Hilfe der Beitragszahler für die Krankenhäuser zu sehen. Keinesfalls werden damit die Krankenhäuser aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung entlassen, selbst für umfassende Hygiene zu sorgen und damit die Patienten vor Krankheitserregern zu schützen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Förderung im Detail Von den rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland sind 1.555 anspruchsberechtigt. Bisher haben 1.218 von ihnen Fördergelder bei den Krankenkassen abgerufen. Rund 86,8 Millionen Euro haben die Kliniken für die Einstellung neuer Hygienekräfte, für die interne Besetzung und für die Aufstockung von Teilzeitstellen erhalten. Damit entfallen etwa zwei Drittel der bisherigen Geldbeträge auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten. In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 23,6 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 8,9 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker verwendet. Beträge in Höhe von etwa zwölf Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden. Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet und z. B. neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013 und 2014 ausgewertet worden. In jedem der drei Förderbereiche haben die Krankenhäuser bisher etwa ein Drittel der vereinbarten Geldbeträge sachgerecht eingesetzt. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa ein Drittel der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Bestätigungen für die restlichen Geldmittel stehen noch aus. Hintergrund Das Hygieneprogramm soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Grundlegend ist hierbei das Infektionsschutzgesetz, in dem Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens festgehalten sind. So muss ein Krankenhaus sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um das Auftreten und die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger zu vermeiden. Eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal ist zu gewährleisten. Verbindlich für die Krankenhäuser sind dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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