Es geht voran: Das 60. Pharma-Unternehmen bei securPharm

Rund fünf Monate nach Veröffentlichung der EU-Verordnung zur Fälschungsschutzrichtlinie hat sich das 60. Pharma-Unternehmen an securPharm e.V., dem deutschen Schutzschild gegen gefälschte Arzneimittel, angeschlossen. Inzwischen mit dabei sind auch TOP 20 Pharma-Unternehmen wie Bayer Vital GmbH, Lilly Deutschland GmbH oder Janssen-Cilag GmbH. Die Mehrzahl der Unternehmen, die bislang auf den steigenden Zeitdruck reagiert haben, stammt jedoch aus dem Mittelstand. „Ein positiver Trend ist klar erkennbar, der sich hoffentlich fortsetzen wird. Angesichts der drängenden Zeit sollten weitere Pharma-Unternehmen reagieren und sich securPharm anschließen, um die internen Unternehmensprozesse schon vor dem Starttermin am 9. Februar 2019 unter Realbedingungen zu trainieren. Dies ist eine einmalige Chance, um mögliche interne Fehlerquellen zu identifizieren und auszuschließen“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e.V., der nicht gewinn-orientierten deutschen Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Portfolio hat, muss sich an die Datenbank der pharmazeutischen Industrie anschließen, um die für den Fälschungsschutz erforderlichen Daten hochzuladen. Betreiber des Datenbanksystems der pharmazeutischen Industrie ist die ACS PharmaProtect GmbH. Mehr als 25 Millionen Packungsdaten wurden bereits in das securPharm-System hochgeladen. Eine frühzeitige Anbindung an das Datenbanksystem ist auch dann sinnvoll, wenn Unternehmen noch nicht die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Serialisierung geschaffen haben. Der von ACS PharmaProtect organisierte Erfahrungsaustausch für bereits angebundene Unternehmen ist eine Möglichkeit, die eigenen Prozesse schneller auf den Weg zu bringen und sich mit anderen Pharmaunternehmen auszutauschen. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder unversehrt ist. Weitere Informationen unter www.securPharm.de Pressemitteilung des securPharm e.V.

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Claus Moldenhauer geht nach fast 50 Jahren in Ruhestand

Claus Moldenhauer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, geht nach fast 50 Jahren in den Ruhestand. Der 65-Jährige war elf Jahre stellvertretender Chef der drittgrößten Krankenkasse und verantwortete die Bereiche Personal, Organisation und IT-Services sowie das Kundenbeziehungsmanagement, zu dem neben der Kundenbetreuung in der Fläche auch der Vertrieb und das Marketing der DAK-Gesundheit gehören. Unter seiner Regie wurde die BITMARCK gegründet, die als Full-Service-Dienstleister IT-Lösungen für die gesetzliche Krankenversicherung bereitstellt. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit verabschiedet und würdigt Claus Moldenhauer heute bei einem Festakt in der Hamburger Zentrale. „Unter der Führung von Claus Moldenhauer hat sich die traditionsreiche Deutsche Angestellten Krankenkasse zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen weiterentwickelt“, betont Hans Bender, Verwaltungsratsvorsitzender der DAK-Gesundheit. Sein besonderer Verdienst sei eine zukunftsweisende Kombination aus effizienten IT-Prozessen und innovativen Serviceangeboten. „Für Claus Moldenhauer stand immer der Kunde im Mittelpunkt“, sagt Bender. Vorausschauend habe er auf die zunehmende Online-Affinität der Kunden reagiert und den Aufbau von modernen webbasierten Service- und Versorgungs-Angeboten vorangetrieben. „Notwendige Neuerungen wurden unter seiner Regie durchgeführt, aber Bewährtes auch bewahrt“, so Bender. So gehöre zum Geschäftsmodell der DAK-Gesundheit – neben neuen Online- und Facebook-Filialen – weiter die Präsenz in 486 Servicezentren vor Ort. Internetisierung der Krankenkasse Die Vorstandszeit von Claus Moldenhauer war geprägt vom Aufstieg des Internets. Von 1995 bis 2004 war er Landesgeschäftsführer der DAK in Baden-Württemberg. Zuvor hatte er verschiedene Führungsaufgaben bei der DAK in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen inne. Im Januar 2004 wurde er Mitglied des DAK-Vorstands, zum Jahresbeginn 2005 dessen stellvertretender Vorsitzender. Die rasante Entwicklung des Internets begriff Claus Moldenhauer als Herausforderung für den Kundenservice: „Online-Erlebnisse prägen die Erwartungen unserer Kunden – auch an ihre Krankenversicherung. Digitalisierung, Schnelligkeit und ein erstklassiger Service müssen die logischen Antworten sein“, betont Claus Moldenhauer zum Abschied. Der Kassenmanager verlässt eine Krankenkasse, die zu den größten in Deutschland gehört. Die DAK-Gesundheit hat rund sechs Millionen Versicherte und beschäftigt bundesweit etwa 10.900 Mitarbeiter. Sie wird bei unabhängigen Vergleichen regelmäßig für ihren Kundenservice und ihr großes Leistungsangebot ausgezeichnet und hat jüngst im aktuellen Krankenkassenvergleich des Magazins Focus Money (Ausgabe 06/2016) einen Spitzenplatz belegt. Pressemitteilung der DAK Gesundheit

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Vorstandswechsel beim ISC Münster

Frank Hölscher ist seit dem 22. Juni neuer Vorstand beim IT-Dienstleister ISC Münster. Der bisherige Vorstand, Achim Segler, hat das Unternehmen Ende Mai verlassen. Die ISC Münster eG, IT-Dienstleister für Kunden aus der GKV-Branche mit Sitz in Münster, hat am 22. Juni einen neuen Vorstand erhalten. Auf der Sitzung der Generalversammlung in Berlin wurde Frank Hölscher, der bislang als kaufmännischer Leiter und Prokurist im Unternehmen tätig war, mit sofortiger Wirkung zum alleinigen Vorstand gewählt. Gerhard Kroll, Bevollmächtigter der Generalversammlung der ISC Münster eG betont: „Ich möchte mich bei Frank Hölscher für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Für die künftigen Herausforderungen als Vorstand wünsche ich ihm im Namen der Generalversammlung alles Gute und Erfolg.”   Pressemitteilung des ISC Münster

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Heavy Metal & Prävention: Internationale Auszeichnung für BARMER GEK-Aktion

Mit dem bronzenen Löwen beim Wettbewerb „Cannes Lions“ ist die BARMER GEK am vergangenen Wochenende für ihre Präventionsaktion „Moshpital“ beim Heavy Metal-Konzert in Wacken ausgezeichnet worden. „Cannes Lions“ gilt als begehrteste Auszeichnung der internationalen Werbebranche. In ihrem „Moshpital“ auf dem Konzertgelände in Wacken hatte die Krankenkasse im Sommer 2015 den headbangenden Heavy-Metal-Fans Massagen und Entspannung angeboten und gleichzeitig über Gesundheit und Prävention informiert. Das Moshpital erhielt die Auszeichnung in Cannes in der Kategorie „Entertainment Lions for Music“. „Es macht uns sehr stolz, dass wir mit dem Moshpital nun auch auf internationalem Parkett renommierte Preise gewinnen. Wer die Themen Gesundheitsförderung und Prävention den Menschen nachhaltig näher bringen will, muss das mit außergewöhnlichen und innovativen Ideen tun“, so Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Mehrere hundert Heavy-Metal-Fans besuchten das „Moshpital“ während des Konzertes und ließen sich von Physiotherapeuten mit den unterschiedlichsten Massagen wie Akupressur und Hot Stones verwöhnen. Dass die Aktion nicht nur bei den Fans in Wacken Interesse weckte, zeigten vor allem die Abrufzahlen für das eigens angefertigte Aktionsvideo. Eine Woche vor dem Festival hatten über 170.000 Nutzer das Video gesehen, insgesamt interessierten sich 290.000 dafür. Idee und Konzept der Aktion stammten von der Hamburger Agentur Publicis Pixelpark. Vor der Auszeichnung in Cannes war das Moshpital bereits mehrfach bei innerdeutschen Wettbewerben geehrt worden. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Keine Beitragsgelder für Aufgaben der Kommunen

Das Bundeskabinett hat mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz die nächste Stufe der Pflegereform beschlossen. Damit soll erstens der Geltungsbereich des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch auf die Sozialhilfe ausgeweitet werden, was sinnvoll und richtig ist. Zweiter zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Verschiebung von Zuständigkeiten und Beitragsgeldern von der Pflegeversicherung hin zu den Kommunen. Das wird abgelehnt. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ein einheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sowohl bei den Leistungen der Pflegeversicherung als auch der Sozialhilfe angewendet wird, ist notwendig. Wir wollen, dass für die Menschen dieselben Grundlagen bei der Beurteilung der Frage gelten, wie viel Hilfe sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen.“ Kompetenzen nutzen statt zu vermischen Bisher gibt es in der Versorgung Pflegebedürftiger eine klare Aufgabenteilung: Die Kommunen stellen für Pflegebedürftige im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge die notwenige Infrastruktur, wie beispielsweise altengerechte Busse oder Beratungen zum altersgerechten Wohnen. Finanziert aus Steuermitteln. Die Pflegekassen übernehmen neben den eigentlichen pflegerischen Leistungen auch die aus Beitragsmitteln finanzierte Pflegeberatung und das Fallmanagement für den Einzelnen. Mit dem Gesetz soll jetzt für 60 Modellkommunen die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie mit Geldern der Pflegeversicherung in die individuelle Versichertenberatung einsteigen. Dazu Gernot Kiefer: „Es kann nicht sein, dass die Kommunen aus den Portemonnaies der Beitragszahler gesponsert werden. Der Weg für eine sinnvolle Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege liegt nicht in der Verlagerung von Kompetenzen der Pflegeversicherung auf die Kommunen bei Beibehaltung der Finanzierung durch die Pflegekassen. Vielmehr ist ein abgestimmtes Handeln im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten notwendig und auch möglich.“ Bereits heute können auf der Grundlage des geltenden Rechts die Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen gemeinsam darauf hinwirken, eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Vielfach mangelt es jedoch auf kommunaler Ebene an der konsequenten Umsetzung der bestehenden Regelungen auch aufgrund fehlender Ausstattung mit ausreichenden Finanzmitteln seitens der Länder. Pflegekassen werden im Kampf gegen Betrug gestärkt Mit dem Gesetz sollen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen erstmals die Möglichkeit bekommen zu prüfen, ob Leistungen aus der Häuslichen Krankenpflege auch korrekt erbracht werden. Hintergrund sind die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Betrugsfälle. „Wir unterstützen die schärferen Regelungen zu den Qualitäts- und Abrechnungskontrollen der häuslichen Krankenpflege. Es darf nicht sein, dass die gesamte Pflegebranche darunter leidet, wenn einzelne Anbieter bewusst falsch abrechnen“, so Gernot Kiefer. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Die Chancen der Digitalen Transformation optimal nutzen: Neues Whitepaper gibt Anleitung zur Umsetzung konkreter Digitalisierungsprojekte

Der IT-Dienstleister adesso AG hat ein kostenloses Whitepaper zur Digitalen Transformation veröffentlicht. Es zeigt auf, wie Unternehmen die eigenen Potenziale zunächst systematisch identifizieren und dann mit Cyber-physischen Systemen zielgerichtet ausschöpfen können – und damit aus der abstrakten Digitalen Transformation konkrete Projekte machen. Das Whitepaper „Digitale Transformation – wir machen das jetzt!“ erläutert mit dem „Interaction Room“ (IR) das ideale Projektinstrument zur Vermessung der Digitalisierung. Mithilfe einfacher Spielregeln und dem Fokus auf der visuellen Darstellung von Sachverhalten ermöglicht es der IR, auch bei einer komplexen Ausgangslage und unklaren Anforderungen tragfähige Themen zu identifizieren. Auf diese Weise können Unternehmen binnen weniger Wochen eine Liste mit ihren Top-Digitalisierungschancen erarbeiten und herausfinden, an welchen Objekten genau sie ansetzen müssen. Bei der Umsetzung dieser Chancen spielen Cyber-physische Systeme (CPS) eine entscheidende Rolle. Sie integrieren physische Gegenstände und Abläufe unmittelbar in digitale Prozesse und haben damit umfassende Auswirkungen auf die Qualität und Aktualität dieser Prozesse. CPS unterscheiden sich erheblich von klassischen IT-Systemen. Das Whitepaper verdeutlicht, wie Unternehmen die nötigen CPS entwickeln und einsetzen müssen, um damit neue Möglichkeiten, neue Prozesse und neue Geschäftsmodelle erfolgreich zu realisieren. Das Whitepaper steht auf einer Microsite von adesso unterwww.WirMachenDasJetzt.de zum Download bereit. Dort finden sich auch weiterführende Fachbeiträge von Experten des IT-Dienstleisters zu speziellen Aspekten der Digitalen Transformation. „Die Digitale Transformation wurde inzwischen von allen Experten ausgiebig betrachtet, analysiert und kommentiert. Nun ist die Zeit reif für die Umsetzung. Die Unternehmen wollen jetzt ihre Kunden mit Services und Produkten überzeugen, die die digitalen Möglichkeiten voll ausschöpfen“, sagt Prof. Dr. Volker Gruhn, Aufsichtsratsvorsitzender bei adesso. „Unser Whitepaper beantwortet ihnen dazu die zentralen Fragen – nämlich was genau sie dafür tun müssen und wie ihre nächsten Schritte konkret aussehen sollten.“ Pressemitteilung der adesso AG

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AOK Baden-Württemberg: Länger gesund im Alter. Mehr Vernetzung von Versorgungsstrukturen dringend angezeigt

„Wie lange wir im Alter möglichst gesund leben können, hängt wesentlich mit davon ab, wie Prävention, Rehabilitation und Pflege ineinander greifen“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg anlässlich des Kongresses „Alter plus drei“ am Mittwoch (29.06.2016) in Stuttgart. Damit es gar nicht oder möglichst spät zu Pflegebedürftigkeit komme, seien frühzeitig gezielte Maßnahmen in Prävention und Rehabilitation notwendig. Nach Modellrechnungen werde es bis zum Jahr 2030 einen Anstieg um 35 Prozent auf über 400.000 Pflegebedürftige im Südwesten geben. „Angesichts solcher Zahlen darf es nicht nur um die Leistungsfähigkeit in den drei Sparten gehen. Jetzt muss die Vernetzung in den Fokus und es bedarf gesteigerten Verantwortungsbewusstseins aller beteiligten Akteure“, appelliert Hermann. Gemeinsames Ziel solle die Verbesserung der Strukturen und der Übergänge in den drei Sparten sein. „Wenn zum Beispiel nur in geschätzten fünf bis zehn Prozent der 1.500 Pflegeheime in Baden-Württemberg systematisch Ansätze von Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen stattfinden, wird die Handlungsnotwendigkeit deutlich“, so Hermann. Unterstützt wird der Verantwortungsappell durch Professor Dr. Andreas Kruse, Leiter des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg: „Wir können schon heute den Nachweis erbringen, dass durch die Integration von Rehabilitation in die Pflege ein signifikanter Beitrag zur Verbesserung der Selbstständigkeit, der Selbstverantwortung und der Teilhabe von schwerstkranken und pflegebedürftigen Menschen geleistet wird.“ Die Praxis bestätigt, dass Maßnahmen der Rehabilitation auch für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit zur besseren Lebensqualität führen können: „Durch Übungen werden beispielsweise die Mobilität, die Sprache oder die Feinmotorik verbessert. Dadurch gewinnen die Bewohner mehr Selbstsicherheit und können ihren Alltag wieder mehr nach ihren Bedürfnissen gestalten“, weiß die Pflegekraft Jeanette Diefenbach vom Mannheimer Maria-Frieden-Pflegezentrum. Der präventive Ansatz ist ebenso zentral. „Aktuelle Auswertungen zeigen, dass Prävention und Rehabilitation wirken, weil sie nachweislich Pflegebedürftigkeit verzögern oder vermeiden können“, bestätigt Professorin Dr. Cornelia Kricheldorff von der Katholischen Hochschule in Freiburg. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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ARMIN startet Medikationsmanagement

Die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) startet am 1. Juli 2016 das Medikationsmanagement. Damit können nun auch Patienten der AOK PLUS direkt von dem Modellvorhaben profitieren. Durch die im Rahmen des Medikationsmanagements koordinierte Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker gewinnt ganz klar der Patient. Arzt und Apotheker prüfen gemeinsam die verordneten und rezeptfreien Medikamente auf Wechselwirkungen sowie auf mögliche Unverträglichkeiten. Die AOK PLUS stellt zusätzlich dem betreuenden Arzt und Apotheker die Arzneimittelabrechnungsdaten der letzten sechs Monate zur Verfügung. Dies stärkt die Arzneimitteltherapiesicherheit und durch das Zusammenspiel aller Partner mit der Einbringung der jeweiligen Fachkompetenzen entsteht ein Gesamtüberblick der Medikation des Patienten. Das Produkt dieser interdisziplinären Zusammenarbeit ist ein aktueller Medikationsplan für den Patienten.  ARMIN als Vorreiter für neues E-Health-Gesetz ARMIN hat eine bundesweite Vorbildwirkung. Mit der elektronisch unterstützten Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker erhöht das Modellprojekt ARMIN die Therapiesicherheit für die Patienten und leistet einen entscheidenden Beitrag zur digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. ARMIN ermöglicht bereits jetzt mehr als der zum 1. Oktober 2016 durch das E-Health-Gesetz einzuführende ärztliche Medikationsplan. Nicht nur die elektronische Verfügbarkeit sondern auch die klar geregelten Prozesse und Zuständigkeiten gehen über die Regelungen des E-Health- Gesetzes hinaus. Es resultieren weitestgehend vollständige Medikationspläne, die in Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit von Arzt und Apotheker geprüft und strukturiert mit dem Patienten besprochen werden. Pilotierung von ARMIN erfolgreich Die größte Herausforderung für alle Beteiligten war die technische Umsetzung des Projektes. Hunderte Ärzte und Apotheker müssen untereinander vernetzt werden. Die Praxis- und Apothekensoftware muss gewissermaßen eine gemeinsame Sprache lernen – immer unter Beachtung des Datenschutzes. Um die neuen Funktionalitäten ausgiebig zu testen, wurde seit Jahresbeginn eine Pilotierungsphase mit insgesamt 80 Ärzten und Apothekern durchgeführt. In dieser Zeit wurden schon die ersten Patienten in das Modellprojekt eingeschrieben und betreut. Die ersten praktischen Erfahrungen waren durchweg positiv und zeigten den Mehrwert von ARMIN insbesondere für den Patienten. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die zahlreichen Tests notwendig und qualitätsfördernd waren. Insbesondere technische Probleme konnten identifiziert und gelöst werden.  ARMIN soll sich weiterentwickeln Derzeit beteiligen sich rund 1.500 Ärzte und Apotheker in Sachsen und Thüringen an dem Modellprojekt. Es sollen möglichst viele Patienten von den Leistungen des Medikationsmanagements profitieren können. Denn das Potenzial ist groß: Derzeit nehmen ca. 300.000 Versicherte der AOK PLUS dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel gleichzeitig ein und erfüllen damit die Zugangskriterien. Ab 2017 haben auch andere Krankenkassen die Chance, dem Modellvorhaben beizutreten. Die Vertragslaufzeit des Modellprojekts ist derzeit bis 2018 angesetzt. Eine Verlängerung schließen die Vertragspartner nicht aus und setzen danach auf die Überführung der Inhalte des Projekts in die Regelversorgung. Die Arzneimittelinitiative ARMIN ist ein Modellprojekt der AOK PLUS, der Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsen und Thüringen sowie des Sächsischen und Thüringer Apothekerverbandes. Mit dem Modellvorhaben soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöht werden. Das Medikationsmanagement soll vor allem chronisch kranken älteren Patienten helfen, die mehrere Medikamente einnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.  

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323.000 Euro Schaden durch ambulante Pflegedienste

Der Vorstandsvorsitzende der KKH Kaufmännische Krankenkasse, Ingo Kailuweit, begrüßt die aktuellen Pläne, die Kontrollmöglichkeiten im Kampf gegen Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten zu erweitern. Das Bundeskabinett will heute über die schärferen Überprüfungen abstimmen, die von Bundesgesundheitsminister Gröhe in das neue Pflegestärkungsgesetz eingebracht wurden. „Wir als Krankenkasse haben ein großes Interesse daran, dass die Versichertengelder nicht von schwarzen Schafen der Branche veruntreut werden. Denn der finanzielle Verlust für die Kassen ist immens: Allein unsere Prüfgruppe hat im vergangenen Jahr eine Schadenssumme in Höhe von 323.000 Euro bei ambulanten Pflegediensten aufgedeckt.“ Damit belegte der Bereich mit 43 Betrugsfällen Platz zwei der internen KKH-Abrechnungsbetrug-Statistik. Die meisten Fälle wurden bei Krankengymnasten und Physiotherapeuten aufgedeckt. Der Schaden aus allen laufenden Betrugsfällen im Gesundheitsbereich betrug für die KKH im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro. „Mit der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen befassen wir uns inzwischen seit Jahren konsequent und sehr intensiv. Dabei haben wir leider festgestellt, dass Ungenauigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen im Gesundheitswesen an der Tagesordnung sind. Der Einstieg in die Illegalität ist oft schleichend. Systematischer und gezielter Betrug ist kein Kavaliersdelikt und muss bestraft werden“, so Kailuweit. Der Kassenchef erneuert deshalb auch seine Forderung nach Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Betrugsfälle zukünftig adäquat verfolgen zu können. Häufig seien die Ermittlungsbehörden mit der Komplexität der Sachverhalte überfordert, weshalb es nicht immer zu einem Strafprozess kommen würde. Pressemitteilung der KKH

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Hermann Gröhe: “Bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – Keine Toleranz bei Betrug in der Pflege!“

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Gute Pflege gibt es nicht von der Stange, sie muss wie ein Maßanzug auf die persönliche Situation zugeschnitten sein. Deshalb haben wir mit zwei Gesetzen dafür gesorgt, dass die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Familien passgenauer wird. Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb verbessern wir jetzt die Pflegeberatung in den Kommunen. Außerdem verschärfen wir die Kontrollen, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Für Betrug in der Pflege darf es keine Toleranz geben.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen wird in dieser Wahlperiode die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbessert. Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar ausgeweitet. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet, um die Generationengerechtigkeit in der Finanzierung der Pflegeversicherung zu erhalten. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit einher geht ein neues Begutachtungsverfahren, das den Grad der Selbständigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage fünf Pflegegrade bestimmt. Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält Vertrauensschutz. Insgesamt erhöhen sich die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung in dieser Wahlperiode damit um 20 Prozent. Durch diese Änderungen können Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich besser auf ihre jeweilige Situation zuschneiden. Damit die Hilfe, die benötigt wird zügig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt, stärkt das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Pflegeberatung in den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand. Außerdem werden die Kontrollen verschärft, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Die wichtigsten Regelungen des PSG III Sicherstellung der Versorgung Die Länder sind für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgungsinfrastruktur in der Pflege verantwortlich. Dazu können sie Ausschüsse einrichten, die sich mit Versorgungsfragen befassen. Mit dem PSG III sollen die Pflegekassen nun verpflichtet werden, sich an Ausschüssen zu beteiligen, die sich mit regionalen Fragen oder sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen. Die Pflegekassen müssen Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Dies kann z.B. zur Vermeidung von Unterversorgung in der ambulanten Pflege notwendig werden, wenn bspw. die Erbringung dieser Leistungen durch einen Pflegedienst wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt werden müsste. Beratung Die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen vor Ort soll verbessert werden. Dazu sollen Kommunen mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Darüber hinaus sollen sie künftig Beratungsgutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können. Ergänzend zu ihren eigenen Beratungsaufgaben in der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe sollen sie auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, beraten können, wenn diese das wünschen. Außerdem sind Modellvorhaben zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Über die Anträge von Kommunen, die an diesen Modellvorhaben mitwirken wollen, wird von den Ländern entschieden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen dadurch eine Beratung aus einer Hand erhalten zu allen Leistungen, die sie in Anspruch nehmen können wie z.B. der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe. Angebote zur Unterstützung im Alltag Das PSG III schafft für Kommunen die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen. Diese Angebote zur Unterstützung im Alltag richten sich nicht nur an Pflegebedürftige, sondern auch an deren Angehörige, die dadurch entlastet werden. Darüber hinaus sollen Länder, die die ihnen zustehenden Mittel fast vollständig abgerufen haben, auch die Mittel nutzen können, die von anderen Ländern nicht verwendet wurden. Ziel ist die möglichst vollständige Ausschöpfung des Beitrags der Pflegeversicherung von bis zu 25 Millionen Euro für den Aufbau solcher Angebote. Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Hilfe zur Pflege Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI und nach der deutlichen Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht gedeckt. Wie im SGB XI soll auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Regelung der Schnittstellenproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI wurde im Bereich des Leistungsrechts eine Erweiterung vorgenommen: Nunmehr gehören auch die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung. Das führt zu Abgrenzungsfragen zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Pflegeversicherung bzw. Hilfe zur Pflege. Deshalb soll das PSG III für Klarheit sorgen: Geregelt wird daher, dass die Leistungen der Pflege gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe im häuslichen Umfeld grundsätzlich vorrangig sind, es sei denn, bei der Leistungserbringung steht die Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe im Vordergrund. Außerhalb des häuslichen Umfelds gehen dagegen die Leistungen der Eingliederungshilfe den Leistungen der Pflege vor. Damit enthält der Entwurf klare Abgrenzungsregelungen an den Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, die zudem Kostenverschiebungen zwischen den beiden Systemen vermeiden. Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug in der Pflege Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukü
nftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Zudem sollen bestehende Instrumente der Qualitätssicherung im Bereich der Pflegeversicherung weiterentwickelt werden: In die Stichproben bei den MDK-Prüfungen von Pflegediensten sollen auch Personen einbezogen werden, die allein Leistungen der häuslichen Krankenpflege […]

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