Koalitionsvertrag: Weichen zur erfolgreichen Digitalisierung des Gesundheitswesens gestellt

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Aus Sicht der Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen wurden mit den vereinbarten gesundheitspolitischen Vorhaben wichtige Impulse für die kommenden vier Jahre gesetzt, die es nun zügig im Falle einer Regierungsbildung in verbindliche Maßnahmen umzusetzen gilt. „Im Vergleich zu der letzten Koalitionsvereinbarung wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens in der kommenden Legislaturperiode einen viel höheren Stellenwert einnehmen als jemals zuvor“, lautet die Prognose von Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V., basierend auf den Ergebnissen der Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD. Positiv zu bewerten sei dabei, dass eines der Kernanliegen des bvitg, nämlich die Entwicklung eines übergeordneten Prozesses zur Erarbeitung eines eHealth-Zielbildes, im Koalitionsvertrag mit aufgenommen wurde. „Mit dieser grundlegenden Entscheidung stellt die kommende Bundesregierung die Weichen zur erfolgreichen Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Die Ausgestaltung eines Zielbildes kann nur gelingen, wenn ihn auch die an der industriellen Gesundheitswirtschaft und an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure dieses in einem politisch moderierten Prozess ressortübergreifend und sektorübergreifend gemeinsam entwickeln. Zudem sollte der Anspruch sein, im Rahmen eines konkreten Aktionsplans noch in dieser Wahlperiode mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen zu beginnen“, betont Zilch. Um eine rasche Umsetzung der elektronischen Patientenakte und weiterer Projekte noch in dieser Wahlperiode zu garantieren, bedürfe es zudem einer Investitionsoffensive zur Digitalisierung des Gesundheitssystems. Zugang und Refinanzierung müssen im politischen Prozess geklärt und verbindlich festgelegt werden. Zusätzlich sollte auch die Finanzierung der Digitalisierung von medizinischen Einrichtungen, stationär als auch ambulant, sichergestellt sein, damit diese befähigt werden, längst notwendige Investitionen zu tätigen. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur müsse vom Staat weiterhin gefördert werden, denn schnelle Datenübertragung sei die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung des Gesundheitssystems, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. „Es kann nicht sein, dass es immer noch weiße Flecken in der Breitbandversorgung in Deutschland gibt“, kritisiert der bvitg-Geschäftsführer. Zu begrüßen sei im Koalitionsvertrag wiederum der weitere Ausbau der Telematikinfrastruktur sowie die Herbeiführung von Interoperabilität und die Integration der Pflege in die Telematikinfrastruktur. In diesen Belangen bietet der bvitg der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die unter Berücksichtigung der Telematikinfrastruktur die sektorübergreifende Versorgung vorantreiben soll, Unterstützung durch seine Expertise an. „Nach einer intensiven und langen Zeit der Verhandlung gilt es nun gemeinsam die Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen“, so Zilch. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.

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Kampf gegen Arzneimittelfälschungen: Apotheken setzen „securPharm“ ab 1. April um

Der Kampf gegen gefälschte Arzneimittel, die Kriminelle in die legale Lieferkette vom Hersteller über den Großhandel bis hin zur Apotheke einzuschleusen versuchen, geht ab 1. April 2018 in eine neue Phase. Dieser Tag ist ein weiterer Meilenstein für die Einrichtung des Fälschungsschutzsystems „securPharm“: Bis dahin sollen die mehr als 19.000 Apotheken in Deutschland von ihren Softwarehäusern über notwendige Hardware-Anpassungen und Software-Aktualisierungen informiert sein – und den Zeitplan für die Umsetzung im laufenden Jahr festlegen. Ab dem 1. April 2018 können alle Apotheken ihren Zugang zum securPharm-System beantragen. Dazu müssen sie sich bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) mithilfe des N-Ident-Verfahrens legitimieren lassen und erhalten dann ihr elektronisches Zertifikat (N-ID), welches eine Grundvoraussetzung für die Anbindung darstellt. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute – genau ein Jahr vor Inkrafttreten der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie – mit. Denn ab 9. Februar 2019 dürfen nur noch rezeptpflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine Echtheitsprüfung mit zwei Sicherheitsmerkmalen – Erstöffnungsverschluss und DataMatrix-Code – erfolgreich bestanden haben. Bundesweit haben seit 2013 schon fast 400 Apotheken erfolgreich am Testbetrieb von „securPharm“ teilgenommen. „Die Apotheken werden bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, wenn die Fälschungsschutzrichtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher. „Wir können jetzt sukzessive von der Vorbereitungs- in die Einrichtungsphase übergehen. Die Apotheken haben ausreichend Zeit, um sich vor dem Beginn des Scharfschaltens von ‚securPharm‘ am 9. Februar 2019 mit den neuen Sicherheitsprüfungen und geänderten Arbeitsprozessen vertraut zu machen. Mit dem System erhöhen die Apotheker die Arzneimittelsicherheit für ihre Patienten noch einmal deutlich.“ Hubmann weiter: „Beim Aufbau des europäischen Fälschungsschutzsystems kümmern wir uns in Deutschland zusätzlich um einen besonderen Schutz sensibler Daten. Mit je einem Server für die Industrieunternehmen und die Apotheken werden die Daten für die notwendigen Prüfprozesse nur anonymisiert ausgetauscht. Erst wenn ein konkreter Fälschungsverdacht auftaucht, werden die entsprechenden Daten deanonymisiert gebündelt und zur Aufklärung weitergeleitet.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Endspurt: Nur noch ein Jahr bis zum neuen Fälschungsschutz für Arzneimittel

In einem Jahr geht das neue Schutzsystem für Arzneimittel an den Start. Arzneimittelpackungen, die ab dem 9. Februar 2019 vom Hersteller in den Verkehr gegeben werden, müssen dann Sicherheitsmerkmale tragen. Diese werden von Apotheken vor der Abgabe überprüft, um Patienten noch besser vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. securPharm e. V., die Organisation, die in Deutschland das System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln anhand eines Sicherheitsmerkmals entwickelt, zeigt sich zwar zufrieden mit den im vergangenen Jahr erzielten Fortschritten des Systemaufbaus, gleichwohl müssen sich etliche Marktteilnehmer noch an securPharm anbinden. Das Schutzsystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss bis 9. Februar 2019 in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums errichtet sein. Kernelemente des Systems sind zum einen die Verwendung von Packungen mit Erstöffnungsschutz, zum anderen die Kennzeichnung jeder Packung mit einer individuellen Seriennummer. Das securPharm-System sorgt dafür, dass diese Nummer vor jeder Abgabe einer Arzneimittelpackung auf Echtheit geprüft werden kann. „Wir liegen mit dem Aufbau des neuen Schutzsystems absolut im Plan“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V. Mit dem europäischen Hub, der für den Datenaustausch zwischen den Schutzsystemen der beteiligten Länder sorgt, ist securPharm bereits verbunden. Aber auch unabhängig davon, wie viele weitere Länder zum Stichtag mit dem Hub verbunden sind, wird das securPharm-System den Patientenschutz in Deutschland verbessern. „Die Errichtung eines europäischen Netzwerkes gegen gefälschte Arzneimittel ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die von den Systemnutzern nur durch eine frühzeitige Anbindung und eine entsprechende Trainingsphase gemeistert werden kann“, so Hoferichter. Deshalb steht das securPharm-System den Nutzern bereits seit 2013 zum Training zur Verfügung. Die Nutzer des securPharm-Systems sind Pharma-Unternehmen, Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser. Sie müssen sich an das System anschließen, um die Daten für die gesetzlich geforderte Echtheitsprüfung von Arzneimittelpackungen anhand einer individuellen Seriennummer auszutauschen. „Wir konnten 2017 beobachten, dass die Komplexität der Umstellung und der daraus resultierende Handlungsbedarf weitestgehend in der Arzneimittelwirtschaft verstanden worden sind“, so Hoferichter. So haben 2017 weitaus mehr Pharma-Unternehmen einen Vertrag mit securPharm geschlossen als in den Jahren zuvor. Derzeit sind 200 Pharma-Unternehmen an Bord. Etliche fehlen aber noch immer. „Unternehmen, die noch nicht die nötigen Weichen für das Aufbringen der neuen Sicherheitsmerkmale gestellt haben, empfehlen wir dies unbedingt jetzt zu tun, sonst könnte es für einzelne Hersteller knapp werden“, so Hoferichter. Die Anbindung der öffentlichen Apotheken und Großhändler nimmt planmäßig Fahrt auf. „Einzig die Situation bei der Anbindung der Krankenhäuser betrachten wir mit Sorge“, so Hoferichter. „Bislang hat sich erst ein Krankenhaus an securPharm angebunden und die Arbeit mit dem System erprobt. Hier besteht großer Zeitdruck“. Die Verantwortung für den Anschluss an das nationale System liegt aber bei den Nutzern. „Wir werden nicht nachlassen und weiter darauf hinweisen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig an das System anzuschließen und die Prozesse der Echtheitsprüfung zu testen, damit ab 9. Februar 2019 nicht nur das System reibungslos funktioniert, sondern sich auch alle Nutzer angebunden haben“. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gegeben werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Erstöffnungsschutz besitzen, damit erkennbar ist, ob die Verpackung noch unversehrt ist. Vor diesem Stichtag freigegebene Arzneimittel dürfen jedoch weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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Gute Patientenversorgung nur mit zukunftsfähigen Konzepten!

Der BDPK teilt das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD formulierte Leitbild der Patientenorientierung. Positiv ist die Zusage von Investitionsmitteln für Umstrukturierungen, neue Technologien und für Digitalisierung in Krankenhäusern. Dazu gehört auch die geplante Förderung arbeitsteiliger Prozesse durch die Etablierung neuer Berufsbilder in der stationären Patientenversorgung. Das befähigt Kliniken dazu, gute Patientenversorgung zu organisieren und ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Personaluntergrenzen sind keine Lösung Erhebliche Folgeprobleme sieht der Verband mit der Festlegung von abteilungsbezogenen Personaluntergrenzen für die Pflege auf die Kliniken und ihre Patienten zukommen: Wenn in allen Pflegeheimen und Krankenhäusern starre Personalvorgaben eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass wegen Fachkräftemangels Krankenhausbetten und Pflegeplätze in Pflegeheimen wegfallen. Wartelisten und Unterversorgung wären die Folge. Der Bedarf an pflegerischem Personal lässt sich nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, sondern ergibt sich unter anderem aus den Versorgungsbedürfnissen der Patienten des einzelnen Hauses. Moderne Patientenversorgung erfolgt wegen der Mulitmorbidität der Patienten zunehmend interdisziplinär und abteilungsübergreifend. Außerdem bestehen viele neue Berufsbilder, die in die Patientenversorgung eingebunden sind, die sich dem klassischen Pflege- und Arztberuf nicht eindeutig zuordnen lassen. Zusätzliche Bürokratie durch MDK-Prüfungen halten Pflegekräfte und Ärzte vom Patienten fern.  „Besser wäre es, pflegerelevante Qualitätsindikatoren (Häufigkeit Dekubitus, nosokomiale Infektionen, Komplikationsraten) und Patientenzufriedenheit konsequent zu messen und zu veröffentlichen. Das schafft die Grundlage, Pflegepersonal sinnvoll einzusetzen. Eine solche Herangehensweise wäre weitaus konstruktiver und sinnvoller, als sich mit dem Zählen von Köpfen zu beschäftigen,“ sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Krankenhausbehandlung ist Teamarbeit! Rückwärtsgewandt ist die Entscheidung, das DRG-System bei den Personalkosten für Pflege außer Kraft zu setzen. „Damit werden Pflegekräfte willkürlich aus der organisatorischen Einheit Krankenhaus gehoben. Das heißt auch, dass Krankenhäuser für ca. ein Drittel ihrer Personalkosten, die sie für die Pflege aufwenden, zur Selbstkostendeckung zurückkehren,“ kritisiert Thomas Bublitz. Bestehende Organisationsstrukturen werden konserviert, Arbeitsteilung verhindert und Anreize für organisatorische Weiterentwicklung verschwinden. Um eine Vision der medizinischen Versorgung der Zukunft zu entwickeln, benötigen Krankenhäuser organisatorische und finanzielle Hilfestellungen. Eine Expertenkommission auf Bundesebene sollte Vorschläge zur Organisation des Krankenhauses der Zukunft erarbeiten. Handlungsbedarf gibt es vor allem bei der Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und dem Einsatz der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung bei Diagnostik und leitliniengerechter Behandlung. Sehr sinnvoll ist die Intention der Koalitionäre, die rehabilitative Versorgung der pflegenden Angehörigen zu verbessern und den Ärzten die Direktverordnung von Rehabilitationsleistungen zu erlauben. Das allein reicht nicht. Der wachsenden Zahl von Pflege abhängigen Menschen, kann nur mit Rehabilitation begegnet werden. Deshalb ist die Direktverordnung für alle Patienten der GKV notwendig. Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Privatkliniken e.V.

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Gesundheitspolitik bis zuletzt Knackpunkt in den Koalitionsverhandlungen

Zum erfolgreichen Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD äußert sich Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse, wie folgt: „Die Gesundheitspolitik war bis zuletzt ein entscheidender Diskussionspunkt in den Verhandlungen. Das zeigt die Bedeutung und den Wert, den Gesundheit und Pflege für die Menschen haben. Es unterstreicht aber auch die Notwendigkeit, die Herausforderungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und ihrer Finanzierung zügig anzugehen. Die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung ist im Sinne der Versicherten positiv zu werten, die somit künftige Kostensteigerungen nicht mehr alleine schultern müssen. Ein weiterer zentraler Punkt im Koalitionsvertrag, den wir als Schwenninger sehr begrüßen, ist die vereinbarte Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sowie seine regelmäßige Evaluation. Seit langem setzen wir uns für einen fairen und transparenten Finanzausgleich ein, um wieder einen chancengleichen Wettbewerb zwischen den Kassen herzustellen. Denn nur mit einer gerechten Finanzierung ist auch eine gute Versorgung der Versicherten gewährleistet. Wir begrüßen den Ausbau der Digitalisierung und Telemedizin, die Stärkung der Gesundheitskompetenz und Prävention, die Verbesserungen im Bereich der ambulanten Versorgung sowie in der Alten- und Krankenpflege. Bei der konkreten Umsetzung aller Reformpläne sollten jedoch die finanziellen Aufwendungen mit Blick auf die Beitragszahler mit Augenmaß und klarer Zielsetzung erfolgen. Die getroffenen Vereinbarungen im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung bleiben hinter den Erwartungen zurück. Die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die erst bis Ende 2020 Ergebnisse vorlegen soll, schiebt das Thema auf die lange Bank. Denn mit einer Gesetzgebung ist somit in dieser Wahlperiode nicht mehr zu rechnen. Welche Auswirkungen eine Reform der Arzthonorare hat, soll ebenfalls eine Kommission untersuchen. Ich kritisiere an der kontrovers geführten Debatte, dass die unterschiedliche ärztliche Vergütung als Ursache für sämtliche Defizite im Gesundheitswesen gesehen wird. Allein die Begrifflichkeit einer vermeintlichen „Zwei-Klassen-Medizin“ wird in keiner Weise dem hohen Versorgungsniveau in der GKV gerecht. Ob mehr Geld für die Ärzte zwingend zu Verbesserungen für die Versicherten führt, bleibt fraglich. Mit dem geplanten Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde die Chance vertan, die Arzneimittelversorgung sinnvoll zu ergänzen. Wir brauchen die Apotheke vor Ort, wir brauchen aber auch neue Versorgungsformen, gerade im ländlichen Raum. Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen bleibt nun der anstehende Mitgliederentscheid der SPD abzuwarten. Mit Blick auf die monatelangen Verhandlungen brauchen wir nun möglichst schnell eine handlungsfähige Regierung, die die wichtigen Struktur- und Versorgungsfragen anpackt und dabei alle Beteiligten mit ins Boot holt.“ Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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IKK e.V.: Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen lassen hoffen!

Zu den heute erzielten Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD erklärt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.: „Endlich liegt ein Papier auf dem Tisch und eine handlungsfähige Regierung ist in Sicht. Der Koalitionsvertrag ist eine gute Grundlage für alle Beteiligten, gemeinsam die Versorgung der Patienten flächendeckend zu verbessern. Begrüßenswert sind der Ausbau der Zusammenarbeit und Vernetzung sowie der starke Impuls auf Digitalisierung. Entscheidend ist die hochwertige medizinische und pflegerische Betreuung, die für jeden Patienten – ob in der Großstadt oder auf dem Land – gewährleistet sein muss. Erfreulich ist auch, dass der Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickelt werden soll. Eine Übergangslösung kann hier die richtigen Zeichen setzen. Endlich hat die Politik auch erkannt, dass der Manipulation Einhalt geboten werden muss. Der Einsatz für eine verbesserte Pflege ist positiv, die zusätzlich angewandten Mittel müssen aber auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Damit dies gewährleistet ist, bedarf es nicht nur einer Festlegung von Personaluntergrenzen im Krankenhaus, sondern einer gesicherten dualen Finanzierung. Eine Erinnerung an die Verpflichtung der Länder zur Investitionsfinanzierung im Krankenhaus reicht nicht und führt eher zu einem ´weiter so`. Der Einsatz der Großen Koalition für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht zeitgemäß. Gerade noch hat ein Gutachten des BMWi darauf verwiesen, dass es keine Bestandsgefährdung von Apotheken durch den Versandhandel gibt. Die angekündigte Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage für sogenannte ´kleine Selbstständige` unterhalb des Mindestlohns ist und bleibt ein falsches Signal und befördert nicht auskömmliche Selbstständigkeit. Das kann nicht im Sinne der Sozialversicherung sein.“ Pressemitteilung des IKK e.V.

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ABDA: Erleichterung über Koalitionsvertrag: Stärkung der Apotheken vor Ort als Ziel

Mit Erleichterung reagieren Deutschlands Apotheker auf die Ankündigung im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag, die Apotheken vor Ort zu stärken. CDU, CSU und SPD wollen die bundesweite Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln wiederherstellen und damit eine Schieflage im Wettbewerb unter den Apotheken ausgleichen, indem sie sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einsetzen. „Es ist eine vernünftige Entscheidung, die Apotheken vor Ort zu stärken“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Auch und gerade im Kontext der strukturpolitischen Ziele der zukünftigen Bundesregierung müssen die Apotheken in der Fläche gehalten werden. Gemäß Koalitionsvertrag sollen schließlich alle Menschen in Deutschland einen gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge haben.“ Schmidt weiter: „Gesundheitspolitik ist Strukturpolitik. Und die Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitspolitik.“ Schmidt zufolge wird es nun darauf ankommen, dass baldmöglichst eine neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen kann, um die Zusage im Koalitionsvertrag möglichst zügig in gesetzgeberische Maßnahmen einfließen zu lassen. Zum Hintergrund: Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist Ende 2017 auf 19.748 gesunken. Das sind genau 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 20.023). Der Rückgang von 275 Betriebsstätten ergibt sich aus dem Saldo von 120 Neueröffnungen und 395 Schließungen. Derweil ist auch die Zahl der Apothekeninhaber im Jahr 2017 um 371 auf 15.236 gesunken, die wiederum 4.512 Filialen betreiben. Die aktuelle Gesamtzahl an Apotheken markiert den tiefsten Stand seit 30 Jahren – 1987 gab es mit 19.637 letztmalig noch weniger Apotheken. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Koalitionsvertrag: AOK sieht Ansätze für eine bessere Versorgung

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt im Gesundheitskapitel die richtigen Schwerpunkte. „Sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung, Pflegepersonalbedarf, Qualitätsoffensive, Beitragsgerechtigkeit – das sind die Felder, auf denen wir endlich vorankommen müssen“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Die medizinische Versorgung in Deutschland verharre in starren Sektoren und produziere zu viele Qualitäts- und Effizienzverluste. Deshalb sei die geplante Initiative zur stärkeren Vernetzung und Zusammenarbeit überfällig. „Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der Koalitionsvertrag mehr Wettbewerbsinstrumente vorsieht und die Krankenkassen nicht nur als Zahler aufruft.“ Die AOK werde auf jeden Fall ihre Gestaltungsspielräume nutzen und mit weiteren Initiativen die Qualitätsorientierung und Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Vollkommen plausibel sei es, die nachhaltige Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Altenpflege-heimen zum Schlüsselthema zu machen. „Wir müssen dabei sichergehen, dass zusätzlich aufgebrachte Mittel allein dem Pflegepersonal zugutekommen und nicht etwa auf dem Konto von Pflegeheimbetreibern oder in der medizinischen Ausstattung landen.“ Dass der Koalitionsvertrag das Bekenntnis zur Qualitätsorientierung im Krankenhaus noch einmal bekräftige, sei aus AOK-Sicht ebenfalls zu begrüßen. Zugleich mahnt Litsch: „Das Thema Qualität darf aber nicht als Vorwand dazu dienen, bei der Neuordnung der Krankenhauslandschaft nachzulassen oder gar das Selbstkostendeckungsprinzip über die Hintertür einzuführen. Qualität muss der Motor für echte Strukturveränderungen sein.“ Auch im Bereich der Finanzierung erkennt Litsch eine ordnungspolitisch vernünftige Handschrift. „Bei der Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs stützen sich die Koalitionäre konsequent auf das Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes.“ Sinnvoll sei auch die geplante schrittweise Anhebung der Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln sowie die Absenkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige. „Alle diese Maß-nahmen stärken die Finanzarchitektur und sorgen im Endeffekt für mehr Beitragssatzgerechtigkeit.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Koalitionsvertrag mit positiven Perspektiven für die Krankenhäuser

„Mit der besonderen Ausrichtung auf die Personalsicherung und die Weiterentwicklung verzahnter, an den Erfordernissen vor Ort orientierter Versorgungsstrukturen werden neue konzeptionelle Ausrichtungen vorgenommen, die den Stellenwert der Krankenhäuser in der medizinischen Daseinsvorsorge stärken können. Grundsätzlich positiv ist die vorgesehene Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen. Die Koalitionsvereinbarung beinhaltet damit für die Krankenhäuser eine Reihe positiver Perspektiven, deren Effekte allerdings von der konkreten Umsetzung abhängen. Ungelöst bleibt aber die absolut unzureichende Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Kliniken“, kommentiert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stellt eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. Das damit verfolgte Ziel, den krankenhausindividuellen Personalbedarf in seiner Grundstruktur unabhängig von den Behandlungsfällen finanziell abzusichern, entspricht den Erwartungen der Beschäftigten und der Patienten in den Kliniken. Dies kann aber nur gelingen, wenn eine gute Personalausstattung nicht mit Rechtfertigungszwängen gegenüber den Krankenkassen verknüpft wird. „Ein Personalaufbau in den Kliniken muss in diesem System belohnt werden“, betont Gaß. Der vorgesehenen Ausweitung der Personaluntergrenzen über die pflegesensitiven Bereiche hinaus auf alle bettenführenden Abteilungen werden sich die Krankenhäuser stellen. Klar ist aber auch, dass ein derartiges Verfahren methodisch anspruchsvoll ist, ausreichend Vorbereitungszeit erfordert und nur mit Flexibilitätskomponenten funktionieren kann. Die Verlängerung des Hygienesonderprogramms für Krankenhäuser ist ebenfalls ein wichtiger Schritt und macht deutlich, dass dem Kampf gegen Keime auf politischer Seite ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Die Notwendigkeit des Abbaus von Versorgungshemmnissen zwischen ambulant und stationär wird besonders deutlich bei der Notfallversorgung. Es ist begrüßenswert, dass die Krankenhäuser gleichberechtigt in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes einbezogen werden. Klar muss aber auch sein, dass das Morbiditätsrisiko in diesem Segment den Krankenkassen zugeordnet werden muss. Aus Sicht der Krankenhäuser wäre ein neues Budget kontraproduktiv. Notfallleistungen müssen extrabudgetär finanziert werden. Dazu ist eine neue, den Aufwendungen der Krankenhäuser gerecht werdende Gebührenordnung zu schaffen. „Positiv wäre es gewesen, wenn in diesem Koalitionsvertrag auch die ambulante spezialärztliche Versorgung an den Kliniken thematisiert worden wäre“, erklärt Gaß und fordert: „Die Restriktionen, die sich in der Umsetzung durch die Selbstverwaltung ergeben haben, müssen dringend abgebaut werden.“ Nur dann könne den GKV-Versicherten die hohe Expertise der Kliniken in diesem Bereich voll umfänglich zugänglich gemacht werden. Zustimmend bewertet der DKG-Präsident, dass die künftige Koalition die Wohnortnähe von stationären Leistungen als Grundbestandteil der Daseinsvorsorge hervorhebt. „Die Betonung der wohnortnahen Geburtshilfen macht deutlich, dass der bisherige Ansatz, die wohnortnahe Versorgung über Sicherstellungszuschläge zu garantieren, untauglich ist „, so Gaß. Dass die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote im Bereich der Nachsorge und Pflege als neue Aufgaben übertragen bekommen sollen, trägt einem dringenden Bedürfnis von Wohnortnähe in der Grundversorgung Rechnung. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Krankenhäuser ist das Ziel, den MDK unabhängiger zu gestalten. Dies könnte auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. „Wir brauchen eine Abkehr von der Misstrauenskultur und eine Rückführung der Bürokratie auf das Notwendige. Einen klaren Arbeitsauftrag zur Entbürokratisierung vermissen wir aber im Koalitionsvertrag. Jede Stunde die wir durch den Abbau von Überregulierungen gewinnen, kommt den Patienten zugute „, erklärt der DKG-Präsident. „Bedauerlich ist, dass die drei Parteien nicht den Mut hatten, bei der Investitionsfinanzierung eine Bundesbeteiligung miteinzubeziehen. Nur die Bezugnahme auf den fortgeführten Strukturfonds wird der Problematik des Investitionskostenstaus in keiner Weise gerecht“, stellt Gaß fest. Wie auch in Bereichen des Schienenverkehrs, der Schulen und aller Bildungseinrichtungen bedarf es in den Krankenhäusern einer dringenden Aufstockung der Investitionsmittel. „Da die Länder dieser Aufgabe nicht gerecht werden, ist es dringend geboten, dass der Bund sich beteiligt“, fordert Gaß. Insbesondere dann, wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen tatsächlich als eine der wichtigsten Herausforderungen einer neuen Bundesregierung angesehen wird. Das Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ und ein Digitalisierungsaufschlag auf die DRGs seien dringend erforderlich. „Man erkennt deutlich das politische Ziel der Verhandler, die Rahmenbedingungen für die Patienten und die Beschäftigten in den Krankenhäusern zu verbessern. Bei der gesetzlichen Umsetzung muss es nun darum gehen, klare Regelungen zu formulieren, damit die Ziele der Politik auch schnell wirksam werden“, appelliert Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Neue Verträge – Krankenkassen und KV Nordrhein verbessern Behandlung schwerkranker Patienten

Patienten aus dem Rheinland, die an langwierigen und schweren Erkrankungen leiden, profitieren seit Jahresbeginn von neuen Versorgungsstärkungsverträgen, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein mit der AOK Rheinland/Hamburg, der KKH Kaufmännische Krankenkasse (KKH), und erstmals mit der DAK-Gesundheit geschlossen hat. Auch mit der Techniker Krankenkasse (TK) gilt seit Januar ein neuer Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten Versorgung. „Unser wichtigstes Ziel ist es, mit den neuen Verträgen die haus- und fachärztliche sowie auch die psychotherapeutische Grundversorgung multimorbider Patienten nachhaltig zu verbessern“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Erreicht werden soll dies vor allem durch eine engmaschige Kombination medikamentöser, persönlicher und psychosozialer Betreuung durch die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten. Diese erhalten für den erhöhten Betreuungsaufwand ihrer Patienten neben Quartalspauschalen auch Zuschläge für Besuche im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim. Auch die Krankenkassen sind von den neuen Vertragsangeboten überzeugt. Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg sagt: „Mit dem Versorgungsstärkungsvertrag der AOK Rheinland/Hamburg beschreiten wir neue Wege – insbesondere in der facharztgruppenübergreifend abgestimmten Medikation multimorbider Patienten. Erstmals ist auch die Selbstmedikation der Patienten dabei berücksichtigt.“ Den Mehrwehrt für Ihre versicherten Mitglieder betonen auch die DAK-Gesundheit, die KKH und die TK: „Wir wollen mit dem neuen Vertrag die Betreuung von schwerst- und chronisch Kranken deutlich verbessern. Gerade sie brauchen unsere besondere Unterstützung und das ein Leben lang“, unterstreicht Klaus Overdiek, Leiter der DAK-Landesvertretung in NRW. „Mit den neuen Verträgen haben wir für chronisch Kranke ein kompaktes Leistungspaket geschnürt“, sagt Wilhelm Pauly von der KKH, Leiter Vertragsmanagement Nordrhein. „Versicherte können sich ab sofort in dieses besondere Versorgungsprogramm einschreiben und profitieren von einer intensiven Betreuung durch ihren Haus- oder Facharzt bzw. Psychotherapeuten.“ Und Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW, erklärt: „Die neuen Versorgungsstärkungsverträge im Rheinland bringen unseren Versicherten ganz konkrete Verbesserungen wie häufigere Hausbesuche, kürzere Wartezeiten und eine optimierte Arzneimitteltherapie.“ An den neuen Verträgen können alle in Nordrhein niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten mit direktem Arzt-Patienten-Kontakt teilnehmen. Die Verträge basieren auf Paragraf 140a des Sozialgesetzbuchs V und ersetzen den bislang in Nordrhein angebotenen Hausärzte-Strukturvertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg sowie die Betreuungsstrukturverträge mit der KKH und der TK. Deren Leistungen können seit Januar nicht mehr abgerechnet und vergütet werden. Aufgrund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes sowie der Forderungen der Bundes- als auch der Landesaufsichtsbehörden war es erforderlich, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die bisher bestehenden Vertragsformen zu ersetzen. Weitere Informationen auch unter www.kvno.de/vertraege Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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