Strukturreform verbessert ambulante psychotherapeutische Versorgung

„Mit dem heutigen G-BA-Beschluss wird sich das psychotherapeutische Versorgungssystem in Deutschland künftig verbessern. Wir begrüßen, dass der G-BA nach langjährigen Verhandlungen eine Reform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung beschlossen hat. Für die Ersatzkassen ist dieser Beschluss hochrelevant, da mehr als 50 Prozent aller Psychotherapien von ihren Versicherten in Anspruch genommen werden. Geplanter Termin für das Inkrafttreten der Neuerungen ist der 1. April 2017. Besonders positiv für die Versicherten ist die Einrichtung psychotherapeutischer Sprechstunden. Damit steht ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung, der hilft, noch früher abzuklären, wie notwendig und dringlich eine Behandlung ist. So kann zudem von Anfang an die für den Patienten am besten geeignete Therapie eingeleitet werden. Geplant ist, die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei der Vermittlung der Sprechstunden einzubinden; die Vermittlung des Versicherten soll binnen vier Wochen geschehen. Dass die telefonische Erreichbarkeit der Praxen verpflichtend geregelt wird, ist ein weiterer besonders wichtiger Schritt zu einer besseren Versorgung. Hierzu kann auch die Förderung der Gruppentherapie beitragen: Diese noch viel zu selten genutzte Therapieform wird hoffentlich in Zukunft verstärkt angeboten. Vereinfacht wurde außerdem das Antrags- und Gutachterverfahren, womit eine langjährige Forderung der Ersatzkassen umgesetzt wird.“ Pressemitteilung des vdek

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KV Nordrhein: 24 Listen werben um Stimmen für Sitze in der nächsten Vertreterversammlung

Kandidatinnen und Kandidaten von 24 Listen konkurrieren um die 50 Sitze in der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Seit heute sind die kompletten Listen unter www.kvno.de/wahlen2016 veröffentlicht. Alle sechs Jahre sind die Mitglieder der KV Nordrhein aufgerufen, ihre VV und den Vorstand ihrer Kreisstelle zu wählen. Bei den Wahlen zu den Kreisstellenvorständen, den KV-Vertretern vor Ort, treten in diesem Jahr 104 Listen an. Wahlberechtigt sind alle zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, ermächtigte Krankenhausärzte sowie in Praxen angestellte Ärzte und Psychotherapeuten, wenn sie mindestens 20 Stunde pro Woche arbeiten. Die Unterlagen für die Wahl zur VV und zu den Kreisstellenvorständen versendet die KV Nordrhein am 1. Juli. Bei der VV-Wahl hat jeder Wähler eine Stimme für die von ihm favorisierte Liste. Bei der Wahl des Kreisstellenvorstandes haben zugelassene Ärztinnen und Ärzte sieben Stimmen, psychologische Psychotherapeuten und ermächtigte beziehungsweise angestellte Ärztinnen und Ärzte eine Stimme, sofern aus ihrer Gruppe eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl steht. Auf Kreisstellen-Ebene findet eine Personenwahl statt – im Gegensatz zur Listenwahl bei der VV. Am 6. August werden die Stimmen ausgezählt. Die konstituierende Sitzung der neuen VV findet am 8. Oktober statt. An diesem Tag wählen die Vertreter voraussichtlich den neuen Vorstand der KV Nordrhein. Sein Amt tritt der neue Vorstand mit Beginn des Jahres 2017 an. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Für den gleichen Zeitraum werden die Kreisstellenvorstände gewählt. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Hohe Preise belasten Arzneimittelversorgung in Europa

Der EU-Gesundheitsministerrat hat heute gefordert, die Arzneimittelpolitik in den kommenden Jahren in Richtung mehr Patientensicherheit und Qualität weiterzuentwickeln. Das Gremium der Gesundheitsminister aus den EU-Mitgliedsstaaten reagiert mit seinen Positionen außerdem auf hohe Preise für neue Arzneimittel. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die in Brüssel geführte Debatte ausdrücklich. Zugleich fühlt sich der Verband in seinen Sorgen um aktuelle Entwicklungen im Arzneimittelbereich bestätigt. „Ebenso wie die europäischen Gesundheitsminister befürchten wir, dass durch überhöhte Preise der Zugang zu wirksamen und bezahlbaren Arzneimitteln in der EU gefährdet ist“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Als einen Auslöser benennen die EU-Gesundheitsminister den Trend der Industrie zur Segmentierung von Patientengruppen. Dabei würden neue und extrem teure Arzneimittel für immer kleinere Patientengruppen entwickelt, ohne dass ihr Zusatznutzen vollständig belegt ist, heißt es in dem Beschluss. „Auch die Idee der Politik, bestehende Anreize für die Industrie zur Entwicklung von Arzneimitteln systematisch zu überprüfen, ist richtig“, so v. Stackelberg weiter. Der GKV-Spitzenverband teilt die offensichtlich bei den EU-Politikern bestehende Sorge, dass Hersteller in Einzelfällen Anreize missbräuchlich nutzen könnten. „Die geplante systematische Überprüfung sollte auf jeden Fall die Ergebnisse der beschleunigten Zulassung bei der Überprüfung einbeziehen“, regt v. Stackelberg an. „Nur so bekommt man ein vollständiges Bild über mögliche Fehlentwicklungen.“ Die Erfahrung gerade in diesem Bereich zeigt, dass zugesagte Daten aus dem Versorgungsalltag bei beschleunigt zugelassenen Arzneimitteln nur unvollständig von den Herstellern nachgereicht werden. „Dieses saloppe Auslegen der Vorschriften geht zu Lasten von Patienten und öffnet fahrlässig eine Sicherheitslücke. Nicht zuletzt deshalb sollte eine beschleunigte Zulassung von Arzneimitteln unbedingt eine Ausnahme bleiben.“ Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Anregung der EU-Gesundheitspolitiker, Gespräche zwischen wichtigen Stakeholdern über eine künftige Arzneimittelversorgung zu etablieren. V. Stackelberg: „Dabei gehören die Kostenträger dann auf jeden Fall mit an den Tisch – und zwar nicht nur als Gäste, sondern als gleichberechtigter Gesprächspartner.“ Die Forderungen der europäischen Gesundheitspolitiker richten sich als sogenannte Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ an die EU-Kommission und die Gesundheitsminister der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Mit ihnen sollen Änderungen der Gesetzgebung im Arzneimittelbereich angeregt werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Dieter Löschky übernimmt Geschäftsführung der BITMARCK Software GmbH

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2016 Dieter Löschky (54) zum alleinigen Geschäftsführer der BITMARCK Software GmbH berufen. Bislang führte er die Geschäfte als stellvertretender Geschäftsführer gemeinsam mit Andreas Strausfeld (47), der sein Geschäftsführeramt bei der BITMARCK Software GmbH parallel zum 30. Mai niedergelegt hat. Andreas Strausfeld nimmt weiterhin seine Aufgaben als Geschäftsführer der BITMARCK Holding GmbH sowie als Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung wahr. Zudem wird bei der BITMARCK Holding GmbH mit Markus Menzen (52) voraussichtlich zum 01. Dezember 2016 ein zweiter Geschäftsführer seine Arbeit aufnehmen. Der Diplom-Kaufmann blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Geschäftsführer in verschiedenen Unternehmen zurück und ist aktuell in der Geschäftsleitung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH tätig. In seiner Zuständigkeit bei BITMARCK werden künftig die Bereiche Finanzen, Personal und Organisation sowie Recht liegen. Andreas Strausfeld verantwortet ab Dezember – weiterhin als Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung – die Bereiche Operatives Geschäft, Kunden- und Produktmanagement, Revision, Datenschutz und Informationssicherheit sowie Gremien. Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe

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Betriebliche Gesundheitsförderung – AOK Bayern begleitet mehr als jedes fünfte Projekt bundesweit

Über 3.200 bayerische Unternehmen unterstützte die AOK Bayern in 2015 mit insgesamt fast 8.000 Gesundheitsaktivitäten. Im Vergleich zu vor zehn Jahren konnten damit über 60 Prozent mehr Betriebe mit gesundheitsfördernden Maßnahmen erreicht werden. Bundesweit begleitete die AOK Bayern mehr als jedes fünfte Projekt im betrieblichen Gesundheitsmanagement der gesetzlichen Krankenversicherung. Am meisten nachgefragt waren Gesundheitsberichte sowie Angebote zur betrieblichen Bewegungsförderung, Stressbewältigung und gesunden Ernährung. Die Gesundheitsaktivitäten erreichten im vergangenen Jahr über 850.000 Beschäftigte in Bayern. Knapp die Hälfte der Maßnahmen wurde bei Klein- und Mittelunternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten durchgeführt. Mehr als jedes dritte Unternehmen gehörte zum verarbeitenden Gewerbe. Projekte zum betrieblichen Gesundheitsmanagement hat die AOK Bayern bei über 850 Firmen durchgeführt. Dabei werden für das jeweilige Unternehmen nach einer Bedarfsanalyse zielgerichtete Gesundheitsaktivitäten entwickelt. So lassen sich z.B. in Pflegeheimen Arbeitsabläufe und Betriebsausstattung verbessern und das individuelle Gesundheitsverhalten der Pflegekräfte fördern. Neben den Gesundheitsangeboten sehen die beteiligten Unternehmen die größten Vorteile in einer verbesserten Kommunikation und der Verringerung physischer Belastungen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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8-Jahres-Bilanz Hausarztzentrierte Versorgung im Südwesten untermauert Vorteile:

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) verbessert die Versorgung der Patienten und steigert die Effizienz – auf diese Kurzformel lassen sich die Ergebnisse nach acht Jahren zusammenfassen. Forscher der Universitäten Frankfurt/Main und Heidelberg be­legen für den bundesweit ersten HZV-Vertrag in Baden-Württemberg deutliche Vorteile im Vergleich zur herkömmlichen Regelversorgung. Erstmalig zeigt sich, dass Diabetikern durch die intensivere HZV-Betreuung in drei Jahren über 1.700 schwerwiegende Komplikationen wie Amputationen, Erblindungen oder Schlaganfälle erspart bleiben. Pro Jahr ergibt sich eine Reduktion unnötiger Krankenhauseinweisungen bei Herzpatienten von 3.900 Fällen. Die bessere Versorgung wird dabei auf effizienterem Niveau erreicht: 2015 lagen die Investitionen der AOK Baden-Württemberg in den Hausarztvertrag und die damit verknüpften Facharztverträge bei 530 Millionen Euro – 35 Millionen Euro weniger als in der Regelversor­gung angefallen wären. Die Studie beweise, dass die politische Vorgabe zur Umsetzung der HZV erfolgreich gelingt, wenn die regionale Versorgungsgestaltung selbst in die Hand genommen wird: „Hausarztverträge verbessern die medizinische Versorgung, stärken die Rolle des Hausarztes als Gesundheitslotse und tragen zu einer spürbaren finanziellen Entlastung bei, indem Über-, Fehl- und Unterversorgung systematisch abgebaut werden“, bilanzieren die beiden Studienleiter Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main, und Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Ärztlicher Direktor der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg. Chronische Krankheiten wie Diabetes mellitus oder Herzinsuffizienz und Mehrfacherkrankungen nehmen in Deutschland deutlich zu. Hier setzt die HZV an: Sie will die Hausarztrolle stärken, die Pa­tientenversorgung verbessern und die Ressourcen möglichst effizient nutzen. 2008 startete mit dem AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg bundesweit der erste HZV-Vertrag. Seit Beginn wird er von unabhängigen Wissenschaftlern insbesondere auf Unterschiede gegenüber der Regelversor­gung untersucht. „Es zeigt sich nun erstmalig, dass in der HZV-Gruppe bei 119.000 Diabetikern im Verlauf von drei Jahren gut 1.700 schwerwiegende Komplikationen wie Fußamputationen, Erblindungen oder Schlaganfälle vermieden werden können“, so Gerlach. Für Betroffene bedeuten diese Komplikationen eine weitaus größere Einschränkung ihrer Lebensqualität oder sogar eine verkürzte Lebensdauer als die Diabetes-Erkrankung an sich. Nach seiner Ansicht gibt es dafür zwei Gründe: Einerseits müssen Hausärzte für ihre Patienten strukturierte Chronikerprogramme, so genannte Disease-Management-Programme (DMP), anbieten. Die DMP-Rate liegt bei Diabetikern rund doppelt so hoch wie in der Vergleichsgruppe. Andererseits gibt es einen unabhängigen ‚HZV-Effekt‘, bedingt durch verschiedene Faktoren, der zu den positiven Versorgungseffekten beiträgt. So müssen die Hausärzte etwa regelmäßig an strukturierten Qualitätszirkeln zur rationalen Pharmakotherapie teilnehmen. Die Versorgungsforscher überprüften auch, wie sich die gestärkte Lotsenfunktion des Hausarztes auf die Anzahl vermeidbarer Krankenhauseinweisungen auswirkt. Diese sind wesentlich verantwortlich für einen kostspieligen ‚Drehtüreffekt‘, der für die Patienten besonders belastend ist und keinen Beitrag zur Genesung leistet. Von 2011 bis 2014 lag die Anzahl in der HZV pro Jahr jeweils um gut einen Prozentpunkt niedriger. Bezogen auf eine Million HZV-Versicherte sind dies insgesamt rund 40.000 Fälle. Davon entfallen allein pro Jahr rund 3.900 auf Koronare Herzerkrankung (KHK) und Herzinsuffizienz. „Ich führe diesen Rückgang eindeutig auf die intensivere und besser koordinierte Betreuung chronisch kranker Patienten durch den Hausarzt zurück”, erklärt Szecsenyi. „Jeder HZV-Patient hat pro Jahr im Schnitt drei Hausarztkontakte mehr, gleichzeitig nimmt die Anzahl ‚unkoordinierter Facharztkontakte‘ in der HZV ab“. 2014 lag dieser Wert in der HZV-Gruppe bereits 40 Prozent niedriger (1,6 vs. 2,7 Kontakte pro Jahr). Eine Erklärung hierfür ist auch die Abschaffung der Praxisgebühr 2013: In der Regelversorgung wurde die koordinierende Rolle des Hausarztes dadurch anders als in der HZV weiter geschwächt. Eine weitere Erkenntnis laut Szecsenyi: „Die HZV-Effekte sind konstant über mehrere Jahre. In der Mehrzahl der von uns untersuchten Versorgungsbereiche profitieren die Patienten sogar von Jahr zu Jahr mehr.“ Dazu tragen auch die Facharztverträge bei, die seit 2010 mit der HZV verbunden werden. So verringerte sich unter anderem die Anzahl von Operationen im Magen-Darm-Trakt um fast 30 Prozent. Dies entspricht bei 100 Patienten 2,36 Operationen pro Jahr. Die wissenschaftliche Studie kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die bessere Qualität in der HZV nicht im Widerspruch zur Wirtschaftlichkeit steht. „Hausarzt- und Facharztverträge sind seit jeher keine Sparverträge: Wir investieren konsequent in neue patientenorientierte Versorgungsstrukturen und diese Rechnung geht zum Wohle unserer Versicherten auf“, lautet das Resümee von Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. 2015 betrugen unsere Investitionen in die Hausarzt- und Facharztverträge 530 Millionen Euro. Im Ergebnis liegen die jährlichen Gesamtkosten für die Versorgung der teilnehmenden Versicherten damit 35 Millionen Euro niedriger als für eine entsprechende Vergleichsgruppe in der Regelversorgung. Für Dr. Berthold Dietsche ist die HZV „die mit Abstand wichtigste Errungenschaft der letzten 20 bis 30 Jahre“, so der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. „Sie bietet den Hausärzten neue Rahmenbedingungen, die unseren Beruf umfassend aufwerten. In Baden-Württemberg gibt es heute kaum noch eine Praxis, der es ohne eine fest etablierte HZV gelingt, einen Nachfolger zu finden“. Das unterstreicht Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Die Ergebnisse der Forscher bestätigen unsere praktischen Erfahrungen. Hausärzte und Fachärzte haben in der Regelversorgung gerade für ihre schwer kranken Patienten ein Budget, das schnell aufgebraucht ist, und die Patienten werden immer häufiger ins Krankenhaus abgeschoben. Bei den Hausarzt- und Facharztverträgen im Südwesten gibt es kein Budget und keine Fallzahlbegrenzungen, sondern eine Koordination der Behandlung zwischen Haus- und Fachärzten, die sich an gemeinsamen Behandlungsleitlinien orientiert. Dieses Konzept mit Haus- und Fachärzten erklärt viele positive Ergebnisse unserer Evaluation.“ Derzeit nehmen rund 4.000 Haus- und Kinderärzte und über 1.500 Fachärzte und Psychotherapeu­ten an den Verträgen im Südwesten teil. Sie verantworten gemeinsam die Versorgung von 1,4 Milli­onen HZV-Versicherten im AOK-Hausarztvertrag und rund 520.000 Versicherten im gemeinsamen Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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BARMER GEK Arzneimittelreport 2016 deckt Einsparpotenzial in Milliardenhöhe auf

Allein in den nächsten fünf Jahren könnten ohne großen Aufwand mehr als vier Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingespart werden. Das Potenzial, überflüssige Mehrausgaben zu verhindern, liegt nach Angaben der BARMER GEK in den sogenannten Biosimilars, Nachahmerprodukten der biotechnologisch hergestellten Arzneimittel (Biologika). Das belegt der BARMER GEK Arzneimittelreport 2016, der heute in Berlin vorgestellt wurde. „Allein bei der BARMER GEK lässt sich in den nächsten fünf Jahren durch eine konsequente Verschreibung von Biosimilars eine halbe Milliarde Euro an unnötigen Ausgaben verhindern. Bei einer Therapie mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sollten Biosimilars verstärkt angewendet werden, zumal die Versorgungsqualität nachweislich nicht darunter leidet“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Durch den konsequenten Einsatz von Biosimilars könnten in der GKV Mittel frei werden, die in andere innovative Medikamente fließen könnten. Ärztinnen und Ärzte müssen Verordnungsverhalten ändern Einige der umsatzstärksten biotechnologisch hergestellten Medikamente haben kürzlich ihren Patentschutz verloren beziehungsweise werden diesen in Kürze verlieren. Damit werden mehr Biosimilars auf den Markt drängen. Ein Biosimilar ist im Schnitt etwa 25 Prozent günstiger als das Originalpräparat, also das entsprechende Referenzbiologikum. Straub: „Es entsteht über die Biosimilars eine Wettbewerbssituation, in der die behandelnden Ärzte zwischen zwei oder mehreren therapeutisch gleichwertigen, aber unterschiedlich teuren Alternativen wählen können.“ Aufgabe der Ärzte sei es, medizinisch richtig, aber eben auch wirtschaftlich sinnvoll zu verordnen. Biopharmazeutika verursachen 21 Prozent aller Arzneimittelkosten Dem Report zufolge ist zwischen den Jahren 2010 und 2015 der Anteil der Versicherten, die ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel erhalten haben, im ambulanten Sektor von 3,1 auf vier Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Ausgaben für diese Arzneimittel um mehr als 40 Prozent gewachsen und machen inzwischen 1,2 Milliarden Euro aus. Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel verursachen damit 21,3 Prozent der gesamten Arzneimittelkosten der BARMER GEK (5,7 Milliarden Euro). Starke regionale Unterschiede bei Biosimilarverordnung Ob ein Patient ein Biosimilar erhält, hängt nicht unwesentlich davon ab, wo er wohnt. Denn die Biosimilarquoten differieren je nach Kassenärztlicher Vereinigung um fast 100 Prozent. Während die Ärztinnen und Ärzte in Bremen in 54,2 Prozent der Fälle Biosimilars verordnen, sind es im Saarland nur 27,4 Prozent. Wenn man die einzelnen Präparate betrachtet, unterscheiden sich die Verschreibungsquoten sogar um das bis zu 19-Fache. Mecklenburg-Vorpommern weist gar eine „Null-Quote“ für ein Biosimilar aus. „Medizinisch lassen sich diese enormen regionalen Differenzen bei den Verordnungsquoten nicht erklären. Dass viele Ärzte Biosimilars nur selten verordnen, könnte an der Informationspolitik der Pharmahersteller liegen, die schwindende Umsätze bei ihren teureren Originalpräparaten befürchten“, so der Autor des Arzneimittelreports, Professor Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I des Klinikums Saarbrücken. Umso mehr komme es auf die Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern an, noch stärker über Biosimilars zu informieren und mögliche Vorurteile aus der Welt zu räumen.   Aus dem BARMER GEK Arzneimittelreport 2016 Ausgaben im Jahr 2015: Die Ausgaben für Fertigarzneimittel BARMER GEK Versicherter stiegen im Jahr 2015 um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wandte die BARMER GEK 4,62 Milliarden Euro auf. Das entspricht 510,62 Euro je Versicherten, wobei für Frauen mit 520,17 Euro deutlich höhere Ausgaben entstanden als für Männer (497,74 Euro). Der Anstieg ist zu etwa gleichen Teilen auf teurere Arzneimittel und auf Mehrverordnungen zurückzuführen. Nicht ausschließlich erklärt werden kann das Ausgabenplus durch demografische Faktoren, da im Berichtszeitraum das Durchschnittsalter der Versicherten lediglich um 0,4 Jahre gestiegen ist (im Report auf Seite 22). Arzneimittelwirkstoffe mit den höchsten Umsätzen: Mit 127,7 Millionen Euro weist der Wirkstoff Adalilumab (Humira®) den höchsten Umsatz für BARMER GEK Versicherte auf. Er wird zur Behandlung rheumatischer Erkrankungen und chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen eingesetzt. Auf Platz zwei folgt mit 95,3 Millionen Euro Sofosbuvir/Ledipasvir (Harvoni®) zur Behandlung von Hepatitis C. Den dritten Rang nimmt Bevacizumab (Avastin®) mit einem Umsatz von rund 85 Millionen Euro ein, das zur Behandlung von Krebserkrankungen dient (Seite 24 ff). Facharztgruppen: Im Jahr 2015 erhielten 77 Prozent aller BARMER GEK Versicherten Arzneimittel verordnet. Eine Zuordnung der Arzneimittelausgaben nach Facharztgruppen zeigt, dass 44 Prozent der Ausgaben auf Verordnungen durch hausärztlich tätige Mediziner entfallen. Neun Prozent der Ausgaben entstanden durch Verordnungen von Neurologen und 5,6 Prozent durch die von Hämatologen beziehungsweise Onkologen (Seite 41). Verteilung der Ausgaben unter den Versicherten: Die Ausgaben für die Versorgung von rund sieben Millionen BARMER GEK Versicherten, die im Jahr 2015 Arzneimittel verordnet bekamen, verteilen sich sehr ungleich. Das Ausmaß der Ungleichverteilung wird daran deutlich, dass auf 2,9 Prozent der Versicherten der BARMER GEK mit Arzneimittelverordnung 50 Prozent ihrer Arzneimittelausgaben entfallen. Im Jahr 2010 umfasst diese Gruppe noch 4,6 Prozent der Versicherten. Während im Jahr 2010 etwa 30 Prozent aller Arzneimittelausgaben von etwa 1,1 Prozent aller Versicherten benötigt wurden, entfällt derselbe Kostenanteil mittlerweile auf nur 0,63 Prozent (Seite 32/33). Glossar: Was sind eigentlich …? … Biologika: Biologika unterscheiden sich durch den Herstellungsprozess von konventionell chemisch synthetisierten Arzneimitteln. Durch gentechnologisch veränderte (Mikro-)Organismen hergestellte Biologika haben Behandlungsmöglichkeiten für bisher unzureichend oder nicht behandelbare Erkrankungen oder deren Ausprägungen ermöglicht und stellen einen wichtigen Fortschritt der Arzneimitteltherapie dar. Ein großer Teil der biotechnologischen Wirkstoffe wird in Mikroorganismen produziert. Die Qualität der Herstellung und des Produktes werden durch das seit 1995 verbindliche zentralisierte EU-Zulassungsverfahren streng überwacht. In Deutschland sind 151 gentechnisch hergestellte Wirkstoffe in 195 Arzneimitteln zugelassen (Stand März 2016), davon 137 über das zentralisierte EU-Zulassungsverfahren und nur 14 Wirkstoffe (in 19 Arzneimitteln) nach dem früheren nationalen Zulassungsverfahren. Da einige biologische Arzneimittelwirkstoffe unter unterschiedlichen Markennamen vertrieben werden, ist die Anzahl der Arzneimittel größer als die Anzahl der biologischen Arzneimittelwirkstoffe (Report Seite 70). … Biosimilars: Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, das eine Version des Wirkstoffs eines im europäischen Wirtschaftsraum bereits zugelassenen biologischen Arzneimittels (Referenzarzneimittels) enthält. Die Ähnlichkeit zum Referenzarzneimittel in Qualität, biologischer Aktivität, Sicherheit und Wirksamkeit muss basierend auf einem umfangreichen direkten Vergleich etabliert werden. Hierzu gehören im Unterschied zur Zulassung generischer nicht-biologischer Arzneimittel auch immer klinische Studien in einer von der Zulassungsbehörde ausgesuchten besonders kritischen Indikation für dieses Arzneimitte
l. Ähnlichkeit, auch als Mikroheterogenität bezeichnet, ist eine normale Eigenschaft jedes biotechnologisch hergestellten Arzneimittels, nicht spezifisch für Biosimilars und auch kein Hinweis auf eine andere Wirksamkeit oder Verträglichkeit als das Referenzarzneimittel. Aus wissenschaftlicher und regulatorischer Sicht handelt es sich bei dem Wirkstoff des Biosimilars nur um eine andere Wirkstoffversion des Referenzprodukts. Ein […]

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Spitzenorganisationen der Sozialversicherung besorgt über Normung von Gesundheitsdienstleistungen

Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung sind besorgt über Bestrebungen auf europäischer Ebene, Gesundheitsdienstleistungen zu normen. Medizinische Behandlungsleistungen, Leistungen in der Pflege und Rehabilitation müssten dann unter Umständen nach einem europäischen Standard erbracht werden. Daher appellieren die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der GKV-Spitzenverband an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, eine Initiative der polnischen Regierung gegen die aktuellen Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene zu unterstützen. Die polnische Initiative steht auf der Tagesordnung für die Sitzung des Rats der Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik und Gesundheit am 17. Juni 2016. Eine Standardisierung von Gesundheitsdienstleistungen ist nach Meinung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nicht geeignet, mehr Patientensicherheit und Zugang zu einer hochwertigen Versorgung zu erreichen. Sie könnte sogar das Gegenteil bewirken. Als Beispiel verweisen die Spitzenverbände der drei Sozialversicherungen auf die Qualitätssicherung in der Pflege oder bei der medizinischen Versorgung und Rehabilitation. In diesen Bereichen gibt es in Deutschland etablierte Verfahren der Selbstverwaltung, die auf die spezifischen Bedingungen der nationalen Versorgungssituation ausgerichtet sind. Durch eine europäische Normung könnten parallele oder gar konkurrierende Strukturen entstehen. Da sich die Gesundheits- und Sozialsysteme der EU-Mitgliedsstaaten erheblich unterscheiden, ist zu befürchten, dass eine gemeinsame Norm nur als Minimalkonsens erreicht werden kann. Es besteht die Gefahr, dass Qualitäts- und Sicherheitsniveaus abgesenkt würden. Leidtragende wären die Versicherten. Hinzu kommt, dass die europäischen Verträge den Gesundheits- und Sozialbereich ausdrücklich den Mitgliedsstaaten zuweisen. Normen beschreiben technische und qualitätsbezogene Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. Sie haben Empfehlungscharakter. Ihre Anwendung kann jedoch verbindlich vorgeschrieben sein, wenn rechtliche Vorgaben oder Verträge das festlegen. Bislang beschränkt sich die Normung im Gesundheitswesen auf Medizinprodukte, die Produktsicherheit, persönliche Schutzausrüstungen und Kommunikationsprotokolle bei elektronischen Gesundheitsdienstleistungen (e-health). Seit 2012 hat die Europäische Kommission jedoch die Möglichkeit, auch die Normung von Dienstleistungen in Auftrag zu geben. Seit kurzem gibt es entsprechende Aktivitäten des Europäischen Normungsinstituts (CEN), das sich bereits mit konkreten Normungsinitiativen befasst. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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GKV-Spitzenverband: Einmaleffekte sind keine Lösung

Auf die Medienberichte, wonach den Krankenkassen zusätzliche Gelder aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden sollen, reagiert die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Doris Pfeiffer: „Es ist gut, dass die Beitragszahler entlastet werden sollen. Allerdings ist das nur ein Einmaleffekt. Es ändert nichts an den steigenden Ausgaben der nächsten Jahre, die vor allem durch teure Reformen verursacht werden. Nur wenn z. B. die Ausgaben für Arzneimittel begrenzt und die Krankenhausstrukturen bereinigt werden, ist eine Stabilisierung möglich.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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vdek: 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds

Nach Berichten des Nachrichtenmagazins Focus will die Politik die Rücklagen des Gesundheitsfonds um 1,5 Milliarden Euro absenken und den Krankenkassen zur Finanzierung reformbedingter Kosten zur Verfügung stellen. Dazu erklärt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Ulrike Elsner: „Die Reserven im Gesundheitsfonds im nächsten Jahr um 1,5 Milliarden Euro abzuschmelzen und den Krankenkassen zur Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung zu stellen, ist ein erster richtiger Schritt, um im Jahre 2017 einen weiteren Anstieg der Zusatzbeitragssätze zu vermeiden bzw. abzufedern.“ Derzeit verfügt der Gesundheitsfonds noch über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. „Nach Auffassung der Ersatzkassen wäre eine Rücklage im Gesundheitsfonds von 35 Prozent einer Monatsausgabe (ca. 6,5 Milliarden Euro) als Liquiditätsreserve ausreichend. Vor dem Hintergrund der erwarteten Mehrausgaben im Jahr 2017 sollte der Gesetzgeber deshalb zur Entlastung der Versicherten die Rücklagen über die jetzt vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro hinaus absenken“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Pressemitteilung des vdek

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