AOK Baden-Württemberg reagiert mit Kopfschütteln: OLG Düsseldorf legitimiert Pharma-Dumpingangebot

Mit völligem Unverständnis reagiert die AOK Baden-Württemberg auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom Mittwoch (08.06.2016), wonach ein Pharmaunternehmen sein Medikament im Ausschreibungsverfahren jetzt gratis anbieten darf und die AOKs die Schenkung annehmen müsse. „Mit dieser Entscheidung legitimiert das OLG Preisdumping und hat natürlich auch die Verantwortung für die Folgen am Markt zu tragen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Mit dem OLG im Rücken könnte ein Pharmaunternehmen nun sein dreistes Geschäftsmodell verwirklichen und damit Marktverdrängung betreiben, die aller fairen wettbewerblichen Logik entbehre. Zur OLG Entscheidung ist es gekommen, weil das inzwischen medienbekannte Pharmaunternehmen auf Preisdumping setzt und seine Antibabypille quasi kostenlos der AOK-Gemeinschaft anbietet. Das Unternehmen kann jetzt mit OLG-Freibrief ihre Gratis-Offerte über einen Rabattvertrag mit allen AOKs in den deutschen Markt drücken. Genau solche Auswüchse sollte das Vergaberecht verhindern. Trotzdem hat die Vergabekammer in erster Instanz beschlossen, dass die AOK das Angebot annehmen muss und jetzt ist das OLG dieser unverständlichen Grundhaltung gefolgt. Hermann: „Hier hat wohl niemand ausreichend realisiert, dass das Unternehmen mit dieser Null-Strategie vor hat, Wettbewerber in diesem Segment auszuschalten. Später kann es dann kassieren.“ Von den Krankenkassen werde die Antibabypille nämlich nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Danach müssten die Frauen meist selbst zahlen und zwar den regulären Listenpreis. Viele Frauen werden dann aber nicht mehr zu einem anderen Anbieter wechseln. Die OLG Entscheidung hebelt zudem die vergaberechtlich verankerte Auskömmlichkeitsprüfung der Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens aus. Laut AOK-Chef Hermann wäre vielmehr notwendig, dass solche Prüfungen in ihrer Stringenz gestärkt und nicht „anything goes“ eingeführt werde. „Es liegt uns bereits ein weiteres Angebot über eine Schenkung von Arzneimitteln vor. Wie wir uns dagegen noch rechtlich wehren können, müssen wir jetzt genauestens prüfen“, kündigt Hermann an. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Heilmittelversorgung verbessern

Für gesetzlich Versicherte besteht ein umfassender Anspruch auf ärztlich verordnete Heilmittel wie beispielsweise Physiotherapie oder Logopädie. Insbesondere aufgrund der soziodemografischen Entwicklung wird die Bedeutung dieses Leistungsbereichs weiter zunehmen. Das überproportionale Wachstum dieses Leistungsbereichs mit plus 6,6 Prozent im Mittel der letzten drei Jahre weist bereits darauf hin. Für eine weiterhin angemessene Patientenversorgung müssen die bereits bestehenden Herausforderungen angegangen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in seiner gestrigen Sitzung Positionen für eine verbesserte und zugleich finanzierbare Versorgung mit Heilmitteln beschlossen. Evidenz der Heilmittel stärker in den Blick nehmen Trotz des hohen Stellenwertes der Heilmittel in der Patientenversorgung ist der therapeutische Nutzen der im Heilmittel-Katalog enthaltenen Maßnahmen bis heute nur unzureichend geklärt. Eine Prüfung des tatsächlichen Patientennutzens der verschiedenen Maßnahmen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Heilmittelversorgung als Teil des GKV-Leistungskataloges ist es erforderlich, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um hier eine umfassende Transparenz herzustellen. Deshalb sollte der Heilmittel-Katalog in den kommenden Jahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss umfassend überprüft werden. Ausbildungen für Heilmittelerbringer aufwerten Die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte und –schwerpunkte in den einzelnen Bundesländern sollten abgebaut und an das aktuelle Leistungsgeschehen angepasst werden. Dazu gehört, dass beispielsweise Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie fester Bestandteil der Ausbildung werden sollten. Die für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten derzeit mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbundenen Weiterbildungen für solche Leistungen könnten dann wegfallen. Wirkung bereits beschlossener Vergütungsanhebungen abwarten Die Leistungsausgaben für Heilmittel steigen seit Jahren überdurchschnittlich an (2013: +5,1 Prozent; 2014: +8,2 Prozent; 2015: +6,3 Prozent). Die jüngst im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zu gesetzlichen Heilmittelpreisuntergrenzen werden bereits zu Vergütungssteigerungen oberhalb der Grundlohnsummenentwicklung führen. Mit einer generellen Herausnahme der Heilmittel vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität, wie sie derzeit von den Leistungserbringern gefordert wird, wären Ausgabenzuwächse in diesem ohnehin sehr dynamischen Leistungsbereich zunehmend unkalkulierbar, was sich spürbar erhöhend auch auf die Zusatzbeiträge auswirken kann. Diskussion um Blanko-Verordnung und Direktzugang verfrüht Die aktuellen Forderungen nach eigenverantwortlichen Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer im Rahmen einer Blanko-Verordnung oder gar eines Direktzugangs erscheinen verfrüht, da die hierfür erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind. Auch sind wesentliche Fragen der Patientensicherheit sowie der Effektivität und Wirtschaftlichkeit eigenverantwortlicher Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer noch völlig ungeklärt. Erkenntnisse aus den hierzu laufenden Modellvorhaben liegen noch nicht vor. Aus Sicht der Krankenkassen müssen die Berufsgesetze daher zunächst zwingend um Kenntnisse in der eigenständigen Indikationsstellung und Therapieplanung erweitert werden. Dabei sollten auch die noch ausstehenden Ergebnisse aus den bereits laufenden Modellvorhaben mit einbezogen werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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eGK/Telematik – Anwendungen in Parallelnetzen im Rahmen von Selektivverträgen

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes unterstützt trotz der erneuten, durch die Anbieter verursachten Verzögerungen bei der Lieferung wichtiger Hardwarekomponenten weiterhin die Telematikinfrastruktur (TI) als derzeit einzig sicheres Netz des deutschen Gesundheitswesens. Die Telematikinfrastruktur gewährleistet das für medizinische Daten notwendige, sehr hohe Sicherheitsniveau durch permanente Einbindung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Das kürzlich verabschiedete eHealth-Gesetz unterstreicht diese Bedeutung an diversen Stellen, insbesondere durch die Klarstellung, dass der elektronische Arztbrief zukünftig nur noch über Dienste der Telematikinfrastruktur versendet werden darf. Bis zur Verfügbarkeit der Telematik-infrastruktur werden allerdings die Nutzung und der Aufbau von potentiell unsicheren Parallelnetzen nicht unterbunden, sondern im Rahmen von Selektivverträgen teilweise sogar gefördert. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes stellt in diesem Zusammenhang fest, dass nach Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur alle Anwendungen, die eine elektronische Übermittlung medizinischer Daten vorsehen und im Rahmen von Selektivverträgen gefördert und finanziert werden, von der gematik als sicheres Übermittlungsverfahren zugelassen und somit in die Telematikinfrastruktur migriert werden müssen. Eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Beitragszahler von Anwendungen in potentiell unsicheren Netzen darf nicht fortgesetzt werden, wenn zukünftig parallel ein durch die Beitragszahler finanziertes sicheres Netz zur Verfügung steht. Die ggf. entstehenden Migrations-, Betriebs-, Bestätigungs- und Zulassungskosten dürfen nicht auf die Gemeinschaft der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung umgelegt werden. Presseerklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zur Telematik

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Politik muss die Selbstverwaltung stärken: Gestaltungsräume aus- statt abbauen!

Die geplante Reform des Selbstverwaltungsrechts muss eine Ausweitung der Verantwortungs-, Entscheidungs- und Kontrollrechte der Selbstverwaltungsgremien zum Ziel haben. Mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege sind die sachgerechten und alltagsnahen Lösungen der Selbstverwaltung mehr denn je gefordert. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert nachdrücklich an den Gesetzgeber, ein deutliches Signal für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu setzen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt deshalb mögliche Änderungen im Aufsichtsrecht, die eine Erweiterung der Rechtsaufsicht in Richtung einer Fachaufsicht zum Ziel haben, ab. Bereits die bestehende Regelung der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörden bei Vorstandsdienstverträgen stellt einen massiven und sachlich nicht nachvollziehbaren Eingriff in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar und muss mit der jetzt geplanten Reform wieder abgeschafft werden. Nicht akzeptabel wäre auch ein Ersetzen des aufsichtsrechtlichen Beanstandungsrechts durch einen Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt. Ein solcher Schritt würde ganz wesentlich die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung einschränken, ihren Haushalt selbst zu beschließen. Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Leistungsfähigkeit ein starker Rückhalt aus der Politik. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Entscheidung zu RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017

Die Entscheidung zu den vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträgen zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wird sich infolge der großen Antragsflut verzögern. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017. „Wir erwarten eine positive Entscheidung der Verlängerungsanträge und damit Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen für fünf weitere Jahre“, so Wenko Süptitz, Leiter des Fachverbands Photonik bei SPECTARIS. Dank der erfolgten Verlängerungsanträge für erneute Ausnahmegenehmigungen durch den Industrieverband SPECTARIS ist die Rechtslage für die Nutzung von Blei in optischen Gläser und Filtern aber vorerst über das nahe Auslaufdatum  21. Juli 2016 hinaus klar. Solange die Europäische Kommission nicht entschieden hat, bleibt der Status quo erhalten. Dies gilt im Falle einer Ablehnung auch noch mindestens ein Jahr über das Datum der Entscheidung hinaus. Für SPECTARIS-Mitglieder hält der Verband ein englischsprachiges Informationsblatt zur aktuellen Rechtslage bereit. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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BfArM-Tagung zu Chancen und Risiken von Medizin-Apps: „Mehr Klarheit bei Herstellern und Anwendern schaffen.“

Chancen und Risiken von Fitness- und Gesundheits-Apps stehen heute im Mittelpunkt einer Expertentagung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Rund 200 Fachleute aus Wirtschaft, Forschung, Politik und Verwaltung diskutieren Anwendungsbeispiele, Sicherheits- und Erstattungsfragen. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, eröffnete die Tagung mit einem Grußwort. Staatssekretär Lutz Stroppe: „Bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps auf dem Markt wird es immer schwieriger, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden. Deshalb brauchen wir Qualitäts- und Datenschutzstandards, auf die sich Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Damit wollen wir dafür sorgen, dass Gesundheits-Apps im privaten Bereich wie auch in der Gesundheitsversorgung sicher und nutzbringend eingesetzt werden können. Aber auch App-Entwickler benötigen Orientierung. Wir werden das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu einer zentralen Anlaufstelle für App-Entwickler in Deutschland weiterentwickeln. Es soll Herstellern bei der Zulassung von „Medical Apps“ beratend zur Seite stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Medical Apps können eine wertvolle Hilfe sein, wenn es um Gesundheit und Fitness geht. Vielen Entwicklern ist aber nicht bewusst, dass es sich bei diesen Apps um Medizinprodukte handeln kann, für die mit Blick auf den Patientenschutz besondere gesetzliche Regelungen gelten. Deswegen wollen wir mit der heutigen Dialog-Veranstaltung mehr Klarheit bei Herstellern und Anwendern schaffen.“ Gesundheits-Apps sind ein rasant wachsender Markt. Die Anwendungen für Smartphones und Tablets geben Gesundheitsempfehlungen, helfen bei der Dosierung von Arzneimitteln und werten Fitness-Daten aus. Oft ist Entwicklern und Anwendern aber nicht klar, ob es sich dabei einfach um Lifestyle-Anwendungen etwa für Fitnessdaten handelt, oder ob bereits eine Medical App vorliegt, für die die weitergehenden Regularien für Medizinprodukte hinsichtlich Sicherheit, Verkehrsfähigkeit und Überwachung gelten. Den enormen Informationsbedarf beim Thema Medical Apps hatte das BfArM bereits 2015 mit einer ersten Dialog-Veranstaltung aufgegriffen. Mit der heutigen Folgeveranstaltung werden neben neuen Anwendungsbeispielen auch aktuelle Fragen rund um Datenschutz und -sicherheit sowie Erstattungsfragen vertieft. Das BfArM gibt Herstellern und Entwicklern wichtige Entscheidungshilfen an die Hand. So unterstützt die „Orientierungshilfe Medical Apps“ Entwickler bei der Frage, ob ihr Produkt dem Geltungsbereich des Medizinproduktegesetzes (MPG) und den entsprechenden Verordnungen unterliegt. Gleichzeitig gibt die Orientierungshilfe auch erste Hinweise, was in diesem Fall zu beachten ist. Damit ist die BfArM-Orientierungshilfe ein wichtiger Beitrag für eine fundierte erste Abschätzung durch den Hersteller. Darüber hinaus kann das BfArM Hersteller bei Abgrenzungs- bzw. Risikoklassifizierungs-Entscheidungen unterstützen. Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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Repräsentative Forsa-Umfrage – Mehr als jeder dritte Baden-Württemberger fühlt sich durch sein Smartphone ab und zu gestresst

E-Mails checken, WhatsApp-Nachrichten lesen oder Termine im Kalender prüfen – für viele Menschen ist der regelmäßige Blick auf das Smartphone heute ganz normaler Alltag. Seit vor zwanzig Jahren das erste Handy mit mobilem Internetzugang – das „Nokia 9000 Communicator“ – auf den Markt kam, hat sich das Leben vieler Menschen stark verändert. Rund drei Viertel der Deutschen ab 14 Jahren (74 Prozent) verwenden heute ein Smartphone (Bitkom). Der Nutzeranteil hat sich damit innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt. Eine von der AOK in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage zeigt, dass sich mehr als jeder dritte Baden-Württemberger (36 Prozent) durch eingehende Mitteilungen oder Benachrichtigungen auf seinem Smartphone ab und zu gestresst fühlt. „Der permanente Blick aufs Smartphone führt zu einer Unterbrechung der jeweiligen Tätigkeit und verlangt Multitasking – dies kann zu permanentem Stress führen. Auch die große Menge an Informationen, die man über das Smartphone erhält, kann ein Auslöser sein“, sagt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin und Psychotherapeutin bei der AOK Baden-Württemberg. „Beklagt werden in diesem Zusammenhang Schlafstörungen, physische Beschwerden – wie Rückenschmerzen oder Magenschmerzen – aber auch psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression.“ Wer sein Smartphone intensiv nutzt und mindestens einmal pro Stunde auf das Display schaut, fühlt sich häufiger durch eingehende Mitteilungen oder Benachrichtigungen gestresst als die unregelmäßigen Nutzer (46 Prozent vs. 22 Prozent). Besonders stark betroffen sind die 16- bis 29- Jährigen (46 Prozent). Knapstein: „Damit der Blick nicht dauernd aufs Smartphone fällt, kann es hilfreich sein, den Klingelton oder Vibrationsalarm auszuschalten, eine Armbanduhr zu tragen und einen normalen Wecker statt der Weckfunktion des Smartphones zu verwenden.“ Jeder fünfte (20 Prozent) Baden-Württemberger greift häufig abends im Bett noch einmal zu seinem Smartphone: Frauen öfter als Männer (24 Prozent vs. 16 Prozent) und Jüngere mehr als Ältere (46 Prozent vs. 4 Prozent). „Wenn man sich durch sein Smartphone gestresst fühlt, können Achtsamkeitsübungen helfen. Atmen Sie tief durch und konzentrieren Sie sich ganz auf sich selbst. Halten Sie kurz inne vor jeder neuen Herausforderung. Denn wer innehält macht eine bewusste Pause und nimmt sich, seine Sinne und Emotionen bewusst wahr. Dieses bewusste Wahrnehmen nennt man Achtsamkeit.“ Positiv ist, dass die Baden-Württemberger bei Treffen mit Freunden nicht so häufig aufs Display schauen (9 Prozent) und während der Mahlzeiten zuhause mit der Familie meist ganz darauf verzichten (81 Prozent „so gut wie nie“). „Täglich feste handyfreie Zeiten einzuplanen, ist sinnvoll. Noch besser ist es, sich gleich einen ganzen Tag pro Woche nur für die Familie oder Freunde freizuhalten – z.B. den Sonntag“, so Knapstein weiter. Quelle: Eine repräsentative Umfrage der AOK Baden-Württemberg, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Forsa. Befragt wurden insgesamt 505, nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte, Smartphonenutzer im Alter von 16 bis 65 Jahren in Baden-Württemberg. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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IKK classic künftig mit Einzelvorstand

Bei der IKK classic führt künftig ein Alleinvorstand die Geschäfte. Darauf verständigte sich der Verwaltungsrat der Kasse gestern in Berlin. Alleiniger Vorstand wird Frank Hippler (52), der bisher das Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden innehatte. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Gerd Ludwig (57) und das Vorstandsmitglied Albrecht Mayer (54) werden dem Gremium nicht mehr angehören. „Im Rahmen der Neuausrichtung im Gefolge von zwei großen Fusionen arbeiten wir kontinuierlich daran, die Strukturen des Unternehmens zu optimieren“, erläutert der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Ulrich Hannemann. „Dazu gehört auch die Reflektion der strategischen Ausrichtung des Vorstandes, dessen Handlungs- und Entscheidungskompetenz wir mit der heutigen Entscheidung nachhaltig stärken.“ Der Verwaltungsrat dankte Gerd Ludwig und Albrecht Mayer für ihren engagierten Beitrag beim Aufbau der heutigen IKK classic. Die Kasse war 2010 aus der Fusion der IKK Baden-Württemberg, der IKK Sachsen, der IKK Thüringen und der IKK Hamburg hervorgegangen. Seit dieser Zeit standen Ludwig, Hippler und Mayer an der Spitze. Im Jahr 2011 erfolgte eine weitere Fusion mit der damaligen Vereinigten IKK, die rund 1,7 Millionen Versicherte in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachen betreute. Dadurch wurde das Unternehmen zur sechstgrößten deutschen Krankenkasse mit heute rund 3,5 Millionen Versicherten. Pressemitteilung der IKK classic

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Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Keine Mehrheit für Bildung von Fraktionen in der neuen Wahlperiode

Mit einem Rückblick auf die jüngste Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Vortag des Ärztetags in Hamburg begann Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, seinen Bericht zur Lage im Rahmen der VV der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Einen breiten Raum nahm dabei das neue Positionspapier „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“ ein. „Der Kern des Konzepts ist das klare Bekenntnis zum Sicherstellungsauftrag der KVen.“ Dieser soll im Sinne der Patientenversorgung künftig vermehrt in Kooperation mit Krankenhäusern gestaltet werden – „das ist ein Weg, den wir im Zuge unserer Notdienstreform konzeptionell bereits beschritten haben“, sagte Potthoff. Im Verlauf seines Berichts ging Potthoff auch auf die Eckpunkte des geplanten „Selbstverwaltungsstärkungs-Gesetzes“ ein, durch das die Politik das Handeln auch der ärztlichen Selbstverwaltung reglementieren und stärker beaufsichtigen möchte. „Die Betitelung des Gesetzentwurfs ist in Teilen zynisch, wenn man sich die Inhalte genauer anschaut“, kritisierte Potthoff. „Der Gesetzgeber hat darin offenbar einfach aufgegriffen, was ihm in der aktuellen Debatte um die KBV an Sachverhalten begegnet ist“, so Potthoff. Einige Regelungen unterschieden sich kaum von der Einsetzung eines Staatskommissars – etwa die Möglichkeit, Weisungen zur Rechtsanwendung und zur Rechtsauslegung zu erlassen, ohne dass dagegen eine Klagemöglichkeit besteht. Verhandlungen über neue Richtgrößenvereinbarung Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender, nahm Stellung zum aktuellen Stand in Sachen Richtgrößenvereinbarung. „Wir haben die noch bestehende Richtgrößenvereinbarung zum Ende dieses Jahres gemäß des Beschlusses unserer VV gekündigt und verhandeln mit den Kostenträgern über eine neue Vereinbarung. Unser Ziel ist es, das Verordnungsverhalten unserer Mitglieder so zu begleiten, dass es nicht (mehr) zu Regressen kommt“, sagte Brautmeier. Ein weiteres für die Vertragsärzteschaft wichtiges Thema ist die Einführung des elektronischen Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Brautmeier informierte über den voraussichtlich Anfang Oktober 2016 beginnenden Testbetrieb des VSDM in der Region Nordwest, zu der auch das Rheinland zählt. „Wir gehen davon aus, dass der Abgleich der Stammdaten in den meisten Fällen maximal fünf Sekunden dauert und es zu keinen Beeinträchtigungen im Praxisalltag kommt“, sagte Brautmeier. Verlaufen die Tests erfolgreich, soll der Online-Rollout in der Fläche im April 2017 erfolgen. „Wir werden den Testbetrieb im Sinne unserer Mitglieder aufmerksam begleiten.“ Auch bei dem durch die neue eGK-Generation ab Mitte 2016 nötig gewordenen Austausch von einem Teil der Kartenlesegeräte in Praxen stehe die KV Nordrhein nach den Worten Brautmeiers ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite und koordiniert eine Auszahlung der Pauschalerstattung in Höhe von knapp 60 Euro. Da die Erstattung auf 5.000 Kartenterminals begrenzt ist, rät der stellvertretende Vorsitzende, den Erstattungs-Antrag möglichst bald bei der Gematik zu stellen.  Erweiterte Förderung der Weiterbildung „Wir haben einen Entwurf zu einer Vereinbarung mit den Krankenkassen zur Förderung der Weiterbildung von der KBV erhalten“, sagte Brautmeier. „Zusätzlich zu den 7500 Stellen im hausärztlichen Bereich gibt es künftig 1000 Weiterbildungsstellen im fachärztlichen Bereich, allerdings nicht für alle Fachgruppen.“ Nicht alle Kriterien zur Förderung würden in Nordrhein erfüllt – so habe zum Beispiel der Landesausschuss der Krankenkassen und Ärzte bisher nirgendwo eine Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt. „Es gibt aber Kriterien, die wir erfüllen. Auch in Nordrhein gibt es in einigen Regionen Probleme bei der Nachbesetzung frei werdender Arztsitze“, sagte Brautmeier. Keine Änderungen an der Satzung Die vor dem Bericht des Vorstands abgestimmten Anträge zu einer künftigen Bildung von Fraktionen in der VV und zum Prozedere der künftigen Besetzung von Haupt- und Haushaltsausschuss der KV Nordrhein fanden nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit unter den VV-Delegierten. Damit ist weiterhin keine Bildung von Fraktionen in der VV der KV Nordrhein möglich. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte als Aufsichtsbehörde bereits die Genehmigung eines früheren VV-Beschlusses zur Fraktionsbildung davon abhängig gemacht, dass zusammen mit der Möglichkeit zur Fraktionsbildung auch damit einhergehende Details, wie unter anderem deren Mindestgröße, in der Satzung der KV Nordrhein konkret geregelt werden müssen. Dahingehende Beschlüsse wurden von den Delegierten nicht gefasst. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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KKH: Noten für Pflegeheime sind Augenwischerei

Die aktuelle Analyse des Recherchezentrums Correctiv.org bestätigt einmal mehr: Die Zustände in vielen Pflegeheimen sind höchst problematisch. „Es verschlägt einem den Atem angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte aller Pflegeheime Ältere und Kranke nicht korrekt mit Medikamenten versorgen“, sagte Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Laut einer Auswertung von Correktiv.org  haben deutschlandweit gut 60 Prozent aller Pflegeheime in wichtigen Pflegekategorien wie Medikamentenabgabe und Flüssigkeitsversorgung ein Problem. „Vor diesem Hintergrund spottet es jeder Beschreibung, dass laut Pflege-TÜV der bundesweite Notendurchschnitt aller Pflegeheime bei 1,2 liegt“, so Kailuweit. Es sei ein Armutszeugnis, dass ein Benotungssystem mit einer derartig falschen Aussagekraft seit sieben Jahren unverändert besteht. „Im Sinne der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sollte diese Augenwischerei endlich beendet werden.“ Die KKH hat immer wieder auf die Problematik der Qualität in Pflegeheimen hingewiesen. Nach Ansicht der Krankenkasse muss das bisherige Benotungssystem durch aussagekräftige Bewertungen ersetzt werden. „Nur dann wird sich unter den Heimen ein Wettbewerb um echte Qualität entwickeln, von dem die Pflegebedürftigen profitieren“, sagte Kailuweit. Pressemitteilung der KKH

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