Bundeseinheitlicher Medikationsplan: IT-Umsetzung steht

Der Medikationsplan kommt – inklusive einer IT-Spezifikation: Fristgerecht legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum  bundeseinheitlichen Medikationsplan  vor. Auf diesen haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung  einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Neben Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung  und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans, gehört zu der Vereinbarung eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Diese Spezifikation wurde von KBV, DAV und BÄK in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt und wird nun als Anlage der Vereinbarung veröffentlicht. Im Rahmen eines konstruktiven Austauschs haben sich Selbstverwaltung und die IT-Industrie auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. „Mit der jetzt vollzogenen Einbindung der IT-Spezifikation haben es alle Beteiligten den Skeptikern gezeigt, dass Selbstverwaltung und Industrie miteinander konstruktiv und zielgerichtet arbeiten können. Herausgekommen ist eine Spezifikation, die allen Beteiligten Vorteile bringt und für den Erfolg konstruktiver Zusammenarbeit steht.“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg. Die technische Spezifikation basiert auf den fachlichen Vorgaben eines Medikationsplans, der im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne  Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde. „Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V., die Vorteile der Spezifikation. Auch die Selbstverwaltung zeigt sich über das Erreichen eines Etappenziels auf dem Weg zur Einführung des Medikationsplans erfreut: „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Uns freut es daher, dass wir gemeinsam mit der Industrie hierbei eine von allen akzeptierte Lösung finden konnten, die eine möglichst unbürokratische Handhabung für die Vertragsärzte unterstützen soll“ so Dipl. Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung und den Erfolg des Medikationsplans ist die optimale Software-Unterstützung der Ärzte bei der Erstellung und Aktualisierung – der erzielte Konsens mit der Industrie weist den Weg in eine gute Integration in unsere Arbeitsprozesse“ sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. „Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert”, so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Wir wollen und müssen uns den digitalen Herausforderungen stellen. Richtig umgesetzt, trägt der Medikationsplan zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. Ohne Apotheker kann solch ein Medikationsplan kaum aktuell und vollständig sein”, erklärt Becker weiter. Gemeinsame Presseinformation von DAV, BÄK, KBV und bvitg

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Ersatzkassen unterstützen Pflegeseminare für Angehörige von Schädelhirnverletzten

Alle zwei Minuten erleidet ein Mensch in Deutschland eine Schädelhirnverletzung. 270.000 Betroffene sind das jährlich, fast die Hälfte von ihnen ist jünger als 25 Jahre. Viele Betroffene brauchen fortan rund um die Uhr Unterstützung durch Angehörige und Pflegekräfte – oftmals ein Leben lang. Ein tiefer Einschnitt, auch für Angehörige. Um pflegende Eltern, Partner und Geschwister von Menschen mit Schädelhirnverletzungen zu entlasten und sie mit den erforderlichen Pflegekompetenzen auszustatten, haben die Ersatzkassen ihr Versorgungsangebot ausgeweitet. Ab sofort können alle Versicherten von Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse kostenlos an Seminaren für pflegende Angehörige der Hannelore Kohl Akademie gGmbH teilnehmen. Dies regelt eine Kooperationsvereinbarung der Ersatzkassen mit der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung. „Hirnschädigungen durch Unfall oder Krankheit stellen oftmals große Herausforderungen an die Verletzten und ihr soziales Umfeld. Zu den emotionalen und körperlichen Belastungen kommen zahlreiche alltagspraktische Anforderungen und Fragestellungen. Wir freuen uns, mit der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung einen der erfahrensten und kompetentesten Partner in den Bereichen Schulung, Hilfe und Beratung für Betroffene und ihre Angehörigen zu haben. Für die Versicherten der Ersatzkassen bedeutet die Kooperation ausgezeichnete Versorgung in diesem Bereich – echte Hilfe für Helfer, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Dr. Joachim Breuer, Vorstandsvorsitzender der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung, erklärte: „Das Programm trägt dazu bei, die Pflege zu Hause zu ermöglichen und längerfristig aufrechtzuerhalten, was den Wünschen der meisten Betroffenen und Angehörigen entspricht. Ziel der Schulungen ist es, den pflegenden Angehörigen eine Auszeit von ihrem Pflegealltag zu bieten, das Wissen der Teilnehmenden um die Versorgung ihrer Angehörigen zu erweitern und deren Engagement damit zu erhalten.“ Die Seminarreihe für pflegende Angehörige wurde 2004 durch die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) und die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung initiiert. Bundesweit finden die dreitägigen Seminare an wechselnden Orten statt und werden von erfahrenen Fachkräften geleitet. In Vorträgen, Workshops und Gesprächsrunden werden Techniken und Praktiken zur richtigen Versorgung hirngeschädigter Menschen vermittelt, die auch Laienpfleger anwenden können. Es gibt Tipps und Übungen zur eigenen körperlichen und psychischen Entlastung sowie umfangreiche Informationen über Integrations- und Hilfeangebote. Das Leistungsangebot der Ersatzkassen beinhaltet die Übernahme der Gebühren für Folgeseminare zur Auffrischung des Gelernten. Die Kosten für eine Pflegevertretung in der Zeit der Abwesenheit von zu Hause können im Rahmen der Verhinderungspflege ebenfalls übernommen werden. Pro Jahr können gesetzlich Pflegeversicherte bis zu 1.612 Euro für Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu den Angehörigenseminaren sowie Kontaktdaten gibt es auf der Website der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung unter www.hannelore-kohl-stiftung.de/hilfe/akademie/pflegende-angehoerige/. Pressemitteilung des vdek

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Gemeinsamer Beschluss zur Beibehaltung der Personalausstattung in Pflegeheimen

Die bayerische Landespflegesatzkommission hat Ende April einen wichtigen und zukunftsweisenden Beschluss gefasst. Im Kern wurde beschlossen, dass die im Bundesdurchschnitt gute Personalausstattung im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beibehalten bleibt und auch für die Zukunft durch entsprechende Evaluationsmaßnahmen gesichert werden soll. Zu Umstellungsproblemen könnte es vor allem aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes kommen. Nachdem ab 1.1.2017 die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden und zudem künftig von den Bewohnern eines Heimes in der Regel ein gleichhoher Eigenanteil zu zahlen ist, musste die bisherige Berechnungssystematik grundlegend überarbeitet werden. „In vielen und intensiven Gesprächen sowie konstruktiven Verhandlungsrunden ist es nun gelungen, eine Lösung zu finden. Ich freue mich über den Beschluss vor allem, weil er den vielen bayerischen Pflegeheimbewohnern zu Gute kommt. Nicht zuletzt wurde damit auch ein Zeichen einer funktionierenden Selbstverwaltung in Bayern gesetzt“, so die Vorsitzende der Landespflegesatzkommission Alexandra Krist. Nun gilt es, den Beschluss in den Verhandlungen vor Ort umzusetzen. Dabei gilt der von der Landespflegesatzkommission gesetzte Rahmen, wonach Einrichtungen entsprechende Personal- und Sachkostensteigerungen geltend machen können sowie darüber hinaus mittels gestaffelter Zuschläge die konkreten Auswirkungen des PSG II ausgleichen können. Dazu soll bereits Mitte 2017 eine Evaluation stattfinden, um die Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern zu können. Hintergrund: Die bayerische Landespflegesatzkommission ist ein Zusammenschluss der Landesverbände der Pflegekassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., der bayerischen Bezirke sowie der Vereinigungen der Pflegeheimträger. Die Grundlage zur Bildung der Kommission ergibt sich aus den Vorschriften des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Das Gremium setzt entsprechende Rahmenbedingungen für die Pflegesatzverhandlungen im Land, wie z.B. Fragen zur Personalausstattung sowie Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Pressemitteilung der AOK Bayern  

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Importquote für Arzneimittel streichen: Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie

Die AOK Baden-Württemberg und der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordern gemeinsam die Streichung der Importquote für Arzneimittel, die für alle Apotheken bei Einlösung von Rezepten für gesetzlich krankenversicherte Patienten verpflichtend ist. Die bestehende Vorgabe, mindestens fünf Prozent des Umsatzes mit Fertigarzneimitteln durch Importe zu bestreiten, ist längst nicht mehr zeitgemäß: Die Importquote bedeutet enormen bürokratischen Aufwand und gefährdet die Arzneimittelsicherheit für die Patienten. Zudem erzeugt sie in anderen Ländern Lieferengpässe für die heimische Bevölkerung. Die Einsparungen, die damit für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielt werden, fallen weit hinter die Volumina zurück, die mit anderen Instrumenten erreicht werden. Allein die Rabattverträge erlösen mit 3,6 Mrd. Euro (2015) fast das 30-fache dessen, was durch Quoten bei Importen erwirtschaftet werden kann. „Der Apotheker braucht mehr Spielraum, um sich bei Sicherheitserwägungen im Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können. Denn lange, grenzüberschreitende Lieferketten erhöhen das Risiko für das Einschleusen von gefälschten Medikamenten. Leider sind Chargenrückrufe von Importarzneimitteln längst keine Einzelfälle mehr“, sagt dazu DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „In der Apothekenpraxis zeigt sich ohnehin, dass Generika oft preiswerter sind als Importarzneimittel. Und die Bürokratie, die Quote für jede einzelne Kasse zu erfüllen, frisst Zeit, die der Apotheker besser in die Patientenbetreuung investieren kann“, so Becker weiter. Die geltende gesetzliche Regelung beurteilt auch die AOK Baden-Württemberg als längst nicht mehr zeitgemäß. Ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann plädiert für mehr Handlungsspielraum von Kassen und Apothekern: „Der Gesetzgeber sollte die Reimportquote durch sinnvollere Maßnahmen ersetzen und Krankenkassen und Apothekerverbänden die Möglichkeit eröffnen, selbst zu handeln.“ Die bisherige Situation sei wettbewerbswidriger Marktdirigismus pur, urteilt Hermann: „Die Reimportquote ist reine Planwirtschaft und nützt vor allem den Reimporteuren selbst, reduziert aber Arzneimittelausgaben bei Krankenkassen nur minimal.“ Hermann weiter: „Die Importquote hat sich lange überholt, wir haben heute sehr viel intelligentere Steuerungsinstrumente.“ Gemeinsame Pressemitteilung von AOK Baden-Württemberg und DAV

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vdek: Transplantationsregistergesetz sorgt für mehr Transparenz in der Versorgung – Datenzusammenführung und -nutzung jedoch verbindlicher gestalten – gute Ergebnisse sonst erst in zehn Jahren nutzbar

„Die Politik setzt mit dem Transplantationsregistergesetz endlich jahrelangen Forderungen der Ersatzkassen nach mehr Transparenz im Transplantationswesen um. Wir erhoffen uns, dass dadurch das Vertrauen der Menschen in die Organspende wieder gestärkt wird und die Zahl der Spender weiter wächst“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Anhörung zum Transplantationsregistergesetz vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages. Infolge des Transplantationsskandals von 2012 war die Zahl der Organspender in Deutschland erheblich gesunken. Damals war bekannt geworden, dass in einigen großen Transplantationszentren Wartelisten für Spenderorgane manipuliert worden waren. Das neue Gesetz sieht die Einrichtung einer zentralen Transplantationsregisterstelle vor, in der medizinische Daten aller Organspender, Transplantierten, Spenderorgane usw. in einer standardisierten Form zusammengeführt werden sollen. „Wir erwarten, dass sich mit dem geplanten Register die Qualität der Versorgung, aber auch die Verteilung der Spenderorgane verbessert“, so Elsner. Das zentrale Datenregister sei ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung: Es zeigt auf, wo Transplantationen bereits gut und mit wenigen Komplikationen ablaufen, weist aber auch auf Qualitätsdefizite hin. Für kritisch hält der vdek die Regelung, dass alle Patienten der Erfassung ihrer medizinischen Daten zustimmen müssen. Damit ist zu befürchten, dass das Register notwendige Informationen für seine Arbeit nicht vollzählig erhält. Im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus würden schon seit Jahren Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Patienten gesammelt und ausgewertet, etwa bei bestimmten Herzoperationen oder in der Geburtshilfe. „Diese Einschränkung dient nicht der Patientensicherheit“, so Elsner. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass das Register bereits in der Vergangenheit erhobene Daten nicht nutzen können soll. Mit ersten Ergebnissen des Registers sei daher erst in etwa zehn Jahren zu rechnen. Mit großem Unverständnis reagierte Elsner auf die Regelung, nach der die Krankenkassen die Krankenhäuser und nachsorgenden Einrichtungen für die Datenübermittlung an das Register vergüten sollen. „Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Die Daten liegen bereits jetzt bei Eurotransplant (ET), Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) vor und können quasi auf Knopfdruck von diesen Stellen an das Register übermittelt werden.“ Durch den im Gesetzentwurf geplanten Vergütungsweg entstünden zudem unnötige Bürokratiekosten, so Elsner. „In diesen Punkten muss der Gesetzgeber noch einmal dringend korrigieren.“ Pressemitteilung des vdek

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Bundesverband PHAGRO wählt Vorstand in Hamburg

Kontinuität beim Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels: Mit Dr. Thomas Trümper an der Spitze wurde das gesamte Vorstandsteam des PHAGRO in seinen Ämtern bestätigt. Mit der Wiederwahl von Dr. Thomas Trümper, seines Stellvertreters Ralph-D. Schüller sowie aller weiteren Vorstandskollegen haben die Mitglieder des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. auf der heutigen Mitgliederversammlung in Hamburg ein Zeichen der Geschlossenheit gesetzt. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass die Mitgliedsfirmen untereinander in einem starken Wettbewerb stehen. Durch die erneute Berufung des gesamten neunköpfigen Vorstandsgremiums soll dessen Arbeit in den vergangenen Jahren ausdrücklich gewürdigt werden. Sowohl Dr. Trümper, ehemaliger Vorstandsvorsitzender und heutiger Aufsichtsratschef der Alliance Healthcare Deutschland, als auch Ralph-D. Schüller, geschäftsführender Gesellschafter von Ebert+Jacobi, führen den Verband seit vielen Jahren. Mit ihrer heutigen Wiederwahl stehen sie dem PHAGRO für weitere zwei Jahre zur Verfügung. Im Namen des Gesamtvorstandes bedankte sich Dr. Trümper für das erneut ausgesprochene Vertrauen und versprach, dass PHAGRO allen Ansprechpartnern in der Gesundheitspolitik auch in den kommenden Jahren ein verlässlicher Partner sein wird. Der PHAGRO-Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender: Dr. Thomas Trümper (ehem. Alliance Healthcare Deutschland AG)Stellvertreter: Ralph-D. Schüller (Ebert+Jacobi GmbH & Co. KG) Weitere Vorstandsmitglieder: Frieder Bangerter (Alliance Healthcare Deutschland AG) André Blümel (GEHE Pharma Handel GmbH) Wilfried Hollmann (NOWEDA eG Apothekergenossenschaft) Lothar Jenne (Max Jenne Arzneimittel-Großhandlung KG) Ulrich Kehr (Richard KEHR GmbH & Co. KG) Dr. Herbert Lang (Sanacorp Pharmahandel AG) Oliver Windholz (PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co. KG) Pressemitteilung des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.

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Immer höhere Preise für neue Medikamente – aber in Deutschland nicht wesentlich teurer als in anderen EU-Ländern

Der durchschnittliche Preis neu zugelassener Medikamente ist zum wiederholten Mal gestiegen. Eine Packung eines neuen Arzneimittels aus dem 2014er Jahrgang kostet im Schnitt 1.526 €. Die Durchschnittspreise der vorherigen Jahrgänge lagen noch bei 1.087 € (2013) und 556 € (2012). Vor allem Medikamente zur Behandlung von Hepatitis-C, Multipler Sklerose und Krebserkrankungen haben zu diesem Anstieg beigetragen. Dies ergab eine neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zur Arzneimittelversorgung der Privatversicherten. Die hohe Preisdynamik ist jedoch kein nationales Phänomen. Dies zeigt eine Untersuchung des Reimportgeschäftes im Rahmen der neuen WIP-Studie. Reimporteure erwerben Arzneimittel in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen, um sie in Deutschland zum höheren Preis anzubieten. In neuerer Zeit können Reimporteure jedoch in zunehmend geringerem Maße Preisunterschiede identifizieren, um sie für derartige Geschäfte zu nutzen. Die Reimportquoten bei Medikamenten jüngeren Jahrgangs sind auch einige Jahre nach der Zulassung noch niedriger als bei älteren Wirkstoffen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Arzneimittelpreise von neuen Medikamenten in Deutschland nicht substanziell höher sind als in anderen EU-Ländern. Darüber hinaus weist die Studie eine deutlich überproportionale Versorgung von Privatversicherten mit innovativen Medikamenten nach. Im Jahr 2014 wurden 13,8 % der Gesamtausgabenausgaben für neue, seit 2011 zugelassene Medikamente von Privatversicherten getragen, obwohl nur 11,2 % der Gesamtbevölkerung privatversichert sind. Diese Unterschiede in der Verordnungspraxis zwischen PKV- und GKV-Versicherten beruhen auf den vielfältigen Regulierungs-instrumenten in der GKV, während die PKV weder beim Arzt noch in der Apotheke in die Versorgung eingreift. Die Studie des WIP „Arzneimittelversorgung der Privatversicherten 2014 – Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen oder in gedruckter Form unentgeltlich beim WIP bestellt werden. Pressemitteilung des WIP _Wissenschaftliches Institut der PKV

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Gemeinsam die Qualität von Kliniken messen verständlich darstellen und verbessern

Wie lässt sich die Qualität unserer Krankenhäuser messen? Wie darstellen? Wie verbessern? Seit gut einem Jahr beschäftigt sich die Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) mit diesen Fragen. Die SIQ! ist die gemeinsame Dachorganisation von Qualitätskliniken.de und der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), zwei unabhängigen Organisationen, die sich seit Jahren mit der Messung, Verbesserung und Darstellung von Qualität in deutschen Kliniken beschäftigen. Das erste SIQ! Forum am 30. und 31. Mai 2016 in Berlin zeigt Zwischenergebnisse, die von Experten der sechs SIQ! – Arbeitsgruppen bislang erarbeitet wurden. Kernthemen sind unter anderem Patientensicherheit und Hygiene; weitere Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit der Struktur- und Ergebnisqualität von Krankenhausbehandlungen sowie der Qualität von Indikatoren. Ein weiteres Thema: Wie kann eine Patientenbefragung aussehen und wie können deren Ergebnisse in Kombination mit anderen Qualitätsdaten das Gesamtbild einer Klinik ergeben? Auch hier will die SIQ! Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung vorstellen. In mehreren Foren wird zudem diskutiert, wie deutsche Krankenhäuser beratend zur Seite stehen können, um das politische Ziel zu erreichen, die Qualität von Kliniken objektivierbar zu machen. Referenten beim SIQ! Forum sind unter anderem Prof. Boris Augurzky vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung sowie Dr. Christof Veit, Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Der SIQ! gehören über die beiden Mitgliedsorganisationen IQM und Qualitätskliniken.de mehr als 450 deutsche Krankenhäuser in öffentlicher, kirchlicher, universitärer und privater Trägerschaft an, in denen jährlich insgesamt rund 6,5 Millionen Patienten behandelt werden. Das entspricht etwa einem Drittel der stationären Patientenversorgung in Deutschland. Geschäftsführer der SIQ! sind Professor Dr. Ralf Kuhlen, Geschäftsführer Medizin der HELIOS Kliniken GmbH und Dr. Michael Philippi, Vorsitzender der Sana Kliniken AG. Dr. Michael Philippi machte zum Auftakt des Forums deutlich: „Die Qualitätsverbesserung im Krankenhaus liegt im Interesse aller. Wir arbeiten in unseren Qualitätsinitiativen seit vielen Jahren an der Messung, Darstellung und Verbesserung der Qualität im Krankenhaus – weit über das gesetzliche Maß hinaus. Die SIQ! hat deshalb eine hervorragende Übersicht über die praktische Qualitätsarbeit bei unterschiedlichen Krankenhausträgern und unterschiedlichen Krankenhausgrößen.“ Prof. Ralf Kuhlen betonte: “Wir blicken auf langjährige Erfahrung mit einer Vielzahl von Werkzeugen, etwa dem Peer Review, um Qualität in Kliniken spürbar und messbar zu verbessern. Wir sehen uns deshalb als wichtigen Berater und Ansprechpartner für die Planung, Weiterentwicklung und Umsetzung qualitätsrelevanter Vorhaben im Krankenhauswesen.“ Pressemitteilung der Initiative Qualitätsmedizin e.V. (IQM)

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Foxdox Archiv – PlusDienst am Gesundheitsterminal in der Fläche verfügbar

“Patientenfach light” – so könnte man die Ablagemöglichkeit auf dem Gesundheitsterminal für Dokumente, Arztberichte oder Anderes vielleicht auch nennen. Schließlich lassen sich die Inhalte neben einer Verfügbarkeit auf Mobilgeräten oder von zu Hause auch mit einem Arzt teilen oder diesem nur einmalig zur Ansicht zur Verfügung stellen. Dieser kostenfreie PlusDienst steht allen Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen ab dem 01.06.2016 an jedem Gesundheitsterminal zur Verfügung. Ohne Technikkenntnisse bedienbar, so einfach wie Geld am Automaten abheben, ist auch diese Funktion neben den vielen Erleichterungen für die Versicherten auf anderen Gebieten ein echter Mehrwert. Man braucht dafür nicht mehr als eine Gesundheitskarte und die Mitgliedschaft bei der richtigen Krankenkasse. “Damit hat die Bevölkerung schon jetzt eine Möglichkeit, eigenverantwortlich und selbstbestimmt den Umgang mit derartigen Funktionen zu üben. Wenn dann irgendwann die Vernetzung über die Telematik kommt, wird das Fach ausgetauscht werden, aber die Erfahrung und Akzeptanz bleiben…,” bestärkt DeGIV-Gründer und Geschäftsführer Dieter Rittinger diesen Ansatz, welcher zusammen mit der Firma d.velop und Foxdox umgesetzt wurde. Auch Krankenkassen können dann an diese Nutzer Ihre Dokumente und Bescheide digital zustellen und so neben den vielen Einsarungen, die das Gesundheitsterminal ohnehin mitbringt, weitere Kosten sparen” Pressemitteilung der DeGIV GmbH

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Europäische Medizinprodukteverordnung: Kompromiss im Trilog-Verfahren gefunden

Nach knapp vierjährigen Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 25. Mai 2016 einen Kompromiss bei der neuen Medizinprodukteverordnung verkündet. Erklärtes Ziel der neuen Verordnung ist die Gewährleistung der Sicherheit bei gleichzeitiger, schneller Versorgung der Patienten mit innovativen Medizinprodukten. Auch wenn die konkreten Inhalte der Verhandlungsergebnisse derzeit noch nicht vorliegen, wird die neue Verordnung eine komplexe Regulierung für die Branche bringen, mit maßgeblichem Einfluss auf die Industrie und den Patientenschutz. „Der jetzige Kompromiss der Trilog-Verhandlungen zur europäischen Medizinprodukteverordnung enthält in vielen Punkten Verbesserungen der Patientensicherheit. Gleichzeitig begrüßen wir, dass das bisherige System des Marktzugangs im Wesentlichen beibehalten wurde und somit ein zeitnaher Zugang zu innovativen Produkten weiterhin sichergestellt ist“, so Tobias Weiler, Geschäftsführer beim Industrieverband SPECTARIS. Die ursprünglichen Bestrebungen von Seiten der Politik, sich an der europäischen Arzneimittelregulierung zu orientieren, konnten durch das Engagement von SPECTARIS und seinen europäischen Branchenverbänden innerhalb der Diskussion für die Medizintechnikbranche abgewendet werden. Auch wenn einige äußerst kritische Punkte aus der neuen Medizinprodukteverordnung verbannt werden konnten, enthält sie dennoch zahlreiche neue Herausforderungen für die Hersteller: Unter anderem die Höherklassifizierungen von Produkten sowie der verschärfte Marktzugangsprozess (Scrutiny) für neue, implantierbare Produkte der Klasse III und Klasse IIb-Produkte, welche Arzneimittel zuführen. „Wichtig bei der Überführung der jetzigen Beschlüsse in geschriebenes Recht ist es, das Hauptziel: höhere Patientensicherheit bei gleichzeitiger Gewährleistung von Innovationen nicht aus den Augen zu verlieren“, so Weiler weiter. Für Mitte Juni ist nun die Annahme der Kompromisstexte durch die Mitgliedsstaaten und den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments geplant. Im September soll die Annahme durch den Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz folgen. Die erste Lesung im Europäischen Rat ist für den späten Herbst 2016 geplant, die zweite Lesung im Europäischen Parlament folgt im Dezember 2016. Abschließend soll die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union Ende 2016/Anfang 2017 veröffentlich werden. Das Inkrafttreten erfolgt mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Während dieser Zeit wird SPECTARIS seine Mitglieder aktiv mit Informationen und Expertise begleiten, um sie auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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