Apotheker können Arzneimitteltherapie in Pflegeheimen verbessern

Apotheker können entscheidend dazu beitragen, die Arzneimitteltherapie in Pflegeheimen zu verbessern. Dazu referierte Prof. Dr. Ulrich Jaehde beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Klinische Pharmazie an der Universität Bonn und ist Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Aus verschiedenen Modellprojekten wissen wir, dass gerade Bewohner von Pflegeheimen häufig an unerwünschten Arzneimittelwirkungen leiden, weil deren Medikation nicht optimal ist. Die vielfältigen Herausforderungen können Apotheker, Ärzte und Pflegekräfte jedoch nur gemeinsam lösen“, sagte Jaehde. „Apotheker können durch eine Medikationsanalyse dazu beitragen, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und zu vermeiden. Aber das ist zeitaufwendig: Aus einer Pilotstudie wissen wir, dass eine geriatrische Medikationsanalyse zwischen 1,5 und 3 Stunden dauert – pro Patient.“ Etwa 2,6 Millionen Bundesbürger sind pflegebedürftig, zwei Drittel davon sind Frauen. 764.000 der Pflegebedürftigen leben in einem der 13.000 Pflegeheime (Stand: 2013). Im Alter steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen grundsätzlich, da u.a. viele Senioren zahlreiche Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen (Polymedikation). In einer Stichprobe von etwa 85.000 Pflegebedürftigen des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) entsprach bei 10 % der Patienten die Medikation nicht der ärztlichen Anordnung. Bei 14 % der Patienten war der Umgang mit Arzneimitteln nicht sachgerecht, z.B. weil die gestellten Arzneimittel nicht mit den Angaben in der Dokumentation übereinstimmten. Eine neue Studie hat gezeigt, dass die nicht erfolgte Anpassung der Dosierung an die Nierenfunktion ein wichtiger Risikofaktor für unerwünschte Arzneimittelwirkungen ist. Im Rahmen des AMTS-AMPEL-Projekts, das Jaehde gemeinsam mit der Klinischen Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) leitet, wurde daher eine Merkkarte entwickelt. Diese fasst für Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte die häufigsten arzneimittelbezogenen Probleme in Pflegeheimen und Strategien zu deren Vermeidung zusammen. Dazu gehören kurz gefasste Hinweise auf mögliche arzneimittelbezogene Symptome, auf Arzneimittel mit hohem Nebenwirkungsrisiko und Hinweise dazu, bei welchen Arzneimitteln die Patienten besonders beobachtet werden sollten. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

The post Apotheker können Arzneimitteltherapie in Pflegeheimen verbessern appeared first on Healthcare Netzwerk.

gematik: Austausch von gemalto Kartenterminals geregelt

Rund 5.000 Kartenterminals des Herstellers gemalto, mit denen in Krankenhäusern und Praxen die Daten der Gesundheitskarte ausgelesen werden, müssen bis Ende Juli 2016 ausgetauscht werden. Betroffene Leistungserbringer, die bisher mit dem Modell „GCR-5500-D“ gearbeitet haben, erhalten für die Neuanschaffung eine finanzielle Unterstützung von pauschal 58,89 Euro. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Auszahlung der Pauschale liegen in der Verantwortung der gematik. Ab dem 1. Juni 2016 stellt sie dazu auf www.gematik.de eine Information zum Verfahren und ein Formular zur Beantragung der Pauschale bereit. Die Finanzierungsvereinbarung ist beschränkt auf maximal 5.000 Geräte und befristet bis zum 31. Juli 2016. Bis dahin sollen die Geräte ersetzt worden sein. Denn ab August 2016 ist mit den ersten elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation im Feld zu rechnen, die das gemalto-Modell „GCR-5500-D“ nicht immer korrekt einlesen kann. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die gematik deshalb die Zulassung für das Gerät mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zurückgezogen. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß §291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, interoperablen und sektorenübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur). Sie trägt dabei die Gesamtbetriebsverantwortung und ist für den künftigen Wirkbetrieb zudem Testzentrum und Zulassungsstelle für alle industriellen Produkte der Telematikinfrastruktur. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband. Pressemitteilung der gematik GmbH

The post gematik: Austausch von gemalto Kartenterminals geregelt appeared first on Healthcare Netzwerk.

Industrieneutraler Wissenstransfer für Ärzte nötig – Infos über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel auf einen Blick

Alle zwei Wochen bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln auf Basis der aktuellen allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse in einem aufwendigen und transparenten Verfahren. Dabei unterscheidet er in seinen Beschlüssen zum Zusatznutzen sehr differenziert nach unterschiedlichen Patientengruppen oder Behandlungssituationen. Bisher kommt dieses detaillierte Wissen beim niedergelassenen Arzt in der Verordnungspraxis nur bruchstückhaft an – und vor allem viel zu spät, nämlich nur alle zwölf Wochen mit dem Quartals-Update der Praxissoftware. Ärzte können neue Arzneimittel somit weder therapeutisch sinnvoll noch wirtschaftlich verordnen. Leidtragende sind die Patienten. Sie erhalten schlimmstenfalls Arzneimittel ohne Zusatznutzen, aber ggf. mit schweren Nebenwirkungen. Für die Krankenkassen sind neue Arzneimittel im Regelfall teurer als die bisherigen Standardtherapien. Fehlt ein Wissenstransfer, entstehen Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen für den Patienten. „Ärzte müssen zeitnah zu den G-BA-Beschlüssen erfahren, bei welchen Patienten und in welchen Behandlungssituationen ein Arzneimittel tatsächlich einen Zusatznutzen hat. Nur so können sie sicher ein Arzneimittel auswählen. Hier brauchen wir endlich einen besseren Wissenstransfer in den Versorgungsalltag“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Fall des Arzneimittels Axitinib illustriert eindrücklich, wie wenig die differenzierte Bewertung des G-BA bisher in der Praxis beachtet wird: Der G-BA hatte hier für 99 Prozent der Nierenzellkrebspatienten keinen Zusatznutzen festgestellt; lediglich in einer Patientenuntergruppe von unter einem Prozent konnte er einen Zusatznutzen attestieren. Die tatsächlichen Verordnungen übertrafen dann aber jede Erwartung. Es ist daher zwingend davon auszugehen, dass die weit überwiegende Patientenzahl das Arzneimittel ohne Aussicht auf einen Zusatznutzen eingenommen hat. Unverzichtbar: neutrale Infos anwenderfreundlich aufbereitet Zentral für einen solchen schnellen Wissenstransfer ist der gesetzlich abgesicherte Aufbau neuer Datenströme vom G-BA zum Arzt und zur Krankenkasse. Eine ähnlich lautende Forderung ist mittlerweile auch als Ergebnis des Pharmadialogs aufgestellt worden. Verwunderlich, ja irritierend ist jedoch, dass die Pharmaindustrie in den Konzeptionsprozess eingebunden werden soll. „Herzstück muss eine anwenderfreundliche, auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand basierende und von Industrieinteressen unabhängige Arztsoftware sein“, fordert v. Stackelberg. Für ein solches industrieneutrales Wissenstransfersystem müsste der G-BA die verordnungsrelevanten Daten wie z. B. Patientengruppen, Zusatznutzen und zweckmäßige Vergleichstherapie einheitlich erfassen und datentechnisch zum Weiterverarbeiten aufbereiten. Diese Informationen würden den Ärzten über die Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung gestellt werden. Die PVS-Anbieter wären dann verpflichtet, die Infos des G-BA stets aktuell einzuarbeiten. Möglichst auf einen Blick sähen Ärzte dann, welches Arzneimittel indikationsgerecht die beste Wahl wäre. Ein Ampelsystem könnte hier eine einfache und sichere Orientierung bieten. Die ärztliche Entscheidung würde an die Krankenkasse übermittelt. Sie kann nun indikationsspezifisch und patientengruppengenau das Versorgungsgeschehen entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag monitorieren, analysieren sowie die Beratung von Ärzten und Patienten gestalten. Entsprechende gesetzliche Grundlagen für den G-BA, die Hersteller der PVS-Systeme und die gemeinsame Selbstverwaltung müsste der Gesetzgeber schaffen. Win-Win-Situation für alle Beteiligten „Wenn Ärzte die tatsächliche Werthaltigkeit neuer Arzneimittel kennen, können sie die Versorgung frühzeitig qualitativ verbessern und zugleich wirtschaftlich gestalten. Davon profitieren nicht nur Ärzte und Krankenkassen, sondern auch Patienten und sogar die pharmazeutischen Unternehmen“, so v. Stackelberg. Der Patient wüsste sicher, dass er ein Medikament mit Zusatznutzen in seiner speziellen Patientengruppe (und ohne unnötige Nebenwirkungen) verordnet bekommt. Der Arzt erhält einen leichten Zugang zur fachlichen Bewertung eines neuen Arzneimittels, damit eine verbesserte Orientierung im Therapiegebiet und kann so nutzen- wie indikationsgerecht verordnen. Mit höherer Verordnungssicherheit sinken Aufwand, Konfliktpotential und Kosten für Ärzte wie Krankenkassen bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Unternehmen mit therapeutischen Innovationen profitieren ebenso, da ihre Produkte auch tatsächlich in der Versorgung ankommen. Die Krankenkassen werden um die Mehrkosten für teurere Arzneimittel ohne Zusatznutzen entlastet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Industrieneutraler Wissenstransfer für Ärzte nötig – Infos über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel auf einen Blick appeared first on Healthcare Netzwerk.

BITMARCK und HMM Deutschland stellen ihre Partnerschaft auf neue Beine

Die BITMARCK, Full-Service-Dienstleister im IT-Markt, und die HMM Deutschland GmbH, eHealth-Anbieter von Versorgungs- und Abrechnungslösungen für die GKV, bauen ihre Kooperation weiter aus. Seit dem 1. Januar 2016 haben beide Unternehmen ihre Business-Partnerschaft neu ausgerichtet und im Sinne eines verbesserten Kundennutzens intensiviert. Die Zusammenarbeit beider Unternehmen ermöglicht es den BITMARCK-Kunden, bequem aus ihrem Kernsystem iskv_21c Daten digital mit den Leistungserbringern auszutauschen. Grundlage sind entsprechende Schnittstellen, über die ein komfortabler Datenaustausch zwischen den Kooperationspartnern ermöglicht wird. Die neue Integrationsplattform 21c│ng wird dabei ebenfalls unterstützt. Qualität im Datenaustausch steht für die HMM Deutschland an erster Stelle. Daher nutzt die HMM Deutschland für das Qualitätsmanagement ein spezielles Testsystem von BITMARCK, das die einwandfreie Funktionalität der Software sowie die reibungslose Anbindung der Kunden gewährleistet. Somit wird ein optimaler Kundennutzen sichergestellt, der dem Anwender aus den Fachabteilungen im Tagesgeschäft zugutekommt. Im Rahmen ihrer digitalen Strategie integriert BITMARCK verstärkt essentielle Softwareergänzungen, die als Add-on-Produkte den Funktionsumfang von iskv_21c erweitern und baut daher ihre Partnerschaft mit der HMM Deutschland aus. Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung, setzt auf zusätzliche Ressourcen zum Zwecke der Realisierung individueller Lösungen für die Kunden „Unser breites Partnernetzwerk sichert den hohen technischen Standard unserer Produkte ab“, so Strausfeld. „Insbesondere die Kooperation mit HMM Deutschland realisiert Mehrwerte für unsere Kunden, da wir ihnen damit die digitale Abwicklung von Versorgung und Abrechnung im Bereich der sonstigen Leistungen anbieten können.“ Istok Kespret, Geschäftsführer von HMM Deutschland, erläutert: „Besonders interessant für die BITMARCK-Kunden ist, dass sie bei vollkommen komfortabler Bedienung aus ihrem Basissystem die Kommunikation mit rund 12.000 Leistungserbringern digital umsetzen können. Und dies gilt für das gesamte Spektrum der sonstigen Leistungen, insofern diese von BITMARCK unterstützt werden.“ Denn die Schnittstellen des Kernsystems iskv_21c unterstützen sowohl den Bereich Hilfsmittel als auch die Heilmittelabrechnung, die Häusliche Krankenpflege und Fahrdienstleistungen. Hierdurch profitieren die Nutzer auch von den vielen Vorteilen der Softwarelösung Auto-Sachbearbeitungsmanager (ASM) sowie des integrierten Abrechnungssystems De-Pay der HMM Deutschland. Eine runde Sache, finden beide Partner, die ihre gemeinsamen Kunden bei der Umsetzung ihrer digitalen Strategien bestmöglich unterstützen. Denn dass die Zukunft der GKV digital ist – daran besteht kein Zweifel. Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe

The post BITMARCK und HMM Deutschland stellen ihre Partnerschaft auf neue Beine appeared first on Healthcare Netzwerk.

Neue Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelrezepten – mehr Handlungsspielraum für Apotheker

Mit einem einvernehmlichen Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 SGB V am gestrigen Montag neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Künftig sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen. Gemeint sind damit z. B. eine andere Schreib- oder Kennzeichnungsweise auf dem Rezept, eine unleserliche Unterschrift oder einzelne fehlende Angaben des Arztes. Auch Korrekturen durch den Apotheker sollen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch der GKV-Spitzenverband begrüßen diesen neuen Handlungsspielraum. Beide Seiten sind überzeugt, dass die neuen Regeln im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V eine wirtschaftliche und zugleich sichere Arzneimittelversorgung fördern sowie die Rechtssicherheit für die Beteiligten verbessern werden. Eine Entscheidung der Schiedsstelle war notwendig geworden, nachdem sich die Verhandlungspartner – DAV und GKV-Spitzenverband – auf der Grundlage des neu gefassten § 129 Abs. 4 SGB V nicht auf Verhandlungsebene verständigen konnten. In der Vergangenheit hatten Kontroversen zwischen Krankenkassen und Apothekern über beanstandete Arzneimittelrezepte für Probleme gesorgt. Beide Verbände gehen davon aus, dass die neuen Regeln unterschiedlichen Interpretationen besser vorbeugen. Die Schiedsstelle wird ihren Beschluss zeitnah und förmlich an die Vertragspartner übermitteln. Der Inhalt des Beschlusses wird zum Gegenstand des neu gefassten § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Der Beschluss wird am 31. Mai 2016 zugestellt und tritt einen Tag später in Kraft. Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und GKV-SPITZENVERBAND

The post Neue Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelrezepten – mehr Handlungsspielraum für Apotheker appeared first on Healthcare Netzwerk.

KBV-VV verabschiedet Positionspapier zur Zukunft der Patientenversorgung – und vom BMG geforderte Beschlüsse

Die heutige Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Vortag der Eröffnung des Deutschen Ärztetags, müsse die wichtigste in der Geschichte der KBV sein – wenn man die mediale Begleitmusik zum Maßstab mache. Mit dieser Feststellung spielte KBV-Chef Dr. med. Andreas Gassen in seiner Rede auf die Diskussionen um Zustand und Zukunft der Körperschaft an, die vor der Hamburger VV geführt wurden – inklusive der Spekulationen um einen drohenden Staatskommissar, der den Vorstand der KBV als Reaktion auf die internen Querelen und Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen KBV-Vorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler entmachten könnte. Gassen machte klar, dass die Politik der Ärzteschaft mit einem Verwaltungsbeamten an der Spitze einen Bärendienst erweisen würde – und die KBV hart daran gearbeitet hätte, ebendies zu vermeiden. Insgesamt vier vom Bundesgesundheitsministerium geforderte Beschlüsse, die Ansprüche und Rückforderungen der KBV gegenüber ihrem ehemaligen Vorsitzenden und dabei insbesondere dessen Ruhestandsbezüge betreffen, wurden von der KBV-VV in geschlossener Sitzung gefasst – mit einem „klaren, eindeutigen Votum“ und deutlichen Mehrheiten, sagte der KBV-VV-Vorsitzende Hans-Jochen Weidhaas. Die Entscheidung über das Einsetzen eines Staatskommissars läge beim Bundesgesundheitsministerium, es seien aber seitens der KBV die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass es nicht dazu komme. Nähere Angaben machte die KBV mit Verweis auf die laufende gerichtliche Klärung der Sachverhalte nicht. Weidhaas betonte, er und die übrigen Mitglieder des KBV-Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten hätten in der Causa Köhler auf Basis der ihnen damals vorliegenden Informationen völlig korrekt gehandelt. Alles Weitere sei Sache der Justiz. Politisches Programm: „KBV 2020“ Wichtige Weichenstellungen zum politischen Programm des KBV mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 spielten nur eine Nebenrolle, obschon sie im Vorfeld des Ärztetags eine besondere Bedeutung haben. Unter dem programmatischen Titel „KBV 2020“ beschlossen die Delegierten einstimmig das Positionspapier „Versorgung gemeinsam gestalten“, mit dem die KBV „ihren Sachverstand einbringen und die Politik mit einem stringenten Konzept konfrontieren“ will. Das Papier sei ein klares Bekenntnis zum Sicherstellungsauftrag, so Gassen – dem Kern des KV-Systems. „Dabei muss die Zusammenarbeit aller ärztlichen und nichtärztlichen Professionen im Vordergrund stehen“, sagte Gassen. Ein gutes Nebeneinander müsse es auch von Selektiv- und Kollektivvertrag geben. „Beide Bereiche sind eine Stärke der ambulanten Versorgung.“ Für eine bessere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sollten Modelle der kooperativen Sicherstellung dienen. Das gelte besonders beim Not- und Bereitschaftsdienst: Portalpraxen könnten die Patientenströme leiten. Echte Notfälle gehörten ins Krankenhaus, die anderen in den vertragsärztlichen Bereich. Vor diesem Hintergrund sei allerdings auch klar, dass die 2.000 Krankenhäuser in Deutschland aus Kostengründen nicht alle zu halten seien. Die Mittel, die durch Klinikschließungen frei würden, sollten dann zu einem Teil in Krankenhäuser mit guter Zukunftsprognose fließen, und zum anderen Teil in die vertragsärztliche Versorgung, die Bereiche der wegfallenden Klinikversorgung auffangen würde. „In einer solchen Versorgungsstruktur wird Belegärzten eine stärkere Rolle zukommen, um fachärztliche Kompetenzen auch in strukturschwachen Gebieten zu erhalten.“ Tarifmodell mit drei Stufen Um die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser zu koordinieren, solle es auf Basis der heutigen Leistungsstandards Erweiterungsoptionen in der GKV geben, durch die sich der Patient durch die Versorgung leiten lassen kann. Dies könne über den Hausarzt geschehen, in manchen Fällen durch den Facharzt – dies könne über spezielle Versichertentarife organisiert werden. Drei konkrete Stufen hat die KBV dazu vorgeschlagen. „Uns geht es nicht um Rationierungen von Leistungen, sondern um Wahloptionen für die Versicherten und Patienten. Sie sollen je nach eigener individueller Situation entscheiden können,“ sagte Gassen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

The post KBV-VV verabschiedet Positionspapier zur Zukunft der Patientenversorgung – und vom BMG geforderte Beschlüsse appeared first on Healthcare Netzwerk.

Betriebskrankenkassen in Bayern knacken Versichertenrekord

Die Betriebskrankenkassen (BKK) in Bayern wachsen: Zum 1. April 2016 sind gut 2,52 Millionen Menschen in Bayern bei einer BKK versichert; rund fünfzig Tausend mehr, als noch ein Jahr zuvor. Damit wird jeder vierte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte im Freistaat von einer Betriebskrankenkasse geschützt, stellt der BKK Landesverband Bayern fest. Auch bundesweit verzeichnet die GKV-Versichertengemeinschaft einen absoluten Versichertenrekord. Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: „Unser Zuwachs verdeutlicht, dass die Betriebskrankenkassen nah an den Menschen und den Unternehmen sind. Solidarität, ein echter Servicegedanke, reichhaltige Erfahrung im betrieblichen Gesundheitsmanagement und eine Fülle an Zusatzleistungen machen den Mehrwert der Betriebskrankenkassen aus, den immer mehr Menschen schätzen.“ Die noch bestehende Kassenvielfalt sieht König als einen großen Vorteil gerade auch für die Versicherten. Um diese Vielfalt zu erhalten, muss der Krankenkassenfinanzausgleich wettbewerbsneutral ausgestaltet werden: „Die Motoren unserer BKK laufen rund und stark. Nur der kassenartenübergreifende Finanzausgleich bringt Sand ins Getriebe, weil er eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung vermissen lässt.“ Erste schnell umsetzbare Vorschläge für eine Reform im Krankenkassenfinanzausgleich sind bereits vorhanden und werden auch kassenartenübergreifend unterstützt. Zum 1. April sind laut Statistik des Bundesgesundheitsministeriums 71,24 Millionen Menschen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ein absoluter Rekord in der Geschichte der GKV. In Bayern leben circa 10,7 Millionen GKV-Versicherte. Aktuell sind in Deutschland 118 gesetzliche Krankenkassen mit 93 Betriebskrankenkassen, davon 17 BKK mit Kassensitz Bayern, am Markt. Bei den 49 Privatversicherern sind rund 8,8 Millionen Menschen krankenversichert (PKV-Daten mit Stand 2015). Pressemitteilung des BKK Landesverband Bayern

The post Betriebskrankenkassen in Bayern knacken Versichertenrekord appeared first on Healthcare Netzwerk.

Krankenkassen: Kein Bedarf für neue Klinik im Raum München

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) hat sich gegen das geplante Klinikprojekt in Kirchheim bei München ausgesprochen. Die Krankenkassenverbände sehen im Großraum München keinen Bedarf für zusätzliche Krankenhausbetten. Es sei nicht Aufgabe der Kassen, Überversorgung zu subventionieren, so die Krankenkassenverbände. Ein privater Träger plant, in der Gemeinde Kirchheim eine Fachklinik mit 180 Betten zu errichten. Derzeit gibt es im Großraum München 18.380 Klinikbetten (bayernweit 74.070). Fast jedes fünfte Krankenhaus Bayerns steht im Umkreis von München. Damit seien ausreichende Kapazitäten mit hoher fachlicher Expertise in München und Umland bereits vorhanden, betonen die Krankenkassenverbände. Hinzukommt: Im Rahmen ihres Sanierungskonzeptes werden die Städtischen Kliniken München GmbH in den nächsten sieben Jahren mehr als 700 Betten abbauen. Die Errichtung eines neuen Krankenhauses in Kirchheim im direkten Einzugsgebiet von München würde den Bereinigungsprozess konterkarieren. Die Initiatoren des geplanten Klinikprojekts begründen ihren Antrag unter anderem mit dem Bevölkerungswachstum im Großraum München. Die ARGE weist dies zurück: In den bestehenden Planungen sei bereits die Zunahme chronischer und altersbedingter Krankheiten eingerechnet. Zudem biete die neue Klinik keine Grundversorgung, sondern lediglich eine Spezialversorgung im Bereich Tumor- und orthopädische Chirurgie. Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern

The post Krankenkassen: Kein Bedarf für neue Klinik im Raum München appeared first on Healthcare Netzwerk.

KKH-Chef: Zurück zur paritätischen Kassenfinanzierung

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse unterstützt die aktuelle Forderung von Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), die Parität bei der Krankenkassenfinanzierung wieder einzuführen. „Es ist mehr als ungerecht, drohende Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausschließlich auf die Versicherten abzuwälzen“, erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. „Von einem funktionierenden Gesundheitssystem profitiert der Wirtschaftsstandort insgesamt, daher sollten auch die Arbeitgeber an der Finanzierung der höheren Kosten beteiligt werden.“ Kailuweit verweist darauf, dass die Arbeitgeber selbst ein Interesse an einem funktionsfähigen Gesundheitswesen hätten und deshalb die Chance zur Einflussnahme nutzen sollten. Scholz hatte auf dem Ärztetag in Hamburg die Abschaffung der alleinigen Zusatzbeiträge zu Lasten der Krankenversicherten gefordert. Im Gesundheitswesen zeichnen sich auch für die nächsten Jahre Kostensteigerungen in Milliardenhöhe ab. Verantwortlich dafür sind diverse Gesetze und Gesetzesvorhaben, zum Beispiel zur Krankenhausreform, zur ärztlichen Versorgung und zur Verbesserung der Prävention. Dazu zählen auch Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung, die den Arbeitgebern zugutekommen und ein Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist. Pressemitteilung der KKH

The post KKH-Chef: Zurück zur paritätischen Kassenfinanzierung appeared first on Healthcare Netzwerk.

Neues Korruptionsbekämpfungsgesetz für den Gesundheitssektor

Am 14. April 2016 wurde das neue „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ mit Änderungen beschlossen. Wie von SPECTARIS gefordert, knüpfen die neuen Regelungen zur Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von Heilberuflern (§§ 299a und b StGB) nun nicht mehr an eine bundeslandspezifisch ausgestaltete Berufspflichtverletzung an, sondern nur noch an den Heilberufler-Status des Bestochenen. Neu ist auch, dass es sich nicht mehr um ein Anzeigedelikt handelt, sondern um ein sogenanntes Offizialdelikt, bei dem der Staatsanwalt bei Verdacht einer Straftat ermitteln muss. Die neuen Tatbestände gelten zukünftig für beinahe alle Akteure im Gesundheitswesen. Für die Praxis ergeben sich dadurch einige Veränderungen. So zum Beispiel bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Medizinprodukten, dem Bereich des Fortbildungssponsorings, sowie der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hilfsmittelerbringern. Beim Blick auf den ausländischen Wettbewerb müssen Unternehmen wie auch nach der Reform des allgemeinen Korruptionsstrafrecht prüfen, ob das Wettbewerbsrecht im Herkunftsland des Vorteilsnehmers der Zuwendung nicht entgegensteht. Aufgrund der europarechtlichen Vereinheitlichung gelten innerhalb der EU dem deutschen Recht vergleichbare Grenzen. Außerhalb der EU muss die Rechtslage separat geprüft werden. Auch für Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten hat das neue Korruptionsstrafrecht Bedeutung. Nach altem Recht konnten niedergelassene Ärzte nicht bestochen werden, weil sie weder Amtsträger noch Angestellte sind. Das neue Recht schließt diese Lücke im Schutzbereich der Korruptionsdelikte, weil es alle Angehörigen von Heilberufen zu potentiellen Tätern einer Bestechlichkeit im Gesundheitswesen erklärt. Bei der Kooperation mit niedergelassenen Vertragsärzten, ebenso wie bei angestellten Klinikärzten, ist besonderes Augenmerk auf die Sozialadäquanz von Zuwendungen und auf die Angemessenheit der gewährten Vergütungen zu richten. Das Gesetz soll am 1. Juni 2016 in Kraft treten. Durch die neuen Regelungen kommen eine Vielzahl neuer Fragestellungen auf Hersteller von Medizinprodukten und Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu. Nicht nur für kleine Unternehmen bedeutet dies eine große Herausforderung für die Compliance im Geschäftsverkehr. Um seinen Mitgliedern die neuen Regelungen näher zu bringen und die Konsequenzen für die Branche zu erörtern, veranstaltete SPECTARIS am 23.5. ein Kompaktseminar für seine Mitglieder. Professor Hendrik Schneider von der Universität Leipzig informierte die Teilnehmer umfassend. Auch zukünftig wird sich SPECTARIS diesem Thema annehmen und seinen Mitgliedern beratend z.B. in Form von weiteren Veranstaltungen zur Seite stehen. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

The post Neues Korruptionsbekämpfungsgesetz für den Gesundheitssektor appeared first on Healthcare Netzwerk.