TK vergibt Health-i Award für digitale Innovationen

Smarte Ideen für ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen gesucht: Die Techniker Krankenkasse (TK) lobt erstmals gemeinsam mit dem Handelsblatt den Health-i Award aus. Gefördert werden Innovationen aus den Bereichen Gesundheit und Gesundheitswirtschaft, die das Potenzial haben, die Branche zu revolutionieren. Schirmherr der in diesem Zusammenhang gestarteten Health-i Initiative ist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Wir als TK wollen das Gesundheitswesen, ideenreiche Gründer und die digitale Szene enger zusammen bringen. Die Health-i Initiative ist ein Baustein davon. Jetzt geht es darum, die Innovationskraft von Start-ups für das deutsche Gesundheitswesen zu nutzen. E-Health ist ein Schlüssel, um eine patientenorientierte, leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung zukunftssicher zu machen“, sagt der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas. Think-Tank der Initiative ist das Health-i Board. Das Gremium wird mit seiner Expertise und Erfahrung die Ideengeber unterstützen und die aktuellen Herausforderungen diskutieren. Als Mitglieder konnten Entscheider aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien gewonnen werden. Die besten Talente werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 10. November 2016 in Berlin mit dem Health-i Award ausgezeichnet. Eine hochkarätig besetzte Jury, deren Vorsitz Handelsblatt-Chefredakteur Sven Afhüppe und TK-Chef Dr. Jens Baas übernehmen, entscheidet über die Gewinner in den Kategorien Unternehmen, Studenten und Start-ups. Interessenten können sich bis zum 30. Juni 2016 unter www.health-i.de bewerben. Start-ups, die bereits bis zum 27. Mai 2016 Unterlagen einreichen, haben zusätzlich die Chance, am Innovationstag teilzunehmen, der am 13. September im Berliner Soho House stattfindet. Dort können die Teilnehmer interdisziplinär an neuen Ideen und innovativen Versorgungsansätzen arbeiten. Der besten Idee winkt eine Entwicklungskooperation mit der TK. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Neue, teure Medikamente: KBV muss Ärzte besser über Zusatznutzen informieren

Anlässlich des 119. Deutschen Ärztetages vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg appelliert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) an die Ärzteschaft, sich stärker dem Thema Nutzen und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von neuen hochpreisigen Medikamenten zu stellen. „Die Erkenntnisse der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kommen in der Arztpraxis oft nicht an“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) müsse darauf hinwirken, dass die Ergebnisse endlich regelhaft in der Praxissoftware der Ärzte hinterlegt werden, und zwar in einer für den Praxisalltag tauglichen, komprimierten Form. Elsner: „Als Lizenzierer der Arztinformationssysteme hat die KBV die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass den Ärzten diese wichtigen Informationen in der Software zur Verfügung gestellt werden.“ Die Informationen über Zusatznutzen seien Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten. An die Politik richtete die Vorstandsvorsitzende den Appell, die Veröffentlichung der Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung per Gesetz verpflichtend zu regeln. Kritisch wertete sie Pläne der Politik, auf die öffentliche Listung des Erstattungspreises zu verzichten. „Ärzte brauchen diese Informationen, um wirtschaftlich verordnen zu können. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass sie ihnen auch künftig zur Verfügung stehen.“ Die vdek-Vorstandsvorsitzende rief zudem die medizinischen Fachgesellschaften auf, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung regelhaft in ihren Leitlinien zu verankern. Elsner: „Dies muss im Interesse der Versicherten Standard werden. Dabei ist wichtig, dass die Ergebnisse zeitnah nach Veröffentlichung in die Leitlinien aufgenommen werden, um ärztliches Handeln auf Grundlage qualitativ hochwertiger, evidenzbasierter Befunde zu fördern.“ Die Ausgaben für Arzneimittel steigen bei den gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren kontinuierlich an, von 2014 bis 2015 nahmen sie um fast vier Prozent zu. Sie machten damit rund 17,3 Prozent der gesamten Leistungsausgaben der Kassen aus und stellen deren drittgrößten Ausgabenblock dar (nach Krankenhaus- und ärztlichen Behandlungen). Der Großteil des Ausgabenzuwachses bei Medikamenten ist auf neue hochpreisige Arzneien zurückzuführen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) im Jahr 2011 hat der G-BA die Aufgabe erhalten, für alle neu zugelassenen Arzneimittel nach Markteintritt eine wissenschaftliche Begutachtung ihres Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchzuführen („frühe Nutzenbewertung“). Die Ergebnisse dieser Bewertung stellen die Grundlage für die Preisverhandlungen (Verhandlung über den „Erstattungsbetrag“) zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Pharmaunternehmen dar. Aufgrund der Regelungen des AMNOG können Pharmahersteller in Deutschland ein Jahr lang einen beliebig hohen Preis für neue Arzneimittel festlegen, was zum Teil zu „Mondpreisen“ führt. Der verhandelte Erstattungsbetrag gilt dann erst ab dem 13. Monat nach Markteinführung. Pressemitteilung des vdek

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Kiefer: Vereinbarter Papier-Medikationsplan ist zu kurz gesprungen

Mit einer deutlichen Botschaft eröffnete Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), gestern den Fortbildungskongress pharmacon: „Ein Medikationsplan ohne begleitende Medikationsanalyse und kontinuierliches Medikationsmanagement ist zu kurz gesprungen. Ein Medikationsplan in Papierform alleine verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht und kann nur ein erster Schritt sein.“ Die Bundesapothekerkammer hat bereits 2014 Kriterien für die Medikationsanalyse und das Medikationsmanagement definiert. Anfang Mai haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine trilaterale Vereinbarung zum Medikationsplan geschlossen. Unterstützt wurde der DAV bei den Verhandlungen von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Patienten mit drei oder mehr rezeptpflichtigen Arzneimittel haben ab Oktober 2016 ein Anrecht darauf, dass der Arzt einen Medikationsplan in Papierform erstellt. Apotheker können ihn auf Wunsch des Patienten aktualisieren und z.B. die Selbstmedikation ergänzen. Kiefer: „Die Vereinbarung zeigt aber deutlich die bereits im Gesetz angelegte Schräglage: Die Aufgaben des Apothekers sind nicht ausreichend präzisiert und die zentrale Rolle des Apothekers bei der Arzneimitteltherapiesicherheit wird nicht ausreichend anerkannt.“ Der BAK-Präsident weiter: „Die Probleme des Medikationsplans in Papierform sind offenkundig: Wenn nicht bereits vor seiner Erstellung eine umfassende Medikationsanalyse durchgeführt wird und der Patient im Anschluss kontinuierlich von Arzt und Apotheker gemeinsam betreut wird, bleibt der Medikationsplan ein Muster ohne Wert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, spätestens in der nächsten Legislaturperiode. Wenn es uns nicht gemeinsam gelingt, den elektronischen Medikationsplan besser als Werkzeug zur Herstellung von Arzneimitteltherapiesicherheit zu konzipieren als die Papierversion, ist das nur noch mehr Bürokratie ohne Nutzwert für den Patienten. Das müssen wir vermeiden.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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DKG zum PsychVVG: Neufassung des Psych-Entgeltsystems grundsätzlich positiv

„Mit diesem Referentenentwurf wird die Wende bei der Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen stationären Leistungen vollzogen. Der ursprünglich vorgesehene Weg in eine preisorientierte Vergütung über landeseinheitliche Tagespauschalen wird nicht weiter verfolgt. Im Mittelpunkt muss – im Interesse des Patienten – grundsätzlich der Finanzbedarf des einzelnen Krankenhauses stehen“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). Die Leistungen werden gemäß den Eckpunkten der Koalition nach dem Budgetprinzip finanziert. „Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser auch in Zukunft die Höhe des Budgets und der Vergütung maßgeblich bestimmen. Das ist angesichts der Besonderheit der psychiatrischen Erkrankungen und des hohen Personalkostenanteils von großer Bedeutung“, so Reumann. „Wichtig ist, dass Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderliche Personalausstattung sachgerecht berücksichtigt werden. Die Krankenhäuser begrüßen deshalb, dass der Referentenentwurf ausdrücklich vorsieht, dass die den Kliniken vorgegebenen Personalausstattungen mit entsprechenden Refinanzierungsregelungen besser abgesichert werden sollen. Dies schlägt sich in den konkreten Formulierungen aber noch nicht ausreichend nieder“, betonte Reumann. „Die Krankenhäuser sind bereit, ihre Budgets und ihre Entgelte mit dem neu vorgesehenen Krankenhausvergleich rückzuspiegeln. Wichtig ist, dass der Vergleich keinen Automatismus für die Absenkung von Budgets und Vergütungen auslöst, sondern eine Orientierungsgröße ist, die Anpassungen in beiden Richtungen, also nach oben und unten, ermöglicht. In dem Vergleich müssen allerdings sämtliche Kosten, einschließlich Personalausstattungsvorgaben, einbezogen werden“, so Reumann weiter. Mit dem Referentenentwurf werde an einem bundeseinheitlich kalkulierten Entgeltkatalog festgehalten. Der Entgeltkatalog habe im Budgetsystem aus Sicht der Krankenhäuser vor allem Transparenzfunktion. „Allerdings sehen die Krankenhäuser im Entgeltkatalog noch systematischen Überarbeitungsbedarf in Richtung Entschlackung“, machte Reumann deutlich. Zu begrüßen sei, dass für die Kalkulationen vorgegeben werde, dass notwendige personelle Ausstattungen in vollem Umfang in der Kalkulation zu berücksichtigen seien. Soweit die Personal-Sollausstattungen in den Kalkulationshäusern nicht darstellbar seien, müssten aus Sicht der DKG Regelungen im Sinne von normativen Kalkulationselementen einbezogen werden können. Vor dem Hintergrund dieser Neuausrichtung des Entgeltkataloges und im Hinblick auf die nur noch kurze (wenige Monate) verbleibende Vorbereitungszeit sei die vorgesehene verpflichtende Anwendung des neuen Systems zum 1. Januar 2017 eine nicht zielführende Vorgabe. Hier sei eine Verlängerung erforderlich. „Der Referentenentwurf enthält für die ambulanten psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen der Krankenhäuser sinnvolle Weiterentwicklungen. Die Krankenhäuser haben in Zukunft die Möglichkeit, grundsätzlich stationär behandlungsbedürftige Patienten im häuslichen Umfeld weiter zu behandeln. Darüber hinaus werden die Leistungen der psychosomatischen Institutsambulanzen auf eine besser abgesicherte Grundlage gestellt“, erklärte der DKG-Präsident. Kritisch sind die erweiterten MDK-Prüfungen sowie Dokumentations- und statistische Berichtspflichten, die auch mit diesem Gesetzentwurf den Krankenhäusern zusätzlich auferlegt werden. „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Patienten“, bilanzierte Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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AOK erteilt Zuschläge für Tranche XVII – Versorgungssicherheit steht im Vordergrund

Die AOK-Gemeinschaft hat am Freitag (20.Mai) die Zuschläge für die 17. Tranche der Arzneimittelrabattverträge erteilt. „Die Verträge mit insgesamt 30 schon seitherigen und neuen Partnerunternehmen starten erst am 1. Oktober. Damit geben wir den Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung und hohe Planungssicherheit“, sagte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten Generikaverträge, Dr. Christopher Hermann, in Stuttgart. „AOK XVII“ beinhaltet Zuschläge für 53 Fachlose. Die Verträge lösen die Kontrakte der Tranche AOK XIII ab und laufen vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018. Zu den umsatzstärksten Medikamenten der Tranche zählen das Diabetespräparat Metformin und der Blutdrucksenker Metoprolol. Insgesamt deckt die neue Tranche Arzneimittel mit einem AOK-Umsatzvolumen von rund einer Milliarde Euro ab. Hermann wies darauf hin, dass die AOK für zwei Wirkstoffe keinen Zuschlag erteilt habe, weil die jeweiligen Angebote unwirtschaftlich gewesen seien. „Bei der Auswahl unserer Vertragspartner geht es eben nicht nur um einen guten Preis, sondern vor allem auch um eine zuverlässige Versorgung unserer Versicherten. Hinsichtlich der Versorgungssicherheit haben wir zudem wieder vier besonders häufig verordnete Medikamente im Drei-Partner-Modell vergeben“, so der Vorstandsvorsitzende. Mit Blick auf Ergebnisse des jüngst beendeten Pharmadialogs der Bundesregierung warnte Hermann vor Eingriffen des Gesetzgebers in ein gut funktionierendes System: „Wenn sich die Pharmalobby mit ihrer Forderung nach einem verpflichtenden Drei-Partner-Modell durchsetzt, müssten viele Patientinnen und Patienten wieder deutlich häufiger unnötige Medikamentenwechsel hinnehmen. Zudem würde der wirtschaftliche Erfolg der Arzneimittelrabattverträge deutlich geschwächt. Das hätte alsbald zwangsläufig auch Folgen für die Höhe der Zusatzbeiträge von Versicherten.“ Die Rabattverträge für Generika ermöglichen deutliche Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Aktuell laufen Verträge für 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Die laufenden AOK-Verträge decken damit rund zwei Drittel des Generikamarktes ab. Die AOK-Gemeinschaft konnte 2015 1,5 Milliarden Euro durch Rabattverträge einsparen. Die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 3,6 Milliarden Euro. Mehr Informationen: aok-rabattvertraege.de Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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DKG zur Bekämpfung von MRSA-Infektionen: Kontraproduktive GBA-Entscheidung zur MRSA-Bekämpfung

Zum heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die ASV-Richtlinie zur Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die eine bessere Kontrolle und Behandlung von MRSA verhindert. Der Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Leistungen zur MRSA-Diagnostik und Therapie durchführen zu können, wurde mehrheitlich abgelehnt. Einmal mehr verhindern die Krankenkassen mit ihrer ablehnenden Haltung eine wirksame Infektionsbekämpfung. Tuberkulose-Patienten, die ohnehin ambulant im Krankenhaus behandelt werden und bei denen der Verdacht auf eine MRSA-Besiedelung besteht, müssen für die MRSA-Diagnostik einen niedergelassenen Arzt aufsuchen. Obgleich Patienten mit einer Tuberkulose häufig als immungeschwächt gelten und bereits Antibiotika einnehmen müssen. Dies ist weder aus medizinischer Sicht noch für die Patienten, die ohnehin sehr stark belastet sind, nachvollziehbar. Statt jede Möglichkeit zur MRSA-Bekämpfung zu nutzen, werden Zuständigkeitsgrenzen verteidigt. Ein schwarzer Tag für die Patientensicherheit in Deutschland.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Sozialwahl 2017: Ersatzkassen werben für Vielfalt in Kassenparlamenten

Die Vorbereitungen für die Sozialwahl 2017 gehen in eine wichtige Phase: Denn jetzt werden die Kandidaten für Deutschlands drittgrößte Wahl nach Bundestags- und EU-Parlamentswahlen aufgestellt. Bis 17. November 2016 müssen die Listenträger ihre Vorschlagslisten einreichen, teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Bei der vereinigten BARMER können Listen bis zum Frühjahr 2017 eingereicht werden. Bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) wählen die Versicherten dann ihre Versichertenvertreter per Urwahl in die Verwaltungsräte der Ersatzkassen. Einsendeschluss für die Stimmabgabe per Briefwahl ist der 31. Mai 2017. Bei der neuen BARMER ist der Stichtag für die Briefwahl fusionsbedingt voraussichtlich der 4. Oktober 2017. „Die soziale Selbstverwaltung durch gewählte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber bedeutet Partizipation und gelebte Demokratie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wir freuen uns über motivierte Versicherte, die im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements hierzu einen Beitrag leisten und in den Verwaltungsräten der Kassen mitwirken wollen“, sagte Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek, anlässlich des heutigen Tages der Selbstverwaltung. Dies sei eine wichtige Funktion, so Zahn. In den Verwaltungsräten werden Leistungsentscheidungen für die Versicherten getroffen; nicht zuletzt entscheiden die Gremien über die Zusatzbeitragssätze. Die Ersatzkassen setzen sich für Vielfalt in den Verwaltungsräten ein, betonte Zahn weiter. Erfreulich sei, dass in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen Frauen bereits heute schon relativ stark vertreten sind. Bei den Sozialwahlen 2011 war ihr Anteil in den Ersatzkassen-Gremien mit 32,5 Prozent der höchste unter den Krankenkassen. Die Quote lag auch deutlich über dem Gesamtdurchschnitt der Sozialversicherungsträger (18 Prozent). „In den Verwaltungsräten sollten sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen möglichst weitgehend widerspiegeln – zum Beispiel auch in Bezug auf das Alter, die ethnische Herkunft oder Behinderungen“, betonte Zahn. Für ein Mandat als Versichertenvertreter kandidieren kann jeder Volljährige, der Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement im sozialpolitischen Bereich hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Unter anderem muss der Kandidat das Recht zur Wahl zum Deutschen Bundestag haben oder mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben. Mehr Informationen über die Voraussetzungen für eine Kandidatur, die Sozialwahl und die soziale Selbstverwaltung gibt es im Internet unter:www.selbstverwaltung.de. Zahn unterstrich die Bedeutung des Engagements der Versicherten- und Arbeitgebervertreter für die GKV: „Mit ihrem Engagement tragen die Selbstverwalter maßgeblich dazu bei, was die GKV auszeichnet: Bürgernähe, Solidarität, Wirtschaftlichkeit und eine Gesundheitsversorgung, die für ihre hohe Qualität international hoch angesehen ist. Zudem ist die soziale Selbstverwaltung ein Teil der sozialstaatlichen Ordnung. Sie stellt sicher, dass sich die Versicherten beim so wichtigen Thema Gesundheit nicht – wie in anderen Ländern – allein auf die Politik oder privatwirtschaftliche Unternehmen verlassen müssen“, so Zahn. Pressemitteilung des vdek

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BITMARCK erteilt BI-Produkt „VPA kompakt“ die Marktreife

Das Business-Intelligence-Portfolio der BITMARCK-Unternehmensgruppe bekommt Zuwachs: Mit „VPA kompakt“ erhält ein neues BI-Produkt die Marktreife. VPA kompakt ist speziell auf die Bedürfnisse der gesetzlichen Krankenkassen beim Leistungscontrolling hin optimiert und deckt dabei verschiedene Facetten ab. Beispielsweise werden bei VPA kompakt Fragestellungen zu übersichtlichen Themenkomplexen verbunden. Dadurch ist es möglich, die Lösung minimal abweichender Einzelprobleme, die oft in separaten Berichten gelöst werden, in wenigen flexibel einstellbaren Berichten zu bündeln. Zudem sind die Berichte miteinander verknüpft, was unter anderem eine Vertiefung auf den einzelnen Versicherten ermöglicht. Mehr Informationen zum Produkt finden Sie unterhttp://www.bitmarck.de/VPAkompakt. „Potenziale erkennen und Entscheidungen validieren“  „VPA kompakt besticht durch eine hohe Benutzerfreundlichkeit, die unterstützt wird durch ein reduziertes und einheitliches Layout-Konzept. Dem Vorbild sollen künftige BI-Produkte unseres Hauses folgen. Dies ermöglicht unseren Kunden bei allen BI-Produkten einen einfachen und intuitiven Einstieg“, erläutert Michael Heutmann, Geschäftsführer der BITMARCK Service GmbH. Christin Krieg, Produktverantwortliche VPA kompakt, ergänzt: „Im Zuge der Digitalisierung ist auch im Gesundheitssektor die Datenverarbeitung und -aufbereitung zu einem festen Bestandteil des Arbeitsalltags geworden. Durch gezielte Auswertungen können Hemmnisse abgebaut, Potenziale erkannt und Entscheidungen validiert werden. Reporting-Tools wie VPA kompakt sind hierbei als wichtigste Werkzeuge anzusehen.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe

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Tagesaktuelle Daten und optimierte Suchoptionen: Deutsches Krankenhausverzeichnis aktualisiert

Das Deutsche Krankenhausverzeichnis (DKV) wurde aktualisiert und nutzerfreundlicher gestaltet. Es bietet Patienten und einweisenden Ärzten umfassende Informationen über die Leistungen der Krankenhäuser in den Regionen und deutschlandweit. Fast vier Millionen Mal wurde das Verzeichnis jährlich aufgerufen. „Die Datenbestände aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten sind für Patienten nicht leicht verständlich. Im DKV bieten wir aber leichte Suchmöglichkeiten. Mit einer umgangssprachlichen Umschreibung können Krankheitsbilder und passende Krankenhäuser gefunden werden. Was das DKV einmalig macht, ist die Möglichkeit der Krankenhäuser, ihre Daten stetig zu aktualisieren. Damit ist das DKV eine Suchmaschine, die mit tagesaktuellen Daten arbeitet. Und es ist das einzige Verzeichnis in Deutschland, das die Suche auch in einer englischsprachigen Version erlaubt“, so der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum. Das DKV ist unter www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de zu finden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Gröhe: Pflegekräfte sind tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung

Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Pflegekräfte setzen sich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause tagtäglich unermüdlich für Menschen ein, die Hilfe benötigen. Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Dafür verdienen sie Anerkennung und Dank, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Deshalb haben wir die Voraussetzungen geschaffen, damit Krankenhäuser mehr Personal am Krankenbett beschäftigen können, die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen angepasst wird, mehr Betreuungskräfte eingestellt werden und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wichtig ist jetzt, dass die Verantwortlichen in den Bundesländern, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Verbesserungen schnell umsetzen, damit sie den Pflegekräften zugutekommen.“ Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, fordert mehr Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte in Deutschland. „Die Pflege ist ein anspruchsvoller und komplexer Beruf. Unsere Pflegekräfte verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Professionalität. Gleichzeitig braucht es viel Empathie, um Patienten und Pflegebedürftige ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen. Gerade der Tag der Pflege sollte daher ein Tag des ganz besonderen Dankes für dieses Engagement sein“. Neue Umfrage: Hohe Anerkennung für Pflegende – Zustimmung zu neuen Pflegeleistungen Die große Mehrheit der Bevölkerung (95 Prozent) hält den Pflegeberuf für einen fachlich anspruchsvollen Beruf mit Zukunft, 98 Prozent sind der Meinung, dass Pflegende mehr Anerkennung für ihre Arbeit erhalten sollten. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 2016. Die große Mehrheit der Bevölkerung hält zudem die Leistungsverbesserungen, die in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht wurden, für wichtig und richtig: 97 Prozent finden es richtig, Angehörige bei der Pflege zu Hause weiter zu entlasten, damit sie die Pflege und ihren Alltag vereinbaren können. Seit dem 1. Januar 2015 können Unterstützungsleistungen, wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege besser in Anspruch genommen werden. 66 Prozent der Bevölkerung halten es zudem für wichtig, dass demenziell Erkrankte künftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Personalausstattung muss angepasst werden Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Damit kann besser erfasst werden, was Pflegebedürftige noch selbst können und wo sie Hilfe benötigen – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an körperlichen Einschränkungen leiden. Demenziell Erkrankte erhalten dadurch erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig setzt die Hilfe künftig deutlich früher an: In den nächsten Jahren werden bis zu 500.000 Menschen zusätzlich erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen wird sich verbessern: Bis Herbst 2016 müssen neue Pflegesätze vereinbart und damit auch die Personalausstattung in den Einrichtungen überprüft und an den Bedarf angepasst werden. Dadurch können die Verantwortlichen auf Landesebene und die Pflegeeinrichtungen für nachhaltige Verbesserungen in der Personalsituation sorgen. Zudem wird die Pflege-Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftliches Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben. Tariflöhne müssen refinanziert werden ‎Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn abgesichert: Es wurde gesetzlich klargestellt, dass die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen durch die Kostenträger refinanziert werden müssen. Pflegeeinrichtungen müssen dazu nachweisen, dass sie ihren Pflegekräften auch tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Die Vereinbarung von Tariflöhnen erfolgt durch die Tarifvertragsparteien. Um Lohndumping zu verhindern, wird der 2010 eingeführte Pflege-Mindestlohn zudem zum 1. Januar 2017 angehoben. Bürokratieabbau schafft mehr Zeit für die Pflege Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflege haben und nicht durch unnötige Formulare belastet werden, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau. Mit dem Projekt Ein-STEP des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, werden Pflegeeinrichtungen unterstützt, die Pflegedokumentation in der Praxis effizienter zu gestalten, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen oder Haftungsrisiken zu erzeugen. Bislang haben sich mehr als 9.200 Pflegeeinrichtungen für eine Umstellung auf das neue Modell entschieden. Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem gesetzlich klargestellt, dass die Zeiteinsparungen durch das neue Dokumentationsmodell tatsächlich den Pflegekräften und damit den Pflegebedürftigen zugutekommen und nicht für Personaleinsparungen oder Einsparungen bei den Kostenträgern missbraucht werden dürfen. Zusätzliche Betreuungskräfte verbessern den Pflegealltag  Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen auf bis zu 45.000 nahezu verdoppelt werden kann. Zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte, indem sie mit Pflegebedürftigen beispielsweise spazieren gehen, malen und basteln, Bewegungsübungen machen, gemeinsam lesen, spielen, in den Gottesdienst gehen oder einfach nur da sind und zuhören. Dadurch tragen sie dazu bei, den Pflegealltag spürbar zu verbessern. Das bestätigt auch eine Studie, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wurde. Dabei gaben die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen an, dass sich die Betreuungsangebote bei der großen Mehrheit der Heimbewohner positiv auswirken, etwa in Form von höherer Zufriedenheit, besserer Stimmungslage oder Verminderung der inneren Unruhe. Allein für das Jahr 2015 wurden etwa 12.000 neuen Stellen für zusätzliche Betreuungskräfte geschaffen, außerdem wurde die Stundenzahl vieler Teilzeitkräfte aufgestockt. Zum 31. Dezember 2015 haben deutlich über 95 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und über 60 Prozent der teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt. Die Berufsausbildung wird modernisiert und für die Auszubildenden kostenfrei Mit insgesamt mehr als 137.000 Auszubildenden in der Krankenpflege (64.022), Kinderkrankenpflege (6.928) und Altenpflege (66.285) gab es auch im Schuljahr 2014/2015 einen Ausbildungsrekord. Wir werden aber in Zukunft noch mehr Pflegekräfte brauchen, deshalb soll auch die Pflegeausbildung modernisiert und attraktiver gestaltet werden. Der Entwurf für ein neues Pflegeb
erufsgesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Die Ausbildungen in der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege sollen zu einer gemeinsamen Ausbildung mit Schwerpunktsetzung weiterentwickelt werden. Denn Pflegekräfte müssen in Pflegeeinrichtungen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung demenziell Erkrankter. Mit der neuen Pflegeausbildung werden Pflegekräfte besser auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet. Außerdem erhalten Pflegekräfte mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird erstmals eine bundesgesetzliche […]

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