Erste Zwischenbilanz: Deutlich verbessertes Beratungsangebot der neuen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, hat heute in Berlin eine erste Zwischenbilanz der Tätigkeit der neuen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gezogen. „Rund vier Monate nach dem Start kann ich sagen: Ich bin sehr zufrieden mit der bisherigen Arbeit der neuen UPD. Wir haben inzwischen ein deutlich verbessertes Beratungsangebot. Insbesondere die längeren telefonischen Erreichbarkeitszeiten und die Aufstockung von 21 auf 30 Beratungsstellen vor Ort helfen den Bürgerinnen und Bürgern. Dazu kommen die neuen UPD-Mobile, die in ganz Deutschland in unterschiedlichen Städten und Gemeinden unterwegs sind. Damit erreicht die UPD diejenigen Patientinnen und Patienten, die nicht in der Nähe einer der Beratungsstellen wohnen“, sagt Laumann. Die UPD ist in § 65b SGB V gesetzlich verankert. Zudem hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass mit Beginn der neuen Förderperiode zum 1. Januar 2016 die für die UPD zur Verfügung stehenden Mittel auf neun Millionen Euro jährlich erhöht wurden. „Für mich war von Anfang an klar: Dieses Mehr an Fördermitteln muss den Bürgerinnen und Bürgern ganz praktisch zugutekommen und zu einem wirksamen Ausbau der Patientenberatung führen – hin zu einer besseren Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr Regionalität und mehr Bürgernähe. Mit dem Trägerwechsel zum Anfang des Jahres haben wir hier eine große Chance erhalten. Wir sind auf einem wirklich guten Weg, dass diese auch genutzt wird“, erklärt Laumann. Er werde die Arbeit und die weitere Entwicklung der UPD auch in Zukunft aufmerksam begleiten. Seit ihrem Start unter neuer Trägerschaft der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH hat die UPD mit ihrem breit aufgestellten Beraterteam aus u. a. Sozialversicherungsfachangestellten, Psychologen, Juristen und Medizinern  ca. 24.000 ratsuchende Bürgerinnen und Bürger beraten. Damit liegt sie bereits in ihrer Aufbauphase deutlich über den Anrufzahlen des Vorjahres. Auch die Erreichbarkeit der UPD konnte bereits signifikant verbessert werden. Während Ratsuchende in der Vergangenheit im Schnitt bis zu 2,8 Mal bei der UPD anrufen mussten, um mit einem Berater sprechen zu können, konnte dieser Wert bis zum Mai deutlich auf 1,5 reduziert werden. Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, freut sich über das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das modernisierte Angebot der UPD: „Das Ziel, mit dem wir Anfang Januar angetreten sind, war unter anderem, eine gute Idee noch besser zu machen. Für uns heißt das konkret: mehr Bürgernähe, bessere Erreichbarkeit und mehr Fachkompetenz der Berater. Die ersten Monate haben gezeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, diesem Anspruch und diesem Selbstverständnis gerecht zu werden. Daher freut es uns sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Angebote bereits jetzt überdurchschnittlich gut annehmen und unserer guten Arbeit vertrauen. Wir sind zuversichtlich, die Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Qualität der UPD in den nächsten Monaten noch weiter zu erhöhen, um in Zukunft noch mehr Ratsuchenden helfen zu können.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Knapp 500 Behandlungsfehler im Jahr 2015

Die AOK Bayern verzeichnete 2015 insgesamt 499 bestätigte Behandlungsfehler. Danach erwies sich jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als tatsächlicher Behandlungsfehler. In den Vorjahren war es im Schnitt noch jeder Siebte. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK Bayern. Insgesamt hat die größte Krankenkasse im Freistaat im vergangenen Jahr 2943 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten. In 1497 Fällen gab die Krankenkasse ein für die Versicherten kostenloses Gutachten in Auftrag. Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es 2015 in den Bereichen Chirurgie (977), gefolgt von Orthopädie (261) und Zahnmedizin/Kieferchirurgie (224). Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland und lange vor der gesetzlichen Verpflichtung hat die AOK Bayern im Jahr 2000 das Behandlungsfehlermanagement als einen wichtigen Baustein zur Stärkung des Patientenschutzes eingeführt. Seitdem haben sich rund 34.500 AOK-Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In 5164 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler. Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, zog eine kritische Bilanz: „Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden intensiver und die Regressverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern langwieriger.“ Schirmer betonte, dass es nicht um Konfrontation, sondern Kooperation mit den Leistungserbringern gehe. „Viele Probleme entstehen aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler.“ Ziel sei es, eine angstfreie Fehlerkultur zu etablieren. Schirmer forderte daher eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler. Es macht keinen Sinn, dass Ärztekammer, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen.“ Zugleich plädierte Schirmer für eine erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern. Damit würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen deutlich gestärkt. Wie lange es in manchen Fällen dauern kann, bis Patienten zu ihrem Recht kommen, erläuterte der auf Medizinrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Marcel Vachek. Berufshaftpflichtversicherer würden sich zunehmend gegen eine außergerichtliche Regulierung von Arzthaftungsansprüchen stemmen und die Patienten stattdessen auf den Klageweg verweisen. Eine Entscheidung vor Gericht könne jedoch Jahre dauern. Vachek warnte zudem potentiell Betroffene davor, zu spät zu handeln und damit Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen zu können. Die AOK Bayern berät Versicherte bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit zwei speziell geschulten Fachteams an den Standorten Bamberg und Ingolstadt. Zudem unterstützt ein medizinisch-juristisches Serviceteam in der Zentrale der AOK Bayern. Wie das Verfahren zur Überprüfung eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers in der Praxis abläuft, schilderte Nicole Streit von der AOK-Patientenberatung Nord: „Der Patientenberater fungiert als Lotse für den Versicherten. Er führt durch die Komplexität des Arzthaftungsrechts und weist den Versicherten auch auf die Sicherung seiner privaten Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld hin.“ Streit empfiehlt Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, ein Gedächtnisprotokoll über den Hergang zu erstellen und zur Beratung mitzubringen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Kabinett stimmt Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen zu

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinien hinsichtlich der Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten menschlichen Geweben und Zellen (Einfuhr-Richtlinie) sowie hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen (Kodierungs-Richtlinie) beschlossen. Das Gesetz dient der Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von importiertem Gewebe und Gewebezubereitungen sowie der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Gewebespenden vom Spender zum Empfänger und umgekehrt. Mit der Einfuhr-Richtlinie werden detaillierte technische Verfahrensvorschriften für die Einfuhr menschlicher Gewebe und Zellen bzw. von Gewebezubereitungen in die Europäische Union geschaffen. Enthalten sind Regelungen zur Einfuhrerlaubnis, zur EU-einheitlichen Bescheinigung über die Einfuhrerlaubnis und zu Inspektionen von importierenden Gewebeeinrichtungen sowie zu Lieferanten aus Drittstaaten. Im Arzneimittelgesetz (AMG) sind bereits wesentliche Elemente zur Einfuhrerlaubnis sowie zu Inspektionen vorgesehen, so dass es nur einer Anpassung bzw. Ergänzung in Teilbereichen bedarf. Ziel der Kodierungs-Richtlinie ist die Schaffung eines verpflichtenden Einheitlichen Europäischen Codes („Single European Code“, kurz SEC), um die Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der Europäischen Union zu erleichtern. Die Europäische Kommission wird hierfür eine öffentlich zugängliche EU-Kodierungsplattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem Produktregister mit allen in der Europäischen Union im Verkehr befindlichen Arten von Geweben und Gewebeprodukten mit entsprechenden Codes zur Verfügung stellen. Das Gesetz sieht im Einklang mit den europäischen Direktiven Erleichterungen für Gewebezubereitungen zur unmittelbaren Anwendung sowie für hämatopoetische Stammzellen aus dem Knochenmark, dem peripheren Blut und dem Nabelschnurblut vor. Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Gewebespende-Kabinett Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kabinett beschließt Verbesserungen bei der Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneimitteln

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann. Außerdem wollen wir eine Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.“ Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden. Beides setzen wir auf meine Initiative hin um. Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben. Es ist für die medizinische Anwendung gedacht. Wir nutzen also das Potential, ohne die Gesundheit der Menschen aufs Spiel zu setzen. Das ist moderne Drogen- und Gesundheitspolitik.“ Mit dem Gesetzentwurf soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird. Für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in kontrollierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland unter Beachtung der völkerrechtlich bindenden Vorgaben des VN-Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe ermöglicht werden. Die Aufgaben nach diesen internationalen Vorgaben sollen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen werden (staatliche „Cannabisagentur“). Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, der eine Cannabisagentur voraussetzt, erfolgen kann, wird die Versorgung mit Medizinalhanf über Importe gedeckt werden. Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen, denen anders nicht geholfen werden kann. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung dieser Cannabisarzneimittel zu erlangen, wird die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Cannabis-als-Medizin-Kabinett Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Über 2.100 Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern

Wer hörbehindert ist und die Gebärdensprache verwendet, kann beim Arztbesuch einen Dolmetscher beauftragen – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. Allein von Versicherten der AOK Bayern wurden 2015 über 2.100 Mal Gebärdensprachdolmetscher beauftragt. In Bayern stehen dafür etwa 90 Gebärdensprachdolmetscher über die entsprechenden Vermittlungsstellen zur Verfügung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Versicherte, sofern sie im Zusammenhang mit ambulanten Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die Logopädie und Psychotherapie, Schwangerschaftsgymnastik und Rehabilitationssport sowie Auskunft, Beratung und Antragsstellung im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen dem Dolmetscher und der Krankenkasse. Die Beauftragung eines Gebärdensprachdolmetschers erfolgt direkt durch den Versicherten. Eine vorherige Genehmigung ist nicht notwendig, damit die Leistung möglichst schnell und unkompliziert beansprucht werden kann. Pressemitteilung AOK Bayern

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100 Tage Termin-Servicestelle: 3.250 Facharzttermine in Nordrhein vermittelt

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat seit ihrem Start am 25. Januar dieses Jahres rund 3.250 ambulante Facharzttermine an Patientinnen und Patienten aus dem Rheinland vermittelt. Besonders gefragt waren dabei Termine bei hochspezialisierten Fachärzten wie Neurologen, Radiologen, Kardiologen und Gastroenterologen. „Unsere Termin-Servicestelle hat von Anfang an gut funktioniert, obwohl wir nicht wussten, wie viele Patienten sie in Anspruch nehmen würden“, sagt Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. „Für uns ging es darum, die vom Gesetzgeber formulierten Vorgaben zu erfüllen und damit zu verhindern, dass wir für Patienten eine Behandlung im Krankenhaus vereinbaren müssen – was zu Lasten der niedergelassenen Fachärzte in Nordrhein ginge. Umso mehr freuen wir uns über die reibungslose Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern, die uns bisher ausreichend Termine zur Verfügung gestellt haben“, so Brautmeier. Terminvermittlung funktioniert auch ohne Servicestelle „Das ändert nichts daran, dass wir die Servicestellen nach wie vor für entbehrlich halten, da die Terminvermittlung in dringenden Fällen durch die direkte Kontaktaufnahme zwischen Haus- und Fachärzten funktioniert. Von der Servicestelle profitieren mit Blick auf das Gesamtvolumen der Behandlungsfälle nur relativ wenige Patienten. Dafür hätte es keiner gesetzlichen Regelung bedurft, die hohe Kosten und neue Bürokratie verursacht.“ Pro Woche hat die Servicestelle bisher zwischen 550 und 600 Anrufe verzeichnet; von den Anrufern verfügte etwa die Hälfte über eine vom überweisenden Arzt mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnete, so genannte „dringliche Überweisung“. In diesen Fällen besteht der Anspruch auf einen Facharzttermin innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen. „Bisher konnten wir in allen diesen Fällen Termine im vorgegebenem Zeitraum finden, sodass kein Patient zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus in Nordrhein vermittelt werden musste“, sagt Brautmeier. Bei den übrigen Anrufern war die Überweisung entweder mit einem „B“ oder gar nicht gekennzeichnet. In diesen Fällen gilt die Überweisung als „nicht dringlich“, sodass die Servicestelle keinen Behandlungstermin innerhalb von vier Wochen vereinbaren muss. Im Rahmen der Terminvermittlung erfasst die KV Nordrhein auch, wie viele Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen. Von den rund 3.250 Terminen wurden über 370 nicht eingehalten, was einer Quote von 11,5 Prozent entspricht. So erschienen in 190 Fällen die Patienten gar nicht, 170 vermittelte Termine wurden abgelehnt. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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BARMER GEK Zahnreport 2016: Mangelnde Aufklärung beim Zahnersatz?

Bayern legen an ihren Zahnersatz andere Maßstäbe an als Saarländer. Sie zahlen mehr dafür, doch ob sie damit auch die besseren „Dritten“ bekommen, ist fraglich. Regionale Unterschiede wie dieser sind Thema des heute in Berlin vorgestellten Zahnreports der BARMER GEK. „Offensichtlich entscheiden sich immer mehr Menschen für Aspekte wie Komfort und Ästhetik, während Funktionalität und Haltbarkeit ins Hintertreffen geraten. Ist der Wunsch des Patienten wirklich immer der Auslöser für diese Wahl?“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Grund dafür könne eine mangelnde Aufklärung der Patienten sein, zudem hänge von der Wahl der konkreten Versorgung auch die zahnärztliche Vergütung ab. Der Kassenchef macht diese Vermutung am Beispiel der Zahnkronen fest. So wurden laut aktuellem Zahnreport in Bayern im Jahr 2014 weniger als zehn Prozent dieses Zahnersatzes in der sogenannten Regelversorgung angefertigt, obwohl diese Versorgungsform nicht nur günstiger, sondern auch wissenschaftlich belegt haltbarer ist. Patienten bräuchten deshalb mehr fundierte Informationen über Vor- und Nachteile verschiedener Zahnersatzvarianten, damit die Qualität der Zahnmedizin nicht leide. Straub: „Mehr Transparenz in der zahnmedizinischen Versorgung würde der Zahnärzteschaft zu Gute kommen. So könnte man Vermutungen einer zu einseitigen Aufklärung der Patienten aus der Welt schaffen, wenn es denn tatsächlich andere Gründe für die gewählte Versorgungsform gibt.“  Zahnmedizin in Deutschland nicht einheitlich Die Autoren des Reports hatten auf Basis von Abrechnungsdaten der BARMER GEK repräsentativ für Deutschland regionale Unterschiede in der zahnärztlichen Versorgung untersucht. Dabei zeigt bereits die Verteilung der Gesamtausgaben auf Kernbereiche der Zahnmedizin deutliche Unterschiede. So machen die Ausgaben für Zahnersatz in den Stadtstaaten Berlin (33,5 Prozent), Bremen (32,2 Prozent) und Hamburg (31,2 Prozent) einen deutlich höheren Anteil an den Gesamtausgaben der Krankenkassen aus als in Bayern, wo sie mit 21,6 Prozent ein gutes Fünftel betragen. Die stärksten Schwankungen gibt es bei den Ausgaben für die Behandlung von Zahnbetterkrankungen, wo Nordrhein-Westfalen mit 4,6 Prozent einen mehr als doppelt so hohen Anteil aufweist als das Saarland mit 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede sind daneben auch im Verhältnis diagnostischer zu therapeutischen Maßnahmen, bei Notfallbehandlungen außerhalb normaler Sprechzeiten und innerhalb verschiedener Altersgruppen festzustellen. Regelversorgung mit Metallkronen solide und haltbar Straub stellte klar, dass die BARMER GEK das derzeitige System der Kassenbeteiligung am Zahnersatz unterstützt. „Wir rütteln nicht an den Festzuschüssen zum Zahnersatz“, so der BARMER GEK Vorstandschef. Allerdings orientierten sich immer mehr Patienten an teureren, aber nicht unbedingt besseren Alternativen. Besonders deutlich wird das bei den sehr häufigen Einzelzahnkronen. Hochrangige Experten beurteilen die Metallkrone als beste Lösung für den Seitenzahn, auch wenn ihre Ästhetik unter Umständen als nachteilig empfunden werde. Straub: „Bei den Zahnkronen ist die Regelversorgung nach einhelligem wissenschaftlichen Urteil in vielen Fällen die beste Wahl. Wenn es um die Haltbarkeit geht, gibt es nichts Besseres!“ Doch auch die Regelversorgung könne verbessert werden, beispielsweise für Patienten, die im Unterkiefer keine Zähne mehr haben. Der Report zeigt, dass zwischen den Bundesländern das Verhältnis der implantatgestützten Totalprothesen zu den üblichen schleimhautgetragenen Prothesen stark schwankt. Ihr Verhältnis beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 1 zu 14,8. In Bayern sind es 1 zu 5,3. „Seit mehr als zehn Jahren ist es Konsens in der Zahnmedizin, dass eine durch mindestens zwei Implantate gestützte Prothese die erste Wahl bei zahnlosem Unterkiefer ist. Wir erwarten, dass dieser Standard schnell Teil der Regelversorgung wird“, so Straub. Derzeit sind Implantate nur in Ausnahmefällen Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ursachen regionaler Unterschiede Studienautor Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, sieht eine Vielzahl von Faktoren, die bei der Beanspruchung von zahnärztlichen Leistungen eine Rolle spielen. Einfluss habe etwa die unterschiedliche Anspruchshaltung der Menschen in Stadt und Land. Hinzu kämen soziodemografische Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen. „Wir konnten Unterschiede in der Versorgung zeigen, die auf verschiedene Therapiemuster in den Regionen hindeuten“, sagte Walter. Bei den Notfallbehandlungen gebe es noch eine typische Ost-West-Verteilung. Ein Blick auf Wurzelbehandlungen, die Behandlung von Zahnbetterkrankungen und Zahnentfernungen oder die Versorgung verschiedener Altersgruppen biete aber auch eine Vielzahl von anderen Verteilungsmustern. „Eine einheitliche vertragszahnärztliche Versorgung gibt es in Deutschland nicht“, so Walters Fazit. Aus dem BARMER GEK Zahnreport 2016 ·        Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die vertragszahnärztliche Versorgung je Versicherten betrugen im Jahr 2014 161,75 Euro, wobei die Durchschnittsausgaben bei den Frauen mit 167,87 Euro um 7,5 Prozent über denen der Männer (155,39 Euro) lagen. Die Inanspruchnahmerate lag bei den Männern bei 67,5 Prozent, bei den Frauen bei 75 Prozent und insgesamt bei 71,3 Prozent (Report Seite 29). ·        Die Teilnahme der Sechs- bis unter 18-Jährigen an der Individualprophylaxe entwickelte sich in den Jahren 2010 bis 2014 stabil zwischen 64,0 Prozent und 64,6 Prozent. Dabei zeigt sich durchgängig eine höhere Inanspruchnahme in den neuen Ländern. Im Vergleich der Länder nimmt Thüringen hier mit 73,8 Prozent die Spitzenposition ein. Die niedrigsten Raten finden sich in Bremen (56,0 Prozent), dem Saarland (57,8 Prozent) und in Hamburg mit 58,8 Prozent (Report Seite 59). ·        Bezogen auf alle Länder lag der Anteil der Versicherten mit mindestens einer Zahnextraktion im Jahr 2014 bei 9,0 Prozent, wobei sich über die Jahre 2010 bis 2014 eine leicht rückläufige Tendenz zeigt. Durchgängig liegen erneut die Anteilswerte in den neuen Ländern über den Werten für die alten. Die Altersverläufe zwischen Männern und Frauen unterscheiden sich bei den Zahnextraktionen nur geringfügig. Der erste Altersgipfel wird bei beiden Geschlechtern in der Gruppe der Zehn- bis unter 15-Jährigen erreicht. Danach fallen die Alterskurven relativ steil ab, bis ab dem Lebensalter von 40 bis unter 45 Jahren wieder stärkere Zuwächse festzustellen sind. Ein zweiter Altersgipfel wird bei Männern wie Frauen in der Altersgruppe der 75- bis unter 80-Jährigen erreicht (Report Seite 66/67). ·        Glossar: Regelversorgung bedeutet die zahnmedizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz, die bei der Bemessung der Festzuschüsse zugrunde gelegt wurde. Bei der gleichartigen Versorgung können sich Patienten neben der Regelversorgung für Zusatzleistungen hinsichtlich Komfort oder Ästhetik wie etwa eine Vollverblendung entscheiden. Die andersartige Versorgung ist ein Zahnersatz, der nach Art, Umfang und Funktion anders als die Regelversorgung konstruiert ist, etwa eine feste Brücke statt einer herausnehmbaren. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Rahmenempfehlung Ergotherapie vereinbart

Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) e.V. haben nach intensiven und konstruktiven Gesprächen die neue Rahmenempfehlung Ergotherapie beschlossen. Sie ist am 1. Mai 2016 in Kraft getreten. Die Rahmenempfehlungen zur einheitlichen Versorgung mit Heilmitteln nach § 125 Abs.1 SGB V sind die Grundlage für die Verträge zwischen den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene und dem DVE. Bisher gab es allerdings keine ausschließlich auf die Ergotherapie bezogene Rahmenempfehlung. Die neuen Empfehlungen für diesen Leistungsbereich klären nun insbesondere offene Abrechnungsfragen und spezifizieren die Leistungsbeschreibung. „Mit der Rahmenempfehlung für Ergotherapie ist ein verlässliches Regelwerk für Kassen und Therapeuten entstanden, insbesondere die Vorgaben für die einheitliche Abrechnung machen die Zusammenarbeit für beide Seiten klarer“, erklärt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Auch der DVE-Vorsitzende Arnd Longrée lobt die neue Grundlage: „Mit diesem Abschluss ist die Rahmenempfehlung Ergotherapie sozusagen State of the Art. Dies gilt für die besseren Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Krankenkassen ebenso wie für die Beschreibung der ergotherapeutischen Leistungen.“ So beinhaltet die Rahmenempfehlung Ergotherapie erstmals Vorgaben für die notwendigen Angaben der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung. Diese bilden einen sicheren, klaren und bundeseinheitlichen Rahmen und entlasten damit zum einen Therapeuten und Ärzte im Verwaltungsablauf. Andererseits tragen sie dazu bei, unnötige Kürzungen oder Komplettabsetzungen von Rechnungen zu vermeiden. Nach gründlicher fachlichen Diskussion haben GKV-Spitzenverband und DVE zudem die therapeutische Leistung neu formuliert. Die Leistungsbeschreibung Ergotherapie als Teil der Rahmenempfehlung ist im Ergebnis auf eine völlig neue Basis gestellt worden: Die durch die Heilmittel-Richtlinie vorgegebenen ergotherapeutischen Leistungspositionen sowie die daraus resultierenden Indikationen und Ziele wurden in einer neuen therapeutischen Fachsprache abgefasst. Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) hat so erstmals Eingang in die Leistungsdefinition der Ergotherapie – und damit der ambulanten Heilmittelversorgung an sich – gefunden. Dadurch werden die ergotherapeutischen Ziele noch besser verdeutlicht und sind sowohl für Ärzte als auch Patienten transparenter. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Erstes Etappenziel bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht

Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest. Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben KBV, DAV und BÄK die dafür notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt. „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem einheitlichen Medikationsplan erfasst werden.  In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. „Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation – ein Medikationsplan ohne Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein. Mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen.“ Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019  auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab  diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren. „Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, BÄK und DAV

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10 Jahre Gesundheitsnetz prosper: Für eine besser abgestimmte Patientenversorgung in Gelsenkirchen/Gladbeck

Vor zehn Jahren fiel der Startschuss für das bundesweit einmalige Gesundheitsnetz prosper in der Region Gelsenkirchen/Gladbeck. Seitdem steht das knappschaftliche Gesundheitsnetz für eine besser aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre medizinische Versorgung in der Region. „Das Erfolgsrezept des Gesundheitsnetzes ist so einfach wie genial“, so Bettina am Orde, Geschäftsführerin Knappschaft. „Denn prosper bietet allen Beteiligten – Versicherten, niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und auch der Knappschaft – spürbare Vorteile.“ Rund 43.300 Versicherte, 352 Haus- und Fachärzte, das Bergmannsheil Buer und das Marienhospital Gelsenkirchen nehmen daher an prosper Gelsenkirchen/Gladbeck teil. Damit machen in dieser Region rund 90 Prozent aller niedergelassenen Ärzte bei prosper mit. Ein Gesundheitsnetz, dass die Versorgung der Patienten verbessert und auch noch Kosten spart, das ist „so einleuchtend, dass man sich fragt, weshalb nicht schon längst jemand darauf gekommen ist“, bemerkte Ulrich Wickert schon damals in den Tagesthemen. „Patienten erleben im Gesundheitsnetz immer wieder, dass sich behandelnde Ärzte untereinander abstimmen und Hand in Hand arbeiten“, erläutert Dr. Günter Lapsien, Vorsitzender des Netzvorstandes und Netzhausarzt im Gesundheitsnetz prosper Gelsenkirchen/Gladbeck. „Ich persönlich kenne viele prosper-Fach- und Klinikärzte aus den unterschiedlichen prosper-Arbeitsgruppen und -Qualitätszirkeln, aber auch aus der tagtäglichen Arbeit. Dies erleichtert die Zusammenarbeit. Ein kurzer Anruf genügt oft, um die Behandlung gemeinsamer Patienten abzustimmen oder  Untersuchungstermine zu vereinbaren. So bleibt dem Patienten unnötige Wartezeit erspart.“ Optimierte Behandlungsqualität „Auch bei einer Weiterbehandlung im Netz-Krankenhaus profitieren unsere Klinikärzte und damit vor allem auch unsere Patienten von der verbesserten Kommunikation untereinander“, bestätigt Werner Neugebauer, Geschäftsführer des Bergmannsheil Buer. Bei prosper haben niedergelassene und Klinikärzte gemeinsam Therapie- und Arzneimittelempfehlungen erarbeitet. Ziel sei es, prosper-Patienten nicht nur über den gesamten Behandlungsverlauf bestmöglich zu versorgen, sondern auch Brüche in der Medikation weitgehend zu vermeiden, bekräftigt auch Peter Weingarten, Geschäftsführer Marienhospital Gelsenkirchen GmbH. „Seit gut zwei Jahren sorgt zudem eine technische Lösung für noch mehr Transparenz in der Kommunikation“, erklärt am Orde. Sobald ein Versicherter in der BKB oder Marienhospital Gelsenkirchen stationär aufgenommen wird, stellt die elektronische Behandlungsinformation (eBI) Klinikärzten behandlungsnotwendige Informationen des Patienten auf Knopfdruck digital zur Verfügung, vorausgesetzt der Patient ist damit einverstanden. Die bereitgestellten Daten geben dem Arzt u. a.  einen Überblick über Medikamente, die ein Patient erhält und helfen Risiken, wie Neben- und Wechselwirkungen – zu verringern. prosper-Teilnahme lohnt sich mehrfach Die Teilnahme am Gesundheitsnetz sorgt nicht nur für eine optimierte Behandlungsqualität durch einen verbesserten Informationsfluss zwischen allen Beteiligten, sondern lohnt sich auch finanziell: prosper-Versicherte, die die im Gesundheitsnetz vorhandenen Versorgungsangebote – vom Hausarzt, über den Facharzt bis hin zum Krankenhaus – bei Bedarf konsequent nutzen, werden einmal im Jahr mit bis zu 100 Euro belohnt. Bereits 1999 hatte die Knappschaft das erste regionale Gesundheitsnetz in Bottrop ins Leben gerufen. 2006 startete dann in Gelsenkirchen/Gladbeck eines der erfolgreichsten knappschaftlichen Gesundheitsnetze. Außer in Gelsenkirchen/Gladbeck können sich heute Versicherte aus der StädteRegion Aachen, Bottrop, Dortmund/Lünen/Kamen, Essen/Mülheim, der Lausitz, Recklinghausen (proGesund) und dem Saarland in das knappschaftliche Gesundheitsnetz einschreiben. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

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