KKH-Studie: Deutsche immer länger krank

Arbeitnehmern mit langwierigen Erkrankungen wird im deutschen Gesundheitswesen nur unzureichend geholfen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der KKH Kaufmännische Krankenkasse, die beim 20. Berliner Dialog der Krankenkasse von Experten diskutiert wurde. „Seit 2012 sind die Ausgaben für Krankengeld bei der KKH um 15 Prozent auf rund 330 Millionen Euro jährlich gestiegen“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Jeder dritte Krankengeld-Fall bei der KKH ist auf Rückenprobleme und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen; jeder vierte Fall resultiert aus psychischen Störungen wie Depressionen. Insgesamt gaben alle Krankenkassen im vergangenen Jahr über elf Milliarden Euro für Krankengeld-Zahlungen aus. Sorge bereitet der KKH insbesondere die Tatsache, dass Krankengeldfälle immer länger andauern. 2010 bezogen Arbeitnehmer noch durchschnittlich 89 Tage Krankengeld, vier Jahre später waren es schon 99 Tage. „Für Langzeiterkrankte wird der Weg zurück ins Berufsleben offensichtlich immer langwieriger“, so KKH-Chef Kailuweit. „Wir befürchten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird.“ Die Ursachen für diese Entwicklung sind laut der KKH-Studie vielfältig und finden ihren Grund häufig in Versorgungsdefiziten. So gibt es zwar immer mehr Psychotherapeuten, welche jedoch regional sehr unterschiedlich verteilt sind. Daher vergehen durchschnittlich 23,4 Wochen bis zum Beginn einer Psychotherapie. Auch Rückenschmerz-Patienten warten oft lange auf die richtige Versorgung, da beteiligte Fachdisziplinen wie Orthopäden, Schmerztherapeuten und Psychotherapeuten zu selten Hand in Hand arbeiten. Die KKH hat auf diese Defizite bereits vor Jahren mit eigenen Versorgungsprogrammen reagiert. So erhalten Versicherte mit Depressionen im NetzWerkPlus kurzfristige Termine beim Therapeuten und interdisziplinäre Hilfe. Ähnliches gilt für das Programm RückenPlus. Ein weiterer Ansatz der KKH ist das sogenannte AU-Fallmanagement. Dabei betreut medizinisch ausgebildetes Fachpersonal der KKH Versicherte, die an langwierigen Erkrankungen leiden. „Wir helfen unseren Versicherten, indem wir beispielsweise Therapieangebote koordinieren und bei der Wiedereingliederung unterstützen“, erläutert Kailuweit. Dies könne allerdings nur funktionieren, wenn Strukturen und Angebote dafür vorhanden seien. Die KKH fordert daher von der Politik, Gestaltungsspielräume der Kassen auszubauen und beispielsweise integrierte Versorgungsangebote weiter zu stärken. Auch regionale Ungleichheiten in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung müssten abgebaut werden. Die Präsentation zum 20. Berliner Dialog können Sie hier einsehen. Pressemitteilung der KKH

The post KKH-Studie: Deutsche immer länger krank appeared first on Healthcare Netzwerk.

Ersatzkassen weiten Versorgung mit innovativer Krebstherapie aus

Versicherte der Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) können sich ab sofort bei bestimmten schweren Krebserkrankungen auch in Sachsen mit Protonentherapie behandeln lassen. Dies regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. Die neuartige Strahlenbehandlung kommt insbesondere Patienten mit Tumoren in empfindlichen Geweberegionen zugute, wie zum Beispiel Kopf, Becken oder Wirbelsäule. Profitieren können von der Behandlung vor allem Betroffene, deren Erkrankung anderweitig nur schwer therapierbar ist. Auch für Kinder mit seltenen Krebserkrankungen kann die Bestrahlung mit Protonen eine Therapiealternative darstellen. „Den Versicherten der Ersatzkassen neue, innovative aber auch sichere Behandlungsmethoden anzubieten, ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Wir sind froh, mit dem neuen Vertrag unser Angebot in diesem fortschrittlichen Verfahren ausweiten zu können“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die Behandlungen erfolgen in Studien unter Beteiligung interdisziplinär besetzter Tumorboards. Auf diese Weise kann eine höchstmögliche Qualität bei der Therapie sichergestellt werden. Die Protonenstrahlung kann auch tief im Körper liegende Tumore mit einer ausreichend hohen Strahlendosis erreichen. Zudem können Protonenstrahlen höchst präzise auf den Tumor gelenkt werden, wodurch das umliegende Gewebe geschont wird. Die Ersatzkassen haben Verträge zur Protonentherapie bereits mit den Unikliniken Essen und Heidelberg abgeschlossen. Die neuartige Therapie ist nur bei ausgewählten Erkrankungen und an spezialisierten Zentren vorgesehen, da sie unter anderem extrem hohe Anforderungen an die Expertise der Ärzte bei der Bestrahlung stellen. Pressemitteilung des vdek

The post Ersatzkassen weiten Versorgung mit innovativer Krebstherapie aus appeared first on Healthcare Netzwerk.

Arzneimittel-Lieferengpässe durch bessere Rabattverträge der Krankenkassen ausschließen

Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen sollten bei jedem Wirkstoff mit mindestens drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden, um Lieferengpässe für Apotheken und Patienten auszuschließen. „Weg von den Exklusivverträgen mit einzelnen Herstellern – und hin zum Mehrpartnermodell“, mahnte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in seinem Politischen Lagebericht zum Auftakt des 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. „Wir fordern, dass somit der Apotheker in entsprechenden Fällen entscheiden kann, welches Rabattarzneimittel er abgibt.“ Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen heute und morgen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen. „Ich betone, dass wir Apotheker das System der Rabattverträge in seiner Grundidee unterstützen“, sagte Becker. „Leider ist festzustellen, dass die Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Rabattvertragsarzneimitteln in letzter Zeit wieder zunehmen. Ich will hier gar nicht urteilen, woran es im Detail liegt. Auf alle Fälle muss die Versorgung des Patienten im Mittelpunkt stehen.“ So müssten die Krankenkassen eben über ihre Ausschreibungssystematik nachdenken, so Becker. Das Ergebnis des Pharmadialogs sei insofern zielführend, als „bei der Ausgestaltung der Rabattverträge den erfolgreichen Bietern sechs Monate zur Umsetzung gewährt werden sollen.“ Etwaige Differenzen zwischen Herstellern und Krankenkassen über die Ausschreibungskriterien müssten die Vertragsparteien jedoch selbst austragen, so Becker. Mit Blick auf einzelne Krankenkassen, die Apotheken weder das Medikament noch ein Honorar bezahlen wollen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen statt des Rabattarzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abgegeben haben, fand der DAV-Vorsitzende deutliche Worte: „Wir bekommen von unserem pharmazeutischen Großhandel klare Aussagen zur Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln. Diese Aussagen müssen genügen – einen zusätzlichen Bürokratieaufwand lehnen wir ab.“ Auch ohne Retaxationen seien Rabattverträge arbeitsintensiv genug, so Becker: „Die Versorgung mit Rabattarzneimitteln bedeutet einen erheblichen Mehraufwand in der Apotheke. Und das schon, wenn das jeweilige Arzneimittel verfügbar ist.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

The post Arzneimittel-Lieferengpässe durch bessere Rabattverträge der Krankenkassen ausschließen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Betrug in der Pflege: AOK Bayern wendet sich an Gesetzgeber

Vor dem Hintergrund der verschärften Problematik des Abrechnungsbetrugs in der ambulanten Pflege hat die AOK Bayern jetzt ihre Vorschläge an den Gesetzgeber neuerlich aktualisiert und präzisiert. „Effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sind keine Absage an das Vertrauen in die Pflege, sondern deren Voraussetzung“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. An den Bundesgesetzgeber richtet sich die Forderung, in den im Bundestag beschlossenen neuen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen die Pflegeleistungen der Kranken- und Pflegekassen mit aufzunehmen. Noch besteht die Möglichkeit dazu, da das Gesetz jetzt dem Bundesrat vorgelegt wird. Unabdingbar ist es für den AOK-Chef, dass den Landesverbänden der Pflegekassen künftig polizeiliche Führungszeugnisse der leitenden Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung vorzulegen sind. Verpflichtend soll ebenso die Vorlage der Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal sein. Bislang genügt eine Erklärung der Pflegeeinrichtung. Zudem fordert die größte Krankenkasse im Freistaat ein bundesweites Register, in dem Zulassungsentziehungen wegen Abrechnungsbetrug und ordnungsrechtliche Betriebsuntersagungen personenbezogen gespeichert werden. Dieses Register kann bei einer unabhängigen Vertrauensstelle angesiedelt sein. Die Verbesserungsvorschläge der AOK Bayern betreffen auch die Zusammenarbeit der Kassen und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Konkret soll für die Leistungs- und Abrechnungsprüfung die datenschutzrechtliche Trennung zwischen Erhebungs- und Nutzungsbefugnissen von Daten beseitigt werden. „Fragmentiertes Wissen, bürokratische Prozeduren und künstliche Engpässe reduzieren das Entdeckungsrisiko und erschweren den Ermittlungsaufwand“, sagte Platzer. Zulässig soll es künftig auch sein, Versicherte zur Leistungserbringung und zum Versorgungsbedarf zu befragen. Hierzu gehört die Einsichtnahme in den Pflegevertrag und in die Pflegedokumentation, um den Leistungsnachweis des Rechnungsanhangs zu prüfen. „Diese Forderungen sind im Übrigen nicht neu und werden wie die Hinweise auf kriminelle Energie im Pflegebereich in den Fehlverhaltensberichten der Kassen seit Jahren wiederholt“, so Platzer. Deshalb fehle jedes Verständnis für Versuche, den Kassen jetzt vorzuhalten, nicht angemessen tätig geworden zu sein. Im Rahmen des Verbraucherschutzes will die Kasse Erkenntnisse aus Abrechnungsprüfungen auch an Selbstzahler weitergeben dürfen, damit diese ihre Rückforderungen geltend machen können. „Eine deutliche Erleichterung für betrogene Patienten wäre es, wenn diese ihre Ansprüche von den Kassen einfordern lassen könnten“, so Platzer. Der AOK-Chef forderte mehr Aufgeschlossenheit für die Prüfungen der Kassen und die damit verbundene Bürokratie. Immer wieder würden die Kassen mit dem Vorwurf konfrontiert, sie wollten die Arbeit der Pflegedienste schlecht reden oder Prüfungen würden nur durchgeführt, um Leistungen zu verweigern. Dies sei völlig wirklichkeitsfremd. Nur wenn die schwarzen Schafe ausfindig gemacht würden, könne das Vertrauen in das Engagement der Pflegekräfte und die Qualität ihrer Leistungen geschützt werden. Platzer: „Von unseren Vorschlägen würden vor allem seriöse Pflegedienste und Pflegekräfte profitieren.“ Pressemitteilung der AOK Bayern

The post Betrug in der Pflege: AOK Bayern wendet sich an Gesetzgeber appeared first on Healthcare Netzwerk.

Selbstverwaltung ist Garant für bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderung

Der Verbandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Christian Zahn, hat anlässlich einer Fachtagung in Berlin die Bedeutung der Selbstverwaltung für die Partizipation von Menschen mit Behinderung hervorgehoben. „Die Selbstverwaltung ist in der Kranken- und Pflegeversicherung Garant für Solidarität mit Menschen mit Behinderung; sie steht für bezahlbare Beiträge und insbesondere bei den Ersatzkassen für eine hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung. Damit hebt sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deutlich von der privaten Krankenversicherung (PKV) ab“, sagte Zahn am heutigen Dienstag auf der Tagung „Die Sozialwahlen 2017 und die Partizipation von Menschen mit Behinderung“, zu der die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Vertreter von Politik und Gesundheitswesen eingeladen hatten. Zahn wies auf die vielfältigen Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kranken- und Pflegekassen für Menschen mit Behinderung hin. Unter anderem bieten die Krankenkassen eigene Beratungsangebote, fördert die GKV die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und unterstützt Selbsthilfeorganisationen jedes Jahr mit Millionenbeträgen. Allein 2016 stellt die GKV 74 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Die Pflegeversicherung finanziert unter anderem die Pflegestützpunkte mit und stellt eine Reihe von Hilfen bei Behinderung bereit, zum Beispiel die Hilfe zur Wohnraumanpassung. Mit Blick auf das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) richtete Zahn einen deutlichen Appell an die Politik: „Der Gesetzgeber muss das BTHG so ausgestalten, dass die Leistungen auch tatsächlich den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen – so wie es mit der Umstellung der Eingliederungshilfe auf den personenzentrierten Ansatz versprochen wird. Das darf nicht nur Kosmetik sein. Bei einer Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes darf es nicht zu finanziellen Verschiebebahnhöfen zwischen den Sozialversicherungssystemen und den Trägern der Eingliederungshilfe kommen.“ Pressemitteilung des vdek

The post Selbstverwaltung ist Garant für bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderung appeared first on Healthcare Netzwerk.

Arzneimittelzuzahlungen 2015 steigen auf 2,1 Mrd. Euro an

Die Zuzahlungen für Arzneimittel zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen steigen auf fast 2,1 Mrd. pro Jahr an. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort: 2013 waren es noch 1,98 Mrd. Euro, 2014 schon 2,03 Mrd. Euro, und 2015 nun 2,08 Mrd. Euro. Auch pro ärztlich verordnetem Medikament macht sich dieser Anstieg für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten bemerkbar. Von 2,60 Euro (2013) über 2,70 (2014) hat sich die durchschnittliche Zuzahlung pro Packung im Jahr 2015 auf 2,80 Euro erhöht. In diesem Wert sind auch schon zuzahlungsfreie Medikamente und Patienten mit Zuzahlungsbefreiung enthalten. Diese Zahlen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Vorfeld des morgen beginnenden 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin berechnet. Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Krankenkassen können Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, z.B. bei 30-prozentiger Unterschreitung eines Festbetrages und bei  Rabattverträgen. Insbesondere chronisch kranke Patienten können sich nach Überschreitung einer Belastungsgrenze auf Antrag bei ihrer Kasse von allen Zuzahlungen befreien lassen. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Mehr Informationen unter www.abda.de und www.dav-wirtschaftsforum.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

The post Arzneimittelzuzahlungen 2015 steigen auf 2,1 Mrd. Euro an appeared first on Healthcare Netzwerk.

Vorbildliche kommunale Strategien und Maßnahmen zur Bewegungs- und Mobilitätsförderung bei älteren Menschen ausgezeichnet

Neun Kommunen wurden gestern Abend für ihre vorbildlichen Aktivitäten zur Bewegungs- und Mobilitätsförderung bei älteren Menschen ausgezeichnet. Die Veranstaltung bildete den Abschluss des bundesweiten Wettbewerbs „Gesund älter werden in der Kommune – bewegt und mobil“, der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt wurde. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Ingrid Fischbach: „In einer älter werdenden Gesellschaft stehen wir vor der Frage, wie wir auch bei fortschreitendem Alter länger gesund und selbstständig bleiben können. Daher ist es unser gemeinsames Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern und Lust auf Bewegung und eine gesunde Ernährung zu machen. Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen. Wie wichtig dabei gerade für ältere Menschen das kommunale Umfeld ist, zeigen die Preisträger sehr eindrucksvoll.“ Im Fokus des Wettbewerbs stehen kommunale Strategien und Maßnahmen, die beispielsweise die Stärkung körperlicher Aktivität und Mobilität, die Schaffung eines bewegungsförderlichen Wohnumfeldes und wohnungsnahe Infrastrukturangebote befördern. Alles Aktivitäten, mit denen Kommunen und andere Akteure zu gesunden und bewegungsfördernden Lebensbedingungen und damit präventiv zur Gesundheit im Alter vor Ort beitragen. „Menschen möchten heute solange wie möglich ein selbstständiges Leben führen“, erläutert Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Regelmäßige Bewegung trägt auch im fortgeschrittenen Alter dazu bei, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu erhalten oder zu verbessern. Dadurch erhöht sich die Chance älterer Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben.“ Mit insgesamt 94 Beiträgen stieß der Wettbewerb auf eine breite Beteiligung. Eine von der BZgA berufene Jury hat die Wettbewerbsbeiträge bewertet und die Preisträger ausgewählt. Die ausgezeichneten Projekte werden mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 60.000 Euro prämiert. Anlässlich der Preisverleihung erklärt Stefan Reker, Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV): „Wir tun viel, um die Pflege in Deutschland besser zu machen. Die PKV engagiert sich auch, damit Menschen länger gesund bleiben und so Pflegebedürftigkeit möglichst vermieden wird. Deshalb unterstützen wir diesen Wettbewerb, der beispielhafte Ideen für die Präventionsarbeit vor Ort zeigt.“ Folgende Kommunen wurden gestern für ihre vorbildlichen Aktivitäten mit einem Preis ausgezeichnet: Gruppe „Kreisfreie Städte“ Köln:                                                   10.000 Euro (Platz 1) Stuttgart:                                              6.000 Euro (Platz 2) Dresden:                                              4.000 Euro (Platz 3) Heidelberg:                                           4.000 Euro (Platz 3)   Gruppe „Kreisangehörige Städte und Gemeinden“ Döttlingen:                                          10.000 Euro (Platz 1) Gladbeck:                                             6.000 Euro (Platz 2) Rödental:                                              4.000 Euro (Platz 3)   Gruppe „Landkreise“ Havelland:                                          10.000 Euro (Platz 1) Euskirchen:                                          6.000 Euro (Platz 2) Informationen zu allen eingereichten Beiträgen und Aktivitäten zur Bewegungsförderung des kommunalen Wettbewerbs sind in einer Dokumentation zusammengefasst. Die Publikation kann bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenlos bestellt werden unter: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 50819 Köln Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien Fax: 0221/8992257 E-Mail: order@bzga.de Bestellnummer 60582381  Weitere Informationen zum Bundeswettbewerb „Gesund älter werden in der Kommune – bewegt und mobil“ finden Sie unter: www.wettbewerb-aelter-werden-in-balance.de Hier steht auch die Dokumentation zum Download bereit. Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung

The post Vorbildliche kommunale Strategien und Maßnahmen zur Bewegungs- und Mobilitätsförderung bei älteren Menschen ausgezeichnet appeared first on Healthcare Netzwerk.

AOK Baden-Württemberg: Pflegestrukturen im Land gemeinsam gestalten

Mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSG) I und II hat der Gesetzgeber veränderte Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen. Jetzt gilt es, die Pflegeprozesse anzupassen, neu zu ordnen und gezielt integriert vorzugehen. „Die Pflege wird sozusagen ein ganzes Stück weit neu erfunden, braucht die öffentliche Hand, Krankenkassen und die rund 1100 Kommunen im Land, die gemeinsam handeln und zukunftsfähige Strukturen schaffen“, so der Vorstandsvorsitzende der größten Kranken- und Pflegekasse im Südwesten, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (26.04.2016) anlässlich der Messe „Pflege Plus“ in Stuttgart. Vor dem Hintergrund aktueller Prognosen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, wonach die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 um 35 Prozent steigen würde, käme es besonders auf das konzertierte Vorgehen an. Konsequent am Pflegebedürftigen orientierte Angebote gäbe es schon heute. Als Beispiel führt Hermann ein innovatives Konzept zur Weiterentwicklung der medizinischen ambulanten Versorgung im ländlichen Raum innerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung an, die auch positiv auf die Pflegeinfrastruktur wirkt: Mit den VERAH (Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis) unterstützen über 1800 Fachkräfte mit 440 VERAHmobilen ältere Menschen in ihrem Zuhause. Als weiteres Beispiel für integriertes Vorgehen nennt der AOK-Chef die derzeit 51 Pflegestützpunkte, mit denen das Land gut versorgt sei, und die unter verbindlichen Qualitätsaspekten bis 2018 auf 72 ausgebaut werden sollen. „Zusammen mit den Außenstellen in den Landkreisen sind es jetzt bereits 112 Stellen, an denen Experten über die Pflegeangebote in Baden-Württemberg beraten,“ betont Hermann. Dieses Angebot an Ratsuchende im Land könne beispielgebend für andere Bundesländer sein, so Hermann, der die Pflegezukunft vor Augen hat: Das sei zukunftsweisend und zeige, wie gemeinsam erfolgreich Strukturen für die vor uns liegenden Herausforderungen geschaffen würden. Zusatzinformation: Die Leistungsausgaben für die Pflegeversicherung stiegen bei der AOK-Baden-Württemberg von 2009 bis 2015 um 31 Prozent von 1,19 auf 1,56 Milliarden Euro. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit der zweiten Stufe der Pflegereform ab Januar 2017 die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen der Pflegeversicherung bundesweit ab 2017 jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr für dauerhafte Leistungsverbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

The post AOK Baden-Württemberg: Pflegestrukturen im Land gemeinsam gestalten appeared first on Healthcare Netzwerk.

Hermann Gröhe: „Gesundheits-Apps müssen Patienten echten Nutzen bringen“ – Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps“ veröffentlicht

Heute wurde die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“, die am Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik erarbeitet wurde, veröffentlicht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Für viele sind Apps heute schon ein Ansporn, sich mehr zu bewegen, sich gesünder zu ernähren – und sie unterstützen z. B. auch ‎bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten. Das kann vielen Menschen eine wertvolle Hilfe sein. Doch bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps ist es für Bürger, aber auch für Ärzte nicht einfach zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden. Nötig sind klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patienten, medizinisches Personal und App-Hersteller. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Produkte, die einen wirklichen Nutzen für Patienten bringen, schnell in die Versorgung gelangen. Die heute vorgelegte Studie ist eine wichtige Grundlage für den Fachdialog mit Experten und Verantwortlichen im Gesundheitswesen, in den wir nun eintreten wollen.“ Die Studie umfasst eine Bestandsaufnahme zu Gesundheits-Apps, ihrer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung und leitet Handlungsmöglichkeiten ab. Die Ergebnisse der Studie sollen nun in einem Fachdialog mit Verantwortlichen im Gesundheitswesen, Datenschützern, App-Herstellern und Experten diskutiert werden, um daraus konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen abzuleiten. Wichtige Ergebnisse der Studie: Eine Marktanalyse hat ergeben, dass bei den gegenwärtig angebotenen Apps in den Kategorien „Medizin“ und „Gesundheit und Wellness“ Produkte mit diagnostischem oder therapeutischem Anspruch bisher eher selten sind. Medizinische Apps bieten zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, z.B. für Selbstmanagement und Therapietreue sowie Prävention und Gesundheitsförderung. Umfassende Belege für den Nutzen fehlen bisher. Allerdings gibt es einzelne Hinweise darauf, dass Apps eine positive Auswirkung auf die Zunahme der körperlichen Aktivität, die Anpassung der Ernährung und die Gewichtskontrolle haben können. Die Studie empfiehlt, die weitergehende wissenschaftliche Evaluation von Präventions-Apps sowie Apps zur Diagnostik und Therapie zu fördern, um mehr Evidenz zu schaffen. Die ethische Diskussion zu den Folgen der neuen technologischen Möglichkeiten im Gesundheitsbereich, z.B. zur Abwägung von Privatheit und Transparenz, Autonomie und Kontrolle, muss vertieft werden. Hier könnten ethische Richtlinien für die Entwicklung, Empfehlung und Nutzung von Gesundheits-Apps sowie Vorgaben, damit Nicht-Nutzern keine Nachteile entstehen, entwickelt werden. Gesundheits-Apps halten die datenschutzrechtlichen Anforderungen häufig nicht ein. Bei der Datenschutzerklärung und der Einholung von Einwilligungen durch die Nutzer fehlt es oft an Transparenz. Soweit Daten im Ausland gespeichert werden, ist die Nutzung nicht dem deutschen Datenschutzrecht unterworfen. Daher empfehlen die Forscher, Datenschutzstandards weiterzuentwickeln und die Aufklärungspflichten zu erweitern. Die bisher existierenden Orientierungshilfen für Nutzer haben unterschiedliche  Zielsetzungen und Konzepte. Keiner der bisherigen Ansätze zum Nachweis von Qualität und Vertrauenswürdigkeit konnte sich durchsetzen. Daher empfiehlt die Studie, Qualitätskriterien in einem breiten Konsensverfahren zu entwickeln, auf deren Basis Orientierungshilfen für Nutzer erarbeitet werden können. Auch professionelle Nutzer benötigen Orientierung. Leitlinien oder Empfehlungen für professionelle Nutzer sowie die Förderung von Strukturen, die es Ärzten, Krankenkassen und weiteren professionellen Nutzern ermöglichen, geeignete Apps auszuwählen, einzusetzen und zu empfehlen, könnten hier helfen. Die bisher vorhandenen Orientierungshilfen für Hersteller von Gesundheits-Apps bieten ersten Anhalt für den Medizinproduktebereich, decken jedoch nicht den gesamten Bereich der Gesundheits-Apps ab. Daher wird empfohlen, weitere Informationen zur qualitätsgesicherten Entwicklung und zum Zulassungsverfahren bereitzustellen. Die Abgrenzung, welche Apps dem Medizinprodukterecht unterliegen und welche nicht, erweist sich in der Praxis noch als schwierig. Hier schlagen die Autoren eine weitere Ausarbeitung der Abgrenzungskriterien und eine Verpflichtung der Hersteller zur deutlichen Herausstellung der Zweckbestimmung einer App vor. Ob und ggf. wie Apps in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden sollen, muss, so die Studie, grundsätzlich überprüft werden. Hierzu sollte auch geklärt werden, ob die Wirksamkeit von Apps in den heute üblichen klinischen Studien evaluiert werden kann oder spezielle Anforderungen formuliert werden müssten. Mit dem E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass digitale Anwendungen, die die Versorgung verbessern, auch besser von den Kassen erstattet werden sollen. Zudem werden über einen Innovationsfonds Projekte und Forschung mit jährlich 300 Mio. Euro gefördert, die neue Wege in der Versorgung einschlagen. Das gibt neuen Ideen für das Gesundheitswesen Rückenwind. Um zu klaren Regeln für Nutzennachweise und Kostenerstattung für Versorgungsangebote rund um Gesundheits-Apps zu kommen, soll der Dialog zwischen Herstellern und Krankenkassen im Rahmen der E-Health-Initiative des Bundesgesundheitsministeriums gestärkt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bereits für App-Entwickler eine Orientierungshilfe für die Zulassung von „Medical Apps“ entwickelt. Es soll zu einer zentralen Anlaufstelle für Gründer und App-Entwickler in Deutschland weiterentwickelt werden. Gerade beim Schutz höchstpersönlicher Patientendaten ist die internationale Zusammenarbeit wichtig, denn der Markt der Gesundheits- und Medizin-Apps ist international aufgestellt. Deshalb begleitet das Bundesgesundheitsministerium auf EU-Ebene derzeit die Arbeiten an einem sogenannten „Code of Conduct“, der sich zu einer Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz entwickeln soll. Zugleich muss sichergestellt werden, dass durch neue Technologien nicht die Solidarität zwischen gesunden und kranken, jungen und alten Menschen in Frage gestellt wird. Das Bundesgesundheitsministerium wird in Kürze eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben. Über die Studie Die Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ wurde vom Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik (PLRI) durchgeführt, einem Exzellenz-Cluster der Technischen Universität Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), an dem multidisziplinär zum Thema Gesundheits-Apps geforscht und publiziert wird. Insgesamt 18 Autoren waren beteiligt. Studienleiter war Dr. med. Urs-Vito Albrecht, stellvertretender Direktor des hannoverschen Standorts des PLRI und geschäftsführender Arzt der Ethikkommission der MHH. Er leitet die multidisziplinäre Forschergruppe PLRI MedAppLab, die sich mit den ethisch-rechtlichen Rahmenbedingungen des medizinischen Einsatzes von Gesundheits-Apps auseinandersetzt. Um die Ergebnisse der Studie auf eine möglichst breite Basis zu stellen, wurden die Einrichtungen  im Gesundheitswesen im Rahmen einer Kommentierung einbezogen. Die Kommentare werden ebenso wie die Studie auf der Website www.charismha.de veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Hermann Gröhe: „Gesundheits-Apps müssen Patienten echten Nutzen bringen“ – Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps“ veröffentlicht appeared first on Healthcare Netzwerk.

Europäische Impfwoche 2016: Umsatz mit Impfstoffen steigt in Deutschland auf 1,2 Mrd. Euro pro Jahr an

Für fast 1,2 Mrd. Euro pro Jahr werden Impfstoffe gegen Grippeviren, Gebärmutterhalskrebs oder Kinderkrankheiten von Apotheken an Ärzte zur Impfung ihrer Patienten abgegeben. Diese Impfstoffe werden in der Regel als Sprechstundenbedarf verordnet. Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat sich der Umsatz mit Impfstoffen von 1,07 Mrd. Euro (2014) um 10 Prozent auf 1,17 Mrd. Euro (2015) gesteigert. Dabei liegen die Impfungen gegen Pneumokokken (192 Mio. Euro) vor denen gegen Masern (142), Influenza (121), Humane Papillomaviren (118) und Enzephalitis (108). Besonders auffällig ist der 50-prozentige Umsatzanstieg bei den Impfungen gegen Masern von 95 (2014) auf 142 (2015) Mio. Euro, der sich nicht zuletzt mithilfe der breiten öffentlichen Impfdebatte infolge eines Masernausbruchs im Frühjahr 2015 in Berlin erklären lässt. „Das Motto ‚Impflücken schließen‘ der Europäischen Impfwoche gilt jederzeit, überall und für jedermann“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Jede Impfung zählt. Die Durchimpfungsraten bei Kinderkrankheiten wie Masern müssen in Deutschland weiter erhöht werden. Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst und seine Familie, sondern die gesamte Bevölkerung vor Infektionen. Der Masernausbruch vor einem Jahr hat aber offenbar bewirkt, dass sich wieder mehr Menschen impfen lassen.“ Arnold weiter: „Die Apotheken stehen als Partner für wohnortnahe Informationsangebote zum Impfen jederzeit bereit. Mit einer Milliarde Patientenkontakte im Jahr haben die Apotheken alle Möglichkeiten dazu.“ Viele Schutzimpfungen gehören seit 2007 zum Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei Grippeimpfungen erfolgt die Kostenübernahme derweil nur für Risikogruppen wie z.B. Schwangere oder Senioren, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) benannt werden. Reiseimpfungen werden von einigen Kassen als Satzungsleistung bezahlt. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

The post Europäische Impfwoche 2016: Umsatz mit Impfstoffen steigt in Deutschland auf 1,2 Mrd. Euro pro Jahr an appeared first on Healthcare Netzwerk.