Kassenmanager brauchen Planungssicherheit – Politik darf Probleme nicht aussitzen

Der BKK Dachverband wehrt sich gegen Korrekturen des Risikostrukturausgleichs durch Gerichte und Behörden, die das gesetzgeberisch Gewollte konterkarieren und Krankenkassen in ihrer Existenz gefährden. Daher sei die Politik zum sofortigen Eingreifen gefordert. Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA), das aktuell alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die seiner Aufsicht unterliegen, darauf hinweist, dass sie gegenüber dem  Gesundheitsfonds, aus dem sie sich nahezu komplett finanzieren, zwar drohende Verpflichtungen einpreisen, aber keine zu erwartenden Einnahmen berücksichtigen sollen. Konkret heißt das: Wegen eines aktuellen Urteils des Landessozialgerichts NRW zu den Zuweisungen für Auslandsversicherte (Ausgleichsjahr 2013) sowie weiter anhängigen Verfahren (Auslandsversicherte 2014 sowie Krankengeld 2013 und 2014) sind drohende Verpflichtungen zu buchen. Geschätzt wären dies allein bei den zwei beklagten Jahren beim Krankengeld rund 90 Millionen Euro. Dieses Verfahren entspräche laut BVA dem sogenannten Imparitätsprinzip. Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes dazu: „Das Bundesversicherungsamt schießt in diesem Fall über das Ziel handhabbarer rechtlicher Regelungen hinaus. So ist schon zweifelhaft, ob das Vorsichts- oder Imparitätsprinzip überhaupt anwendbar ist. In jedem Fall könnte es nur für ein Verfahren gelten, das überhaupt gerichtlich entschieden werden kann. Schließlich sind Bescheide an die Kassen für die Jahre 2013 und 2014 nahezu alle bestandskräftig.“ Zur Unterstützung seiner Mitgliedskassen wendet sich Franz Knieps an die die Gesundheitspolitiker: „Auch wenn kurzfristige Änderungen des SGB V schwer zu erreichen sind, wirft die Urteilsbegründung des Landessozialgerichts NRW die Frage auf, ob und inwieweit das vom Gesetzgeber Gewollte durch gesetzgeberische Nachkorrekturen erreicht werden muss. Wir können nicht hinnehmen, dass allein durch eine Verwaltungsentscheidung, die nicht die juristische Bindungskraft einer Rechtsvorschrift hat, einige Kassen in dramatische Turbulenzen geraten.“ Daher seien das Ministerium und der Gesetzgeber gefordert, Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten: „Die Politik darf die Probleme nicht aussitzen!“ sagte Knieps. Das könne für einige Kassen tödlich enden. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes

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„Medical Apps“ – Trend zur Medizin auf dem Smartphone

Anlässlich der gerade zu Ende gegangenen ConhIT, Europas größte Messe für Gesundheits-IT, weist SPECTARIS auf die wachsende Bedeutung von Medical Apps hin. „Durch die anhaltende Digitalisierung der Gesellschaft gewinnen die sogenannten Medical Apps, also mobile Anwendungen mit medizinischem Bezug, in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung.“, so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbands Medizintechnik bei SPECTARIS. Im Zuge des eHealth-Aufschwungs nimmt nicht nur die Vernetzung im Gesundheitswesen zu. Der Mobile Health-Markt, welcher Medical Apps und Wearables umfasst, ist ein immer größerer Teil des weltweiten eHealth-Marktes. Auch die conhIT stand in diesem Jahr vom 19. bis 21. April in Berlin unter dem Thema „Medizinische Dienstleistungen via Smartphone“. Mit den Medical Apps hält die Medizin Einzug auf den Smartphones. Dabei lassen sich immer mehr Anbieter und eine stetig wachsende Zahl an Apps beobachten. Volker Kohl, Geschäftsführer von nova motum und Betreiber der Appqualifier Datenbank, hat die aktuellen Zahlen an iOS Apps ausgewertet und beziffert die Anzahl auf rund 91.000 Apps. Diese lassen sich in zwei Genres aufteilen: Im Bereich „Medizin“ waren ca. 38.000 Apps vorhanden, im Bereich „Fitness/Gesundheit“ ca. 68.000 Apps. (Die effektive Gesamtzahl ist dabei um die Zahl von ca. 15.000 Apps bereinigt, welche doppelt in beiden Genres verzeichnet sind.) „Verglichen mit den Ergebnissen von Ende August 2015 ist dies eine Zunahme der Gesamtzahl in Höhe von ca. 1.800 Apps pro Monat in den Genres Medizin oder Fitness/Gesundheit. Dies entspricht einem Zuwachs von 1,6% monatlich“, so Volker Kohl. Bei der Vielzahl an Apps, überrascht es nicht, dass es für viele Bereiche der Medizin spezialisierte Apps gibt. Allein zum Thema Tinnitus befinden sich derzeit 138 Apps auf dem Markt. Für die Programmierer der Apps stellen sich aber auch rechtliche Fragen, zum Beispiel beim Thema Produkthaftung. „Hersteller von Medical Apps, die den Bestimmungen des Medizinproduktrechtes unterliegen, haften für durch den Einsatz von fehlerhaften Apps hervorgerufene Schäden nach den Bestimmungen des ProdHaftG. Die Nichteinhaltung der von den Regelungen des Medizinproduktrechtes vorgegebenen Standards kann insofern haftungsrechtliche Konsequenzen haben“, so Rechtsanwalt Wolfgang Rehmann von der Kanzlei Taylor Wessing. „Der Wachstumstrend des „Mobile Health“-Marktes wird zukünftig weiterhin anhalten und damit auch die Zahl der medizinischen Apps weiter steigen“, so Marcus Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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300.000 Euro Schaden durch ambulante Pflegedienste

Allein bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse entstand im vergangenen Jahr ein Schaden in Höhe von 323.000 Euro durch Betrug von ambulanten Pflegediensten. „Damit belegte der Bereich ambulante Pflege mit 43 Betrugsfällen Platz zwei unserer internen Abrechnungsbetrug-Statistik. Die meisten Fälle haben wir bei Krankengymnasten und Physiotherapeuten aufgedeckt“, erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. Unter anderem hat sich ein ambulanter Pflegedienst Gelder erschlichen, indem er Pflegedienstnachweise fälschte und Dienstpläne für Mitarbeiter erfand. Zudem wurden Pfleger eingesetzt, die nicht über die fachliche Qualifikation zur Erbringung der Pflegeleistung verfügten. In einer Vielzahl an Fällen wurde auch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit der Versicherten durch falsche Angaben der Pflegedienstmitarbeiter vorgetäuscht. „Die intransparente Finanzierung unseres Gesundheitswesens lädt scheinbar dazu ein, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Wir als Krankenkasse haben diese grundsätzliche Gefahr bereits vor über zehn Jahren erkannt und ein Ermittlerteam bei uns eingerichtet, das gegen Abrechnungsbetrug und Korruption vorgeht“, so Kailuweit. Der Schaden aus allen laufenden Betrugsfällen im Gesundheitsbereich betrug für die KKH im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro. Kailuweit fordert angesichts des aktuellen Skandals: „Was wir zukünftig brauchen, sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption im Gesundheitswesen. Leider kommt es längst nicht in allen Fällen zu einer adäquaten Strafverfolgung. Häufig sind die Ermittlungsbehörden personell nicht gut genug ausgestattet, um in einem derart komplexen Themengebiet ihrer Arbeit bestmöglich nachzugehen. Außerdem mangelt es zu oft an Spezialwissen.“ Pressemitteilung der KKH

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HPV-Impfquote trotz offizieller Empfehlung niedrig – Nur jede dritte 20-Jährige gegen Gebärmutterhalskrebs geimpft

Die AOK Baden-Württemberg macht im Vorfeld der Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April 2016 darauf aufmerksam, dass nur jede dritte 20-Jährige gegen Gebärmutterhalskrebs geimpft ist (37 Prozent). Dies zeigt eine aktuelle Analyse* der Versichertendaten der Gesundheitskasse. Auch bundesweit sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) weniger als die Hälfte der Mädchen in Deutschland geschützt. Damit wird die Standardimpfung – trotz offizieller Empfehlung – deutlich seltener durchgeführt als andere: Bei Mumps und Röteln liegt die Quote bei 92 Prozent (RKI). Mit einer Entscheidungshilfe will die AOK jungen Frauen und ihren Eltern dabei helfen, mögliche Vor- und Nachteile abzuwägen (www.aok-bw.de/hpv). Rund 4.700 Frauen erkranken jährlich in Deutschland an Gebärmutterhalskrebs. 1.500 bis 1.600 Frauen sterben an der Krankheit (RKI). Für die Entdeckung, dass Gebärmutterhalskrebs durch eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) ausgelöst werden kann, erhielt Professor Harald zur Hausen 2008 den Nobelpreis. Laut Weltgesundheitsorganisation werden der Krebs und dessen Vorstufen in 70 Prozent der Fälle durch die Infektion mit jenen Viren ausgelöst, vor denen die Impfung schützt. Auch Rauchen ist ein entscheidender Risikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Die Übertragung der Viren geschieht am häufigsten beim Geschlechtsverkehr. Kondome schützen laut Aussage der Deutschen Krebsgesellschaft nur unzureichend. Eine Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr ist Bestandteil der Vorbeugung und wird in Deutschland für Mädchen und junge Frauen zwischen neun und 14 Jahren empfohlen. In mehr als 90 Prozent der Fälle ist die Impfung gegen jene HP-Viren erfolgreich, gegen die überhaupt geimpft werden kann. Wie viele Fälle von Gebärmutterhalskrebs durch die Impfung tatsächlich verhindert werden können, wird aber erst in einigen Jahren feststehen. Da es noch weitere HP-Viren gibt, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können, ist es wichtig, auch nach einer Impfung die Krebsfrüherkennungstermine wahrzunehmen: Der sogenannte PAP-Abstrich wird jungen Frauen ab 20 Jahren einmal jährlich angeboten. Die Impfstoffe werden als sicher und verträglich eingestuft. Dennoch kann es zu Nebenwirkungen wie beispielsweise Übelkeit, Fieber, Schwindel, Muskelschmerz oder Überempfindlichkeitsreaktionen (unter anderem mit Atemnot) kommen. Um seltene Nebenwirkungen und eventuelle Langzeitschäden zu entdecken, muss die Sicherheit der Impfung noch über viele Jahre weiter beobachtet werden. Die Entscheidungshilfe der AOK hilft dabei, mögliche Vor- und Nachteile der HPV-Impfung abzuwägen (www.aok-bw.de/hpv). * Die Analyse wurde exemplarisch am Geburtsjahrgang 1996 durchgeführt. Dieser sollte laut STIKO-Impfempfehlung in den Jahren 2008-2014 gegen HPV geimpft werden. Von 2008-2014 waren bei der AOK Baden-Württemberg 10.595 junge Frauen des Geburtsahrganges 1996 durchgängig bei der AOK versichert. Davon haben 3.902 junge Frauen die letzte Impfdosis erhalten, sind also vollständig geimpft. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Ärztliche Zweitmeinung ändert oft Entscheidung

72 Prozent der Menschen, die bereits Erfahrungen mit ärztlichen Zweitmeinungen haben, ändern aufgrund des Rates eines zweiten Spezialisten ihre ursprüngliche Behandlungsentscheidung ganz oder teilweise. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Rahmen des Gesundheitsmonitors vonBARMER GEK und Bertelsmann Stiftung. Dazu wurden die Antworten von 1.598 Befragten ausgewertet. 89 Prozent der Befragten halten es grundsätzlich für sinnvoll, vor wichtigen Untersuchungen und Behandlungen eine Zweitmeinung einzuholen. „Ein qualifiziertes Zweitmeinungsverfahren kann Patientinnen und Patienten eine wertvolle Hilfe geben, um Chancen und Risiken planbarer Eingriffe besser einzuschätzen und nicht notwendige Operationen zu vermeiden“, erklärt Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Die BARMER GEK biete ihren Versicherten deshalb bereits seit März 2013 qualifizierte Zweitmeinungsverfahren vor Operationen an der Wirbelsäule oder am Hüft- oder Kniegelenk an. Die Umfrageergebnisse belegen, dass viele Menschen bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung unsicher sind und deswegen eine Zweitmeinung einholen (53 Prozent). 43 Prozent hatten schlechte Erfahrungen mit früheren Behandlungen und 15 Prozent folgten dem Rat ihrer Freunde oder Bekannten. „Die Befragungsergebnisse des Gesundheitsmonitors bestätigen das große Interesse und die Nachfrage in der Bevölkerung, sich vor wichtigen Entscheidungen über anstehende Eingriffe oder Behandlungen intensiver zu informieren“, so Dr. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Eine weitere, wichtige Erkenntnis läge zudem darin, dass die Ergebnisse der Zweitmeinung für die Mehrheit der Befragten entscheidungsrelevant seien. „Etwa ein Viertel der Bevölkerung hat bereits konkrete Erfahrungen mit Zweitmeinungen gemacht“, so Prof. Dr. Max Geraedts von der Universität Witten/Herdecke, einer der Studienautoren. Für besonders relevant hielten die Bürger eine solche Möglichkeit gerade bei Krebserkrankungen, bei Operationen an Knochen und Gelenken sowie inneren Organen und bei Herzkatheteruntersuchungen. Pressemitteilung der BARMER GEK

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AOK-Baden-Württemberg: Gesundheitskurse in Unternehmen zunehmend gefragt – 2015 über 25.000 Teilnehmer mehr

Die Unternehmen im Land setzen zunehmend auf Gesundheitskurse für ihre Beschäftigten. Nach einer Erhebung der AOK Baden-Württemberg haben im Jahr 2015 350.000 AOK-Versicherte in gut 1.900 Betrieben im Südwesten Gesundheitsangebote wahrgenommen. Im Vorjahr waren es noch 325.000 Versicherte in 1.700 Betrieben. „Das Gesundheitsbewusstsein steigt, und das ist gut so. Denn das bestätigt die Linie der AOK Baden-Württemberg, die auf persönliche Beratung setzt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. „Allein bunte Broschüren zu Gesundheitsthemen zu verteilen, genügt nicht. Es braucht ein ‚Gesundheitserlebnis‘, wie wir es beispielsweise mit dem Programm ‚Lebe Balance‘ zur psychischen Gesundheit für bislang 60.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umsetzen.“ Die Südwest-AOK bietet mit „Lebe Balance“ ein spezielles Präventionsprogramm, das sich ausdrücklich damit beschäftigt, die persönliche Resilienz zu stärken. Wie wichtig die gesundheitliche Vorsorge ist, haben die Unternehmen im Land erkannt: 57 der 223 Lebe-Balance-Kurse fanden 2015 in Betrieben statt. Eine wissenschaftliche Evaluation, die alle Teilnehmer der Lebe-Balance-Kurse des Zeitraums Oktober 2013 bis Juni 2014 erfasste, kam zum Schluss, dass die psychische Belastung der Kursteilnehmer signifikant zurückging. Die AOK Baden-Württemberg investierte im Jahr 2015 in das Berufliche Gesundheitsmanagement (BGM) mehr als 2,75 Millionen Euro. In rund 5.300 Präventionskursen erlernten dabei 60.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie sich eine bessere gesundheitsbewusste Lebensweise aneignen können. Bundesweit investiert die AOK von allen Kassenarten am meisten in den Präventionsbereich, wie der heute erschienene AOK-Präventionsbericht zeigt. Neu konzipiert hat die AOK Baden-Württemberg das Seminar „Führung in Balance“. Es richtet sich an Führungskräfte und ist als hochwertiges Schulungsangebot zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung gestaltet. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg

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Barrierearmut: Schulterschluss von Ärzten, Zahnärzten und Politik beim Umbau von Praxen nötig

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in Berlin. „Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten, flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische Verpflichtung. Angesichts erheblicher Kosten – insbesondere beim barrierearmen Aus- und Umbau so genannter Bestandspraxen – bedarf es allerdings konkreter finanzieller Unterstützung, damit Zahnärzte und Ärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können. Dieses gemeinsame Anliegen von KBV und KZBV wurde nun im Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist das ein ganz wichtiges Signal“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die Praxis ihres Arztes oder Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen können. „So haben wir zum Beispiel im vergangenen Jahr das Qualitätszirkel-Modul „Barrieren identifizieren – auf dem Weg zur barrierearmen Praxis“ ins Leben gerufen“, erläuterte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann. Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach den gültigen Bauvorschriften ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in keiner Weise gedeckt sind. Dies belegen unter anderem Gutachten, die das Architektur- und Ingenieurbüro Opper für die KBV und die KZBV erstellt hat. Darin wurden – je nach Lage, Stockwerk, Alter und technischer Ausstattung – notwendige Investitionen kalkuliert, die mitunter im sechsstelligen Bereich liegen. Der Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans sieht daher unter anderem vor, dass das Fördermerkmal „Barrierefreiheit“ innerhalb vorhandener Förderprogramme – etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – so ausgestaltet werden soll, dass diese auch von Ärzten und Zahnärzten als konkrete Finanzierungsgrundlage genutzt werden können. Angesichts von aktuell mehr als sieben Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland, etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030 und einer zunehmend alternden Gesellschaft sprechen sich KBV und KZBV für einen engen Schulterschluss mit der Politik aus, um im Interesse der betroffenen Patienten den schnellen und umfassenden Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voran zu bringen. Das Gutachten des Büros Opper für die KBV findet sich hier. Die Broschüre „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ der KBV kann hier heruntergeladen werden. Zudem haben ärztliche und zahnärztliche Institutionen zu dem Thema anlässlich einer gemeinsamen Tagung im Jahr 2013 eine Dokumentation herausgegeben. Die KZBV-Anwendung “Virtuelle Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis“ kann unter rundgang.kzbv.de abgerufen werden. Darüber hinaus hat die KZBV auf ihrer Website eine Checkliste für die barrierearme Ausgestaltung einer Praxis veröffentlicht. Mit der KZBV-App „Zahnarztsuche“ können Patienten mit dem Kriterium „Barrierearmut/Barrierefreiheit“ die Praxis ihrer Wahl finden. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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KKH-Chef: Hotels sind transparenter als Pflegeheime

Angesichts der bekannt gewordenen betrügerischen Machenschaften von ambulanten Pflegediensten erklärt Ingo Kailuweit, Chef der KKH Kaufmännische Krankenkasse: „Viele Versicherte sind nach diesem Skandal verunsichert und wissen nicht, wie sie eine Pflegeeinrichtung objektiv beurteilen können. Betroffene und Angehörige erwarten auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Pflege. Es kann nicht sein, dass Pflegekassen viel Geld für schlechte oder gar überhaupt nicht erbrachte Pflege zahlen müssen.“ Der Vorstandsvorsitzende kritisiert, dass die Bundesregierung versäumt habe, einen funktionierenden Pflege-TÜV zu installieren, der alle kritischen Punkte offenlegt: „Über jedes Hotel kann ich mich heute im Internet besser über den Qualitätszustand informieren, als dies bei Pflegeheimen oder Pflegediensten möglich ist.“ Die KKH hat sich bereits vor zwei Jahren beim Berliner Dialog für eine Verbesserung der Pflegenoten stark gemacht. Denn die Kasse hatte anhand ihrer Versichertendaten diverse Pflegemängel festgestellt. Diese Mängel bedeuten viel persönliches Leid für die Betroffenen und hohe Kosten für die Krankenkassen. In der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung könnten beispielsweise fast 300 Millionen Euro gespart werden, würden nur ein Drittel aller Stürze und Frakturen von Pflegebedürftigen verhindert. Einrichtungen hätten ihre oft sehr guten Bewertungen gar nicht verdient, so Kailuweit. Würden die Qualitätsprüfungen zukünftig als wirklich transparentes Bewertungsinstrument genutzt und ein realistisches Bild der Situation vor Ort aufzeigen, hätten Pflegeheime und Pflegedienste selbst ein Interesse an hohen Qualitätsstandards. „Ein verzerrtes Bild darf nicht entstehen. Bei schwerwiegenden Pflegemängeln muss eine Abwertung des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes vorgenommen werden“, fordert Kassenchef Kailuweit. Außerdem empfiehlt er, zukünftig die Routinedaten der Krankenkassen in die Bewertung insbesondere zu pflegequalitätsrelevanten Indikatoren wie Dekubitusfällen oder Stürzen mit einzubeziehen. Pressemitteilung der KKH

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Prävention – Verlustgeschäft durch Finanzausgleich – Innungskrankenkassen fordern Korrektur des Morbi-RSA

Prävention – medizinisch und volkswirtschaftlich zwar bedeutsam, aber für die Krankenkassen ein Verlustgeschäft. So lautet das Ergebnis eines von den Innungskrankenkassen in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachtens zu Präventionsanreizen im Finanzausgleich der Krankenkassen. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., kritisiert: „Krankenkassen setzen sich für die Gesunderhaltung ihrer Versicherten in vielfältiger Weise ein. Mit dem Präventionsgesetz wurden die Kassen hier noch mehr in die Pflicht genommen. Gleichzeitig gibt es einen Finanzausgleich zwischen den Kassen, der sich an Krankheit orientiert – man kann sogar sagen, Krankheit belohnt. Dass hier ein Zielkonflikt besteht, sticht doch jedem ins Auge!“ Dabei verweist Wollseifer auf die immense Bedeutung von Prävention: „Sie lohnt sich. Wer wüsste das nicht besser als die Innungskrankenkassen.“ Allein für primärpräventive Maßnahmen haben die Innungskrankenkassen im Jahre 2014 fast 24 Millionen Euro ausgegeben. Das sind pro Versicherten 4,36 Euro. Der Schnitt über alle Kassenarten hinweg habe 4,16 Euro betragen. „Wir nehmen Prävention ernst, sehr ernst sogar“, so Wollseifer. Es müsse sich jedoch auch rechnen. Was lange nur als Vermutung galt, kann jetzt endlich wissenschaftlich mit Fakten belegt werden: „Kassen werden systematisch finanziell bestraft, wenn sie in Prävention investieren. Das kann doch nicht ernsthaft politisch gewollt sein“, fragt Hans Peter Wollseifer. Und Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. fügt hinzu: „Wenn Krankheitsdiagnosen mehr als Präventionserfolge wiegen – wer investiert dann noch langfristig in Prävention?“ Erstmalig belastbare Aussagen Für belastbare Aussagen haben die Innungskrankenkassen anonymisierte Daten von rund sechs Millionen Versicherten aus dem Zeitraum von 2010 bis 2014 zur Verfügung gestellt. Zwei nach Alter, Geschlecht und Krankheitslast vergleichbare Gruppen wurden gebildet. Die Personen in der einen Gruppe haben Präventionsleistungen in Anspruch genommen, die in der Kontrollgruppe nicht. Untersucht wurde die Entwicklung von verschiedenen, der Prävention zugänglichen Krankheiten, von Leistungsausgaben und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Das Ergebnis: Die Präventionsgruppe ist gesünder als die Gruppe, die keine Prävention betreibt. Auch bei der Entwicklung der Leistungsausgaben gibt es erhebliche Unterschiede. Wer sich gesund ernährt, sich aktiv bewegt und an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, verursacht weniger Leistungsausgaben – vor allem im stationären Bereich und bei Arzneimittelausgaben. Dieser positive Effekt verkehrt sich aber durch entgangene Zuweisungen aus dem Finanzausgleich „Dass die Ergebnisse die finanzielle Benachteiligung der Kassen so klar belegen, hat uns selbst überrascht: Prävention rechnet sich betriebswirtschaftlich für die Krankenkassen nicht“, sagt Dr. Dennis Häckl, Geschäftsführer des WIG² Institutes. Kritisch sieht diesen Effekt auch die IKK classic, mit 3,5 Millionen Versicherten die sechstgrößte Krankenkasse Deutschlands. Mehr als eine halbe Million Versicherte haben im letzten Jahr einen finanziellen Bonus erhalten, wenn sie sich durch Teilnahme an Kursen, Vorsorgeuntersuchungen, durch Sport und aktive Lebensweise für die eigene Gesundheit stark gemacht haben. Kostenpunkt: 48,5 Millionen Euro. In diesem Jahr rechnet Vorstandsvorsitzender Gerd Ludwig mit gut 50 Millionen Euro Ausgaben für diese Programme. „Als Kasse schwimmen wir mit der Präventionsidee gegenwärtig gegen den Strom des eigenen wirtschaftlichen Interesses“, sagt Ludwig. Dies führe „zu Ermüdungseffekten, insbesondere weil der finanzielle Druck auf die GKV wächst“. Ludwig warnt vor möglichen Folgen: „Der Druck kann zu einem sukzessiven Abflachen des Engagements für Präventionsziele, wenn nicht zum schleichenden Rückzug aus diesem Praxisfeld führen.“ Dies gelte es zu verhindern. Änderung der Krankheitsauswahl Aus diesem Grund verlangen die Innungskrankenkassen, den Präventionsanreiz im Morbi-RSA zu verstärken. Die unangemessen starke Berücksichtigung von sogenannten Volkskrankheiten bei der Krankheitsauswahl müsse zurückgenommen werden. Dabei handelt es sich um jene Erkrankungen, die durch Prävention vermieden oder deren Verlauf durch Prävention günstig beeinflusst werden können. Darunter fallen beispielsweise Diabetes mellitus, Hypertonie oder auch die Lungenerkrankung COPD. Aber auch an dem derzeitigen System der pauschalen Berücksichtigung der Präventionsausgaben muss sich etwas ändern. Hier verloren die Innungskrankenkassen in 2014 über 40 Millionen Euro. „Die kassenindividuellen Zuweisungen für Primärprävention muss sich mehr an den realen Ausgaben der jeweiligen Kassen orientieren“, sagt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. Ein „gedeckelter Ist-Kosten-Ausgleich“ würde die Präventionsanreize für die Kassen nachhaltig stärken. „Der Morbi-RSA konterkariert die Bemühungen der Krankenkassen um zielgerichtete Prävention“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Die Innungskrankenkassen erwarten deshalb eine Korrektur: Der Finanzausgleich muss sich stärker am Präventionsgedanken orientieren. Die komplette Gutachten finden Sie hier: https://www.ikkev.de/downloads-pressekonferenz/. Pressemitteilung des IKK e.V.

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Symposium der IKK Südwest beleuchtet Rolle der Führungskraft beim betrieblichen Gesundheitsmanagement

Unter dem Motto „Chefsache BGM – mit gesunder Führung zum Erfolg“ veranstaltete die IKK Südwest am 13. April in der Congresshalle Saarbrücken im Rahmen des Gesundheitskongresses „Salut! DaSein gestalten.“ ein Symposium. In Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement und der Handwerkskammer des Saarlandes klärte die IKK mit interessanten Expertenvorträgen und einem Podiumsgespräch zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Allgemeinen sowie zur Rolle der Führungskraft beim BGM im Speziellen auf. Bereits zum zweiten Mal unterstützte der Krankenversicherer den Gesundheitskongress „Salut! DaSein gestalten.“ als Kooperationspartner. Auch im letzten Jahr gab die IKK Südwest, die sich als Krankenkasse aus der Region für die Region versteht, mit ihren Beiträgen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement wichtige Impulse für ein Mehr an Gesundheit am Arbeitsplatz. „In Zeiten des demografischen Wandels mit alternden Belegschaften und einem sich abzeichnenden Fachkräftemangel insbesondere im Handwerk sind arbeitsplatzbezogene Präventionsmaßnahmen wichtiger denn je“, betont IKK-Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth. „Mit unserem Know-how und unserer Erfahrung in diesem Bereich können wir unterstützen und bieten auf jeden einzelnen Betrieb individuell abgestimmte Analyse-, Beratungs- und Coaching-Pakete in Sachen BGM an. Ob Klein-, Mittelbetrieb oder Großunternehmen – unsere kompetenten Gesundheitsberater stehen den Betriebsinhabern und Personalverantwortlichen mit ihrer Expertise zur Seite. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, denen oftmals die Ressourcen für ein systematisches BGM fehlen, können so wirkungsvoll und nachhaltig etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun.“ Dabei versteht die IKK Südwest das betriebliche Gesundheitsmanagement eindeutig als „Chefsache“ – es liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Führungskraft, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter garantiert sind. Um ein Bewusstsein für dieses hohe Maß an Verantwortung von Führungskräften zu schaffen, wurde das IKK-Symposium initiiert. Impulsvorträge von Experten, wie dem Sportpsychologen Prof. Dr. Jan Mayer, gaben wichtige Einblicke in Themen wie „Warum schlechte Führung krank macht“ oder „Erfolgreich sein – erfolgreich bleiben: Ziel erreichen“. Im abschließenden Podiumsgespräch, moderiert vom Prorektor der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Prof. Dr. Thomas Wessinghage, wurden den Zuhörern Beispiele aus der Praxis vorgeführt, die unter Beweis stellten, wie gut BGM und gesunde Führung in Unternehmen funktionieren können, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Auch eine Ernährungsexpertin war vor Ort und beriet Interessierte am Informationsstand der IKK Südwest zum Thema „Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz“. Pressemitteilung der IKK Südwest

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