„Kluge Köpfe denken weiter“ – BARMER GEK und F.A.Z. prämieren Schüler- und Studentenprojekte

Die Sieger des Medienwettbewerbs „Kluge Köpfe denken weiter“ der BARMER GEK und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) wurden am Montag in Berlin ausgezeichnet. Über 1000 Teilnehmende aus ganz Deutschland hatten sich vier Monate lang mit Zukunftsfragen der Gesundheit beschäftigt und Zeitungsartikel, Videoclips, Rap-Songs, Hörspiele, Blogs und Websites zu aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen erstellt.  Den ersten Preis in der Kategorie Studierende erhielten Laura Grimm und Anna Lindner von der TU Berlin für ihren „Ratgeber für Freunde junger Erwachsener mit Krebs“. Sie geben wissenschaftlich fundiert und einfühlsam zugleich Hilfestellung dabei, Sprachlosigkeit und Ohnmacht im Angesicht dieser schwerwiegenden Erkrankung zu überwinden. „Wir freuen uns über die kreativen Denkanstöße der Jugendlichen. Ihre Ideen erweitern unseren Horizont und zeigen uns, was sie anders machen würden als wir. Der Austausch hilft uns, unsere Leistungen immer weiter zu verbessern und Gesundheit weiter zu denken“, sagte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK anlässlich der Preisverleihung. In der Kategorie Schüler hat die Technikakademie der Stadt Braunschweig den ersten Platz belegt mit einem Flyer zum Thema Gehörschutz bei Konzerten und anderen lärmintensiven Veranstaltungen. Unter dem Motto „Musik erleben ohne Schäden“ geben sie Tipps für die optimale Kombination aus Schallschutz und Hörgenuss. Ihr Fazit: Niemand muss freiwillig den Samstagabend neben einer Kettensäge verbringen!  Eine Jury aus Lehrern sowie F.A.Z.- und BARMER GEK-Mitarbeitern hatte im März die fundiertesten, kreativsten und originellsten Beiträge ausgewählt und jeweils drei Preise für Schüler und für Studierende vergeben. Hinzu kommen Sonderpreise für Mut, Kreativität und Aktualität. Neben dem Preisgeld bietet die BARMER GEK ausgewählten Projekten ihre Unterstützung bei der Verwirklichung der Projekte an. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016

Im dritten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen. Die von den Bundesländern bereitgestellten Investitionsmittel für Krankenhäuser können mit diesem Katalog besser verteilt werden, als wenn die Bettenanzahl die Bezugsgröße wäre. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Dieser Verhältniswert stellt den Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar, der notwendig ist, um diese Leistung zu erbringen. Durch diesen Katalog ist es möglich eine zielgenauere und bessere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wendet nur das Land Berlin die Investitionsbewertungen an. Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen und zu beklagen, dass nur unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Das zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute nur noch bei rund vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Bundesverband Internetmedizin (BIM) fordert geregelte Zulassung der Fernbehandlung

Die Telemedizin gewinnt zunehmend an Bedeutung für eine wohnortnahe und sichere Versorgung. Ein gesetzliches Verbot von Arzneimittelverordnungen im Rahmen der Fernbehandlung greift unnötigerweise in die ärztliche Therapiefreiheit ein und verhindert einen zeitgemäßen Ausbau einer bedarfsgerechten telemedizinischen Infrastruktur und Versorgung. Die Fernbehandlung ist in Deutschland in den Berufsordnungen der Landesärztekammern  geregelt. Dort ist festgelegt, dass eine ärztliche Behandlung ausschließliche über Telekommunikationsmedien nicht zulässig ist. Damit ist es in Deutschland tätigen Ärzten nur eingeschräkt gestattet, Patienten ausschließlich telemedizinisch zu behandeln. Der Gesetzgeber plant nun mit dem vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, die Abgabe von Arzneimitteln zu verbieten, wenn der Verordnung nicht ein direkter Kontakt mit dem verordnenden Arzt voran gegangen ist. Die berufsrechtliche Reglementierung der ausschließlichen Fernbehandlung  würde so im Arzneimittelgesetz sogar noch verschärft werden und die Kontrolle der abgebenden Stelle, nämlich die Apotheke, übertragen. Aus Sicht des BiM ist die Definition von Behandlungsstandards ärztliche Aufgabe. Außerdem muss bei den ständig wachsenden Möglichkeiten der Telemedizin auch die Entscheidung, ob und wann ein physischer Arztbesuch notwendig ist, dem Arzt überlassen bleiben. Daher ist es weder sinnvoll, dass der Gesetzgeber hier in eine originäre Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung eingreift, noch, dass Apotheker in die Pflicht genommen werden, ärztliche Verordnungen im Hinblick auf deren Zustandekommen zu überprüfen. In anderen europäischen Ländern ist die Fernbehandlung unter definierten Bedingungen erlaubt. Die Schweiz ermöglicht nicht nur das Angebot von Telekonsultationen unter Einschluss von Arzneimittelverschreibungen. Vielmehr werden Telekonsultationen dort von den Kostenträgern durch Prämienreduzierungen sogar aktiv gefördert. In Einklang mit dem Schweizer Rechtsrahmen erbringt das Schweizer Zentrum für Telemedizin Medgate, einer der europaweit führenden Telemedizin-Anbieter, monatlich ca. 16.000 Telekonsultationen, die auch die Verschreibung von Arzneimitteln umfassen. Großbritannien überlässt die Entscheidung über das geeignete Kommunikationsmedium dem behandelnden Arzt. Und auch in skandinavischen Ländern wird die Patientenversorgung in entlegenen Gebieten durch telemedizinische Angebote ergänzt – auch anstelle des persönlichen Arzt-Patienten Kontakts. Dass die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland die Möglichkeiten der Fernbehandlung nach wie vor pauschal einschränken will und in ihrem Berufsrecht reglementiert, ist vor diesem Hintergrund bereits diskussionswürdig. Eine gesetzliche Festschreibung des Arztbesuches vor jeder Arzneimittelverordnung im Arzneimittelrecht würde dieses Verbot jedoch wenig zeitgemäß zementieren. Das wäre paradox, hat die Bundesregierung doch gerade vor einem halben Jahr ein Gesetz zur Einführung von digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen verabschiedet. Das E-Health Gesetz sieht sogar die Einführung einer Videosprechstunde vor. Aus Sicht des BiM Ärzte die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Videosprechstunde Patienten auch zu behandeln. Ohne diese Möglichkeit verkümmert die Videosprechstunde zu einer reinen Beratungsinstitution, die nicht zur bedarfsgerechten Versorgung beitragen kann. Die Bundesregierung begründet ihren Gesetzesentwurf mit dem Schutz der Patienten vor Fehldiagnosen. Beispiele aus dem Ausland zeigen jedoch, dass eine sinnvolle Regulierung der Fernbehandlung den Patientenschutz ebenso gewährleistet und gleichzeitig Ärzten und Patienten die Möglichkeit eröffnet, das geeignete Medium zur Behandlung selbst zu definieren. Auch verkennt die Regierung die noch gar nicht abschließend erkennbaren Chancen der Medizin unabhängig von Ort und Zeit und verbaut diese schon bevor sie entstehen können. Um Patienten vor unseriösen Angeboten zu schützen, sollte die Bundesregierung anstelle eines radikalen Verbots gemeinsam mit Ärzten und Anbietern telemedizinischer Leistungen geeignete Qualitätskriterien definieren, die eine hochwertige Fernbehandlung sicherstellen. Dazu gehört, dass bei einer Fernbehandlung ein qualifizierter (Fach-)Arzt den Patienten behandelt. Ebenso können Indikationen definiert werden, in denen eine Fernbehandlung möglich ist. So könnte man sich den neuen Herausforderungen der Fernbehandlung stellen und die möglichen Chancen fördern. Ein europäisches Zertifizierungsverfahren für Telemedizin-Anbieter könnte ebenso zur Patientensicherheit beitragen. Zudem würde es gewährleisten, dass auch nicht-deutsche Telemedizin-Anbieter aus dem EU-Ausland den Qualitätsanforderungen genügen. Steigt die deutsche Bundesregierung in einen solchen Dialog ein, statt ein Verbot umzusetzen – das zudem auch aus europarechtlicher Perspektive äußerst fragwürdig ist – ebnet sie den Weg in ein bedarfsgerechtes, ein patientenorientiertes, digitales Gesundheitswesen. Der BiM würde es begrüßen, den gerade angestoßenen Prozess der Digitalisierung weiter zu verfolgen und fordert die Bundesregierung dazu auf, das geplante Verbot von Fernrezepten nicht umzusetzen, sondern sich der Herausforderung zu stellen, die das digitale Zeitalter auch an Gesundheitslösungen stellt. Pressemitteilung des Bundesverband Internetmedizin (BiM)  

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Unangemeldetes Prüfrecht bei häuslicher Krankenpflege nötig

Der Bayrische Rundfunk und die „Welt am Sonntag“ haben am Wochenende berichtet, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Hinweise auf systematische Betrügereien von Pflegediensten hat, bei denen es sich in einzelnen Fällen auch um Aktivitäten „russisch-eurasischer Organisierter Kriminalität“ handeln soll. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ob die Leistungen der Krankenversicherung korrekt erbracht werden, darüber haben wir keine Prüfrechte“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes gegenüber den zwei Medien. „Es gibt einen ganz klaren Hinweis, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit geben müsste und dafür auch eine gesetzliche Grundlage schafft, dass wir auch bei häuslicher Krankenpflege ein unangemeldetes Prüfrecht bekommen – und zwar insbesondere, wenn sie in Kombination mit Leistungen der Pflegeversicherung auftauche.“ Kiefer sagte weiter: „Wir arbeiten seit mehreren Jahren intensiv beim Berliner Runden Tisch gegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege mit. Krankenkassen und Sozialhilfeträger haben dort zahlreiche Fälle von Leistungsmissbrauch besprochen. Wir dürfen aber inzwischen davon ausgehen, dass es sich nicht nur um eine Berliner Entwicklung handelt, sondern um ein bundesweites Phänomen.“ Kiefer erklärte: „Abrechnungsbetrug liegt z. B. vor, wenn Kranken- und Pflegekassen die Pflege durch qualifizierte Fachkräfte vertraglich vereinbaren, in der Realität aber systematisch ungelernte Hilfskräfte eingesetzt werden. Die Kassen zahlen den vereinbarten Stundensatz der Fachkraft. Unterm Strich macht der Pflegedienst damit einen beachtlichen Gewinn. Ein solches Szenario stellt nicht nur eine Vertragsverletzung dar, sondern stets auch Abrechnungsbetrug. Nach Branchenschätzungen entstehen hier Schäden insbesondere für Krankenkassen und Sozialhilfeträger in Millionenhöhe.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Medikamente im Test: Kunden der Knappschaft nutzen Datenbank von Stiftung Warentest kostenlos

In den meisten Fällen gibt es für ein und dieselbe Krankheit Medikamente mit verschiedenen Wirkstoffen. Und ist der Wirkstoff der gleiche, gibt es das Medikament oftmals von unterschiedlichen Herstellern, mit erheblichen Preisunterschieden. Patienten blicken da kaum noch durch und fragen sich: Ist teuer besser? Oder reicht das günstigere Präparat? Wirken sie auf dieselbe Art und Weise? Für solche Fragen hat Stiftung Warentest insgesamt über 8.000 frei verkäufliche und rezeptpflichtige Medikamente für 185 Anwendungsgebiete untersucht, bewertet und in einer umfangreichen Datenbank erfasst. Nutzer bekommen dort Hinweise zur Wirkweise und Anwendung einzelner Medikamente, ebenso zu Nebenwirkungen und Vorsichtsmaßnahmen. Es gibt sogar die Möglichkeit, einen Preisvergleich durchzuführen. Stiftung Warentest berechnet je Medikament-Bewertung (z. B. Beschreibung und wichtige Hinweise zum Wirkstoff) einen Euro und für eine Gesamtindikation (z. B. Welche Medikamente sind zur Behandlung geeignet) drei Euro. Die Knappschaft hat mit der Stiftung Warentest einen Vertrag geschlossen, sodass ihre Kunden die Datenbank „Medikamente im Test“ kostenlos nutzen können. Die Krankenkasse stellt ihren Versicherten den Service über den geschützten Bereich der Online-Geschäftsstelle zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See

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BearingPoint-Studie: Digitalisierung im Krankenhaus verfehlt Patientenwünsche

Staatliche Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen fördern primär die Telemedizin und den sektorübergreifenden Informationsaustausch. Patienten hingegen sind die Förderung und Optimierung krankenhausinterner Abläufe durch digitale Innovationen viel wichtiger. Über diese Diskrepanz berichtet eine repräsentative Studie der Unternehmensberatung BearingPoint, die im März 2016 deutschlandweit unter mehr als 1.050 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren durchgeführt wurde. Es sollten vor allem Anstrengungen unternommen werden, um die Ressourcenallokation dahingehend zu verändern, dass die tatsächlich patientenrelevanten Angebote verstärkt gefördert werden. Laut Studie legen Patienten einen hohen Wert auf Fehlervermeidung (82,7 Prozent), Verbesserung der Diagnoseunterstützung (79,8 Prozent) sowie der internen Organisation in Krankenhäusern (76,1 Prozent). Durch Digitalisierung des Behandlungsprozesses (Process Mining) könnte zum Beispiel die Sicherheit von Patienten signifikant erhöht werden. Bei dieser Innovation werden durch IT-unterstützte Behandlungsmaßnahmen von Algorithmen protokolliert, gespeichert und analysiert. So kann etwa die Einhaltung von Behandlungsvorschriften überprüft und durch ein Warnsystem sichergestellt werden. Weiterhin könnte die vorausschauende Analyse von Patientendaten (Predictive Analytics) eine sehr effiziente und vor allem schnellere Diagnose von Krankheiten im Krankenhaus fördern. Für Krankenhäuser sind das gute Nachrichten! Schließlich können sie ihre Digitalisierungsbemühungen zur Unterstützung krankenhausinterner Abläufe weitgehend unabhängig verfolgen. Die Politik sollte jedoch überdenken, ob sie ihre finanzielle Förderung, neben dem Innovationsfond beim Gemeinsamen Bundesausschuss, nicht stärker an den klaren Patientenwünschen orientiert. Hier sind vor allem digitale Innovationen zur Förderung von Fehlervermeidung und Diagnoseunterstützung gemeint. Ralf Dillmann, Partner Life Science bei BearingPoint Eine hilfreiche Lösung verspricht das neue „eHealth-Gesetz“, das neben Vernetzung und Informationsaustausch unter den Akteuren des Gesundheitswesens auch Patientennutzen und -selbstbestimmung fördert. Dies ist auf der Grundlage einer sicheren IT-Infrastruktur und zum Beispiel durch eine elektronische Patientenkarte sowie ein Patientenfach möglich. Mündiger Patient: Wirklichkeit oder Vision? Darüber hinaus liefert die BearingPoint-Studie wertvolle Erkenntnisse zum Thema mündiger Patient. Vier von fünf Patienten in Deutschland hinterfragen die Entscheidungen ihres Arztes (81 Prozent), mehr als zwei Drittel gestalten ihre Behandlung aktiv mit (72 Prozent) und mehr als die Hälfte holt Zweitmeinungen ein (57 Prozent). Der Eindruck des mündigen Patienten täuscht jedoch an dieser Stelle, denn mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung fühlt sich nicht gut über ihre Behandlung und das Gesundheitssystem im Allgemeinen informiert (55,5 Prozent). Gute und unabhängige Informationen sind aber eine Grundvoraussetzung für ein mündiges Verhalten. Lediglich niedergelassene Hausärzte (68,7 Prozent) und Fachärzte (63,7 Prozent) sowie Apotheker (63,4 Prozent) lassen laut der Befragten eine aktive Mitgestaltung der Behandlung zu. Krankenhäuser und Krankenkassen haben hier erheblichen Nachholbedarf: Nur 36,1 Prozent gaben an, dass Krankenhäuser sehr gut oder gut Informationen zur aktiven Behandlungsgestaltung anbieten. Bei den Krankenkassen sind es laut der Umfrage lediglich 37,7 Prozent. Neben Ärzten (85 Prozent) vertrauen Patienten bei der Wahl eines Krankenhauses meist noch auf Erfahrungswerte von Bekannten (77 Prozent). Das daraus resultierende Informationsmonopol verhindert, dass Patienten sich gut und vollkommen unabhängig informieren können. Patienten sind heute bereit, mehr Verantwortung für ihre Behandlung zu übernehmen. Jedoch bremst die aktuelle Situation im Gesundheitswesen diese Bemühungen aus. Akteure des Gesundheitswesens müssten die vorhandenen Informationen (z.B. die Qualitätsberichte der Krankenhäuser) bekannter machen sowie einfach und patientengerecht bereitstellen, sodass die Vielzahl der qualitativ hochwertigen Informationsangebote dem Patienten eine objektive Informationsgrundlage bietet. Ralf Dillmann, Partner Life Science bei BearingPoint Pressemitteilung der BearingPoint GmbH

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Russischer Markt trotz Sanktionen für Analysen-, Bio- und Labortechnik weiterhin von großer Bedeutung

Trotz der im Juli 2014 von der EU beschlossenen Sanktionen blieb Russland im Jahr 2015 weiterhin ein wichtiger Handelspartner und vielversprechender Markt der deutschen Industrie für Analysen-, Bio- und Labortechnik. Die Folgen des niedrigen Ölpreises und der Sanktionen und Gegensanktionen haben sich auch im Russlandgeschäft vieler deutscher Unternehmen bemerkbar gemacht. Die Exporte der deutschen Analysen-, Bio- und Labortechnikbranche nach Russland sind in den letzten zwei Jahren deutlich zurückgegangen. Bereits in 2014 war ein Rückgang von 10 % zu verzeichnen. In 2015 lagen die deutschen Ausfuhren 2015 sogar um 25 % unter dem Vorjahreswert. Dennoch wurden deutsche Waren im Wert von rund 300 Millionen Euro nach Russland exportiert. Somit gehört Russland weiterhin zu den TOP-15 Handelspartnern der deutschen Industrie für Analysen-, Bio- und Labortechnik. Vom 12. bis zum 14. April 2016 fand die internationale Labortechnikmesse Analitika Expo in Moskau statt. Im Rahmen des bundesgeförderten German Pavilion waren 15 deutsche Unternehmen vor Ort vertreten und präsentierten ihre Produkte und Dienstleistungen für die Analysen-, Bio- und Labortechnikbranche. Auf Initiative von SPECTARIS war es in diesem Jahr kleinen und mittelständischen Unternehmen wieder möglich, sich auf der Analitika Expo unter gemeinsamer Flagge zu präsentieren. „Die Mehrheit der Aussteller des German Pavilions haben sich mit der Anzahl und Qualität der Besucher zufrieden gezeigt und stuften die Möglichkeiten für das Nachmessegeschäfts für gut ein“, so David Santorum, Projektmanager für Außenwirtschaft und Exportförderung bei SPECTARIS. Die meisten Aussteller gaben außerdem an, dass sie auch im nächsten Jahr auf der Analitika Expo ausstellen werden. „Besonders in schwierigen Zeiten ist es wichtig, weiterhin Flagge zu zeigen und seinen Partnern zur Seite zu stehen. Damit zeigt die Wirtschaft, dass sie über den politischen Themen stehen kann“, so David Santorum abschließend. Um den Ausstellern in diesem Jahr wieder die Möglichkeit eines deutschen Gemeinschaftsstands anbieten zu können, hatte SPECTARIS für die Analitika Expo 2016 einen bundesgeförderten Gemeinschaftsstand beantragt und gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Bedeutung der Messe für die deutschen Hersteller hervorgehoben. Aufgrund der angespannten politischen Lage hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im letzten Jahr entschieden, den bundesgeförderten Gemeinschaftsstand auf der Analitika Expo für 2015 abzusagen. Wegen des großen Interesses seitens der deutschen Aussteller in Moskau konnte im vergangenen Jahr dank des Engagements des Veranstalters und der Durchführungsgesellschaft dennoch ein privater Gemeinschaftsstand organisiert werden. Die deutschen Gemeinschaftsstände werden auf Antrag der entsprechenden Fachverbände – wie in diesem Fall von SPECTARIS – im Rahmen des Auslandsmesseprogramms des BMWi nach Prüfung durch den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) auf ausgewählten Messen im Ausland organisiert. Die Firma IEC Berlin hat in 2016 die Umsetzung des Gemeinschaftsstandes auf der Analitika Expo realisiert. Pressemitteilung des SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Wechsel in der Geschäftsführung der BITMARCK Beratung GmbH

Die BITMARCK Beratung GmbH erhält eine neue Führung. Der bisherige Geschäftsführer Holger Witzemann verlässt den Münchner BITMARCK-Standort Ende April und tritt zum 01. Mai 2016 in die Geschäftsführung der AOK Systems GmbH ein. Die BITMARCK-Geschäftsführung beabsichtigt, die Position intern neu zu besetzen und Bernd Peuker die Verantwortung für die BITMARCK Beratung GmbH zu übertragen.  Im Zuge des Wechsels von Holger Witzemann beabsichtigen die BITMARCK-Unternehmensgruppe sowie die AOK Systems Gespräche zu führen, um Perspektiven zur Zusammenarbeit in nicht wettbewerbsrelevanten Themenfeldern auszuloten. Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe: „Ich möchte mich bei Holger Witzemann für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei BITMARCK bedanken. Für seine künftige Herausforderung wünsche ich ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe  

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Berliner Tag der Patientenfürsprecher 2016“: Staatssekretär Laumann stärkt Patientenfürsprechern den Rücken

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, hat heute alle Patientenfürsprecher der rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland eingeladen. Er veranstaltet in Berlin den „Berliner Tag der Patientenfürsprecher 2016“. Bei den Vorträgen und Diskussionen geht es in diesem Jahr u. a. darum, wie die Begleitung Sterbender und ihrer Familien in den Krankenhäusern verbessert sowie die optimale Verpflegung der Patienten sichergestellt werden kann. Zudem werden das innovative Projekt „AHOI – Aktivierung der Patienten für ein hygienebewusstes Mitwirken bei der Infektionsprävention“ zur Verhinderung der Infektion mit multiresistenten Keimen und die Angebote der neuen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) vorgestellt. Staatssekretär Laumann sieht in dem Berliner Tag der Patientenfürsprecher eine wichtige Plattform, um die Arbeit der Patientenfürsprecher zu unterstützen: „Patientenfürsprecher haben in unseren Krankenhäusern eine ganz wichtige Funktion: Sie sind das zentrale Bindeglied zwischen den Patienten und dem Krankenhaus. Sie haben für die Patienten und ihre Angehörigen als unabhängige Ansprechpartner stets ein offenes Ohr. Ob Probleme, Beschwerden oder Kritik, aber natürlich auch Lob und Verbesserungsvorschläge: Sie unterstützen die Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber den Krankenhäusern und können somit auch wichtige Hinweise auf Problemlagen zur Qualitätssicherung geben. All das möchte ich mit dem Tag der Patientenfürsprecher unterstützen. Ich möchte den Patientenfürsprechern mit dem Informationsangebot und der Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch ganz klar den Rücken stärken. Denn von ihrer Arbeit profitieren Patienten, Angehörige und die Mitarbeiter der Krankenhäuser gleichermaßen. Und natürlich möchte ich unseren Patientenfürsprechern, die oftmals ehrenamtlich tätig sind, einfach auch meinen Dank für ihr Engagement ausdrücken.“ Ebenfalls eingeladen zu der Veranstaltung sind die Patienten- und Pflegebeauftragten aller Bundesländer, mit denen sich Laumann bereits gestern zu einem Meinungsaustausch getroffen hatte. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit  

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Ausbildungsqualität: IHK Berlin vergibt Gütesiegel an IKK Brandenburg und Berlin

Besonders hohe Qualität in der Ausbildung verdient besondere Aufmerksamkeit“. Das erkannte die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und attestierte der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) jetzt „exzellente Ausbildungsqualität“ und verlieh jetzt der IKK BB ein IHK-Gütesiegel für herausragende Leistung bei der Ausbildung von jungen Sozialversicherungsfachangestellten und Kaufleuten für Büromanagement. Bei der persönlichen Übergabe des Gütesiegels im Berliner Service-Center der IKK BB fand Meike Al Habash, Bereichsleiterin Berufsbildung bei der IHK Berlin, anerkennende Worte: „Die IKK BB hat bei der Bewerbung um ein IHK-Gütesiegel nicht nur die Kriterien in den Kategorien „Pflicht“ und „Exzellenz“ erfüllt, sondern auch eine Vielzahl an freiwilligen Kriterien“: Ausrichtung und Qualität der Ausbildung in der IKK BB waren zuvor in eingehenden Gesprächen der IHK-Ausbildungsberater mit den Ausbildungsverantwortlichen und ausgewählten Auszubildenden der IKK BB bewertet worden. Die IHK verleiht diese Anerkennung für Berliner Ausbildungsbetriebe seit Frühjahr 2015. Die IKK BB ist eines von inzwischen 40 örtlichen Unternehmen, die sich seitdem der Bewertung stellten und das IHK-Gütesiegel nun führen dürfen. Hintergrund: Die umfassende, vielseitige Ausbildung der IKK BB bindet Nachwuchskräfte früh aktiv in das Tagesgeschäft ein. Nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme durch die IKK BB arbeiten die jungen Sozialversicherungsfachangestellten und Kaufleute für Büromanagement in Teams mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zusammen. Bewährtes Konzept Die dreijährige Ausbildung der regionalen IKK BB führt Berufsstarter durch alle Arbeitsbereiche der IKK BB und findet über die Ausbildungsjahre hinweg an (fast) allen Standorten der Kasse statt. Hinzu kommen neben der Berufsschule Schulungsblöcke an der IKK-Akademie in Hagen und auf Wunsch Auslandspraktika. Die IKK BB bildet erfolgreich aus; IKK BB-Nachwuchs er-reichte mehrfach sehr gute Abschlüsse, z.B. als Jahrgangsbeste ihres IHK-Bezirkes. Interner Ausbildungspreis Das IKK BB-Ideenmanagement vergibt jährlich einen internen Ausbildungspreis für besonderes Engagement bei der Ausbildung. Der Preis würdigt Mitarbeiter*innen, die den Nachwuchs anleiten und führen. Hierzu gehören z.B. die Ausbildungsbeauftragten, die in der Berufspraxis mit den jungen Leuten arbeiten. Vor der Preisvergabe nominieren die Auszubildenden selbst IKK BB-Arbeitsbereiche, in denen die Ausbildung als besonders gut empfunden wurde. Das Steuerteam wählt den Siegerbereich aus, der eine Geldprämie zur Durchführung einer Teamveranstaltung erhält. Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

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