Menschen mit Behinderung die freie Arztwahl sichern

Wer eine Behinderung oder chronische Erkrankung hat, ist auf eine optimale und wohnortnahe, medizinische Versorgung angewiesen. Die Probleme beginnen jedoch oftmals schon am Eingangsbereich: Die Praxis ist nur über Stufen erreichbar, bietet keine Informationen in leichter Sprache, hat keinen speziellen Behandlungsstuhl oder kein Blindenleitsystem. Daher ist das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderung derzeit noch sehr eingeschränkt. Aktuell verfügen nur etwa ein Drittel aller Arztpraxen in Deutschland über einzelne Komponenten der Barrierefreiheit. Sehr viel weniger sind gänzlich ohne Barrieren eingerichtet. Hier besteht noch großer Handlungsbedarf. Die Hürden sind zwar vielfältig, doch sie sind vermeidbar. Gerade wer eine Praxis neu gründet oder einen Umbau bestehender Räume plant, hat die Möglichkeit, von Anfang an auf die entsprechenden Standards zu achten.