Vergaberecht im Gesundheitswesen – Muss das sein?
Die Bedeutung des Gesundheitswesens nimmt nicht zuletzt angesichts der demographischen Entwicklung der Bevölkerung stetig zu. Damit geht ein zunehmendes Maß an rechtlicher Regulierung einher. Das Vergaberecht, das bekanntlich eine Vielzahl von Fallstricken aufweist, hat hieran einen wachsenden Anteil. Es durchzieht mittlerweile ganz wesentliche Aspekte im Gesundheitswesen. Die Frage lautet: Muss das sein? Die Antwort ist: Ja – und es wird sich auch nicht mehr ändern. Das Vergaberecht ist nämlich kraft gesetzlicher Anordnung zu beachten, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag vergibt.