Zahnarzt muss vor OP auch über seltenes Risiko erheblicher Folgeschäden umfassend aufklären
Ein Zahnarzt muss seinen Patienten vor einer Operation über ein erheblich beeinträchtigendes Eingriffsrisiko auch dann umfassend aufklären, wenn sich das Risiko nur selten verwirklicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit di…