Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig
In einem Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien sind auch insoweit nicht steuerpflichtig, als die zur Behandlung eingesetzten Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur Verfügung gestellt werden. Dies gehöre zum Zweckbetrieb der Klini…