Facebook und Impressum

Wer seine Praxis in sozialen Netzwerken wie Facebook geschäftlich zu Marketingzwecken bewirbt, sollte darauf achten, dass für dieses Profil ebenso wie für die übliche Internetseite eine Impressumspflicht nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) beste…

Der Approbationsentzug

Gem. § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) ist die Approbation als Arzt auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller sich u.a. nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlic…