Achtung vor Umsatzsteuerpflicht bei klinischen Studien
Ein Gynäkologe oder jeder andere Arzt, der weit über 20.000 EUR im Jahr durch die Beteiligung an klinischen Studien verdient, ist zwingend umsatzsteuerpflichtig. Wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen und nicht abgeführt, so ist dieses Verhalten st…