Ambulante und stationäre Versorgung gestalten

Eine gute medizinische Versorgung der Versicherten ist auch von der personellen Ausstattung der Krankenhäuser und Praxen abhängig, da sind sich die Akteure im Gesundheitswesen einig. Aber trotz aller Herausforderungen, die Demografie und fehlende Fachkräfte mit sich bringen, – Anlass zu Alarmismus bei Mängeln an Ärzten und Pflegekräften sieht die AOK Baden-Württemberg nicht. „Die gesundheitliche Versorgung im Land steht auf stabilen Fundamenten und gemeinsam mit allen Akteuren gestalten wir die bestmögliche Patientenversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Zentrales Beispiel: „In den Praxen nutzen wir durch die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) gemeinsam mit unseren ärztlichen Vertragspartnern seit fast einem Jahrzehnt konsequent die Freiräume zur wettbewerblichen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und sichern so, durch die Stärkung der Rolle der Hausärzte, die ambulante ärztliche Versorgung.“ Die HZV setzt neue Anreize für den Hausarztberuf und wirkt so auch dem geographischen Ungleichgewicht der ärztlichen Versorgung entgegen. Für die AOK Baden-Württemberg stehen der Hausarzt mit seiner Lotsenfunktion und die strukturierte Vernetzung mit dem fachärztlichen Bereich im Mittelpunkt der Problemlösung. Mit der alternativen Regelversorgung setzen wir auf hohe Qualitätsorientierung, reduzieren Bürokratie und sichern auskömmliche Vergütung für jeden Patienten. Die Folge ist zudem eine nachweislich bessere Versorgung, von der über 1,5 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg profitieren“, so Hermann. Im Weiteren übernimmt die AOK Baden-Württemberg auch Verantwortung, etwa für die Ausbildung des Ärztenachwuchses: Die größte Krankenkasse im Land hat allein 2017 die Weiterbildung in der Allgemein- und Facharztmedizin mit fast 9 Millionen Euro gefördert. Mit dem Projekt „PJmobil“ setzt die AOK Baden-Württemberg zusammen mit ihren ärztlichen Partnern beim ärztlichen Nachwuchs an und unterstützt die Mobilität der an-gehenden Ärzte im Praktikum auf dem Land. Deshalb gilt: Haus- und fachärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sind grundsätzlich weiterhin gesichert, auch wenn sich, insbesondere in einzelnen ländlichen Regionen, Nachbesetzungen schwierig gestalten. Alle Partner sind weiterhin gefordert, dass dies auch weiterhin so bleibt. Beim Blick auf die Situation im stationären Bereich ist die Personalausstattung in Baden-Württemberg in Summe deutlich besser als in vielen anderen Bundesländern. Baden-Württemberg befindet sich sowohl nach Fällen pro Jahr als auch nach zu versorgenden Patienten (belegte Betten) pro Tag unter den Top 4 mit den besten Quoten bundesweit.  Um den Herausforderungen zu begegnen, zieht die AOK Baden-Württemberg mit den Partnern im Gesundheitswesen auch hier am gleichen Strang. Auch bei der Krankenpflege zeigt die größte Krankenkasse im Land hohes Engagement: Über den Ausbildungsfonds hatte die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 die nichtärztliche Ausbildung in Krankenhäusern mit 112 Millionen Euro wesentlich mitfinanziert. „Die Zukunft der medizinischen Versorgung in Kliniken und Praxen ist in Baden-Württemberg weit besser als ihr Ruf“, bilanziert Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Bereitschaftsdienst: „Wir können das!“

„Die KVen sind in der Lage und gut aufgestellt, um gemeinsam mit den Krankenhäusern mehr Verantwortung zu übernehmen. Ziel ist eine engere Verzahnung der Notfallversorgung in den Krankenhäusern mit dem Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte. Doch die Rahmenbedingungen müssen stimmen.“ So lautete die gemeinsame Botschaft von Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, sowie Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorstandsvorsitzender der KV Westfalen-Lippe, heute in der Arztrufzentrale NRW in Duisburg. „Auf der gesundheitspolitischen Agenda steht das Thema Notfallversorgung ganz oben. Wie schaffen wir es, dass die Patienten den für sie richtigen Ansprechpartner finden und nicht einfach ins nächstgelegene Krankenhaus gehen? Ein wichtiger Schritt dahin ist, den Bürgern die richtigen Informationen an die Hand zu geben Dazu gehört auch das Wissen um die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117. Mehr als sieben Millionen Anrufer im vergangenen Jahr zeigen, dass die Nummer nicht gänzlich unbekannt ist. Aber sie muss noch bekannter werden“, erklärte KBV-Chef Gassen. „Wir setzen uns für sektorenübergreifende Strukturen bei der Notfallversorgung ein. Schon heute haben wir viel umgesetzt. So befinden sich 90 Prozent unserer 75 Notfalldienstpraxen an oder in Krankenhäusern. Nicht mobile Patienten versorgen wir über ärztliche Fahrdienste, die über die Bereitschaftsdienstnummer 116117 koordiniert werden“, erklärte Bergmann. Er führte aus: „Die vom Gesetzgeber gewünschten Portalpraxen können eine Lösung darstellen. Allerdings fehlt bisher eine genaue Definition mit verbindlichen Standards für deren Organisation, Aufbau und Finanzierung. Sicher ist, dass wir nicht an jedem Klinikstandort eine solche Einrichtung brauchen. Das wäre weder notwendig noch wirtschaftlich.“ „In Westfalen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst gut aufgestellt. Unsere Struktur zeichnet sich durch zentrale Notfallpraxen an Kliniken, Hausbesuchsdienste, fachärztliche Dienste und die Arztrufzentrale hier in Duisburg aus. An 20 Standorten haben wir bereits echte Portalpraxen mit gemeinsamen Tresen von Ambulanz und Bereitschaftsdienstpraxis etabliert – Tendenz steigend“, sagte Nordmann. Um anrufende Notfallpatienten in die richtige Versorgungsstruktur zu leiten, werde zudem in Ostwestfalen ab April die Zusammenlegung der Nummern 112 und 116117 getestet. Reformbedarf sahen alle drei Vorstände nicht nur bei der Struktur, sondern mindestens genauso dringend bei der Finanzierung der Notfallversorgung. „Die Leistungen in der Notfallversorgung – und zwar sowohl für die Kliniken als auch für die Niedergelassenen – werden aus dem budgetierten Honorar finanziert“, sagte Nordmann. „Die Folge ist, dass die Notfallversorgung immer mehr die Regelversorgung verdrängt. Und das darf nicht sein“, ergänzte Bergmann. „Letztlich schließt sich hier der Kreis: Die unsäglichen Budgets gehören abgeschafft. Nicht sofort alle auf einmal, aber wir müssen schrittweise damit beginnen“, so Gassen. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Koalitionsvertrag: Weichen zur erfolgreichen Digitalisierung des Gesundheitswesens gestellt

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Aus Sicht der Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen wurden mit den vereinbarten gesundheitspolitischen Vorhaben wichtige Impulse für die kommenden vier Jahre gesetzt, die es nun zügig im Falle einer Regierungsbildung in verbindliche Maßnahmen umzusetzen gilt. „Im Vergleich zu der letzten Koalitionsvereinbarung wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens in der kommenden Legislaturperiode einen viel höheren Stellenwert einnehmen als jemals zuvor“, lautet die Prognose von Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V., basierend auf den Ergebnissen der Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD. Positiv zu bewerten sei dabei, dass eines der Kernanliegen des bvitg, nämlich die Entwicklung eines übergeordneten Prozesses zur Erarbeitung eines eHealth-Zielbildes, im Koalitionsvertrag mit aufgenommen wurde. „Mit dieser grundlegenden Entscheidung stellt die kommende Bundesregierung die Weichen zur erfolgreichen Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Die Ausgestaltung eines Zielbildes kann nur gelingen, wenn ihn auch die an der industriellen Gesundheitswirtschaft und an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure dieses in einem politisch moderierten Prozess ressortübergreifend und sektorübergreifend gemeinsam entwickeln. Zudem sollte der Anspruch sein, im Rahmen eines konkreten Aktionsplans noch in dieser Wahlperiode mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen zu beginnen“, betont Zilch. Um eine rasche Umsetzung der elektronischen Patientenakte und weiterer Projekte noch in dieser Wahlperiode zu garantieren, bedürfe es zudem einer Investitionsoffensive zur Digitalisierung des Gesundheitssystems. Zugang und Refinanzierung müssen im politischen Prozess geklärt und verbindlich festgelegt werden. Zusätzlich sollte auch die Finanzierung der Digitalisierung von medizinischen Einrichtungen, stationär als auch ambulant, sichergestellt sein, damit diese befähigt werden, längst notwendige Investitionen zu tätigen. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur müsse vom Staat weiterhin gefördert werden, denn schnelle Datenübertragung sei die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung des Gesundheitssystems, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. „Es kann nicht sein, dass es immer noch weiße Flecken in der Breitbandversorgung in Deutschland gibt“, kritisiert der bvitg-Geschäftsführer. Zu begrüßen sei im Koalitionsvertrag wiederum der weitere Ausbau der Telematikinfrastruktur sowie die Herbeiführung von Interoperabilität und die Integration der Pflege in die Telematikinfrastruktur. In diesen Belangen bietet der bvitg der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die unter Berücksichtigung der Telematikinfrastruktur die sektorübergreifende Versorgung vorantreiben soll, Unterstützung durch seine Expertise an. „Nach einer intensiven und langen Zeit der Verhandlung gilt es nun gemeinsam die Ergebnisse schnellstmöglich umzusetzen“, so Zilch. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.

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Kampf gegen Arzneimittelfälschungen: Apotheken setzen „securPharm“ ab 1. April um

Der Kampf gegen gefälschte Arzneimittel, die Kriminelle in die legale Lieferkette vom Hersteller über den Großhandel bis hin zur Apotheke einzuschleusen versuchen, geht ab 1. April 2018 in eine neue Phase. Dieser Tag ist ein weiterer Meilenstein für die Einrichtung des Fälschungsschutzsystems „securPharm“: Bis dahin sollen die mehr als 19.000 Apotheken in Deutschland von ihren Softwarehäusern über notwendige Hardware-Anpassungen und Software-Aktualisierungen informiert sein – und den Zeitplan für die Umsetzung im laufenden Jahr festlegen. Ab dem 1. April 2018 können alle Apotheken ihren Zugang zum securPharm-System beantragen. Dazu müssen sie sich bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) mithilfe des N-Ident-Verfahrens legitimieren lassen und erhalten dann ihr elektronisches Zertifikat (N-ID), welches eine Grundvoraussetzung für die Anbindung darstellt. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute – genau ein Jahr vor Inkrafttreten der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie – mit. Denn ab 9. Februar 2019 dürfen nur noch rezeptpflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine Echtheitsprüfung mit zwei Sicherheitsmerkmalen – Erstöffnungsverschluss und DataMatrix-Code – erfolgreich bestanden haben. Bundesweit haben seit 2013 schon fast 400 Apotheken erfolgreich am Testbetrieb von „securPharm“ teilgenommen. „Die Apotheken werden bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, wenn die Fälschungsschutzrichtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher. „Wir können jetzt sukzessive von der Vorbereitungs- in die Einrichtungsphase übergehen. Die Apotheken haben ausreichend Zeit, um sich vor dem Beginn des Scharfschaltens von ‚securPharm‘ am 9. Februar 2019 mit den neuen Sicherheitsprüfungen und geänderten Arbeitsprozessen vertraut zu machen. Mit dem System erhöhen die Apotheker die Arzneimittelsicherheit für ihre Patienten noch einmal deutlich.“ Hubmann weiter: „Beim Aufbau des europäischen Fälschungsschutzsystems kümmern wir uns in Deutschland zusätzlich um einen besonderen Schutz sensibler Daten. Mit je einem Server für die Industrieunternehmen und die Apotheken werden die Daten für die notwendigen Prüfprozesse nur anonymisiert ausgetauscht. Erst wenn ein konkreter Fälschungsverdacht auftaucht, werden die entsprechenden Daten deanonymisiert gebündelt und zur Aufklärung weitergeleitet.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Endspurt: Nur noch ein Jahr bis zum neuen Fälschungsschutz für Arzneimittel

In einem Jahr geht das neue Schutzsystem für Arzneimittel an den Start. Arzneimittelpackungen, die ab dem 9. Februar 2019 vom Hersteller in den Verkehr gegeben werden, müssen dann Sicherheitsmerkmale tragen. Diese werden von Apotheken vor der Abgabe überprüft, um Patienten noch besser vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. securPharm e. V., die Organisation, die in Deutschland das System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln anhand eines Sicherheitsmerkmals entwickelt, zeigt sich zwar zufrieden mit den im vergangenen Jahr erzielten Fortschritten des Systemaufbaus, gleichwohl müssen sich etliche Marktteilnehmer noch an securPharm anbinden. Das Schutzsystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss bis 9. Februar 2019 in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums errichtet sein. Kernelemente des Systems sind zum einen die Verwendung von Packungen mit Erstöffnungsschutz, zum anderen die Kennzeichnung jeder Packung mit einer individuellen Seriennummer. Das securPharm-System sorgt dafür, dass diese Nummer vor jeder Abgabe einer Arzneimittelpackung auf Echtheit geprüft werden kann. „Wir liegen mit dem Aufbau des neuen Schutzsystems absolut im Plan“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V. Mit dem europäischen Hub, der für den Datenaustausch zwischen den Schutzsystemen der beteiligten Länder sorgt, ist securPharm bereits verbunden. Aber auch unabhängig davon, wie viele weitere Länder zum Stichtag mit dem Hub verbunden sind, wird das securPharm-System den Patientenschutz in Deutschland verbessern. „Die Errichtung eines europäischen Netzwerkes gegen gefälschte Arzneimittel ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die von den Systemnutzern nur durch eine frühzeitige Anbindung und eine entsprechende Trainingsphase gemeistert werden kann“, so Hoferichter. Deshalb steht das securPharm-System den Nutzern bereits seit 2013 zum Training zur Verfügung. Die Nutzer des securPharm-Systems sind Pharma-Unternehmen, Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser. Sie müssen sich an das System anschließen, um die Daten für die gesetzlich geforderte Echtheitsprüfung von Arzneimittelpackungen anhand einer individuellen Seriennummer auszutauschen. „Wir konnten 2017 beobachten, dass die Komplexität der Umstellung und der daraus resultierende Handlungsbedarf weitestgehend in der Arzneimittelwirtschaft verstanden worden sind“, so Hoferichter. So haben 2017 weitaus mehr Pharma-Unternehmen einen Vertrag mit securPharm geschlossen als in den Jahren zuvor. Derzeit sind 200 Pharma-Unternehmen an Bord. Etliche fehlen aber noch immer. „Unternehmen, die noch nicht die nötigen Weichen für das Aufbringen der neuen Sicherheitsmerkmale gestellt haben, empfehlen wir dies unbedingt jetzt zu tun, sonst könnte es für einzelne Hersteller knapp werden“, so Hoferichter. Die Anbindung der öffentlichen Apotheken und Großhändler nimmt planmäßig Fahrt auf. „Einzig die Situation bei der Anbindung der Krankenhäuser betrachten wir mit Sorge“, so Hoferichter. „Bislang hat sich erst ein Krankenhaus an securPharm angebunden und die Arbeit mit dem System erprobt. Hier besteht großer Zeitdruck“. Die Verantwortung für den Anschluss an das nationale System liegt aber bei den Nutzern. „Wir werden nicht nachlassen und weiter darauf hinweisen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig an das System anzuschließen und die Prozesse der Echtheitsprüfung zu testen, damit ab 9. Februar 2019 nicht nur das System reibungslos funktioniert, sondern sich auch alle Nutzer angebunden haben“. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gegeben werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Erstöffnungsschutz besitzen, damit erkennbar ist, ob die Verpackung noch unversehrt ist. Vor diesem Stichtag freigegebene Arzneimittel dürfen jedoch weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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Gute Patientenversorgung nur mit zukunftsfähigen Konzepten!

Der BDPK teilt das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD formulierte Leitbild der Patientenorientierung. Positiv ist die Zusage von Investitionsmitteln für Umstrukturierungen, neue Technologien und für Digitalisierung in Krankenhäusern. Dazu gehört auch die geplante Förderung arbeitsteiliger Prozesse durch die Etablierung neuer Berufsbilder in der stationären Patientenversorgung. Das befähigt Kliniken dazu, gute Patientenversorgung zu organisieren und ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Personaluntergrenzen sind keine Lösung Erhebliche Folgeprobleme sieht der Verband mit der Festlegung von abteilungsbezogenen Personaluntergrenzen für die Pflege auf die Kliniken und ihre Patienten zukommen: Wenn in allen Pflegeheimen und Krankenhäusern starre Personalvorgaben eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass wegen Fachkräftemangels Krankenhausbetten und Pflegeplätze in Pflegeheimen wegfallen. Wartelisten und Unterversorgung wären die Folge. Der Bedarf an pflegerischem Personal lässt sich nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, sondern ergibt sich unter anderem aus den Versorgungsbedürfnissen der Patienten des einzelnen Hauses. Moderne Patientenversorgung erfolgt wegen der Mulitmorbidität der Patienten zunehmend interdisziplinär und abteilungsübergreifend. Außerdem bestehen viele neue Berufsbilder, die in die Patientenversorgung eingebunden sind, die sich dem klassischen Pflege- und Arztberuf nicht eindeutig zuordnen lassen. Zusätzliche Bürokratie durch MDK-Prüfungen halten Pflegekräfte und Ärzte vom Patienten fern.  „Besser wäre es, pflegerelevante Qualitätsindikatoren (Häufigkeit Dekubitus, nosokomiale Infektionen, Komplikationsraten) und Patientenzufriedenheit konsequent zu messen und zu veröffentlichen. Das schafft die Grundlage, Pflegepersonal sinnvoll einzusetzen. Eine solche Herangehensweise wäre weitaus konstruktiver und sinnvoller, als sich mit dem Zählen von Köpfen zu beschäftigen,“ sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Krankenhausbehandlung ist Teamarbeit! Rückwärtsgewandt ist die Entscheidung, das DRG-System bei den Personalkosten für Pflege außer Kraft zu setzen. „Damit werden Pflegekräfte willkürlich aus der organisatorischen Einheit Krankenhaus gehoben. Das heißt auch, dass Krankenhäuser für ca. ein Drittel ihrer Personalkosten, die sie für die Pflege aufwenden, zur Selbstkostendeckung zurückkehren,“ kritisiert Thomas Bublitz. Bestehende Organisationsstrukturen werden konserviert, Arbeitsteilung verhindert und Anreize für organisatorische Weiterentwicklung verschwinden. Um eine Vision der medizinischen Versorgung der Zukunft zu entwickeln, benötigen Krankenhäuser organisatorische und finanzielle Hilfestellungen. Eine Expertenkommission auf Bundesebene sollte Vorschläge zur Organisation des Krankenhauses der Zukunft erarbeiten. Handlungsbedarf gibt es vor allem bei der Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und dem Einsatz der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung bei Diagnostik und leitliniengerechter Behandlung. Sehr sinnvoll ist die Intention der Koalitionäre, die rehabilitative Versorgung der pflegenden Angehörigen zu verbessern und den Ärzten die Direktverordnung von Rehabilitationsleistungen zu erlauben. Das allein reicht nicht. Der wachsenden Zahl von Pflege abhängigen Menschen, kann nur mit Rehabilitation begegnet werden. Deshalb ist die Direktverordnung für alle Patienten der GKV notwendig. Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Privatkliniken e.V.

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Gesundheitspolitik bis zuletzt Knackpunkt in den Koalitionsverhandlungen

Zum erfolgreichen Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD äußert sich Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse, wie folgt: „Die Gesundheitspolitik war bis zuletzt ein entscheidender Diskussionspunkt in den Verhandlungen. Das zeigt die Bedeutung und den Wert, den Gesundheit und Pflege für die Menschen haben. Es unterstreicht aber auch die Notwendigkeit, die Herausforderungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und ihrer Finanzierung zügig anzugehen. Die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung ist im Sinne der Versicherten positiv zu werten, die somit künftige Kostensteigerungen nicht mehr alleine schultern müssen. Ein weiterer zentraler Punkt im Koalitionsvertrag, den wir als Schwenninger sehr begrüßen, ist die vereinbarte Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sowie seine regelmäßige Evaluation. Seit langem setzen wir uns für einen fairen und transparenten Finanzausgleich ein, um wieder einen chancengleichen Wettbewerb zwischen den Kassen herzustellen. Denn nur mit einer gerechten Finanzierung ist auch eine gute Versorgung der Versicherten gewährleistet. Wir begrüßen den Ausbau der Digitalisierung und Telemedizin, die Stärkung der Gesundheitskompetenz und Prävention, die Verbesserungen im Bereich der ambulanten Versorgung sowie in der Alten- und Krankenpflege. Bei der konkreten Umsetzung aller Reformpläne sollten jedoch die finanziellen Aufwendungen mit Blick auf die Beitragszahler mit Augenmaß und klarer Zielsetzung erfolgen. Die getroffenen Vereinbarungen im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung bleiben hinter den Erwartungen zurück. Die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die erst bis Ende 2020 Ergebnisse vorlegen soll, schiebt das Thema auf die lange Bank. Denn mit einer Gesetzgebung ist somit in dieser Wahlperiode nicht mehr zu rechnen. Welche Auswirkungen eine Reform der Arzthonorare hat, soll ebenfalls eine Kommission untersuchen. Ich kritisiere an der kontrovers geführten Debatte, dass die unterschiedliche ärztliche Vergütung als Ursache für sämtliche Defizite im Gesundheitswesen gesehen wird. Allein die Begrifflichkeit einer vermeintlichen „Zwei-Klassen-Medizin“ wird in keiner Weise dem hohen Versorgungsniveau in der GKV gerecht. Ob mehr Geld für die Ärzte zwingend zu Verbesserungen für die Versicherten führt, bleibt fraglich. Mit dem geplanten Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde die Chance vertan, die Arzneimittelversorgung sinnvoll zu ergänzen. Wir brauchen die Apotheke vor Ort, wir brauchen aber auch neue Versorgungsformen, gerade im ländlichen Raum. Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen bleibt nun der anstehende Mitgliederentscheid der SPD abzuwarten. Mit Blick auf die monatelangen Verhandlungen brauchen wir nun möglichst schnell eine handlungsfähige Regierung, die die wichtigen Struktur- und Versorgungsfragen anpackt und dabei alle Beteiligten mit ins Boot holt.“ Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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IKK e.V.: Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen lassen hoffen!

Zu den heute erzielten Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD erklärt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.: „Endlich liegt ein Papier auf dem Tisch und eine handlungsfähige Regierung ist in Sicht. Der Koalitionsvertrag ist eine gute Grundlage für alle Beteiligten, gemeinsam die Versorgung der Patienten flächendeckend zu verbessern. Begrüßenswert sind der Ausbau der Zusammenarbeit und Vernetzung sowie der starke Impuls auf Digitalisierung. Entscheidend ist die hochwertige medizinische und pflegerische Betreuung, die für jeden Patienten – ob in der Großstadt oder auf dem Land – gewährleistet sein muss. Erfreulich ist auch, dass der Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickelt werden soll. Eine Übergangslösung kann hier die richtigen Zeichen setzen. Endlich hat die Politik auch erkannt, dass der Manipulation Einhalt geboten werden muss. Der Einsatz für eine verbesserte Pflege ist positiv, die zusätzlich angewandten Mittel müssen aber auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Damit dies gewährleistet ist, bedarf es nicht nur einer Festlegung von Personaluntergrenzen im Krankenhaus, sondern einer gesicherten dualen Finanzierung. Eine Erinnerung an die Verpflichtung der Länder zur Investitionsfinanzierung im Krankenhaus reicht nicht und führt eher zu einem ´weiter so`. Der Einsatz der Großen Koalition für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht zeitgemäß. Gerade noch hat ein Gutachten des BMWi darauf verwiesen, dass es keine Bestandsgefährdung von Apotheken durch den Versandhandel gibt. Die angekündigte Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage für sogenannte ´kleine Selbstständige` unterhalb des Mindestlohns ist und bleibt ein falsches Signal und befördert nicht auskömmliche Selbstständigkeit. Das kann nicht im Sinne der Sozialversicherung sein.“ Pressemitteilung des IKK e.V.

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ABDA: Erleichterung über Koalitionsvertrag: Stärkung der Apotheken vor Ort als Ziel

Mit Erleichterung reagieren Deutschlands Apotheker auf die Ankündigung im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag, die Apotheken vor Ort zu stärken. CDU, CSU und SPD wollen die bundesweite Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln wiederherstellen und damit eine Schieflage im Wettbewerb unter den Apotheken ausgleichen, indem sie sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einsetzen. „Es ist eine vernünftige Entscheidung, die Apotheken vor Ort zu stärken“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Auch und gerade im Kontext der strukturpolitischen Ziele der zukünftigen Bundesregierung müssen die Apotheken in der Fläche gehalten werden. Gemäß Koalitionsvertrag sollen schließlich alle Menschen in Deutschland einen gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge haben.“ Schmidt weiter: „Gesundheitspolitik ist Strukturpolitik. Und die Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitspolitik.“ Schmidt zufolge wird es nun darauf ankommen, dass baldmöglichst eine neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen kann, um die Zusage im Koalitionsvertrag möglichst zügig in gesetzgeberische Maßnahmen einfließen zu lassen. Zum Hintergrund: Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist Ende 2017 auf 19.748 gesunken. Das sind genau 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 20.023). Der Rückgang von 275 Betriebsstätten ergibt sich aus dem Saldo von 120 Neueröffnungen und 395 Schließungen. Derweil ist auch die Zahl der Apothekeninhaber im Jahr 2017 um 371 auf 15.236 gesunken, die wiederum 4.512 Filialen betreiben. Die aktuelle Gesamtzahl an Apotheken markiert den tiefsten Stand seit 30 Jahren – 1987 gab es mit 19.637 letztmalig noch weniger Apotheken. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Koalitionsvertrag: AOK sieht Ansätze für eine bessere Versorgung

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt im Gesundheitskapitel die richtigen Schwerpunkte. „Sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung, Pflegepersonalbedarf, Qualitätsoffensive, Beitragsgerechtigkeit – das sind die Felder, auf denen wir endlich vorankommen müssen“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Die medizinische Versorgung in Deutschland verharre in starren Sektoren und produziere zu viele Qualitäts- und Effizienzverluste. Deshalb sei die geplante Initiative zur stärkeren Vernetzung und Zusammenarbeit überfällig. „Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der Koalitionsvertrag mehr Wettbewerbsinstrumente vorsieht und die Krankenkassen nicht nur als Zahler aufruft.“ Die AOK werde auf jeden Fall ihre Gestaltungsspielräume nutzen und mit weiteren Initiativen die Qualitätsorientierung und Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Vollkommen plausibel sei es, die nachhaltige Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Altenpflege-heimen zum Schlüsselthema zu machen. „Wir müssen dabei sichergehen, dass zusätzlich aufgebrachte Mittel allein dem Pflegepersonal zugutekommen und nicht etwa auf dem Konto von Pflegeheimbetreibern oder in der medizinischen Ausstattung landen.“ Dass der Koalitionsvertrag das Bekenntnis zur Qualitätsorientierung im Krankenhaus noch einmal bekräftige, sei aus AOK-Sicht ebenfalls zu begrüßen. Zugleich mahnt Litsch: „Das Thema Qualität darf aber nicht als Vorwand dazu dienen, bei der Neuordnung der Krankenhauslandschaft nachzulassen oder gar das Selbstkostendeckungsprinzip über die Hintertür einzuführen. Qualität muss der Motor für echte Strukturveränderungen sein.“ Auch im Bereich der Finanzierung erkennt Litsch eine ordnungspolitisch vernünftige Handschrift. „Bei der Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs stützen sich die Koalitionäre konsequent auf das Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes.“ Sinnvoll sei auch die geplante schrittweise Anhebung der Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln sowie die Absenkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige. „Alle diese Maß-nahmen stärken die Finanzarchitektur und sorgen im Endeffekt für mehr Beitragssatzgerechtigkeit.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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