Koalitionsvertrag mit positiven Perspektiven für die Krankenhäuser

„Mit der besonderen Ausrichtung auf die Personalsicherung und die Weiterentwicklung verzahnter, an den Erfordernissen vor Ort orientierter Versorgungsstrukturen werden neue konzeptionelle Ausrichtungen vorgenommen, die den Stellenwert der Krankenhäuser in der medizinischen Daseinsvorsorge stärken können. Grundsätzlich positiv ist die vorgesehene Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen. Die Koalitionsvereinbarung beinhaltet damit für die Krankenhäuser eine Reihe positiver Perspektiven, deren Effekte allerdings von der konkreten Umsetzung abhängen. Ungelöst bleibt aber die absolut unzureichende Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Kliniken“, kommentiert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stellt eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. Das damit verfolgte Ziel, den krankenhausindividuellen Personalbedarf in seiner Grundstruktur unabhängig von den Behandlungsfällen finanziell abzusichern, entspricht den Erwartungen der Beschäftigten und der Patienten in den Kliniken. Dies kann aber nur gelingen, wenn eine gute Personalausstattung nicht mit Rechtfertigungszwängen gegenüber den Krankenkassen verknüpft wird. „Ein Personalaufbau in den Kliniken muss in diesem System belohnt werden“, betont Gaß. Der vorgesehenen Ausweitung der Personaluntergrenzen über die pflegesensitiven Bereiche hinaus auf alle bettenführenden Abteilungen werden sich die Krankenhäuser stellen. Klar ist aber auch, dass ein derartiges Verfahren methodisch anspruchsvoll ist, ausreichend Vorbereitungszeit erfordert und nur mit Flexibilitätskomponenten funktionieren kann. Die Verlängerung des Hygienesonderprogramms für Krankenhäuser ist ebenfalls ein wichtiger Schritt und macht deutlich, dass dem Kampf gegen Keime auf politischer Seite ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Die Notwendigkeit des Abbaus von Versorgungshemmnissen zwischen ambulant und stationär wird besonders deutlich bei der Notfallversorgung. Es ist begrüßenswert, dass die Krankenhäuser gleichberechtigt in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes einbezogen werden. Klar muss aber auch sein, dass das Morbiditätsrisiko in diesem Segment den Krankenkassen zugeordnet werden muss. Aus Sicht der Krankenhäuser wäre ein neues Budget kontraproduktiv. Notfallleistungen müssen extrabudgetär finanziert werden. Dazu ist eine neue, den Aufwendungen der Krankenhäuser gerecht werdende Gebührenordnung zu schaffen. „Positiv wäre es gewesen, wenn in diesem Koalitionsvertrag auch die ambulante spezialärztliche Versorgung an den Kliniken thematisiert worden wäre“, erklärt Gaß und fordert: „Die Restriktionen, die sich in der Umsetzung durch die Selbstverwaltung ergeben haben, müssen dringend abgebaut werden.“ Nur dann könne den GKV-Versicherten die hohe Expertise der Kliniken in diesem Bereich voll umfänglich zugänglich gemacht werden. Zustimmend bewertet der DKG-Präsident, dass die künftige Koalition die Wohnortnähe von stationären Leistungen als Grundbestandteil der Daseinsvorsorge hervorhebt. „Die Betonung der wohnortnahen Geburtshilfen macht deutlich, dass der bisherige Ansatz, die wohnortnahe Versorgung über Sicherstellungszuschläge zu garantieren, untauglich ist „, so Gaß. Dass die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote im Bereich der Nachsorge und Pflege als neue Aufgaben übertragen bekommen sollen, trägt einem dringenden Bedürfnis von Wohnortnähe in der Grundversorgung Rechnung. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Krankenhäuser ist das Ziel, den MDK unabhängiger zu gestalten. Dies könnte auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. „Wir brauchen eine Abkehr von der Misstrauenskultur und eine Rückführung der Bürokratie auf das Notwendige. Einen klaren Arbeitsauftrag zur Entbürokratisierung vermissen wir aber im Koalitionsvertrag. Jede Stunde die wir durch den Abbau von Überregulierungen gewinnen, kommt den Patienten zugute „, erklärt der DKG-Präsident. „Bedauerlich ist, dass die drei Parteien nicht den Mut hatten, bei der Investitionsfinanzierung eine Bundesbeteiligung miteinzubeziehen. Nur die Bezugnahme auf den fortgeführten Strukturfonds wird der Problematik des Investitionskostenstaus in keiner Weise gerecht“, stellt Gaß fest. Wie auch in Bereichen des Schienenverkehrs, der Schulen und aller Bildungseinrichtungen bedarf es in den Krankenhäusern einer dringenden Aufstockung der Investitionsmittel. „Da die Länder dieser Aufgabe nicht gerecht werden, ist es dringend geboten, dass der Bund sich beteiligt“, fordert Gaß. Insbesondere dann, wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen tatsächlich als eine der wichtigsten Herausforderungen einer neuen Bundesregierung angesehen wird. Das Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ und ein Digitalisierungsaufschlag auf die DRGs seien dringend erforderlich. „Man erkennt deutlich das politische Ziel der Verhandler, die Rahmenbedingungen für die Patienten und die Beschäftigten in den Krankenhäusern zu verbessern. Bei der gesetzlichen Umsetzung muss es nun darum gehen, klare Regelungen zu formulieren, damit die Ziele der Politik auch schnell wirksam werden“, appelliert Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Neue Verträge – Krankenkassen und KV Nordrhein verbessern Behandlung schwerkranker Patienten

Patienten aus dem Rheinland, die an langwierigen und schweren Erkrankungen leiden, profitieren seit Jahresbeginn von neuen Versorgungsstärkungsverträgen, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein mit der AOK Rheinland/Hamburg, der KKH Kaufmännische Krankenkasse (KKH), und erstmals mit der DAK-Gesundheit geschlossen hat. Auch mit der Techniker Krankenkasse (TK) gilt seit Januar ein neuer Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten Versorgung. „Unser wichtigstes Ziel ist es, mit den neuen Verträgen die haus- und fachärztliche sowie auch die psychotherapeutische Grundversorgung multimorbider Patienten nachhaltig zu verbessern“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Erreicht werden soll dies vor allem durch eine engmaschige Kombination medikamentöser, persönlicher und psychosozialer Betreuung durch die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten. Diese erhalten für den erhöhten Betreuungsaufwand ihrer Patienten neben Quartalspauschalen auch Zuschläge für Besuche im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim. Auch die Krankenkassen sind von den neuen Vertragsangeboten überzeugt. Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg sagt: „Mit dem Versorgungsstärkungsvertrag der AOK Rheinland/Hamburg beschreiten wir neue Wege – insbesondere in der facharztgruppenübergreifend abgestimmten Medikation multimorbider Patienten. Erstmals ist auch die Selbstmedikation der Patienten dabei berücksichtigt.“ Den Mehrwehrt für Ihre versicherten Mitglieder betonen auch die DAK-Gesundheit, die KKH und die TK: „Wir wollen mit dem neuen Vertrag die Betreuung von schwerst- und chronisch Kranken deutlich verbessern. Gerade sie brauchen unsere besondere Unterstützung und das ein Leben lang“, unterstreicht Klaus Overdiek, Leiter der DAK-Landesvertretung in NRW. „Mit den neuen Verträgen haben wir für chronisch Kranke ein kompaktes Leistungspaket geschnürt“, sagt Wilhelm Pauly von der KKH, Leiter Vertragsmanagement Nordrhein. „Versicherte können sich ab sofort in dieses besondere Versorgungsprogramm einschreiben und profitieren von einer intensiven Betreuung durch ihren Haus- oder Facharzt bzw. Psychotherapeuten.“ Und Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW, erklärt: „Die neuen Versorgungsstärkungsverträge im Rheinland bringen unseren Versicherten ganz konkrete Verbesserungen wie häufigere Hausbesuche, kürzere Wartezeiten und eine optimierte Arzneimitteltherapie.“ An den neuen Verträgen können alle in Nordrhein niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten mit direktem Arzt-Patienten-Kontakt teilnehmen. Die Verträge basieren auf Paragraf 140a des Sozialgesetzbuchs V und ersetzen den bislang in Nordrhein angebotenen Hausärzte-Strukturvertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg sowie die Betreuungsstrukturverträge mit der KKH und der TK. Deren Leistungen können seit Januar nicht mehr abgerechnet und vergütet werden. Aufgrund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes sowie der Forderungen der Bundes- als auch der Landesaufsichtsbehörden war es erforderlich, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die bisher bestehenden Vertragsformen zu ersetzen. Weitere Informationen auch unter www.kvno.de/vertraege Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Von Digitalisierung bis Pflege – der Koalitionsvertrag benennt die wichtigen Versorgungsthemen der kommenden Jahre

„Wir begrüßen es, dass die Koalition die Pflege stärken will. Das ist für uns ein wichtiger und richtiger Schritt in der Alten- wie in der Krankenpflege. Wichtig ist, dass die Pflege auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen und den Patienten im Krankenhaus ankommt. Dazu gehört es, auf die Pflegequalität zu achten und zu verhindern, dass durch die Hintertür das Selbstkostendeckungsprinzip wieder eingeführt wird“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes zum heutigen Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. „Wir finden es auch richtig, die Vergabe von Terminen bei Fachärzten für gesetzlich Versicherte zu verbessern. Wir bleiben jedoch skeptisch, dass dies über eine Angleichung der Arzthonorare erreicht werden kann. Daher ist es ein guter Schritt, nun die Machbarkeit einer solchen Entwicklung durch eine Kommission zu untersuchen. Viele weitere wichtige Themen greift der Koalitionsvertrag z. B. bei der sektorenübergreifenden Versorgung, bei der Digitalisierung, der Notfallversorgung oder in der Prävention auf. Das alles wird helfen, die Versorgung der Menschen in den kommenden Jahren weiter auszubauen und zu stärken. Insgesamt müssen wir auch darauf hinweisen, dass mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen deutlich höhere Kosten verbunden sind. Umso wichtiger ist es daher, dass die Koalition nun auch zeitnah die verabredeten kostendeckenden Beiträge für die gesetzlich versicherten ALG-II-Bezieher einführt.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Studie: Bundesbürger üben heftige Kritik am deutschen Gesundheitssystem – GroKo-Parteien einigen sich auf elektronische Patientenakte

Immer mehr Bundesbürger sind frustriert über lange Wartezeiten auf Termine bei Ärzten oder in Krankenhäusern. Auch in Bezug auf den Austausch von Informationen zwischen den Medizinern und den Zugriff auf die eigenen Patientendaten erhält das deutsche Gesundheitssystem gerade einmal die Note „Ausreichend“. Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung des MedTech-Unternehmens vitabook unter 2.000 Bundesbürgern. Besser hingegen schneiden die Qualität der medizinischen Leistungen und die Betreuung durch das medizinische Personal ab. Hier vergeben die Befragten immerhin ein „Befriedigend“. „Der Frust der Patienten begründet sich also nicht in der Arbeit von Ärzten, Schwestern oder Pflegern, sondern beruht zu einem entscheidenden Teil auch auf organisatorischen Defiziten sowie veralteter IT- und Kommunikationstechnik“, sagt vitabook-CEO Markus Bönig. Umso wichtiger sei es, endlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, die genau diese Mankos beseitigen könne. „Hier ist eindeutig die Politik gefragt“, so Bönig. Das sehen auch die Patienten so: Mehr als 80 Prozent finden, dass sich die Politik zu wenig um das Gesundheitswesen kümmert. „Es ist gut, dass die Politik endlich ernst macht und eine Patientenakte schaffen will. Allerdings darf es sich nicht auf ein Fach beschränken, auf das der Versicherte ausschließlich gemeinsam mit einem Arzt zugreifen kann. Vielmehr brauchen die Bürger eine eigene Gesundheitsakte in ihrer alleinigen Hoheit. In dieser müssen sämtliche Daten und Informationen auch vom Patienten gespeichert werden können“, erklärt Bönig. Zugleich sollten die Krankenkassen verpflichtet werden, die bereits vorhandenen Gesundheitsakten in der Hoheit ihrer Versicherten auch zu finanzieren. Durch eine echte elektronische Gesundheitsakte, die bereits vor Jahren von der Politik geplant, vom Gesetz gefordert aber bis heute nur von privaten Anbietern wie vitabook realisiert wurde, haben Bürger Zugriff auf ihre eigenen Gesundheitsdaten. Mehr noch: Sie können alle bereits entstandenen Daten von den jeweiligen Ärzten, Laboren oder Kliniken anfordern und sich sicher digital in ihre Akte „überweisen“ lassen. Dabei unterliegt die elektronische Gesundheitsakte allein der Hoheit des Inhabers. Ausschließlich der Patient entscheidet also, wem er welche Daten zur Ansicht zur Verfügung stellt. „Die Digitalisierung und damit einhergehend die elektronische Gesundheitsakte rücken den Patienten an den Platz innerhalb des Gesundheitswesens, der ihm zusteht: ins Zentrum“, so Markus Bönig. Pressemitteilung der vitabook GmbH

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Investitionsfinanzierung bleibt Baustelle

Zu den Überlegungen der Koalitionsverhandler zum Krankenhausbereich erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Angesichts der Milliarden an Verbesserungen in Verkehrsinfrastruktur und Bildungseinrichtungen kommt die zentrale Bedeutung der Krankenhäuser im Bereich der Daseinsvorsorge zu kurz. Die absolut unzureichende Bereitstellung der Investitionsmittel für die Krankenhäuser bleibt ohne Lösung. Positiv ist die Fokussierung der Verhandlungspartner auf die Personalsicherung einschließlich der Personalkostenfinanzierung in den Krankenhäusern. Die vorgesehene Neupositionierung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stellt eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. Die Krankenhäuser begrüßen grundsätzlich, wenn regionale, strukturelle und hausindividuelle Aspekte sowie die Personalfinanzierung eine bessere Berücksichtigung finden. Ebenfalls zu begrüßen ist die Reform der Notfallversorgung und die gleichrangige Einbindung der Krankenhäuser in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes. Aus Krankenhaussicht bleibt aber anzumahnen, dass die gesetzliche Regelung der notwendigen grundlegenden Reform des Vergütungssystems fehlt. Bei der angedachten Fortsetzung der Qualitätsoffensive muss auch eine kritische Überprüfung der hohen Regulierungsdichte und bürokratischen Überfrachtung durch die bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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ORBIS von Agfa HealthCare erhält eArztbrief-Audit

Mit ORBIS von Agfa HealthCare erhält ein großer Anbieter von Krankenhausinformationssoftware das Audit der KV Telematik GmbH (KVTG) für den eArztbrief via KV-Connect. Damit können Krankenhäuser, die das System ORBIS einsetzen, beispielsweise Entlassbriefe mit wichtigen Patientendaten an weiterbehandelnde Ärzte elektronisch schnell und sicher senden. „Das neue Entlassmanagement soll die Patientenversorgung unterstützen. Der eEntlassbrief via KV-Connect verbessert die dafür nötige Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Praxen“, betont Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG und fügt hinzu, „der umständliche Briefverkehr inklusive Scannen und die durch Voice-over-IP fehleranfällige Versendung von Faxen entfällt.“ Immer mehr Ärzte, Krankenhäuser und Labore erkennen diese Vorteile und vernetzen sich mittels KV-Connect. Denn KV-Connect ist zukunftssicher. In Praxen, die über den Konnektor bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, werden bereits KV-Connect-Nachrichten versendet und empfangen. ORBIS ist das Klinikinformationssystem von Agfa HealthCare. Im deutschsprachigen Raum arbeiten über 870 Einrichtungen mit dem System. Der Mehrwert für die Kunden steigt zudem, weil ORBIS bis Mitte dieses Jahres alle DALE-UV-Übermittlungen („Daten-Austausch für Leistungs-Erbringer der Gesetzlichen Unfall-Versicherungen“) auf KV-Connect umstellt. Bereits seit 2015 werden eArztbriefe über KV-Connect ausgetauscht. Gerade in den letzten Monaten setzen verstärkt Krankenhäuser, Niedergelassene sowie Labore auf diesen digitalen Austausch. Neben eArztbriefen werden unter anderem Abrechnungen, eDMP-Berichte sowie Laboraufträge und -befunde ausgetauscht. Die Marktabdeckung von eArztbriefen bei Praxisverwaltungssystemen liegt bei über 85%, bei Laborsystemen für den Befundaustausch bei rund 65%. Nun folgen sukzessive auch die Krankenhausinformationssysteme. Pressemitteilung von AGFA Healthcare

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Ärzte befürworten E-Health-Lösungen

Ärzte wünschen sich mehr E-Health-Anwendungen. Das zeigt der neue DAK-Digitalisierungsreport 2018, den die DAK-Gesundheit gemeinsam mit der Ärzte Zeitung, dem Hartmannbund, der EPatient RSD GmbH und dem Ärztenetzwerk esanum.de erhoben hat. 1.147 Mediziner im gesamten Bundesgebiet haben dafür Fragen zu digitalen Lösungen im Gesundheitssektor beantwortet. Rund 80 Prozent nennen beispielsweise Videosprechstunden und Online-Coachings als nützliche Ansätze. Vor allem junge Ärzte sind digitalen Lösungen gegenüber offen. Allerdings sind E-Health-Anwendungen bei Medizinern in verschiedenem Maße bekannt: Während vier von fünf Ärzten die Video-Sprechstunde kennen, hat von der digitalen Patientenakte bislang nur jeder Zweite gehört. Die Studien-Teilnehmer sind der Meinung, dass digitale Angebote konkrete Vorteile für die Behandlung haben. Jedoch ist zum Beispiel ein ortsunabhängiger Austausch zwischen Arzt und Patient per Videokonferenz derzeit nur eingeschränkt möglich: Das geltende Fernbehandlungsverbot sieht vor, dass ein Arzt einen Patienten persönlich untersucht haben muss, bevor er Telemedizin einsetzen darf. Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen. Der DAK-Digitalisierungsreport 2018 zeigt, dass dies auch die Ärzte für notwendig halten, um Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen mit geringer Arztdichte aufzufangen. „Das Fernbehandlungsverbot muss grundlegend modifiziert werden, um mehr Spielräume für Ärzte und Patienten durch digitale Lösungen zu schaffen“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Andere Länder Europas sind im Bereich E-Health bereits viel weiter als wir. Wenn wir nicht handeln, droht Deutschland den Anschluss zu verlieren.“ Der Vorsitzende des Hartmannbunds, Dr. Klaus Reinhardt, sieht die Studie als positives Signal für die künftige Entwicklung in Deutschland. „Die Befragung belegt die große grundsätzliche Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen, sich den neuen digitalen Möglichkeiten zu öffnen und diese als Chancen neuer Wege in der Versorgung zu sehen“, sagt er. Online-Coachings positiv bewertet Viele der Mediziner halten Zukunftsszenarien für denkbar und sinnvoll, in denen Online-Coachings therapiebegleitend verordnet werden können. Es kommt jedoch darauf an, wer das Coaching entwickeln würde: Ein Coaching einer Krankenkasse bewerten mehr als zwei Drittel der Befragten positiv. Stammt es von einem Pharma-Unternehmen, sind Ärzte eher skeptisch: Nur gut die Hälfte der Ärzte halten den Einsatz dann für sinnvoll. Für Ärzte sind echte Vorteile entscheidend Ein überwiegender Teil der Studien-Teilnehmer sieht in digitalen Lösungen auch Vorteile, die über den Patientennutzen hinausgehen. Ärzte sehen die Chance auf Wirtschaftlichkeit und Zeitersparnis für ihre Praxis – drei Viertel sehen hier einen möglichen oder klaren Nutzen. 85 Prozent sind sicher, dass sich neue medizinische Erkenntnisse und Leitlinien schneller verbreiten lassen. Fast 90 Prozent können sich vorstellen, dass wissenschaftliche Studien mit digitalen Methoden schneller durchgeführt werden können. „Um die Digitalisierung ambulanter Versorgung voranzubringen, ist es entscheidend, die Effizienzvorteile digitaler Lösungen herauszustellen und Ärzten Wege zu zeigen, wie sie ihre Prozesse mit Hilfe von Telemedizin und Online-Kommunikation beschleunigen können“, sagt Wolfgang van den Bergh, Chefredakteur der Ärzte Zeitung und Director News & Politics bei Springer Medizin. Dr. Klaus Reinhardt ergänzt: „Widerstände sind da zu erwarten, wo neue Instrumente der bloßen Kostenminimierung dienen. Durchsetzen werden sich diejenigen Instrumente, die sowohl vom Arzt als auch vom Patienten im Sinne echter Vorteile bei Diagnose und Therapie als sinnvoll und nützlich empfunden werden.“ DAK-Chef Storm fordert digitalen Masterplan für Gesundheitswesen Mehr als zwei Drittel der befragten Ärzte halten digitale Lösungen für so vielversprechend, dass ihnen die eigene Einschätzung reicht: Sie würden Apps auch ohne Evidenznachweis empfehlen, wenn sie selbst von dem Produkt überzeugt sind. „Digitale Lösungen haben das Potenzial, das Gesundheitswesen voranzubringen. Doch sie müssen validiert sein, bevor sie in die Anwendung kommen. Deshalb müssen wir bei der Nutzenbewertung schneller werden“, sagt Andreas Storm. „Deutschland braucht einen Masterplan, um unter anderem den Aufbau der Telematikinfrastruktur zu beschleunigen und die Interoperabilität von Systemen im Gesundheitswesen herzustellen. Jährliche Fortschrittsberichte sollten ein weiterer Teil dieses Plans sein. Eine Entwicklung der Digitalisierung ist dringend, daher begrüße ich die Ankündigung des Bundesministeriums für Gesundheit, in der aktuellen Legislaturperiode ein E-Health-Gesetz II zu entwickeln.“ Jüngere Ärzte sind für E-Health-Lösungen offener Jüngere Ärzte mit maximal zwei Jahren Berufserfahrung sind offener für E-Health-Lösungen als Ältere, die 20 Jahre oder länger im Beruf sind. So sieht gut jeder zweite der Jüngeren den Vorteil, durch digitale Anwendungen Zeit zu sparen. Bei den Älteren sieht dies nur jeder Vierte so. Eine bessere Therapietreue ihrer Patienten erhoffen sich 58 Prozent der jüngeren Mediziner. Bei den Älteren ist es nur ein Drittel. Digitale Anwendungen sind noch nicht im Praxisalltag angekommen – das unterstreicht den Bedarf eines digitalen Masterplans. So haben zwar vier von fünf Ärzten schon von der Videosprechstunde gehört, aber nur acht Prozent hatten schon damit zu tun. Von einer Online-Patientenakte hat nur jeder zweite gehört, nur acht Prozent hatten schon damit zu tun. Nutzen von Apps soll nachgewiesen werden Den meisten Ärzten ist es wichtig, dass Apps mit therapeutischer oder diagnostischer Funktion auf ihren Nutzen geprüft werden. 80 Prozent verlangen einen Nachweis des Nutzens mit klinischen Studien, so wie es bei Medikamenten üblich ist. Ein etwas höherer Anteil von 84 Prozent kann sich eine Art TÜV vorstellen, um eine unabhängige Prüfung zu gewährleisten. Trotzdem sagen zwei von drei Ärzten, dass schlankere Evaluationsmethoden gefunden werden sollten, insbesondere für Apps, die lediglich verhaltensändernd wirken sollen. Wer die Finanzierung digitaler Anwendungen übernimmt, ist für Ärzte überwiegend zweitrangig. Rund drei Viertel halten auch Start-Ups mit Risikokapital für akzeptabel, wenn die Evidenzprüfung ausreichend ist. Für den Weg in die Regelversorgung, sodass Apps auch verordnet werden können, sehen viele Ärzte die medizinischen Fachgesellschaften (38 Prozent) oder die ärztliche Selbstverwaltung (27 Prozent) verantwortlich. „Es kommt nun darauf an, dass die Selbstverwaltung die richtigen Anreize setzt“, sagt Wolfgang van den Bergh. „Der Deutsche Ärztetag wird sich im Mai mit dem Thema Fernbehandlungsverbot beschäftigen. Hier könnte ein klares Zeichen gesetzt werden.“ DAK-Gesundheit bietet viele digitale Versorgungs-Lösungen Um die Versorgung zu verbessern, geht die DAK-Gesundheit bereits voran. Der Ärzte-Videochat bietet Kunden der Kasse die Möglichkeit, sich per Videokonferenz von Fachleuten beraten zu lassen – auch zur Pflege von Angehörigen. Deprexis ist eine Onlinetherapie für Menschen, die unter leichten bis mittleren Depressionen leiden. Das Onlineprogramm Somnovia hilft bei Schlafstörungen. Informationen zu diesen und weiteren Angeboten gibt es im Netz unter www.dak.de. Informationen zum DAK-Digitalisierung
sreport 2018 sind unter www.dak.de/digitalisierungsreport gebündelt. Pressemitteilung der DAK

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Apothekenzahl sinkt auf 19.748 und erreicht tiefsten Stand seit 1987

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist Ende 2017 auf 19.748 gesunken. Das sind genau 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 20.023). Damit hat sich der Rückgang weiter beschleunigt – nach minus 226 im Jahr 2016 und minus 192 im Jahr 2015. Die aktuelle Zahl markiert den tiefsten Stand seit 30 Jahren – 1987 gab es in Ost- und Westdeutschland zusammen mit 19.637 letztmalig noch weniger Apotheken. Das zeigen Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den vollständigen Angaben der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Der Rückgang von 275 Betriebsstätten ergibt sich aus dem Saldo von 120 Neueröffnungen und 395 Schließungen. Auffällig ist, dass auch der Trend zur Eröffnung von Filialen immer schwächer wird und die Schließung von Haupt- bzw. Einzelapotheken immer weniger kompensieren kann. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle persönliche Verantwortung tragen. „Nicht nur die Zahl der Apotheken, sondern auch die Zahl der Inhaber sinkt immer weiter“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Und das schmerzt besonders. Wenn so viele Apotheker keine Perspektive mehr für eine Existenz als Selbstständige sehen, liegt das nicht nur am scharfen Wettbewerb, sondern leider auch an den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen.“ Schmidt zufolge ist die Zahl der Apothekeninhaber im Jahr 2017 um 371 auf 15.236 gesunken, die wiederum 4.512 Filialen betreiben. Schmidt weiter: „Derzeit haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Wenn wir uns aber auf Dauer bei rezeptpflichtigen Medikamenten einen unsinnigen Preiswettbewerb mit ausländischen Arzneimittelversendern liefern müssen, wird das nicht mehr so bleiben.“ Versandhändler müssen sich seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten Medikamenten gelten. Schmidt: „Deshalb brauchen wir dringend und schnell ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei rezeptpflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Koalitionsergebnis zur Pflege auf einem guten Weg

„Die Kombination aus 8.000 neuen Pflegestellen als kurzfristige Maßnahme und der Plan, einen Runden Tisch für die Weiterentwicklung der Pflegeversorgung einzuberufen, sind ein gutes Verhandlungsergebnis“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Stichwörter wie das persönliche Budgets, die Allgemeinverbindlichkeit des Pflege-Mindestlohnes und die angesprochene Ausbildungsinitiative begrüßen wir ausdrücklich. Wenn die zusätzlichen Maßnahmen am Ende zusätzliche Gelder erfordern, dann ist dies eine logische Konsequenz aus dem Vorhaben, die Situation der zu Pflegenden, aber auch die der Pflegekräfte zu verbessern. Die Pflegekassen werden ihren Beitrag dazu leisten. Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe wird sich auch der Bund beteiligen müssen. Neben einer notwendigen Ausbildungsoffensive ist es eine große Herausforderung, die Rahmenbedingungen für Pflegende so zu verbessern, dass insbesondere Pflegefachkräfte länger in ihrem erlernten Beruf bleiben. Eine besondere Verantwortung kommt hier auf die Arbeitgeber zu, die von den tatsächlich gezahlten Löhnen über Arbeitszeitmodelle bis hin zu einer besseren Personalausstattung in der Pflicht sind.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Verbesserungen, aber auch Mängel in der Pflege

Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Das ist das Ergebnis des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Mängel in der Heimversorgung gibt es bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht. Grundlage des Berichts sind Daten aus über 26.000 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2016 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) stattgefunden haben. Die MDK-Prüferinnen und Prüfer untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 175.000 pflegebedürftigen Menschen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland. „Auch wenn noch Einiges zu tun ist, entwickelt sich die Pflegequalität doch insgesamt in die richtige Richtung. Zwei zentrale Baustellen haben wir jedoch noch darüber hinaus: Die Bedingungen für die Pflegekräfte müssen besser werden, damit sich mehr Menschen auch dauerhaft für diesen Beruf entscheiden. Denn neben allen Qualitätskriterien sind die Menschen der Schlüssel für gute Pflege. Ein zweites wichtiges Anliegen ist die Stärkung der Transparenz über die Pflegequalität. Derzeit arbeitet die Wissenschaft an einem neuen System und wir erwarten, dass wir Ende dieses Jahres mit der Umsetzung beginnen können. Schlechte Qualität soll sich, anders, als es bei den Pflegenoten möglich war, nicht mehr verstecken können“, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Die Berichtsergebnisse zur Versorgungsqualität zeigen, dass weitere Verbesserungen notwendig sind. Zum Beispiel bei der Schmerzerfassung – wenn diese nicht systematisch erfolgt, dann können Medikamentengaben nicht angepasst werden. Oder Beispiel Wundversorgung – bei jedem vierten Pflegebedürftigen ist sie nicht nach dem aktuellen Wissensstand erfolgt“, erläutert Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Es besteht sowohl bei der Personalausstattung als auch bei der Umsetzung des fachlich Gebotenen Handlungsbedarf. „Der Bericht belegt aber dennoch, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen entsprechend der Anforderungen an eine gute Pflege versorgt wird.“ Um die Pflegequalität weiter zu sichern und auszubauen, sind nach wie vor externe Qualitätsprüfungen mit professioneller Beratung unverzichtbar. Jürgen Brüggemann, Teamleiter Pflege beim MDS, der den 5. MDS-Pflege-Qualitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, stellte erste Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege vor, die seit Oktober 2016 Bestandteil der MDK-Prüfungen sind. Dabei prüfen die MDK, ob Leistungen, die Pflegedienste den Pflegekassen in Rechnung stellten, auch wie vereinbart bei den Pflegebedürftigen angekommen sind. Geprüft wurden Abrechnungen von Leistungen für rund 6.000 Pflegebedürftige. „Bei gut einem Drittel (35,2%) der Pflegedienste stellten die Prüfer mindestens eine Auffälligkeit in den Abrechnungen fest, bei fast sieben Prozent der Pflegedienste haben die Prüfer gehäuft (6 und mehr) Auffälligkeiten in der Abrechnung erkannt“, erläutert Brüggemann. Die Bandbreite reicht dabei von Unstimmigkeiten zwischen der Pflegedokumentation und Auskünften der Pflegebedürftigen bis hin zu Leistungen, die in Rechnung gestellt, aber nicht oder unvollständig erbracht worden sind. Gibt es Hinweise auf solche Auffälligkeiten, so informiert der MDK die Pflegekassen, die dann Maßnahmen bis hin zu Rückerstattungen und Vertragskündigungen ergreifen können. 64,8 Prozent der geprüften Pflegedienste wiesen keine Auffälligkeiten auf. Zusammenfassend stellt Brüggemann fest: „Die meisten Pflegedienste arbeiten gut und zuverlässig und rechnen ordentlich ab. Ein Teil der Dienste zeigt aber gehäuft Auffälligkeiten bei der Abrechnung. Bei diesen Diensten muss genauer nachgeschaut werden.“ Zentrale epidemiologische Daten für die stationäre Pflege 70,7 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner hatten eine gerontopsychiatrische Einschränkung wie Demenz (2013: 63,8 Prozent). 77,5 Prozent der Bewohner brauchten eine Inkontinenzversorgung (2013: 76,9 Prozent); 37,8 Prozent hatten chronische Schmerzen (2013: 35 Prozent). Bei 8,7 Prozent der untersuchten Personen gab es einen erheblichen Gewichtsverlust (2013: 7,6 Prozent). Bei 24,9 Prozent wurde der Gewichtsverlauf nicht kontrolliert (2013: 10,6 Prozent). Die Versorgungsqualität in der stationären Pflege Die MDK-Gutachter untersuchten bei einer Zufallsstichprobe von Bewohnern den Versorgungszustand und die Pflegemaßnahmen. Veränderungen gab es im Vergleich zum 4. Pflege-Qualitätsbericht in folgenden Bereichen: Schmerzmanagement und -erfassung Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Die Schmerzerfassung liefert wichtige Informationen zur Steuerung der Schmerztherapie. Bei 37,1 Prozent der Bewohner war eine Schmerzerfassung notwendig, erfolgt ist sie bei 82,1 Prozent der Betroffenen (80,3 Prozent). Bei 17,9 Prozent der Betroffenen erfolgte weiterhin keine Schmerzeinschätzung. Wundversorgung Bei 6 Prozent der Bewohner war eine Wundversorgung erforderlich. Bei 75,6 Prozent dieser Personen, erfolgte sie nach aktuellem Wissenstand. Bei 24,4 Prozent wurden Maßnahmen wie Druckentlastung und hygienische Anforderungen nicht im erforderlichen Maße umgesetzt. Hier ist eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zum 4. Pflege-Qualitätsbericht (79 Prozent) zu verzeichnen. Dekubitusprophylaxe 43,7 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitus-Risiko. Bei 80,7 Prozent wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zu 2013 – die erforderlichen Prophylaxen wurden damals bei 75,6 Prozent umgesetzt. Gleichwohl ist noch kein zufriedenstellendes Niveau erreicht. Freiheitseinschränkende Maßnahmen Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 12,5 Prozent auf 8,9 Prozent zurückgegangen – ebenfalls ein Fortschritt. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden inzwischen häufiger Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz vor Stürzen. Ziel muss aber sein, freiheitseinschränkende Maßnahmen weiter zurückzuführen. Gute Einrichtungen kommen heute weitgehend ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen aus. Zentrale epidemiologische Daten für die ambulante Versorgung 31,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt (2013: 29,9 Prozent). 43,5 Prozent hatten chronische Schmerzen (2013: 38,8 Prozent). 2,9 Prozent der Pflegebedürftigen litten an einem Dekubitus (2013: 3,2 Prozent). Qualität in der ambulanten Pflege Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität der Leistungen bewertet werden, für die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Ri
siken und über erforderliche Maßnahmen sind deshalb entscheidend. Beratung bei Demenz 77,4 Prozent der Betroffenen wurden zu Maßnahmen bei Demenz beraten. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise zum Umgang mit Selbstgefährdung, Beschäftigungsmöglichkeiten, Tagesstrukturierung und ähnliches. Dies ist eine Verbesserung zum vergangenen Berichtszeitraum (2013: 66,3 Prozent). Ein Fortschritt der Pflegereform für die pflegebedürftigen […]

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