EU will Bewertung von Arzneimitteln an sich ziehen

Geht es nach den aktuellen Plänen der EU-Kommission, soll es für auf europäischer Ebene zugelassene Arzneimittel, was rund 95 Prozent aller innovativen Medikamente betrifft, künftig keine Bewertung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten mehr geben. Vielmehr soll eine Folgeabschätzung zu Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten von Arzneimitteln und Medizinprodukten einheitlich auf europäischer Ebene erfolgen, heißt es in einem heute offiziell präsentierten Vorschlag für eine Verordnung. „Diesen Schritt können wir nicht gut heißen, denn wir befürchten die Absenkung der hohen Standards, die wir in Deutschland für die Bewertung von neuen Medikamenten haben. Zusammenarbeit der EU-Mitglieder bei der wissenschaftlichen Bewertung von neuen Arzneimitteln ja, aber eine Absenkung des Niveaus durch Vereinheitlichung auf einem niedrigeren Standard nein“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zu den bisher bekannt gewordenen Plänen. Worum geht es bei dem Vorschlag genau? Arzneimittel sowie Medizinprodukte sollen künftig gemeinsam und verpflichtend auf EU-Ebene bewertet werden. Bei Arzneimitteln wären alle zentral zugelassenen Produkte betroffen. Bei Medizinprodukten würde eine Koordinierungsgruppe entsprechende Auswahlvorschläge unterbreiten. Auf Basis von Herstellerdaten soll eine wissenschaftliche Einschätzung erarbeitet werden. Letzte Entscheidungsinstanz wäre dann jedoch die EU-Kommission. Für die Mitgliedsstaaten wären diese Ergebnisse bindend; eigene klinische Bewertungen dürften parallel nicht mehr vorgenommen werden. Entscheiden sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten weiterhin über Erstattung und Preise der bewerteten Produkte. Welche Auswirkungen bringt das für Deutschland? Die Pläne der EU-Kommission würden einen tiefen Eingriff in das bestehende Verfahren zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln in Deutschland bedeuten und eine Abkehr von der seit 2012 bewährten Bewertungspraxis im Rahmen des AMNOG-Verfahrens. V. Stackelberg: „Diese Einschnitte in das Handeln der medizinischen Selbstverwaltung sind nicht akzeptabel. Es muss einzelnen Mitgliedsstaaten freigestellt sein, auch weiterhin eigene Bewertungen durchzuführen, die die Besonderheiten ihrer jeweiligen Gesundheitssysteme berücksichtigen.“ Eine schnelle Festlegung auf gemeinsame Bewertungen erscheint angesichts der europaweit sehr unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Folgebewertung von Arzneimitteln kaum möglich. Aktuell gibt es zwischen den Mitgliedsstaaten erhebliche Unterschiede – sowohl gesetzliche, als auch methodische. Während einige Länder wie Deutschland ihre Entscheidungen auf der evidenzbasierten Medizin und der Einschätzung des medizinischen Nutzens bzw. Zusatznutzens eines Wirkstoffs aufbauen, stellen andere Länder, wie beispielsweise Holland oder Schweden, auf eine Kosten-Nutzen-Bewertungen ab. Je nachdem welchen Ansatz man verfolgt, führt das z. B. zu einer anderen Auswahl von Vergleichsgrößen bei neuen Arzneimitteln und zu einer anderen Bewertung von patientenrelevanten Endpunkten. „Im Moment ist nicht erkennbar, wie eine europaweit verbindliche Nutzenbewertung ausgestaltet werden könnte, ohne in einzelnen Ländern zu massiven Friktionen zu führen“, so v. Stackelberg. „Erst wenn Methodik, Ergebnisdarstellung, Transparenz der Datengrundlage, Zeitpläne sowie Qualität der Bewertungen geeint sind, hätte man eine Basis über eine verpflichtende Übernahme zu reden. Bis dahin können wir uns allenfalls eine freiwillige Teilnahme vorstellen.“ Klar ist für den GKV-Spitzenverband: Eine gemeinsame Arbeit auf europäischer Ebene könne nur nach evidenzbasierten wissenschaftlichen Standards erfolgen, frei von einer politischen Beeinflussung. Statement des GKV-Spitzenverbandes

The post EU will Bewertung von Arzneimitteln an sich ziehen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Baden-Württemberg: Deutlich mehr Geld für Kliniken im Land

Für die Versorgung ihrer Versicherten im laufenden Jahr stellen die Krankenkassen den Krankenhäusern in Baden-Württemberg zusätzliche 320 Millionen Euro zur Verfügung – die AOK Baden-Württemberg trägt mit 144 Millionen Euro den Löwenanteil des Betrages. Insgesamt erhöhen sich damit die Finanzmittel gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent auf über 9 Milliarden Euro, die von den Krankenkassen über den sogenannten Landesbasisfallwert für den Betrieb der Krankenhäuser im Land aufgebracht werden. Die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft haben sich in gemeinsamen Verhandlungen auf die Erhöhung geeinigt: „Mit dieser deutlichen Steigerung sind die Betriebskosten der Krankenhäuser auch im Jahr 2018 vollständig finanziert und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientin-nen und Patienten sichergestellt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg am Donnerstag (01.02.2018) in Stuttgart. Mit der Steigerung des Landesbasisfallwertes werden vollumfänglich die Personal- und die Sachkosten der Krankenhäuser im Land, ins-besondere auch in der Pflege, von den Krankenkassen getragen. Das gelte laut Hermann unisono für den zu erwartenden Kostenanstieg etwa durch Tarifsteigerungen für die Angestellten in der Pflege und im übrigen nichtärztlichen Dienst in den Kliniken. Hermann: „Die Krankenhäuser haben mit der höheren Finanzausstattung beste Voraussetzungen, sich weiterhin auch als attraktive Arbeitgeber für qualifizierte Fachkräfte zu profilieren.“ Zusatzinformationen: Der zahlbare Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird zum 01.02.2018 um 3,08 Prozent von 3.350,01 Euro auf 3.453,17 Euro erhöht. Auf ihm beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2017. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

The post Baden-Württemberg: Deutlich mehr Geld für Kliniken im Land appeared first on Healthcare Netzwerk.

Zum Weltkrebstag: Krebspatienten werden vom System häufig alleingelassen

Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland die Gewissheit, dass sie im Krankheitsfall behandelt werden. Doch nicht immer erstattet ihre Kasse die Therapien und Diagnoseverfahren, die der Arzt empfiehlt. Besonders relativ neue, aber be reits erprobte Verfahren gehören dazu: Eine Patientin mit Brustkrebs beispielsweise bekommt die Empfehlung zu einem Genexpressionstest, um die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie zu unterstützen. Der Test ist unter Ärzten Standard, die Patientin vertraut der Empfehlung ihres Arztes und möchte den Test in Anspruch nehmen. Doch eine generelle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt es derzeit nicht. Die Patientin, die durch ihre Diagnose psychisch belastet ist, kann nun auch finanziell belastet werden. Solche Fälle sind in Deutschland leider keine Seltenheit. Insbesondere in der Krebstherapie gibt es für Patienten mittlerweile zahlreiche neue und schonendere Verfahren. Doch was in der Forschung Tag für Tag Fortschritt erfährt und bei Ärzten zum therapeutischen Standard zählt, kommt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) manchmal nur langsam an: Der Weg einer Therapie in den Leistungskatalog der GKV ist deutlich länger als in die Arztpraxis. So werden die standardisierten Leistungen nicht in der Regelversorgung der Kassen abgebildet, sondern können zum Wohle der Versicherten einzig über Selektivverträge abgebildet werden. Selektivverträge sind Verträge über Zusatzleistungen, die eine Kasse abschließen kann. „Um unseren Kunden neue schonende Verfahren zur Krebsdiagnose und -therapie zugänglich zu machen, hat die SBK hier eigene Verträge geschlossen und erstattet so ausgewählte Leistungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus“, erklärt Dr. Gabriele Gonschor, zuständig für neue Versorgungsangebote bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Dazu gehören neben dem Genexpressionstest beispielweise das inzwischen zur leitliniengerechten Therapie gehörende Cyberknife, mit dem diverse Tumorarten ohne operativen Eingriff behandelt werden können. Auch die Liquid Biopsy bei Lungenkrebs zählt dazu, bei der unter anderem Veränderungen des Tumors mithilfe einer Blutprobe analysiert werden können. Anspruch und Realität Bei der Genexpressionsanalyse hat der Gesetzgeber den Nutzen eigentlich anerkannt: Der Test steht GKV-Patientinnen aktuell im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zur Verfügung. Diese Facharztzentren behandeln besonders komplexe und schwer therapierbare Krankheiten wie Brustkrebs, Tumore der Bauchhöhle oder Tuberkulose. Die Realität jedoch zeigt, dass sich bislang aufgrund des umfassenden Anforderungskatalogs nur vereinzelt ASV-Zentren gebildet haben, im Bereich der gynäkologischen Tumore gibt es deutschlandweit aktuell sogar nur drei davon. Praktisch bringt diese Regelung Patientinnen also nur wenig. Um ihnen dennoch einen leichteren Zugang zu den Tests zu ermöglichen, hat die SBK daher eigene Verträge mit den Anbietern der aktuell gängigen Tests abgeschlossen.  Schnelles Handeln rettet Menschenleben Methoden wie Genexpressionsanalyse, Cyberknife und Liquid Biopsy können Menschenleben retten. „Es ist für Patienten und Ärzte nicht nachvollziehbar, warum von den Fachgesellschaften empfohlene Verfahren, die auch im Ausland bereits zum Standard zählen, nicht schneller in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung Eingang finden. Und wenn sie dort aufgeführt sind, ist ihr Zugang häufig mit großen Hürden versehen“, sagt SBK-Expertin Gonschor. Aktuell sind Patienten darauf angewiesen, dass ihre Kasse innovative Verfahren unterstützt und zur Versorgung ihrer Versicherten eigene Verträge schließt. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK

The post Zum Weltkrebstag: Krebspatienten werden vom System häufig alleingelassen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Morbi-RSA: Keine Schutzzäune für Krankenkassen aufbauen

Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes, zur Diskussion um die Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA): „Seit Monaten beklagen BKK, IKK und vdek angebliche Benachteiligungen im Wettbewerb und fordern Schutzzäune für ihre Krankenkassen, ohne substanzielle Reformvorschläge zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA vorzulegen. Dabei hat gerade erst das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesversicherungsamtes anschaulich belegt, dass der Morbi-RSA seine Funktion überzeugend erfüllt. Erst durch den Morbi-RSA werden Risikoselektion verhindert und Wettbewerbsanreize für eine bessere und bezahlbare Versorgung gesetzt. Die Kritik der Kassenverbände ist erstaunlich, weil es der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt so gut wie selten zuvor geht und die Kassen das dritte Quartal 2017 mit zum Teil kräftigen Überschüssen abgeschlossen haben. Die Behauptung, es gebe eine wachsende Spreizung zwischen den Kassen und Kassenarten, übergeht gleich mehrere Fakten. Zum einen fällt die heutige Beitragsspanne im Vergleich zum Zeitraum vor Einführung des Morbi-RSA äußerst gering aus. Zum anderen ist sowohl die teuerste als auch die günstigste Krankenkasse eine Betriebskrankenkasse. Und schließlich ist die Kasse mit dem kontinuierlich größten Versicherten- und Vermögenswachstum eine Ersatzkasse. Das alles zeigt, wie abwegig die Betrachtung der Unterschiede nach Kassenarten ist. Der Morbi-RSA ist nicht dazu da, bilanzielle Defizite  auszugleichen. Solche Schutzzäune würden jede Anstrengung der Kassen für eine wirtschaftliche Versorgung konterkarieren. Vielmehr schafft der Morbi-RSA gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Die Versicherten profitieren davon durch gute Versorgung und angemessene Beiträge. Ziel aller Reformbemühungen muss es daher sein, Anreize zur Risikoselektion im Kassenwettbewerb zu minimieren. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes bietet dafür die wissenschaftliche Grundlage.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

The post Morbi-RSA: Keine Schutzzäune für Krankenkassen aufbauen appeared first on Healthcare Netzwerk.

AOK kritisiert EU-Pläne zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Auf heftige Kritik der AOK stößt der vorgelegte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur sogenannten Gesundheitstechnologie-Bewertung (Health Technology Assessment, kurz HTA). „Die EU-Pläne würden unser bewährtes Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel und Medizinprodukte aushebeln und den Patientenschutz gefährden“, kritisiert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Mit der geplanten Neuregelung sollen alle EU-Mitgliedsländer ab 2024 dazu verpflichtet werden, die Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zum Zusatznutzen von neu auf den Markt kommenden Arzneimitteln und Medizinprodukten automatisch zu übernehmen. Bewertungen auf nationaler Ebene, die in Deutschland über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) erfolgen, soll es demnach nicht mehr geben, auch keine späteren Nutzenbewertungen. „Deutschland ist das Land in Europa, in dem Patienten unmittelbar Zugang zu allen neuen zugelassenen Arzneimitteln haben. Die Nutzenbewertung ist daher unsere einzige Möglichkeit, wirklich innovative und gute Arzneimittel von Nachahmerprodukten zu trennen und die Preise zu verhandeln“, so Litsch. „Wird uns hierzulande die eigene frühe Nutzenbewertung genommen, sind alle auf EU-Ebene zugelassenen Arzneimittel und Medizinprodukte nicht nur schnell, sondern langfristig auch ohne differenzierte Bewertung auf dem Markt, mit allen Nachteilen, die das für Patienten haben kann.“ Die EU-Kommission erhebt außerdem den Anspruch, HTA-Berichte fast zeitgleich zur Marktzulassung vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt liegen aber oft noch keine oder nur wenige nutzenrelevante Daten über ein Arzneimittel vor, Datennachforderungen der Zulassungsbehörden bleiben damit potenziell unberücksichtigt. Martin Litsch: „Es darf nicht sein, dass man diese Arbeit, die in Deutschland von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut ausgeübt wird, künftig der bekanntlich wirtschaftsnahen Europäischen Kommission überträgt.“ Mit dieser EU-Verordnung bestehe die Gefahr, dass Bewertungsberichte verwendet werden müssten, die für das deutsche System der Zusatznutzenbewertung ungeeignet und zudem nicht unabhängig erstellt worden seien. „Patienten und Ärzte könnten sich nicht mehr auf die Aussagekraft zum Zusatznutzen der Arzneimittel und Medizinprodukte verlassen.“ Der AOK-Bundesverband begrüßt eine Kooperation bei der Nutzenbewertung auf EU-Ebene grundsätzlich. Deutschland arbeitet bereits jetzt intensiv mit den HTA-Organisationen der anderen EU-Länder zusammen. Diese freiwilligen Kooperationen solle man konsequent fortsetzen. „HTA-Berichte sollten im nationalen Kontext natürlich Gehör finden. Allerdings reichen sie für den spezifischen Nutzungskontext in Deutschland nicht aus. Und eine zwangsweise Nutzung von unzureichenden Bewertungen der EU-Kommission kann keine Alternative zu unserem nationalen Bewertungsmaßstab darstellen.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

The post AOK kritisiert EU-Pläne zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln appeared first on Healthcare Netzwerk.

DKG: Länder müssen endlich der Investitionskostenverpflichtung gerecht werden

Zur Finanzlage der Bundesländer erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die gute finanzielle Ausstattung der Länder macht es zunehmend unerträglich, dass die Bereitstellung von Investitionsmitteln für Krankenhäuser, zu der die Länder per Gesetz verpflichtet sind, absolut unzureichend ist. Viele Krankenhäuser brauchen investive Mittel um bauliche Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört auch die Reduzierung von Mehrbettzimmern. Dies wäre zugleich eine Maßnahme, vermeintlicher oder gefühlter Zweiklassenmedizin entgegen zu wirken.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post DKG: Länder müssen endlich der Investitionskostenverpflichtung gerecht werden appeared first on Healthcare Netzwerk.

Mehr Pflege am Krankenbett notwendig

„Damit sich die Pflege am Krankenbett tatsächlich verbessert und zusätzliche Gelder vom Klinikmanagement nicht für irgendetwas anderes genutzt werden können, sind zielgenaue Maßnahmen statt einfach nur Zusatzgelder mit der Gießkanne notwendig.“ so Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes im Gespräch mit der dpa. Deswegen müsse eine künftige Regierung verbindliche Vorgaben dafür schaffen, dass mehr Pflege am Krankenbett ankommt. Es ist momentan nicht ersichtlich, wie viel Personal zweifelsfrei einem der pflegerisch wichtigen Bereiche in den Krankenhäusern zuzuordnen ist. Zudem mangelt es an Daten, bei welchem Pflegebedarf wie viele Pflegende je Schicht nötig sind. Denn Krankenhäuser verknüpfen Belegungsstatistiken und Dienstpläne nicht systematisch miteinander. „Es weiß also kaum jemand, wie viele Pflegekräfte sich tatsächlich um wie viele Patienten mit welchem Pflegebedarf kümmern“. Um diese Daten zu erheben, spricht sich Johann-Magnus von Stackelberg im Gespräch mit der dpa dafür aus, die digitalen Möglichkeiten für die Planung zu nutzen. „Pflegequalität zu sichern ist auch eine digitale Herausforderung, eine am Patienten orientierte Pflegeplanung muss Pflegedaten zeitgemäß zusammenführen“. Außerdem betonte er, dass eine faire Bezahlung der Pflegekräfte ein zentraler Baustein für eine bessere Pflege am Krankenbett sei: „Die Entscheidung darüber treffen die Kliniken selbst – das Geld dafür ist vorhanden.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

The post Mehr Pflege am Krankenbett notwendig appeared first on Healthcare Netzwerk.

Mindestens 30 Stunden Sprechstunde pro Woche für GKV-Patienten gefordert

Anlässlich der heutigen Koalitionsverhandlungen zum Thema Gesundheit fordert Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, ein festes Sprechstundenkontingent für gesetzlich Versicherte. „Die gesetzliche Krankenversicherung ist das Rückgrat der flächendeckenden medizinischen Versorgung in Deutschland. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, dass die 90 Prozent der Bevölkerung, die dieses System tragen, bei der Terminvergabe in Arztpraxen nicht benachteiligt werden. Für uns steht im Vordergrund, dass das Sprechstundenangebot verbessert wird. Wir wollen, dass die Mindestanzahl an Sprechstunden auf 30 Stunden pro Woche festgelegt wird. Dies sollte eine verbindliche Vorgabe werden. Und so, wie es Sanktionen gibt, wenn jemand sich nicht an eine neue Verkehrsregel hält, so müsste auch ein Verstoß gegen neue Vorgaben für das Mindestangebot an Sprechstunden sanktioniert werden. Dies wäre die Aufgabe der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, denn sie haben die Aufsicht über die niedergelassenen Ärzte.“ „Erst durch die Honorare der 72 Millionen gesetzlich Versicherten ist auch für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung in Deutschland überhaupt nur möglich. Das System der privaten Krankenversicherung ist auf die Finanzierung der medizinischen Infrastruktur in Deutschland durch die GKV angewiesen“, sagte Herr v. Stackelberg gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Aus den Portemonnaies der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung wurden 2016 im Durchschnitt an jede Arztpraxis 380.000 Euro überwiesen. Dafür kann man doch wohl erwarten, sich bei der Terminvergabe nicht hintenanstellen zu müssen, wie es offensichtlich bei zahlreichen Arztpraxen der Fall ist!“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

The post Mindestens 30 Stunden Sprechstunde pro Woche für GKV-Patienten gefordert appeared first on Healthcare Netzwerk.

eHealth für Nordrhein: KV Nordrhein und CGM starten gemeinsames Projekt

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet in großen Schritten voran. Vielen hilfreichen Anwendungen ist bisher jedoch noch nicht der Weg in den Praxisalltag gelungen. Dies soll nun mit dem Projekt „eHealth für Nordrhein“ anders werden. Die Praxen profitieren dabei von der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI). Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) schaffen einen neuen, sofortigen Nutzen der Telematikinfrastruktur (TI), die derzeit in den Praxen Einzug hält. Eine gemeinsame Aktion soll die flächendeckende Nutzung des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) und weiterer medizinischer Anwendungen für die ärztliche Praxis vorantreiben. „Mit der Anbindung an die TI und der finanziellen Förderung der dafür notwendigen Komponenten ermöglicht der Konnektor den kostenfreien Zugang zum KV-SafeNet. Damit sind die Voraussetzungen für den sicheren Empfang und Versand von eArztbriefen und der 1-Click Abrechnung geschaffen. Ärztinnen und Ärzte profitieren so direkt von der TI“, benennt Uwe Eibich, Vorstand der CompuGroup Medical Deutschland AG, einen klaren Vorteil für die Praxen in Nordrhein. „Das gemischte Echo auf die Einführung der Telematikinfrastruktur bei unseren Mitgliedern hat neben organisatorischen und finanziellen Aspekten vor allem damit zu tun, dass die Praxen selber damit zunächst noch gar keine Vorteile verbinden. Der vorgeschriebene Versichertenstammdatenabgleich als erste Anwendung erhöht auch nicht gerade die Akzeptanz. Deshalb liegt uns sehr daran, einen zusätzlichen Nutzen für die Praxen zu schaffen. Das gemeinsame Projekt mit CGM schafft die Voraussetzungen dafür“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Während des Projektzeitraums, also bis 31. Dezember diesen Jahres, stellt die CGM im Gebiet der KV Nordrhein allen Anwendern der CGM-Arztinformationssysteme CGM MEDISTAR, CGM TURBOMED, CGM ALBIS und CGM M1 PRO das Modul CGM eARZTBRIEF Basis zum Empfang von digitalen Arztbriefen und zusätzlich die KV-Connect-Nutzung zur Übertragung der KV-Abrechnung 1-Click kostenfrei zur Verfügung. Der KV-SafeNet Anschluss ist nun im TI-Konnektor integriert, damit entfallen bei CGM die zusätzlichen Kosten in Höhe von 19,80 EUR pro Monat mit Anschluss an die TI. Mit dem Modul CGM eARZTBRIEF Premium bietet die CGM darüber hinaus auch Versendern ein attraktives Preismodell. Eine Einzelpraxis zahlt für das Modul einmalig 29,90 Euro und 4,90 Euro pro Monat – das bedeutet eine zusätzliche Ersparnis von einmalig 20 Euro und monatlich 10 Euro, sodass Praxen je nach Tarif monatlich insgesamt 30 bis 35 Euro einsparen können. Für Berufsausübungsgemeinschaften sowie für die KV-Connect-Anwendungen eDMP und eHKS gelten zudem weitere Vergünstigungen. „Mit diesen Angeboten wollen wir die Attraktivität der digitalen Kommunikation weiter steigern“, erläutert Eibich die Zielrichtung. Der Förderzeitraum des Projekts „eHealth für Nordrhein“ beginnt ab sofort und endet am 31. Dezember 2018. „Wir versprechen uns von der Aktion, die wir in vergleichbarer Form auch mit anderen Anbietern von Praxissoftware starten wollen, einen Schub für die Nutzung des eArztbriefes und die Vernetzung der Arztpraxen und anderer Einrichtungen, die überdurchschnittlich viele Arztbriefe versenden“, sagt Bergmann. Nach Ablauf des Förderzeitraums kann jede Praxis selbst entscheiden, ob sie den eArztbrief Basis oder den eArztbrief Premium zu günstigen Konditionen weiter nutzen möchte. Auch die weitere Nutzung anderer KV-Connect Anwendungen ist jederzeit möglich. Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Compu Group Medical Deutschland AG

The post eHealth für Nordrhein: KV Nordrhein und CGM starten gemeinsames Projekt appeared first on Healthcare Netzwerk.

Acht Maßnahmen für ein Gesundheitssystem, das die Menschen wirklich in den Mittelpunkt stellt

Unser Krankenversicherungs- und Pflegesystem ist gut. Patienten und Pflegebedürftige in Deutschland erhalten eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung und haben weitreichende Wahlmöglichkeiten. Aus ihrer Arbeit weiß die Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Frau Ingrid Fischbach, aber auch, dass es in diesem System oft um viel Geld und Einfluss geht – Patienten und Pflegebedürftige geraten dabei allzu leicht aus dem Blickfeld. Deshalb fordert sie alle Beteiligten, vor allem aber die zukünftigen Koalitionäre auf, die Menschen wieder in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems zu stellen. Dabei müssen besonders folgende Probleme angegangen werden: 1.         Schneller Zugang zu Ärzten und Psychotherapeuten Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass unser Gesundheitssystem ihnen einen zeitnahen Zugang auch zu Fachärzten und Psychotherapeuten bietet. Hierzu wurden die Terminservicestellen eingerichtet – einige davon waren aber in Stichproben kaum erreichbar. Das muss sich ändern! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet mit 190.000 vermittelten Terminen im Jahr 2017. Das sind 190.000 Menschen, die einen dringenden Termin brauchten und ihn anders nicht bekommen haben. Diese Menschen im Regen stehen zu lassen, kann nicht ärztlicher Anspruch sein. Die KBV räumt selbst ein, dass darüber hinaus noch viele Patienten angerufen haben, ohne dass es zu einem Kontakt mit einem Ansprechpartner kam. Die Patientenbeauftragte fordert deshalb die betreffenden Kassenärztlichen Vereinigungen nachdrücklich auf, hier tätig zu werden, sonst muss gesetzlich nachgesteuert werden! Prüfenswert ist auch der Einsatz von Patientenlotsen. Sinnvoll in bestehende Strukturen eingebunden, können sie eine zielgenaue, den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht werdende Beratung und Unterstützung kosteneffizient leisten. 2.         Gerechtigkeit bei Behandlungsfehlern Nach einem Behandlungsfehler Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, ist auch fünf Jahre nach dem Patientenrechtegesetz schwierig. Insbesondere der Nachweis, dass der Fehler in der Behandlung den Gesundheitsschaden verursacht hat, ist häufig eine (zu) große Hürde. Um für einen gerechten Ausgleich zwischen Patienten und Behandlern zu sorgen, ist das Beweismaß für diesen Ursachenzusammenhang auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abzusenken. So lassen sich die bestehenden Ungerechtigkeiten im Kern beseitigen. 3.         Transparenz über Kassenentscheidungen Für Patienten sind die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen oft nicht transparent, sie werden häufig sogar als willkürlich wahrgenommen. So gilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vielen Patienten als der verlängerte Arm der Krankenkassen – nicht zuletzt, weil in seinen Verwaltungsräten Kassenmitarbeiter vertreten sind. Der MDK muss deshalb mit dem Ziel größerer Unabhängigkeit weiterentwickelt werden. Darüber hinaus müssen die Widerspruchsausschüsse der Kranken- und Pflegekassen transparenter werden sowie zeitnah und unabhängig entscheiden. Die Einbindung von Patientenvertretern ist hierzu ebenfalls ein wesentliches Kriterium. Und nicht zuletzt müssen die Krankenkassen verpflichtet werden, Transparenz darüber zu schaffen, wie oft Anträge abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden. Denn vom Wettbewerb zwischen den Krankenkassen können Patienten nur dann profitieren, wenn die Unterschiede zwischen den Krankenkassen auch in diesen Punkten sichtbar sind. 4.         Gesundheitsfachberufe aufwerten Pflegefachkräfte und andere Gesundheitsfachberufe sind zusammen mit Abstand die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und von erheblicher Bedeutung für die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen. Die Attraktivität dieser Berufe muss durch kostenlose und moderne Ausbildungen und durch eine angemessene Vergütung in und nach der Ausbildung gekennzeichnet sein. Stolpersteine für eine tatsächliche Zahlung von Tariflöhnen für alle Beschäftigten müssen vom Gesetzgeber aus dem Weg geräumt werden, u.a. für Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste. Weiterhin muss die Handlungs- und Entscheidungskompetenz erweitert sowie die Anbindung an die elektronische Gesundheitskarte endlich realisiert werden. Nur so kann auf Dauer sichergestellt werden, dass junge Menschen motiviert diese Berufe ergreifen und Fachkräfte langfristig im Beruf verbleiben. Das ist ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. 5.         Qualität sichtbarer machen Im Gesundheitssystem fehlt es für Patienten nach wie vor an ausreichender Transparenz darüber, wo ihnen gute Versorgungsqualität geboten wird. Deshalb muss die in der letzten Legislaturperiode im Krankenhausbereich begonnene Entwicklung zu mehr Transparenz über die Versorgungsqualität mutig fortgeführt und auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden. Es sind Methoden und Indikatoren zu entwickeln, mit denen Qualität und Patientensicherheit im ambulanten wie im stationären Bereich gemessen und verständlich abgebildet werden können. Die Qualität von Gesundheitseinrichtungen sollte auch daran gemessen werden, wie diese auf Patienten mit eingeschränkter Gesundheitskompetenz eingehen, denn immerhin ist das ein Problem für mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Ergänzend müssen große Anstrengungen unternommen werden, die Gesundheitskompetenz der Bürger zu fördern. Nur wenn Patienten in der Lage sind, die Qualität der Versorgungsangebote zu beurteilen, können sie das für sie passende Angebot wählen. 6.         Vollstationäre Reha-Angebote für pflegende Angehörige verbessern Für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gilt grundsätzlich „ambulant vor stationär“. Durch ambulante Maßnahmen am Wohnort werden pflegende Angehörige jedoch oftmals nicht ausreichend entlastet. Denn sie kehren täglich in das Pflegesetting zurück. Ihnen muss deshalb der Zugang zu vollstationären Reha-Angeboten erleichtert werden. Gleichzeitig müssen Angebote für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege ausgebaut werden, damit die pflegebedürftigen Personen während der „Auszeit“ ihrer Angehörigen alternativ versorgt werden können. 7.         Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ausbauen Kurzzeitpflege ist eine wichtige Hilfe, wenn aufgrund einer Krisensituation bspw. Angehörige die Pflege eine Zeit lang nicht leisten können oder Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend hilfebedürftig sind. Betroffene finden jedoch häufig keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Umgebung. Der Grund liegt oft darin, dass Anbieter Kurzzeitpflegeplätze nicht ausreichend refinanzieren können. Das Angebot an festen Kurzzeitpflegeplätzen muss daher weiter ausgebaut und Anbietern die Verhandlung mit den Kassen erleichtert werden. Darüber hinaus sollten Pflegebedürftige für Kurzzeitpflege auch die Mittel der Pflegeversicherung für Tages- und Nachtpflege flexibel einsetzen können. 8.         Personaluntergrenzen und bedarfsgerechte Personalbemessung im Krankenhaus Nach wie vor gibt es in Krankenhäusern oftmals nicht genug Pflegepersonal. Di
e Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sind oft belastend und gefährden die Patientensicherheit. Deshalb müssen in einem ersten Schritt verpflichtende Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden. In einem zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob – wie in der Altenpflege – ein wissenschaftliches Instrument zur Personalbemessung im Krankenhaus entwickelt werden kann. Dies sollte dann unter Beteiligung von Pflegekammer(n) und Berufsverbänden erfolgen. So könnte zukünftig der tatsächliche, individuelle Pflegepersonalbedarf zielgerichtet erfasst und ausreichend Personal eingesetzt werden. Pressemitteilung der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung,

The post Acht Maßnahmen für ein Gesundheitssystem, das die Menschen wirklich in den Mittelpunkt stellt appeared first on Healthcare Netzwerk.