Einheitliche Gebührenordnung: Keine Honorarangleichung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung

„Die unterschiedlichen Wartezeiten auf einen Arzttermin von gesetzlich- und privatversicherten Patienten zu beenden, wäre ein echter Fortschritt. Wenn einheitliche Honorierung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr bezahlen und die privaten Krankenversicherungen weniger, dann lehnen wir das ab. Wir versorgen 90 Prozent der Bevölkerung und haben 2016 im Durchschnitt rund 380.000 Euro an jede Arztpraxis gezahlt, obwohl die zusätzlich auch noch Privatversicherte behandeln. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die jährlichen Honorarsteigerungen hinaus noch mehr Geld an die niedergelassenen Ärzte bezahlen sollten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Hilfstaxe: Krankenkassen wälzen Lasten auf Apotheken ab und gefährden die flächendeckende Versorgung

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kann die am 19. Januar 2018 von der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V gefällte Entscheidung zur so genannten Hilfstaxe nicht mittragen. Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen (Zytostatika). Die Neuverhandlung der Hilfstaxe („Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen laut §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung“) war nötig geworden, nachdem das im Jahr 2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-Ausschreibungen der Kassen verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern neu eingeführt hatte. Die Ablehnung des Schiedsspruches durch den DAV hat mehrere Gründe: Erstens sind die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken, und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, ist nicht ausgereift. Die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar. Zweitens wurde der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises abgelehnt, und drittens gelten die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017. Dadurch wird in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen. „Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotentiale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen.“ Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit.“ Der DAV wird die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Qualitätskliniken.de: Relaunch Reha-Portal

Der Monat Januar eignet sich oftmals als guter Zeitpunkt für Neuerungen, Änderungen und Updates im eigenen Firmenbetrieb – so auch für Qualitätskliniken.de, das unabhängige Internetportal, das die Qualität medizinischer Einrichtungen für Patienten und Interessierte transparent macht und das Klinikmanagement auf diesem Weg unterstützt. Immer mehr Menschen, die sich in medizinische Behandlung begeben, suchen gezielt nach Informationen zur Qualität der gewählten medizinischen Einrichtung. Qualitaetskliniken.de reagiert auf die immer höhere Anfrage und verabschiedet sich von seiner früheren Optik. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verlag für Gesundheitsinformation, erfolgte nun der Relaunch von Qualitaetskliniken.de. Dabei überzeugt das Portal nicht nur mit dem neuen Design, sondern auch mit der inhaltlichen Anpassung, dem frischen Layout und der vereinfachten Struktur für eine noch bessere und persönliche Ansprache seiner Besucher und Partner. Insbesondere der Rehavergleich des Informationsportals wurde dabei einem Makeover unterzogen. Mit dem responsiven Webdesign können Nutzer die Inhalte auf jedem Endgerät (Smartphone, Tablet, PC) optimal empfangen und die passende Einrichtung ganz einfach finden. Qualitaetskliniken.de bietet dem Nutzer darüber hinaus weiterführende Fachartikel zu Krankheitsbildern und Behandlungsmethoden sowie Hintergrundinformationen zum Gesundheitswesen und praktische Hinweise wie z.B. zum Reha-Antragsverfahren. Pressemitteilung der 4QD – Qualitätskliniken.de GmbH

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Arzneimittelkonto NRW: In Wuppertal startet der Echtbetrieb

Wuppertal ist ab sofort wichtige Pilotregion für das Projekt “Arzneimittelkonto NRW”. Ein zentrales, patientenindividuelles Arzneimittelkonto versetzt dort erstmals Ärzte, Apotheker und Pflegeinrichtungen in die Lage, sich gemeinsam über ein zentrales Arzneimittelkonto auszutauschen. Der Patient steht dabei immer im Mittelpunkt und kann selbst aktiv an seinem Medikationsmanagement mitwirken. Die Arzneimitteltherapie in Wuppertal soll sicherer werden. Das ist das Ziel des Projektes „Arzneimittelkonto NRW“. Fünf oder mehr Medikamente werden heute regelmäßig von fast der Hälfte der über 65-Jährigen eingenommen. Um für diese Patienten die individuell beste Kombination zusammenzustellen ist zunächst einmal wichtig, dass die am Behandlungsprozess Beteiligten über die Gesamtmedikation informiert sind, um Wechselwirkungen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Doppelverordnungen und -einnahmen zu vermeiden. Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) startete im November 2014 eine Studie: Medikationsfehler als Ursache für Krankenhauseinweisungen. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland pro Jahr 500.000 Krankenhausnotaufnahmen durch vermeidbare Medikationsfehler. Außerdem wird die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Multimedikation auf 16.000 bis 25.000 pro Jahr geschätzt. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 starben etwa 3.400 Menschen im Straßenverkehr. Vor diesem Hintergrund wurde das „Arzneimittelkonto NRW“ ins Leben gerufen, gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von der Universität Bielefeld. Im Rahmen des Projektes implementierten marktführende Softwarehersteller im Gesundheitswesen, darunter CompuGroup Medical Deutschland AG, eine technische Lösung, die es den Teilnehmern ermöglicht, notwendige Medikationsänderungen unter Berücksichtigung der Gesamtmedikation des Patienten vorzunehmen. Eine spezielle Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfsoftware überwacht jede Änderung oder Ergänzung der Gesamtmedikation. Der Patient selbst kann mit Hilfe einer kostenlosen App (Mediteo) sein Arzneimittelkonto einsehen und, bei Bedarf, frei verkäufliche Präparate und weitere Medikamente hinzufügen. Auch hier überprüft ein Sicherheitscheck bei Neueinträgen auf Wechselwirkungen mit der gesamten bestehenden Medikation. Wuppertal startet als wichtige Pilotregion für das „Arzneimittelkonto NRW“. Mit der Diakonischen Altenhilfe Wuppertal, mit derzeit 8 Pflegeeinrichtungen und 100 Bewohnern pro Haus, hat das Projekt gleich einen wichtigen Teilnehmer gewonnen, der sich bereits seit Jahren intensiv mit dem Thema elektronisches Medikamentenmanagement zur sicheren Arzneimittelgabe und Arzneimitteltherapiesicherheit beschäftigt. Donate Degenhardt, Qualitätsmanagerin der Diakonischen Altenhilfe, sieht das Projekt Arzneimittelkonto NRW als weiteren Schritt zur noch besseren Versorgung der Bewohner und mehr Transparenz: „Im Medikamentenmanagement ist größte Sorgfalt geboten. Wenn alle Akteure an ein und demselben Medikationsplan eines Patienten arbeiten, ist das ein großer Schritt zur Steigerung der Sicherheit, der Transparenz und Effektivität. Das Arzneimittelkonto knüpft genau an dieser Stelle an.“ Dr. Jürgen Sievers von der teilnehmenden Widder-Apotheke ist ebenfalls vom Projekterfolg überzeugt: „Wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) setzen zwingend die Kenntnis der Gesamtmedikation voraus.“ Dr. Oleg Hoffmann sowie die TALPRAX von Dr. Michaele Müller, Dr. Miriam Hochreuther und Dr. Harriet Weiss werden als erste Wuppertaler Ärzte das Arzneimittelkonto, neben der Heimversorgung, auch ambulanten Patienten anbieten. Weitere Teilnehmer kommen Anfang des kommenden Jahres hinzu. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten (Patienten, Arzt, Apotheke und Pflegeheim) kostenfrei. Interessierte erhalten weitere Informationen zum Projekt „Arzneimittelkonto NRW“ auf der Webseite arzneimittelkonto-nrw.deoder unter der Rufnummer 0261 8000 2590. Pressemitteilung der CompuGroup Medical Deutschland GmbH

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Studie: Ärzte wollen digitalen Austausch Kommunikation erfolgt immer noch primär per Brief

Das Gros der Ärzte wünscht sich digitale Kommunikation zwischen Kliniken und Praxen. Dies zeigt die zur Jahreswende veröffentlichte Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2017“. Die Stiftung Gesundheit hatte sowohl niedergelassene Ärzte als auch leitende Klinikärzte zur transsektoralen Zusammenarbeit befragt. 36,4 Prozent der niedergelassenen Ärzte würden laut der Studie am liebsten per E-Mail in sicherer Umgebung kommunizieren, 21,5 Prozent über ein IT-System, das sich idealerweise ins Arztinformationssystem integrieren ließe. Auch bei den Klinikärzten stehen diese beiden Kommunikationswege ganz oben auf der Wunschliste: 40,4 Prozent wünschen sich ein IT-System, 38,5 Prozent würden gern E-Mails in sicherer Umgebung nutzen. Tatsächlich kommunizieren Praxen und Kliniken allerdings immer noch vorwiegend per Brief: Fast 60 Prozent der niedergelassenen Ärzte und sogar über 80 Prozent der Klinikärzte nutzen heute diesen Weg. Wenn sie die Wahl hätten, würden sich aber nur 18,7 Prozent der Ärzte und nur 11,5 Prozent der Klinikärzte für diesen herkömmlichen Weg entscheiden. „Dass Ärzte und Kliniken immer noch primär analog kommunizieren, muss man klar als Anachronismus bezeichnen – gerade in einem hochtechnisierten Sektor wie dem Gesundheitswesen, in dem eine schnelle und möglichst reibungsfreie Interaktion wichtig ist“, konstatiert Prof. Dr. med. Dr. rer. pol. Konrad Obermann, Forschungsleiter der Stiftung Gesundheit. „Es ist bedauerlich, dass es bislang nicht gelungen ist, die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich einer umfassenden eHealth-Plattform umzusetzen, zumal dies ja eindeutig dem Wunsch der Ärzte selbst entspricht.“ Dagegen würden viele Nachbarländer in Europa bereits in der Praxis zeigen, wie verbesserte Kommunikations- und Informationsstrukturen aussehen können. Pressemitteilung der Stiftung Gesundheit

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Antipsychotika: Eine Erfolgsgeschichte

Ohne Medikamente 3 Jahre krank – mit ihnen nur 16 Tage: Arzneimittel gegen Psychosen sind eine der großen Erfolgsgeschichten der Pharmazie. „Vor der Entwicklung der Antipsychotika dauerte eine Psychose durchschnittlich 3 Jahre. In den 1950er Jahren kamen die ersten Medikamente auf den Markt. Durch sie hat sich die akute Krankheitsdauer einer Psychose auf durchschnittlich 16 Tage verkürzt“, sagte Prof. Dr. Martina Hahn beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Die Apothekerin arbeitet in der Vitos Klinik Eichberg. Antipsychotika werden gegen verschiedene psychiatrische Erkrankungen eingesetzt, zum Beispiel gegen Schizophrenie oder als Kombinationstherapie bei Depressionen. Anders als bei Antidepressiva setzt ihre Wirkung schon kurz nach der ersten Einnahme ein. Wichtig ist, dass Patienten die Medikamente nicht eigenmächtig absetzen. „Ich verstehe, wenn manche Patienten ihre Tabletten nicht mehr einnehmen wollen, etwa weil sie die Nebenwirkungen stören. Aber das sollte man offen mit seinem Arzt besprechen. Ein abruptes Absetzen kann zu einem schwerwiegenden Rückfall wie einer Psychose und dadurch zur Aufnahme in die Psychiatrie führen. Deshalb muss die Dosis immer schrittweise reduziert werden.“ Alternativ können Antipsychotika auch als Depot in den Muskel gespritzt werden. Durch technologische Verbesserungen ist dies mit modernen Medikamenten deutlich weniger schmerzhaft als in der Vergangenheit. Die Antipsychotika werden in Generationen eingeteilt, deren mögliche Nebenwirkungsprofile sich stark unterscheiden. Substanzen der ersten Generation können eher zu Nebenwirkungen wie Bewegungsstörungen und Muskelsteifigkeit, die Antipsychotika der zweiten Generation eher zu metabolischen Nebenwirkungen wie Diabetes oder Gewichtszunahme führen. Bei Antipsychotika der dritten Generation kommt es eher zu Bewegungsunruhe, insbesondere in den ersten Behandlungstagen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Ostdeutsche Bundestagsabgeordnete im neuen Gesundheitsausschuss unterrepräsentiert

Der Bundestag hat an diesem Mittwoch (17. Januar) die ständigen Ausschüsse im Parlament eingesetzt, darunter auch den Ausschuss für Gesundheit. Nach Informationen aus Parlamentskreisen werden in dem 41-köpfigen Ausschuss voraussichtlich lediglich drei Bundestagsabgeordnete die ostdeutschen Länder und Berlin vertreten. Dazu erklären Frank Michalak, Rainer Striebel und Ralf Dralle, Vorstände der drei AOKs in Ostdeutschland und Berlin: „In der Gesundheits- und Pflegepolitik übernimmt der Ausschuss für Gesundheit eine wichtige Rolle bei der Abstimmung von Gesetzen und anstehenden Reformen im deutschen Gesundheitswesen. Neben den von den Parteien angekündigten Verbesserungen im Pflegebereich stehen aus Sicht der ostdeutschen AOKs auch wichtige Weichenstellungen an, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine zukunftsfähige medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen Deutschlands – und damit vor allem auch in Ostdeutschland – zu organisieren. Die Gesundheitspolitiker haben in der vergangenen Legislaturperiode im Ausschuss bereits wichtige Entscheidungen getroffen. Der Ausschuss hat hierbei auch von der Expertise und den Erfahrungen der bisherigen Fachpolitiker aus Ostdeutschland profitiert, die exzellente Kenner der Situation vor Ort sind. Dass Gesundheitspolitiker aus der Region von Zwickau über Magdeburg und Berlin bis hin zur Ostsee in dem jetzt berufenen Bundestagsausschuss mit voraussichtlich drei Mitgliedern derart unterrepräsentiert sind, trifft bei uns und anderen Akteuren im Gesundheitswesen Ostdeutschlands auf großes Unverständnis. Sollten sich im Zuge der anstehenden Koalitions- und Regierungsbildung Nachbesetzungen im Gesundheitsausschuss ergeben, plädieren wir als Vorstände der drei AOKs in Ostdeutschland für eine stärkere Berücksichtigung der Expertise ostdeutscher Fachpolitiker.“ Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Nordost, AOK plus und AOK Sachsen-Anhalt Die AOK Nordost (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern), die AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) und die AOK Sachsen-Anhalt betreuen in den fünf ostdeutschen Bundesländern sowie in der Bundeshauptstadt insgesamt rund 5,7 Millionen Versicherte und haben im Jahr 2018 Leistungsausgaben im Gesundheitswesen im Umfang von rund 24,7 Milliarden Euro geplant. Die AOKs sind vor Ort damit die größte regionale Krankenversicherung.

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Europäische Referenznetzwerke – Medizinisches Fachwissen zu Seltenen Erkrankungen europaweit zu Gunsten der Patientinnen und Patienten nutzen

Der Aufbau der Europäischen Netzwerke (ERN) zu Seltenen Erkrankungen steht heute im Mittelpunkt eines Fachgespräches auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Neben Vytenis Andriukaitis,  EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, nehmen  Vertreter der Europäischen Referenznetzwerke in Deutschland, der Charité und der Deutschen Krankenhausgesellschaft teil. Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit, erklärt dazu: „Der Wissens- und Erfahrungsaustausch in den Europäischen Referenznetzwerken, gerade im Bereich der Seltenen Erkrankungen, kommt Patientinnen und Patienten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugute. Das Fachwissen erreicht über die digitale Vernetzung den einzelnen Patienten. Durch den Aufbau der Europäischen Referenznetzwerke können Menschen mit Seltenen Erkrankungen künftig europaweit noch besser medizinisch versorgt werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit in den Europäischen Referenznetzwerken weist einen echten europäischen Mehrwert auf.“ Die „Europäischen Referenznetzwerke“ (ERN) haben am 1. März 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Es wurden 24 Netzwerke zugelassen, in denen mehr als 900 hochspezialisierte Einheiten aus 300 Krankenhäusern in Europa zusammenarbeiten. Die 24 Netzwerke beziehen sich fast ausschließlich auf Seltene Erkrankungen in den verschiedenen Fachgebieten. Die Bündelung von Fachwissen der medizinischen Spezialisten kann so vielen Patienten zugutekommen, die an einer Seltenen oder hochkomplexen Erkrankung leiden und eine hochspezialisierte Gesundheitsversorgung benötigen. Deutschland ist mit insgesamt 122 Krankenhausabteilungen und Instituten von 42 Trägern an allen 24 Europäischen Referenznetzwerken beteiligt. Zudem werden vier Netzwerke von ERN-Koordinatoren aus deutschen Kliniken geleitet. Es handelt sich um die Europäischen Referenznetzwerke für seltene neurologische Erkrankungen, seltene Nierenerkrankungen, seltene erbliche Stoffwechselerkrankungen und seltene Lungenerkrankungen. Im Rahmen des heutigen Fachgesprächs berichteten diese vier Koordinatoren von ihrer Tätigkeit in den ERN und dem Stand der Entwicklung. In den ERN werden die Chancen der digitalen Vernetzung genutzt, indem der Informationsaustausch auf Grundlage einer IT-Plattform und mittels telemedizinischer Verfahren erfolgt. Die Mitglieder der ERN teilen Wissen und Erfahrungen mit ihren Fachkollegen und verbessern damit das Versorgungsangebot. Dazu können die Mitglieder des jeweiligen ERN auf Grundlage einer IT-Kollaborationsplattform Daten und Fachwissen austauschen. Über diese Plattform können beispielsweise auch Videoberatungen abgehalten werden. In einem virtuellen „Beratungsgremium“ können in jedem Netzwerk Spezialisten interdisziplinär zusammenarbeiten, um die konkrete Diagnose und die beste Behandlung eines Patienten zu erörtern. In der EU gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind. Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa vier Millionen Menschen mit einer der weltweit bis zu 8.000 unterschiedlichen Seltenen Erkrankungen, in der gesamten EU geht man von 30 Millionen Menschen aus. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Leistungsbewilligung bei Krankenkassen: Versteckspiel zum Nachteil der Versicherten

Was hilft es den Versicherten, wenn Leistungen ihrer Krankenkasse zwar auf dem Papier stehen – im Ernstfall aber nicht bewilligt werden? Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat im vergangenen Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass die Realität für gesetzlich Versicherte in Deutschland oft ernüchternd aussieht: Die Ablehnungsquoten der Kassen sind hoch, Widersprüchen hingegen wird oft stattgegeben. Wer also zu seinem Recht kommen will, muss erst Rechtsmittel einlegen? „Die Leistungsbereitschaft von Krankenkassen und der Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung leider völlig intransparent“, stellt Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK, fest. „Die Krankenkassen sollten ihre Beschwerde- und Widerspruchsquoten öffentlich machen, damit Kunden sich informieren und vergleichen können“, fordert er. Die SBK hat bereits im vergangenen Jahr Zahlen zu Beschwerden, Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren offengelegt und aktualisiert nun ihre Veröffentlichung. „Die Quote der eingelegten Widersprüche und deren Erfolgsquote sind wichtige Indikatoren, um die Leistungsbereitschaft und Kundenorientierung einer Krankenkasse zu messen“, betont SBK-Vorstand Unterhuber. „Auch die Anzahl von Beschwerden gibt Aufschluss darüber, wie zufrieden Kunden mit ihrer Krankenkasse sind und ob sie sich im Ernstfall auf deren Unterstützung verlassen können. Den Versicherten steht es zu, sich hier ein transparentes Bild machen zu können.“ Deshalb hat die SBK bereits im vergangenen Jahr als erste gesetzliche Krankenkasse ihre Zahlen dazu öffentlich gemacht. „Leider haben bislang nur sehr wenige Krankenkassen nachgezogen“, bedauert Unterhuber. „Wir fordern deshalb heute noch einmal alle Krankenkassen zu mehr Transparenz im Sinne der Versicherten auf.“ Beschwerden 2017: Rückgang um 0,1 Prozent Bei der SBK gingen 2017 3.340 Beschwerden von Kunden ein. Im Verhältnis zu der Versichertenzahl von 1.055.390 (Stand: 01.11.2017) ergibt das eine Beschwerdequote von 0,31 Prozent. Im Vorjahr hatten SBK-Kunden insgesamt 4.080 Beschwerden eingereicht, was eine Quote von rund 0,39 Prozent bedeutete. In 83 Prozent der Fälle erhielten Kunden innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung auf ihr Anliegen, wenn sie sich über das Lob&Tadel-Team der SBK beschwert hatten. Ob gesetzliche Krankenkassen ihre Beschwerden systematisch erfassen und wie sie damit umgehen, ist ihnen übrigens freigestellt. 945 Widersprüche in 2016 Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem Versicherte ablehnende Entscheidungen ihrer Krankenkasse überprüfen lassen können. Bei der SBK wurden 2016 zentral in der Widerspruchsstelle insgesamt 945 Widersprüche eingereicht (756 Widersprüche aus dem Bereich der Krankenversicherung und 189 Widersprüche aus dem Bereich der Pflegeversicherung). Die Entscheidungen werden nach Widerspruchseinlegung zuerst von internen Spezialisten der SBK in der Widerspruchsstelle auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft. Ist eine Entscheidung zugunsten des Versicherten zu ändern, wird der Versicherte unmittelbar von seinem persönlichen Kundenberater über die neue Sachlage informiert und ein Abhilfebescheid erlassen. Bleibt es bei der ablehnenden Entscheidung, wird der Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Widerspruchsausschuss besteht bei der SBK aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und ebenso vielen der Versicherten. Auch der Widerspruchsausschuss ist an das geltende Recht gebunden; in berechtigten Fällen revidiert er die Entscheidung der SBK. 2016 wurden im Widerspruchsausschuss 804 Widersprüche beraten: In nahezu 100 Prozent der Fälle, hielt die Entscheidung der SBK auch einer erneuten unabhängigen Überprüfung durch den Widerspruchsausschuss stand. 161 Sozialgerichtsverfahren Versicherte, die einen Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2016 taten das SBK-Versicherte in 161 Fällen. Zusammen mit anhängigen Verfahren aus Vorjahren wurden 171 Klageverfahren beendet. Die Gerichte gaben der SBK in 63 Prozent der Verfahren Recht, weitere 18 Prozent wurden durch Vergleich abgeschlossen. In 19 Prozent der Fälle entschieden die Gerichte zugunsten des klagenden Versicherten. Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2017 werden im Frühjahr 2018 erhoben. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK

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