Neuer Verwaltungsrat nimmt Arbeit auf – Vorsitzende Volker Hansen und Uwe Klemens im Amt bestätigt

Der im Dezember 2017 neu gewählte Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich heute konstituiert. Die 52 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten wählten dabei ihre alternierenden Vorsitzenden: Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens stehen für die kommenden sechs Jahre an der Spitze des Verwaltungsrates. Das Gremium wird unter ihrer Führung für grundsätzliche gesundheitspolitische Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes verantwortlich zeichnen. Wie bisher übernehmen Klemens und Hansen den Vorsitz abwechselnd, zugleich greift eine gegenseitige Stellvertretung. Das Amt wechselt jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres. Derzeit ist Dr. Volker Hansen (geb. 1955) als Vertreter der Arbeitgeber amtierender Verwaltungsratsvorsitzender. Er steht seit Gründung des GKV-Spitzenverbandes 2007 alternierend an der Spitze des Gremiums. Der Volkswirt Hansen gehörte bereits dem Errichtungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes an und hat danach den Aufbau des Verbandes maßgeblich begleitet. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der AOK Nordost. Im Sommer geht der Vorsitz des Verwaltungsrates an Uwe Klemens (geb. 1955) als Vertreter der Versichertenseite über. Der langjährige ehemalige Landesbezirksleiter von ver.di engagiert sich seit mehr als zwanzig Jahren in der der Selbstverwaltung der Krankenkassen und verfügt dadurch über weitreichende Erfahrungen. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse. Wichtige Gremien besetzt Neben der Wahl der beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie der Mitglieder und Vorsitzenden seiner Fachausschüsse entschied der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auch über die Besetzung anderer wichtiger Gremien. So wurden z. B. die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes für die Mitgliederversammlung und den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) gewählt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Die digitale Zukunft gemeinsam gestalten: Ärzte, Apotheker und Zahnärzte bringen Digitalisierung voran

 Ob elektronische Gesundheitskarte, Praxisverwaltungssysteme oder elektronische Patientenakte – die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet unaufhaltsam voran. Ärzte, Apotheker und Zahnärzte wollen diesen Prozess gemeinsam gestalten und dabei die Chancen neuer Technologien für Patienten und Heilberufe so gewinnbringend wie möglich nutzen. Zu diesem Ziel haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sowie auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ausdrücklich bekannt. Die drei Bundesorganisationen haben eine entsprechende Absichtserklärung („Letter of Intent“) unterzeichnet. Mit diesem koordinierten Vorgehen wird unter anderem die Bedeutung der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen betont und der Einsatz neuer Technologien in allen Anwendungsbereichen befürwortet. Darüber hinaus umfasst die Initiative die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Um die vielfältigen Chancen der Digitalisierung bestmöglich zu nutzen, müssen sinnvolle und zweckmäßige Technologieanwendungen geschaffen und im Sinne von Patienten und Heilberufen zeitnah umgesetzt werden. Datensouveränität, Datenschutz und Datensicherheit müssen dabei höchsten Ansprüchen genügen und für alle Beteiligten jederzeit gewährleistet sein. Gemeinsam mit Ärzten und Apothekern wird sich die Vertragszahnärzteschaft aktiv in die Ausgestaltung der digitalen Zukunft des Gesundheitswesens einbringen.“ Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV: „Die digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen wird eine der zentralen Herausforderungen in den nächsten Jahren sein. Gemeinsam mit der Politik müssen wir eine übergreifende E-Health-Strategie für die Gesundheitsversorgung entwickeln. Wir freuen uns, dass sich nun auch die Zahnärzte unserer Absichtserklärung zu einer digitalen Agenda angeschlossen haben.“ ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wenn die in der ambulanten Versorgung tätigen Heilberufe ein gemeinsames Verständnis der Ziele und Herausforderungen der Digitalisierung formulieren, ist das die beste Voraussetzung für den Aufbau einer konsistenten E-Health-Architektur. Ohne eine Architektur mit klaren Kommunikationsstrukturen unter den Akteuren ist auch eine sichere Arzneimitteltherapie auf lange Sicht nicht denkbar. Der Beitritt der KZBV zum Letter of Intent ist daher ebenso erfreulich wie konsequent.“ KBV, ABDA und KZBV fordern unter anderem die kontinuierliche Weiterentwicklung der Regelungen zum Datenschutz, den Ausbau der sicheren elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den so genannten Leistungserbringern sowie einheitliche Standards und Schnittstellen für die elektronische Patientenakte. Der Letter of Intent zur Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda kann auf den Websites der unterzeichnenden Organisationen (abda.de, kbv.de, kzbv.de) abgerufen werden. Gemeinssame Pressemitteilung von KBV, KZBV und ABDA

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Bereitschaftsdienst: Multimediale Plattform für Patienten geschaffen

Die KBV hat sowohl die Internetseite der bundesweiten Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, www.116117info.de als auch die BundesArztsuche-App überarbeitet. Neu ist vor allem eine Suche nach Standorten und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxen. Berlin, 16. Januar 2018 – Alle Informationen auf einen Blick – und das übersichtlich und schnell. Dies bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen einer Medienplattform an. So lassen sich die nächst gelegenen ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen ab sofort sowohl auf der überarbeiteten Internetseite www.116117info.de als auch mit der BundesArztsuche-App finden. „Wir haben in unserem strategischen Konzept KBV 2020 eine engere Verzahnung von Notfalldienst und ambulanten Bereitschaftsdienst vorgeschlagen. Wir wollen den Patienten informieren und ihm alles Nötige an die Hand geben, damit er den richtigen Versorgungspfad findet. Die digitale Suche im Internet oder per App gehört dazu“, erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin. Auf der Seite www.116117info.de findet man alle Informationen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Eckdaten zur Funktionsweise der Rufnummer. Besucher der Website können jetzt die nächstgelegene Bereitschaftspraxis in ihrer Region finden (entweder mit Hilfe der Eingabe der Postleitzahl oder über die Standortsuche eines Mobilgerätes). Bundesweit gibt es über 600 solcher Praxen. Fast flächendeckend steht diese neue Suchfunktion zur Verfügung und wird fortlaufend ausgebaut. Außerdem ist die Darstellung der Informationsseiten nun für die mobile Nutzung auf Tablets und Smartphones optimiert. Zur Erklärung: Die 116117 wählt man bei nicht lebensbedrohlichen akuten Beschwerden wie zum Beispiel Symptomen einer Grippe. Die 112 hingegen ist für lebensbedrohliche Notfälle, wie zum Beispiel Anzeichen eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls, zuständig. Nicht ganz sicher? Im Zweifelsfall kann das medizinische Personal hinter der 116117 auch den Rettungsdienst alarmieren. Die BundesArztsuche-App wiederum gehört zu den am häufigsten heruntergeladenen Arztsuche-Apps in Deutschland. Mit ihr lässt sich bundesweit die passende Praxis eines niedergelassenen Arztes oder Psychotherapeuten finden – und ab sofort nun auch der nächsterreichbare Standort des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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IKK-Digitalkonto: App auf Rezept

Immer mehr Gesundheitsleistungen werden digital. Ein Vorteil ist, dass Patienten effizienter und schneller versorgt werden können, teilweise auch vor oder ergänzend zu weiteren therapeutischen Maßnahmen. Die IKK Südwest möchte qualitätsgesicherte digitale Medizinprodukte ihren Versicherten so einfach wie möglich zugänglich machen: Für die Inanspruchnahme werden deshalb ab sofort 250 Euro der Kosten pro Jahr übernommen. Damit treten besonders qualitätsgesicherte Gesundheits-Apps aus der Grauzone und werden eine Satzungsleistung, auf die jeder IKK-Südwest-Versicherte einen Rechtsanspruch hat. Jedem IKK-Südwest-Versicherten steht seit  Anfang 2018 ein Jahresbudget von 250 Euro für zugelassene digitale Medizinprodukte zur Verfügung, die bislang noch nicht Teil der gesetzlichen Krankenkassenleistung sind. Voraussetzung für die Nutzung ist eine ärztliche Empfehlung. „Mit dem Digitalkonto reagieren wir auf die zunehmende Dynamik innovativer digitaler Gesundheits-Produkte, die wir unseren Versicherten einfach und zeitnah zugänglich machen wollen“, sagt IKK-Vorstand Roland Engehausen. Die IKK Südwest startet mit drei Angeboten, eins für Kinder mit funktionaler Sehschwäche („Caterna“), eins für Depressionserkrankungen („Deprexis24“) und eins für Tinnitus-Geschädigte („Tinnitracks“). Caterna ist eine internetbasierte Therapie für Kinder mit Online-Sehübungen als Ergänzung zum Abkleben des starken Auges mit dem Augenpflaster, Deprexis24 umfasst Behandlungselemente der kognitiven Verhaltenstherapie bei leichten bis mittelschweren Depressionen und Tinnitracks bereitet Musik elektroakustisch auf, so dass sie bei Tinnitus eingesetzt werden kann. Ein Ausbau auf qualitätsgeprüfte Gesundheits-Apps für weitere Erkrankungen ist geplant. „Wir heben die Nutzung digitaler Medizinprodukte aus der Grauzone und unsere Versicherten erhalten einen satzungsgemäßen Rechtsanspruch auf die Kostenerstattung“, erklärt der IKK-Vorstand. Eine Auswertung bei Versicherten der IKK Südwest im Juni 2017 hatte ergeben, dass bislang noch kein optimaler Nutzen aus den Möglichkeiten der digitalen Welt gezogen wird. Kein Wunder: Bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps ist es nicht nur für Bürger, sondern auch für Ärzte nicht einfach, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden. Das soll sich jetzt ändern. „Mit unserem einzigartigen Digitalkonto bieten wir ab sofort als bisher einzige Kasse eine ideale Plattform für den einfachen Zugang zu qualitätsgesicherten Gesundheits-Apps für unsere Versicherten. Die entsprechende Infrastruktur steht und wird 2018 zusätzlich um eine elektronische Patientenakte ergänzt“, wirft der IKK-Südwest-Vorstand einen positiven Blick in die Zukunft. IKK Digitalkonto Weitere Infos zum IKK Digitalkonto erhalten Sie hier. Alternativ können Sie auf der Webseite in der Suchmaske den Webcode 17404 eingeben. Digitale Medizinprodukte ersetzen nicht den Arztbesuch, sie können diesen in vielen Bereichen jedoch unterstützen und ergänzen. Im Quartalsvideo des Vorstands zum Geschäftsergebnis des dritten Quartals 2017wird das neue Digitalkonto kurz erläutert (ab Minute 2). Aktuell betreut die IKK mehr als 650.000 Versicherte und über 90.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Versicherte und Interessenten können auf eine persönliche Betreuung in unseren 19 Geschäftsstellen in der Region vertrauen. Darüber hinaus ist die IKK Südwest an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 oder www.ikk-suedwest.de zu erreichen.

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Zuwanderung entlastet Krankenversicherung

Die Zuwanderung von EU-Bürgern und Flüchtlingen wirkt sich positiv auf die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung aus. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erläuterte der Deutschen Presse-Agentur: „Da die zugewanderten Neumitglieder jünger sind als der Durchschnitt aller gesetzlich Versicherten und darüber hinaus auch noch weniger Leistungen in Anspruch nehmen als die gleichaltrigen bisherigen Versicherten, führen sie zu einem doppelten Entlastungseffekt.“ Sie stabilisierten die Finanzen und stoppten – zumindest vorübergehend – die Alterung der Mitglieder der GKV insgesamt. „Das ist ein erstaunliches Phänomen, mit dem noch vor einigen Jahren wohl niemand gerechnet hätte“, sagte Pfeiffer. Die zugewanderten Neumitglieder seien vor allem junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren – davon mehr als 60 Prozent Männer und an die 40 Prozent Frauen. Dieser Effekt dürfte nur wenige Jahre anhalten. Dann werde aus einem zugewanderten Mitglied ein durchschnittliches Mitglied, was das Verhältnis von Kosten und Beitragseinnahmen betreffe. „Wer auch immer die nächste Regierung stellen wird, muss die gute finanzielle Situation nutzen, um die Weichen für die Zukunft zu stellen“, mahnte sie. Überkapazitäten bei den Kliniken, häufig überteuerte Medikamentenpreise im ersten Jahr ihrer Markteinführung und ein grundlegender Reformbedarf in der Notfallversorgung seien nur drei Stichwörter. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Kiefer: Regionale und individuelle Verantwortung garantiert hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung

„Die hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung basiert auf der regionalen Verantwortung der Apothekerkammern und der individuellen Verantwortung der Apotheker“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer gestern anlässlich der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. „Die jetzige Struktur der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die wohnortnahen Apotheken trägt zuverlässig. Wer meint, dass der Arzneimittelversandhandel nötig sei, redet einen Notstand aus Eigeninteressen herbei oder plappert nach, was andere ihm eingeflüstert haben. Die wohnortnahen Apotheken versorgen alle Patienten ordnungsgemäß: Jeder Patient, der dies möchte, kann den persönlichen Kontakt mit einem Apotheker in seiner Nähe aufnehmen. Sollte es in der Zukunft hier und da zu Engpässen kommen werden die Apothekerkammern regionale Lösungen finden.“ Ein weiterer Schwerpunkt seiner Eröffnungsrede war das Gemeinwohl. Kiefer: „Die Apotheken übernehmen hier viele Gemeinwohlpflichten zum Wohle aller Bundesbürger. Zum Beispiel übernehmen sie Botendienste, stellen Rezepturarzneimittel her, müssen jedes (!) ärztliche Rezept beliefern und sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet (Notdienste). Eine gewinnorientierte Rosinenpickerei ist also ausgeschlossen. Die vielfältigen Gemeinwohlpflichten zu erfüllen, fußt letztlich auf der inneren Haltung der Berufsträger und bedeutet für Apotheker deshalb eine hohe individuelle Verantwortung. Wer nur nach seinem unmittelbaren privaten oder ökonomischen Vorteil trachtet, wird sich damit schwer tun. Anders formuliert: Apotheker können niemals überzeugte Egoisten und Egoisten niemals überzeugende Apotheker sein.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen wichtiges Zeichen

Zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Auch wenn vieles noch unklar ist, zeigen sich wichtige und richtige Bekenntnisse im Eckpunktepapier der Sondierungsergebnisse. Vor allen Dingen das klare Bekenntnis zu einem vollen Tarifausgleich, d.h. zur vollständigen Refinanzierung der Tarifkosten, ist für die Krankenhäuser ein starkes Signal, dass sich die schwierige betriebswirtschaftliche Situation der Kliniken verbessern könnte. Die vorgesehene Ausweitung der Personaluntergrenzen auf alle bettenführenden Abteilungen ist eine methodisch anspruchsvolle Aufgabe, der sich die Krankenhäuser stellen werden, die aber Vorbereitungszeit braucht. Ebenso notwendig sind Flexibilitäten zur Berücksichtigung der Situation am Arbeitsmarkt. Erfreulich ist, dass die zukünftige Regierung die wohnortnahe Geburtshilfe ausdrücklich im Sondierungspapier verankert hat. Dies sollte auch der GKV-Spitzenverband endlich als Zeichen anerkennen, den Sicherstellungszuschlag für die Geburtshilfe zu öffnen. Das Ziel der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere bei der Notfallversorgung, wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft klar unterstützt. Wesentlich wird hierbei aber sein, dass faire Rahmenbedingungen geschaffen werden und sich die Besonderheiten der Vorhaltungen im Klinikbereich wieder finden. Erfreulich ist auch, dass in der Politik angekommen ist, dass die Situation im Fachkräftebereich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein muss. Sowohl die angedachte Ausbildungsinitiative für den Pflegebereich als auch die sonst vorgesehenen Maßnahmen zum Kampf gegen Fachkräftemangel sind zwingend notwendig. Beim Thema Digitalisierung ist es erfreulich, dass erhöhte Investitionen für den Krankenhausbereich vorgesehen sind. Wir brauchen ein Sofortprogramm Digitalisierung, um die Chancen dieses Bereiches für die stationäre Versorgung zu heben.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Pflege muss anständig bezahlt werden

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, macht sich im Gespräch mit epd für angemessene Löhne in der Pflege stark. „Ich erwarte von den Arbeitgebern, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anständig bezahlen.“ Wie hoch die Löhne ausfielen, darüber müssten sich die Tarifparteien verständigen, aber: „Ich halte es für abwegig, für Pflegefachkräfte auch nur annähernd über eine Vergütung in der Nähe des Mindestlohns nachzudenken“, so Kiefer. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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BVKJ fordert: „Was in Hamburg möglich ist, muss auch bundesweit gelingen: Mehr Kinder- und Jugendärzte!“

Die Kinder und Jugendlichen in Hamburg haben es gut: demnächst gibt es vier neue Kinder- und Jugendarztsitze für die Stadt. Dafür hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) gesorgt. „Hamburg macht es vor. Dort haben die Verantwortlichen hinter die Kulissen geschaut und erkannt, dass die vorhandenen Behandlungskapazitäten nicht ausreichen, auch wenn es auf dem Papier eine Überversorgung mit Pädiatern gibt.“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die gute Nachricht und ergänzte: „Überall in Deutschland mehren sich die Klagen von Eltern, die für ihr Kind keinen Pädiater finden können. Mehr Geburten, zusätzliche und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen sind unter anderem Grund für den Kinder- und Jugendarztmangel, der besonders die Kinder und Jugendlichen in ländliche Regionen und in den weniger wohlhabenden Vierteln der Großstädte trifft. Als Berufsverband haben wir rechtzeitig auf den Missstand hingewiesen, von Seiten der verantwortlichen Politiker und auch KVen aber wenig Initiative gesehen. Nun hoffen wir, dass die anderen KV-Bezirke aufwachen und dem Hamburger Beispiel folgen und zusätzliche Kassensitze schaffen, für die dann aber auch zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Politik neue, den tatsächlichen Bedürfnissen angepasste Bedarfsplanungsrichtlinien erarbeitet, um regional dem Versorgungsbedarf besser als bisher zu entsprechen. Wir Kinder- und Jugendärzte versuchen derzeit, so viele Kinder medizinisch zu betreuen wie nur irgend möglich, viele Kolleginnen und Kollegen gehen dabei weit über ihre Belastbarkeitsgrenzen hinaus. Es ist Zeit, dass wir Verstärkung bekommen, um alle Kinder in unserem Land medizinisch bestmöglich zu versorgen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

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Bewusste Nebelkerze oder Unkenntnis der Lage?

Die Aussage des GKV-Spitzenverbandes, dass die Refinanzierung der Personalkosten der Krankenhäuser keinen gesetzlichen Handlungsbedarf erfordere, muss als absolut untauglicher und unredlicher Versuch gewertet werden, die zentralen Probleme der Pflege zu verneinen. Es ist und bleibt eine Tatsache, dass über die gesetzlichen Mechanismen zur Finanzierung der Krankenhäuser die Personalkostensteigerungen nicht ansatzweise in vollem Umfang über die Anpassungen der Preise der Krankenhäuser ausgeglichen werden. Das hat im vergangenen Jahr dazu geführt, dass Tarifmehrkosten, die die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern vereinbart haben, in der Größenordnung von etwa 800 Millionen Euro für die Krankenhäuser unfinanziert geblieben sind. Eine einmal stattgefundene Unterfinanzierung setzt sich über alle Jahre der Zukunft fort. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, die bei den jährlichen Vergütungsanpassungen der Krankenhäuser strukturelle Kostenkomponenten, wie z. B. neue Tarifeinstufungen für Spezialfachkräfte oder für Auszubildende, regelmäßig nicht als Kostensteigerungsfaktoren anerkennt. Die Politik hat dies erkannt und zu Recht in den bisherigen Sondierungen eine volle Ausfinanzierung der Personalkosten der Krankenhäuser in Aussicht gestellt. Wenn nunmehr von Kassenseite behauptet wird, dass es hier keinen Handlungsbedarf gebe, dann ist das schlichtweg falsch und in der Sache absolut unrichtig. Mit ihren Falschargumenten zum Hintergrund des Vergütungssystems bewegen sich die Kassen im Grenzbereich unrichtiger Aussagen. Dem stellt die DKG die Faktenlage gegenüber: Die Kassen behaupten: „Bereits in den Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten haben die Krankenhäusern ihre kompletten Forderungen zu den Tarifsteigerungen eingebracht und sich mit den Kassen am Verhandlungstisch auf ein Ergebnis vereinbart.“ –    Falsch: Die Landesverbände der Krankenhäuser versuchen regelmäßig alle Personalkostensteigerungen in die Verhandlungen zur Erhöhung der Landesbasisfallwerte einzubringen. Von Kassenseite werden aber regelmäßig weite Teile abgelehnt. Seit Jahren erkennen sie die strukturellen Tarifkostensteigerungseffekte nicht an. Auch gehen Kosten von mehr Personal, z. B. für Pflege oder für Qualitätssicherung, in die Landesbasisfallwertsteigerungen nicht ein. Die Kassen behaupten: „Schon heute werden alle Kostensteigerungen inklusive Tariferhöhungen über den sogenannten Orientierungswert durch die Krankenkassen abgegolten.“ –    Falsch, über den Orientierungswert findet keine Kostenabgeltung statt. Er misst als Preisindex Personalkostensteigerungen, sofern sie von diesem Index überhaupt erfasst sind. Das System, das vom Statistischen Bundesamt erarbeitet wird, ist nach deren eigenen Aussagen noch nicht ausgereift und erfasst viele Kostenparameter nicht, deshalb kommt der Orientierungswert in der Praxis auch noch nicht zur Anwendung, so dass von einer Abgeltung der Kostensteigerung über den Orientierungswert überhaupt nicht die Rede sein kann. Die Kassen behaupten: „Der Landesbasisfallwert entspricht dem Preis für Krankenhausleistungen im DRG-System. Bis 2012 hat sich die maximale Steigerungsrate der Landesbasisfallwerte, der „Preise“, an der Einnahmeseite (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen) der GKV orientiert -> so genannte Grundlohnanbindung. Jetzt gilt die Regelung, dass mindestens Grundlohnsumme, höchstens Orientierungswert als maximale Preissteigerungsrate gilt (Meistbegünstigungsklausel).“ –    Der Orientierungswert ist ein ergänzender statistischer Beobachtungswert, der, wie dargestellt, noch gar nicht angewendet wird. Für den Preisanpassungsmechanismus ist die Grundlohnrate seit Jahr und Tag die relevante Größe. Und hier ist festzustellen, dass es den Krankenhäusern nicht gelingt, die Grundlohnrate auszuschöpfen, weil die Krankenkassen die Anerkennung der vollen Kostensteigerungen verweigern und der Gesetzgeber dies nicht in vollem Umfang vorsieht. Die Kassen behaupten: „Krankenhäuser erhalten zusätzlich durch diese Meistbegünstigungsklausel mehr finanzielle Mittel als durch Kostensteigerungen notwendig.“ –    Der Kostenorientierungswert ist – wie dargestellt – ein unausgereifter Kostenindex. Weder der Kostenorientierungswert, noch die Grundlohnrate haben in der Vergangenheit ausgereicht, die Personalkostenzuwächse der Krankenhäuser auszugleichen. Das Statistische Bundesamt zeigt dies über die Steigerungsraten bei den jährlich erhobenen Gesamtkosten eindrucksvoll auf. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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