Positive Signale aus den Sondierungsgesprächen

Zu den heutigen Ergebnissen der Sondierung erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes in einer ersten Reaktion: „Mit den Stichwörtern Notfallversorgung, bessere Pflege und Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung sind wesentliche Punkte angesprochen. Es ist grundsätzlich richtig, dass die Personaluntergrenzen stärker in den Blick genommen werden sollen. Aber damit in den Kliniken wirklich mehr Geld am Krankenbett ankommt, braucht es ein Gesamtkonzept und nicht einfach nur mehr Geld nach dem Gießkannenprinzip. Trotz immer höherer Zahlungen aus den Portemonnaies der Beitragszahler an die Krankenhäuser hat sich die Situation in der Vergangenheit nicht wirklich verbessert. Die Einführung kostendeckender Beiträge für die gesetzlich versicherten ALG-II-Bezieher ist ein überfälliger Schritt, den wir begrüßen.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Gesamtkonzept für Krankenhauspflege statt Gießkannenprinzip

Der GKV-Spitzenverband mahnt anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD ein Gesamtkonzept für eine bessere Pflege in Krankenhäusern an. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, warnt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur davor, immer mehr Geld ungesteuert an alle Krankenhäuser zu verteilen. „Wer meint, mit zusätzlichem Geld für eine angeblich nicht finanzierte Tarifsteigerung, Personalprobleme bei der Pflege im Krankenhaus zu lösen, der irrt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt den Krankenhäusern für ihre laufenden Kosten schon heute mehr, als für den kompletten Ausgleich der Tarifsteigerungen notwendig wäre. Eine bessere Pflege am Krankenbett wollen auch die Krankenkassen, denn davon profitieren unsere Versicherten ganz direkt. Doch die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieses Ziel nicht einfach erreicht wird, indem immer mehr Geld mit der Gießkanne an alle Krankenhäuser ausgeschüttet wird. Wer tatsächlich etwas für Pflegekräfte im Krankenhaus tun will, muss innerhalb eines Gesamtkonzepts zusätzliches Geld an zielgerichtete Maßnahmen binden, wie beispielsweise konkrete Personaluntergrenzen. So ließe sich verhindern, dass nachts eine Krankenschwester alleine auf einer Station Dienst tun muss. Weitere Gelder für einen angeblich notwendigen Ausgleich der Kosten von Tarifsteigerungen sind eine schöne Illusion der Krankenhausseite, die die realen Probleme von Pflegekräften im Krankenhaus aber nicht löst.“Hintergrund: Bereits in den Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten haben die Krankenhäusern ihre kompletten Forderungen zu den Tarifsteigerungen eingebracht und sich mit den Kassen am Verhandlungstisch auf ein Ergebnis vereinbart. Schon heute werden alle Kostensteigerungen inklusive Tariferhöhungen über den sogenannten Orientierungswert durch die Krankenkassen abgegolten. Der Orientierungswert wird jährlich vom Statistischen Bundesamt berechnet. Er ist ein reiner Preisindex, eine Art Warenkorb, der auf vorhandenen Daten basiert. Alle Kostensteigerungen des Krankenhauses auch sämtliche Personalkosten und damit Tarifsteigerungen sind darin abgebildet. Der Landesbasisfallwert entspricht dem Preis für Krankenhausleistungen im DRG-System. Bis 2012 hat sich die maximale Steigerungsrate der Landesbasisfallwerte, der „Preise“, an der Einnahmeseite (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen) der GKV orientiert -> so genannte Grundlohnanbindung. Jetzt gilt die Regelung, dass mindestens Grundlohnsumme, höchstens Orientierungswert als maximale Preissteigerungsrate gilt (Meistbegünstigungsklausel). Krankenhäuser zusätzlich erhalten durch diese Meistbegünstigungsklausel mehr finanzielle Mittel als durch Kostensteigerungen notwendig. Dies liegt an folgendem Mechanismus: Ist die Grundlohnrate, also die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen höher als der Orientierungswert, erhalten Krankenhäuser die höhere Kostensteigerung über die Grundlohnrate. Es kommt zu massiven Überzahlungen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Hilfsmittelversorgung: Mehr als zwei Drittel aller Apotheken nutzen Online-Vertragsportal

Mehr als zwei Drittel aller knapp 20.000 Apotheken in Deutschland nutzen das Online-Vertragsportal (OVP), um ihre Patienten noch besser mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Mit 13.700 aktiven Apotheken unterstützt das OVP den ganz überwiegenden Teil der 18.000 Apotheken, die zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung und somit die notwendige Voraussetzung für die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln besitzen. Im OVP sind mehr als 200 Verträge und eine Million Beitrittsdatensätze hinterlegt, während die Apotheken pro Woche bis zu 500.000 Vertrags- und Präqualifizierungsprüfungen vornehmen. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) anhand einer aktuellen Auswertung mit. „Die Hilfsmittelversorgung wird immer bürokratischer und undurchschaubarer – nicht nur für die Apotheker, sondern leider auch für die Patienten“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Vertragsausschusses des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Das Online-Vertragsportal stellt mehr Transparenz in der Apotheke her und nützt somit auch den Patienten. Mithilfe des Portals kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag mit einer Krankenkasse beitritt.“ Die vom DAV, den Landesapothekerverbänden und der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelte Datenbank erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke, direkt abzugleichen, welche Inkontinenzprodukte oder Inhalationsgeräte die Krankenkasse des Versicherten für die Versorgung zulässt. Zugleich kann die Apotheke prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt. Das OVP kann auch mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden, so dass die Apotheke direkt im Beratungsgespräch die Versorgungsberechtigung prüfen kann und erkennt, ob das gewünschte Hilfsmittel auch vorrätig ist. Im Jahr 2016 erzielten Hilfsmittel in öffentlichen Apotheken einen Umsatz in Höhe von 637 Mio. Euro (inkl. MwSt.). Spitzenreiter waren Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) mit 253 Mio. Euro, dahinter kamen Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) mit 128 Mio. Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstümpfe) mit 91 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Probleme der PKV nicht zu Lasten der GKV lösen

Die offensichtlichen Probleme der privaten Krankenversicherung dürften nicht auf dem Rücken der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst werden, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dabei hatte sie vor allem in den letzten Wochen diskutierte Überlegungen im Blick, dass privatversicherte Beamte individuelle Wechseloptionen in die gesetzliche Krankenversicherung bekommen sollen. Außerdem sollen die höheren Arzthonorare für Privatversicherte, so die Überlegungen, möglicherweise zu Lasten gesetzlich Versicherter angeglichen werden, falls die Private Krankenversicherung abgelöst wird. GKV nicht schlechtreden „Ob es eine Bürgerversicherung gibt oder nicht, wird die Politik entscheiden. Ich finde es allerdings ärgerlich, dass es immer wieder heißt, die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung sei angeblich schlechter und deshalb beispielsweise Beamten nicht zuzumuten“, so Pfeiffer zur dpa. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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BARMER Heil- und Hilfsmittelreport 2017 – Massiver Anstieg bei Ausgaben

Die Kosten für Heil- und Hilfsmittel sind massiv gestiegen. Allein bei der BARMER haben die Gesamtausgaben im Jahr 2016 erstmals die Schwelle von einer Milliarde Euro überschritten. Das geht aus dem aktuellen BARMER Heil- und Hilfsmittelreport 2017 hervor. Demnach stiegen allein die Ausgaben für Hilfsmittel um rund neun Prozent, das entspricht einem Zuwachs von rund 84 Millionen Euro. Ähnlich stellt sich die Situation bei den Heilmitteln dar. Sie stiegen im Vergleich zum Vorjahr um etwa drei Prozent, was einem Plus von rund 26 Millionen Euro entspricht. Die Anzahl der Versicherten, die Heil- und Hilfsmittel erhielten, blieb im selben Zeitraum jedoch nahezu identisch. „Heil- und Hilfsmittel sind ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung. Umso wichtiger ist, dass allein die medizinische Notwendigkeit und nicht regionale Besonderheiten die Verordnung von Heilmitteln wie Physiotherapie bestimmen“, forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Diese Entwicklung sei keineswegs neu. Seit dem Jahr 2013 hätten die Kosten für Heilmittel mittlerweile um 19 und die Ausgaben für Hilfsmittel um 18 Prozent zugelegt. Enorme regionale Unterschiede bei den Ausgaben Seine Forderung stützt Straub auf die enormen regionalen Unterschiede in der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. In der Physiotherapie, dem mit Abstand größten Block unter den Heilmitteln, sind die Ausgaben je Versicherten in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils fast fünf Prozent gestiegen. Betrachtet man die Physiotherapie-Ausgaben pro Versicherten nach Bundesland, fällt eine enorme Spannbreite auf. Sie reichte im Jahr 2016 von 50 Euro in Bremen bis zu 81 Euro in Sachsen und rund 82 Euro in Berlin. „Die regionalen Differenzen bei den Ausgaben sind derart groß, dass sie durch unterschiedliche Häufigkeit oder Schwere der Erkrankungen nicht zu erklären sind. Die Versorgung in den einzelnen Ländern fällt offenbar unabhängig von medizinischen Notwendigkeiten stark unterschiedlich aus“, betonte Straub. Hier seien dringend weitere Untersuchungen notwendig. Es bedürfe keines Blickes in die Glaskugel, um weiter steigende Ausgaben für Heilmittel zu prognostizieren. Dies liege unter anderem am Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, das im April 2017 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz wurde die Bindung der Budgetsteigerungen an die Grundlohnsumme aufgehoben. Leistungserbringer erzielen mit dem Wegfall dieser sinnvollen Orientierungsgröße deutlich höhere Vergütungsanhebungen. Das Gesetz sehe außerdem Modellregionen vor, in denen die Heilmittelerbringer Art, Dauer und Häufigkeit der Therapie selbst festlegen können. Der Arzt erhebe lediglich die Diagnose auf einem sogenannten „Blanko-Rezept“. „Es besteht die Gefahr erheblicher Kostensteigerungen, wenn Patienten länger oder aufwändiger behandelt werden, als es rein medizinisch notwendig wäre. Hier darf der Zusammenhang zwischen einer bestmöglichen, aber auch wirtschaftlich klugen Versorgung nicht aus dem Auge verloren werden, zumal der Heil- und Hilfsmittelreport der BARMER bereits für die Jahre 2015 und 2016 deutliche Mehrausgaben aufzeigt“, betonte Straub. Auffälligkeiten in der Versorgung Der Report deckt einige Besonderheiten in der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln auf, die sich nicht ohne weiteres erklären lassen. Es gibt beispielsweise deutliche Unterschiede bei den Geschlechtern. So erhalten Frauen häufiger als Männer Hilfsmittel (29 gegenüber 22 Prozent). Bei den Heilmitteln ist der Unterschied noch größer. Hier bekommen 26 Prozent der Frauen, aber nur 17 Prozent der Männer eine Verordnung. „Auffälligkeiten, wie sie der Heil- und Hilfsmittelreport zeigt, müssen weiter untersucht werden. Denn sie können auch ein Hinweis darauf sein, dass Versorgungsentscheidungen nicht durchgehend evidenzbasiert erfolgen“, so Reportautor Prof. Dr. Daniel Grandt vom Klinikum Saarbrücken. Pressemitteilung der BARMER

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Kiefer als Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission bestätigt

Dr. Andreas Kiefer (56) bleibt Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF-Kommission). Kiefer leitet diese Kommission seit 2011 und ist zudem Präsident der Bundesapothekerkammer und Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Berufen wird die Kommission vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Kiefer: „Wir erfüllen als Kommission vielfältige Aufgaben. Ziel ist, dass die Monographien und Texte dem Stand der pharmazeutischen Wissenschaften entsprechen und insbesondere für die Apotheken sachgerechte Herstellungs- und Prüfvorschriften für Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung externer Experten aus Wissenschaft, Industrie, Behörden, Bundeswehr, Krankenhaus und Apotheken wäre das nicht möglich. Deshalb danke ich allen Mitgliedern der DAC/NRF-Kommission ‒ ebenso wie den Sachverständigen ‒ ganz herzlich für ihr Engagement.“ Zum Stichtag 1. Januar 2018 wurden nach den Vorgaben der Geschäftsordnung Mitglieder der DAC/NRF-Kommission wieder- bzw. neuberufen. Für weitere bzw. zum ersten Mal für sechs Jahre berufen wurden Prof. Dr. Christian Fleck, Jena Dr. Frauke Gaedcke, Koblenz Dr. Rene Roth-Ehrang, Andernach (erstmals berufen) Dr. Ulrich Reichert, Darmstadt (erstmals berufen) Dr. Michael Türck, Seeheim-Jugenheim Weitere Mitglieder der DAC/NRF-Kommission sind: Prof. Dr. Franz Bracher, München Apothekerin Cornelia Bruns, Bremen Dr. Volker Christoffel, Sengenthal Prof. Dr. Rolf Daniels, Tübingen Prof. Dr. Gerhard Franz, Regensburg Dr. Matthias Heuermann, Münster Prof. Dr. med. Peter H. Höger, Hamburg Dr. Holger Knoth, Dresden Prof. Dr. Matthias Melzig, Berlin Dr. Hans-Ulrich Plener, Tuttlingen Prof. Dr. Gerhard Scriba, Jena Dr. Michael Sprenger, Bonn Apotheker Gerhard Zück, Knittlingen Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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DMP-Bericht: Nebenwirkungen bei Multimedikation dank strukturierter Programme besser im Griff

Disease-Management-Programme (DMP) sollen Menschen, die an Asthma, Diabetes, koronarer Herzkrankheit, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Brustkrebs erkrankt sind, durch eine strukturierte Behandlung zu mehr Lebensqualität verhelfen.Insbesondere die an mehreren DMP-Programmen teilnehmenden Patienten müssen häufig eine Vielzahl verschiedener Arzneimittel einnehmen. Eine besondere Herausforderung ist dabei, unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten auszuschließen. Der neue DMP-Bericht hat untersucht, ob es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt, wenn Patienten täglich fünf oder mehr Medikamente einnehmen und an mehreren DMPs teilnehmen. Das Ergebnis ist eindeutig: Im Vergleich zu Patienten, die ausschließlich im DMP „Diabetes mellitus Typ 2“ betreut werden, erreichen Patienten, die in zwei oder drei weiteren DMP-Programmen parallel betreut werden, häufiger die entsprechenden Qualitätsziele, die für jedes DMP als „Behandlungspfad“ wissenschaftlich abgesichert vorgegeben sind. Zudem zeigen sich bei einer Betreuung innerhalb mehrerer DMP auch höhere Teilnahmeraten bei den regelmäßig stattfindenden Kontrolluntersuchungen und Patienten-Schulungen. „Die Auswertung belegt, dass wir eine Multimedikation, die im Rahmen von mehreren DMP-Programmen kontrolliert wird, im Griff behalten können und sie sich somit nicht negativ auf die Versorgungsziele auswirkt. Das ist sowohl für die Patienten als auch für die Behandler eine sehr gute Nachricht“, sagt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. „Die Disease-Management-Programme verbessern die Koordination und verringern damit den Aufwand für die Versorgung von Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen und ihren spezifischen Medikationsanforderungen. Eine weitere wirksame Verbesserung wäre eine IT-gestützte Lösung bei der Medikation und eine einheitliche Datenerfassung“, so Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg. Langfristige Programm-Teilnahme von Bedeutung Auch mit Blick auf den langfristigen Nutzen zeigt die aktuelle Evaluation erfreuliche Trends im Rheinland: Je länger Patienten an einem DMP teilnehmen, desto besser gelingt das Erreichen der Qualitätsziele – nachweislich für DMP Diabetes mellitus, Koronare Herzkrankheit (KHK) und Asthma bronchiale. Das führt dazu, dass beispielsweise schwere diabetische Folgeschäden wie Fußamputationen in Nordrhein abnehmen. Täglich 61 neue DMP-Patienten Die aktuellen Auswertungen des diesjährigen DMP-Berichts belegen auch das seit Einführung der DMP ungebrochen hohe Teilnehmerniveau. So wuchs die Zahl der DMP-Teilnehmer allein in Nordrhein 2016 um rund 22.200 Personen – das sind 61 Patienten pro Tag. Insbesondere die DMP Diabetes Typ 2 und DMP Koronare Herzerkrankung ließen die Zahl der DMP-Teilnehmer im Rheinland auf insgesamt rund 880.000 anwachsen. Der aktuelle DMP-Bericht steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Gemeinsame Pressemitteilung der KV Nordrhein sowie der Spitzenverbände der Krankenkassen in NRW

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BARMER: Beitragssatz auch 2018 stabil

Der Beitragssatz der BARMER bleibt auch im kommenden Jahr stabil. Damit behält die Kasse bereits zum dritten Mal in Folge einen Beitragssatz in Höhe von 15,7 Prozent. Das hat der Verwaltungsrat der BARMER heute in Erfurt beschlossen. „Die Finanzlage der BARMER ist sehr solide, und so können wir unseren Mitgliedern auch im kommenden Jahr ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis bieten“, betonte der Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrates, Bernd Heinemann. Außerdem wurde der Haushalt der Kasse im kommenden Jahr mit einem Gesamtvolumen von rund 37,6 Milliarden Euro verabschiedet. Finanzielle Stabilität sowie hohe Leistungs- und Servicequalität Heinemann verwies auf ein für die BARMER erfolgreich verlaufenes Jahr 2017. Neben der Fusion von BARMER GEK und Deutsche BKK zu Jahresbeginn habe man eine tiefgreifende Reorganisation in diesem Jahr erfolgreich abschließen können. „Finanzielle Stabilität, ein umfangreiches Leistungsangebot und eine hochwertige Versichertenbetreuung werden weiterhin die Markenzeichen der BARMER sein“, erklärte Heinemann. Ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter Der Verwaltungsrat, ein 30-köpfiges ehrenamtliches Gremium, besteht bei der BARMER aus 27 Versicherten- und drei Arbeitgebervertretern. Die BARMER hat rund 9,3 Millionen Versicherte und ein bundesweit dichtes Netz aus rund 400 Geschäftsstellen. Pressemitteilung der BARMER

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Verwaltungsrat beschließt stabilen Beitragssatz für 2018: AOK Nordost knackt die Zehn-Milliarden-Grenze beim Haushalt

Der Beitragssatz der AOK Nordost bleibt auch 2018 stabil und liegt weiter unter dem bundesweiten Durchschnitt: Mit 15,5 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent) ist sie damit eine der günstigsten Krankenkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das hat der Verwaltungsrat der AOK Nordost am heutigen Dienstag in Berlin beschlossen. Demnach beläuft sich der Haushalt 2018 auf 7,7 Milliarden Euro in der Kranken- und 2,4 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung und überschreitet erstmals die Zehn-Milliarden-Grenze. Größte Ausgabenposten sind Krankenhäuser (2,7 Milliarden Euro), ärztliche Versorgung (1,3 Milliarden Euro) und Arzneimittel (1,2 Milliarden Euro). „Dass die AOK Nordost im vierten Jahr einen stabilen Beitragssatz garantiert, unterstreicht den soliden Finanzkurs und ist für unsere Versicherten ein wichtiges Signal von Sicherheit und Verlässlichkeit“, betonen die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden Alexander Schirp und Knut Lambertin. Rund 60.000 neugewonnene Mitglieder ließen sich 2017 vom Beitragssatz und den guten Leistungen der AOK Nordost überzeugen. Die Versichertenzahl ist damit auf knapp 1,8 Millionen gewachsen. Die zumeist jungen Neukunden tragen zudem zur weiteren Verjüngung der Versichertenstruktur bei. Marktführer AOK treibt digitale Versorgungs- und Serviceangebote voran  Neben einem günstigen Beitragssatz wird sich die AOK Nordost weiter für starke Versorgungs- und Serviceangebote einsetzen. „Die Chancen der Digitalisierung werden wir für die Entwicklung weiterer Programme und Angebote für unsere Versicherten nutzen. Wir wollen Impulsgeber für den dringend notwendigen digitalen Wandel im Gesundheitswesen sein“, sagt AOK-Vorstand Frank Michalak. Die AOK Nordost ist hier Vorreiter und bietet unter anderem Telemedizin-Programme für Herzinsuffizienz-Patienten und Diabetiker, Reha-Schulungen via Tablet, Online-Video­sprech­stunden und das erste digitale Prämienprogramm „FitMit AOK“ an. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, sich unkompliziert online zu versichern und im Live-Chat mit Kundenberatern zu sprechen. Der Start des bundesweiten digitalen AOK-Gesundheits­netz­werkes, das einen sicheren und einfachen Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen Ärzten, Kliniken und Patienten ermöglichen soll, ist mit zwei Piloten in der Nordost-Region geplant. Gesundheitskasse stärkt weiter ihre Pflegeberatung vor Ort  Ein weiterer Schwerpunkt 2018 wird die Pflege sein. Seit den Pflegereformen profitieren immer mehr Menschen von Leistungen aus der Pflegeversicherung – bei der AOK Nordost stieg die Zahl der Anträge 2017 um 20 Prozent. Zudem berührt mittlerweile ein Viertel aller Fragen in den Servicecentern dieses Thema. Neben der Unterstützung in den von der AOK mitgetragenen Pflegestützpunkten sowie den AOK-Beratungsangeboten per Telefon oder beim Hausbesuch qualifiziert die AOK auch ihre Berater für die Versicherten. Rund 400 Mitarbeiter in den mehr als 100 Servicecentern werden in der Region zum Thema Pflege weitergebildet. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Notfalldatenmanagement: Gemeinsame Selbstverwaltung löst ihre Aufgaben – jetzt ist die Industrie am Zug

Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements ab 1. Januar 2018 steht fest. Eine Einigung erzielten am Dienstag in Berlin der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der einstimmig getroffene Beschluss sieht die Einführung von drei neuen Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vor. Sie beziehen sich auf die Erstellung, Aktualisierung und die Löschung von Notfalldatensätzen. Da es sich um neue Leistungen handelt, erfolgt die Vergütung zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren extrabudgetär. Mit ihrem Beschluss hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die Grundlagen geschaffen für die Umsetzung von Vorgaben im E-Health-Gesetz. Sie sehen vor, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Anwendungen unterstützen soll, die das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten für die Notfallversorgung (Notfalldatensätze) ermöglichen. Beide Vertragspartner stellen fest, dass mit dem erfolgreichen Ende der Vorarbeiten nun die Industrie am Zuge ist. Sie muss die notwendigen Geräte-Updates entwickeln, testen und den Praxen zur Verfügung stellen, damit das Notfalldatenmanagement technisch auch durchgeführt werden kann. Die Vergütung der technischen Komponenten für das Notfalldatenmanagement regelt die Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur. Sie ist ebenfalls vom GKV-Spitzenverband und der KBV geschlossen worden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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